HomeLandtagsarbeitBeschlussanträgePestizidmonitoring auf Spielplätzen – weil Gesundheit immer Vorrang hat

Pestizidmonitoring auf Spielplätzen – weil Gesundheit immer Vorrang hat

BESCHLUSSANTRAG.

Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie von Global 2000 werden „in der Europäischen Union jährlich etwa 400.000 Tonnen Pestizide eingesetzt“, um landwirtschaftliche Kulturen vor Insekten und Spinnentieren, Pilzen und Bakterien oder Konkurrenz durch sogenanntes Unkraut zu schützen. Es gibt verschiedene Methoden, um diese Pestizide aufzubringen. Die häufigste Anwendung ist das Sprühen.

Die ausgebrachten Pestizide erreichen nicht nur ihre Zielflächen, sondern landen auch auf Nicht-Zielflächen wie Wohngebieten, Privatgärten, Bioflächen, Naturschutzgebieten und Kinderspielplätzen. Dass es aufgrund von Wind und unsachgemäßer Ausbringung zur Abdrift von chemisch-synthetischen Pestiziden kommt, haben mittlerweile eine Reihe von Messkampagnen für Südtirols Obst- und Weinbaugebiete bewiesen.

In Südtirol werden laut ISPRA-Jahresbericht 2020 jährlich rund 43 kg pro Hektar aktiver Wirkstoffe auf den Obst- und Weinbauflächen ausgebracht, wobei immer laut ISPRA im Jahr 2018 über 1.000.000 kg aktiver Wirkstoffe zum Einsatz kamen. Diese Werte sind im nationalen und internationalen Vergleich extrem hoch (ISPRA). Auch die Pestizid bedingte Bienensterblichkeit liegt in Südtirol in absoluten Zahlen an der Spitze.

In den vergangenen Jahren wurden des Öfteren Grasproben von Spielplätzen untersucht, die sich in der Nähe von landwirtschaftlichen Obstanbaugebieten befinden. Mit teils besorgniserregenden Ergebnissen. Mehrfach hat die Grüne Fraktion im Landtag darauf hingewiesen, dass dies ein ernst zu nehmendes Thema ist. Besonders Spielplätze und Schulhöfe nahe Obstplantagen mit intensiven Anbauweisen gilt es genauestens zu beobachten.

Eine jüngst veröffentlichte Studie („Pesticide drift mitigation measures appear to reduce contamination of non-agricultural areas, but hazards to humans and the environment remain“) kam zu dem Ergebnis, dass die Pestizidkontamination zwar leicht abgenommen habe, das Risiko für den Menschen durch Abdrift allerdings weiterhin bedeutend geblieben sei. Eine wesentliche Verbesserung habe nicht stattgefunden.

Die Ergebnisse bergen eine gute und eine schlechte Nachricht, wobei die gute sicherlich in der Abnahme der Kontamination besteht. Gehen wir davon aus, dass durch Abdrift immer noch beträchtliche Risiken für den Menschen verbleiben, heißt dies, dass wir uns weiter auf den Weg machen müssen, um diese Risiken zu minimieren. Es heißt auch, dass die eingeschlagenen Wege zu fruchten beginnen. Doch genau an so einem Moment wäre es fatal, nicht weiter zu insistieren. Denn das Ziel muss heißen: Keine Kontamination und keine Risiken dadurch für Menschen und vor allem Kinder.

Nicht umsonst werden Grasproben oft auf Spielplätzen oder an Orten gezogen, an denen sich viele Kinder aufhalten: Sie sind den Schadstoffen am schutzlosesten ausgeliefert. Sie zu schützen muss immer unsere Priorität sein.

Landesrat Schuler hat uns am 30. März 2023 zu unserem Erstaunen mitgeteilt, dass für das Jahr 2023 keine Probenentnahmen auf Spielplätzen geplant seien, weil die mehrjährigen Untersuchungen stets bestätigt hätten, dass die gefundenen Rückstände kein Gesundheitsrisiko darstellen würde und dass zudem die gefundenen Rückstände deutlich geringer geworden seien.
Zusätzlich mussten wir feststellen, dass die Landesregierung mit Beschluss vom 30. August 2022, Nr. 607 die Analysen und anderen Leistungen der Landesagentur für Umwelt- und Klimaschutz von „privaten Subjekten“ nur mehr angenommen werden, wenn sie im öffentlichen Interesse und im „Rahmen der Verfügbarkeit der Landesagentur“ seien.

Auf Nachfrage stellte sich konkret heraus, dass die Landesagentur angehalten worden sei, keine Pestizidanalysen mehr durchzuführen, obwohl genaugenommen Analysen der Abdrift chemisch-synthetischer Pestizide hochgradig im öffentlichen Interesse sind. Die Landesregierung zieht demnach Mauern der Intransparenz auf, indem einerseits die Problematik bagatellisiert und anderseits der analytische Nachweis boykottiert wird.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Den eigenen Beschluss vom 30. August 2022, Nr. 607 abzuändern und Pestizidanalysen, welche von „privaten Subjekten“ eingesendet und bezahlt werden, als im öffentlichen Interesse zu deklarieren und die Landesagentur anzuweisen, Pestizidproben routinemäßig zu analysieren.
  2. Periodische Monitorings der Pestizidbelastung in den so genannten „sensiblen Zonen“ Südtirols wiederum durchzuführen, die Bevölkerung über die Ergebnisse zu informieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der Menschen und vor allem der Kinder sicherzustellen.
  3. Beschilderungen an Spielplätzen und Schulhöfen Südtirols vorzunehmen, die an Obstwiesen mit intensiven Anbauweisen grenzen, damit Kinder und deren Eltern darüber informiert werden, dass dort Pestizide ausgebracht werden.
  4. Gemeinsam mit den betroffenen Interessensgruppen darauf hinzuarbeiten, dass Landwirt:innen die Zeiten, in denen sie Pestizide ausbringen, im Vorfeld kommunizieren- und die Verwaltung diese den Bürger:innen auf geeignete Art und Weise zur Verfügung stellen muss.

Bozen, 27.04.2023

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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