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Auswege aus dem Rentenskandal: Die Vorschläge der Grünen

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Ein Blick zurück
Die ersten Akte des Rentenskandals liegen hinter uns. Im Winter 2014 kam an die Öffentlichkeit, dass bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung der Politikerrenten eine Reihe schwerwiegender Fehler gemacht wurde, mit unannehmbaren Zugeständnissen vor allem zugunsten der alten Landtagsmandatare.
Die 2012 amtierenden und mit verantwortlichen Abgeordneten der Grünen, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba, haben den Fehler sofort eingestanden und sich öffentlich dafür entschuldigt (27.2.2014). Beide haben auch, zusammen mit der ehemaligen Mandatarin Cristina Kury, die erhaltenen Vorschüsse zurück gezahlt (11.3.2014). Die grünen Abgeordneten stellten sich auch auf öffentlichen Kundgebungen den Fragen und dem berechtigten Zorn der Bevölkerung.
Auch die grüne Parteispitze reagierte sofort und berief einen Sonderparteitag ein. Am 22. März 2014 verfolgten viele Interessierte die Aufarbeitung der Abgeordneten, die inzwischen damit begonnen hatten, die Abläufe zu rekonstruieren und das Ausmaß der Vorauszahlungen zu bemessen. Die Partei erneuerte damals das Vertrauen in ihre gewählten VertreterInnen und legte die Richtschnur für die künftige Vorgangsweise bei der Erstellung des neuen Gesetzes fest.
An diesem Punkt halten wir nun.
In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit dem neuen Gesetz befasst und versucht, Verbesserungsmöglichkeiten auszuloten.
Voraussetzung: Offene Abstimmung
Nun liegen insgesamt 14 grüne Abänderungsanträge zu den Gesetzesentwürfen vor, ebenso ein Vorschlag zur Abänderung der Geschäftsordnung. Diesen hat der Regionalrat bereits beinahe einstimmig genehmigt. Die Änderung sieht vor, dass die Endabstimmungen bei Gesetzen in Zukunft nur mehr offen erfolgen können. Dies hat beim Rentengesetz zur Folge, dass alle ihr Gesicht zeigen müssen und im Nebeneffekt werden auch Heckenschützen ausgeschaltet.
Die wichtigsten Ansatzpunkte
Die Änderungsanträge an den Gesetzesentwürfen betreffen neben einigen Detailfragen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Einführung von Berechnungskriterien, die auf den eingezahlten Beiträgen fußen,
  • Das Renteneintrittsalter,
  • Deckelung und Kumulierungsbremse für Leibrenten,
  • Einschränkung des Vorschussprinzips
  • Absenkung der Leibrenten.

Knackpunkt 1: Die Vorschusszahlung
Das neue Gesetz (Nr. 8, Art. 2) behält das Prinzip der Vorschusszahlung als „Ausgleich“ für die Absenkung der Leibrente bei. Wir Grüne halten das Prinzip an sich, also dass Vorschüsse auf die Rente ausgezahlt werden, nicht für tragbar, da es die PolitikerInnen im Vergleich zu den anderen Steuerzahlenden in eine privilegierte Sonderrolle stellt. Da das Gesetz aber den Vorschuss beibehält, schlagen wir zwei Varianten zur Milderung vor:

  1. Neben den beiden Berechnungskriterien für den Vorschluss wird ein dritter eingeführt, nämlich ein Koeffizient (zwischen 0,51 und 0,88), der sich aus den effektiv eingezahlten Beiträge in den diversen Legislaturen errechnet. Damit würden die Vorschüsse nochmals um bis zur 50% gekürzt (Vorschlag Dello Sbarba)
  2. Neben den beiden Berechnungskriterien für den Vorschuss gilt ein Deckelungskriterium: Die Gesamtsumme des Vorschusses darf die Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge in den Jahren als Abgeordnete/r nicht überschreiten (Vorschlag Foppa).

Knackpunkt 2. Der Vorschuss auf den Vorschuss
Das neue Gesetz (RGE Nr. 8, Art. 3) sah zunächst die Möglichkeit vor, den Vorschuss in begründeten Fällen nicht zurückzuzahlen, um ihn sozusagen als „Anzahlung“ anzusehen. Diese Möglichkeit wurde auf unseren Vorschlag hin bereits in der Gesetzgebungskommission ausgeschlossen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich die Summe der eingezahlten Beiträge ausbezahlen zu lassen (RGE Nr. 8, Art. 8). Wir wollen auch dies ausschließen. Andere SteuerzahlerInnen verfügen gleichfalls nicht über diese Möglichkeit.
Knackpunkt 3: Renteneintrittsalter – „Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an!“
Das neue Gesetz (RGE Nr. 9, Art. 1) in der neuen Fassung (sie wurde in der Kommission von den SVP-Abgeordneten abgeändert) sieht die Möglichkeit vor, bereits mit 60 in Rente gehen zu können. Dabei wird ein Abschlag von 18 % (3% pro Jahr) auf Leibrente und/oder Vorschuss einbehalten. Da man in solchen Fällen aber aber 6 Jahre länger Rente bezieht, rechnet sich das immer noch. Außerdem verweisen wir auf das Risiko, dass es eine massive Rückkehr zur Leibrente geben könnte, die noch dazu schon mit 60 beansprucht werden könnte. Womöglich würde die Kostenkalkulation des Gesetzes damit arg beeinträchtigt. Wir halten daher strikt am Eintrittsalter 66 fest.
Knackpunkt 4: Kumulierung und Deckelung der Renten
Das Gesetz (RGE Nr. 9, Art. 3) sieht eine sehr großzügige Kumulierungsmöglichkeit von Politikerrenten vor: 9.000 Euro brutto.
Wir schlagen hierzu verschiedene Möglichkeiten vor:
a) Gedeckelte Kumulierung für ALLE Renten (also auch nichtpolitischer Natur) (Vorschlag Dello Sbarba);
b) Höchstplafond für alle Politikerrenten: 5.000 Euro brutto, bzw. 7.000 Euro brutto (Vorschlag Foppa).
Knackpunkt 5: Der Solidaritätsbeitrag
Das neue Gesetz (RGE Nr. 9, Art. 4) trifft, was die Leibrenten betrifft, eine sehr kuriose Regelung: Sie werden erstens allgemein um 20% gekürzt (Art. 2), hinzu kommt ein Solidaritätsbeitrag, der zusätzlich abgezogen wird. Dieser betrifft aber nur zwei Kategorien, nämlich jene Abgeordneten, die eine „geringe“ Rente beziehen (unter 2.800 Euro) – sie sollen 5% „Soli“ zahlen – und die Hinterbliebenen: Sie sollen 12% zahlen. Alle anderen, also die GroßrentnerInnen, bleiben vom Solidaritätsbeitrag verschont. In der Kommission konnten wir eine Verbesserung herbeiführen: Nun gilt für alle LeibrentnerInnen der Solidaritätsbeitrag von 10% – allerdings eingegrenzt auf jene, die nicht den Vorschuss erhalten. Wir werden in der Plenardebatte auf dem generellen Abzug von 10% für alle weiterhin bestehen.
Knackpunkt 6: Die Regelung der neuen Abgeordneten
Auf Antrag von Abg. Renzler wurde der gesamte Artikel (Art. 5), der die Renten der neu gewählten Abgeordneten regelte, aus dem Gesetz heraus genommen. Derzeit weiß man nicht, ob es einen Ersatzartikel geben wird. Wir behalten uns vor, hier in der Plenardebatte einen Vorschlag vorzulegen. In jedem Fall schlagen wir vor, dass die Renten der neuen Abgeordneten ca. 2.300 Euro nicht überschreiten dürfen – unser Richtwert für eine bereits überaus „würdige“ Rente – dazu soll der Einzahlungsbeitrag der Region auf 17,60 % zurückgefahren werden.
Knackpunkt 7: Funktionszulagen
Das Gesetz sieht Kürzungen für jene Funktionszulagen vor, die das Regionalratspräsidium bezieht. Wir möchten hier noch etwas weiter gehen und die Zulagen für den Präsidenten von 45 auf 25% kürzen, jene der Vizepräsidenten von 22,5 auf 12,5%. Den PräsidialsekretärInnen soll die Zulage entzogen werden, da wir das Abgeordnetengehalt für ausreichend erachten, um diese wenig belastende Tätigkeit auszuüben.
Fazit:
Insgesamt erkennen wir die Bemühungen um Berichtigung des Rentengesetzes von 2012 an und sehen auch, dass Einsparungen möglich sind. Trotzdem bleiben auch in diesem Gesetz viele Schlupflöcher und eine grundsätzliche Privilegienstellung der PoltikerInnen aufrecht. Wir werden daher, sollten unsere Änderungsvorschläge nicht angenommen werden, gegen das Gesetz stimmen und namentliche Abstimmung verlangen.
Bozen, 26.06.14

Author: admin

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