BESCHLUSSANTRAG

libri

Südtirols Verlage, wichtige Träger von Kultur und Identität, sind akut gefährdet: Die Einführung einer Buch- und Verlagsförderung nach bewährten Vorbildern ist dringend notwendig!

Südtirols kleine Verlage stehen „am Abgrund“, wie ein kompetenter Kulturredakteur jüngst titelte. Die Lage der Buchherstellung im Lande ist dramatisch und zwar aus verschiedenen Gründen:

  • Das Medium Buch hat im Zuge der rasch fortschreitenden Digitalisierung an Bedeutung verloren, obwohl der Einbruch im deutschen Sprachraum nicht annähernd so abrupt verläuft, wie ursprünglich befürchtet.
  • Die chronische Sozial- und Wirtschaftskrise hat die Möglichkeiten des Erwerbs von Büchern bei vielen Interessenten eingeschränkt;
  • Der Druck weltweit agierender Online-Vertreiber wie ‚Amazon‘ auf Buchverlage ist mörderisch, etwa im Hinblick auf die von Verlagen eingeforderten Rabatte.

Dabei ist festzuhalten, dass Bücher nicht nur eine Synthese von Druck und Bindung darstellen, sondern ein Medium, das Autorinnen und Autoren Ausdruck ermöglicht, zudem eine ganze Wertschöpfungskette kreativer Personen von Gestaltung bis Vertrieb aktiv erhält. Bücher bleiben auch im Digitalen Zeitalter als Medien von Erzählung und Wissenschaft unersetzlich, als zentraler Ausdruck kultureller Gedächtnisse und Äußerungsformen, als Bezugspunkte von Leseerfahrungen.
Dies gilt besonders für Südtirol, wo die eigene Buchherstellung als Kernausweis der kulturellen Vitalität der deutschen und ladinischen Minderheit, aber auch von Austausch und Kommunikation mit anderen Sprachgruppen gilt. Die Buchlandschaft von Autoren und Autorinnen sowie von Verlagen des überschaubaren Raumes Südtirol genießt weitum hohe Wertschätzung, die dem Land und seinem Erscheinungsbild guten Ruf einträgt. Autorinnen wie Sabine Gruber, Roberta Dapunt und Lily Gruber, Autoren wie Reinhold Messner und Joseph Zoderer sind Botschafter und Botschafterinnen Südtirols; Kriminalromane, Reiseführer oder Publikationen wie etwa zum Iceman werden europaweit rezipiert.
Diese Buch- und Verlagslandschaft wird aber nun durch angekündigte, teils unbeabsichtigte, teils durch Gleichgültigkeit verursachte Kürzungen der Kulturpolitik, von Seite leistungsfähiger Förderer und potenter öffentlichen Ankäufer von gravierenden Einschnitten und irreversiblen Verlusten bedroht.

  • Obwohl Landesrat Achammer bei Amtsbeginn zugesichert hat, der Kultur keine gravierenden Kürzungen zumuten zu wollen („Eine Million weniger für die Kultur“, nstz 22./23. 2. 2014), zeichnet sich nun ein scharfer Schnitt der Druckkostenbeiträge ab. Mehr noch: Die vom neuen Landesrat öfters angestrebte mehrjährige „Planungssicherheit“ (Interview mit S. Barta in RAI-Südtirol, 29. 7. 2014) entpuppt sich vor der Tatsache, dass Ende Juli 2014 die Landesbeiträge noch nicht feststehen, geschweige denn jene künftiger Jahre erahnbar sind, zunehmend als problematisch.
  • Die Buch-Ankaufsbudgets der Landesräte sind durch die von Bürgern und Öffentlichkeit gewünschte Schrumpfung der Repräsentationsfonds abgeschmolzen, ebenso jene einzelner Ämter und Abteilungen. Ankäufe durch die öffentliche Hand waren für so manche Buchauflage eine wichtige Grundsicherung. Obwohl klar ist, dass auch Bücher Marktregeln unterliegen und in Vergangenheit auch allzu üppige Ankäufe getätigt wurden, ist nunmehr eine wichtige Subventionsquelle versiegt.

Auf die günstige Ausgangslage früherer Jahre folgt also eine akuten Krisenlage, die aber nicht nur den kleinen Wirtschaftszweig der Verlage trifft, sondern eine ganze Kette kreativ tätiger Personen. Zudem ist ein kultureller Exzellenzbereich bedroht, um den andere Regionen unser Land beneiden.
Viele nun auftretende Probleme wären erspart geblieben, hätte sich die Südtiroler Landesregierung, namentlich das deutsche Kulturressort, bis 2013 zeitgerecht zu einer Verlagsförderung durchgerungen.
Denn seit über zehn Jahren wurde zwischen der Landesregierung / Ressort Dt. Kultur und den Verlegern Südtirols über die Einführung einer Verlagsförderung anstelle des bisherigen Druckkostenbeitrags verhandelt.
Eine Umstellung des scheinbar bewährten, in Wahrheit zunehmend obsoleten Systems wäre dringlich: Denn bis heute werden in Südtirol lt. L.G. 45/1976 nicht Verlage für unternehmerische und kulturelle Tätigkeit unterstützt, sondern Druckwerke als Einzelpublikationen gefördert. Dies hat zur Folge, dass Verlage einen Träger suchen müssen (meist Kulturvereine wie das Südtiroler Kulturinstitut), der für sie die Gesuche einreicht. Damit wurde nicht das inhaltliche und kulturelle Profil von Verlagen, mithin ihr kultureller Auftrag, gefördert, sondern vorab der Ausstoß an Druckwerken. Neben der Qualität kam auf diese Weise bei Publikationen das Kriterium der Quantität allzu stark zum Zuge: Wer viele Ansuchen stellt, erhält die meisten Subventionen. Die Folgen äußerten sich in Überproduktion und hohen, oft wenig zielgerichteten Ausschüttungen zugunsten zu lokal oder anlassgebundener Literatur.
So vergab das kleine Land Südtirol 2008 knapp 955.000 € an öffentlichen Druckbeiträgen, während in ganz Österreich nur 2.5 Mio. € Verlagsförderung lukriert wurden. Dies mochte auch der kulturellen Sonderstellung Südtirols als sprachliche Grenzregion geschuldet sein, trotzdem handelte es sich hier um ein Gießkannensystem, das große Ressourcen verschwendete. Bei einer Verlags- anstelle der eingefahrenen Druckkostenförderung würden

  • mehr Qualität und weniger Buchbinder-Synthesen produziert. Sie entspräche einer Prämie für gut arbeitende Verlage und nicht einer Verlustabdeckung.
  • Zudem entfiele der enorme bürokratische Aufwand bei der Erstellung und Bearbeitung zahlloser Einzelgesuche.
  • Auch finanziell ergäben sich wesentliche Einsparungen, da Qualität und Selektion statt beliebiger Produktion verstärkt zum Zuge kämen.

Das in Österreich praktizierte Modell der Verlagsförderung hat sich in vielen Jahren bewährt: Verlage, die seit mindestens drei Jahren auf dem Markt sind, können um Förderung ansuchen und werden nach bestimmten Kriterien (Programm, Qualität, Regionalität u. a.) zur Förderung zugelassen. In Südtirol müssten nach nunmehr 10 Jahren Verhandlungen die rechtlichen und administrativen Prämissen soweit geklärt sein, um eine Verlagsförderung endlich umzusetzen. Sie wäre eine wichtige Chance, um die Krisensituation der Verlage und damit eines wesentlichen Kulturzweiges ein wenig zu lindern.
Die Möglichkeit, mittels der überfälligen Verlagsförderung der drohenden Krise der Buchproduktion entgegen zu wirken, ist dringend zu nutzen: Nicht im Sinne pietätvoller „Denkmalpflege“ für eine anscheinend dem Untergang geweihten Kulturform, sondern im Bewusstsein, dass einem für Südtirol grundlegenden Kulturträger endlich mit zielgerichteter Förderung beizuspringen wäre, deren Jahresausmaß nicht höher läge als das Varianteprojekt für manch kleine Straßenausbesserung.
Aus diesem Grund
beauftragt der Südtiroler Landtag die Südtiroler Landesregierung

  1. Die Lage des Verlagswesens in Südtirol durch Anhörung der Betroffenen, zuständigen Kulturbeamten und Experten eingehend zu bewerten
  2. Die Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagsförderung zügig abzuschließen;
  3. Eine zügige Umsetzung des neuen Fördersystems im Sinne einer tragfähigen Verlagsförderung in die Wege zu leiten.

Bozen, den 31. Juli 2014
Hans Heiss
Brigitte Foppa

palliativeAnfrage zur aktuellen Fragestunde

In diesen Tagen war in den Medien zu lesen, dass die Palliativ-Abteilung des Bozner Krankenhauses kurzzeitig ins Reha-Zentrum in der Fagenstraße verlegt wird, damit in der Zwischenzeit die Abteilung im W-Gebäude saniert werden kann. Der Wunsch nach einem Hospiz in Südtirol, ausgedrückt unter anderem durch 25.000 Unterschriften, die von der Vereinigung „Il papavero-Der Mohn“ gesammelt wurden, findet damit nicht Erfüllung.
Wir fragen in dieser Angelegenheit die Südtiroler Landesregierung:

  1. Welche Zielrichtung und Vision hat die Landesregierung zum Thema Hospiz und Sterbebegleitung?
  2. Welche Mittel sind 2013 und 2014 in diesen Bereich geflossen?
  3. Wieviel wird 2015 zur Verfügung gestellt werden und zu welchen Zwecken?
  4. Stimmt es, dass keine Aufstockung der Betten in der Palliativabteilung vorgesehen ist und wenn ja, mit welcher Begründung?
  5. Welche Formen der Sterbebegleitung werden in den anderen Gesundheitsbezirken angeboten?

BZ, 30.07.2014
Brigitte Foppa
Hans Heiss

ANFRAGE

punto-interrogativoGesetz Nr. 6/2012 (Leibrenten) und Durchführungsbeschlüsse: Wer waren die Berater und was haben sie empfohlen?

Als Grüne Fraktion hatten wir im vergangenen März dem Präsidenten des Regionalrates Moltrer einige Anfragen übermittelt, die die Entstehung des Gesetzes Nr. 6/2012 und deren Durchführungsbeschlüsse betrafen. Im Speziellen haben wir in der Anfrage Nr. 24/XV gefragt, wer die vom Präsidium beauftragten Berater waren und welche Ergebnisse ihre Gutachten hervorbrachten.
Präsident Moltrer hat uns dann in ausweichender und nur unzureichender Manier geantwortet. Darüber hinaus hat er sich noch nicht dazu herabgelassen, auf unsere Anfrage (Nr. 29/XV) über die effektive Ersparnis, die das Gesetz Nr. 6/2012 bringt, zu antworten – ungeachtet der vorgesehenen Beantwortungsfrist von 15 Tagen!
Vor dem Hintergrund der Zeitungsartikel der letzten Tage sowie der aktuellen richterlichen Ermittlungen ersuchen wir daher nun den Präsidenten, die offenen Lücken zu schließen.
Dies, indem wir die folgenden Fragen stellen, die Ausarbeitung des Gesetzes Nr. 6/2012 und alle Aspekte seiner Durchführung, einschließlich die Beschlüsse des Präsidiums, betreffend:

  1. 1. Um wen handelt es sich bei dem in der Presse genannten Experten, der vom Präsidium für ein erstes Gutachten beauftragt wurde, dem aber später Prof. Tappeiner vorgezogen wurde?
  2. Was hat Dr. Giorgio Demattè in seiner Beratung, für die er am 16.10.2013 den Auftrag erhalten und für die er ein Honorar von 38.064,00 Euro erhalten hat, empfohlen?
  3. Wann hat Dr. Demattè sein Gutachten abgegeben?
  4. Warum hat Präsident Moltrer in seiner Antwort auf unsere Anfrage nicht das Abgabedatum des Gutachtens von Doktor Demattè vermerkt?
  5. Und warum hat Präsident Moltrer in keinster Weise auf unsere Frage Nr. 4 in der genannten Anfrage geantwortet, die Auskunft darüber bat, welches Ergebnis der jeweilige Auftrag gehabt hatte (und welche Materialien vorgelegt wurden, in Bezug auf welche Themen, und bezogen auf welchen Verwaltungs- oder Gesetzesakt etc.)?
  6. Warum haben wir nie eine Antwort auf unsere Anfrage (Nr. 29/XV, eingereicht am 28. März 2014) erhalten, in der wir ein weiteres Mal explizit gefragt haben, auf welche Berechnungen sich das Präsidialamt für die Ausarbeitung des Gesetzes gestützt hatte und wer diese Berechnungen erstellt hatte?

Den Bestimmungen entsprechend bitten wir um schriftliche Antwort
Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 25.07.2014

PerniceBiancaZumindest ein Teil unseres Beschlussantrags wurde genehmigt: Die Grünen zielte darin auf besseren Schutz des Alpenschneehuhns ab. Von nun an wird das Amt für Jagd und Fischerei die Entscheidung über die Jagdbarkeit vornehmen, auf Grundlage wissenschaftlicher Erhebung über Population und Verbreitung dieser seltenen Vogelart.
In vergangenen Jahren hat das Amt für Jagd und Fischerei mehrfach einen Stopp für die Jagd auf das Alpenschneehuhn vorgeschlagen, aber die endgültige Entscheidung wurde von der Abschusskommission vorgenommen, in der der Südtiroler Jagdverband stark vertreten ist. Diese Kommission hat häufig den Abschüssen Vorrang gegeben und die Vertreter des Amtes für Jagd und Fischerei überstimmt. Dies wird künftig nicht mehr der Fall sein, ein schöner Erfolg gegen die Herren der Jagd, deren starke Position in Südtirol durch den Abgang von LH Durnwalder geschwächt ist. Zur Rettung des Alpenschneehuhns haben sich im vergangenen Jahr die Tierschutzvereine des Landes mit einer Petition und Tausenden von Unterschriften eingesetzt. Folgenden Teil des Beschlussantrags hat der Landtag einstimmig angenommen:
„Der Südtiroler Landtag verpflichtet die Landesregierung, jedwede Entscheidung über die Jagd auf das Alpenschneehuhn dem verpflichtenden Gutachten des Amtes für Jagd und Fischerei zu unterziehen, unter Berücksichtigung der Grundbedingungen zur Population und Verbreitung dieser Art. Zu diesem Zweck wird die Landesregierung beauftragt, Art. 6, Abs. 2 der Durchführungsbestimmung zum Landesgesetz 14/1987 zu ändern.“
Wenigstens ist es in der Frage des Alpenschneehuhns gelungen, die Barriere der Landesregierung gegen die Vorschläge der Grünen zu durchbrechen.
Riccardo Dello Sbarba Brigitte Foppa Hans Heiss
Bozen, 10. Juli 2014

LandtagLIVEDie Grünen Beschlussanträge haben gestern im Landtag zu skurrilen Diskussionen geführt. Am Ende hat der Landtag alle grünen Vorschläge (für mehr Datenklarheit über die Müllentsorgung, für stärkere Kontrollen auf Abdrift, für Entschädigungen an Gemeinden, welche auf die Wasserkraft-Nutzung ihrer Flüsse verzichten, für eine Arbeitsgruppe Großraubwild) abgelehnt. Nichtsdestotrotz werden diese Themen unser Land und die Bevölkerung weiter beschäftigen.
Der grüne Vorschlag, in Sachen Abdriftminderung einen Schritt weiter zu denken und strenger zu kontrollieren, als in der Maßnahme von Landesrat Schuler vorgesehen, hatte zum Ziel, Biolandwirtschaft und Volksgesundheit besser zu schützen. Eigene Erfahrungen und Interessen haben aber zu einer emotionalen, polarisierten Diskussion geführt, die im Vorwurf gipfelte, die konventionelle Landwirtschaft kriminalisieren zu wollen. Der Vorschlag wurde abgelehnt.
Die Aufforderung zu mehr Klarheit im Dickicht der Müllentsorgungsdaten durch einen allgemein verständlichen Müllbericht wurde von Landesrat Theiner als Wunsch nach mehr Daten und somit mehr Bürokratie „missverstanden“. Der Vorschlag wurde abgelehnt.
Gemeinden entschädigen, die sich für natürliche Flüsse einsetzen und somit auf die Wasserkraftnutzung der Gewässer verzichten, das schien dem LR Theiner eine Maßnahme, die mit dem Südtiroler System inkompatibel ist. Der Vorschlag wurde abgelehnt.
Schließlich wurde der „Beirat für Großraubwild“, der alle Aspekte im Zusammenhang mit der Rückkehr dieser Tiere nach Südtirol abdecken und neben der Landesverwaltung und den betroffenen Kategorien auch die Wissenschaft miteinbeziehen sollte, als Förderung der Wiedereinführung von Bären und Wölfen missinterpretiert. LR Schuler war der Meinung, dass Wissenschaftler von keinem Nutzen in so einem Beirat wären. Mit einer knappen Ablehnung (14 Ja und 14 Nein) ging dieser Tag voller „Volltreffer“ zu Ende.
Dabei hatte es doch geheißen, dass nun gute Vorschläge auch aus den Reihen der Opposition angenommen würden. Danach sieht es momentan nicht aus. Wir werden uns von der Opposition der Landesregierung trotzdem nicht entmutigen lassen und weiterhin unsere bewährte, konstruktive Qualitätsarbeit leisten.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
Bozen, 10. Juli 2014

Geehrte Frau Mair,
der Landesbeirat für Chancengleichheit wurde von der Landesregierung und dem Südtiroler Landtag ernannt und hat als solcher die Aufgabe, Maßnahmen zu setzen in diesem Bereich. Als Freiheitliche haben Sie sich entschieden, niemanden zu nominieren, da müssen Sie jetzt wohl damit leben, wenn das Arbeitsprogramm eben so ist wie es ist.
Der Feminismus hat keine Kriege geführt und niemanden getötet. Die Anliegen des Feminismus sind bessere Bildung, bessere Arbeitsverhältnisse, Sicherheit, soziale Ausgeglichenheit, ein friedliches Miteinander, Gerechtigkeit. Davon profitieren auch Männer, Anti-FeministInnen und rechte Parteien.
Wenn Sie die von Ihnen genannten „berechtigten und wichtigen Anliegen der Frauen“ ernst nehmen würden, ließe sich vieles davon auch in Südtirol endlich umsetzen.
In froher Erwartung auf die nächste entsprechende Abstimmung im Landtag,
mit freundlichen Grüßen,

für die Grünen Frauen
Evelyn Gruber-Fischnaller
Caterina Maurer

Von Betroffenheit und Beteiligung

Evelyn Gruber-Fischnaller

Evelyn Gruber-Fischnaller

In London findet der UNICEF-Mädchengipfel statt​, Google will mehr Frauen in Führungspositionen, die Reform des​italienischen ​Senates ​führt (neben einer Minderung der Kompetenzen) durch die Beschickung aus den Regionen wahrscheinlich auch dazu, dass die Frauen im Senat immer weniger werden. Gesundheit​ und ein gutes Leben, Arbeit, Demokratie ​- egal wo wir leben, was wir tun und denken, diese Themen betreffen uns immer, persönlich und auch beim „Blick über den Tellerrand“.
Aus Betroffenen Beteiligte machen, das empfiehlt jedes PR-Lehrbuch. Betroffen und beteiligt bin ich an den genannten Themen nicht nur als Grüne, sondern seit kurzem auch als Teil des Landesbeirates für Chancengleichheit.
Als Vertreterin der Opposition ​im Landtag wurde ich zusammen mit der Touristikerin Silvia Rier, die in Frauenbelangen engagiert bloggt, für die neue Legislaturperiode in den Beirat geschickt. Die insgesamt ​30 Beiratsfrauen kommen aus großen Frauenor​ganisationen und ​verschiedenen Fraueninitiativen​ (wer genau dabei ist, siehst du hier). ​Wir treffen uns monatlich und zwischen den Beiratssitzungen arbeiten die Beiratsfrauen in Gruppen an Themen wie Bildung, Gewalt, Gesundheit, Politik, Kultur und Soziales etc. Die Vorschläge und Maßnahmen werden dann wiederum in den Landesbeirat gebracht und nach Beschlussfasung über das Frauenbüro abgewickelt.
Ich leite die Arbeitsgruppe zu Frau & Medien, wo auch Silvia ihre Expertise einbringt. Für die nächsten Jahre haben wir uns vorgenommen, die Zusammenarbeit mit Redaktionen und Werbeagenturen zu suchen, zu beobachten, wie Frauen dargestellt werden und wie sie selbst mit Medien arbeiten. Die Medienlandschaft in Südtirol mag insgesamt besonders sein und besonders ist sie auch für Frauen.

NB: Zu den Themengruppen werden auch „externe“ Frauen eingeladen, ihre Expertise einzubringen. Interessierte vor!

 

giustizia-socialeMit der Umgestaltung des ethnischen Proporzes bei der Stellenbesetzung im Sanitätsbereich wurde die Diskussion über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit wieder aufgeworfen. Ein weiteres Mal stellt die Öffentlichkeit fest, dass sie nicht wirklich Bescheid weiß darüber, ob der ursprüngliche Sinn des Proporzes – die ausgewogene Verteilung öffentlicher Ressourcen in Südtirol unter den Sprachgruppen Deutsch/Italienisch/Ladinisch- inzwischen erfüllt ist oder ob noch Unausgewogenheiten bestehen.
Wir stellen in dieser Sache folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist der Umgang der Landesregierung mit den Daten zum Proporz? Wer erhebt wie oft welche Daten, um periodische Evaluationen vornehmen zu können?
  2. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Sprachgruppen im öffentlichen Dienst (Land Südtirol)?
  3. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Sprachgruppen im Staatsdienst?
  4. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Sprachgruppen in der Vergabe von Wohnungen?
  5. Wie gestaltet sich die Verteilung nach Sprachgruppen in anderen Bereichen, die vom Proporz betroffen sind?
  6. Welchen Weg gedenkt die Landesregierung in dieser Sache zu gehen? Gibt es Aussicht auf eine Reform?

Hier die Antwort der Landesregierung.
BZ, 05.06.2014
L.-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Um aufkommenden Gerüchten frühzeitig zu begegnen, legt die Grüne Parteispitze Wert auf die Feststellung, dass ein Beitritt von Elena Artioli zu den Grünen auf absehbare Zeit nicht geplant ist.
Gewiss würde die hohe Flexibilität der Abgeordneten, die sich von der SVP über die Lega, über Forza Italia hin zum Partito Democratico bewegt hat, auch einen solchen Schritt nahe legen. Da die Grünen aber nicht über den Rang einer großen gesamtstaatlichen Partei verfügen, ebenso keine größeren Karriereaussichten bieten können, erklären sie sich für einen allfälligen Zugang der geschätzten Kollegin und die Erfüllung deren Ambitionen für völlig ungeeignet.
Auch thematisch bestehen zwischen Grünen und Frau Artioli grundlegende Unterschiede, die eine Annäherung auf Dauer verhindern dürften. Dennoch wünschen wir ihrem neuen Versuch politischen Recyclings den verdienten Erfolg.

Andreas Pöder als Amtsverteidiger der Altmandatare

RegioNeLiveWer gehofft hatte, die gestrige Nachtsitzung im Regionalrat hätte eine entschiedene und durchgreifende Rentenreform zum Ergebnis, sieht sich leider getäuscht. Resultat der zwei Gesetze ist ein lauer und mutloser Kompromiss, der zwar Einsparungen und Rückzahlungen zur Folge hat, aber im Schongang und mit Samthandschuhen für die Altmandatare.
Die Mehrheit ließ sich von der Pöder-Obstruktion und den drohenden Blicken Pahls auf der Zuschauertribüne erpressen und hat die Privilegien der Altmandatare äußerst pfleglich behandelt.

  1. Wer hat, dem wird gegeben: Mäßige Abstriche bei den Vorschüssen für die Altmandatare, größere Streichungen für die Jüngeren. Die vielen Leibrentner, die seit Jahren und Jahrzehnten hohe Ruhegelder genießen, können aufatmen. Sie kommen bei den Vorauszahlungen mit mäßigen Abstrichen in der Größenordnung von ca. 30% davon, die Älteren unter ihnen mit noch weit geringeren Abschlägen. Deutlich stärker zur Kasse gebeten werden all jene, die erst in jüngerer Zeit gewählt wurden, sie haben Abschläge bis weit über 40% zu gewärtigen. Wirklich tiefe Einschnitte muss allerdings keine Gruppe von Mandataren befürchten.
  2. Kein Zwang zur Rückgabe von Rentenvorschüssen: Die Forderung der Bürgerinnen und Bürger, dass alle Vorschüsse ausnahmslos an den Regionalrat zurückfließen und allenfalls erst nach Erreichen des Rentenalters in geminderter Höhe ausbezahlt werden, bleibt ein Papiertiger: Falls Abgeordnete „begründet nachweisen“, dass sie außerstande sind, eine Rückzahlung vorzunehmen, kann das Präsidium Gnade vor Recht ergehen lassen und die Rückzahlung aufschieben oder anderweitig verrechnen. Zudem ist eine Ausschüttung der eingezahlten Rentenbeiträge an die Abgeordneten in voller Höhe möglich: Ein Vorrecht, das kein Normal-Sterblicher in dieser Form bei seinen Renteneinzahlungen in Anspruch nehmen kann.
  3. Keine Rente erst mit 66, sondern die Möglichkeit komfortablen Vorruhestands: All jene Abgeordnete, die bereits drei oder mehrere Amtsperioden absolviert haben, müssen nicht bis 66 warten, sondern können sich gegen geringe Abschläge bereits frühzeitig auf die Leibrente freuen. Wer 2018 vier Perioden im Landtag gesessen ist, kann gegen 10% Abschlag bereits mit 60 in Ruhestand treten, ein Privileg, von dem Normalbürgerinnen und -bürger nur träumen können; auch jene mit drei Amtsperioden kommen mit 12% Abschlag davon. Die drohende Obstruktion und die Papierberge Pöders haben ihre Wirkung nicht verfehlt; die Mehrheit hat sich als leicht erpressbar und zugänglich für Einzelinteressen erwiesen. Pöder war der wichtigste Sachwalter der Altmandatare, sein ständiger Hinweis auf die „erworbenen Rechte“ ließ das Herz von Franz Pahl sicher höher schlagen.
  4. Der angekündigte Abschlag von 20% auf die Leibrenten wurde gestrichen, ebenso der Solidaritätsbeitrag von 10%, wie von uns Grünen und vormals auch von den Gutachtern Nogler-Falcon vorgeschlagen. Die von Pahl lebhaft beklagte „Strafaktion“ fand nicht statt und kam vorzeitig zum Erliegen.
  5. Für den Bezug mehrerer Leibrenten bleibt eine hohe Obergrenze von 9.000 €. Wer mehrere Leibrenten aus parlamentarischer Tätigkeit bezieht, muss kaum Abstriche befürchten. Altersbezüge aus Mandaten in Abgeordnetenkammer und Regionalrat oder EU-Parlament können bequem zusammengeführt werden, die Obergrenze von 9.000 € wurde nicht – wie von uns Grünen gefordert – deutlich herabgesetzt.

Zusammenfassend: Der Druck von Altmandataren und Obstruktions-Einzelkämpfern hat mehr Wirkung erzielt als die Forderung von Bürgerinnen und Bürgern nach Anpassung ihrer Rentensituation mit jener ihrer politischen Vertreter. Der Skandal der Rentenvorschüsse wurde gemildert, aber vor allem mit weit mehr Schonung für die „alten“ Altmandatare als noch von der politischen Mehrheit und den Landeshauptmännern vor Monaten angekündigt.
Das Ergebnis ist ein schaler Kompromiss, zwar mit notwendigen Verbesserungen, aber mit einer Fülle offener und verborgener Privilegien. Die Gelegenheit, die Kluft zwischen BürgerInnen und ihren Vertretern ein wenig zu verringern, wurde kläglich versäumt. Die Stimmung peinlich-verschämter Erleichterung wie gestern im Regionalrat deutlich spürbar, ist ein Signal dafür, dass diese politische Führung nicht wirklich erkannt hat, was nach dem Rentenskandal von ihr erwartet wurde.
Hans Heiss Riccardo Dello Sbarba Brigitte Foppa
Bozen, 4. Juli 2014