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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Laut ASTAT (Stand 2011) gibt es in Südtirol zu 24,6% Miet- und zu 69,3% Eigentumswohnungen, welche von Ansässigen bewohnt werden. Daraus ergibt sich, dass 6,1% der Wohnungen entweder gar nicht, oder von in Südtirol nicht Ansässigen bewohnt bzw. als Zweitwohnung genutzt werden. Es stellt sich also die Frage, was mit diesen Wohnungen im Alltag passiert. Da seit 2011 jedoch 8 Jahre vergangen sind, bitten wir um die Aktualisierung einiger Daten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viel Prozent der Miet-bzw. Eigentumswohnungen werden von in Südtirol ansässigen Menschen als Hauptwohnsitz genutzt? Wir bitten um die aktuellsten Daten, welche zur Verfügung stehen.
  2. Wie hoch ist die Anzahl von Wohnungen in Südtirol, welche niemandem als Hauptwohnsitz dienen. Wir bitten um die aktuellsten Daten, welche zur Verfügung stehen.
  3. Wie viele Zweitwohnungen, im Besitz von nicht-Ansässigen, gibt es in Südtirol? Wie viele von in Südtirol Ansässigen? Wir bitten um die aktuellsten Zahlen, welche zur Verfügung stehen.
  4. Woher stammen diese nicht-ansässigen Besitzerinnen und Besitzer der Zweitwohnungen? Wir bitten um eine Auflistung.
  5. Gibt es Schätzungen, wie oft diese Zweitwohnungen von nicht-Ansässigen im Jahr genutzt bzw. bewohnt werden? Wenn ja, bitten wir um die Aushändigung der Daten.
  6. Gibt es Informationen, wie Zweitwohnungen genutzt werden? Wie viele werden für touristische Zwecke vermietet? Wie viele über Vermietungsportale wie Airbnb o.ä.? Falls es Daten gibt, bitten wir um deren Aushändigung.

Bozen, 16.09.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das immer noch gültige, „alte“ Landesraumordnungsgesetz (LROG) ist bis zum 1. 1. 2020 in Kraft und könnte in seiner Geltung verlängert werden, da das 2018 verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft erst später Geltung erlangen dürfte. Art. 128, Abs. 1 des LROG von 1997 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 18. 10. 2007, Nr. 55, Art. 2 sehen eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vor.
Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht, Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen. Und es ging weiter flott nach oben: Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten „fehlten“ also im Frühsommer diesen Jahres zum Erreichen der Bettenobergrenze.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Was ist der aktuelle Stand der Bettenzahl im Lande?
2. Wird sich die Landesregierung an das geltende Gesetz, das die Bettenobergrenze vorsieht, einhalten?
3. Wie wird sich die Landesregierung zu den ca. 46 eingereichten Tourismusprojekten in 30 Gemeinden äußern, die zur Überschreitung der Bettenobergrenze führen dürften?
4. Wann wird das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ in Kraft treten? (Wir lasen in den Medien von einem vorgesehenen Aufschub, andererseits wurde uns in der Antwort auf die Anfrage 329 der 1.1.2020 angegeben.)

BZ, 22.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu. 

Die gesetzlich vorgeschriebene Bettenobergrenze im Tourismus von 229.088 ist so gut wie erreicht! Nun muss die Landesregierung mit dem angekündigten Stopp Ernst machen.

Das immer noch gültige, „alte“ Landesraumordnungsgesetz (LROG) ist bis zum 1. 1. 2020 in Kraft und könnte in seiner Geltung verlängert werden, da das 2018 verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft erst später Geltung erlangen dürfte. Art. 128, Abs. 1 des LROG von 1997 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 18. 10. 2007, Nr. 55, Art. 2 sehen eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vor.

Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht, Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen. Und es ging weiter flott nach oben: Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten, die Dimension dreier größerer Hotels, trennten also im Frühsommer diesen Jahres den Tourismus Südtirols vom Erreichen der Bettenobergrenze. Nun aber, zum Sommerausklang und nach ständiger Eröffnung weiterer Hotels und Betriebe dürfte das gesetzlich vorgeschriebene, immer noch gültige Limit, definitiv erreicht sein.

Der Ball liegt nun bei der Landesregierung: Sie wird die geltenden Gesetze respektieren und die aktuellen Vorhaben mit ca. 46 Projekten in 30 Gemeinden auf Eis legen müssen. Eine solche Entscheidung ist aufgrund der klar dokumentierten Situation unausweichlich. Sie ist im Interesse der Landschaft und Umwelt Südtirols geboten und eine zügige Entscheidung notwendig, auch um die Projektwerber nicht im Unklaren zu lassen.

Bozen, 28.08.2019

Hans Heiss, LT-Abg. a. D.
Brigitte Foppa, LT-Abg.
Riccardo Dello Sbarba, LT-Abg.
Hanspeter Staffler, LT-Abg.

Nach den „Dolomiten“ mahnt auch Chef des Unternehmerverbandes vor Ausweisung neuer Tourismuszonen. Die Landesregierung muss ihre Verantwortung wahrnehmen.

Der Landesverband für Heimatpflege und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz haben letzte Woche darauf hingewiesen: Die touristische Erschließung Südtirols sprengt aktuell alle Maßstäbe und hat die Grenzen des Verträglichen längst hinter sich gelassen. Überraschend hat am Wochenende auch die „Dolomiten“, bislang warme Befürworterin touristischer Entwicklung, nachgelegt und über die hohe Zahl von 46 Ansuchen um neue Tourismuszonen oder Erweiterungen in 30 Gemeinden Bedenken geäußert. Nun stimmt auch der Chef des Unternehmerverbandes mit in den Chor der Warner ein und hält fest „Übertreiben wir es nicht“, sekundiert von HGV-Chef Manfred Pinzger, der an die Umsicht der Touristiker appelliert.
Dabei war die Entwicklung längst absehbar, worauf die Grüne Landtagsfraktion seit Jahren hingewiesen und bei der Erarbeitung des Gesetzes für Raum und Landschaft 2018 mit allem Nachdruck betont hat: Die seit 2016 angelaufene Bauwelle setzt nicht nur Landschaft und Umwelt unter massiven Druck, sondern auch die Branche selbst, die intern um Gäste und Arbeitskräfte konkurriert.
Es liegt nun an der Landesregierung, den Appetit zu dämpfen – durch einen entschiedenen Stopp und notwendige gesetzliche Änderungen. Die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer scheint die Warnsignale zu hören, aber die Übererschließung ist an vielen Punkten leider nicht mehr umkehrbar. Dennoch ist ein starkes Signal von Regierung und Verwaltung überfällig, geht es doch um die Zukunft der Landschafts- und Lebensqualität Südtirols, auch um ein neues Bewusstsein im Zeichen der Klimakrise.

Riccardo dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Beschlussantrag der Grünen Fraktion „Motorradlärm auf den Dolomitenpässen“ wurde in der Landtagswoche des vergangenen Mai von Landesrat Daniel Alfreider unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass „Maßnahmen für diesen Sommer bereits getroffen werden“. Durch eine Zusammenarbeit mit dem Trentino wolle man das Problem angehen, denn es brauche „massive Lösungen“ und eine „grenzübergreifende Verkehrsregulierung“.
Jetzt ist der Sommer – meteorologisch und kalendarisch – bereits ins Land gezogen. Von den „getroffenen Maßnahmen“ ist auf den (Dolomiten)pässen bislang allerdings wenig zu spüren. So vernehmen wir aus den Medien der letzten Tage, dass es sogar auf Straßen abseits der Dolomitenpässe, die bisher nicht im Hauptfokus der Motorradtouristen und -touristinnen lagen – wie beispielsweise im Sarntal Richtung Penserjoch – zu untragbaren Lärmbelastungen kommt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen wurden bis jetzt geschaffen, um das Problem des steigenden Verkehrs -insbesondere jener von Motorrädern – und der damit verbundenen Belastungen, besonders auf den Dolomitenpässen, anzugehen?
2. Welche „massiven Lösungen“ hat Landesrat Alfreider bereits eingeleitet?
3. Wann in diesem Sommer wird, nach Einschätzung des Landesrats, durch die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen eine Beruhigung der Lärm- und Verkehrsbelastung – insbesondere ausgelöst durch Motorräder – eintreten?

Bozen, 25.06.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Uns wurde berichtet, dass es jetzt im Sommer zur touristischen Hochsaison vermehrt zu Überfüllung der Busse kommt. Ein konkreter Fall ist die Linie Bozen-Kastelruth, bei der es angeblich für Pendelnde am späten Nachmittag sogar schwer wird, überhaupt einen Platz zu bekommen. Oft müssten Menschen auf den nachkommenden Bus warten, weil schlicht nichts mehr frei ist. Bei schlechtem Wetter, wenn vermehrt Touristinnen und Touristen unterwegs in die Städte sind, tritt das Problem noch stärker auf.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Weiß die Landesregierung um das Problem und wenn ja, in welchen Gegenden ist man davon besonders betroffen?
2. Welche Maßnahmen erscheinen der Landesregierung sinnvoll, um hier Abhilfe zu schaffen?
3. Wird daran gearbeitet, in besonders betroffenen Gebieten zusätzliche Busdienste einzurichten? Wenn ja, wann wird es soweit sein? Wenn nein, warum nicht?

Bozen, 20.06.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Wie vorausgesagt, so geschehen. Mit der Zusammenführung der Bereiche Raum und Landschaft in einem einzigen Gesetz, so fürchteten wir, käme ein Prozess in Gang, bei dem am Ende die Landschaft unter die Räder kommen würde.
Wir hatten während der Gesetzgebungsphase darauf hingewiesen, dass in der Zeit, bis das neue Gesetz in Kraft tritt, ein erbitterter Verteilungskampf um die Grundstücke stattfinden wird, die vielleicht nach 2021 außerhalb des Siedlungsgebietes liegen und somit nur erschwert oder gar nicht verbaubar sein werden. Dieser Wettlauf, der einem Raubrittertum gleicht, lässt sich nun in aller Klarheit beobachten.
Letztes Beispiel ist die neue Tourismuszone in Feldthurns, der Heimat von HGV-Vizepräsident und Landtagsabgeordneten Helmut Tauber, gestern von der Landesregierung verabschiedet.

Mit dem Beschluss unterstützt die Landesregierung weiterhin die touristische Expansion im Lande, die trotz aller Beteuerungen der Mäßigung auf Hochtouren weiterläuft: Nach den umstrittenen Tourismuszonen in Naturns und Latsch werden nun für das Eisacktal Fakten gesetzt. Die Ansiedlung von zahlreichen Chalets, weitab von Dorfnähe und Siedlungszentrum, wird das Landschaftsbild verändern und negativ prägen. Der Bodenverbrauch steigt mit dieser Bauweise übermäßig an.
Nur die Landesrätin für Raumordnung hielt dagegen – auf einsamem Posten, was ihr wohl noch öfter passieren wird – der Rest der Landesregierung unterstützt dagegen weiterhin die Bemühungen von Touristikern, vor dem Greifen der gefürchteten Siedlungsgrenze ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen. Dies gegen die Warnungen vor drohendem Wassermangel, zu der sich der aktuelle Kongress in Brixen klar äußert und ohne Blick für die rapide Klimaveränderung. Auch die Gutachten der Ämter wurden in den Wind geschlagen, die eigenen Ankündigungen aus dem Jahr 2014, die Vorlagen der Ämter zu respektieren, sind längst Schnee von vorgestern.

Die Warnungen der Grünen Landtagsfraktion vor dem Heißlaufen der touristischen Expansion verhallen ungehört. Noch.

Bozen, 15.05.2019
L.-Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Innerhalb der Südtiroler Tourismusvielfalt gibt es eine Reihe von Betrieben, die sich auf die Beherbergung von Jugend- und Schulgruppen spezialisiert haben. Zu finden sind sie hauptsächlich im Tauferer Ahrntal, wo sich etwa 60 Betriebe auf die junge Gästeschicht konzentrieren. Weitere Zentren finden sich in Langtaufers (Erlebnisschule), im Schnalstal, Gebiet Mendelpass, Jochgrimm, Ratschings, Meransen, Natz/Schabs und in Toblach (Grandhotel) – also vielfach in der Peripherie, in den Randgebieten Südtirols.

Insgesamt dürfte es sich um ca. 150 Betriebe handeln, die sich auf Jugendgruppen spezialisiert haben. Um eine Vorstellung der Nächtigungszahlen zu geben: Im Tauferer Ahrntal werden aus Jugendgruppen (unabhängig vom Alter) laut der Eurac-Studie von 2009-2011 etwa 270.000 Nächtigungen jährlich generiert. Das Verhältnis zwischen SchülerInnen U18 und jenen U14 dürfte etwa 50:50 sein.

Mit Landesgesetz Nr. 9, 16. Mai 2013 wurde die Gemeindeaufenthaltsabgabe eingeführt. Bis Ende 2014 waren Schulklassen von dieser Abgabe durch Dekret des Landeshauptmanns 2.10.2013, Nr. 28, befreit. Seit Jahresbeginn 2015 musste auch für SchülerInnen ab 14 die Taxe bezahlt werden.

Die Schulklassen kommen zum Großteil aus Deutschland, wo die Schulfahrten offizielle und verpflichtende Veranstaltungen sind, die sehr preissensibel sind und je nach Bundesland strengen Preisobergrenzen unterliegen. Diese sind v.a. für Auslandsfahrten zum Teil schon erreicht. Mit der geplanten Einhebung der Abgabe auch von jugendlichen Gästen wird die knappe Preiskalkulation durchstoßen und es besteht akute Gefahr, dass dieses Gästesegment ausbleibt. Andere Länder und Regionen haben entsprechend flexibel reagiert. In Österreich sind Schulklassen von der Ortstaxe befreit, wobei die Preise insgesamt dort nicht höher sind als in Südtirol. Zudem drängen Österreichs Aufstiegsanlagen besonders in der Wintersaison mit enormen Preisvorteilen in das Jugend- und Schülersegment, um den Skisport bei jungen Gästen wieder populär zu machen. Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.

Die Tourismustreibenden weisen immer wieder darauf hin, welchen Wirtschaftsfaktor der Jugendtourismus darstellt, zumal nur selten in Konkurrenz zu anderen Tourismusarten. Außerdem kommen auf diese Weise viele junge Menschen erstmals nach Südtirol, die dann als Erwachsene mit ihren Familien wiederkehren, was somit der gesamten Sparte zugutekommt.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 18 Jahren in den Unterbringungsbetrieben der Kategorien unter 4 Sternen vorzusehen

oder, in Alternative

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 16 Jahren in den Südtiroler Gastbetrieben vorzusehen.

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Im Winterhalbjahr 2018/2019 haben sich Bürgerinnen und Bürger gemeldet, um ihren Unmut zur Verkehrssituation im Allgemeinen und ihre Besorgnis zum ständig anwachsenden Verkehr im Lande mitzuteilen. Dabei wird auffallend oft auf ein besonderes Phänomen rund um die Dolomitenpässe hingewiesen: Der Lärm, vor allem verursacht durch Motorräder, wird für die lokale Bevölkerung zu einer großen Belastung.

Lärmmessungen erfolgen im Allgemeinen nur nach Beanstandung. Dann wird vor allem im Ortsgebiet gemessen, wo bei Tag ein Grenzwert von 50 Dezibel festgelegt ist. Innerhalb der Ortschaften stellt die Lärmbelästigung, erzeugt von Personenkraftwagen oder Motorrädern nur selten ein Problem dar, da dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h besteht und sich die Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen auch daran halten. Dort, wo das Lärmproblem am größten ist, nämlich außerhalb der Orte und vor allem auf den Passstraßen, kommen Lärmmessungen selten bis nie zum Einsatz. Hier spielen jedoch Geschwindigkeitsübertretungen viel öfters eine Rolle als dies in den Ortskernen der Fall ist.

Im Rahmen des Projektes #Dolomitesvives hat die Eurac hierzu eine sehr informative Studie herausgegeben („#DOLOMITESVIVES Vivere un’esperienza naturale sulle Dolomiti“).

Wie bereits bekannt, war das Sellajoch im Jahr 2017 an insgesamt 9 Tagen, nämlich jeweils am Mittwoch im Juli und August von 9-16 Uhr für den Privatverkehr gesperrt. Dies wirkte sich wie folgt auf die Lärmbelastung aus: An besagten Tagen war der Lärm zwischen 9 und 16 Uhr um ca. 10 Dezibel geringer als an den Tagen ohne Regulierung. Laut Eurac wird dieser Rückgang vom menschlichen Ohr als Halbierung des Geräuschpegels wahrgenommen.

Eine interessante Auswirkung hatte die Sperrung des Sellajochs auf das Grödnerjoch, das keiner besonderen Regulierung unterlag: Vor dem Start des Projektes #Dolomitesvives gab es die Befürchtung, die Schließung des Sellajochs könnte zu einem Anstieg des Verkehrs sowie des Lärms auf dem Grödnerjoch führen. Interessanterweise ist dieser Fall nicht eingetroffen. Der Verkehr auf dem Grödnerjoch stieg an besagten Mittwochen zwar leicht an, jedoch konnte ein Rückgang des Lärms beobachtet werden im Vergleich zu anderen Tagen wie Dienstag oder Donnerstag. Die Eurac führt diesen Lärmrückgang darauf zurück, dass an besagten Tagen insgesamt weniger Motorräder unterwegs waren.

Auf den Dolomitenpässen verkehren vor allem im Sommer sehr viele Motorräder. Auf dem Grödnerjoch wurden sie im Juli und August 2017 jeweils zwischen 9 und 16 Uhr gezählt. Täglich fuhren demnach zwischen 553 (geringste Zahl, gemessen an einem Mittwoch, an dem das Sellajoch für den Verkehr gesperrt war) und 1138 Motorräder über das Grödnerjoch. Dies entspricht im Durchschnitt zwischen 1,2 und 2,7 Motorrädern in der Minute! Wer mit der Lärmkurve eines sich nähernden bzw. sich entfernenden Motorrades vertraut ist, der weiß, dass diese Zahlen einem nie abschwellenden, kontinuierlich hohen Lärmpegel entsprechen.

Diese Daten gehen Hand in Hand mit jenen des Mobilitätskonzepts Welschnofen, welche bei einer Bürgerversammlung am 9. November 2018 vorgestellt wurden und zu ähnlichen Ergebnissen wie jene der Eurac kommen: Im Sommer 2018 wurde auf dem Karerpass am 9., 11. und 12. August zwischen 700 und 900 Motorräder gezählt.

Hinzu kommt noch ein weiteres Problem. Laut EU-Richtlinie darf ein Motorrad eine maximale Lautstärke von 80 Dezibel erzeugen. Jedoch sind die Testbereiche sehr begrenzt – so sind hohe Geschwindigkeiten bei den Lärmmessungen im Test nicht vorgesehen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass regulär sich im Verkehr befindliche Motorräder in vielen Fällen lauter sind, als die als Höchstgrenze definierten 80 Dezibel vorschreiben. Es wäre demnach sinnvoll, vermehrt gezielte Geschwindigkeitskontrollen und Lärmmessungen auf beliebten Motorradrouten zu machen, um die Problematik besser in den Griff zu bekommen.

Ein zusätzliches Problem bei der Lärmbelästigung durch Motorräder sind die Manipulationen, welche Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen oftmals an den Auspuffanlagen ihrer Krafträder vornehmen. Hierzu gibt es kaum Datenmaterial, aber Expertinnen und Experten schätzen, dass der Anteil solcher Manipulationen erheblich ist.

Die meisten Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen haben auf den Passstraßen ein rücksichtsvolles Verkehrsverhalten und respektieren die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ein kleinerer Teil jedoch beschleunigt in unverhältinismäßiger Art und Weise das Motorrad zwischen den Kehren und erzeugt dadurch jene Lärmkulisse, die von den Bürgerinnen und Bürgern als Zumutung empfunden wird.

Langfristig ist sicherlich für Mensch und Umwelt eine Lösung im Sinne einer Sperrung der Dolomitenpässe für den Privatverkehr anzustreben. Im Projekt #Dolomitesvives konnten wir beobachten, dass dies funktioniert und ein Mehr für die lokale Bevölkerung sowie für die Touristinnen und Touristen darstellt. Bis zum Erreichen dieses langfristigen Ziels soll jedoch Schritt für Schritt für Entlastung auf den Dolomitenpässen gesorgt werden, damit die Natur für uns alle wieder zu einem Ruhepol werden kann!

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. In Absprache mit der Gemeinde- und Straßenpolizei, gezielte und immer wiederkehrende Verkehrskontrollen vor allem auf den Dolomitenpässen vornehmen zu lassen, um Manipulationen der Auspuffanlagen an den Motorrädern und gefährliche Geschwindigkeiten zu ahnden.
  2. Die gezielten Verkehrsontrollen auf Südtirols Pässen in einschlägigen Foren wie motorradonline.de anzukündigen.

Bozen, 24.04.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Ist es Zufall, dass die Bevölkerungen von München, Innsbruck, Graubünden und Calgary in Volksbefragungen jeweils klar und deutlich Nein zu einer möglichen Austragung von Olympischen Winterspielen 2026 bei sich zuhause gesagt haben? Der Ausgang dieser Befragungen ist aber nicht als Votum gegen den Sport zu verstehen, sondern gegen die ausufernde Geschäftemacherei. Die Leute dieser Städte haben verstanden, dass sie die Zeche zahlen, wenn der olympische Tross längst weitergezogen sein wird.
Wer bleibt zum Schluss eigentlich noch übrig im Bewerbungsverfahren für 2026? Stockholm und Mailand mit Cortina und Südtirol. Aus sieben möglichen Bewerbern wurden zwei (die Türkei und Graz hatten ihre Bewerbungen ebenfalls zurückgezogen).
Wieso soll das kleine Antholz umgeben von einem Naturschutzgebiet (!) zu Dingen in der Lage sein, zu welchen sich München, Innsbruck, die Schweiz und Calgary nicht in der Lage sehen? Bei Einreichung der Kandidatur steht die Dimension der Spiele noch nicht einmal fest, Anzahl von AthletInnen, Medienleuten, ZuschauerInnen, SponsorInnen usw. ist bei den letzten Wettkämpfen stetig angewachsen. Zudem wird die Planung, das zeigen vergangene Erfahrungen, gerne geschönt. Die Aussagen, dass es keine infrastrukturellen Anpassungen brauchen würde, musste bei den früheren Olympiaden oftmals in der Planungsphase revidiert werden.
Um diesen Aspekten auf den Grund zu gehen, hat die Grüne Fraktion eine Anfrage zur aktuellen Fragestunde für die kommende Landtagswoche (9. – 12. April) vorbereitet und die Landesregierung um Klarheit gebeten!

Hier kann man auch unser Heft zum Overtourism herunterladen.