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Bettenobergrenze erreicht? Was nun?

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Das immer noch gültige, „alte“ Landesraumordnungsgesetz (LROG) ist bis zum 1. 1. 2020 in Kraft und könnte in seiner Geltung verlängert werden, da das 2018 verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft erst später Geltung erlangen dürfte. Art. 128, Abs. 1 des LROG von 1997 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 18. 10. 2007, Nr. 55, Art. 2 sehen eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vor.
Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht, Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen. Und es ging weiter flott nach oben: Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten „fehlten“ also im Frühsommer diesen Jahres zum Erreichen der Bettenobergrenze.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Was ist der aktuelle Stand der Bettenzahl im Lande?
2. Wird sich die Landesregierung an das geltende Gesetz, das die Bettenobergrenze vorsieht, einhalten?
3. Wie wird sich die Landesregierung zu den ca. 46 eingereichten Tourismusprojekten in 30 Gemeinden äußern, die zur Überschreitung der Bettenobergrenze führen dürften?
4. Wann wird das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ in Kraft treten? (Wir lasen in den Medien von einem vorgesehenen Aufschub, andererseits wurde uns in der Antwort auf die Anfrage 329 der 1.1.2020 angegeben.)

BZ, 22.08.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unsere Replik dazu. 

Author: Heidi

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Unwürdige Zustände
Mercanti-Areal in Ep
1 COMMENT
  • Andreas / 9. September 2019

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Arbeit im Landtag!

    Ich bin vorallem an der Frage Nr. 4 interessiert. Wann sollte die Anfrage von der Landesregierung beantwortet werden? Diese Sitzungswoche, KW37? Und wo erfahre ich am besten die Antowort?

    Danke und freundliche Grüße

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