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Bettenobergrenze: Das Limit ist erreicht

Die gesetzlich vorgeschriebene Bettenobergrenze im Tourismus von 229.088 ist so gut wie erreicht! Nun muss die Landesregierung mit dem angekündigten Stopp Ernst machen.

Das immer noch gültige, „alte“ Landesraumordnungsgesetz (LROG) ist bis zum 1. 1. 2020 in Kraft und könnte in seiner Geltung verlängert werden, da das 2018 verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft erst später Geltung erlangen dürfte. Art. 128, Abs. 1 des LROG von 1997 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 18. 10. 2007, Nr. 55, Art. 2 sehen eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vor.

Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht, Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen. Und es ging weiter flott nach oben: Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten, die Dimension dreier größerer Hotels, trennten also im Frühsommer diesen Jahres den Tourismus Südtirols vom Erreichen der Bettenobergrenze. Nun aber, zum Sommerausklang und nach ständiger Eröffnung weiterer Hotels und Betriebe dürfte das gesetzlich vorgeschriebene, immer noch gültige Limit, definitiv erreicht sein.

Der Ball liegt nun bei der Landesregierung: Sie wird die geltenden Gesetze respektieren und die aktuellen Vorhaben mit ca. 46 Projekten in 30 Gemeinden auf Eis legen müssen. Eine solche Entscheidung ist aufgrund der klar dokumentierten Situation unausweichlich. Sie ist im Interesse der Landschaft und Umwelt Südtirols geboten und eine zügige Entscheidung notwendig, auch um die Projektwerber nicht im Unklaren zu lassen.

Bozen, 28.08.2019

Hans Heiss, LT-Abg. a. D.
Brigitte Foppa, LT-Abg.
Riccardo Dello Sbarba, LT-Abg.
Hanspeter Staffler, LT-Abg.

Author: Heidi

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