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Chronik eines angekündigten Bildungsgesetzes

Brigitte FoppaGestern wurde in der Ersten Gesetzgebungskommission der „Bildungsomnibus“ behandelt. Bereits im Vorfeld hatte sich Landesrat Achammer wirklich alle Mühe gegeben, Interessierte und Betroffene über das Gesetzesvorhaben zu informieren. Er erwies sich damit in der Vorgangsweise um einiges klüger als seine VorgängerInnen und entsprechend weniger Widerstand gab es auch. Die Dialogbereitschaft des Landesrates ist ihm auf jeden Fall anzurechnen.
Vergessen hat er nur darauf, auch den Landtag rechtzeitig in die Gesetzesvorbereitung einzubinden. Wir Abgeordneten der Kommission haben den Entwurf gerade einmal 3 Tage vor der Sitzung zu sehen bekommen. Anhörungen der Betroffenen, Nachfragen bei den Ämtern, Recherchieren – all das, was zu einer fundierten Auseinandersetzung mit einem Gesetzestext gehört, war kaum möglich. Im Vorfeld war der Text gehandelt worden, wie verbotene Ware auf dem Schwarzmarkt; unter der Bank war er, fast schon heimlich, weiter gereicht worden.
Inhaltlich traten in der Kommission die Kritikpunkte dann trotzdem sehr deutlich zutage, etwa die Problematik der unterschiedlichen Bewertung der Zugangsvoraussetzungen bei der Erstellung der neuen einheitlichen Rangliste. In der allgemeinen Ratlosigkeit wurde die von mir vorgeschlagene, abgemilderte Benachteiligung jener Lehrpersonen, die die Lehrbefähigung haben gegenüber jenen mit vielen Dienstjahren, angenommen.
Kein Durchkommen gab es indes, was die grünen Vorschläge in Sachen Anerkennung der außerschulischen Angebote betraf. Musikschulunterricht bleibt, auch was die Kosten anbelangt, zu Lasten der Familien. Zusammen mit den anderen außerschulischen Tätigkeiten, die zumeist bezahlt werden müssen, schafft das ungleiche Chancen zwischen Kindern, die sich diese Angebote leisten können und jenen, die diese Wahl nicht haben.
Unser Vorschlag der „Verrechnung“ der außerschulischen Tätigkeiten mit den Stunden nicht nur des Wahlpflichtbereiches, sondern auch des Religionsunterrichts, wurde unkommentiert abgelehnt.
Die Linie der Landesregierung, keine Vorschläge anzunehmen, die irgendwann in ein eigenes Gesetz der Regierung einfließen werden, war wieder einmal, Verhängnis – in diesem Fall für meinen Vorschlag, die Mitbestimmungsgremien jährlich für eine Eltern- bzw. Schülerversammlung einzuberufen. Gute demokratische Praxis sieht anders aus.
Schließlich gibt es in dem aus 3 Artikeln bestehenden Gesetz nicht weniger als 11 Freibriefe an künftige Regelungen der Landesregierung. Das ist eindeutig zuviel – und zeigt auf, welch geringer Wert den GesetzgeberInnen im Südtiroler Landtag zugestanden wird.
Zu denken gibt ein kleines, aber aussagekräftiges Detail am Rande, nämlich die Tatsache, dass die beiden Landesräte das Gesetz in getrennten Veranstaltungen vorgestellt haben: Tommasini im Carducci-Lyzeum, Achammer im Gymnasium Walther von der Vogelweide. Wer dabei war, erlebte völlig verschiedene Schul-Welten Südtirols. Vielleicht hätte eine gemeinsame Vorstellung auch manches Bekenntnis zu einer gemeinsamen Bildungsidee ein Stück weit glaubwürdiger gemacht.
Brigitte Foppa, Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses
BZ, 16.12.2014

Author: admin

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