EuregioDie gravierende Ebenenverfehlung der Landeshauptleute ist Signal für die fortwährende Verfilzung in unserem Land.
Der Filz 2.0 las sich gestern folgendermaßen in den Medien: „Die Vertreter der Europaregion Tirol Günther Platter (Bundesland Tirol), Ugo Rossi (Trentino) und Arno Kompatscher (Südtirol) stellten ihre Ziele und Perspektiven für eine intensivere Zusammenarbeit in Europa vor und erklärten den SVP-Spitzenkandidaten Herbert Dorfmann zum gemeinsamen Kandidaten für das Europäische Parlament.“
Die Frage stellt sich nun ganz deutlich: Mit welcher Berechtigung legen sich die Landeshauptmänner der drei Länder auf einen einzigen Kandidaten fest? Am Tisch standen nicht drei Parteienvertreter, die als solche sprachen, sondern die Vertreter dreier Institutionen, in deren Auftrag es absolut nicht fällt, einen gemeinsamen Kandidaten zu erklären.
Wir kritisieren in aller Schärfe diese eklatante Verwechslung von Ebenen und finden dies einen gravierenden Missbrauch von institutionellen Rollen. Insbesondere unser Landeshauptmann Arno Kompatscher enttäuscht durch diese Fortschreibung alter Muster, die seinem Vorgänger alle Ehre gemacht hätten. Auch die offensichtliche Angst der SVP, dass die für sich selber im Wahlgesetz festgelegte Hürde von 50.000 Vorzugsstimmen nicht erreicht werden könnte, entschuldigt nicht dieses Vorgehen.
Wir fordern nun die Landeshauptmänner von Südtirol, Trentino und Tirol auf, die grüne Kandidatin Oktavia Brugger, die auf der Liste Tsipras antritt, ebenfalls als gemeinsame Kandidatin für die Europaregion zu nominieren.
Und für die Zukunft fordern wir LH Kompatscher auf, genauer auf die Abgrenzung zwischen Parteifunktionen und Vertretung der Institutionen zu achten.
Brigitte Foppa und Giorgio Zanvettor, Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vёrc

Wieder einmal gibt es große mathematische Schwierigkeiten beim paritätischen Besetzen eines Beirates: Der Beirat für Kommunikationswesen wurde neu bestellt und besteht aus einer Frau und fünf Männern. Ist das die praktische Anwendung von „ausgewogenes Geschlechterverhältnis = wenn jedes Geschlecht zumindest zu einem Drittel vertreten ist“ (Landesgesetz Nr. 5/2010)? Die grüne Fraktion im Landtag hat dazu eine Anfrage gemacht, welche Sie im Anhang finden.
Wir haben genug von euren Matheschwächen!

Für die Grünen Frauen
Evelyn Gruber-Fischnaller und Caterina Maurer

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[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2014/04/Anfrage-Kommunikationsbeirat.pdf“]

Die Grünen Frauen haben vor wenigen Tagen neue Sprecherinnen gewählt: Caterina Maurer (31) und Evelyn Gruber-Fischnaller (27) koordinieren nun die weit verwurzelte und vielfältig aktive Gruppe der Grünen Frauen.
„Wir Frauen haben eine lange Geschichte, auch wenn sie nicht in Schulen erzählt wird, und viele Vorgängerinnen, auch wenn sie nicht alle in Büchern stehen. Unsere Aufgabe ist es jetzt, auf dieser Basis Neues zu entwickeln“, so Maurer und Gruber-Fischnaller. „Politik ist etwas für alle Frauen, egal auf welcher Ebene und auf welche Art.“
Caterina Maurer wurde 1982 in Bozen geboren und ist zweisprachig aufgwachsen, mit einer italienischsprachigen Mutter und einem deutschsprachigen Vater. Sie hat ihr Studium an der Universität von Trient absolviert, Fachbereich Philosophie. In ihrer Abschlussarbeit hat sie sich mit der Hegel’schen Interpretation der Antigone von Sofokles beschäftigt und mit den feministischen Ansätzen derselben. „Resultat dieser Untersuchung ist, dass Hegel nicht glaubte, die Beziehung zwischen Frau und Mann sei eine kulturelle Verbindung. Dies ist ein Ansatz, der es Wert ist genauer beleuchtet zu werden und der heute sicher vermehrt hinterfragt werden kann“, so Caterina.
Evelyn Gruber-Fischnaller ist 1987 geboren und seit 2010 bei den Verdi Grüne Verc. Sie ist Kommunikationswissenschaftlerin und arbeitet in diesem Bereich. Seit 2 Jahren ist sie schon Co-Sprecherin der Grünen Frauen (zuerst mit Gerda Gius, in Pension seit Dezember), jetzt wurde sie mit Caterina Maurer wiederbestätigt.
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Donne con Oktavia

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Una mela al giorno…

… toglie il medico di torno, sagt ein italienisches Sprichwort.
Nun sollen in den Schulen Südtirols in den letzten Jahren immer wieder Werbeaktionen zur Förderung von Südtiroler Äpfeln durchgeführt worden sein. Der WWF weist darauf hin, dass es sich hier um Erzeugnisse aus Monokultur handelt, die unter massivem Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide angebaut werden und findet dies bedenklich.
Wir stellen in dieser Sache folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von den genannten Aktionen?
  2. Welche grundsätzliche Meinung hat die Landesregierung zur Nutzung der Schulen als Werbestätten?
  3. Wer hat diese Werbeaktionen durchgeführt, wo und wie oft wurden Schulen zu diesem Zweck aufgesucht?
  4. Wird neben den Äpfeln aus integriertem Anbau auch biologisch produziertes Obst beworben, bzw. auf diese Erzeugnisse und deren gesundheitlichen Wert hingewiesen?

BZ, 22.04.2014
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

sexten-helm-rotwandRekurs gegen Skiverbindung Helm-Rotwand abgelehnt: Umstrittene Verbindung kommt, Natur und Landschaft haben das Nachsehen.

Der Rechtsstreit um die geplante Schiverbindung Helm-Rotwand ist beendet, die Rekurse gegen die Verbindung wurden durch das Verwaltungsgericht Bozen abgelehnt. Urteile sind zu respektieren, die Interessen von Tourismus und Wirtschaft legitim. Zurück bleibt dennoch tiefes Bedauern über die nun folgenden, weiteren Ein- und Übergriffe in eine schützenswerte Naturlandschaft von hoher Qualität. Die Übergangszone am Karnischen Kamm mit ihrer besonderen Biosphäre und Tierwelt wird in zentralen Punkten zerstört, wobei kurzfristige Vorteile die langfristigen Schäden nicht aufwiegen werden.

Der Rückgang des Wintertourismus wird zwar kurzzeitig gestoppt, dem Sommertourismus durch die Landschaftswunden aber ein deutlicher Dämpfer versetzt. Der Klimawandel der kommenden Jahre und Jahrzehnte wird zunehmend jene alpinen Räume begünstigen, die durch Naturnähe und Intaktheit überzeugen. In Sexten wurde der gegenteilige Schritt gemacht, vor Ort zwar zur mehrheitlichen Erleichterung, aber auch als erstes Rad in einem weiter heiß laufenden Investitionskarussell.

Den Naturschützern und -schützerinnen in und außerhalb von Sexten gilt große Anerkennung, sie haben sich auch durch massive Anfeindungen nicht entmutigen lassen, umso mehr verdienen sie sich jetzt – im Moment einer Niederlage – uneingeschränkte Solidarität.

Bozen, den 16. 4. 2014
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

FranzPircherWen oder was beaufsichtigt Franz Pircher?

„Eco center“ ist eine Aktiengesellschaft, deren Anteile zu 44% von der Gemeinde Bozen, zu 46 % von anderen Gemeinden und Bezirksgemeinschaften des Landes und zu 10 % von der Autonomen Provinz Bozen gehalten werden.

Zum heutigen Datum scheint auf der Homepage der AG Herr Franz Pircher als Mitglied des Aufsichtsrates auf, der Allgemeinheit bekannt wegen seiner Rolle als Präsident des Aufsichtsrates der SEL AG und Akteur in der Affäre „Stein an Stein“ rund um das Mittewalder Kraftwerk.

Wir stellen daher folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist Franz Pircher tatsächlich noch Mitglied des Aufsichtsrates der eco center AG?
  2. Falls ja:
  • Wie lange läuft sein Mandat?
  • Wurde in der Vergangenheit jemals von der Landesregierung die Rolle Pirchers als Mitglied im Aufsichtsrat in Frage gestellt?
  • War diese Tatsache jemals Thema innerhalb der Verwaltungsorgane der eco center AG?
  • Wie bewertet die Landesregierung die Opportunität der Präsenz von Franz Pircher im Verwaltungsrat?

BZ, 02.04.2014

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

ANFRAGE

Bahnhof-Brixen_artikelBoxWie weit ist die Übernahme des Bahnhofs Brixen gediehen?

Bei bereits 2011 geführten Gesprächen von LH Durnwalder mit Bahnchef Moretti wurde der Tausch von Grundstücken im Wert von 20 Mio. € gegen Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten mit weiteren Fragen wie der Übernahme der Linie Bozen-Meran erörtert. Ein längst überfälliger Schritt im ÖPNV ist die oft angekündigte Übernahme des Bahnhofs Brixen durch das Land, die aber weiter auf sich warten lässt. Dies zum Nachteil von Tausenden Bahnkunden, die das beengte, zugige Gebäude und seine vernachlässigten Außenareale benützen müssen. Fehlende Abstellplätze für Rad und PKW verärgern zudem die Fahrgäste. Soll der Bhf. Brixen zum Mobilitätszentrum aufrücken, ist eine Übernahme dringlich und in Anbetracht der finanziell klammen RFI wohl auch machbar.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wie weit sind die Verhandlungen um die Übernahme des Bahnhofs Brixen gediehen, gibt es einen absehbaren Zeitpunkt ?
  • Ließen sich in Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, RFI und STA nicht zumindest dringliche Verbesserungen vornehmen?

Bozen, den 31. 03. 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

ANFRAGE

PloneSeilbahnProjekt Plose-Seilbahn: Liegen die notwendigen Genehmigungen von RFI und Brigata Alpina wirklich vor?

Eine notwendige Voraussetzung für den Bau der Neuen Seilbahn vom Standort Bahnhof auf die Plose ist zum einen die Zustimmung von RFI zur Errichtung einer Talstation auf dem Bahngelände und in unmittelbarer Nähe der Bahngeleise, zum anderen die Genehmigung der Brigata Alpina Tridentina zum Überflug ihres Areals.

Obwohl die Gemeinde Brixen eine grundsätzliche Zustimmung von Bahn und Militär betont, die auch die Grundlage für die Eintragung in den Bauleitplan bildete, ist hier Gewissheit im Interesse aller Beteiligten unerlässlich.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Liegt eine explizite Zustimmung zum Bau einer Station auf dem Bahnhofsareal von Seite der RFI vor (um Aushändigung einer Kopie wird ersucht)?
  • Hat die Brigata Alpina Tridentina bzw. das entsprechende Militärkommando die erforderliche Zustimmung zum Überflug erteilt (um Aushändigung einer Kopie wird ersucht)?

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

ANFRAGE

Hans HeissGeplanter Raumordnungsvertrag um das Kaufhaus „Herilu“ in Latsch: Bleibt die Landesregierung standhaft?

Die langjährige Debatte um das Kaufhaus Herilu in Latsch und die daneben bis heute noch ausständige errichtete Wohnbauzone dauert an, deren Hergang kurz rekapituliert sei: Auf der bereits 1980 ausgewiesenen Wohnbauzone „Fuchs-Säge“ wurde 2004 ein Kaufhaus, das sog. „Herilu“, errichtet. Das Einkaufszentrum entstand auf dem freien, eigentlich dem Wohnbau vorbehaltenen Teil mithilfe einer umstrittenen Teilbenutzungsgenehmigung, allerdings begleitet von der Verpflichtung, auf dem Rest des Areals geförderte Wohnungen zu erbauen. Während das Kaufhaus voll durchstartete, wurden die auf dem Nebengelände vorgesehenen, geförderten Wohnungen niemals errichtet, womit eine substanzielle Auflage unerfüllt blieb. Den unhaltbaren und raumordnungswidrigen Zustand suchte die Gemeinde Latsch im Einvernehmen mit den Besitzerinnen am 20. 6. 2013 durch einen Raumordnungs-vertrag (ROV) zu sanieren.

Die Besitzerinnen sicherten darin zu, eine Neugestaltung der Straßen-, Platz- und Fußgängerbereiche im Ortszentrum von Latsch zu finanzieren, während die Gemeinde zusagte, auf dem Baulos 3/a der Erweiterungszone „Fuchs-Säge“ am Kaufhaus Herilu die Konventionierungspflicht aufzuheben, ein Handel, dessen Angemessenheit das Landes-Schätzamt bestätigte. Der ROV wurde von der Landesraumordnungskommission überprüft und hierzu am 29. 8. 2013 ein positives Gutachten ausgestellt. Die damalige Landesregierung beschloss dagegen am 21. 10. 2013, gegen ihre sonstigen Luis-laisser-faire-Gepflogenheit, die Konventionierungs-pflicht aufrechtzuerhalten, da gemäß Art 40-bis des Landesraumordnungsgesetzes der ROV auch der Deckung des Wohnungsbedarfs der Ortsansässigen zu genügen habe. Gegen diese unerwartete Entscheidung der Landesregierung fasste die Gemeinde Latsch am 14. Jänner 2014 einen Beharrungsbeschluss, der mehrheitlich mit 11-Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen angenommen wurde. Begründet wurde die Beharrung damit, dass der Abänderungsbeschluss der Landesregierung dem Inhalt des ROV widerspreche und dieser somit seine Sinnhaftigkeit verliere. Auch sei das betreffende Gebiet für Wohnbau ungeeignet, sodass dort keine Wohnungen errichtet werden sollten, eine Erkenntnis, die freilich bereits vor Errichtung des „Herilu“ hätte vostaunlich, dass die Gemeinde Latsch die Sinnhaftigkeit eines fragwürdigen Deals über die klare Bestimmung des Raumordnungsgesetzes stellt, das als Grundprinzip die Teilung in freien und geförderten Wohnbau vorsieht. Würde der Beschluss der Gemeinde akzeptiert und der ROV umgesetzt, so stünde wohl eine baldige Erweiterung der „Herilu“ in Aussicht, womit Regeln der Raumordnung ebenso übergangen würden wie die Interessen des örtlichen Einzelhandels.

Das öffentliche Interesse, das ein Raumordnungsvertrag für seine Genehmigung ist auch gemäß eigenem Rundschreiben der Landesregierung vom 18. 8. 2010 zwingend vorsieht, ist in diesem Fall wohl kaum gegeben.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wird die Landesregierung ihrerseits auf ihrer Position beharren und den Beschluss der Gemeinde weiterhin ablehnen?
  • Fehlt in diesem Falle nicht weiterhin das notwendige öffentliche Interesse?

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

 

TAGESORDNUNG ZUM FINANZGESETZ 5/14 UND 6/14

„Neues Wohngeld“: Sozial treffsicher gegen unteren Mittelstand? Bewertung/Reform sind dringend notwendig.

HH-BF-RDSAnfang 2013 wurden das Wohngeld und der Mietbeitrag des Landes, zwei bisher getrennte Förderungen zugunsten von Mietern, zu einem einzigen Beitrag des Landes zusammen gelegt. Die zwei Unterstützungsformen wurden bis 2013 durch

  • das Wohnbauinstitut (WOBI) ausbezahlt, welches das „Wohngeld“ erlegte, während
  • der Sozialsprengel des Landes den sog. „Mietbeitrag“ zuwies.

Ab 1. Jänner 2013 wurden beide Beiträge zu einer einzigen neuen Leistung, dem „Beitrag für Miete und Wohnnebenkosten“, unter Regie des Sozialsprengels, zusammen geführt. Das Wohngeld in der bisherigen Form ist hingegen ein Auslaufmodell, da es nur mehr für die Dauer laufender Mietverträge ausbezahlt wird.

Was sich auf den ersten Blick als sinnvolle Rationalisierung ausnimmt, hat bei näherer Betrachtung bedenkliche Folgen. Mit Einführung des „Neuen Wohngelds“ wurden auch die Kriterien drastisch verschärft, sodass sich nach einem Jahr die soziale Härte der Maßnahme deutlich zeigt: Die neuen Beiträge kommen nur mehr Menschen mit Einkommen nahe an oder unter der Armutsgrenze zugute, während Lohn- und Gehaltsempfänger mit bescheidenen Ersparnissen anders als bisher nicht mehr zum Zuge kommen. Landesrat Theiner hat dies in einer Beantwortung einer Freiheitlichen-Anfrage so umschrieben: Es wurde „darauf geachtet, dass vor allem einkommensschwache Personen oder Familien weiterhin eine angemessene Unterstützung erhalten, bei Einkommensstärkeren können sich natürlich, je nach Einkommen, Vermögen und Höhe der Miete, Unterschiede zum bisher oftmals als ‚großzügig’ zu bewertenden Wohngeld ergeben.“

Fazit: Die untere Mittelschicht der Südtiroler, die noch bis Ende 2012 auf das „Alte Wohngeld“ bauen konnte, fällt mit der neuen Regelung nun zunehmend „durch den Rost“ – mit gravierenden Auswirkungen.

Der Kern des Problems liegt darin, dass die Einkommensgrenzen für den Bezug des „Neuen Wohngelds“ einschneidend nach unten verschoben wurden. Zur Gewährung des Mietbeitrags muss die Einkommens- und Vermögenssituation der Familiengemeinschaft oder der Einzelperson den sog. “Faktor Wirtschaftliche Lage“ (FWL) einhalten, der eine harte Obergrenze aufweist:

  • Eine Person darf eine Einkommensgrenze von 1.328,40 € im Monat nicht überschreiten, entsprechend einem Jahreseinkommen von 15.940 €;
  • Zwei Personen stoßen an eine monatliche Einkommensgrenze von 1.737,99 €, im Jahr 20.855 €;
  • Drei Personen dürfen monatlich maximal 2.258, 28 € im Monat (jährlich 27.099 €);
  • Vier Personen 2.723, 22 € in Monat (jährlich 32.678, 63) € erreichen.

Die konkreten Folgen dieser scharf gezogenen Grenzen sind klar: Ein Einkommen einer dreiköpfigen Familie mit 2300 €, bei dessen Erreichen der Mietbeitrag bereits entfällt, bedeutet für eine Familie mit drei Personen nach heutigem Stand keinesfalls ein Leben in Wohlstand, sondern in Bedürftigkeit. Bei einer Miete von geschätzten 600-800 € bleiben nur mehr 1700-1500 € für Lebensunterhalt, Kleidung, Bildung, Gesundheit, Mobilität und Freizeit, sodass knappes Haushalten erforderlich ist. Die Bildung von Rücklagen und Ersparnissen, etwa für Zusatzrenten oder das soeben verabschiedete Bausparen, bleibt unter solchen Bedingungen ein schöner Traum.

Unter die Schere dieser Einkommensgrenzen fallen vor allem Facharbeiter und mittlere Angestellte, die annähernd 1500 € verdienen und deren Frauen einem Teilzeiterwerb nachgehen. Sie alle finden sich rasch jenseits der scharf gezogenen Grenzen und fern jeder Möglichkeit, das „Neue Wohngeld“ zu beantragen.

Verschärfend kommt hinzu, dass neben dem Einkommen der Gesuchsteller auch das Vermögen in der EEVE erfasst und zur Berechnung des „Neuen Wohngelds“ heran gezogen wird. Bei der Bewertung des Vermögens wird Einzelpersonen ein Freibetrag von 10.000 € zugestanden, Familiengemeinschaften mit zwei oder mehreren Personen 20.000 €. Die ersten 50.000 € über den Freibetrag hinaus werden zu 20% in Rechnung gestellt, das weitere, über dieser Schwelle liegende Vermögen. zu 50%. Für „unsere“, oben genannte Drei-Personen-Familie heisst dies:

Wenn sich die Familie 50.000 € erspart hat, die (schlecht verzinst) auf der Bank liegen, so kann sie hiervon 20.000 € als Freibetrag abziehen, sodass noch 30.000 € zur Vermögensbewertung heran gezogen werden. Davon sind 20% 6.000 €, die den jährlichen Einkommen hinzu geschlagen werden, also pro Monat 500 €. Dadurch werden Löhne und Gehälter für das „Neue Wohngeld“ noch höher bewertet und die Möglichkeit zur Erlangung eines Beitrags wird weiter geschmälert.

  • Damit wird deutlich: Der neue Beitrag für „Miete und Wohnnebenkosten“ kommt vor allem Geringverdienern mit kleinen Einkommen zugute, während Südtiroler ‚Normalverdiener’ kaum mehr zum Zuge kommen. Das Ziel der Landesregierung ist klar: Radikale Einsparungen beim Wohngeld (2011: 31,8 Mio. €) und beim Mietgeld (2011: 11,1 Mio. €), aber ausgerechnet in einer Phase, in der die Arbeitsplatzsicherheit bedroht ist und Reallöhne stagnieren. Damit wirkt das Versprechen der Landesregierung, eine ausgewogene Sozialpolitik anzustreben wenig glaubwürdig: Die ab Anfang 2014 zugesagte Erhöhung des Landeskindergeldes wird durch Einsparungen beim Wohngeld wieder gekürzt.

Notwendig ist daher, nach Abschluss des ersten Jahres der Anwendung, eine rasche und genaue Überprüfung der Auswirkungen des „Neuen Wohngelds“ und die Öffnung der Kriterien zugunsten der mittleren Einkommensbezieher.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  • Die Auswirkungen des „Neuen Wohngelds“ nach über einem Jahr eingehend zu prüfen, die davon begünstigten Einkommensgruppen und die nunmehr ausgeschlossenen Gruppen zu vergleichen und die erzielten „Spareffekte“ offen zu legen.
  • Die Kriterien für das „Neue Wohngeld“ in der Weise neu zu definieren, dass mittlere Einkommensbezieher verstärkt zum Zuge kommen, ohne den finanziellen Rahmen der Förderung übermäßig auszuweiten.

Bozen, 1. April 2014

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa