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Grüne Vorschläge für die Reform des Autonomiestatuts

Heute, Freitag 24. Februar, wird der Autonomiekonvent über das Thema des Minderheitenschutzes diskutieren. Unser Vertreter im Konvent, Riccardo Dello Sbarba, hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen hinterlegt, die heute Abend in der Eurac zur Debatte stehen werden.
Seit 1972, dem Geburtsjahr des derzeitigen Autonomiestatuts, hat die Gesellschaft einen weitreichenden Wandel erlebt und auch die Institutionen haben sich weiterentwickelt. So ist es nun möglich geworden, eine modernere und europäischere Autonomie zu entwerfen.
Wir Grünen haben seit jeher zu den Themen des Zusammenlebens, der demokratischen Vielfalt und der BürgerInnen-Rechte an der Seite von vielen anderen Teilen der Gesellschaft Denk- und Vorarbeit geleistet. Die Zeit ist jetzt reif, Wünsche und Forderungen, die von der Bevölkerung seit langem vorgebracht werden, in unsere Landesverfassung einfließen zu lassen. Damit kommt die Politik ihrem Auftrag der Volksvertretung am ehrlichsten nach.
UNSERE ÜBERLEGUNGEN IM ÜBERBLICK:
Erstens: Die Gesellschaft ist nicht mehr statisch, sondern dynamisch.
Die Migration ist ein eindrucksvolles Phänomen, jedoch nicht der einzige Ausdruck dieser Entwicklung. Es geht auch um den Bildungsgrad, der heute höher ist als früher, um die Frauen, die den Arbeitsmarkt erobert, die Wirtschaft und die Unternehmen, die sich internationalisiert haben. Die Gesellschaft von heute muss mobil sein, wenn sie funktionstüchtig sein will – und das gilt für alle Ebenen, auch in beruflicher Hinsicht. Junge Menschen studieren im Ausland, sie reisen, verlassen das Land und/oder kehren wieder zurück – und nicht selten stoßen sie dann auf ein Gesellschaftssystem, das auf Sesshaftigkeit ausgerichtet ist, anstatt auf Mobilität und Flexibilität. Bestimmte Starrheiten sind nicht mehr zeitgemäß.
Auf die mobile Gesellschaft reagieren bedeutet konkret:

  • im Statut die neuen Minderheiten im Lande anerkennen;
  • die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung freistellen, zumindest bei der ersten Erklärung;
  • die Jahre der Ansässigkeitspflicht in der Region für das Wahlrecht zu reduzieren.

Zweitens: Die Macht ist vom Staat auf das Land übergegangen.
Im Jahr 1972 gab es noch die Übermacht von Staat und Region. Durch das Statut wurde ein großer Teil dieser Macht auf das Land übertragen. Gerade darin liegt der Erfolg der Autonomie: Die Sprachminderheiten werden heute nicht mehr durch anachronistische Systeme der Trennung geschützt, sondern dadurch, dass das Land weitgehend souverän agieren kann.
Nimmt die autonome Macht zu, muss die innere Demokratie im Gegenzug ausgebaut werden. Dadurch erwachsen mehr Rechte und mehr Freiheiten für die Menschen, jenseits der Logik der “Zugehörigkeit”. Alte Ungerechtigkeiten wurden inzwischen ausgeglichen, man darf daher über die Sinnhaftigkeit bestimmter Mechanismen neu nachdenken. Auch über die in jeder Demokratie notwendige Gewaltenteilung bzw., Aufteilung der Macht sind Überlegungen anzustellen. Daher gilt es:

  • den ethnischen Proporz flexibler zu gestalten und auszusetzen, wo immer der ethnische Ausgleich schon erreicht ist (wobei er als Korrekturmechanismus jederzeit wieder eingesetzt werden kann, wenn sich die Gleichgewichte wieder verschieben sollten);
  • mindestens die Hälfte der RichterInnen des Verwaltungsgerichtes von der politischen Ernennung auszunehmen und via Wettbewerb zu ermitteln.

Drittens: Der Minderheitenschutz in Europa nimmt neue Formen an.
Der “neue” Minderheitenschutz fußt auf dem Prinzip der “Wahlfreiheit” (s. Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten von 1994). Die „Werkzeuge“ zum Schutz der Minderheiten (z.B. Schule in der Muttersprache) müssen gesichert bleiben. Jede Person muss das Recht haben, diese zu nutzen oder aber andere Wege zu beschreiten, die vielleicht besser zur eigenen Lebensplanung passen. Mehrsprachigkeit ist kein Problem, sondern ein Ziel und ein Wert – außerdem von vielen Bürgerinnen und Bürgern gewünscht. Viele Wege führen zur Mehrsprachigkeit. Es ist nicht mehr akzeptabel, dass in unserem Land, mit seiner kulturellen Vielfalt und seinem sprachlichen Reichtum, Modelle verboten sind, die in ganz Europa gängig sind.
Unsere Vorschläge:

  • Verankerung der innovativen Sprachdidaktik und der Schulversuche, die in vielen Schulen bereits existieren, im Autonomiestatut;
  • Schaffung der Möglichkeit eines Zusatzangebots der Gemeinsamen mehrsprachigen Schule für jene, die sie wünschen – im Sinne des Spracherwerbs, aber auch als Ausdruck eines Landes, das nicht (mehr) auf Trennung setzt.
  • Ausweitung des Gebrauchs der ladinischen Sprache.

Wir sind überzeugt, mit diesen Vorschlägen einem großen Teil der Bevölkerung aus dem Herzen und aus der Seele zu sprechen. Auch auf diese Stimmen sollten wir bei der Weiterentwicklung unserer Autonomie nicht vergesse
Bozen, 24. Februar 2017
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss
Vorschläge zur Änderung des Autonomiestatuts:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-23-Tutela-minoranze-Monderheitenschutz-Vorschläge-Proposte-Riccardo-Dello-Sbarba-1.pdf“]
 

Es reicht! Dies ist ein gemeinsamer Appell gegen den „Shitstorm“, gegen die Beleidigungen und Schmähungen im Internet. Dagegen hilft nur eines: Zivilgesellschaftliche Empörung gegen die Flut von Diffamierungen und persönlichen Verunglimpfungen.
Auch in Südtirol ist der Shitstorm längst angekommen: Wer anders denkt, bekommt Mobbing und Demütigung zu spüren. Die elektronischen Medien verbreiten diese Nachrichten in kürzester Zeit – befeuert auch von den Erfolgen ähnlicher Kampagnen und Lügengeschichten im Ausland. Aber diese Welle voller Beleidigungen und Schmähungen endet nur dann, wenn sich alle zur Wehr setzen.
Wir alle sind von dieser neuen Form massiver Intoleranz betroffen. Die bildlich dargestellte Erniedrigung und Manipulation entspricht einer neuen Form der Gewalt, die sich vor allem gegen den Körper der Frauen richtet; konkret in Fotomontagen und Beleidigungen, die Gewaltausbrüchen gleichen. Gezeigt hat sich dies zuletzt an der Kampagne gegen Brigitte Foppa, Sprecherin der Grünen.
Nun ist es Zeit, entschieden zu sagen: „Es reicht!“ Schluss mit dem Shitstorm, Schluss mit der Gewalt, Schluss mit Demütigungsversuchen.
Wir fordern betroffene Personen dazu auf, auf solche Angriffe nicht persönlich zu antworten, denn diese Provokationen zielen darauf ab, um im Internet vervielfältigt zu werden, auch von jenen, die sich dagegen wehren wollen.
Zum Schutz der betroffenen und erniedrigten Personen müssen wir alle reagieren und das Wort ergreifen. Die Zivilcourage muss zu einer gemeinsamen Bewegung werden, deren Schlagwort und Devise lautet: RESPEKT.
Respekt für die Menschen, die Kulturen, den Dialog, das Zuhören, das Interesse und Verständnis für die Beweggründe anderer und den Austausch auch mit anderen Meinungen.
Europa hat Jahrhunderte gebraucht, um diese Prinzipien durchzusetzen. Wir dürfen es uns nicht erlauben, dass einige Leute, die auf Krawall und Provokation aus sind, diese Grundsätze im Handumdrehen zerstören.
Zum Unterschreiben eine E-mail (Betreff: RESPEKT)an diese Adresse senden: [email protected].
Per aderire scrivere una e-mail (soggetto: RISPETTO) a [email protected]
Riccardo Dello Sbarba
Cristina Kury
Hans Heiss
Maria Laura Lorenzini
Karl Tragust
Madeleine Rohrer
Florian Kronbichler
Evelyn Gruber-Fischnaller
Sepp Kusstatscher
Ulrike Spitaler
Markus Frei
Corinna Lorenzi
Erica Fassa
Jacopo Fo
Maria Hochgruber-Kuenzer
Veronika Stirner
Oktavia Brugger
Luisa Gnecchi
Martin M. Lintner
Reinhard Demetz
Paul Renner
Francesco Palermo
Reinhard Bütikofer
Monica Frassoni
Mar Garcia Sanz
Liliana Di Fede
Nadia Mazzardis
Hans Karl Peterlini
Benno Simma
Gerhard Mumelter
Tila Mair
Aldo Mazza
Günther Götsch
Selma Mahlknecht
Kurt Gritsch
Maria Kußtatscher
Tobias (Tobe) Planer
Michil Costa
Stephan Ortner
Waltraud Mittich
Martin Sanin
Ulrike Oberhammer
Franca Toffol
Michela Morandini
Eva Lichtenberger
Andreas „Rufus“ Geier
Geena B. (Barbara Trenti)
Reinhold Giovanett
Hannes Rechenmacher
Elisabeth Gasser
Christine Losso
Evi Mittersteiner
Luis Spath
Harald Knoflach
Patrizia Trincanato
Giorgio Zanvettor
Adriana Cattaruzza
Elisabeth Ladinser
Hanspeter Staffler
Elisabeth Tauber
Franco Nones
Marcella Pirrone
Ivo Carli
Franco Bernard
Cornelia Dell’Eva
Marco Mariotti
Matteo Borzaga
Norbert Lantschner
Susanne Elsen
Edi Rabini
Nicol Mastella
Thomas Kager
Martin Fink
Elmar Perkmann
Greta Klotz
Cristian Olivo
Felix von Wohlgemuth
Barbara Rottensteiner
Roman Zanon
Albert Willeit
Hanno Mayr
Rosina Ruatti
Annalisa Corrado
Christoph Moar
Carla Leverato
Cäcilia Wegscheider
Johanna Donà
Mauro De Pascalis
Adolf Engl
Chiara Rabini
Linda Perlaska
Heinrich Tischler
Luca Di Biasio
Violetta Plotegher
Loredana Motta
Evi Ferrarini
Silvia Camin
Gerda Gius
Sieghard Gostner
Massimiliano Galli
Damian Foppa
Helene Seppi
Heidi Hintner
Ingrid Windisch
Armin Mutschlechner
Peter Foppa
Christian Troger
Raffaela Vanzetta
Hubert Frasnelli
Elisabeth Thaler
Elda Letrari Cimadom
Marion Maier
Daniele Azzolini
Anita Rossi
Helmuth Moroder
Paolo Zenatti
Renate Folie
Matthias Oertel
Eva Cescutti
Marco Dalbosco
Josef Pfattner
Luca Giovanni Di Bartolomeo
Cornelia Brugger
Renate Mumelter
Gregor Beikircher
Ingrid Karlegger
Brigitta Haas
Simone Wasserer
Sabina Frei
Gabriella Job
Gernot Gruber
Ingrid Franzelin
Martina Goller
Ingrid Spitaler
Armin Moser
Andrea Tomasi
Francesca Penner
Salvatore Cavallo
Dorothea Daum
Elena Farruggia
Franz Egger
Theolinde Völser
Gianfranco Idini
Thomas Hanifle
Simon Constantini
Lukas Roland Döcker
Andrea Maffei
Roberta Rigamonti
Heidi Egger
Wolfgang Oberparleiter
Claudia Knering
Franz Hillebrand
Erich Foppa
Giulia Galera
Johannes Fragner-Unterpertinger
Iris Zelger
Nadja Schuster
Catja Monteleoni
Herta Foppa
Thomas Rainer
Flavia Basili
Walter Colombi
Katharina Erlacher
Claudio Volcan
Edith Zanotti
Arno Teutsch
Michael Bockhorni
Sigrid Ohnewein
Monica Margoni
Walther Clementi
Cecilia Stefanelli
Tiziana Pippa
Lisa Beqiri
Liana Scarano
Giorgio De Vuono
Irene Hell
Günther Patscheider
Klaudia Resch
Monika Mallojer
Helga Mock
Marlene Huber
Michael Keitsch
Alberto Stenico
Benedikt Sauer
Alberto Clò
Sonja Prinoth
Florian Thaler
Hanspaul Holzmann
Elisabeth Kußtatscher
Alessia Michela Politi
Karl Trojer
Manuela Tessaro
Toni Ladurner
Prisca Prugger
Nikolaus Mayr
Fabiano Mornatta
Laura Senesi
Elisabeth Tribus
Roberta Mattei
Pia Profanter
Martin Rederlechner
Johanna Böhm
Inge Pircher
Alessandra Marrocolo
Erwin Demichiel
Oswald Eisenstecken
Urban Nothdurfter
Ingrid Runggaldier
Melitta Pitschl
Franco Mugliari
Cristina Masera
Anna Hupel
Serena Rauzi
Judith Gögele
Benedetta De Marte
Angela Paradiso
Silvia de Martino
Eva Burger
Günther Andergassen
Helmut Bachmayer
Markus Moling
Nazario Zambaldi
Anna Rastner
Barbara Gruber-Fischnaller
Edith Ploner
Heidi Kaufmann
Ida Lanbacher
Paola Claut
Marta von Wohlgemuth
Emilio Insolvibile
Martin Aufderklamm
Erica Corbellini
Verena Frei
Hanspeter Niederkofler
Marlene Pernstich
Alexandra von Hellberg
Antonella Mueck
Christine Baur
Sabine Gruber
Christoph Franceschini
Petra Veneri
Rossella Finato
Federico Splendore
Arianna Knering
Arturo Knering
Andrea Rossi
Federica Franchi
Christoph March
Massimiliano Galbignani
Claudia Gamper
Roberta Lazzarotto
Josef Untermarzoner
Mattia Pavani
Jacopo Zannini
Ruth Gschleier
Martha Canestrini
Lukas Raffl
Marita Gasteiger
Ingrid Felipe
Dominik Plangger
Andreas Hilpold
Christine Foppa
Marita Gasteiger
Jonas Galli
Mathilde Galli
Roberto Copercini
Roberto Castorina
Katharina Hersel
Roberto Schiavo
Germana Nitz
Marlies Lüdtke
Franz Moling
Kircher Christoph
Enrico Lillo
Barbara Gruber
Daniela Mück
Friedrich Augscheller
Martha Stecher
Waltraud Lun
Cristina Herz
Klaus Lafogler
Wolfgang Obwexer
Micki Gruber
Jutta Wieser
Maximilian Lösch
Monika Delvai Hilber
Wilma Runggaldier
Marlene Messner
Lydia Scherer
Maria Sparber
Francesca Schir
Daniel Chizzali
Anita Strauß
Manfred Andergassen
Sandra Moszner
Andrea Dürr
Stefano Maio
Ivo Passler
Georg Peintner
Ulrike Schwarz
Oswald Mayr
Fanni Fazekas
Hansjörg Dell’Antonio
Katharina von Unterrichter
Rosmarie Burgmann
Heinz Senoner
Erika Hofstätter
Christine Stufferin
Martha Kob Thurner
David Augscheller
Verena Hafner
Maria Anegg
Rolanda Tschugguel
Margareth Fink
Doris Goller
Gerhard Kapeller
Anton Auer
Deborah Gruber
Marina Rossi
Marialuisa Bassi
Lorenzo Fritz
Kurt Duschek
Annamaria Saviolo
Walter Baumgartner
Guido Margheri
Maria Anegg
Chiara Calò
Elisabetta Giusti
Luca Capuano
Muriel Senoner
Klaus Vontavon
Wolfgang Prader
Wolfgang Mayr
Marco Angelucci
Karin Bachmann
Petra Werth
Marlies Gasser
Georg Leimstädtner
Reinhard Lazzeri
Markus Egger
Daniel Chizzali
Katherina Longariva
Nadja Thoma
Magdalena Amonn
Oskar Messner
Lorenzo Sola
Alexander Schiebel
Michael Ausserhofer
Christian Mair
Robert Hochgruber
Petra Malfertheiner
Alfred Frei
Helga Vieider
Hildegard Antholzer
Elisa Pavone
Franca Marchetto
Maria Paola Asson
Brigitte Gritsch
Marmsoler Ingrid
Alessandro Gabanella
Kurt Josef Knapp
Markus Pichler
Jutta Kusstatscher
Angelika Ebner Kollmann
Sabine Kasslatter Mur
Erwin Mayr
Maria Reichhalter
Paolo Bill Valente
Norbert Zenleser
Ivo Maier
Brigitte Thurner
Evi Brigl
Willi Schenk
Gottfried Kühebacher
Franz Unterhofer
Kurt Villgrater
Anna Villgrater
Erna Demichiel
Evi Pircher
Margot Franzelin
Annelies Gruber
Luisa Kirchler
Johanna Pallhuber
Xhuljana Durmishi
Lisa Settari
Sebastian Kurz
Christine Messner
Rudi Irsara
Johanna Schmiedhofer Ganthaaler
Enrico De Paoli
Toni Frei
Alex Castellano
Johann Gruber
Markus Feichter
Reinhard Bachmann
Ulrich Gutweniger
Astrid Schònweger
Ursula Lüfter
Erika Rinner
Nirvana  Pedrazza
Margarethe Egger
Edith Moroder
Raimond Acajo
Hans Knapp
Silvia Moser
Bruno Montali
Barbara Wielander
Markus Prader
Dominik Prader
Iris Prader
Daniel L. Gunsch
Lucia Olivotto
Veronika Gruber
Ricardo Angelini
Helga Wallnöfer
Michael Hilpold
Luigi Mariotti
Brigitte Mair
Claudia Schrott
Irene Zanvettor
Florian Romagna
Hans Schmieder
Daniele Di Lucrezia
Judith Edler
Kilian Widmann
Herta Daldos
Erika Oberpertinger
Ulrich Stofner
Barbara Pichler
Thomas Ohnewein
Uwe Staffler
Isidor Trompedeller
Laura Polonioli
Sergio Camin
Rosmarie Spornberger
Cristina Belloni
Werner Unterhauser
Maria Hofer
Fiorella Menini
Erwin Pfeifer
Roland Lang
Günther Pallaver
Alexander Bauer
Franz Fill
Berta Linter
Ruth Gibitz
Melitta Santer
Günter Röggla
Anna Romagna
Annalisa Pasqualotto
Karl Dallinger
Antje Messerschmidt
Leidlieb Pfattner
Laura Papadopoli
Irma von Guggenberg
Karl Lunger
Alfred Pineider
Cristina Sani
Helene Dorner
Gianna Dessì
Josef Vieider
Gianpaolo Franchi
Fliri Carmen
Christof Freiberger
Martin Daniel
Civetta Fabrizio
Giulio Donazzan
Leopold Steurer
Barbara Denicolò
Christina Niederkofler – Cont
Gilberto Cavalli
Paolo Talamoni
Norbert Dejori
Florian Mayr
Franca De Pasquale
Elide Mussner Pizzinini
Benedetto Dordi
Lia Nadalet
Helmut Bologna
Carmen Steiner
Jutta Staffler
Christine Baumgartner
Felicita Pedevilla
Johanna Cassar
Matthäus Kircher
Marialuise Wallnöfer
Ida Prinoth
Evi Mayer
Stefanie Unterweger
Martina Zambelli
Ulli (Ulrike) Egger
Martha Kob
Verena Buratti
Silke Raffeiner
Sara Bazzanella
Kurt Klotz
Stefano Giusti
Margot Paoli
Helene Huber

Grund zu großer Sorge, Alternativen sind dringend gefragt!

Nach der gestrigen Eintragung der Zulaufstrecke im Unterland in die Bauleitpläne ist es an der Zeit, einige dingende Fragen in Sachen BBT an die Landesregierung zu stellen. Es zeichnet sich in aller Schärfe ab, dass die Zulaufstrecke erst sehr viel später als der Tunnel beendet werden wird – falls überhaupt.
Dies bestätigen die gestrigen Äußerungen von Martin Ausserdorfer, über die Konsequenzen für die belastete Bevölkerung müssen sich alle Verantwortlichen im klaren sein.
Daher übermitteln wir folgende Anfrage an die Landesregierung:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-07-BBT-Zulauf.pdf“]

Zwei Anträge der Grünen angenommen

Bürokratie und Zentralismus – das sind letzten Endes die Ergebnisse der Sanitätsreform. Von der SVP wurde sie als „große” Reform angekündigt. Die SVP – gespalten durch interne Interessenskonflikte – konnte dieses Versprechen jedoch nicht halten.
Die Sanitätsstruktur wird von einem omnipotenten Generaldirektor geleitet werden. Dieser wird alle Ernennungen in jeglichen Bereichen treffen und zudem sämtliche Entscheidungen treffen. Gegenüber dieser Zentralisierung stellen die beibehaltenen Bezirksdirektionen nur ein schwaches Gegengewicht dar. Dagegen erzeugt die neu geschaffene „Organisationseinheit für die klinische Führung“ eine Doppelherrschaft im Sanitätsbereich und steht in Konkurrenz zum/r Sanitätsdirektor/in. Und das Ende vom Lied: Eine deutlich komplexere Struktur mit sich überlagernden Rollen.
Mit über 30 Abänderungsanträgen haben die Grünen versucht, die Sanitätsstruktur durch die Einteilung in drei Säulen zu entlasten: Sanität, Versorgung und Verwaltung. In diesem Modell hätten Sanität und Versorgung über volle Autonomie und Verantwortung verfügen können.
Zwei Abänderungsanträge der Grünen wurden hingegen vom Ausschuss angenommen: Die Aufwertung des Territoriums und die Koordination zwischen Sanitäts- und Sozialdiensten.
Dank des ersten Antrags werden im „Rat der Vorsitzenden der Bezirksgemeinschaften“ auch zwei leitende Angestellte der Sozialdienste aus den Bezirken und der Direktor des Betriebs für Sozialdienste Bozen vertreten sein.
Durch den zweiten Antrag wird es verpflichtend werden, die Sanitäts- und Sozialprogramme auf Landesebene miteinander abzustimmen.
Zur Thema der Krankenhäuser mit zwei Niederlassungen haben die Grünen einen Antrag vorgelegt, der vorsah, gleiche Mitbestimmung zu garantieren. So könnten Qualität und Kontinuität beider Niederlassungen gesichert werden, wobei insbesondere den kleineren Strukturen (Schlanders, Innichen und Sterzing) Aufmerksamkeit zuteilwird. Auch dieser Änderungsantrag wird im Landtag ein weiteres Mal eingebracht.
Bozen, 21.02.2017
Riccardo Dello Sbarba
Vertreter der Grünen Fraktion im IV. Gesetzgebungsauschuss

Lassen wir den Frühling zur Tür herein!
Unsere Unterstützung zum Vorstoß von Sen. Palermo

Eine historische Forderung der Grünen wurde nun von Francesco Palermo im Senat eingebracht, nämlich die Möglichkeit des Zusatzangebotes von mehrsprachigen Klassen.
Auf den vorsichtigen, überaus maßvollen Vorstoß von Senator Palermo reagierte das konservative Südtirol sofort mit Abwehrhaltung, sodass sie den Untergang der deutschen Minderheit wieder einmal als existenzielle Bedrohung an die Wand gemalt hat.
Besonders befremdlich in dieser Angelegenheit ist die Haltung der SVP. Noch am vergangenen Samstag hatte Landesrat Achammer bei der Tagung des Landesbeirates der Eltern für ein mehrsprachiges Südtirol geworben, jetzt wird der konkreten, zunehmend breit eingeforderten Schaffung von Wahlfreiheit für Familien schon wieder ein Riegel vorgeschoben.
Dieselbe Haltung hatten wir schon bei Behandlung unseres Gesetzentwurfs zur mehrsprachigen Schule im Gesetzgebungsausschuss des Landtages erlebt, wo 2016 der analoge Vorschlag abgelehnt wurde*. Man wolle keine Vorzugsschienen schaffen, hieß es.
Es ist nur zu bedauern, dass das regierende Südtirol in tiefer Angst vor den Rechtsparteien erstarrt und sich dem gesellschaftlich längst erwünschten, in Schulen bereits erprobten und in vielen Ländern anerkannten Weg versperrt. Dies ist eine Nagelprobe für den Mut und den Willen der Landesregierung zu neuen Wegen, denen sie sich aber auch hier zu verschließen scheint.
Die damit verbundene Modernität und Mentalitätsöffnung würde unser Land dringend benötigen, auch um unseren inneren Reichtum zu nützen. Wir hätten die Chance der Mehrsprachigkeit und erfolgreicher Beherrschung mehrerer Sprachen vor der Haustür, zum Greifen nahe. Lassen wir es Frühling werden, lassen wir sie ein.
L.-Abg.
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
21.02.2017
*Durch die absurde Geschäftsordnung des Landtages wird auch dieser Gesetzentwurf, da von der Opposition stammend, im Landtag übrigens nicht behandelt werden.

Gestern hat das Europäische Parlament das Handels- und Investitionsschutzabkommen CETA mit Kanada angenommen. Die Abgeordneten der Grünen haben gegen das Freihandelsabkommen gestimmt. Zu Recht, denn dieses Abkommen untergräbt die Grundwerte einer ökologischen, sozialen und demokratischen Wirtschaft.
Dabei hätte das Handelsabkommen mit Kanada, einem verlässlichen transatlantischen Partner der Europäischen Union, großes Potenzial und hätte ein gutes Beispiel für ähnliche Verträge sein können, frei von Protektionismus, aber zu fairen Bedingungen für alle Beteiligten.
CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP mit den USA sind keine Themen der Brüsseler Bürokratie und ExpertInnen, sondern bewegen Menschen in ganz Europa, da diese Handelsverträge ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. So hat eine europaweite BürgerInneninitiative bereits mehr als 3 Millionen Unterschriften gegen CETA gesammelt.
Der Kampf gegen CETA ist aber noch nicht beendet, in den kommenden Wochen stimmen die regionalen und nationalen Parlamente über CETA ab. Gegnerinnen und Gegner werden sich weiter zu Wort äußern und Druck ausüben, um Änderungen herbeizuführen. Im besten Fall wird das Abkommen neu verhandelt.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
16.02.2017

source: http://www.buergernetz.bz.it/vote/landtag2013/pre/downloads/mod12-StimmzetteFacsimile.pdf


In einer Pressekonferenz haben wir letzte Woche auf die Mängel des SVP-Entwurfs zum neuen Wahlgesetz hingewiesen. Der Entwurf wird am 16. Februar im zuständigen Gesetzgebungsausschuss behandelt.
Die Vertreterin der grünen Landtagsfraktion wird dort 20 Änderungsvorschläge einbringen, mit denen die Kritikpunkte abgemildert und einige neue Akzente gesetzt werden könnten.
Die interessantesten Vorschläge betreffen:

  1. Keine geschenkten „Ladinersitze!“
    Wenn keine ladinisch erklärte Person in den Landtag gewählt wird, so soll die meistgewählte Ladinerin oder der meistgewählte Ladiner die letztgewählte Person der eigenen Liste „verdrängen“ – der SVP-Entwurf sieht bekanntlich vor, dass dieser Sitz von einem Restmandat abgezogen wird, also womöglich einer anderen Liste weggenommen werden kann. Diese demokratische Verzerrung scheint uns allzu fragwürdig.
  2. Echte Beschränkung der Wahlspesen
    Wir treten in jedem Fall dafür ein, die max. Wahlkosten auf 30.000 Euro pro KandidatIn zu beschränken. Aber: Wahlwerbespesen, die in „Seilschaften“ getätigt werden, müssen aufgeteilt und eingerechnet werden – keine Schlupflöcher über Verrechnung durch die Partei!
  3. Endlich: Verbot für Wahlwerbung durch Vereine, Verbände und Gewerkschaften
    Wir hatten einen analogen Gesetzentwurf bereits im Regionalrat vorgelegt und möchten erreichen, dass das Regionalgesetz Nr. 7 / 1998, das dieses Verbot schon vorsieht, endlich umgesetzt wird. In unserem Vorschlag wird der Text des alten Regionalgesetzes auf die Landtagswahlen übertragen und Sanktionen und Veröffentlichungspflicht vorgesehen.
  4. Demokratische Vielfalt leicht(er) gemacht
    Wir fordern, dass es für die Hinterlegung der Listen nicht mehr, sondern weniger Unterschriften braucht (350 statt 500) und dass 8 Kandidatinnen und Kandidaten als Mindestzahl für eine Liste reichen sollten (statt 24).
  5. Platz für Frauen
    Die Aufweichung der Frauenquote im SVP-Entwurf ist peinlich und muss zurückgenommen werden. Ein Drittel der effektiven KandidatInnen müssen Frauen sein, das ist wirklich das Mindeste, was Südtirol an politischer Frauenförderung zu bieten haben muss. Wir gehen darüber hinaus und schlagen vor, dass endlich auch eine Vertretung des „anderen“ Geschlechtes an der Spitze des Landes vorgesehen wird: Eine der beiden LH-Vertretungen sollte eine Frau sein (oder natürlich ein Mann, wenn es dereinst eine LH-Frau geben sollte).

Die Debatte im Gesetzgebungsausschuss wird zeigen, wieviel Modernität und vor allem Transparenz Südtirol in Sachen Wahlgesetz verkraftet.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
14.02.2017

Das SVP-Wahlgesetz als Kind dieser Legislatur: kaum Neues, wenig Mut, viel Verwaltung – und dahinter versteckt einige Tücken

Seit dem entfernten 2001 schiebt der Südtiroler Landtag seine ureigenste Aufgabe vor sich her, nämlich ein Landeswahlgesetz für Südtirol zu verabschieden. Seit 2001 sind die beiden Landtage nicht mehr Teile des Regionalrats, vielmehr setzt sich umgekehrt der Regionalrat aus den beiden Landtagen zusammen. Die beiden Landtage werden direkt gewählt und damit ist die Zuständigkeit über die Regelung der Wahl von der Region auf die beiden Länder übergegangen.
Das Trentino hat in der Folge sofort reagiert und sich ein neues Landeswahlgesetz geschneidert. Dort hat man sich für eigene Regelungen entschieden und etwa die Direktwahl der Landeshauptfrau / des Landeshauptmannes oder die Koalitionsbildung rund um den oder die LH-KandidatIn eingeführt.
In Südtirol, hat man einerseits zwar den Anspruch, „die autonomste Provinz Italiens“ zu sein, war aber bis heute nicht imstande, ein eigenes Landeswahlgesetz zu verabschieden. So kam es, dass nun schon zwei Mal in der Folge das alte Regionalgesetz Nr. 7 aus dem Jahr 1983 aus der Versenkung hervorgeholt werden musste, das bereits außer Kraft ist. Beide Male geschah dies, indem in buchstäblich letzter Sekunde ein „technisches Wahlgesetz“ gezimmert wurde. Ein organisches Wahlgesetz war stets innerhalb der SVP aufgrund innerer Streitereien und Machtansprüche versenkt worden.
Diesmal soll dies anders werden. Sepp Noggler, der sich im Hinblick auf die Änderung des Gemeindewahlgesetzes für Bozen als „Finder des gemeinsamen Nenners“ bewährt hatte, leitete die Arbeiten an einem neuen Gesetz. Es liegt uns nun in einer stark abgemagerten Form vor.
Gut: Wir bleiben beim Verhältniswahlrecht
Die ursprünglichen Vorsätze, die Direktwahl des / der LH einzuführen, scheiterten am mangelnden Konsens der Oppositionsparteien, aber auch an SVP-internen Zweifeln. Auch wir Grüne hatten uns gegen die Direktwahl ausgesprochen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Figur des oder der LH nicht weiter gestärkt werden muss, da sie in Südtirol bereits mächtig genug ist. Im Trentino lässt sich gut beobachten, wie der direkt gewählte LH seine Koalition unter Druck setzen und die einzelnen Teile gegeneinander ausspielen kann. Wir glauben nicht an den „starken Mann“, sondern an die Notwendigkeit, mehr Demokratie, Partizipation und Dialogkultur in die (Landes-)politik zu bringen.
Daher ist die Entscheidung, dem Verhältniswahlsystem treu zu bleiben, zu begrüßen – es sei denn, sie wird durch den Passus im „Ladinergesetz“, das bereits die erste Lesung im Parlament überstanden hat, in Zukunft zugunsten von Mehrheitssystemen ausgehebelt. Diese könnten in Zukunft dann möglicherweise bedrohte Vorrangstellungen per Wahlsystem wieder richten.
Dennoch stellen wir am letztlich vorgelegten Text einige gravierende Mängel fest:
1. Schlawinerpassus für die Ladiner.
Der Begleitbericht geht weitschweifig auf eine neue Notwendigkeit ein, nämlich das letzte Restmandat für eine ladinisch erklärte Person zu reservieren. Damit kann der Fall eintreten, dass etwa keinE LadinerIn direkt gewählt wird und somit jene ladinisch erklärte Person, die am meisten Vorzugsstimmen (egal auf welcher Liste!) erhält, in den Landtag rückt.  Dabei nähme sie aber nicht dem Letztgewählten der eigenen Liste „den Platz weg“ (wie bisher geregelt), sondern, wahrscheinlich eher einer anderen Liste, jener mit dem schwächsten Restmandat.
Bekanntlich ist die SVP die Partei, in der am meisten Vorzugsstimmen vergeben werden und der es am leichtesten fällt, Ladinerstimmen auf sich zu vereinen. Daher ist kein Schelm, wer vermutet, dass es sich hier um den Versuch der Sicherstellung eines weiteren Mandats geht.
2. Statt leichter wird es schwerer, sich als Liste zur Wahl zu stellen.
Offensichtlich herrscht für die SVP zu viel Demokratie oder Pluralismus im Lande. Nur so lässt es sich erklären, dass es bisher möglich war, mit drei Personen eine Liste zu bilden (was effektiv sehr wenig war), es in Zukunft aber 24 (!) brauchen wird, damit die Liste gültig ist. In Zeiten der Politikverdrossenheit, da es bekanntlich allen Parteien schwer fällt, KandidatInnen zu finden, ist das eine unnötige und auch unsinnige Schikane. Es kann durchaus Listen geben, die Ausdruck einer Minderheit sind oder die ganz neu entstehen – für sie ist es beinahe unmöglich, genügend Leute zu finden – oder es kommt zu abstrusen Lösungen, wie dem Kandidieren der gesamten Familienmitglieder.
Außerdem wurde, völlig unverständlich, die Anzahl der notwendigen Unterschriften für die Listenhinterlegung noch weiter angehoben (von 400 auf 500), natürlich nur für neue Listen oder für jene, die mit verändertem Symbol antreten. Auch dies eine unnötige Schikane für die „Kleinen“ und „Neuen“.
3. Für die Frauen wird es wieder enger.
Während in ganz Europa die Frauenvertretung in der Politik als Bereicherung angesehen und entsprechend gefördert wird, macht Südtirol mit diesem Wahlgesetz einen Schritt in die Vergangenheit. Die Quote, die jedem Geschlecht die Mindestvertretung von 1/3 der Kandidatenplätze sichert, wird abgeschafft. Anstatt dessen heißt es, dass kein Geschlecht mehr als 2/3 der verfügbaren Listenplätze besetzen darf.  Dies klingt diabolisch ähnlich, bedeutet aber etwas ganz anderes: Theoretisch wird so eine Liste von 23 Männern und 1 Frau möglich. Mann wird sich die Hände reiben. Endlich kein lästiges Frauensuchen mehr!
4. Die Gelegenheit, die Wahlkampfkosten wirklich zu begrenzen, wurde verpasst.
Auf den ersten Blick ist die Verringerung der maximalen Wahlkampfspesen auf 30.000 Euro eine Verbesserung. Da aber sämtliche Schlupflöcher aus dem letzten Wahlgesetz (Nr. 5 vom 8. Mai 2013) weiterhin offen stehen, bleibt die Maßnahme in der Wirkung begrenzt. Für „Seilschaften“, deren Werbung die Partei zahlt, gilt keine Obergrenze. Spenden müssen erst ab 5.000 Euro angegeben werden. Für das Überschreiten der Obergrenze (oder Nichterklären) wird eine Strafe fällig, die das Zweifache der Überschreitung ausmacht. Fazit: Wer genug Geld zur Verfügung hat, wird sich auch dies leisten können.
5. Lieber unvereinbar als unwählbar.
Gerade die Legislaturperiode 2008-2013 war von dieser Thematik betroffen und so wollte man sie wohl systematisieren. An und für sich begrüßenswert, allerdings wurde hier das Risiko der Unwählbarkeit zugunsten der Unvereinbarkeit mit dem Mandat zurück gestellt. Das heißt also, dass bestimmte Funktionen erst zu dem Zeitpunkt zurückgelegt werden müssen, wenn man einmal gewählt worden ist. Betroffen sind insbesondere: FunktionärInnen von Gesellschaften, die bedeutende Verträge mit dem Land haben, von Gesellschaften, die dauernde Zuweisungen vom Land erhalten, von Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Landes und die Berater all dieser Gesellschaften.
Kuriosum am Rande: Künftig ist das Mandat eines Staatsrates kein Unwählbarkeitsgrund mehr, dafür wird Bozens City-Manager unwählbar.
Es gibt auch einen positiven Fortschritt: So wird künftig die Möglichkeit, sich mit dem Namen des Partners / der Partnerin zu präsentieren, auf eingetragene Partnerschaften ausgedehnt.
Insgesamt aber ist dieses Wahlgesetz ein typisches Kind dieser Legislaturperiode. Es birgt kaum Neues. Einige Gelegenheiten, demokratisches Mitmachen zu erleichtern (etwa durch weniger Bürokratie bei der Listeneinreichung oder durch Erleichterung der Unterschriftensammlung), wurden ebenso verpasst wie die Bereicherung des demokratischen Lebens durch die Möglichkeit listenübergreifenden Wählens („Panaschieren und Kumulieren“).
Die Einführung des Ladinerpassus und die Verwässerung der Geschlechterquote sind allerdings keine Fort-, sondern gravierende Rückschritte. Und so ertönt das alte Lied: Vorsätze der Erneuerung scheitern gerne. Spätestens dann, wenn es um Machterhalt geht.
 
10.02.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Der Südtiroler Landtag hat am 9.2.2017 einige grüne Vorschläge angenommen, um fahrradfreundliche Betriebe zu fördern.
Die Landesregierung wird daher verpflichtet:

  • die Unterstützung der betrieblichen Fahrradfreundlichkeit als Regierungsziel zu verfolgen;
  • mit den Bildungs- und Forschungseinrichtungen in verstärkten Dialog zur Unterstützung und Entwicklung der Fahrradmobilität zu treten;
  • die Mitnahme von Fahrrädern in Zug/Bus zu erleichtern und zu begünstigen;
  • Landesämter, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen mit Landesbeteiligung fahrradfreundlich(er) zu gestalten.

Die Mehrheit hat sich gegen folgende Punkte ausgesprochen:

  • die Einführung von Steuererleichterungen (etwa der IRAP) für jene Betriebe zu prüfen, die nachweislich ein Konzept für Fahrradfreundlichkeit vorlegen;
  • zusätzlich oder in Alternative zum vorherigen Punkt die Vergabe von Landesbeiträgen für fahrradfreundliche Unternehmen und Institutionen vorzusehen;
  • im Rahmen der „green mobility“ oder ähnlichen Projekten Öffentlichkeitsarbeit, Information für die Betriebe und Sensibilisierung für Stakeholder und Bevölkerung zu betreiben;
  • einen Preis oder Wettbewerb für das fahrradfreundlichste Unternehmen im Lande auszuschreiben und/oder ein „Radl-Audit“ zur Zertifizierung fahrradfreundlicher Unternehmen einzurichten.
  • den Radtourismus auch dadurch zu unterstützen, dass mit dem Rad ankommende Gäste von der Tourismusabgabe befreit werden;
  • als sichtbares Zeichen der eigenen Überzeugung bei der Neugestaltung des Silvius-Magnago-Platzes einen Teil davon wieder als Fahrradabstellplatz auszuweisen.

Hier der vollständige Antrag, so wie er eingebracht wurde.

Digitale AktivistInnen und Interessierte aus Bozen, Trient, Verona und Mailand haben sich am vergangenen Wochenende im Monastero del Bene Comune in Sezano eingefunden, um das Thema Wissen im digitalen Zeitalter zu vertiefen. Beim Digitalen Wintergespräch der Grünen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit haben MitarbeiterInnen des Projekts Sportello Open aus Trient, der Officina S3 aus Sommacampagna, der Sozialgenossenschaft Galileo Onlus aus Verona und des Vereins Monastero del Bene Comune aus Sezano (VR) zusammen mit etwa 30 TeilnehmerInnen über Wissen im digitalen Zeitalter diskutiert, sich ausgetauscht und neue Pläne für gemeinsame Initiativen geschmiedet. Ausgehend von verschiedenen, vieljährigen Erfahrungen im digitalen Bereich (vom Trashware über Linux-Installation-Parties, digitale Guerilla, Matematica dolce…) und Projekten zur Gemeinwohlökonomie gab es einen breiten Konsens darüber, dass auch Wissen in seiner digitalen Form und Vermittlung als Gemeingut der Menschheit zu gelten hat. Entsprechend wichtig sind ein garantierter freier Zugang zu diesem Wissen in Form von freien Inhalten und Formaten. Mit Mario Agostinelli wurden Parallelen zur Quantenphysik gezogen. Eine unkontrollierte digitale Beschleunigung kommt in Konflikt mit dem langsameren biologischen Lebensrhythmus, mit gravierenden Auswirkungen auf die heutige Lebensqualität, Arbeitswelt und Politik. Die TeilnehmerInnen werden ihre gemeinsamen Pläne im Digitalen Frühlingsgespräch: Zur Bedeutung Offener Standards in Bozen weiter entwickeln. Weitere Ergebnisse des Wintergesprächs betreffen die seit Jahren in Sezano angesiedelte Scuola per il bene comune, welche künftig auch das Thema vivere insieme il digitale in ihr Programm aufnehmen wird.
In Bozen wird in Kürze ein digitaler Schalter mit der Linux User Group Bozen (LUGBz) starten.