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LANDESGESETZENTWURF Nr. 8/19

Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1988, Nr. 33

Der Großteil der Frauen in Südtirol entbindet im Krankenhaus. Hierzu gibt es nur wenige Alternativen, oder besser gesagt, nur eine einzige: die Hausgeburt. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass, während die Kosten einer Geburt im Krankenhaus vom Gesundheitsdienst getragen werden, jene für eine Hausgeburt fast zur Gänze von der Gebärenden bestritten werden müssen. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf 2.000 bis 3.000 € (genauso wie im Falle einer natürlichen Geburt im Krankenhaus: 2.003 € in Bozen, 4.103 € in Sterzing), wobei das Land für eine Hausgeburt zurzeit einen Beitrag von 516 € gewährt.

Angesichts dieser Ausgangslage wird jedoch den Frauen nicht die Möglichkeit geboten, frei zu entscheiden, wie und wo sie entbinden möchten; dabei ist diese freie Wahl auch in den Bestimmungen betreffend das Recht auf Gesundheit der italienischen Verfassung und der Erklärung der Menschenrechte verankert. Eine Hausgeburt ist daher mit einer kleinen bzw. großen Investition verbunden, die sich nicht alle leisten können. Nachdem einige Geburtsstationen in den peripheren Krankenhäusern unseres Landes geschlossen wurden, gibt es diesbezüglich noch weniger Wahlfreiheit, zumal viele Frauen nicht mehr die Möglichkeit haben, im nächstgelegenen Krankenhaus oder in jenem, dessen Geburtsbegleitung ihren Bedürfnissen am besten entspricht, zu entbinden.

Studien, die in den USA durchgeführt und 2013 in Belgien anlässlich der zweiten internationalen Konferenz zum Thema Menschenrechte bei der Geburt vorgestellt wurden, zeigen auf, dass sich bei begleiteten Hausgeburten die Anzahl von Frühgeburten und Kaiserschnitten verringert, es Mutter und Kind gesundheitlich besser geht und Gesundheitsausgaben eingespart werden können. Daher sollte die öffentliche Hand auch aus finanziellen Gründen daran interessiert sein, allen Frauen die Möglichkeit einer Hausgeburt zu bieten.

Zusätzlich zu diesen beiden Alternativen, die in Südtirol bestehen, gibt es sowohl in Italien als auch im Ausland bereits zusätzliche Möglichkeiten und entsprechende Einrichtungen, nämlich die sogenannten Geburtshäuser. Es gibt sie in Deutschland, aber auch in Mailand, Bologna, Como, Genua, Turin und Florenz. Es handelt sich um kleine private Einrichtungen, in denen Frauen und Paare vom Beginn der Schwangerschaft an von Hebammen und anderem Fachpersonal betreut werden. Sie sind gut mit dem lokalen Gesundheits- und Krankenhausnetz verbunden und Teil
der Grundversorgung eines Systems, das auf die Gesundheit der Menschen ausgerichtet ist. Zurzeit fehlen staatliche Bestimmungen zu den Geburtshäusern, doch haben andere Regionen, wie die
Lombardei, die Marken und die Emilia Romagna schon Ende der 90er Jahre oder ab der Jahrtausendwende regionale Bestimmungen dazu erlassen.

Solange in Südtirol eine ähnliche Regelung fehlt, gibt es unseres Erachtens nur eine Möglichkeit: Damit immer mehr Frauen frei wählen können, wo und mit welcher Unterstützung sie ihr Kind zur Welt bringen, sollten für jede Art von Geburtshilfe, für die sich Frauen aufgrund ihrer Bedürfnisse und Prioritäten entscheiden, dieselben Förderungen oder Rückvergütungen gewährt werden.

Aus diesem Grund bringen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ein, um die Möglichkeiten der Spesenrückvergütung für Geburten außerhalb des Krankenhauses auszuweiten. Dies wäre ein kleiner Schritt hin zur Gewährleistung des Rechtes der Frauen, frei darüber entscheiden zu können, wo sie entbinden wollen und wer ihnen dabei zur Seite stehen soll.

Bolzano, 30.01.2019

Hier der vollständige Gesetzentwurf.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa

Der Gesetzentwurf wurde am 15.04.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Am 07.03.2018 wurde der Beschlussantrag Nr. 318/15 der Grünen Fraktion mit dem Titel „Gesundheitswesen: Vertrauensperson“ vom Südtiroler Landtag genehmigt. Dieser verpflichtete die Landesregierung, sicherzustellen, dass:

  1. wer dies wünscht, im Vorhinein eine Bezugsperson bestimmen kann, an die sich die Ärzte und das Gesundheitspersonal für jegliche Mitteilung, für die Erledigung sämtlicher Formalitäten und jeglichen Informationsaustausch, einschließlich Besuchsrecht, wenden können, so wie dies für Angehörige vorgesehen ist;
  2. für die oben genannte Zielsetzung und auf Antrag des Patienten/der Patientin die Möglichkeit geschaffen wird, den Namen einer Bezugsperson in die elektronische Patientenakte eintragen zu lassen, wobei sowohl das Gesundheitspersonal als auch die Bevölkerung diesbezüglich informiert und sensibilisiert werden müssen.

Seither haben wir weder einen Bericht noch sonst eine Meldung erhalten, denen wir entnehmen könnten, wie weit fortgeschritten die Ausarbeitung zu diesem Beschlussantrag sind.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. An welchem Punkt sind die Ausführungsarbeiten des Beschlussantrages angelangt?
  2. Wie lange werden diese Arbeiten noch in Anspruch nehmen?
  3. Gibt es Schwierigkeiten bei der Umsetzung? Falls ja, worin liegen sie?

Bolzano, 22. Jänner 2019

Landtagsabgeordnete

Rriccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Der Abgang von Generaldirektor Schael erfolgt nun zügig und zu teuren Konditionen, verlangt aber vor allem nach sachlicher Ursachenforschung: Herr Schael hat vieles verbockt und trägt etwa die Gesamtverantwortung für den knapp vermiedenen Versicherungs-GAU Ende Juni, der aber auch technische Ursachen auf anderen Ebenen hat.

Auch sein Führungsstil und die Unfähigkeit, in drei Jahren wichtige Baustellen zu beseitigen (IT-Situation, Wartezeiten, Ärztemangel), liegen in der Verantwortung von Dr. Schael. Neben der politischen und medialen Schelte gibt es allerdings auch Kommentare engerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Schaels zupackender Art und Lösungsorientierung berichten.

Daher sollte neben der unstrittigen Verantwortung des Generals auch nach strukturellen, langfristig angelegten Defiziten gesucht werden, die in anderen Bereichen (wie etwa systemimmanenten Intrigen) und bei der Landesregierung selbst liegen – und die sich daher auch dann nicht lösen werden, wenn Schael kostenaufwändig ersetzt sein wird.

In jedem Fall zu vermeiden ist eine politische Nachbesetzung aus der Riege politisch genehmer, hochrangiger Beamter. Die wenig glückliche Hand der Landesregierung bei der Besetzung wichtiger Positionen von der Landes-Kommunikationsbeauftragten bis zur Denkmalpflege ist sattsam bekannt; daher muss Qualifikation unbedingt Vorrang haben vor politischer Botmäßigkeit.

 

Bozen, 1.08.2018

Landtagsabgeordnete

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Die Grünen setzen sich bereits seit vielen Jahren gegen den Impfzwang, also für das Selbstbestimmungsrecht der Familien ein. Teilweise persönlich durch die eigenen Kinder von der restriktiven Gesetzteslage betroffen, ist es uns ein Anliegen, dass in der Impffrage nicht auf Zwang, sondern auf Sensibilisierung gesetzt wird.

 
Grundlegen für unsere Haltung sind folgende Zweifen und Überlegungen.
 

  1. Kann der Staat wirklich besser als gut informierte Eltern darüber entscheiden, ob ein Kind geimpft werden soll oder nicht?
  2. Geht der Staat nicht zu weit, wenn er bestimmt, welche Krankheiten den Kindern zuzumuten sind und welche nicht?
  3. Führt die Impfverpflichtung tatsächlich zu einer höheren Impfrate?
  4. Besteht nicht die Gefahr, dass als Folge des gesetzlichen Zwangs mehr Eltern auf die Seite fundamentalistischer Impfgegner getrieben werden?
  5. Wäre Sensibilisierung also nicht die bessere Lösung als erzwungene Impfpflicht?
  6. Muss Italien wirklich eines jener wenigen EU-Länder sein, das auf Zwang statt Aufklärung setzt und gleich 10 Impfungen vorschreiben will?
  7. Kann man noch von einer angemessen Aktion reden, wenn nicht geimpften Kindern plötzlich der Kindergartenbesuch verwehrt wird?
  8. Steht es nicht im Widerspruch zum Aufgabenprofil der ErzieherInnen in Kindergarten und KiTa, wenn sie Sanitätsmaßnahmen vollstrecken müssen?
  9. Krankheit von Kindern kann Abwesenheit der Eltern vom Arbeitsplatz bedeuten. Könnte es sein, dass man mit Impfpflicht womöglich dem unerwünschten „Fehlen wegen Krankheitsfall des Kindes“ entgegentreten will?
  10. Ist es denn sinnvoll, wenn Kinder nicht mehr lernen mit Schwäche, Beeinträchtigung und Krankheit umzugehen?Eine Gesellschaft, die dies auf Dauer verlernt, schafft sich neue Abhängigkeiten und eine neue Verdrängungsmentalität gegenüber Krankheit und Tod.

 
Dennoch wollen wir gewisse Fakten nicht aus den Augen verlieren:

  • Impfen kann vor bestimmten Krankheiten schützen
  • Grundlage sind jedoch Selbstbestimmungsrecht und die Entscheidungsfähigkeit des/des Einzelnen
  • Die 10 Impfungen differenzieren nicht zwischen gefährlichen und weniger gefährlichen Krankheiten
  • Nicht geimpfte Kinder sind keine Gefahr für geimpfte.
  • In Deutschland, der Schweiz, Dänemark, Finnland, Estland, Griechenland, Irland, Litauen und Österreich gibt es derzeit keine gesetzlich verankerte Impfpflicht, nur Impfempfehlungen
  • Italien weist trotz Impfpflicht bei diversen Krankheiten durchgehend niedrigere Impfraten auf als Deutschland.
  • Sensibilisieren wirkt besser als Zwang

 
Was passiert dazu im Landtag?


Seit Langem leiden Südtirols Patienten unter den langen Wartezeiten in der Sanität. Heute vernehmen wir von Generaldirektor Schael und der Landesregierung, dass dem Notstand mit der Aufstockung der Privatvisiten begegnet werden soll und dass dazu Verhandlungen laufen.
Aus unserer Sicht wird damit der öffentliche Auftrag des Gesundheitsdienstes massiv verzerrt, ja sogar verfehlt. Die Sanität wird mit Steuermitteln der Bevölkerung finanziert und hat somit den klaren Auftrag zur effizienten und rationellen Dienstleistung im Gesundheitsbereich. Hier rächen sich viele Versäumnisse, von der Informatisierung über die einheitliche Vormerkung bis hin zur rechtzeitigen Vorsorge gegen den absehbar eintretenden ÄrztInnenmangel.
Landesrätin Stocker hat unbestritten viele offene und vernachlässigte Baustellen von ihrem Vorgänger als Altlasten übernehmen müssen. Trotzdem ist es nicht der richtige Weg, auf jedes Gesamtproblem mit kleinen Notpflastern zu reagieren. Die Auslagerung der Visiten auf die private Tätigkeit der ÄrztInnen scheint uns so ein Notbehelf – allerdings mit dem Zusatzproblem, dass damit Einkommensunterschiede zu medizinischen Versorgungsunterschieden führen.
Das ist nicht im Sinne eines sozial gerechten, funktionalen öffentlichen Gesundheitswesens. Dies zeigt ein Vergleich: Stellen wir uns vor, wie es wäre, wenn der Lehrermangel mit Privatunterricht am Nachmittag „gelöst“ würde – das wäre ähnlich absurd. Der Protest der VerbraucherschützerInnen und die Zweifel auch innerhalb des Sanitätsbetriebes selbst, etwa von Sanitätsdirektor Lanthaler sind gerechtfertigt und sollten in der Chefetage des Südtiroler Gesundheitssystems nicht überhört werden.
 
Bozen, 06.09.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Zum Internationalen Tag der Hausgeburt hat das Südtiroler Hebammenkollegium zu Recht darauf hingewiesen, dass die freie Wahl des Geburtsortes unterstützt werden muss. Das Recht auf selbstbestimmte Geburt gehört zu den Menschenrechten und es muss den Frauen offenstehen, wo und mit wem sie ihre Kinder gebären möchten.
In vielen Ländern Europas gibt es daher verschiedene Angebote für Gebärende. Neben den Krankenhäusern und dem eigenen Zuhause haben sich etwa Hebammenpraxen, Geburtshäuser oder den Kliniken angegliederte, hebammengeleitete Geburtsstätten etabliert.
In Italien gibt es Regelungen zu Geburtshäuser in den Regionen Lombardei, Marken und Emilia-Romagna.
In Südtirol warten wir noch auf die Einrichtung solcher alternativer Möglichkeiten, außerhalb der Krankenhäuser zu entbinden. Inzwischen haben wir als Grüne Fraktion, im Sinne der Unterstützung der Selbstbestimmtheit und Wahlfreiheit der Frauen, einen Landesgesetzentwurf eingereicht, der die Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand ausweiten soll. Denn die an sich schon dürftigen 516 Euro Rückerstattung werden nur dann bewilligt, wenn es sich um eine Hausgeburt handelt, nicht aber, falls die Geburt anderswo stattfindet.
Das alles klingt bisher nicht nach einer echten Unterstützung außerklinischer Geburten. Dies sollte sich ändern. Wir sind gespannt darauf, ob die Versprechungen der Südtiroler Gesundheitspolitik, „den Mensch in den Mittelpunkt zu stellen“, auch für die Wahlfreiheit bei der Geburt zutrifft.
Bozen, 06.06.2017
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

In diesen Tagen diskutiert Südtirol über die unverhältnismäßige, weit über das Ziel hinaus schießende Maßnahme der Regierung, 12 Pflichtimpfungen mit drakonischen Strafen für Nichteinhaltung einzuführen. Wir Südtiroler Grüne sind immer schon für die informierte und verantwortungsvolle Wahlfreiheit der Eltern in Sachen Impfungen eingetreten und verfolgen auch in diesen Tagen besorgt und einigermaßen konsterniert die Nachrichten aus Rom.
Entschieden werden wir uns, zusammen mit vielen empörten Eltern und auch ÄrztInnen, gegen diese Übertölpelung zur Wehr setzen. Das Recht auf Bildung darf nicht gegen das Recht auf Gesundheit ausgespielt werden. Und auf gar keinen Fall geht es an, dass die Gesundheit unserer Kinder als Verhandlungsmasse in den politischen Machtkämpfen missbraucht wird.
Bozen, 24. Mai 2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Im Anschluss der Stand der Dinge im Parlament, aufgezeichnet von Florian Kronbichler.
Den Anfängen muss gewehrt werden, und Mobilisierung ist nie falsch. Mit der Ankündigung, die Impfpflicht zu verschärfen, auszuweiten und mit drastischen Sanktionen zu befeuern, hat die italienische Regierung Panik unter der Bevölkerung verbreitet. Das allein war schon unverantwortlich. Ein zwingender Anlass dazu war nicht erkennbar. Zu dem hochsensiblen Problem, gleich wie zu dem Umgang der Regierung damit, gibt es zudem keine sichere Information. Was man weiß, ist, dass die Regierung ein Dekret erlassen hat, und was Regierungschef Gentiloni und Gesundheitsministerin auf einer Pressekonferenz dazu gesagt haben.
Der Rest ist Medienspekulation. Schwarz auf weiß lag das Dekret bis Dienstag dieser Woche nicht vor. Nicht einmal dem Parlament. Es entspricht jener Unart, wie die Regierung nach dem Vorbild von Gentilonis Vorgänger und Strippenzieher Renzi vorgeht: ankündigen, Krawall machen und die Fakten erst liefern, je nachdem, wie der Widerhall auf die Ankündigung ausfiel.
Impfung und Impfpflicht sind ein so heikles Thema, dass es die Regierung zumindest auf wissenschaftlicher Grundlage und anhand sicherer Daten behandeln sollte. Im konkreten Fall geschieht das nachweislich nicht. Eine Parlamentarier-Abordnung sprach gestern, Dienstag um Auskunft in der staatlichen Pharma-Agentur Aifa, ihrem Präsident Vella und Generaldirektor Melazzini vor. Diese erklärten, zuverlässige Daten über gemeldete Impfschäden und Gegenindikationen „aus technischen Gründen“ nicht vorliegen zu haben und solche erst gegen Mitte Juni liefern zu können.
Der Umstand ist schwerwiegend. Er bedeutet, dass das Parlament sowieso nicht, aber nicht einmal die Regierung und ihr Gesundheitsministerium zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Impf-Dekrets sichere Informationen über die herrschenden Verhältnisse hatte. Sie hat somit nicht nur undemokratisch, sondern auch inkompetent die Anzahl der Pflichtimpfungen erhöht, die Freiheit in der Wahl der Heilmittel eingeschränkt und schwer ins Elternrecht eingegriffen.
Der genaue Wortlaut des Impfdekrets der Regierung ist dem Parlament für diesen Freitag versprochen. Es ist anzunehmen und zu hoffen, dass der Proteststurm, der bereits auf die Ankündigung hin aufgebrandet ist, in der dann veröffentlichten Verfügung erkennbar Niederschlag gefunden hat. Den Rest muss das Parlament liefern.
Rom, 23. Mai 2017
Florian Kronbichler

Die Vorschläge der Grünen wollen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Gesundheit garantieren

Es ist nicht die „Große Reform“, die versprochen wurde; vielmehr wird der Bereich mit zwei Gesetzen ziemlich mühsam geregelt. Ein Finanzierungsplan fehlt; die erhoffte Abstimmung von Gesundheit und Territorium wurde nicht in Angriff genommen.
Das Gesetz konzentriert sich auf die Regelung der „internen Kommandostrukturen“. Nach mehr als zwei Jahren Kräftemessen ist das Ergebnis ein schwacher Kompromiss:
 

  • Ein allmächtiger Generaldirektor trifft die Entscheidungen und nimmt alle Ernennungen vor.
  • Die Macht des Generaldirektors wird von den Bezirksdirektoren ein wenig in Zaum gehalten, mit einem Recht auf „Begutachtung“.
  • Der Sanitätsdirektor hingegen wird hingegen von einer „Organisationseinheit für die klinische Führung“ unter Kontrolle gehalten.

Ergebnis: Ein konfuses, auch widersprüchliches System, mit „wechselseitigen Hindernissen“ anstelle von Formen systematischer Zusammenarbeit. Die politischen Reibungen zwischen Zentrum und Peripherie werden andauern.
DIE VORSCHLÄGE DER GRÜNEN
Die Arbeit der Gesetzgebungskommission war nicht nur von Obstruktion begleitet, sondern stand auch im Zeichen einer intensiven Auseinandersetzung mit Landesrätin Stocker über unsere Vorschläge, mit einigen guten Ergebnissen.
1. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang
Wir schlagen vor, dass verpflichtend Fachpläne ausgearbeitet werden, die Lösungen über die wichtigsten Themen der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern beinhalten, so zu folgenden Fragen und Bereichen:

  • Dringlichkeit, Notfall und Erste Hilfe
  • Begrenzung der Wartezeiten für fachärztliche Leistungen
  • Chronische Krankheiten
  • Der Bereich Mutter und Kind
  • Frauengesundheit, mit allen Zugängen, die die jüngste Forschung ermöglicht
  • Physische Rehabilitation.

2. Sicherung der sozio-sanitären Betreuung auf dem Territorium
Hierzu liegt unser Änderungsantrag vor, der Art. 24 vollkommen neu schreibt: Er legt eingehend fest, was unter Betreuung auf dem Territorium verstanden wird und beschreibt die Dienste, um sie zu gewährleisten.
Der Änderungsantrag ist von uns und Landesrätin Stocker gemeinsam unterzeichnet, eine absolute Neuheit, die klar bekundet, dass eine Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition möglich ist.
3. Die Struktur des Sanitätsbetriebs sollte auf der Grundlage der Zuständigkeiten vereinfacht werden
Wir schlagen vor, die Organisationsstruktur zu vereinfachen und sie kohärenter zu gestalten. Dazu soll der Sanitätsbetrieb entlang dreier Säulen organisiert werden, die den jeweiligen funktionalen Aufgabenbereichen entsprechen:

  • Wir schlagen vor, die Autonomie und die Verantwortlichkeit der drei Zuständigkeitsbereiche zu garantieren: Des Bereichs Sanität, Pflege und Verwaltung.
    Der Generaldirektor soll die Vollmacht erhalten, nur den Direktor oder die Direktorin jeder dieser Sektoren zu ernennen, diese Personen sollten dann aber auch den eigenen Sektor leiten und über die jeweiligen Ernennungen entscheiden.
  • Wir schlagen vor, die Figur des Sanitätsdirektors / der Sanitätsdirektorin zu „rehabilitieren“, wobei das „Kollegium für die klinische Führung“ in ein Beratungsgremium in seinem Einzugsbereich umgewandelt werden sollte.
  • Wir schlagen vor, dass den Bezirksdirektorinnen und -direktoren die Hauptaufgabe zugeteilt wird, Gesundheit und Territorium zu koordinieren.

4. Eine Garantie für Qualität und Entwicklung der kleineren Krankenhäuser
Die Lösung „Ein Krankenhaus an zwei Standorten“ ist nur dann gangbar, wenn verhindert wird, dass der kleinere Standort nach und nach an Bedeutung verliert und schrumpft. Daher schlagen wir eine „Garantieklausel“ vor, um Ansehen und die Mitentscheidung zwischen den zwei Standorten eines Krankenhauses auf gleicher Ebene zu gewährleisten.
5. Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen im Gesundheitsbereich
Das Gesetz spricht vom ethnischen Proporz, vergisst aber darauf, dass in einem Betrieb, wo zahlreiche Frauen arbeiten und behandelt werden, fast ausschließlich Männer die Führungspositionen behaupten. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um auch im Gesundheitsbereich die Bestimmungen über die „Geschlechterparität“ anzuwenden, wie vom Landesgesetz Nr. 5/2010 vorgesehen.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Bozen, 3. April 2017
Minderheitenbericht von Riccardo Dello Sbarba
Grüne Abänderungsanträge

Zwei Anträge der Grünen angenommen

Bürokratie und Zentralismus – das sind letzten Endes die Ergebnisse der Sanitätsreform. Von der SVP wurde sie als „große” Reform angekündigt. Die SVP – gespalten durch interne Interessenskonflikte – konnte dieses Versprechen jedoch nicht halten.
Die Sanitätsstruktur wird von einem omnipotenten Generaldirektor geleitet werden. Dieser wird alle Ernennungen in jeglichen Bereichen treffen und zudem sämtliche Entscheidungen treffen. Gegenüber dieser Zentralisierung stellen die beibehaltenen Bezirksdirektionen nur ein schwaches Gegengewicht dar. Dagegen erzeugt die neu geschaffene „Organisationseinheit für die klinische Führung“ eine Doppelherrschaft im Sanitätsbereich und steht in Konkurrenz zum/r Sanitätsdirektor/in. Und das Ende vom Lied: Eine deutlich komplexere Struktur mit sich überlagernden Rollen.
Mit über 30 Abänderungsanträgen haben die Grünen versucht, die Sanitätsstruktur durch die Einteilung in drei Säulen zu entlasten: Sanität, Versorgung und Verwaltung. In diesem Modell hätten Sanität und Versorgung über volle Autonomie und Verantwortung verfügen können.
Zwei Abänderungsanträge der Grünen wurden hingegen vom Ausschuss angenommen: Die Aufwertung des Territoriums und die Koordination zwischen Sanitäts- und Sozialdiensten.
Dank des ersten Antrags werden im „Rat der Vorsitzenden der Bezirksgemeinschaften“ auch zwei leitende Angestellte der Sozialdienste aus den Bezirken und der Direktor des Betriebs für Sozialdienste Bozen vertreten sein.
Durch den zweiten Antrag wird es verpflichtend werden, die Sanitäts- und Sozialprogramme auf Landesebene miteinander abzustimmen.
Zur Thema der Krankenhäuser mit zwei Niederlassungen haben die Grünen einen Antrag vorgelegt, der vorsah, gleiche Mitbestimmung zu garantieren. So könnten Qualität und Kontinuität beider Niederlassungen gesichert werden, wobei insbesondere den kleineren Strukturen (Schlanders, Innichen und Sterzing) Aufmerksamkeit zuteilwird. Auch dieser Änderungsantrag wird im Landtag ein weiteres Mal eingebracht.
Bozen, 21.02.2017
Riccardo Dello Sbarba
Vertreter der Grünen Fraktion im IV. Gesetzgebungsauschuss

Der Vorstand der Verdi Grüne Vërc trifft sich mit einer Delegation der JungärztInnen nach deren Aussprache mit der Sanitätsspitze. Der Informationsaustausch zeigt Berechtigung der Klagen.

v.l.: Hanspeter Niederkofler, Hans Heiss, Verena Plank, Markus Santer, Brigitte Foppa, Erica Fassa, Karl Tragust, Elisa Reiterer, Larissa Hofer.


Sie haben gehörig Staub aufgewirbelt, am Ende aber ihrem Anliegen Gehör verschafft, die Gruppe der MedizinstudentInnen und JungärztInnen um Elisa Reiterer. In einem offenen Brief haben sie unerschrocken und polemisch auf die gravierenden Probleme ihrer Kategorie hingewiesen und waren vom Establishment zuerst gerügt, dann zumindest angehört worden. Auf Vorschlag des Grünen Vorstands sind die VertreterInnen der angehenden Ärztinnen und Ärzte zu einem Informations- und Meinungsaustausch mit den grünen LT-Abgeordneten und dem Landesvorstand in Bozen zusammengetroffen.
Dabei beschrieben Larissa Hofer, Verena Plank, Elisa Reiterer und Markus Santer eingehend die Ausbildungssituation und die grundlegenden Differenzen zwischen dem österreichischen System und den in Südtirol geltenden Ausbildungsmodus.
Sie haben die ebenso klare wie negative Folge, dass ein Großteil der in Österreich und Deutschland studierenden Jungärztinnen und -ärzte nach der Promotion mit hoher Wahrscheinlichkeit im Ausland verbleibt – zu hürdenreich, ja kaum möglich die Anerkennung der im Ausland erworbenen Allgemein- und Facharztausbildung, zu wenig kompatibel mit den rechtlichen Voraussetzungen in Italien, zu dürftig erweisen sich finanzielle und berufliche Langzeitperspektiven.
Angesichts des Jahr um Jahr verschärften Ärztemangels sei der Übergang zum offenen Notstand nur eine Zeitfrage, mit verheerenden Folgen auf die Südtiroler Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern und bei den Hausärzten.
Die bekannten, der Spitze des Gesundheitsressorts bereits vorgetragenen Argumente begründete die Vierer-Vertretung mit vielen konkreten Beispielen, die deutlich machten, dass der couragierte Vorstoß zwar provozierend war, aber dem Ernst der Lage vollauf gerecht wird.
Der direkte Dialog mit den künftigen Ärztinnen und Ärzten bleibt der wichtigste Weg, um ihnen Perspektiven zu bieten und Südtirol als Arbeits- und Lebensort aufzuwerten. Falls der jetzt eröffnete Gesprächskanal produktiv genutzt wird, besteht Hoffnung, dass der drohende Ärztemangel abgeschwächt wird, mehr noch; dass junge Ärztinnen und Ärzte Südtirol und sein Gesundheitssystem als Chance nutzen können, anstatt es als Blockade für die eigene Zukunft und jene des Fachs zu erleben. Die Grünen im Landtag werden nach Kräften dazu beitragen, den Dialog und Lösungswege aus dem drohenden Engpass zu fördern.
30.01.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba, Landtagsabgeordnete
Karl Tragust, Vorsitzender des Grünen Rates