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Gesundheitswesen: Vertrauensperson

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Am 07.03.2018 wurde der Beschlussantrag Nr. 318/15 der Grünen Fraktion mit dem Titel „Gesundheitswesen: Vertrauensperson“ vom Südtiroler Landtag genehmigt. Dieser verpflichtete die Landesregierung, sicherzustellen, dass:

  1. wer dies wünscht, im Vorhinein eine Bezugsperson bestimmen kann, an die sich die Ärzte und das Gesundheitspersonal für jegliche Mitteilung, für die Erledigung sämtlicher Formalitäten und jeglichen Informationsaustausch, einschließlich Besuchsrecht, wenden können, so wie dies für Angehörige vorgesehen ist;
  2. für die oben genannte Zielsetzung und auf Antrag des Patienten/der Patientin die Möglichkeit geschaffen wird, den Namen einer Bezugsperson in die elektronische Patientenakte eintragen zu lassen, wobei sowohl das Gesundheitspersonal als auch die Bevölkerung diesbezüglich informiert und sensibilisiert werden müssen.

Seither haben wir weder einen Bericht noch sonst eine Meldung erhalten, denen wir entnehmen könnten, wie weit fortgeschritten die Ausarbeitung zu diesem Beschlussantrag sind.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. An welchem Punkt sind die Ausführungsarbeiten des Beschlussantrages angelangt?
  2. Wie lange werden diese Arbeiten noch in Anspruch nehmen?
  3. Gibt es Schwierigkeiten bei der Umsetzung? Falls ja, worin liegen sie?

Bolzano, 22. Jänner 2019

Landtagsabgeordnete

Rriccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: Heidi

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Hubschrauberrundflü
Studie: Gleichstellu
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