HomeDeutschSanität: Keine „große Reform“, dafür ein omnipotenter Generaldirektor

Sanität: Keine „große Reform“, dafür ein omnipotenter Generaldirektor

Zwei Anträge der Grünen angenommen

Bürokratie und Zentralismus – das sind letzten Endes die Ergebnisse der Sanitätsreform. Von der SVP wurde sie als „große” Reform angekündigt. Die SVP – gespalten durch interne Interessenskonflikte – konnte dieses Versprechen jedoch nicht halten.
Die Sanitätsstruktur wird von einem omnipotenten Generaldirektor geleitet werden. Dieser wird alle Ernennungen in jeglichen Bereichen treffen und zudem sämtliche Entscheidungen treffen. Gegenüber dieser Zentralisierung stellen die beibehaltenen Bezirksdirektionen nur ein schwaches Gegengewicht dar. Dagegen erzeugt die neu geschaffene „Organisationseinheit für die klinische Führung“ eine Doppelherrschaft im Sanitätsbereich und steht in Konkurrenz zum/r Sanitätsdirektor/in. Und das Ende vom Lied: Eine deutlich komplexere Struktur mit sich überlagernden Rollen.
Mit über 30 Abänderungsanträgen haben die Grünen versucht, die Sanitätsstruktur durch die Einteilung in drei Säulen zu entlasten: Sanität, Versorgung und Verwaltung. In diesem Modell hätten Sanität und Versorgung über volle Autonomie und Verantwortung verfügen können.
Zwei Abänderungsanträge der Grünen wurden hingegen vom Ausschuss angenommen: Die Aufwertung des Territoriums und die Koordination zwischen Sanitäts- und Sozialdiensten.
Dank des ersten Antrags werden im „Rat der Vorsitzenden der Bezirksgemeinschaften“ auch zwei leitende Angestellte der Sozialdienste aus den Bezirken und der Direktor des Betriebs für Sozialdienste Bozen vertreten sein.
Durch den zweiten Antrag wird es verpflichtend werden, die Sanitäts- und Sozialprogramme auf Landesebene miteinander abzustimmen.
Zur Thema der Krankenhäuser mit zwei Niederlassungen haben die Grünen einen Antrag vorgelegt, der vorsah, gleiche Mitbestimmung zu garantieren. So könnten Qualität und Kontinuität beider Niederlassungen gesichert werden, wobei insbesondere den kleineren Strukturen (Schlanders, Innichen und Sterzing) Aufmerksamkeit zuteilwird. Auch dieser Änderungsantrag wird im Landtag ein weiteres Mal eingebracht.
Bozen, 21.02.2017
Riccardo Dello Sbarba
Vertreter der Grünen Fraktion im IV. Gesetzgebungsauschuss

Author: admin

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