Gesundheit – eine missratene Reform
Die Vorschläge der Grünen wollen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Gesundheit garantieren
Es ist nicht die „Große Reform“, die versprochen wurde; vielmehr wird der Bereich mit zwei Gesetzen ziemlich mühsam geregelt. Ein Finanzierungsplan fehlt; die erhoffte Abstimmung von Gesundheit und Territorium wurde nicht in Angriff genommen.
Das Gesetz konzentriert sich auf die Regelung der „internen Kommandostrukturen“. Nach mehr als zwei Jahren Kräftemessen ist das Ergebnis ein schwacher Kompromiss:
- Ein allmächtiger Generaldirektor trifft die Entscheidungen und nimmt alle Ernennungen vor.
- Die Macht des Generaldirektors wird von den Bezirksdirektoren ein wenig in Zaum gehalten, mit einem Recht auf „Begutachtung“.
- Der Sanitätsdirektor hingegen wird hingegen von einer „Organisationseinheit für die klinische Führung“ unter Kontrolle gehalten.
Ergebnis: Ein konfuses, auch widersprüchliches System, mit „wechselseitigen Hindernissen“ anstelle von Formen systematischer Zusammenarbeit. Die politischen Reibungen zwischen Zentrum und Peripherie werden andauern.
DIE VORSCHLÄGE DER GRÜNEN
Die Arbeit der Gesetzgebungskommission war nicht nur von Obstruktion begleitet, sondern stand auch im Zeichen einer intensiven Auseinandersetzung mit Landesrätin Stocker über unsere Vorschläge, mit einigen guten Ergebnissen.
1. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang
Wir schlagen vor, dass verpflichtend Fachpläne ausgearbeitet werden, die Lösungen über die wichtigsten Themen der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern beinhalten, so zu folgenden Fragen und Bereichen:
- Dringlichkeit, Notfall und Erste Hilfe
- Begrenzung der Wartezeiten für fachärztliche Leistungen
- Chronische Krankheiten
- Der Bereich Mutter und Kind
- Frauengesundheit, mit allen Zugängen, die die jüngste Forschung ermöglicht
- Physische Rehabilitation.
2. Sicherung der sozio-sanitären Betreuung auf dem Territorium
Hierzu liegt unser Änderungsantrag vor, der Art. 24 vollkommen neu schreibt: Er legt eingehend fest, was unter Betreuung auf dem Territorium verstanden wird und beschreibt die Dienste, um sie zu gewährleisten.
Der Änderungsantrag ist von uns und Landesrätin Stocker gemeinsam unterzeichnet, eine absolute Neuheit, die klar bekundet, dass eine Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition möglich ist.
3. Die Struktur des Sanitätsbetriebs sollte auf der Grundlage der Zuständigkeiten vereinfacht werden
Wir schlagen vor, die Organisationsstruktur zu vereinfachen und sie kohärenter zu gestalten. Dazu soll der Sanitätsbetrieb entlang dreier Säulen organisiert werden, die den jeweiligen funktionalen Aufgabenbereichen entsprechen:
- Wir schlagen vor, die Autonomie und die Verantwortlichkeit der drei Zuständigkeitsbereiche zu garantieren: Des Bereichs Sanität, Pflege und Verwaltung.
Der Generaldirektor soll die Vollmacht erhalten, nur den Direktor oder die Direktorin jeder dieser Sektoren zu ernennen, diese Personen sollten dann aber auch den eigenen Sektor leiten und über die jeweiligen Ernennungen entscheiden. - Wir schlagen vor, die Figur des Sanitätsdirektors / der Sanitätsdirektorin zu „rehabilitieren“, wobei das „Kollegium für die klinische Führung“ in ein Beratungsgremium in seinem Einzugsbereich umgewandelt werden sollte.
- Wir schlagen vor, dass den Bezirksdirektorinnen und -direktoren die Hauptaufgabe zugeteilt wird, Gesundheit und Territorium zu koordinieren.
4. Eine Garantie für Qualität und Entwicklung der kleineren Krankenhäuser
Die Lösung „Ein Krankenhaus an zwei Standorten“ ist nur dann gangbar, wenn verhindert wird, dass der kleinere Standort nach und nach an Bedeutung verliert und schrumpft. Daher schlagen wir eine „Garantieklausel“ vor, um Ansehen und die Mitentscheidung zwischen den zwei Standorten eines Krankenhauses auf gleicher Ebene zu gewährleisten.
5. Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen im Gesundheitsbereich
Das Gesetz spricht vom ethnischen Proporz, vergisst aber darauf, dass in einem Betrieb, wo zahlreiche Frauen arbeiten und behandelt werden, fast ausschließlich Männer die Führungspositionen behaupten. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um auch im Gesundheitsbereich die Bestimmungen über die „Geschlechterparität“ anzuwenden, wie vom Landesgesetz Nr. 5/2010 vorgesehen.
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Bozen, 3. April 2017
Minderheitenbericht von Riccardo Dello Sbarba
Grüne Abänderungsanträge



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