Tagesordnung zum Landesgesetzentwurf Nr. 66/20 „Haushaltsvoranschlag 2021-2023“

Am 15. April 2020 hat sich dieser Landtag mit dem Landesgesetzentwurf „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2020, 2021 und 2022 und andere Bestimmungen“ befasst. Das Besondere an diesem Gesetzesentwurf war die Tatsache, dass dieser zwar in der Sitzung vom 9. April 2020 vom 3. Gesetzgebungsausschuss in einer Höhe von rund 200 Mio. Euro genehmigt wurde, aber dass bei der Behandlung im Plenum die Gesamtsumme durch einen Abänderungsantrag des Landeshauptmannes auf rund 500 Mio. Euro aufgestockt wurde. Bereits diese Vorgehensweise war bemerkenswert, da der zuständige 3. Gesetzgebungsausschuss keinerlei Prüfung über Einnahmen und Ausgaben der Geldsumme von 300 Mio. vornehmen und somit seine ureigenste Aufgabe nicht erfüllen
konnte.

Zum damaligen Zeitpunkt war es laut Ausführungen des Landeshauptmannes noch unklar, wie diese Mehreinnahmen zustande kommen würden, „entweder durch die Aufnahme von Schulden, Bonds (…) bzw. über den Ausgleich in Bezug auf die Verhandlungen betreffend die berühmten 476 Millionen Euro.“ Der Landehauptmann fügte hinzu, was passieren würde „wenn wir weder regionale Bonds ausgeben können, noch die Verhandlungen mit Rom zum Erfolg führen. Das wäre der Worstcase. Das würde bedeuten, dass wir innerhalb von drei Jahren einen Ausgleich im Landeshaushalt schaffen müssten.“ Ebenso wenig war der Landtag in der Lage, die 300 Mio. Euro ausgabenseitig zu hinterfragen. Die Übersicht dieser Ausgaben nach Aufgabenbereichen, Programmen, Titeln und Gruppierungen ist zurzeit noch ausständig.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Dem Landtag eine Erklärung über die Finanzierung der in den Prämissen zitierten Mehreinnahmen von 300 Mio. Euro abzugeben;
  2. Dem Landtag die Übersicht der in den Prämissen zitierten Ausgaben von 300 Mio. Euro nach Aufgabenbereichen, Programmen, Titeln und Gruppierungen zu übermitteln.

Bozen, am 14.12.2020

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Bürger*innen der Gemeinde Terlan konnten auf der Grundparzelle 2254/1 in Terlan/Siebeneich Eisvögel beobachten. Auf besagter Grundparzelle befindet sich ein Teich, welcher einen winziger Rest der ehemaligen Auenlandschaft des Etschtales darstellt. Dieser Teich ist von Feuchtvegetation, Ufergebüsch und einigen Bäumen umsäumt und bildet nach uns vorliegenden Informationen eines der letzten Refugien für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Mittlerweile wurde die Anwesenheit der Eisvögel auch von Ornitholog*innen vor Ort bestätigt.
Der Eisvogel (Alcedo atthis) findet sich in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie. Laut Artikel 4 dieser Richtlinie sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden,um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kann die Landesregierung das Vorkommen von Eisvögeln auf besagter Grundparzelle bestätigen?
  2. Welche Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um die beobachteten Eisvögel ausreichend zu schützen?
  3. Wie steht die Landesregierung zum Vorschlag, rund um die besagte Grundparzelle ein Biotop auszuweisen, was nicht nur für die Eisvögel, sondern auch für andere schützenswerte Tierarten maßgeblich zum Überleben beitragen würde?

Bozen, 11.12.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

PRESSEMITTEILUNG.

„Schön grün“, das war die Haushaltsrede von LH Kompatscher auch heuer wieder. Der Chef der Landesregierung setzt auf Nachhaltigkeit, Green Deal, Klimaziele und Gendergerechtigkeit. Schön und gut. „Wir nehmen das zufrieden zur Kenntnis“, so die Abgeordneten der grünen Landtagsfraktion. Auch Bekenntnisse und Zielbestimmungen haben eine Wichtigkeit.

Nur sprechen die nackten Zahlen des Landeshaushalts eine andere Sprache. Das mit Abstand finanziell schwächste Ressort ist das der Landesrätin Kuenzer, die für Natur- und Landschaftsschutz, Raumordnung und Denkmalpflege zuständig ist. Ihr Budget ist 1/100 des Ressorts Widmann. Die Kultur, arg gebeutelt vom Krisenjahr 2020, muss Federn lassen, die Umwelt sowieso. Und das Soziale, Schlüsselfaktor in Krisenzeiten und immer schon gefährdet, bleibt knapp. Nicht umsonst weisen die Interessensvertretungen des Sozialen mit Nachdruck darauf hin, dass hier nicht gespart werden darf.

Ein Landeshaushalt der Nachhaltigkeit und des Zusammenhalts, wie vom LH beschworen, muss von denen ausgehen, die an der schwächsten Stelle stehen.
Weiterhin den Stärksten und Lautesten im Land nachzugeben, das ist ein anderer Weg. Er wird uns schwerlich aus der Krise führen.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

Hier findet ihr die Minderheitenberichte zu den LGE 65/66 und 67 des Abg. Staffler (Mitglied des 3. Gesetzgebungsausschusses)

Die ungewöhnliche Entstehungsgeschichte des Landeshaushalts 2021-2023

Das Corona-Jahr 2020 hat vieles durcheinander gewirbelt, so auch den zeitlichen Ablauf der Haushaltsgesetzgebung 2021-2023. Mit etwas Verspätung hatte die Landesregierung Ende Oktober die mit Spannung erwarteten Beschlüsse über den Haushaltsvoranschlag und über das Stabilitätsgesetz der Periode 2021-2023 gefasst.

Es stellte sich aber sogleich heraus, dass es sich nicht um einen operativen Haushalt mit neuen politischen Schwerpunkten handelt, sondern um eine Fortschreibung des Haushaltes 2020 wenngleich auf wesentlich niedrigerem Niveau. Die Kompetenzveranschlagung des Jahres 2020 wird ausgabenseitig auf rund 6,9 Milliarden geschätzt, jene des Jahres 2021 wurde im ersten Entwurf auf gut 6,1 Milliarden Euro veranschlagt. Damit hätten für das Jahr2021 800 Millionen Euro gefehlt, was einem Erdrutsch gleichkäme.

Mit diesen Zahlen fand am 20. November 2020 die Sitzung des 3. Gesetzgebungsausschusses statt, wo Landeshauptmann Kompatscher das Haushalts-Provisorium zu erklären versuchte. Ende Oktober, als der Entwurf in der Landesregierung beschlossen wurde, habe es noch wenig Klarheit über die Einnahmen des Jahres 2021
gegeben. Laut Kompatscher kämen auf der Seite der Einnahmen noch der Verwaltungsüberschuss, offene Nachzahlungen aus Akzisen, eine staatliche Abfederung der Mindereinnahmen und vielleicht sogar eine Stundung unseres jährlichen Anteils an den Staatsschulden hinzu. All diese Punkte zusammengenommen würden schätzungsweise 600 Millionen einbringen, sodass die negative Haushaltsdifferenz zum Jahr 2020 bei rund 200 Millionen liegen würde.

In der Sitzung des 3. Gesetzgebungsausschusses (20.11.2020) konnten keine realistischen Zahlen zu den geplanten Ausgaben vorgestellt werden und somit ergab sich im Ausschuss die sonderbare Situation, dass über eine unfertige Gesetzesvorlage beraten und abgestimmt hätte werden sollen. Einige Mitglieder des Ausschusses fühlten sich nicht in der Lage, das Provisorium überhaupt zu behandeln. Dieses Dilemma konnte überwunden werden, indem auf Vorschlag einiger Vertreter der Opposition Landeshauptmann Kompatscher einen informellen Zusatztermin mit den echten Haushaltszahlen zusagte.

Das informelle Treffen fand dann am 30.11.2020 in Form einer Videokonferenz statt, wo die Bereitstellung der Geldmittel auf Ressortebene tabellarisch
vorgestellt wurde. Die Ausgaben nach Titeln und nach Aufgabenbereichen konnten aus technischen Gründen nicht geliefert werden. Landeshauptmann Kompatscher bestätigte, dass es in Verhandlungen mit dem Staat gelungen sei, für die krisenbedingten Mindereinnahmen Kompensationszahlungen zu erhalten. Diese Kompensation
richte sich allerdings am Durchschnitt der Einnahmen der Jahre 2017, 2018 und 2019 aus. Zusätzlich hätten auch noch Rückflüsse aus dem Rotationsfonds einnahmenseitig verbucht werden können. Somit standen am 30.11.2020 insgesamt 6.419.810.933,87 Euro für das Haushaltsjahr 2021 und damit rund 468 Millionen weniger als im Jahr 2020 zur Verfügung.

Möglicherweise könnte sich laut Kompatscher die Differenz noch verringern, sofern mit dem Staat eine Einigung über die Stundung unseres jährlichen Anteils an den Staatschulden gefunden würde. Im Frühjahr 2020 kündigte Landeshauptmann Kompatscher an, das Land wolle sich mit einer guten Milliarde verschulden, um der Corona-Krise mit „Südtirolbonds“ zu begegnen. Wie sich schon bald herausstellte, gab es dafür keine rechtliche Basis, es hätte dafür eine Änderung der Verfassung benötigt. Einen Ausweg aus der Zwickmühle habe die Landesregierung jetzt gefunden, indem das Wohnbauinstitut und die Südtiroler Transportstrukturen AG (STA) ermächtigt wurden, Schulden für Investitionen aufzunehmen: das Wohnbauinstitut würde für die kommenden drei Jahre rund 100 und die STA rund 20 Millionen Euro benötigen.

Analyse der vorliegenden Haushaltszahlen

Ausgabenseitig fallen drei Ressorts auf, die gut aussteigen und drei Ressorts, die ordentlich Federn lassen müssen. Zu denen, die glimpflich davonkommen werden, zählen das Ressort von Landeshauptmann Kompatscher (Personal, Finanzen, Örtliche Körperschaften), das Ressort von Landesrätin Deeg (Soziales, Wohnungsbau
und Familie) sowie das Gesundheitsressort von Landesrat Widmann. Wesentlich schlechter schaut es aber für die Ressorts von Landesrat Achammer (Bildung, Arbeit, Wirtschaft), Landesrat Schuler (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Tourismus) und Landesrat Vettorato (Bildung, Umwelt) aus. Die Ressorts der Landesräte Alfreider, Bessone und jenes der Landesrätin Hochgruber Kuenzer müssen weniger schmerzhafte Abstriche in Kauf nehmen.

Die Geldmittel für Forschung liegen im Trend der letzten Jahre, die fetten Jahre für die Informatik scheinen vorläufig vorbei zu sein und die Finanzen verfügen im Jahr 2021 über herausragende 1,2 Milliarden Euro, wozu derzeit detaillierte Informationen fehlen. Besonders kurz gehalten werden vorerst die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, für die bisher im mehrjährigen Durchschnitt knapp 700 Millionen Euro zur Verfügung standen. Für das Jahr 2021 sind vorerst lediglich
gut 400 Millionen Euro vorgesehen, hier wird eine Nachbesserung wohl unumgänglich sein. Die Geldmittel für Forschung liegen im Trend der letzten Jahre, die fetten Jahre für die Informatik scheinen vorläufig vorbei zu sein und die Finanzen verfügen im Jahr 2021 über herausragende 1,2 Milliarden Euro, wozu derzeit detaillierte Informationen fehlen. Besonders kurz gehalten werden vorerst die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, für die bisher im mehrjährigen Durchschnitt
knapp 700 Millionen Euro zur Verfügung standen. Für das Jahr 2021 sind vorerst lediglich gut 400 Millionen Euro vorgesehen, hier wird eine Nachbesserung wohl unumgänglich sein.

Für Sozial- und Familienpolitik sind insgesamt rund 680 Mio. Euro vorgesehen, das sind 16 Mio. Euro weniger als im Jahr 2020. Hier könnte sich im Laufe des Jahres 2021 eine größere Kluft ergeben, weil vor allem der Bedarf an Sozialleistungen anwachsen wird. Der Wohnungsbau hingegen wird mit etwas über 100 Mio. Euro bedacht,
was insgesamt viel zu wenig wäre. Sollte es jedoch dem Wohnbauinstitut gelingen, Schulden aufzunehmen, dann würde sich die Lage im sozialen Wohnungsbau für das nächste Jahr entspannen.

Das Das Gesundheitswesen kann mit 1,4 Mrd. Euro rechnen, was rund 100 Mio. Euro mehr sind als im Vergleichsjahr 2019. Das Corona-Jahr 2020 eignet sich nicht als Referenzjahr. Diese Aufwertung ist insofern positiv, wenn damit die öffentlichenGesundheitswesen kann mit 1,4 Mrd. Euro rechnen, was rund 100 Mio. Euro mehr sind als im Vergleichsjahr 2019. Das Corona-Jahr 2020 eignet sich nicht als Referenzjahr. Diese Aufwertung ist insofern positiv, wenn damit die öffentlichen Sanitätsstrukturen gestärkt werden. Werden die zusätzlichen Geldmittel hingegen in die Privatmedizin gesteckt, ein Trend, der sich seit ein paar Jahren beobachten lässt, dann wäre das eine weitere Schwächung der öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Am stärksten leidet das Gesundheitspersonal unter den derzeitigen Rahmenbedingungen, zumal es bisher nicht gelungen ist, für das nichtärztliche Personal einen Bereichsvertrag abzuschließen. Es sind zwar für 2021 10 Mio. Eurovorgesehen, was aber angesichts der prekären Gesamtsituation beim Pflegepersonal viel zu wenig
ist. Um den Lohnrückstand und die permanente Mehrbelastung einigermaßen ausgleichen zu können, wären mehr als 20 Mio. Euro dringend notwendig.

Auf den ersten Blick kommt die Wirtschaftsförderung mit 26 Mio. Euro besonders stark unter die Räder, weil dafür gut 100 Mio. Euro weniger zur Verfügung stehen als im Jahr 2020. Auf den zweiten Blick hingegen stellt sich heraus, dass die Wirtschaft im Corona-Jahr 2020 eine gewaltige Finanzspritze von knapp 100 Mio. erhalten hat und deshalb relativiert sich dieser massive Einbruch. Sowohl die Deutsche Kultur als auch die Bildungsförderungen machen einen scharfen Knick von minus 25 % nach unten. Die Ausgaben für die Bildungsverwaltung fallen auch schwächer aus, aber wirklich schlimm schaut es für das unterrichtende Personal aus, welches seit Jahren auf den Landeszusatzvertrag wartet. Es sind zwar 15 Mio. Euro für Kollektivverhandlungen vorgesehen, was aber für einen fairen Ausgleich des erlittenen Reallohnverlustes viel zu wenig ist: dafür bräuchte es zwischen 25 und 30 Mio. Euro allein für das Jahr 2021.

Der Tourismussektor dürfte im Jahr 2020 ebenso eine außerordentliche Zuwendung von bis zu 90 Mio. Euro erhalten haben, die nun in der Bereitstellung für das Jahr 2021 fehlen. Im Vergleich mit den Jahren 2018 und 2019 ist das Ressort Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Tourismus deutlich unterfinanziert. Ähnlich schaut es momentan im Umweltsektor aus, der auf rund 40 % der Normaldotierung verzichten muss. Innovative Klimapolitik braucht aber viel mehr Geld.

Ein unvollständiges Resümee

Voraussichtlich wird der Haushalt 2021 um 100 bis 200 Millionen Euro geringer ausfallen als der Haushalt 2020. Exakte Daten werden wir dazu erst im Laufe des ersten Halbjahres 2021 erhalten. Unter diesen Voraussetzungen und wohl auch Corona-bedingt haben die Gesundheits- und die Sozialpolitik relativ gut abgeschnitten. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass zukünftig deutlich mehr Geldmittel in eine aktive Personalpolitik des Gesundheitsbetriebes fließen und dass endlich der ausständige Bereichsvertrag für das nichtärztliche Personal abgeschlossen wird.

Not macht erfinderisch und so wurde erstmals seit Jahren der soziale Wohnbau ordentlich dotiert: möglich gemacht wird dies durch Schulden, welche das
Wohnbauinstitut erstmals aufnehmen wird. Wie die Tilgung dieser Schulden erfolgen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.

Die Bildungspolitik hingegen lässt weiterhin zu wünschen übrig: wiederum hat es den Anschein, dass das unterrichtende Personal der Grund-, Mittel- und Oberschulen durch die Finger schauen wird. Der Landeszusatzvertrag ist seit Jahren ausständig, die Lehrerinnen und Lehrer sind an der Grenze der Belastbarkeit angelangt. Die Geringschätzung dieses Berufsstandes erzeugt nicht nur Frust in den Reihen des Lehrpersonals, sondern gefährdet insgesamt den Bildungsbereich, weil junge Pädagoginnen und Pädagogen einen weiten Bogen um die Schulen machen werden.

Kein Ruhmesblatt verdient sich die Landesregierung in der Naturschutz- und Umweltpolitik. Während sich die Gelder für den Naturschutz auf niederen 7 Mio. Euro einzupendeln scheinen, wurde die Umweltpolitik von durchschnittlichen 60 auf magere 30 Mio. Euro gestutzt. Wie damit aktive und zukunftsweisende Klimapolitik erfolgen soll, bleibt ein Rätsel. Schwer werden es auch die Kulturschaffenden haben, denn die Geldmittel für Kulturarbeit sind ebenfalls um rund 20 % drastisch gesunken.

Der Denkmalschutz wird mit 7 Mio. Euro auch zukünftig ein Stiefmütterchendasein fristen und wir dürfen gespannt sein, wann sich bei den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften die Schockstarre lösen wird? Denn dort tut sich momentan wohl das größte Loch auf, wie das gefüllt werden soll, ist schleierhaft. Vielleicht aber befindet sich die Antwort in der großen Black Box der Abteilung Finanzen, dort lagern nämlich 1,2 Milliarden Euro, deren Zweckbestimmung zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar ist. Es kann aber auch sein, dass mit den derzeit blockierten Mitteln des Recovery Fonds geliebäugelt wird und diese das eine oder andere Budgetloch stopfen werden.

Trotz Corona-Krise ist der Landeshaushalt 2021 mit einem blauen Auge davongekommen: üppige Verwaltungsüberschüsse, geschickte Verhandlungen mit Rom und eine neue Schuldenstrategie haben das Schlimmste verhindert. Damit dürften aber die Reserven aufgebraucht sein, was für die Haushalte 2022 und 2023 unangenehme Spätfolgen
haben könnte.

gez. Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

MINDERHEITENBERICHT LGE 67/20.

Mit den Bestimmungen zum Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021 versucht die Landesregierung, mit rund 20 Artikeln über 70 Gesetzesänderungen einzuführen. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen Querbeet von den „Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals“ über die „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“ bis zur „Handelsordnung“, um nur einige Beispiele zu nennen. Unsere besondere Aufmerksamkeit haben die verzögert nachgereichten Änderungen wie jene über die „Finanzinstrumente für den Neustart der Wirtschaft“ oder jene über die „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“ geweckt.

Obwohl einige Gesetzesänderungen als direkte oder indirekte Folge der Coronakrise vorgeschlagen werden, ist es doch bemerkenswert, dass der Begriff COVID-19 lediglich ein einziges Mal im gesamten Gesetzestext vorkommt, als ob es gegen Ende dieses Pandemiejahres eine gewisse Müdigkeit gebe, das Kind beim Namen zu nennen.

Mit Artikel 5 werden die Sanitätsbauten von der Landesregierung auf den Sanitätsbetrieb übertragen, was technisch nachvollziehbar ist. Allerdings nehmen wir verwundert zur Kenntnis, dass es sich dabei nicht um eine einmalige Kompetenzverschiebung handelt, sondern dass die Verantwortung über die Sanitätsbauten eine Pingpong-Vergangenheit hat: 2015 bereits wurden die Sanitätsbauten vom Sanitätsbetrieb zur Landesverwaltung gespielt, einige Jahre vorher – so um das Jahr 2010 – von der Landesverwaltung zum Sanitätsbetrieb. Das Budget für Sanitätsbauten ist mit über einer halben Milliarde Euro dotiert und somit lässt es sich auch erklären, warum diese Kompetenz seit Jahren zwischen den Ressorts hin und her gespielt wird und nicht zur Ruhe kommen will.

Mit Artikel 16/quinquies (Finanzinstrumente für den Neustart der Wirtschaft) beabsichtigt die Landeregierung über die In-House-Gesellschaft „Euregio Plus SGR“ Finanzinstrumente zu lancieren, um kleinere und mittlere Unternehmen auf verschiedene Art und Weise zu finanzieren: zum Beispiel sollte die Unterstützung auch durch den Erwerb von Schuldinstrumenten erfolgen. Innovative Unternehmen (welche das sein könnten, wird nicht gesagt) sollen mit Risikokapital unterstützt und das Management des Fremdenverkehrssektors (was das auch immer sein könnte) soll durch Investmentfonds innovativer gestaltet werden. Schuldinstrumente, Risikokapital und Investmentfonds sind Begriffe, die viel eher zu Banken oder zu unabhängigen Finanzinstituten passen als zu einer In-House-Gesellschaft der Landesverwaltung.

Dass es die Landesregierung mit den Investmentgeschäften ernst zu meinen scheint, zeigt sich darin, dass sie sich mit dieser Gesetzesänderung ermächtigten lassen will, die Kontrolle über die Euregio Plus SGR AG zu übernehmen. Dafür bräuchte das Land rein rechnerisch 1.208.388,00 Euro, veranschlagt werden von der Landesregierung aber 10.600.000,00 Euro.

Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Euregio Plus SGR AG ein Gesellschaftskapital von 9.868.500,00 Euro, welches sich folgendermaßen auf die drei Gesellschafter verteilt: 51% Pens Plan Centrum S.P.A., 45% Autonome Provinz Bozen, 4% Autonome Provinz Trient. Um die Kontrolle der Gesellschaft mit 51% zu übernehmen, müsste das Land Südtirol 1.208.388,00 Euro in die Gesellschaft einbringen. Laut vorliegender Gesetzesänderung werden aber 10,6 Millionen Euro eingezahlt, wodurch sich die Frage ergibt, wofür die Differenz von rund 9,4 Mio. Euro an Steuergeldern vorgesehen sind.

Die Landesregierung lässt sich gleichzeitig auch ermächtigen, Anteile an Investmentfonds zu zeichnen, was möglicherweise mit der Differenz von 9,4 Mio. Euro erfolgen könnte. Interessant wäre zu wissen, um welche Investmentfonds es sich dabei handeln könnte? Aber ganz unabhängig von dieser Detailfrage, ist die angestrebte Beteiligung an Finanzgeschäften kritisch zu beurteilen und es sei an dieser Stelle an den guten alten Spruch erinnert, Schuster bleib bei deinen Leisten!

Neben der neu aufgelegten Investmentstrategie lässt sich auch eine Neuausrichtung der Vermögensstrategie erkennen: Teile des öffentlichen Gutes des Landes Südtirol, also das Gut aller Menschen dieses Landes, sollen zukünftig aus der Gebarung der Landesregierung in die Hände des Landesrates für Vermögen gelegt werden, was weder sinnvoll ist noch den geltenden Gesetzen entspricht.

Artikel 16/sexies beinhaltet eine starke Dehnung oder möglicherweise eine Überdehnung von Artikel 54 des Autonomiestatutes. In Artikel 54 des Autonomiestatutes werden taxativ die Obliegenheiten des Landesauschusses (Landesregierung) aufgezählt, wobei unter Punkt 4 „die Verwaltung des Vermögens der Provinz“ aufscheint. Nachdem es sich dabei um eine ausschließliche Obliegenheit der Landesregierung handelt, müssen alle Entscheidungen zum Landesvermögen per Beschluss der Landesregierung gefällt werden. Die Landesregierung ist somit laut Statut DER Garant für das Vermögen des Landes, also für das Vermögen aller Südtirolerinnen und Südtiroler. Zwischen 1972 und 2016 hat die Landesregierung stets diese Obliegenheit wahrgenommen.
Im Jahr 2016 kam es dann zu einer ersten Erosion dieses Prinzips, indem in das Landesgesetz vom 21. Jänner 1987, Nr. 21 „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“ folgender unscheinbarer Absatz (3) in Artikel 16 eingefügt wurde:

„(3) Der Landesrat für Vermögensverwaltung kann den Verkauf und Ankauf von Liegenschaften verfügen, sofern deren Wert nicht mehr als 10.000,00 Euro beträgt. Die entsprechenden Verträge bis zu genanntem Schwellenwert können vom Direktor der Landesabteilung abgeschlossen werden.“ (Artikel 32 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. Oktober 2016, Nr. 21)

Mit dieser kleinen aber „feinen“ Gesetzesänderung wurde geschickt eine ausschließliche Obliegenheit der Landesregierung erstmals seit Beginn der 2. Autonomie auf den verantwortlichen Landesrat übertragen. Geschickt deshalb, weil es im Jahr 2016 wahrscheinlich ein Leichtes war, dem Landtag dies als Effizienzgewinn anzupreisen: Die Landesregierung hätte bedeutend wichtigeres zu tun, als sich mit kleinen Immobiliendeals bis zu 10.000 Euro zu beschäftigen. Dieses Argument könnte aus betriebswirtschaftlicher Sicht oder aus dem Blickwinkel einer Controllingstelle einleuchten, Artikel 54 des Autonomiestatuts und das Landesgesetz vom 21. Jänner 1987, Nr. 21 „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“ untersagen aber prinzipiell diesen Ansatz.

Denn der Landesrat für Vermögensverwaltung hat zwar laut Artikel 1 Absatz 2 des LG 21/1987 „die Sachen der öffentlichen Hand sowie die Vermögensgüter zu verwalten; die Zuständigkeit der Landesregierung gemäß Artikel 54 des Autonomiestatuts wird dadurch nicht berührt.“

Also die Zuständigkeit der Landesregierung wird durch die Verwaltungsarbeit des zuständigen Landesrates nicht berührt; und nicht berührt heißt in anderen Worten nicht angetastet, nicht umgeschrieben, nicht geändert. Aber trotzdem kam es im Jahr 2016 zu einer ersten Änderung, die inhaltlich unbedeutend ist, aber formal einem Haarriss in der Stützmauer des Artikel 54 des Autonomiestatus gleichkommt.

Nun wird mit diesem Artikel 16/sexies der im Jahr 2016 angelegt Haarriss deutlich um das 26-fache pro Handlung erweitert. Der Vermögenslandesrat kann aufgrund eines Jahresprogrammes der Landesregierung, Vermögensgütern bis zu einem Wert von 260.000 Euro je Vermögensgut kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten. Auf diesem Weg könnte die Landeregierung dem Landesrat ein umfangreiches Jahresprogramm genehmigen, welches viele Millionen Euro ausmachen könnte. Es liegt auf der Hand, dass damit ein Großteil der jährlichen Transaktionen aus der Hand der Landesregierung in die Hand eines Landesrates übergehen.

Genau diese Entwicklung wollten sowohl das Autonomiestatut als auch das einschlägige Landesgesetz zur Verwaltung des Vermögens des Landes vermeiden, aus diesem Grund werden wir gegen diesen Artikel und gegen das Gesetz stimmen.

Landtagsabgeordneter
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Grundrechte müssen immer gewährleistet sein. Auch in Situationen, in denen die persönliche Freiheit eingeschränkt ist.

Der 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Passend dazu verweist die Grüne Landtagsfraktion mit einem Gesetzentwurf auf ihr Anliegen, die Garantie der Grundrechte in den Zuständigkeitsbereich der Volksanwaltschaft zu integrieren. Man spricht von „präventiver Menschenrechtskontrolle“, wenn es sich um Grundrechte in Situationen handelt, in denen die Freiheit der Einzelnen eingeschränkt ist.

Diese Situationen können in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Altersheimen, Langzeitpflegeeinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen usw. auftreten. Das sind Stätten, auf die jeder und jede von uns in seinem Leben vielleicht einmal angewiesen ist. Dort kann es im Alltag dazu kommen, dass durch organisatorische und logistische Probleme die Bedürfnisse von Bewohnerinnen bzw. Patienten in den Hintergrund rücken. Um dies zu vermeiden braucht es einen sensiblen Blick, Dialog und Beratung. Darum geht es beim Konzept der „präventiven Kontrolle“.

„Unserer Meinung nach ist die Volksanwaltschaft prädestiniert für diese Funktion, hat allerdings zurzeit dafür nicht die Zuständigkeit inne. Auch das neue, die Ombudsstellen regelnde Landesgesetz vom 9. Oktober 2020 enthält dieses Mandat nicht – obwohl wir versucht haben, es einzuführen“, erklärt Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Gesetzes.

Mit diesem Gesetzesentwurf wollen wir diese Lücke schließen, indem wir die Aufgaben der Volksanwaltschaft um die Befugnis zur Durchführung einer präventiven Kontrolle ergänzen.

„Wir wollen ein klares Signal senden, um das Bewusstsein für die Rechte aller Menschen zu schärfen und ihre Achtung zu fördern“, betonen die Grünen Landtagsabgeordneten, „in Österreich ist diese Aufgabe bereits der Volksanwaltschaft übertragen worden und die Ergebnisse sind sehr positiv“.

Nie war das Bedürfnis, in diese Richtung tätig zu werden, so groß wie jetzt. Die Pandemie stellt Pflegeeinrichtungen vor eine neue Herausforderung und die Bedingungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen – sei es für Patientinnen und Bewohner, als auch für die dort Arbeitenden – sind äußerst kritisch. Isolation und die Schwierigkeit von Besuchen machen die Situation noch komplexer.

Legen wir also heute im Besonderen, aber jeden einzelnen Tag im Allgemeinen den Fokus auf die Grundrechte aller Einzelnen. Denn viele Menschen sind – vielleicht auch nur vorübergehend – nicht in der Lage, selbst für ihre Rechte einzustehen. Sie verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Eine große kleine Frau des 20. Jahrhunderts, prägende Femistin und leidenschaftliche Politikerin der ersten Stunden, ist von uns gegangen. Bis zuletzt war sie präsent, immer dabei, wenn es darum ging, die Freiheit der Menschen zu verteidigen. Nie war sie sich zu alt für eine Demonstration, nie zu müde, um im Nachtzug zu fahren, um mit Student*innen in Bari zu diskutieren, gegen Rassismus in Macerata zu protestieren. Gegen Diskriminierung, Rassismus und Frauenfeindlichkeit ein ganzes Leben. Aber vielleicht weniger gegen als für; für Frauen, Menschlichkeit, für ein Denken, das neues zulässt – und immer zum Gespräch bereit.

Ihr Einsatz ist uns nicht nur Frauen Inspiration und Vorbild. Lidia Menapace hat alles und mehr für Frauen, Gerechtigkeit und Frieden geleistet, als in einem Leben eigentlich möglich ist. Wir werden ihre Anliegen weitertragen.

Die Grünen Frauen – Le Donne Verdi und/e Grüne Landtagsfraktion- Gruppo Verde in Consiglio provinciale

Das Contact-Tracing gilt als eine der wenigen erwiesenermaßen wirksamen Methoden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus. In Südtirol ist die Nachverfolgung bereits Ende September zusammengebrochen. Sie konnte vom Sanitätsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden, weil zu personalaufwändig. Ende November sollte das Massenscreening Erleichterung bringen. Das Screening war von der Teilnahme her ein großer Erfolg. Allerdings wurde von Expert*innen immer wieder darauf hingewiesen, dass Massenscreenings nur unter mehreren Bedingungen wirksam sein können. Eine davon ist die sofortige Versetzung in Quarantäne nicht nur der positiv Getesteten, sondern auch der Kontaktpersonen.

Dies gilt natürlich auch für die Kontaktpersonen der von den Hausärzt*innen mit Antigentest positiv getesteten Personen. Die Regelung hierzu ist derzeit so, dass die Hausärzt*innen bei positiver Antigentestung einer Person sofort die Krankschreibung vornehmen. Es erfolgt die Meldung an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit und die betroffene Person kommt somit unmittelbar in Quarantäne. Die Hausärztin oder der Hausarzt ist aber nicht befugt, auch die Kontaktpersonen krank zu schreiben und sie auf demselben Weg in Quarantäne zu versetzen. Dies kann nur der Hygienedienst machen – und das dauert zu lange, derzeit 3-7 Tage. In dieser Zeit können die Kontaktpersonen unbewusst in ihrem Umfeld das Virus weiter verbreiten – zugleich können sie nicht krank geschrieben werden.

Die Nachverfolgung würde sich radikal verbessern, wenn die Hausärzt*innen hier Handlungsspielraum erhielten.

Die grüne Fraktion hat hierzu einen Antrag an die Landesregierung eingereicht, der im Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz am 16.12. behandelt werden dürfte.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin die Befugnis zu erteilen, die Kontaktpersonen von Covid19-positiv-getesteten Personen direkt krank zu schreiben und dem Dienst für Hygiene zu melden, der eine automatische Quarantäne derselben verfügt. Eventuell dafür notwendige finanzielle Mittel müssen dafür bereit gestellt und die Allgemeinärzt*innen organisatorisch unterstützt werden.

 

Bozen, 06.12.2020

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die von der Landesregierung gewählte „gemischte“ Lösung entspricht nicht der Entscheidung des Landtags.

Aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen Fraktion nun endlich Daten und Kriterien des zukünftigen ÖPNV-Systems. Ein Schritt vorwärts, aber nicht genug.

Zum ersten Mal haben wir ein klareres Bild:

  • Sasa, die öffentliche In-House-Gesellschaft von Land und Gemeinden, wird voraussichtlich von einem derzeitigen Anteil von 26% auf 45% des Dienstes steigen.
  • Die Privaten (heute SAD und Libus), die derzeit 74% des Dienstes verwalten, sollten auf 55% sinken, die in 10 Losen ausgeschrieben werden.

Wir freuen uns, dass der öffentliche Anteil des Nahverkehrs zunimmt und parallel dazu der private Anteil abnimmt.

Dieses von der Landesregierung beschlossene „gemischte“ Modell entspricht jedoch nicht dem vom Landtag im Juni 2019 (Beschlussantrag Nr. 103/2019) beschlossenen Modell, das ein „Inhouse-Modell oder einen Sonderbetrieb für den öffentlichen Personennahverkehr“ – also ein 100% öffentliches Modell – vorsah (wie im Trentino mit „Trentino Trasporti“). Ein zu 100 % öffentliches Modell würde nicht ausschließen, dass einige Dienstleistungen im Rahmen einer Ausschreibung an private Unternehmen vergeben werden, aber die Regie läge vollständig in den Händen der öffentlichen In-House-Gesellschaft. Dadurch würde die die öffentlich-private Zersplitterung vermieden werden, die bekanntlich keine reichen Früchte getragen hat (siehe die Ausschreibung, die 2018 gemacht und dann annulliert wurde, den permanenten Konflikt zwischen SAD und Land, den Konflikt zwischen SAD und anderen Privaten usw.).

Darüber hinaus stellen wir mit Besorgnis fest, dass der Landesrat die Definition eines „ökologisch nachhaltigen Verkehrsnetzes“ nur für den öffentlichen Anteil (45%) und nicht für den privaten Anteil (55%) verwendet. Bedeutet dies, dass die Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit für die Privaten nicht oder weniger gelten, vielleicht um ihnen größere Gewinnspannen zu ermöglichen?

Wir Grüne bleiben dran und werden uns weiterhin für eine zu 100% öffentliche Regie des Personennahverkehrs einsetzten sowie für die Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien auf das gesamte Nahverkehrsnetz, ohne zwischen öffentlich und privat zu unterscheiden.

Anhänge:

  • Anfrage der Grünen Fraktion und Antwort des Landesrats Alfreider
  • Beschlussantrag Nr. 103/2019, angenommen: „Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen – Inhouse-Modell oder Sonderbetrieb„

 

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Anlass haben die Young Greens Southtyrol (YGS) ihren gestrigen Young Green Meeting Point (YGMP) mit zwei Gastreferent*innen aus Deutschland unter dem Motto „#StartUpInclusion“ dem wichtigen Thema Inklusion gewidmet.

„Wir sind zwar eine Gesellschaft mit vielen unterschiedlichen Menschen geworden, doch nicht alle von uns bekommen den Platz und die Möglichkeiten, die sie eigentlich haben müssten. Menschen mit Beeinträchtigung kämpfen nach wie vor mit alltäglichen Barrieren, ob ihre Mitmenschen diese nun wahrnehmen oder nicht“, erinnert Arjun Pfaffstaller, Aktivist der YGS mit Sehbeeinträchtigung.

Solch alltägliche Barrieren haben vielen Ausprägungen: Erhöhte Haltestellen hindern etwa Rollstuhlfahrer*innen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität am Einsteigen. Komplizierte Sprache hindert Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen an ihrer Information.

Aber auch der Umgang miteinander kann Barrieren schaffen: „Menschen, die nicht in unsere vorgefertigten Schablonen passen, befördern wir zu oft noch teils ungewollt und teils aus Bequemlichkeit ins Abseits. Oft passiert das bei Menschen, deren Beeinträchtigungen nicht sichtbar sind, deren Verhalten aber auffällt“, sagt Alex Guglielmo, Co-Sprecher der YGS und Hörgerätträger. „In solchen Fällen einfach in einer ruhigen Minute mit einem „Wie geht’s dir? Was brauchst du?“ nachhaken. Damit ist oft schon viel getan!“

Trotz eines großteils inklusiven Schulsystems und erprobten Inklusionsgesetzen in Italien gilt es noch weiter am Thema Inklusion zu arbeiten: „Inklusion heißt gestaltendes Denken, das nie aufhören darf. Wir müssen Inklusion täglich überdenken und situationsbezogen neu erfinden. Nur damit kann ein problemloser Zugang zur Gesellschaft für alle geschaffen werden“, meint Pfaffstaller.

„Inklusion darf auch kein Schönwetterthema mehr sein, wenn wir es wirklich ernst damit meinen. Inklusives Denken muss zu einem Grundsatz werden, der bei jeder Entscheidung miteinfließt. Die Pandemie hat uns nämlich gezeigt, wie zerbrechlich manche Versprechungen und Anstrengungen sein können. Die Schließung von Masatsch ist schließlich noch nicht so lange her“, erinnert Guglielmo.

„Inklusiv zu sein heißt in Summe die Bereitschaft von uns allen, viel weiter zu denken, differenzierter zu gestalten und größer zu planen als in dem bisherigen, leider üblichen und nicht-inklusiven Zustand. Dazu benötigen wir das Bewusstsein um unsere Mitmenschen mit Beeinträchtigung und den Willen diese vollständig sichtbar zu machen“, bringt Pfaffstaller es auf den Punkt.