PRESSEMITTEILUNG.

Die ständigen SVP Skandale schaden dem Ansehen des Landtags und dem Land Südtirol enorm. Statt ein paar plakative Maßnahmen gegen einzelne zu setzen, im Zeichen eines „weiter so“ und im Bestreben, das eigenen Machtsystem zu bewahren – koste es was es wolle – wäre jetzt vom Landeshauptmann Führungsstärke gefragt. Sich in die Opferrolle zu begeben, bedeutet am Ende, dass auch das Amt des Landeshauptmanns als Führungsfigur des Landes für die Zukunft beschädigt wird.
Es geht uns nur um eines: Südtirol braucht eine handlungsfähige Regierung, angesichts der brennenden Probleme der Menschen, von den extremen Preiserhöhungen bei Strom und Benzin, zu Flüchtlingen und Pandemie.
Es ist keine Zeit für Spielchen, für Landesräte ohne Zuständigkeiten oder gar für eine Aufstockung der Landesregierung auf der Suche nach neuen Gleichgewichten in der SVP oder ähnliches. Es braucht eine lückenlose Aufklärung aller Vorkommnisse, die für Landesregierung und Politik relevant sind: von den Vorgängen rund um die abgeblasene Ausschreibung des ÖPNV und die SAD, bis zu den Parteispenden. Diese Vorgänge sind mit der Definition „handlungsfähige Regierung“ ganz offensichtlich nicht kompatibel, denn die beiden Regierungsparteien SVP und LEGA und ihre Landtagsfraktionen sind in ihrem Inneren so zerstritten, dass sie es nicht mehr schaffen, an einem Strang zu ziehen.
Die Lösung kann also nur eine einzige sein: Neuwahlen, sofort.

 

Gezeichnet: die Fraktionen des Südtiroler Landtags:

Team K

Verdi Grüne Vërc

Südtiroler Freiheit

Die Freiheitlichen
Movimento 5 stelle

Enzian

Perspektiven für Südtirol

Fratelli d’Italia

PD

PRESSEKONFERENZ WOBI-Reform – DOKUMENTATION.

Das „WOBI-Gesetz“ (LGE 104/21 – „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ und Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“) – was es bedeutet, was es bringt, was kritisch ist

Der öffentliche und soziale Wohnbau ist in Südtirol derzeit vom LG Nr. 13/1998 geregelt. Daneben enthält das LG 9/2018 „Raum und Landschaft“ wichtige Verfügungen zum Wohnbau, etwa zur Aufteilung des Baugrundes.

Seit mindestens acht Jahren spricht die Landesregierung von einer nötigen Wohnbaureform in Südtirol. Zuerst versprach LR Tommasini jährlich für das jeweils künftige Jahr die anstehende Reform, seit 2019 ist es LRin Deeg, die diese Versprechungen fortführt.

Dass die Reform notwendig ist, besagt die allgemeine Wahrnehmung. Eine Mietwohnung zu finden ist ein Ding der Unmöglichkeit, eine Wohnung zu kaufen eine Sache für Wohlhabende. Der Anteil der Kosten für das Wohnen im Verhältnis zu den Familienausgaben beträgt in Südtirol sagenhafte 41*%. In den letzten 20 Jahren ist dieser Wert um 11 % angestiegen.

In Südtirol gibt es derzeit 239.000 Wohnungen, davon sind ca. 29.000 leer stehend (12%). Mit dem Thema Leerstand beschäftigt man sich aktuell über die GIS-Besteuerung.

Der Eigentumsanteil der Wohnungen in Südtirol ist hoch: 70% sind Eigenheime, in Italien 68%.

Die vermieteten Wohnungen sind in folgende Typologien aufgeteilt (Daten der Abteilung Wohnbau):

13.400 im Eigentum des WOBI (das sind 26% aller Mietwohnungen und 6% des gesamten Wohnungsbestandes)

2.000 in anderem öffentlichen Eigentum (Gemeinden etc.)

10.200 werden mit Landesmietzins vermietet (konventionierte Wohnungen)

25.350 werden privat vermietet.

N.B. Das neue Landesgesetz befasst sich NUR mit den 13.426 WOBI-Wohnungen, alle anderen – und auch die Gesamtproblematik des (zu) teuren Wohnens in Südtirol – werden nicht behandelt.

In einer „chirurgischen“ Operation werden dazu aus dem „alten“ Wohnbaugesetz:

  • 23 Artikel ganz, plus 4 weitere in Teilen, gestrichen und teilweise durch sehr viel allgemeinere Artikel im neuen LG ersetzt;
  • 35 weitere Artikel gestrichen und durch Durchführungsverordnungen ersetzt.
  1. Aus Gesetz wird Regierungsbeschluss

Das ist auch schon der erste, große! Kritikpunkt: Während derzeit der soziale Wohnbau und das soziale Mieten in großen Teilen durch klare gesetzliche Regelungen geregelt sind, wird es in Zukunft rein in den Händen der Landesregierung liegen, ob, wann und wie die Regelungen abgeändert werden. Das ist, gerade zu einem existentiellen und langfristig wirkenden Thema wie das Wohnen, hoch problematisch, wenn wir nur an Familiengründung und -planung denken.

Der Kern des LGE ist denn auch der Artikel 13, Abs. 1, der besagt: „Mit Durchführungsverordnung werden die Voraussetzungen und die Vorzugskriterien für die Zuweisung von Mietwohnungen zum sozialen und zu bezahlbaren Mietzins sowie für die Aufnahme in Wohnheimen festgelegt (…)“ Man könnte sagen, dass in diesem Absatz der Geist des Gesetzes festgeschrieben steht, der da lautet: Künftig entscheidet alles die Landesregierung.

  1. Der Landesmietzins, wer kennt ihn?

Wichtig ist dies besonders, was den Landesmietzins betrifft. Dieser soll, laut unseren Informationen, künftig in den Ortschaften Südtirols unterschiedlich hoch sein und die effektiven Kosten der Baugründe miteinberechnen. Es ist auch gedacht, innerhalb der Ortschaften Unterschiede zu machen. So könnte in Bozen Zentrum ein höherer Landesmietzins gelten als in der Peripherie, in einem abgelegenen Ort ein niedrigerer als in einem Hauptort. Man sprach beispielsweise von einer Anhebung des Preises in Bozen von 7,02 Euro/qm auf 9,51 und von einer Absenkung in einem strukturschwachen Ort von 6,77 Euro/qm auf 5,55.

Das alles aber ist informell und spekulativ. Im Gesetzentwurf findet sich davon keine Zeile. Die Diskussionen darüber werden also nicht im Landtag stattfinden, sondern in den Büros der Landesregierung. Hinter geschlossenen Türen, ist anzunehmen.

  1. Neue Architektur der WOBI-Zuweisung

Während bisher die WOBI-Wohnungen grundsätzlich an sozial Bedürftige vergeben wurden, wird es in Zukunft 2 Schienen der Zuweisung geben:

  • Wohnungen zum sozialen Mietzins
  • Wohnungen zum bezahlbaren Mietzins (= Landesmietzins, der überarbeitet wird, s. oben)

Bisher wurden die Wohnungen an Bedürftige vergeben; falls ihr Einkommen anstieg, so konnten sie im Normalfall in der Wohnung bleiben, allerdings wurde der Mietzins angehoben.

Künftig soll es bereits möglich sein, dass auch weniger Geringverdienende in die WOBI-Wohnungen aufgenommen werden können, da eine Quote für den „bezahlbaren Mietzins“ reserviert wird. Dieser Mechanismus kann funktionieren – allerdings nicht, wenn die gleiche Anzahl von Wohnungen auf eine neue Zielgruppe (jene, die den bezahlbaren Mietzins zahlen) ausgeweitet wird. Das Risiko ist, dass sich „Bedürftige“ und „Etwas-weniger-Bedürftige“ den Platz streitig machen werden. Damit dieses Gesetz funktioniert, hätte es eine Wiederbelebung der öffentlichen Bauprogramme gebraucht. Stattdessen hat das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ diese Flächen bei der Zuteilung neuer Bauzonen eingeschränkt und mehr Platz für private Bauten eingeräumt. Es braucht also neue Bauprogramme, aus unserer Sicht müssen diese auch umwelt-, klima- und landschaftsschutzkonform sein.

Auch dieser Bereich, diese wichtige Stellschraube, ça va sans dire, ist im LGE nur angerissen und wird mit Durchführungsverordnung geregelt werden. Keine Mitsprache des Landtags erwünscht.

  1. Die Schraube wird enger gedreht

Der öffentliche und geförderte Wohnbau der letzten 50 Jahre in Südtirol hatte ein großes Ziel: möglichst vielen Südtiroler:innen ein Eigenheim zu ermöglichen. Unterschwellig gab es eine Parallelstrategie für jene, die sich dies trotz aller Förderungen niemals leisten können: ihnen wurde eine Art „Eigenheim auf Lebenszeit in Miete“ zur Verfügung gestellt, die WOBI-Wohnung. Dieses Konzept wird nun durch Soziallandesrätin Deeg beendet. Künftig werden die WOBI-Wohnungen, wie alle anderen Wohnungen befristet vermietet, über Höchstdauer und Bedingungen für eventuelle Verlängerungen wird die Landesregierung entscheiden. Wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, wird der Vertrag widerrufen.
Liegenschaften im Ausland müssen dokumentarisch belegt werden. Der Mieterschutz macht darauf aufmerksam, dass das in bestimmten Ländern de facto gar nicht möglich ist.

Es ist nachvollziehbar, dass die Landesregierung die WOBI-Situation dynamisieren will. Allerdings liegt diesem Ansatz eine Annahme der Landesrätin zugrunde, die man hinterfragen müsste, nämlich, dass Bedürftigkeit ein „Zustand auf Zeit“ ist. Schön wäre es, wenn es so wäre. Oder: Damit das auch zutrifft, muss die gesamte Sozial- und Familienpolitik in dieser Perspektive überarbeitet werden. Dass Armut eine zeitliche Begrenzung hat, wird nicht von allein gehen. Wir vermissen hier den zugehörigen Aktionsplan gegen Verarmung.

  1. Weitere Kritikpunkte in Stichworten
  • Der Verwaltungsrat wird von 5 auf 3 Mitglieder reduziert, die Vertretung der Gewerkschaften ist nicht mehr gesetzlich gesichert. Überhaupt ist die Abstimmung mit den Sozialpartnern kein Thema im Gesetz (> unsere Änderungsanträge).
  • Der Aufsichtsrat steht im Gesetz, aber nicht, wie er zusammengesetzt ist.
  • Der Kauf und Verkauf von Liegenschaften ist eine sehr delikate Angelegenheit und kann auch spekulative Abgründe eröffnen. Die Materie des Ankaufs war bisher gesetzlich genau geregelt, künftig gibt es dazu nur mehr einen Beschluss der Landesregierung. Zu den An- und Verkäufen muss zumindest absolute Transparenz gewährleistet sein. (> Änderungsantrag)
  1. Zum Schluss das Gute

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch einige positive Ansätze wie die Arbeiterwohnheime, das Co-Housing und andere innovative Wohnmodelle, ebenso wie die Durchmischung und die Quartiersarbeit. Auch hier handelt es sich um „Nennungen“, was genau damit jeweils gemeint ist, werden erst die Beschlüsse der Landesregierung bekannt geben.

  1. Verbesserung möglich?

Ja! Da es absehbar ist, dass der LGE im Wesentlichen keine großen Änderungen mehr zulassen wird, ist es umso wichtiger, dass die Durchführungsverordnungen in Absprache und mit Zustimmung der Sozialpartner erlassen werden.

Für die zentralen Durchführungsverordnungen sollte auch ein Gutachten des zuständigen Gesetzgebungsausschusses eingeholt werden. Diese Vorgangsweise wurde auch schon beim LG Raum und Landschaft von der grünen Fraktion vorgeschlagen, und in einem Fall auch angenommen. Damit bleibt zumindest ein Rest an Mitsprache der Legislative erhalten.
Erhöhte Transparenz und Zugänglichkeit der Operationen des WOBI sind ein Ansatz gegen spekulative Abdrift.

In Zukunft muss ein umwelt- und ressourcenschonendes, weitreichendes Bauprogramm aufgelegt werden, um neue Verarmung durch Verlust der Wohnungen auszuschließen.

Und dann wird es noch zu sehen sein, wie der restliche öffentliche und geförderte Wohnbau „umgebaut“ wird. Ob und wann Wohnen in Südtirol wirklich „leistbar“ sein wird, bleibt eine ungelöste Frage.

Hier die Grafiken, die wir auf der Pressekonferenz gezeigt haben.

Bozen, 28.03.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Dal rapporto del 21 ottobre 2019 redatto dalla stazione forestale di Egna risulta nero su bianco che i lavori di scavo della cava di S. Floriano di Egna hanno oltrepassato i confini del Parco del Monte Corno, area di tutela Natura 2000, per almeno 720 m2 in direzione sud, violando così sia la normativa provinciale che le norme di tutela del Parco che la stessa autorizzazione della cava. Intanto giace in Provincia la richiesta della società concessionaria di una proroga di 8 anni della cava stessa.

Si chiede:

  1. Quali misure ha preso la Provincia dopo l’accertamento fatto dalla forestale nel 2019 di questa violazione? Quali provvedimenti sono stati presi e quali sanzioni sono state irrogate?
  2. La violazione dei confini è una ragione per non prolungare la concessione, che scade il 7 settembre 2022?
  3. La Giunta ha deciso sulla domanda di proroga per altri 8 anni della concessione presentata dalla società San Floriano Srl? Se sì, che cosa ha deciso? Se no, entro quando intende farlo?

Bolzano, 25.03.2022

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort des Landesrat.

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. E’ vero che la funivia Tires-Malga Frommer, così come realizzata, presenta difformità rispetto al progetto presentato? Se sì, quali sono queste difformità?
  2. Se è stata realizzata una cubatura maggiore rispetto al progetto, di quanto è maggiore questa cubatura (in termini assoluti e percentuali) e in quali parti dell’opera è stata realizzata?
  3. Tali difformità sono sanabili? Se sì, in base a quale normativa e a quali condizioni?
  4. Se invece le difformità non sono sanabili, quali sono le misure che devono essere prese? Quali obblighi hanno gli enti pubblici e quali la “Tierser Seilbahn AG”, proprietaria dell’opera?
  5. L’opera è stata finanziata per il 75% dalla Provincia con 13 milioni di euro su una spesa ammessa di 15,8 milioni. Poiché nella domanda per la liquidazione del contributo si deve dichiarare “che i relativi lavori sono stati eseguiti conformemente al progetto allegato alla relativa richiesta di finanziamento”, l’accertata difformità comporta che la società ha dichiarato qualcosa che non corrisponde al vero ed ha come conseguenza la revoca del finanziamento?

Bolzano, 24.03.2022

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort der Landesregierung.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Seit Monaten warten wir auf Regen, der nicht kommt. Die Aussichten sind durch Erderwärmung und Klimawandel düster. Bereits jetzt sind Landesteile von Wassernotstand betroffen. Wenn Wasser knapp wird, muss man sich mit dem Thema Wasserreserven befassen. Und es werden Prioritäten zum Verbrauch gesetzt werden müssen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie lange werden Südtirols Wasserreserven bei anhaltender Trockenheit noch ausreichen?
2. Wie ist die strategische Vorgangsweise im Falle von Wasserknappheit?
3. Wie teilt sich der Wasserverbrauch aktuell auf?
4. Wie viele Schwimmbäder – öffentlich, privat und hierbei nochmal gesondert im Tourismusbereich – gibt es in Südtirol?
5. Im Falle einer Wasserknappheit, in welchen Bereichen wird es als erstes zu Rationierungen kommen?

Bozen, 24.03.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort nachlesen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Berichten zufolge ist die Seilbahn in Tiers von St. Zyprian auf die Frommer Alm 20 % größer „geraten“ als ursprünglich vorgesehen. Zu gut 75 % wurde das Projekt mit öffentlichen Geldern finanziert.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir bitten um eine detaillierte Rekonstruktion der Geschehnisse, die zu dieser Fehlplanung führen konnten!
  2. Wie viele Beiträge hat das Projekt erhalten bzw. wird es noch erhalten?
  3. Was geschieht mit den öffentlichen Beiträgen für das Projekt?
    1. Wurden sie bereits vollständig ausbezahlt?
    2. Falls nein, wann werden sie ausbezahlt werden?
  4. Erfährt die Beitragshöhe bzw.-gewährung durch diesen Vorfall eine Änderung?

Bozen, 24.03.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung lesen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die derzeitige Bauschuttrecyclinganlage (Grundparzellen 4447, 4448 und 4449/1 der KG Eppan) soll auf Grundstücken mit aktueller urbanistischer Widmung „Wald“ mit besonderer landschaftlicher Bindung „Bannzone“ betrieben werden. Zudem verhandle die Gemeinde Eppan mit dem Land, um die diese Anlage baldmöglichst in die Zone Pillhof zu verlegen. Es heißt, dass einen Grundtausch zwischen Land und Betreiber der Anlage vorgesehen ist und am Ende könnte eine neue Anlage am ehemaligen Pulverlager (Militärareal) in Unterrain/Pillhof entstehen. Man befürchtet zudem, dass dann am neuen Standort auch ein Schotterabbau angedacht ist.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Stimmt dieser Sachverhalt?
2. Was ist der Stand der Dinge zu den Verhandlungen rund um den genannten Grundstücktausch? Wer ist involviert und wer führt diese Verhandlungen? Was ist genau der Gegenstand?
3. Gibt es bereits eine Schätzung für das dortige Militärareal und wann ist dessen Übergang an das Land geplant? Gibt es bereits ein Projekt für dieses Areal? Wenn ja, was besagt dieses?
4. Wie kann verhindert werden, dass künftig im genannten Areal (Pulverlager) nach Abtretung an private Betreiber und insbesondere auch auf den angrenzenden Flächen, Schotter abgebaut wird?

Bozen, 23.03.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort dazu lesen.

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

La legge 8/2020 ha creato le condizioni per creare „Comunità Energetiche Rinnovabili“.

Si chiede alla Giunta provinciale:

1. Per dare vita a „Comunità Energetiche Rinnovabili“ in provincia di Bolzano serve una normativa provinciale di recepimento o aggiuntiva, oppure è sufficiente la normativa nazionale?
2. Se serve una normativa provinciale, perché serve e quali aspetti deve riguardare?
3. Se invece è sufficiente la normativa nazionale per creare anche in provincia di Bolzano „Comunità Energetiche Rinnovabili“, ritiene comunque la Giunta che sia utile una normativa provinciale al fine di sostenere ulteriormente, incentivare, creare condizioni più favorevoli e formare le persone interessate per la creazione di „Comunità Energetiche Rinnovabili“?

Bolzano, 22.03.2022

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Qui la risposta dell’assessore.

KOMMENTAR Von Brigitte Foppa.

Die Politik ist ein Ort der Konflikte. Selten wird in der Politik entspannt diskutiert. In Parteien wird gestritten, und es gibt auch Kämpfe. Das alles ist normal.

Was derzeit verwundert, ist etwas anderes. Denn angesichts:

  • der gehässigen Tonfälle in den Abhörprotokollen
  • der Verquickungen mit Großunternehmern im Vorfeld (und im Nachfeld!) der Wahlen
  • der Bekriegungen über Strohfrauen/männer und über Medien,
  • der Vorgänge in der Mehrheit, die das gesamte Land in zwei Lager spalten (sollen)

erlebt das Land derzeit eine skurrile, beschämende und energieraubende Situation. Die Mehrheitsparteien sind in einen inneren Krieg verwickelt, der auf allen Ebenen, auch auf der untersten, ausgetragen wird.

Es stellt sich eine ganze Serie von Fragen: Erstens: Was hält die Protagonisten in der SVP zusammen? Es geht schon lang nicht mehr um Richtungsstreite (magari!). Heute sind es reine Vormachtstellungskriege, „boys-connections“ oder Machtkartelle, die aneinander sägen.

Vor allem aber fragt man sich: Wie kann man auf dieser Grundlage ein Land verwalten und es entwickeln? Wir befinden uns inmitten einer mehrstufigen Krise, die die Gesellschaft auf allen Ebenen überwinden muss, und die Politik muss Führung und Vorbild sein.

Indessen erleben wir einen Moment der gehässigen Kleingeistigkeit, einen Moment ohne Glanz. Die Enttäuschung, die sich derzeit breit macht, ist ein Schaden für unser Land.

Dafür wird die Südtiroler Volkspartei die Verantwortung übernehmen müssen.

 

Brigitte Foppa

Fraktionssprecherin der Grünen Fraktion

 

 

BESCHLUSSANTRAG.

Der Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine hat schreckliche Auswirkungen auf die ukrainische Bevölkerung. Das Gesicht Europas verändert sich.

Einer der Nebeneffekte des Krieges, dessen Auswirkungen wir derzeit alle zu spüren bekommen, sind die stark angestiegenen Energie- und Benzinpreise. Viele Menschen, die bisher täglich mit dem Auto unterwegs waren, um beispielsweise zur Arbeit zu fahren, werden von dieser Preissteigerung hart getroffen. Vor allem Familien und Pendler:innen müssen zusätzlich zum derzeit vorherrschenden Anstieg der Lebensmittelpreise nun auch im Bereich der Mobilität ungleich tiefer in die Tasche greifen.

Südtirol hat ein im Großen und Ganzen gut funktionierendes öffentliches Verkehrsnetz. Heuer wird das zehnjährige Bestehen des „Südtirol-Pass“ gefeiert, den ein erheblicher Teil der Bevölkerung täglich oder gelegentlich nutzt. Trotzdem ist der ÖPNV für bestimmte Zielgruppen (noch) nicht attraktiv genug.

Dazu können Arbeitende mit Schichtdienst in der Nacht oder am Tagesrand gehören; Menschen, die keine vorhersehbaren Arbeitszeiten haben; Eltern, die damit rechnen müssen, kurzfristig ihre Kinder abholen zu müssen; Menschen aus entlegenen Ortschaften; Arbeitende, die schlechte Anbindungen oder ungünstige Anschlüsse haben; Gelegenheitsnutzer:innen, für die der Einstieg durch die gestaffelten Kilometerpreise des SüdtirolPass auf kurze Sicht zu teuer oder zu „kompliziert“ scheint.

Die derzeitige Situation bietet sich an, den Umstieg auf den ÖPNV zu fördern. Wenn nun nach Wegen gesucht wird, Familien finanziell zu entlasten, so ist der ÖPNV ein Hebel, da er viele Familien täglich betrifft. Wer den Südtirol-Pass ausreizt, gibt immerhin 640 Euro im Jahr für das Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel aus. In der derzeitigen Situation mit der bekannten allseitigen Preissteigerung ist das viel, für manche Familien ZU viel.

Oftmals wird argumentiert, dass der Öffentliche Nahverkehr in Südtirol schon verhältnismäßig günstig sei. Einerseits stimmt diese Rechnung. Andererseits stimmt sie aber nur für jene, die schon jetzt regelmäßig mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind und den „Sprung“ in die günstigeren Preiskategorien des SüdtirolPass auch schaffen. Zudem werden die Kosten einer Auto- und einer Busfahrt meistens rein monetär verglichen. Doch jeder und jede Pendler:in weiß: Zeit ist Geld. Und die regelmäßige Fahrt zur Arbeit mit Bus oder Zug wird durch eine längere Anfahrtszeit im Vergleich mit dem Privatwagen „bezahlt“. Summiert man Warte- und Umstiegszeiten und die generelle door-to-door-Fahrtzeit, so sieht man schnell, dass Öffi-Pendler:innen im Monat oft viele Stunden mehr einkalkulieren müssen als jene, die mit dem eigenen Wagen unterwegs sind. Und die verlorenen Arbeitsstunden bedeuten schließlich auch Einkommensverlust. Auch das können sich nicht (mehr) alle leisten. Menschen, die bereits wegen Corona wieder zum Auto zurückgekehrt sind, werden vielleicht nicht mehr auf das Öffi zurückkommen. Das muss unbedingt vermieden werden, auch aus Gründen von Umwelt- und Klimaschutz.

Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen. Länder wie Neuseeland oder Städte wie Eisenstadt in Österreich machen es vor. In ersterem hat die Premierministerin Jacinda Ardern angekündigt, dass die Kosten für den Öffentlichen Nahverkehr angesichts der russischen Invasion um die Hälfte gedrosselt werden sollen. Die Senkungen gelten vorerst für drei Monate und können dann eventuell erneuert werden. Auch Eisenstadt hat proaktiv auf die steigenden Benzinkosten reagiert und kurzerhand verfügt, dass alle Bürger:innen bis Ende April gratis mit den Stadtbussen fahren können.

Hier kann sich auch Südtirol hervortun.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine Ausnahmeregelung zu erlassen, die für die kommenden sechs Monate bzw. für das Andauern der Energie- und Treibstoffpreiskrise die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel deutlich verbilligt, indem für alle ab sofort die vierte Tarifstufe gilt (2 cent/km).
  2. Für die Zukunft das Modell des Jahrespauschaltickets mit Spezialtarif für Berufspendler:innen vorzubereiten.
  3. Die Frequenz der Dienste an den Tagesrändern, vor allem in den Abendstunden, zu verbessern oder durch Rufdienstangebote zu ergänzen.

Bozen, 18.03.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba