BESCHLUSSANTRAG.

Die Messung des Fluglärms insbesondere bei Starts und Landungen ist für den Schutz der Gesundheit der in Flughafennähe lebenden Bevölkerung unerlässlich. Ziel dieses Beschlussantrags ist
es, die Umsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften endlich auch für den Flughafen Bozen zu erwirken.

Dass in Bozen in diesem Bereich noch großer Handlungsbedarf besteht, wurde uns im Februar 2022 vom Umweltlandesrat selbst bestätigt, und zwar in seiner Antwort vor dem Landtagsplenum
auf die Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 8/02/22 „Luft und Lärm, welche Kontrollen werden am Flughafen durchgeführt?“.

Im Folgenden eine Zusammenfassung der Antworten des Landesrats auf unsere Fragen:

  • Frage 1: „Werden Messungen des Lärmpegels im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Bozen durchgeführt?“ Antwort: „Was die Lärmemissionen betrifft, werden keine Schallpegelmessungen durchgeführt.“
  • Frage 3: „In welchen Zeitabständen werden die Daten erhoben?“ Antwort: „Derzeit werden keine Daten erhoben.“
  • Frage 4: „Wie viele Messstationen gibt es und wo befinden sie sich?“ Antwort: „Derzeit gibt es keine Messstationen.“
  • Frage 5: „Werden die Daten veröffentlicht?“. Antwort: „Derzeit verfügen wir über keine Daten.“

Wie der Landesrat offen zugibt, werden derzeit also keinerlei Schallpegelmessungen im Umfeld des Flughafens Bozen durchgeführt. Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Der Flughafen verfügt noch über keinen „Fluglärmschutzplan“, wie er nach geltendem Recht vorgeschrieben wäre. Ein solcher Plan ist die Grundvoraussetzung für die Einrichtung eines Lärmmessstationennetzes, das die Erhebung von Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte ermöglichen soll.

In seiner Antwort auf die Anfrage hat der Landesrat die Rechtsgrundlagen hierfür genannt.

Laut Ministerialdekret vom 31. Oktober 1997 „Methodik der Lärmmessung auf Flughäfen“ setzt die staatliche Zivilluftfahrtbehörde ENAC für jeden Flughafen, der für den zivilen Luftverkehr freigegeben ist, eine Kommission unter dem Vorsitz des zuständigen Direktors des Flughafenbezirks ein. Die Kommission setzt sich weiters aus je einem Vertreter der Region, der Provinz, der betroffenen Gemeinden, der Umweltagentur, der italienischen Flugsicherung ENAV, der Luftfahrtunternehmen und des Flughafenbetreibers zusammen.

Alle entsprechenden Verfahren und die Abfolge der zu ergreifenden Maßnahmen werden im ENACRundschreiben APT-26 vom 3. Juli 2007 erläutert, auf das hier für weitere Details verwiesen wird.

Die Kommission erfüllt folgende Aufgaben:

  • Einstufung des Flughafens hinsichtlich der von ihm ausgehenden Lärmbelastung auf der Grundlage von Parametern wie: Ausdehnung des Flughafenumfelds, Ausdehnung der drei
    Lärmschutzzonen des Flughafens, Ausdehnung der Wohngebiete, die in diese Lärmschutzzonen fallen, Bevölkerungsdichte in jeder Lärmschutzzone;
  • Festlegung von Lärmschutzverfahren für jeden Flughafen auf der Grundlage der im Dekret des Umweltministeriums vom 3. Dezember 1999 festgelegten allgemeinen Kriterien, mit dem Ziel,
    die Fluglärmwirkung am Boden zu minimieren, um die betroffene Bevölkerung bestmöglich davor zu schützen;
  • Ausweisung der Lärmschutzzonen A, B und C mit Bezug auf die Flughafeninfrastruktur und das Flughafenumfeld; jeder Lärmschutzzone entspricht ein bestimmter Grenzwert (Fluglärmbeurteilungspegel, LVA): In der Zone A darf ein LVA-Index von 65 dB(A) nicht überschritten werden, für die Zone B gilt hingegen ein LVA-Index von maximal 75 dB(A); nur in der Zone C, die der Start- und Landebahn am nächsten liegt, darf dieser LVA-Index von 75 dB(A) überschritten werden.

Aus dieser Einstufung ergeben sich die Vorschriften zur Flächennutzung. Unbeschadet der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets vom 31. Oktober 1997 bereits bestehenden Betriebe und
Siedlungen werden die allgemeinen Gemeindebauleitpläne angepasst. Dabei werden folgende Vorgaben für die Flächennutzung berücksichtigt:

  • In der Lärmschutzzone A sind keine Einschränkungen vorgesehen.
  • In der Lärmschutzzone B sind folgende Tätigkeiten nach Ergreifen geeigneter Schallschutzmaßnahmen zulässig: Landwirtschaft und Viehzucht, Industrie, Gewerbe und gleichgestellte Tätigkeiten, Handel, Verwaltung, Dienstleistungen und gleichgestellte Tätigkeiten
  • In der Lärmschutzzone C sind nur Tätigkeiten zulässig, die der Nutzung und den Dienstleistungen der Flughafeninfrastruktur zweckdienlich sind.

Nach geltendem Recht muss auf der Grundlage dieses „Lärmschutzplans für den Flughafen“ ein System zur kontinuierlichen Schallpegelmessung im Umfeld des Flughafens eingerichtet werden, um etwaige Grenzwertüberschreitungen zu erfassen und diese Informationen mit den Daten und der Flugbahn des Flugzeugs, das die Überschreitung verursacht hat, abzugleichen.

Auf diese Weise lässt sich die Lärmsituation im Umfeld des Flughafens unter Kontrolle halten. Gleichzeitig können so Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen verhängt werden, welche die Lärmgrenzwerte überschreiten oder die Lärmschutzverfahren nicht einhalten.

Falls eine Überschreitung der in den oben genannten Vorschriften vorgesehenen Lärmgrenzwerte festgestellt wird, werden Betriebsbeschränkungen verhängt, d. h., der Flugverkehr von Maschinen, welche die Lärmgrenzwerte nicht einhalten, wird eingeschränkt.

In einem Urteil vom 7. September 2004 betonte der Staatsrat die Bedeutung dieser Verfahren sowie deren  Abfolge: „[…] Sobald die Abgrenzung der Lärmschutzzonen festgelegt ist, wird es möglich sein, die innerhalb der Lärmschutzzonen geltenden Grenzwerte, die mit Ministerialdekret vom 31. Oktober 1997 festgelegt wurden, sowie die außerhalb der Lärmschutzzonen geltenden Grenzwerte, die mit Dekret des Ministerpräsidenten vom 14. November 1997 festgelegt wurden, konkret anzuwenden und eventuelle Grenzwertüberschreitungen festzustellen. Solange eine Abgrenzung der verschiedenen Lärmschutzzonen des Flughafens fehlt, kann nicht überprüft werden, ob die Immissionsgrenzwerte außerhalb des Flughafengeländes überschritten werden, so dass auch die Verpflichtung zur Ausarbeitung von Sanierungsplänen gemäß Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 447/1995 nicht erfüllt werden kann.“ (Staatsrat, 6. Sektion, 7. September 2004, Verhandlung vom 11. Juni 2004, Nr. 5822/2004).

Abschließend sieht das Gesetz folgende Vorgehensweise vor:

  1. Die Zivilluftfahrtbehörde ENAC setzt die Kommission ein.
  2. Die Kommission arbeitet den „Lärmschutzplan für den Flughafen“ aus.
  3. Auf der Grundlage des Lärmschutzplans wird ein Netzwerk aus Lärmmessstationen eingerichtet.
  4. Mithilfe dieses Lärmmessstationennetzes wird die Einhaltung der Lärmgrenzwerte überprüft, Verstöße werden erfasst und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geahndet.

Das Fehlen jeglicher Lärmmessung sowie eines Lärmmessstationennetzes am Bozner Flughafen zeigt, dass das im Gesetz und im ENAC-Rundschreiben APT-26 vom 3. Juli 2007 vorgeschriebene Verfahren nicht umgesetzt wurde.

Derzeit erfährt der Flughafen Bozen einen regelrechten Aufschwung, die Zahl der Flugverbindungen, der Flugziele sowie der startenden und landenden Maschinen nimmt ständig zu. Daher ist es
dringend erforderlich, Rechtsvorschriften zum Schutz der in Flughafennähe sowie entlang der An und Abflugrouten lebenden Bevölkerung einzuführen.

Auch die Gemeinde Leifers hat dies mit Nachdruck gefordert. In seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Leiferer Gemeinderat einstimmig einen von der Grünen Fraktion eingebrachten Beschlussantrag angenommen, der den Gemeinderat verpflichtet, „formell bei der Autonomen Provinz Bozen sowie bei der ENAC zu intervenieren, um die Einrichtung der vorgesehenen Flughafenkommission zu erhalten“.

Das Land muss unbedingt auf diese Aufforderung reagieren und die notwendigen Maßnahmen einleiten.

Aus all diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen und bei der staatlichen Zivilluftfahrtbehörde ENAC offiziell zu intervenieren, um die Umsetzung des ENAC-Rundschreibens APT-26
    vom 3. Juli 2007 zu erwirken, sowie dafür zu sorgen, dass die geplante Flughafenkommission so schnell wie möglich eingesetzt wird und der nach geltendem Recht zwingend vorgeschriebene „Lärmschutzplan für den Flughafen“ somit ausgearbeitet werden kann.

 

Bozen, 17.02.2022

 

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

 

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

All’aeroporto di Bolzano è ripresa l’attività di volo sulla nuova pista così ampliata:

Per i comuni di Bolzano, Laives, Vadena interessati dal Piano di Rischio (PdR) Aeroportuale, come da art. 707 del Codice della Navigazione, la modifica delle dimensioni della pista, con traslazione delle soglie della pista principale in direzione sud, porta con sé anche la traslazione delle superfici del PdR.

 

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Dopo l’ampliamento della pista è necessario adeguare il piano di rischio aeroportuale e, contestualmente, l’impronta a terra delle zone di rischio negli strumenti urbanistici?
  2. Se sì, che cosa bisogna fare, chi lo deve fare e come intende procedere la Provincia?

 

Bolzano, 17.2.2022

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Italien ist ein säkularer Staat. Kirche und weltliche Macht sind im Wesentlichen getrennt. Trotzdem gibt es aus diversen Gründen Überschneidungen und Verflechtungen. Die Kirche leistet beispielsweise wichtige soziale und kulturelle Aufgaben. Durch ihren Immobilienbesitz ergibt sich weiters die Situation einer Geschäftsbeziehung zwischen Land (bzw. Staat) und Katholischer Kirche. Um einen Überblick über die Finanzflüsse zu erhalten, erbitten wir folgende Auskünfte zum Zeitraum 2010- 2020, nach Jahren: Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viel öffentliche Förderung im Bereich Sakralbauten (Kunst, Restaurierung, Sanierung, Erhaltungsmaßnahmen…) wurden in Südtirol ausbezahlt? Wir bitten um Auflistung der
    Förderungen;
  2. Wie viel öffentliche Förderung für andere Bauten im Besitz der Diözese Bozen-Brixen (Kunst, Restaurierung, Sanierung, Erhaltungsmaßnahmen…) wurden in Südtirol ausbezahlt? Wir bitten
    um Auflistung der Förderungen;
  3. Wie viele Besitztümer der hiesigen Diözese wurden von der öffentlichen Hand angekauft? Wir bitten um Auflistung der Objekte, Kaufpreis, Zweckbestimmung;
  4. Wie viele Gebäude der hiesigen Diözese werden vom Land gemietet? Wir bitten um die genaue Angabe der Miete/Pacht von Gebäuden und Gütern der Diözese und um Auflistung der Objekte, Jahresmiete/-zins, Zweckbestimmung;
  5. Welche sonstigen Beiträge bzw. Vergütungen für Tätigkeiten und Dienstleistungen seitens der Diözese erhält letztere von der öffentlichen Hand? Wir bitten um Auflistung, finanzielles Ausmaß, Zweckbestimmung;
  6. Wie viel Immobiliensteuer hat die Kirche in den Jahren 2018-2021 in Südtirol bezahlt?

Bozen, 16.02.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier findet ihr die Antwort der Landesregierung.

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

In der Sendung „Diskussion am runden Tisch“ vom 07. Februar 2022 sprach Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider von einer Studie, die den Busverkehr in Südtirol unter die Lupe genommen hat. Anlässlich dieser Studie wurden alle „Buslinien, Bustypen und Bussysteme“ untersucht. Gegenstand der Studien war laut Landesrat ebenfalls die Frage, welche Technologie wo eingesetzt werden könne. Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wir bitten um die Aushändigung der oben zitierten Studie.

Bozen, 15.02.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Anlange dazu lesen.

Leistbaren Wohnraum schaffen, die Bodenversiegelung aufhalten, den Wohnbestand sanieren: um diesen schwierigen Spagat zu schaffen, ist es zentral, den leer stehenden Wohnraum auf den Markt zu bringen. Die Preise schießen Jahr für Jahr in die Höhe, weil das Angebot an Wohnraum zu knapp ist. Studenten*innen entscheiden sich dafür, an anderen Universitäten zu studieren, weil sie in Bozen keine Wohnung finden. Sogar Menschen, die eine feste Anstellung haben, müssen teilweise auf der Straße übernachten. Die Lage ist dramatisch. Gleichzeitig stehen Tausende Wohnungen in Südtirol einfach leer.

Wir unterstützen daher den Plan der Landesregierung und des Gemeindenverbands, die GIS auf leer stehende Wohnungen zu erhöhen. Wer vermietet, ist davon nicht betroffen, wer Wohnraum einfach leer stehen lässt, der bekommt einen Anreiz zu vermieten.

Die Kritik von einigen Kreisen in der Svp, der Lega und Forza Italia, die Teil der Mehrheit sind, können wir nicht nachvollziehen. Bei dem hohen Wohnbedarf und dem ausgelasteten Mietmarkt ist es einfach nicht vertretbar, wertvollen Wohnraum leer stehen zu lassen. Wir freuen uns, dass eine unserer langjährigen Forderungen nun endlich umgesetzt werden soll.

PRESSEMITTEILUNG.

Heute hat der Landtag den Beschlussantrag der Grünen Fraktion zur Informationsbroschüre für das Referendum zum Landesgesetz Direkte Demokratie, das in diesem Frühjahr stattfinden soll, diskutiert und einstimmig angenommen.

Alle Fraktionen haben den Vorschlag unterstützt, der während der Sitzung gemeinsam mit dem SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz abgeändert wurde (hier der beschließenden Teil).

Somit wird der Landtag eine ausgewogene Informationsbroschüre erarbeiten, die dann an alle Haushalte verteilt wird. „Das ist dringend notwendig, weil die Materie der Volksabstimmung sehr komplex ist und eine gut verständliche Information immer die Grundlage von politischen Entscheidungen ist,“ so die grünen Landtagsabgeordneten.

„Die Broschüre zur Volksbefragung zum Flughafen von 2016 ist ein positiver Präzedenzfall. Auch damals hatte sich der Landtag im Sinne einer ausgewogenen und umfassenden Information „zusammengerauft“. Das soll noch einmal so gemacht werden – auch weil das vorgesehene Amt für politische Bildung noch nicht eingerichtet ist“, kommentiert die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa zufrieden.

Nach intensiven Verhandlungen mit der Mehrheit wurde der beschließende Teil des Beschlussantrags angenommen.

Bozen, 10.02.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Der Südtiroler Landtag hat heute den Beschlussantrag der Grünen Fraktion zur Zukunft des Torfabbaus in Südtirol behandelt. Rege wurde der Antrag im Plenum diskutiert und die Wichtigkeit des Themas fraktionsübergreifend anerkannt. Der Hauptpunkt des beschließenden Teiles wurde nach Diskussion mit dem zuständigen Landesrat in folgender geänderter Form genehmigt: „Der Südtiroler Landtag beauftragt die Landesregierung in einer umfassenden Studie zu ermitteln, welche ökologischen Vor- und Nachteile der Torfabbau hat und wie viel CO2-Äquivalente durch den hiesigen Abbau von Torf in die Atmosphäre gelangen“.

„Hin zur Klimaneutralität ist es ein weiter Weg. Wir sind uns bewusst, dass dieser Beschlussantrag nur einen kleinen Schritt darstellt. Doch er geht in die richtige Richtung“, zeigt sich Erstunterzeichner Hanspeter Staffler zufrieden nach Debatte und Abstimmung im Plenum.

 

Bozen, den 09. Februar 2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEKONFERENZ.

Das Landesgesetz zur direkten Demokratie, an dessen Ausarbeitung die Grüne Fraktion direkt beteiligt war, liegt derzeit auf Eis, denn über ihr Fortbestehen soll im Frühjahr eine bestätigende Volksabstimmung entscheiden. Genug Zeit, um die Bevölkerung über den Sachverhalt der Volksabstimmung zu informieren.

Die Wahlmöglichkeiten bei einem bestätigenden Referendum sind überschaubar: Ja oder Nein. Die Antwort auf die Frage, worüber jetzt genau abgestimmt wird, ist hingegen nicht ganz so einfach. Aus diesem Grund sieht das Gesetz zur direkten Demokratie selbst vor, dass das „Büro für politische Bildung“ eine Informationsbroschüre erstellen soll, in der die verschiedenen Positionen ausgewogen dargestellt werden. Bei der Volksabstimmung über eben dieses Gesetz gibt es jedoch ein Problem: Das Büro für politische Bildung ist noch nicht eingerichtet.

Die Grüne Fraktion hat das Thema aufgegriffen und unterbreitet dem Landtag einen Vorschlag, um dieses gesetzliche Vakuum zu schließen und die Südtiroler Bevölkerung umfassend und korrekt zu informieren: „Wir fordern den Landtag dazu auf, die Erstellung dieser Informationsbroschüre zu übernehmen, so wie es bereits in der Vergangenheit beim Flughafen geschehen ist. Dieses positive Beispiel kann uns als Vorbild dienen“, erklärt Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa. Drei Abgeordnete sollen das „Pro“ und weitere drei das „Contra“ dieser Broschüre ausarbeiten. Verschickt soll dieses Heft dann an alle Südtiroler Haushalte werden.

Die Demokratie gedeiht am besten, wenn die Bürger:innen gut informiert sind.

BZ, 07.02.2022

L.abg.
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier als Beispiel die Broschüre zum Flughafenreferendum 2016.

PRESSEMITTEILUNG.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass Erdgas und Kernenergie nützliche Energiequellen für die sogenannte Ökowende der EU sind und daher nun unter bestimmten Bedingungen „ökologisch nachhaltig“ eingestuft werden sollen. Eine inakzeptable Entscheidung.

Das Dokument könnte unter anderem von Rat und Europäischem Parlament noch abgelehnt werden, auch wenn die Hürden dafür sehr groß sind. Wir hoffen jedoch, dass dies geschehen wird. Die Expertenplattform, welche die Europäische Kommission bei der Gestaltung „nachhaltigen Finanzpolitik“ berät, hat deutlich gemacht, dass die von Brüssel vorgeschlagenen Regeln für Erdgas und Atomanlagen die Erreichung der Klimaziele bis 2050 nicht garantieren werden.

Wir Grünen, zusammen mit Ökolog:innen und Aktivist:innen aus der ganzen Welt, stellen uns seit jeher gegen diesen Vorschlag. Wir stimmen zu 100 % mit den europäischen Grünen überein, die sagen, dass diese Gelegenheit genutzt werden muss, um Investitionen in wirklich nachhaltige Energiequellen wie Solar- und Windenergie zu lenken. Wir können nicht weiterhin auf klimatisch und ökologisch fragwürdige Quellen wie Gas und Atomkraft angewiesen sein. „Die Ökowende muss ein Wendepunkt sein, kein Schlagwort“, so Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler unisono.

Bolzano, 4/2/2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Torfmoore sind sehr wichtige Ökosysteme für den Klimaschutz, auch laut UNO. Sie sind riesige Kohlenstoffsenken und fungieren als Filtersysteme, die CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen und dauerhaft speichern. Es wird angenommen, dass Torfgebiete etwa 3% der weltweiten Landfläche ausmachen und damit der größte Kohlenstoffspeicher der Welt sind. Wird der Torf jedoch gestört und abgebaut, ist die Wirkung genau umgekehrt: Große Mengen CO2 werden aus dem Torf freigesetzt und gelangen in die Atmosphäre, was zum Treibhauseffekt und damit zum Klimawandel beiträgt.

Deshalb sollten die Torfstiche in Ruhe gelassen werden, auch jene im Südtiroler Unterland. Mit jedem gewonnenen Kubikmeter Torf, der größtenteils für die Champignonproduktion in ganz Italien verwendet wird, werden erhebliche Mengen an schädlichen Treibhausgasen freigesetzt. „Wenn wir das Ziel Reduzierung der Erderwärmung ernst nehmen, können wir uns so was Klimaschädliches einfach nicht mehr leisten“, so Hanspeter Staffler und Brigitte Foppa nach einem Lokalaugenschein im größten Torfstich Italiens, nördlich von Salurn.

Die Grüne Fraktion bringt dazu in der nächsten Landtagssitzung einen von Hanspeter Staffler erstunterzeichneten Beschlussantrag ein. Darin fordert sie die Durchführung einer Studie zur Berechnung der tatsächlichen CO2-Emissionen des Torfabbaus in Südtirol, die Suche nach Alternativen durch den Verzicht auf Torf in öffentlichen Grünanlagen und eine Neubewertung der Konzessionen für den Torfabbau im Sinne des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit.

Auch ein Beitrag wie dieser kann im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel entscheidend sein!

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

Im Foto: Hanspeter Staffler und Brigitte Foppa beim Lokalaugenschein im Torfstich in Salurn.