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Volksabstimmung zur direkten Demokratie: Wir sagen NEIN zu Rückschritten!

Am Sonntag, 29. Mai 2022 stimmen wir über die Rettung der Direkten Demokratie ab.
Das Gesetz zur Direkten Demokratie aus dem Jahr 2018 darf nicht beschnitten werden.
Wir sagen NEIN zu allen, die es schwächen wollen!

NEIN, denn das bestätigende Referendum über Landesgesetze ist ein wichtiges Instrument

Das 2018 verabschiedete Gesetz zur Direkten Demokratie sieht das bestätigende Referendum vor. Ein Instrument, mit dem die Bürger:innen entscheiden können, ob ein Landesgesetz in Kraft treten soll oder nicht. Es kann nur stattfinden, wenn vorab 13.000 Unterschriften gesammelt werden. Als positiver Nebeneffekt motiviert es auch die politischen Vertreter:innen, gute Gesetze zu machen. Genau dieses Instrument ermöglicht es uns, am 29. Mai zur Wahl zu gehen und unsere Stimme abzugeben.

Für die Machthaber:innen ist dies ein lästiges Instrument. Daher wollen sie es mit dieser Reform, über die am 29. Mai abgestimmt wird, abschaffen.

Am 29. Mai sagen wir NEIN!

NEIN, denn das Büro für politische Bildung muss unabhängig und überparteilich sein

Laut dem 2018 verabschiedeten Gesetz zur Direkten Demokratie ist das Büro für politische Bildung und Bürgerbeteiligung beim Landtag angesiedelt. Ihm ist ein Verwaltungsrat zur Seite gestellt, in dem alle im Landtag vertretenen Fraktionen vertreten sind. Dadurch wird dieses Büro zu einem überparteilichen Gremium, das im Dienste aller steht… und das ist wichtig und richtig.

Durch die Reform, über die am 29. Mai abgestimmt wird, soll dieses Büro dem Präsidium des Landtags (das NICHT überparteilich ist) unterstellt und einer technischen Institution wie der Eurac übertragen werden.

Am 29. Mai sagen wir NEIN!

NEIN, denn Informationen über Volksabstimmungen müssen ausgewogen sein.

Das 2018 verabschiedete Gesetz zur Direkten Demokratie sieht vor, dass das Büro für politische Bildung das Informationsmaterial zu allen Volksabstimmungen erstellt und dabei beiden Positionen gleich viel Platz einräumt. Durch diese Überparteilichkeit ist das Büro für politische Bildung die am besten geeignete Einrichtung für die Erfüllung dieser Aufgabe.

Die Reform, über die am 29. Mai abgestimmt werden soll, überträgt diese heikle Aufgabe dem Präsidium des Landtags (das NICHT überparteilich ist).

Am 29. Mai sagen wir NEIN!

NEIN, denn die Bürgerräte müssen unabhängig bleiben.

Das 2018 verabschiedete Gesetz zur Direkten Demokratie regelt detailliert, wie ein Bürgerrat funktioniert: Auf Antrag von 300 Bürger:innen wird die Abhaltung beantragt. Mit der Planung und Durchführung ist das Büro für politische Bildung betraut. Der Bürgerrat dauert 1,5 Tage und besteht aus 12 nach Zufallsprinzip ausgewählten Personen, die alle Alters- und Sprachgruppen sowie beide Geschlechter vertreten.

Mit der Reform, über die wir am 29. Mai abstimmen, wird all dies aufgehoben. Ein Bürgerrat kann auch durch das Präsidium des Landtages einberufen werden, das dann von Fall zu Fall über die Art der Durchführung entscheidet.

Am 29. Mai sagen wir NEIN!

Unsere Demokratie verdient Vielfalt, Wahlmöglichkeiten und Meinungsfreiheit – auch wenn‘s mal ungemütlich wird.


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PRESSEMITTELUNG. Eine fast schon unendliche Geschichte neigt sich dem Ende zu. Das Gesetz für direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung und politische Bildung aus dem Jahre 2018 hat fast eine ganze Legislaturperiode, drei Gesetzentwürfe, unzählige Änderungsanträge und ein Referendum überstehen müssen, bevor es nun endlich (fast) fertiggestellt verabschiedet werden

PRESSEMITTEILUNG. Im Landtag wurde heute der Gesetzentwurf zur direkten Demokratie diskutiert. Mit diesem Gesetzentwurf werden einige technische und formale Punkte korrigiert, die, wie so oft bei der Ausarbeitung von Gesetzen, im Gesetzestext von 2018 präsent waren. Die vereinte Opposition sorgte dafür, dass der von Brigitte Foppa

PRESSEMITTEILUNG. Ein klarer Sieg. Für die direkte Demokratie, ja. Vor allem für das „Gesamtpaket Demokratie“, das wir 2018 geschnürt haben. Es ist in der Diskussion vor dem Referendum viel zu kurz gekommen, da drehte sich alles um die bestätigende Volksabstimmung und um die plötzlich neu entdeckte

PRESSEMITTEILUNG. In einer gemeinsamen Stellungnahme rufen alle Vertreterinnen und Vertreter der politischen Opposition im Südtiroler Landtag die Bevölkerung dazu auf, am kommenden Sonntag, den 29. Mai zur Wahl zu gehen und mit NEIN zu stimmen: NEIN zur Beschneidung der Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das Gesetz

PRESSEMITTEILUNG. Am 29. Mai wird gewählt! Das Gesetz zur direkten Demokratie steht auf dem Spiel, die Mehrheit will es in mehreren entscheidenden Punkten beschneiden. Die Grünen sowie die restliche Opposition im Südtiroler Landtag sagen NEIN zu dem von der SVP-Lega-Forza Italia-Koalition angestrebten Verstümmelung des Gesetzes. Sie

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PRESSEMITTEILUNG. Heute hat der Landtag den Beschlussantrag der Grünen Fraktion zur Informationsbroschüre für das Referendum zum Landesgesetz Direkte Demokratie, das in diesem Frühjahr stattfinden soll, diskutiert und einstimmig angenommen. Alle Fraktionen haben den Vorschlag unterstützt, der während der Sitzung gemeinsam mit dem SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz abgeändert wurde

PRESSEKONFERENZ. Das Landesgesetz zur direkten Demokratie, an dessen Ausarbeitung die Grüne Fraktion direkt beteiligt war, liegt derzeit auf Eis, denn über ihr Fortbestehen soll im Frühjahr eine bestätigende Volksabstimmung entscheiden. Genug Zeit, um die Bevölkerung über den Sachverhalt der Volksabstimmung zu informieren. Die Wahlmöglichkeiten bei einem bestätigenden

Landesgesetzentwurf Nr. 43/19-XVI. Anpassungen zur Materie der Direkten Demokratie und Beteiligung. Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ Im Juli 2018 wurde im