PRESSEMITTEILUNG.

Der Klimawandel lässt sich nicht aufhalten, also müssen wir schneller handeln. Es ist an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. In einem Beschlussantrag schlägt die Grüne Fraktion vor, dass das Land sofort mit der Erneuerung des öffentlichen Nahverkehrs beginnt und Dieselfahrzeuge durch Elektrofahrzeuge ersetzt.

In den letzten Wochen hat die Landesregierung neun Expert:innen mit der Bewertung des Klimaplans beauftragt. Sie selbst bereitet sich auf eine Tour durch ganz Südtirol vor, um mit den Menschen über Nachhaltigkeit zu sprechen. Die Grüne Fraktion im Landtag begrüßt diese Initiativen: „Austausch und Dialog zum Thema Nachhaltigkeit sind wichtig, es war höchste Zeit! Aber es ist auch an der Zeit zum Handeln“. In einem Beschlussantrag, der diese Woche im Landtag behandelt wird, fordert die Grüne Fraktion, dass das Land sofort damit beginnen soll, im öffentlichen Personennahverkehr Dieselbusse durch Elektrobusse zu ersetzen.

„In den letzten Jahren hat die Technologie für Elektrobusse große Fortschritte gemacht, vor allem was die Energiekapazität der Batterien betrifft. Heute sind E-Busse in der Lage, öffentliche Nahverkehrsstrecken auch in Berggebieten zu bedienen. Neben dem Ankauf von neuen Elektrobussen könnten auch gebrauchte Dieselbusse auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wodurch die Wiederverwendung von Gebrauchtfahrzeugen gefördert und die Kosten gesenkt werden“, argumentiert Erstunterzeichner Hanspeter Staffler.

Der Straßenverkehr ist einer der umweltschädlichsten Sektoren, in Südtirol macht er 43% aller Emissionen aus. Außerdem entfallen schätzungsweise ein gutes Drittel aller verkehrsbedingten Emissionen auf schwere Nutzfahrzeuge und Busse.

Deshalb kann und muss der öffentliche Verkehr mit gutem Beispiel vorangehen und seine CO2-Emissionen drastisch reduzieren. Auch Europa wird uns bald auffordern, dies zu tun, wenn wir unsere Klimaziele bis 2030 erreichen wollen. Bei den laufenden Ausschreibungen für den öffentlichen Personennahverkehr muss das Land dies berücksichtigen, denn alle zusätzlichen Kosten für diese Maßnahmen sind eine Investition in unsere Zukunft.

Bozen, 07.03.2022

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier unsere Pressekonferenz.

PRESSEMITTEILUNG.

In Kriegen wie auch in Krisen:  Frauen sind die Leidtragenden – und „verschwinden“ allzu oft aus der Geschichte.
Mit einem Beschlussantrag wollen wir dazu beitragen, dieses Verschwinden zu mildern.

In der Pandemie hat sich klar gezeigt: Auf den Schultern der Frauen lag der Großteil der Last. Mit dem Rückzug ins Private verschwanden sie sofort aus dem öffentlichen Raum. Die Invasion Russlands in der Ukraine zeigt analog: Im Krieg bleiben die Frauen mit den Kindern und den älteren Menschen zurück und kümmern sich um alles, was hinter der Front liegt.

Die Geschichte rückt sie dann in den Hintergrund und so geraten sie in Vergessenheit.

Zum 8. März schlagen wir vor, Frauen vermehrt aus dem geschichtlichen Vergessen hervorzuholen. Der öffentliche Raum muss Zeugnis davon sein. Erinnerung entsteht nicht nur durch Bücher, sondern auch durch die Bilder, denen wir auf der Straße begegnen. Es gibt Statuen, Denkmäler und Büsten von vielen Männern, die eine führende Rolle in der Geschichte gespielt haben und deren Namen und Gesichter auf diese Weise im Gedächtnis bleiben. Allzu oft, ohne dass man sich vor Augen hält, wie viele von ihnen mit Krieg und Zerstörung in Verbindung stehen.

Den Krieg ablehnen, das hieße auch, die Darstellungen von Kaisern, Feldherren, Generälen etc. neu zu überdenken. Die kürzliche Debatte in Meran rund um die Umbenennung der Cadornastraße hätte ein Beispiel für ein mögliches Umdenken sein können. Angesichts des Schocks des derzeitigen Krieges wäre die Umbenennung heute vielleicht einfacher.

Schaffen wir also Platz für die zahlreichen Wissenschaftlerinnen, Musikerinnen, Ärztinnen, Krankenpflegerinnen, Schriftstellerinnen, Dichterinnen, Künstlerinnen, Politikerinnen, Wohltäterinnen, Denkerinnen, Philosophinnen, Partisaninnen, Sängerinnen, Königinnen, Bäuerinnen, Arbeiterinnen, Journalistinnen, Bergsteigerinnen, Sportlerinnen, Lehrerinnen, Gewerkschafterinnen, die derzeit im öffentlichen Raum weder mit Straßennamen, noch mit Denkmälern gewürdigt werden.

Dies fordert der Beschlussantrag, den die grüne Landtagsfraktion diese Woche in den Landtag einbringt.

„Es ist an der Zeit, die Namen und Gesichter der Protagonistinnen unserer Geschichte zu bewahren und weiterzugeben. Vielleicht auch ein Beitrag dazu, dass die Zukunft eine bessere Geschichte schreiben wird,“ hofft die Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Bozen, 08.03.2022

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

 

 

INTERROGAZIONE DI ATTUALITÀ.

La dichiarazione linguistica nominativa è stata riformata nel 2005, sulla spinta di una nuova normativa europea sui dati personali sensibili, che rendeva illegittima la loro raccolta “a tappeto”, stabilendo che essa doveva essere proporzionale all’effettivo uso. La riforma del 2005 conteneva però così tante penalità per chi non si dichiara subito, che alla fine tutti corrono a dichiararsi. Nel 2020 erano 474.250 le dichiarazioni depositate, ma quanti davvero ne hanno bisogno?  Nella risposta alla nostra interrogazione n. 1940/21 abbiamo appreso che l’ufficio del Tribunale è in grado di fornirci solo due dati: il numero di nuove domande (7067 come media 2013-2020) e il numero di accessi all’ufficio stesso (16.400 come media 2013-2020). Ma se gli accessi comprendono le nuove dichiarazioni, allora le persone che ritirano la dichiarazione per usarla sarebbero appena 9.000 (e magari le stesse più volte).

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Il dato degli accessi all’Ufficio delle dichiarazioni linguistiche (vedi risposta alla interrogazione n.1940/21-XVI) comprende anche le persone che depositano la prima dichiarazione linguistica?
  2. Se sì, ciò vuol dire che ogni zanno su 475.000 persone dichiarate, solo circa 9000 hanno davvero bisogno della dichiarazione, cioè l’1,9% del totale. Questa percentuale, alla luce della normativa europea e nazionale sulla raccolta dei dati sensibili, non dimostra che la dimensione delle dichiarazioni depositate è sproporzionata rispetto al loro effettivo uso e necessità?

Bolzano, 18.02.2022

 

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Klimaschutz ist ein Ziel, das dringend mit zeitnahen und wirksamen Maßnahmen verfolgt werden muss. Der Straßenverkehr zählt zu den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen, in Südtirol beträgt der Anteil des Verkehrs an den Gesamtemissionen (ohne graue Energie) 43%[1], was in Bezug auf den europäischen Durchschnitt extrem hoch ist. Schätzungsweise entfallen ein gutes Drittel von den Gesamtverkehrsemissionen auf die Kategorie schwere Nutzfahrzeuge und Busse.

Während mittlerweile mit der Verordnung (EU) 2019/1242[2] die EU erstmals CO2-Flottenzielwerte für schwere Nutzfahrzeuge einführt, gibt es zurzeit noch keine CO2-Emissionsreduktionszielvorgaben für die Busse. Diese will die EU-Kommission innerhalb des Jahres 2022 festlegen. In Anlehnung an die bestehenden Vorgaben für schwere Nutzfahrzeuge, wird wohl auch die Busflotte bis 2030 eine Reduktion der Treibhausgase von mindestens 30% im Vergleich zu 2019/2020 erreichen müssen.

Aus diesem Grund sind öffentliche Auftraggeber besonders gefordert, weil sie jetzt und heute die Weichen für fossilfreie Busse stellen müssen, um die Klimaziele im Jahre 2030 zu erreichen. Sollten im Jahr 2022 Dieselbusse – wie es zurzeit den Anschein hat – angekauft werden, so sind diese bis ins Jahr 2032 im Dienst. Somit würden jegliche Chancen für eine fossilfreie oder fossilarme Busflotte bereits heute verspielt.

Die EU-Richtlinie 2019/1161[3] über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sieht vor, dass es sich bei mindestens 45% der Busse, die zwischen dem 02.08.2021 und dem 31.12.2025 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln muss. Zudem müssen mindestens 50% dieser sauberen Fahrzeuge emissionsfrei sein. Ferner muss es sich bei mindestens 65 % der Busse, die ab dem 01.01.2026 angeschafft werden, um saubere Fahrzeuge handeln, von denen mindestens 50% emissionsfrei sein müssen.

Derzeitige Situation in Südtirol

Das Land Südtirol führte im Jahr 2021 eine Ausschreibung für die Vergabe des öffentlichen außerstädtischen Linienbusverkehrs durch. In der Ausschreibung ist der Einsatz von Fahrzeugen der Klasse EURO VI, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen, vorgesehen. Alle an dieser Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen boten an, den Dienst mit Euro-6-Dieselbussen durchzuführen.

In der Ausschreibung (Artikel 8 des Technischen Pflichtenheftes) heißt es auch: Wenn die Vergabestelle den Einsatz von Elektro- oder Wasserstoffbussen oder anderen innovativen Technologien vorschreibt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit der Vergabestelle Finanzierungsformen für den Kostenanteil zu vereinbaren, der über die Investitionssumme hinausgeht, welche in dem beigefügten Finanzplan vorgesehen ist. Das bedeutet, dass das Land nach der Vergabe einer Dienstleistung den Einsatz von Fahrzeugen mit innovativen Technologien, wie etwa Elektrobussen, vorschreiben kann

In den letzten Jahren hat die E-Bus-Technologie große Fortschritte gemacht, vor allem was die Energiekapazität der Batterien betrifft. So sind Elektrobusse heute in der Lage, öffentliche Nahverkehrsstrecken auch in Berggebieten zu bedienen. Zudem sind die Lebenszykluskosten eines Elektrobusses über einen Zeitraum von 15 Jahren heute mit denen eines herkömmlichen Dieselbusses vergleichbar.

Neben dem Ankauf von neuen Elektrobussen könnten auch gebrauchte Dieselbusse auf Elektroantrieb umgerüstet werden, wodurch die Wiederverwendung von Gebrauchtfahrzeugen gefördert wird. Die Einführung von Elektrobussen würde die Nutzung von lokal erzeugtem Ökostrom ermöglichen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Wirtschaft leisten.

Der finanzielle Aspekt – Analyse

Die gesamte Ausschreibungssumme für alle 10 Lose betrug 713.794.916 €; der durchschnittliche Abschlag auf allen 10 Losen liegt bei 19,35%, demnach liegt der zugeschlagene Betrag um 138 Millionen € unter der Ausschreibungssumme.

Für die gesamten Dienste sind rund 370 neue Busse vorgesehen. Die Anschaffung eines neuen Dieselbusses kostet rund 200.000 € (einfachheitshalber wird davon ausgegangen, dass es sich um 12 Busse handelt, auch weil diese eindeutig in der Mehrzahl sind). Die Anschaffung eines neuen Elektrobusses kostet rund 420.000 €; der Preisunterschied liegt demnach bei 220.000 € pro Bus. Bei 370 Bussen macht das 370 * 220.000 = 81,4 Million €, also 56,6 Millionen € weniger als insgesamt in der Ausschreibung ursprünglich vorgesehen (138 minus 81,4 = 56,6 Mio. Euro).

Zudem sei angemerkt,

  • dass Elektrobusse nicht unbedingt neu sein müssen, sondern auch durch Umrüstung von alten Dieselbussen erzeugt werden können und diese dann nur noch 300.000 € kosten,
  • dass der Betrieb von Elektrobussen günstiger ist als jener von Dieselbussen,
  • dass nach 10 Jahren also nach Abschluss der Konzession der Restwert der Elektrobusse eindeutig höher sein wird als jener der Dieselbusse.

Somit relativieren sich die höheren Anschaffungskosten noch mehr, denn diese werden bis zum 10. Betriebsjahr zum Teil neutralisiert.

Berücksichtigt man zudem, dass es auf EU-Ebene bereits Konsens für die CO2-Bepreisung auch der im Verkehrssektor eingesetzten Energie gibt, so ist davon auszugehen, dass die Umstellung auf Elektrobusse, die in unserem Land mit lokal produziertem grünem Strom betrieben werden können, auf jeden Fall die wirtschaftlichere Variante ist.

Die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen sprechen somit für eine sofortige und zügige Umstellung der neuen Busflotte auf Elektrobusse.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. die rund 138 Millionen Euro, welche durch den Abschlag auf die Ausschreibungssumme eingespart wurden, für die Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der notwendigen Ladeinfrastrukturen zu verwenden;
  2. sicherzustellen, dass die von den neuen Konzessionären im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Busse elektrobetrieben oder jedenfalls emissionsfrei sind.

 

Bozen, 04.02.2022

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

[1] Klimareport Südtirol 2018. Eurac Research.

[2] Verordnung (EU) 2019/1242 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates.

[3] Richtlinie (EU) 2019/1161 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.

BESCHLUSSANTRAG.

Die Geschichtsschreibung ist noch immer stark von Jahrhunderten „männlicher“ Handschrift geprägt. Die Frauen, ihre Funktion in der Gesellschaft und ihre Rolle bei „historischen Ereignissen“ wurden lange Zeit weder wahrgenommen noch erwähnt. In den letzten Jahrzehnten haben Historikerinnen und Historiker langsam eine Erinnerungskultur zum Vorschein gebracht, die zu
lange vergessen und verborgen blieb – nun tauchen immer mehr Namen von bemerkenswerten Frauen auf und erhalten den Stellenwert, der ihnen gebührt.

Nur allmählich wird dies auch im öffentlichen Raum bemerkbar. Diese Rückständigkeit beobachten wir etwa bei den Straßennamen. Wir wissen, dass nur 6 % der Straßen und Plätze Italiens nach Frauen benannt sind. In Bozen ist der Anteil mit 13 % zwar höher, doch es herrscht weiterhin ein großes Ungleichgewicht.

Abgesehen von den Straßennamen prägen auch Denkmäler den öffentlichen Raum. Fast alle Denkmäler und Statuen, die wir in Alleen und auf kleinen und großen Plätzen sehen, bilden, sofern
sie Personen darstellen, Männer ab. In einer Fernsehsendung haben wir erfahren, dass in ganz Italien nur 148 Statuen Frauen gewidmet sind. Eine spärliche Zahl, wenn wir an die wichtige Rolle denken, die Frauen in der Gesellschaft und im Laufe der Geschichte gespielt haben.

Wir haben versucht zu verstehen, ob die Situation in Südtirol besser ist als anderswo in Italien.

Die Antwort auf unsere Anfrage vom 24. November 2021 nach der Zahl der Statuen, die in Südtirol Frauen abbilden, zu deren Namen und zu den Orten, an denen diese stehen, lautete: „Hierzu
wären ausführliche Nachforschungen nötig.“ Wir befinden uns daher erst am Anfang einer Geschichte, die noch gänzlich zu schreiben … und abzubilden ist.

Das Forschungsprojekt „Biografien von Frauen und Straßennamen“, das die Uni Bozen infolge eines vom Südtiroler Landtag verabschiedeten Beschlussantrags derzeit durchführt, wird eine
Namensliste verdienstvoller Frauen ausarbeiten, die den Südtiroler Gemeinden zur Verfügung gestellt werden wird. Diese kann für die Benennung von Straßen und Plätzen genutzt werden, aber
auch um den öffentlichen Raum „zu gestalten“ und an den Wert und die Arbeit der Frauen in Vergangenheit und Gegenwart zu erinnern.

Aus diesen Gründen, verpflichtetder Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. eine umfangreiche Forschungsarbeit einzuleiten, um zu erheben, welche Statuen und Denkmäler im öffentlichen Raum in Südtirol Frauen gewidmet sind.
  2. mindestens eine öffentliche Ausschreibung im Jahr für die Schaffung einer Statue oder einesbleibenden Kunstwerkes vorzunehmen, die einer weiblichen Persönlichkeit der Geschichte oder Themen/historischen Ereignissen gewidmet sind, bei denen Frauen eine vordergründige Rolle spielen.
  3. dem Rat der Gemeinden nahezulegen, Straßenund Plätze häufiger nach Frauen zu benennenund auch den öffentlichen Raum mit Kunstwerken zu gestalten, die Frauen gewidmet sind.

Der Südtiroler Landtag beauftragt weiters das Landtagspräsidium,

  1. im Laufe der Umbauarbeiten am Landtagsgebäude einen Ort einzurichten, an dem Südtiroler Politikerinnen, die zur Geschichte des Landes beigetragen haben, gewürdigt werden.

 

Bolzano, 14/2/2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Die Großrussischen Ambitionen Putins und seine Folgen, jetzt für die Ukraine, sind beängstigend. Nun werden wir Zeug:innen, wie Russland die Ukraine überfällt. Keine andere Beschreibung ist zutreffend für diesen groß angelegten Angriff.

Wie immer erfolgen solche Großmachtsphantasien auf dem Rücken jener, die sie am wenigsten verschuldet haben: Die Menschen vor Ort und diejenigen, die ihre Lieben derzeit in der Ukraine wissen müssen. Dazu gehören auch viele Menschen, die in Südtirol leben und arbeiten. Ihnen gelten unsere Gedanken und unsere Solidarität in diesen Tagen und Wochen.

Europa ist nach Faschismen und Weltkriegen als Friedensprojekt geboren. Der Wunsch und das Versprechen von Frieden und Wohlstand hält uns als Europäer:innen zusammen. Frieden ist ein unbezahlbar kostbares Gut.

Nichts wäre schlimmer, als ein Krieg auf unserem Kontinent.

Seit wenigen Tagen ist dies leider nicht mehr undenkbar geworden.

 

Bozen, 24.02.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bezüglich der Verbindung der Skigebiete Rosskopf und Ladurns wird derzeit getüftelt. Es gibt eine erste Machbarkeitsstudie für die Verbindung der beiden Schigebiete Rosskopf und Ladurns mittels Schwebebahn. Es liegt aber auch eine zweite Machbarkeitsstudie für die Verbindung der Schigebiete Rosskopf und Ladurns mittels Schwebebahn und zusätzlich die Verbindung des Schigebietes Rosskopf mit dem Bahnhof Gossensass vor. Medienberichten zufolge wäre diese Variante ein Anliegen des Landes. De facto würde das eine Verdoppelung des Skigebietes Rosskopf bedeuten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie stehen die Grundeigentümer:innen zur Verbindung des Skigebietes mit dem Bahnhof Gossensass?
2. Wieso ist die Verbindung des Schigebietes Rosskopf mit dem Bahnhof Gossensass ein Anliegen des Landes, da der Bahnhof Sterzing bereits jetzt gut mit öff. Verkehrsmitteln erreichbar ist?
3. Was sind die Überlegungen dieser Einschnitte in noch unbebautes Gebiet?
4. Was sind die nächsten konkreten Schritte im Verfahren um dieses Problems?
5. Wann wird die endgültige Entscheidung getroffen werden?
6. Wie fügt sich dieses Projekt in die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung ein? Wir ersuchen um die Überlegungen die hierzu angestellt worden sind.

Bozen, 23.02. 2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Gestern, am 21. Februar 2022, billigte der dritte Gesetzgebungsausschuss den Landesgesetzentwurf zur GIS-Erhöhung für leerstehende Wohnungen. Der Gesetzentwurf wurde mit der Stimme der Grünen angenommen.

Die Grünen stimmten für den gestern im dritten Gesetzgebungsausschuss diskutierten Gesetzentwurf zur Anhebung der GIS. Politisch ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.

Die GIS-Erhöhung soll dem Problem der knapp gewordenen Mietwohnungen entgegenwirken. Wir sind uns bewusst, dass das Gesetz mehrere Schwachstellen aufweist. Erstens haben wir nur eine sehr karge Datengrundlage über die Situation leer stehender und unbewohnter Häuser und Wohnungen. Besser gesagt wissen wir, wie viele leerstehen, aber nicht warum. Die Gründe können nämlich sehr unterschiedlich sein: Sie werden gerade renoviert, oder sie sind Spekulationsobjekte bzw. eine Sparanlage für die Familie. Oder sie werden als Airbnb genutzt, usw. Allerdings scheint der Gesetzentwurf nicht sehr ausgereift zu sein, und es ist nicht bekannt, ob die geplanten Maßnahmen wirklich wirksam sind.

Um den Gesetzentwurf zu verbessern, schlägt die Grüne Fraktion vor, ein Monitoring über die Wirksamkeit der steuerlichen Maßnahmen und eine Beobachtungsstelle für den Leerstand einzurichten.

Dies ist ein Gesetz, das in die richtige Richtung geht, um eine Lösung für das gravierende Wohnungsproblem in unserem Land zu finden. Unser ergänzender Vorschlag könnte es noch effektiver machen. „Unserer Meinung nach ist ein kleines Signal in die richtige Richtung besser als die Fata Morgana eines komplexen und detaillierten Gesetzes, das es vielleicht nie in die Aula des Landtags schafft“, so Hanspeter Staffler am Ende der Debatte.

Bozen, 22/2/2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wird Lilli Gruber, Joseph Zoderer und Reinhold Messner das Ehrenzeichen des Landes Tirol verliehen.

Damit erhalten drei besondere Südtiroler:innen eine besondere Auszeichnung. Alle drei haben sie es gewagt, Bestehendes in Frage zu stellen, ungewohnte Wege zu beschreiten und ganz neue Fragen aufzuwerfen. Damit sind sie „untypische“ Vertreter:innen unseres Landes.

Über die Schwierigkeiten des Zusammenlebens im mehrkulturellen Südtirol zu schreiben, mit Tabus der Südtiroler Vergangenheit zu brechen, ja, sie über die Grenzen des Landes hinaus bekannt zu machen – damit und mit ihren vielen anderen Leistungen haben die drei heute Geehrten Bewegung in die oft starre Mentalität unseres Landes gebracht. Benennungs- und Verarbeitungsprozesse wurden von ihnen in Gang gesetzt. Dafür gab es vielfach Kopfschütteln und Ablehnung.

Umso wichtiger die heutige Ehrung, die den Wert dieser Pionier:innen für ein modernes und weltoffenes Südtirol anerkennt.

Wir freuen uns mit ihnen.

 

Die grünen Landtagsabgeordneten

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Namentliche Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung: Die Reform von 2005 hat ihr Ziel nicht erreicht. Dies geht aus den Daten hervor, die die Grüne Fraktion vom Gericht erhalten hat. Abschaffung der Hürden für die freie Wahl zumindest beim ersten Mal.

Der 21. Februar ist der Internationale Tag der Muttersprache. Dieser Tag lädt uns dazu ein, über das Zusammenleben und ihre Institutionen nachzudenken, insbesondere über die umstrittene Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Aus den Daten, die in der Antwort auf die Anfrage der Grünen im Landtag auftauchen, ergibt sich ein Bild, das nach wie vor problematisch ist: Trotz der Reform von 2005, die sicherstellen sollte, dass die Erklärung nur von denjenigen gemacht wird, die sie tatsächlich machen müssen, wie es die europäische und staatliche Gesetzgebung zu sensiblen Daten vorschreibt, zeigen die Daten, dass in Südtirol nach wie vor eine pauschale Erhebung durchgeführt wird, die absolut unverhältnismäßig ist.

Es stellt sich heraus, dass fast eine halbe Million namentliche Erklärungen beim Gericht hinterlegt wurden, d.h. praktisch die gesamte Bevölkerung, während die Personen, die sie tatsächlich nutzen, weniger als 9.000 pro Jahr sind, d.h. nur 2 % der Personen, die sich erklärt.

Wie kann das passieren?

In der „reformierten“ Durchführungsverordnung hat die 6er-Kommission so viele Hürden für diejenigen eingefügt, die sich nicht sofort beim Erreichen der Volljährigkeit anmelden, dass sich die Leute, um keinen Fehler zu machen, massenhaft ihre Sprachgruppenzugehörigkeit abgeben, auch wenn sie es nicht müssen.

Die Folge ist, dass auf diese Weise immer noch eine flächendeckende Erhebung sensibler Daten erfolgt. Somit ist auch die von den Gesetzen zu den sensiblen Daten geforderte Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.

„Wir haben immer dafür gekämpft, dass diese Hürden abgeschafft werden. Mit einem Beschlussantrag schlagen wir eine Reform der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung vor, in der zumindest der Zeitpunkt der ersten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung von jeder Person frei gewählt werden kann. Auf diese Weise könnten nur diejenigen, die wirklich eine Erklärung abgeben müssen, dies tun, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen. Das ist für das Zusammenleben unerlässlich “ so der Erstunterzeichner des Antrags, Riccardo Dello Sbarba.

Bozen, 20/02/2022

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler