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Informationsbroschüre zu bestätigender Volksabstimmung

BESCHLUSSANTRAG.

Über das Fortbestehen des Landesgesetzentwurfes Nr. 69/20-XVI „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ soll per bestätigender Volksabstimmung – die keinem Quorum unterliegt – gemäß Artikel 47 des Autonomiestatuts entschieden werden. Der Antrag wurde von Landtagsabgeordneten initiiert und ihm wurde stattgegeben. Ursprünglich für den 30. Jänner angesetzt, musste der Termin für die Volksabstimmung pandemiebedingt verschoben werden und wird nun voraussichtlich Ende März abgehalten.

Das Thema der Direkten Demokratie ist ein sehr komplexes und lässt sich nicht auf Anhieb erschließen. Das Landesgesetz Nr. 22/2018 zur Direkten Demokratie sieht im Artikel 26 vor, dass den Haushalten zeitgerecht eine Informationsbroschüre zugestellt wird, in der sowohl Pro als auch Contra des Gegenstandes der Volksbefragung ausgewogen dargestellt werden. Die Erarbeitung der Broschüre obliegt dem Büro für politische Bildung, das durch das zitierte Landesgesetz institutionalisiert wird.

Da genanntes Büro bis dato jedoch noch nicht eingerichtet wurde, befinden wir uns diesbezüglich in einem Vakuum: Einerseits muss per Gesetz eine Informationsbroschüre erstellt werden, andererseits gibt es die zuständige Stelle dafür noch nicht.

Aus diesem Grund schlagen wir vor, auf eine andere, bereits erprobte Vorgangsweise zurückzugreifen. Die Informationsbroschüre soll vom Landtag in Auftrag gegeben werden. So geschehen bereits bei der Volksbefragung zum Flughafen im Jahr 2016.

Damals wurde im Vorfeld im Landtag der Beschlussantrag Nr. 569/16 angenommen, der die Ausarbeitung einer Informationsbroschüre mit den erwähnten Eigenschaften vorsah. Die Broschüre wurde vom Landtag ausgearbeitet und ist bis heute ein Vorbild sachlicher und ausgewogener Information.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Eine objektive dreisprachige Informationsbroschüre zum Referendum betreffend den Gesetzentwurf Nr. 69/20 „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ zu erstellen, wobei:
    a. das Rechtsamt mit der objektiven Sachverhaltsdarstellung beauftragt wird
    b. die Broschüre in leicht verständlicher Sprache zu verfassen ist
  2. Dem Pro und Contra, verfasst von den im Südtiroler Landtag vertretenen politischen Fraktionen, auf graphisch gleich dargestellter Art und Weise und gleicher Länge, mit klarer Zuweisung der Wahlempfehlung der Fraktionen, innerhalb der Broschüre ausreichend Platz vor-gesehen wird. Zu diesem Zweck ernennt das Fraktiosnsprecherkollegium ein 4 köpfiges Redaktionsteam (je 2 VertreterInnen des Pro und des Contra) aus seinen Reihen.
  3. Die Broschüre wird kostenlos an alle Haushalte verschickt und soll diese spätestens 10 Tage vor dem Termin des Referendums erreichen.
  4. Gleichzeitig wird die Broschüre online auf der Homepage des Landtages veröffentlicht.

Bozen, 21.01.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Author: Heidi

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