PRESSEMITTEILUNG.

Ein klarer Sieg. Für die direkte Demokratie, ja. Vor allem für das „Gesamtpaket Demokratie“, das wir 2018 geschnürt haben. Es ist in der Diskussion vor dem Referendum viel zu kurz gekommen, da drehte sich alles um die bestätigende Volksabstimmung und um die plötzlich neu entdeckte Angst vor den „berüchtigten Dreihundert“, die nun die Gesetzgebung lahmlegen werden. Einen Passus, den es seit vier Jahren gibt und der bisher niemandem schlaflose Nächte beschert hatte.

Im Gesetz von 2018 ging es um sehr viel mehr. Wir hatten uns damals überlegt, wie Repräsentanz und Bevölkerung gut zusammenarbeiten können. Daher das Büro für politische Bildung, daher der gut durchdachte Bürgerrat, daher die Vereinfachung der Fragestellung (wie wichtig das wäre, haben wir auch gerade bei diesem Referendum gesehen, das für kaum jemand in dieser Form verständlich war), daher die Pflicht zu einer ausgewogenen Information.

Dieses Gesetz von 2018 wurde am 29. Mai bestätigt. Die darin enthaltenen Mängel können in einem für das Plenum bereit liegenden Gesetzentwurf behoben werden. Das ist kein Problem. Die SVP, die ja auf ihrem Big Print stehen hatte „Ja zur direkten Demokratie“ wird hoffentlich zustimmen.

Die Wahlbeteiligung war gering. Wir haben es uns nicht anders erwartet. Die Menschen verzagten vor der Fragestellung. Einige sagten uns aber auch, dass sie nie mehr wählen gehen werden, bei dieser politischen Vertretung. Gemeint war hauptsächlich die SVP und ihre Malheure der letzten Wochen und Monate. Man kanns verstehen.

Weniger verständlich ist die Entscheidung der SVP, keinen Wahlkampf zu machen. Wir alle von der Opposition waren unterwegs, haben auf den Straßen, Plätzen, im Internet, in Gesprächen, erklärt, sensibilisiert, aufgerufen, sich mit dem Thema zu befassen. Wir haben nirgendwo die SVP getroffen. Sie hat sich auf eine kalte mediale Kommunikation zurückgezogen und über andere Organisationen Whatsapp verschicken lassen. Dabei ging es um IHR Gesetz. Eine nicht nachvollziehbare Haltung, ein Zeichen unvorstellbarer Schwäche.

Politik heißt, sich auseinandersetzen, für die eigenen Ideen kämpfen, dafür einstehen, Konsens einholen, Menschen überzeugen, sich dabei auch der Kritik aussetzen. Das alles hat die große Partei in der Frage der Bürgerbeteiligung einfach ausgelassen. Sie hat gewartet, dass es vorbei geht. Wie eine Mehrheitspartei so eine Strategie fahren kann, bleibt unverständlich.

Politik heißt, den Kopf hinhalten. Wer das versäumt, riskiert das Gesicht zu verlieren.

#Zivilcourage #direkteDemokratie #Bürgerbeteiligung #partizipation #waszähltistdieHaltung

Bozen, 30/5/2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

***

 

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Medienberichten zufolge erhielt Südtirol vor knapp einem Jahr 70 Millionen Euro aus dem Topf des Europäischen Wiederaufbauplanes „Recovery Fund“. Die Landesregierung setzte damals eine Steuergruppe ein, die koordinieren sollte, welche Projekte in welchem Ausmaß finanziert werden sollten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung die eingangs erwähnte Summe von 70 Millionen Euro bestätigen?
2. Falls nein, auf welche Höhe beläuft sich die tatsächliche Summe?
3. Welche Projekte wurden im Rahmen des Recovery Fund genehmigt?
a. Wir ersuchen um Projekttitel, kurze Projektbeschreibung und Projektkosten.

Bozen, 26.05.2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bei der Anhörung des 1. Gesetzgebungsausschusses am 26.05.2022 wurde von anwesenden Vereinen auf eine Problematik hingewiesen, zu der wir Näheres erfahren möchten. Es hieß nämlich, dass einzelne Ämter für die Bearbeitung der Gesuche einen CUP (Codice Unico di Progetto) verlangen, der in Wirklichkeit für das Ehrenamt nicht vorgeschrieben sei. Dasselbe passiere mit der elektronischen Rechnung, die für bestimmte Ämter über XML erfolge, während für andere ein PDF genüge.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Stimmen die angegebenen Sachverhalte?
2. Welche Ämter verlangen von den Vereinen des Dritten Sektors einen CUP? Mit welcher Begründung?
3. Welche Ämter verlangen von den Vereinen des Dritten Sektors die elektronische Rechnung über XML? Mit welcher Begründung?
4. Wie kommt es, dass dieselbe Verwaltung in einigen Fällen diese Erschwernisse auferlegt, während es in anderen Ämtern ohne diese geht?
5. Was ist hierzu die Vorgabe der Landesregierung?

Bozen, 26.05.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort der Landesrat.

BESCHLUSSANTRAG.

Der Landtag hat in der Sitzung vom März 2022 einen Beschlussantrag zum Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Beruf angenommen. Der Landtag hat darin die Landesregierung beauftragt, „in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stakeholdern und auf der Grundlage der im Familienfördergesetz und im Familienförderplan beinhalteten Strategien weitere Schritte zu unternehmen, um den Grundsatz „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in Gesellschaft und Wirtschaft verstärkt voranzutreiben; die Angebote der Kleinkinderbetreuung und der Ferien- und Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Vorgaben der oben genannten Dokumente flächendeckend auszubauen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen; bestehende Betreuungssysteme vor dem Hintergrund der realen Arbeitsbedingungen und -zeiten auf Adäquanz und Potenziale zu überprüfen, sowie weitere Anreize für Unternehmen auszuloten, um die Vereinbarkeit in den Betrieben zu fördern.“

Das Thema der Kleinkindbetreuung und der damit verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten begleitet die öffentliche Diskussion seit Jahren. Die Gestaltung der Familienzeiten hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Immer mehr Eltern sind außer Haus berufstätig und auf außerfamiliäre Betreuung der Kinder angewiesen. Entsprechend hat sich in Südtirol ein System aufgebaut – es wurde auch in dieser Form gefördert -, das auf subsidiären, delokalisierten Einheiten fußt. Neben den öffentlich geführten Kinderhorten insbesondere im urbanen Raum sind dies vor allem die Kindertagesstätten und die Tagesmütter/-väter.  Derzeit gibt es im Lande 108 Kindertagesstätten mit einer Aufnahmekapazität von insgesamt 1.978 Plätzen. Zum 31.12.2021 gab es daneben 226 operative Tagesmütter und Tagesväter, welche insgesamt 1.091 Plätze zur Verfügung stellten.

Im Durchschnitt wurden 4,8 Kinder je Fachkraft betreut.

Im Jahre 2019 arbeiteten 583 Fachkräfte in den Kindertagesstätten, im Jahr 2021 waren es 671. Der Großteil der Fachkräfte in den Kindertagesstätten sowie im Tagesmütter- und Tagesväterdienst verfügt über die einschlägige Ausbildung. In Ermangelung eines ausreichenden Angebotes an Ausbildungs-Zusatzmodulen für die Tagesmütter, kommen diese vermehrt auch ohne Zusatzmodul in den Kitas vorübergehend zum Einsatz.

(Daten aus der Antwort auf unsere Anfrage in der Aktuellen Fragestunde 51/Juni/2022)

Von vielen Seiten wird darauf hingewiesen, dass die Situation in den Kitas derzeit noch lange nicht zufriedenstellend ist. Der Bedarf der Familien ist enorm, das derzeitige System ist den Belastungen aber nicht gewachsen.

Meldungen von Personalmangel, schlechter Bezahlung und mangelnder Wertschätzung, einem zu hohen Betreuungsschlüssel und – als Folge von alledem – Überlastung, einem hohen Turnover, Ausfall und Kündigungen, erreichen in immer kleineren zeitlichen Abständen die Öffentlichkeit.

Das alles hat Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit und des Angebots.

Ein Teil der Probleme, und somit auch möglicher Lösungen, hängt an den Rahmenbedingungen, die in den Kindertagesstätten verbesserungsbedürftig sind: Räumlichkeiten und Flächen, Betreuungsschlüssel, Qualität der Arbeit und Arbeitsbedingungen etc.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Mit den Gemeinden in Verhandlung zu treten, damit die Räumlichkeiten für die Kleinkindbetreuung künftig grundsätzlich von den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden;
  2. Vorzusehen, dass die Quadratmeter pro Kind angehoben werden;
  3. Den derzeitig geltenden Betreuungsschlüssel in den Kitas zu überdenken und eine Staffelung vorzusehen (z.B. 1:3 für Kinder unter 12 Monaten);
  4. Mit den Vertretungen der Sozialberufe und der Fachkräfte einen Arbeitstisch einzusetzen, um die Verbesserung der Qualität der Arbeit, der Aus- und Weiterbildung und der Berufsbilder zu erwirken;
  5. Dafür zu sorgen, dass der Arbeitsauftrag der Fachkräfte sehr wohl Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Zeiten für den Austausch mit den Familien etc. vorsieht, nicht jedoch das Putzen und ähnliche Arbeiten, die über den pädagogischen Bereich hinaus gehen.

 

Bozen, 19.05.2022

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

Chi si occupa di integrazione osserva che nella scuola italiana l’offerta di corsi serali per adulti di scuola secondaria di primo grado (fino a conclusione della scuola media) risulta limitata al solo istituto comprensivo Bolzano 3 di Bolzano (per il biennio superiore gli istituti sono 4). La scuola di lingua tedesca, e lo stesso Trentino, hanno un’offerta più ampia e distribuita sul territorio. Offrire corsi in numero adeguato per concludere l’obbligo è un preciso dovere costituzionale.

Si chiede all’assessore alla scuola di lingua italiana:

1. Quanti corsi serali per adulti, in quali istituti e con quanti utenti per corso sono attivi nel presente anno scolastico nella scuola elementare e media di lingua italiana?
2. Negli ultimi 10 anni quanti corsi serali per adulti nella scuola italiana dell’obbligo sono stati istituiti?
3. Con quale procedura avviene l’istituzione di corsi dell’obbligo serali per adulti? Si raccolgono prima le iscrizioni e poi vengono attivati sufficienti corsi, oppure vengono istituiti corsi per un certo numero di utenti e poi si raccolgono iscrizioni finché ci sono posti disponibili?
4. Negli ultimi 10 anni, quante richieste di iscrizione a corsi per adulti nella scuola italiana elementare e media sono state presentate? E sono state tutte soddisfatte con l’attivazione dei relativi corsi?
5. L’assessorato alla scuola italiana, a prescindere dello stretto numero di iscrizioni, ha dati sul potenziale bisogno di corsi serali per adulti nella scuola dell’obbligo? Se si, qual è il quadro?

Bolzano, 16.05.2022

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier die Antwort der Landesregierung und die Zusatzfrage des Abgeordneten Dello Sbarba.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Entlang des Radweges zwischen Auer und Branzoll blühte bis vor kurzem der Klatschmohn. Vor ein paar Wochen hat man die Wiese neben dem Radweg gemäht, unbeirrt der Schönheit der Natur, welche diesen Radweg säumte (siehe Bilder). Laut Informationen der Behörden wird jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt gemäht, ungeachtet der individuellen saisonalen Gegebenheiten in den betreffenden Jahren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass jedes Jahr zu einem fix festgelegten Zeitpunkt gemäht wird?
2. Wie ist die Mahd von Böschungen geregelt?
3. Wie wird garantiert, dass beim Mähen von Böschungen die Artenvielfalt gewahrt wird?
4. Wird bei der Mahd darauf geachtet, dass Tiere nicht zu Schaden kommen, falls ja, wie?
5. Wie koordinieren sich die Ämter im Vorfeld des Mähens?

Bozen, 16.05.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Rückfrage lesen.

INTERROGAZIONE SU TEMI D’ATTUALITÀ.

Da precedenti risposte della Giunta provinciale, risulta che: A) il servizio antincendio da garantire all’aeroporto di Bolzano è stato fissato nella categoria 5; B) il servizio così definito, in base a un accordo del 2017, ha un costo fissato di € 917.757 all’anno; C) La spesa per questo servizio deve essere sostenuta dal gestore privato ABD Holding; D) Il gestore privato si è rifiutato di pagare questa somma e di qui è nato un contenzioso davanti al tribunale.

Si chiede:

1. A che punto è il contenzioso legale con ABD Holding sul pagamento del servizio antincendio?
2. Quali sono le parti coinvolte in questo contenzioso?
3. A quanto ammontano attualmente i costi totali del servizio antincendio da quando ABD Holding ha acquistato il 100% della partecipazione della società di gestione? ABD Holding ha pagato almeno in parte questi costi, o non ha pagato nulla?
4. Le fatture del costo del servizio emesse dal corpo permanente dei vigili del fuoco sono state pagate? Se sì, chi le ha pagate: l’Agenzia per la protezione civile, cioè la Provincia?
5. Attualmente è ancora in vigore l’accordo del 2017, che prevedeva un servizio di categoria 5 al costo di € 917.757 all’anno? Oppure la categoria, e/o il prezzo, sono stati rivisti?
6. C’è la possibilità che, aumentando i voli, il servizio debba passare a una categoria superiore?

Bolzano, 18.05.2022

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Zusatzfrage des Abgeordneten Dello Sbarba lesen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vor wenigen Tagen erreicht uns beiliegendes Foto, worauf tote Fische des Schlandraunbaches erkennbar sind. Der Schlandraunbach sei trocken gefallen, weil sämtliches Wasser für Beregnungszwecke abgeleitet wurde.
Kürzlich hat die Landesregierung im Beschluss 147/2022 verkündet, dass die Ökologischen Ziele zur Verbesserung der Wasserführung des Schlandraunbaches „Gut und sehr gut erreicht“ worden seien.
Kurze Zeit drauf fiel der Bach trocken mit einem massiven Fischsterben.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wurde die Landesregierung über den Vorfall informiert?
2. Falls ja, welche Sanktionen und Maßnahmen wurden umgesetzt?
3. Wie kann es sein, dass zwischen dem Beschluss 147/2022 (guter ökologischer Zustand) und der Wirklichkeit (Fischsterben) eine dermaßen große Lücke klafft?
4. Die bisherigen Maßnahmen reichen augenscheinlich nicht aus, um einen guten ökologischen Zustand des Schlandraunbaches zu garantieren. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Trockenfallen des Schlandraunbaches definitiv zu beenden?

Bozen, 23.05.2022

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort im Plenum und die Zusatzfrage lesen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Medienberichten zufolge will Südtirol die staatliche Linie, wonach im kommenden Schuljahr Sport in den 5. Klassen der Grundschulen von Lehrpersonen unterrichtet werden soll, die Sport an einer Uni studiert haben, nicht mittragen. Begründung: Man mache schon viel auf dem Gebiet, Sport sei schon jetzt Priorität in den Grundschulen, es gebe Zusatzausbildungen für Lehrpersonen. Diese Sicht der Dinge hat nur teilweise Konsens in den Schulen. Es gibt auch Stimmen, die anmerken, Südtirol habe Aufholbedarf beim Sportunterricht für die Jüngsten, und es tue gut, den Sportunterricht den dafür Ausgebildeten zu überlassen – zumal angesichts des Lehrermangels in den Grundschulen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie ist hierzu die Stellungnahme der Landesregierung? Was ist das Vorhaben hierzu?
2. Wurde die Aufwertung des Sportunterrichts auf 2 Einheiten pro Woche (netto) in allen Grundschulen des Landes umgesetzt?
3. Was gilt grundsätzlich in der Grundschule als „Sportunterricht“?

Bozen, 23.05.2022

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort des Landesrat und die Zusatzfrage nachlesen.

PRESSEMITTEILUNG.

In einer gemeinsamen Stellungnahme rufen alle Vertreterinnen und Vertreter der politischen Opposition im Südtiroler Landtag die Bevölkerung dazu auf, am kommenden Sonntag, den 29. Mai zur Wahl zu gehen und mit NEIN zu stimmen: NEIN zur Beschneidung der Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Das Gesetz zur direkten Demokratie, Partizipation und politischen Bildung ist inzwischen drei Jahre alt. Es wurde am Ende der letzten Legislaturperiode im Jahr 2018 verabschiedet und ist das Ergebnis eines langen Prozesses der Zusammenarbeit zwischen Südtiroler Bevölkerung, politischer Mehrheit und Opposition. Dieses Gesetz, eine wichtige Errungenschaft für die Demokratie in Südtirol, soll nun, geht es nach dem Willen der Mehrheit aus SVP-Lega Salvini und Berlusconis Forza Italia, in wesentlichen Teilen beschnitten werden. Die Opposition im Südtiroler Landtag ruft geschlossen dazu auf, am 29. Mai mit NEIN zu stimmen, um dies zu verhindern.

 

Vier wichtige Gründe sprechen für das NEIN:

  1. NEIN zur Abschaffung des bestätigenden Referendums über Landesgesetze

Bürgerinnen und Bürgern sollen die Möglichkeit haben, darüber abzustimmen, ob ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz in Kraft tritt oder nicht. Es war 2018 gelungen, diese wichtige Möglichkeit der direkten Demokratie gesetzlich zu verankern. Es jetzt wieder streichen, noch bevor es ein einziges Mal angewandt wurde, wäre ein großer Verlust für die Demokratie.

  1. NEIN zur parteipolitischen Vereinnahmung des Büros für politische Bildung

Politische Bildung muss frei und überparteilich sein. Wenn das JA gewinnt, wird das Büro für politische Bildung de facto dem Landtagspräsidium unterstellt werden. Dieses besteht derzeit aus fünf Mitgliedern der Mehrheit und einem einzigen Mitglied der Opposition. So kann Unabhängigkeit nicht gewährleistet werden.

  1. NEIN, weil die Information zu Volksabstimmungen ausgewogen sein muss

Sobald eine Volksabstimmung ansteht, muss die Bevölkerung informiert werden. Die Information wird künftig schwerlich ausgewogen sein – die großen Parteien bekommen mehr Platz als die kleineren.

  1. NEIN, weil Bürgerräte unabhängig bleiben sollen

Im derzeit geltenden Gesetz ist der Bürgerrat klar beschrieben und das unabhängige Büro für politische Bildung für die Abwicklung zuständig. Die Unabhängigkeit ginge verloren, wenn der Bürgerrat erst vom Präsidium des Landtags definiert würde.

Die politische Minderheit ist überzeugt, dass die direkte Demokratie und die politische Beteiligung in Südtirol gestärkt und ausgebaut werden müssen. Rückschritte zum bereits Erreichten sind falsch. Die Demokratie verdient Vielfalt, Mitsprache und Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger.

Um die direkte Demokratie zu stärken und eine Beschneidung der Bürgerrechte zu verhindern, ist es daher wichtig, am Sonntag mit NEIN zu stimmen.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Minderheit (in alphabetischer Reihenfolge): Myriam Atz-Tammerle, Riccardo Dello Sbarba, Peter Faistnauer, Brigitte Foppa, Sven Knoll, Paul Köllensperger, Andreas Leiter Reber, Ulli Mair, Diego Nicolini, Alex Ploner, Franz Ploner, Sandro Repetto, Maria Elisabeth Rieder, Hanspeter Staffler, Josef Unterholzner, Alessandro Urzì