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Anpassungen zur Materie der Direkten Demokratie und Beteiligung

Landesgesetzentwurf Nr. 43/19-XVI.

Anpassungen zur Materie der Direkten Demokratie und Beteiligung. Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“

Im Juli 2018 wurde im Plenum des Südtiroler Landtags der Landesgesetzentwurf Nr. 134/17-XV „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“, eingebracht von den Abgeordneten Amhof, Foppa und Noggler, behandelt. Der Entwurf, dem eine mehrjährige Vorlaufzeit und ein partizipativer Prozess vorangegangen waren und der schließlich von einer Arbeitsgruppe des 1. Gesetzgebungsausschusses ausgearbeitet wurde, wurde am 25. Juli 2018 vom Landtag mit 22 Ja-, 6 Neinstimmen und 4 Enthaltungen genehmigt.
Der Entwurf war in den Tagen der Behandlung sehr hitzig diskutiert worden und erfuhr auch während der Debatte noch eine ganze Reihe von Änderungen und Streichungen.
Im Nachfeld der Behandlung wurde deutlich, dass der Entwurf noch Korrekturbedarf gesetzestechnischer Natur hatte.
Die wichtigsten Kritikpunkte betreffen die Richterkommission, die Fristen, die klare Definition der Wahlberechtigten sowie die Finanzbestimmung.
Sie werden im vorliegenden Gesetzentwurf berichtigt.
Da die Bestimmungen auch Auswirkungen auf jenes Gesetz haben, das die Organisation und Arbeitsweise des Rates der Gemeinden regelt, sind auch diesbezügliche Anpassungen Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs im Abschnitt 2.
Die Einbringerin hofft damit, die Anwendbarkeit der so bedeutsamen Materie der direkten Demokratie und Beteiligung zu erleichtern. Das demokratische Leben im Lande soll daran gewinnen.

 

Bozen, 06.12.2019

Die Einbringerin

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa

 

Hier könnt ihr den vollständigen Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden herunterladen.

Author: Heidi

Ganz schön. Ganz sc
Marlene Pernstich un
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