HomeDemokratieFür einen gesunden Wahlkampf ohne Partikularinteressen: Ein Grüner Gesetzentwurf kommt in den Landtag

Für einen gesunden Wahlkampf ohne Partikularinteressen: Ein Grüner Gesetzentwurf kommt in den Landtag

PRESSEMITTEILUNG.

Der Wahlkampf für die Landtagswahlen 2023 ist bereits eröffnet. Und als Erstes positionieren sich wieder einmal die Wirtschaftsverbände. Sie sind in Südtirol seit jeher stark und mächtig und beeinflussen die politischen Entscheidungen nach wie vor massiv und parteiisch.

Zu Wahlzeiten erleben wir oft eine besonders problematische Verwirrung, was res publica und was Partikularinteressen sind.

Tatsächlich fällt bei jedem Wahlkampf negativ auf, wie Vereine und Verbände mehr oder weniger explizit in ihren Vereins- und Verbandsmedien zugunsten einzelner Parteien oder Kandidat:innen Wahlwerbung betreiben. Nicht umsonst beschweren sich Bürger:innen bei nahezu allen Oppositionsparteien regelmäßig über diese Praxis, die als ungesund empfunden wird. Wenn Berufsverbände, die auch von der öffentlichen Hand finanziert werden, sich kurz vor Wahlen auf die Seite von Kandidat:innen und Parteien schlagen, irritiert das die Öffentlichkeit zurecht.

In den letzten Monaten wurde uns allen so deutlich wie noch nie vor Augen geführt, wie sehr die Sonderinteressen von Wirtschaftsverbänden politische Entscheidungen beeinflussen und lenken können. Man denke nur an die massiven Eingriffe in die Debatten über die Bettenobergrenze oder die Transparenz über die Herkunft von Lebensmitteln. Wenn die Wahl einer Person durch die Unterstützung einer bestimmten wirtschaftlichen oder sozialen Gruppe ermöglicht wird, besteht die – oftmals berechtigte – Gefahr, dass Entscheidungen nicht zum Wohle der gesamten Gemeinschaft, sondern nur im Interesse bestimmter Sektoren getroffen werden. Und das Bild, das die Politik von sich selbst vermittelt, verschlechtert sich weiter.

„Es ist nicht die Aufgabe von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften, die Arbeitsplätze von Politiker:innen zu garantieren“, zeigt sich Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Gesetzentwurfs, überzeugt.

Aber warum ist das überhaupt möglich? Dadurch, dass das derzeit geltende Wahlgesetz weder ein Verbot der Wahlwerbung von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften vorsieht, noch angemessene Sanktionen. Und so haben Partikularinteressen freie Hand.

Mit einem Gesetzentwurf, der diese Woche im Landtag debattiert werden soll, wollen die Grünen daher

  • dafür sorgen, dass Vereine, Verbände und Gewerkschaften, die öffentliche Mittel erhalten, in den 60 Tagen vor den Wahlen nicht für einzelne Kandidat:innen oder Parteien werben dürfen.
  • dafür sorgen, dass öffentliche Beiträge in den folgenden Jahren um die Hälfte gekürzt werden, sollte gegen diese Norm verstoßen werden.
  • den Landtag anweisen, alle Verstöße auf dessen Homepage zu veröffentlichen.

Damit soll ein legislatives Vakuum gefüllt werden, das seit 1998 besteht und das die Chancengleichheit vor den verschiedenen Wahlgängen immer wieder eingeschränkt und untergraben hat. Und wie sich bei bestimmten Themen zeigt, wirkt sich dieses legislative Vakuum auf die gesamte Dauer der Legislaturperiode aus, weil es die Politik an einzelne Interessengruppen bindet.

Eine gesunde, transparente und freie Politik hingegen ist unabhängig.

Bolzano, 07/02/2023

Cons. prov.

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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