HomeDeutschKlimaschutz, Einschränkung des Flugverkehrs und Übertragung des Flughafens Bozen an das Land

Klimaschutz, Einschränkung des Flugverkehrs und Übertragung des Flughafens Bozen an das Land

LANDESGESETZENTWURF Nr. 6/19

Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes ist es, den Flugverkehr und den Luftverkehr in Südtirol möglichst gering zu halten, und dies in erster Linie am Flughafen Bozen, um auch dem am 12. Juni 2016 ausgedrückten Wählerwillen Rechnung zu tragen. Mit vorliegendem Gesetz werden zudem die neuen staatlichen Rechtsvorschriften, gemäß denen Bozen ein Flughafen von Landesinteresse ist, umgesetzt; dabei wird dieser dem Land übertragen, das dadurch seine Zuständigkeiten besser ausüben kann.

Der Flugverkehr ist von allen Verkehrssystemen das für das Klima schädlichste System.

Wenn unser Land einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will, dann müsste es alles daran setzen, den Flugverkehr einzuschränken; dies gilt auch für den Flughafen Bozen, der sich seit seiner  Inbetriebnahme weder finanziell noch ökologisch als tragbar erwiesen hat.

Hier der vollständige Gesetzentwurf, der Begleitbericht und das Gutachten des Rats der Gemeinden.

Bozen, 16.01.2019

Landtagsabgeordneter

Riccardo dello Sbarba

 

Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss am 23.07.2019 abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

Author: Heidi

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Sie, Herr Landeshaup
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