PRESSEMITTEILUNG.

Ein erster Schritt ist vollbracht. Die Grüne Fraktion brachte heute einen Begehrensantrag in den Landtag, der zum Ziel hatte, den italienischen Staat zur Ausarbeitung eines Lieferkettengesetzes zu bewegen. Mit diesem sollten Unternehmen verpflichtet werden, entlang ihrer Lieferkette Umwelt- und Menschenrechte zu garantieren. In Anlehnung an eine derzeit laufende Petition auf europäischer Ebene glauben wir nämlich, dass jeder Mensch das Recht hat, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen zum Verkauf angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden.

Mit der Mehrheit wurde ein Änderungsantrag vereinbart, um den Fokus auf den Handlungsspielraum der Staaten zu legen, zugleich aber auch die Unternehmen und die Verbraucher:innen in die Pflicht zu nehmen. „Die Welt kann nie nur von einer Warte aus verbessert werden. Hier braucht es einen Zusammenschluss von mehreren Akteuren, in diesem Fall Verbraucher:innen, Unternehmen, aber auch staatliche Verhandlungen auf internationaler Ebene“, so Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Begehrensantrags. Ein guter Tag für die Nachhaltigkeit, auch wenn es noch Luft nach oben gibt: Der Antrag wurde mit 30 Ja-Stimmen genehmigt.

BZ, 30.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

In Europa wurde eine Petition zur Aufnahme von sechs neuen Grundrechten in die Europäische Verfassung gestartet. Dazu gehören das Recht auf eine gesunde Umwelt und ein gesundes Klima sowie das Recht, nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten zu bekommen, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden. Diese Initiative nimmt die Grüne Fraktion zum Anlass, um zwei Beschlussanträge in den Landtag einzubringen.

 

Klima-Check: Wie klimaverträglich sind Subventionen an die private Wirtschaft?

Im Dezember 2020 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf, die Emissionen bis 2030 um 55% gegenüber 1990 zu reduzieren. Laut dem europäischen Green Deal (GDE) müssen alle EU-Länder bis 2050 Klimaneutralität erreichen.

Klimaschutz ist aber nicht nur Aufgabe des Staates: Auch die lokalen Verwaltungen, die Gesellschaft als Ganzes sowie die privaten Unternehmen sind aufgerufen, ihre Anstrengungen zur Emissionsreduzierung zu erhöhen.

Jedes Jahr stellt die Autonome Provinz Bozen dem Produktionssektor erhebliche Geldbeträge in Form von Subventionen zur Verfügung. Diese Beiträge sind entweder direkte Unterstützungen für private Unternehmen oder werden für öffentliche Verkehrsinfrastruktur und öffentliche Gebäude verschiedener Art verwendet. Ob diese jährlich investierten hunderten Millionen dem Klima nützen oder nicht, vermag derzeit niemand zu sagen.

„Wir fordern, dass öffentliche Gelder für die Privatwirtschaft so schnell wie möglich auf Klimaverträglichkeit geprüft werden“, erklärt Hanspeter Staffler, Erstunterzeichner des Beschlussantrags, „weiters sollen Wirtschaftsaktivitäten, die sich negativ auf das Klima auswirken, nicht mehr von der öffentlichen Hand unterstützt werden“.

 

Italien braucht ein Lieferkettengesetz: für Textilien, aber nicht nur

Da wir in einer globalisierten Welt leben, sind Lieferketten zunehmend komplex und über die gesamte Welt verteilt. So beginnt die Geschichte eines T-Shirts „made in Italy“ zum Beispiel in Afrika, wo die Baumwolle angebaut, führt über Indien, wo die Baumwolle gesponnen, weiter nach China, wo das Garn in Stoff umgewandelt, und kommt dann in Osteuropa an, wo das T-Shirt vernäht wird. Erst dann wird es nach Italien verschifft, wo es in die Verpackung und den Verkauf kommt.

Sensibilisierungskampagnen für nachhaltigen Konsum richten sich immer an die Konsument:innen, die mit ihren Entscheidungen die Macht haben, den Markt zu lenken. Die Wahl eines Produkts, das in jeder Hinsicht nachhaltig ist, kann den Unterschied ausmachen. Das ist aber nur möglich, wenn die Verbraucher:innen eine komplexe Lieferkette Schritt für Schritt nachvollziehen können, was einfacher gesagt als getan ist. Leider ist beispielsweise Baumwolle sehr oft stark pestizidbelastet und die Arbeitsbedingungen derjenigen, die sie pflücken, spinnen, weben und nähen, sind nur allzu häufig nicht menschenrechtskonform.

„Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, dass der italienische Staat handelt und ein eigenes Gesetz über Lieferketten erarbeitet, um Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Umwelt zu verhindern“, so Brigitte Foppa, Erstunterzeichnerin des Begehrensantrags. Die Grüne Fraktion schlägt daher dem Landtag vor, die italienische Regierung und das Parlament aufzufordern, ein Lieferkettengesetz für italienische Unternehmen auszuarbeiten, das diese dazu verpflichtet, entlang ihrer gesamten Lieferkette dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte von Mensch und Natur gewahrt bleiben.

BZ, 29.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

 

Untersuchungsausschuss „Schutzmasken“ – Fazit Brigitte Foppa.

(Das Fazit ist zu großen Teilen in den Bericht des Präsidenten Franz Ploner eingeflossen. Der Bericht wurde von SVP-Lega Salvini abgelehnt und bildet die Grundlage für den Minderheitenbericht des Ausschusses)

Nach einem Jahr, in dem der Ausschuss einen Großteil der Akteur:innen, die in Beschaffung und Verteilung der Schutzmasken von oberalp involviert waren, angehört hat, fasse ich die für mich wichtigsten Erkenntnisse für den Abschlussbericht des Ausschusses zusammen. Ich komme zu einer Feststellung, zu einer Vermutung und einer bis zuletzt ungelösten Frage.

1. „Ein guter Geist hat diese Mail geschickt“ – Die Feststellung

Die Spitze des Sanitätsbetriebs hat es versäumt, das Personal sofort über die Problematik der Schutzmasken zu informieren. Damit hat man das Sanitätspersonal einer Gefahr ausgesetzt.

Nachdem sie in Kenntnis gesetzt wurde, dass die aus China gelieferten Schutzmasken nicht den nötigen Qualitätsstandards entsprachen, hat die sabes-Spitze die Informationen darüber nicht unmittelbar an die Verantwortlichen in den Bezirken weitergegeben. Die Information ist durch die Einzelinitiative einer Angestellten an die ärztlichen Leiter der Krankenhäuser gegangen und es wurde versucht, dies rückgängig zu machen, zu verschleiern, bzw. den Adressat:innen das Gebot der Vertraulichkeit aufzuerlegen. „Ein guter Geist hat diese Mail geschickt“. In dieser Aussage eines der angehörten Mediziner lässt sich diese Aktion zusammenfassen. Die Problematik liegt auf der Hand. Es obliegt dem Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit zu sorgen. Falls diese aus offensichtlichen Gründen (z.B. eine Pandemie?) nicht gewährleistet werden kann und der/die Angestellte einem besonderen Risiko ausgesetzt ist, so muss der Arbeitgeber jedenfalls die Angestellten über diese mögliche Gefahr umgehend in Kenntnis setzen – auch damit sie darauf, wie auch immer, reagieren können. Genau das wurde versäumt. Die Aussage des Landesrates: „Aber der Schutz war gegeben und das beweisen auch die Infektionszahlen“ (Anhörung vom 09.04.2021) ist das zynische Gegengewicht zu einer verantwortungsvollen und transparenten Haltung, die gerade in schwerer Zeit angeraten wäre.

2. „Es war eine große Not.“ – Meine Vermutung

Wer sich zu Helden stilisiert, tut sich schwer, Fehler zuzugeben. Bzw. Man wollte keine Panik erzeugen.

In einer ganzen Reihe von Anhörungen wurde eine ähnlich lautende Grunderzählung wiederholt. Im März 2020 wurde das Gesundheitswesen in Südtirol wie viele andere Gesundheitssysteme weltweit von einer nicht vorhersehbaren Katastrophe überrollt. Das stimmt zweifelsfrei, wenngleich wir in den Anhörungen auch mehrfach zu hören bekamen, dass es Warnungen gab, dass sehr frühzeitig auf zu erwartende Engpässe hingewiesen wurde, dass nachgefragt wurde, ob die Schutzausrüstung gesichert sei etc. Im Rahmen dieser Katastrophe trat schnell der Mangel an Schutzausrüstung zutage, und dieser Mangel wird als große Notlage beschrieben. Man musste sich behelfen. In dieser Situation griff man auf Bekanntschaften zurück (Oberrauch, Engl) und so war man imstande, Schutzausrüstung zu beschaffen. Einzelne Protagonisten dieser Operation ließen sich die Chance zur Heroisierung nicht entgehen. Kriegsmetaphorik („Luftbrücke“) untermalte die medial hochgespielte Inszenierung. Die Tatsache, dass das Material nicht verwendbar war, hätte die Rettungsnarration kläglich platzen lassen. Das konnte man sich nicht leisten. Das ist die erste Hypothese, warum man nicht sofort die Flucht nach vorn angetreten hat, nachdem klar wurde, dass die PSA nicht den Anforderungen entsprachen.
Die zweite Hypothese, alternativ zu ersten, aber sehr viel wahrscheinlicher in Überlagerung zur ersten, geht davon aus, dass man den Ernst der Lage nach Einlangen der negativen Gutachten zu den China-Schutzmasken sofort richtig eingeschätzt hat, sich aber für den Grundsatz „Nur keine Panik auslösen“ entschieden hat. Die Spitze des Sanitätsbetriebes könnte abgewogen haben, dass es zu Verunsicherung bis hin zu Verweigerung des Dienstes hätte kommen können, wenn die mangelhafte Qualität der PSA bekannt würde. Also hat man sich dafür entschieden, die Wahrheit zu verschweigen. Die defensive Haltung, zusammenfassbar in der immer wieder getätigten Aussage „Hätten wir Müllsäcke verteilen sollen?“ (sie lässt im Übrigen auf ein gemeinsames Wording innerhalb der Spitze der Sanität schließen) bestätigt diese Annahme. Eine derartige Haltung kann menschlich nachvollziehbar sein, ja, vielleicht gilt auch der Grundsatz des geringeren Schadens. Tatsache ist, dass kein einziger der Verantwortlichen je eine solche Überlegung zugegeben hat. Vielmehr blieb man dabei: Hätten wir Müllsäcke verteilen sollen? Und: Es war eine große Not.

3. „Es war nur meine Wunschliste“. – Die bis zuletzt ungelöste Frage

Es bleibt unklar, wie die 2. oberalp-Bestellung im Wert von ca. 25 Mio. Euro zustande kam.

Am 23. März 2020 kam die erste Lieferung der oberalp-Bestellung in Wien an. Noch bevor sie in Bozen eintraf, am Abend des 23.3., um 23.12 Uhr beschloss der Sanitätsbetrieb (oder jemand im Sanitätsbetrieb oder auch jemand in der politischen Führung des Landes) eine weitere Bestellung zu machen. („Um 23.12 Uhr kommt von Dr. Kaufmann die Bestellung über einen weiteren großen Auftrag. Um 23.19 Uhr bestätigt Engl den Auftrag via Mail.“ – so die Version von Heiner Oberrauch). Heute wird die Bestellung von allen Beteiligten im Sanitätsbetrieb, im Ressort, in der Landesregierung bestritten. Es gibt dazu auch kein offizielles Dokument. Die nie bestellte Bestellung hatte ein immenses finanzielles Ausmaß, nämlich rund 25 Millionen Euro. Innerhalb des Untersuchungsausschusses konnte bis zuletzt nicht geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass aus der „Wunschliste“ („Mein letzter Stand zu dieser zweiten Folgebestellung, das ist ja die Kernfrage, endet mit dieser Wunschliste oder dieser Bedarfsliste, die ich abgegeben habe. Alles weitere weiß ich nicht, da war ich nicht involviert. Ich kann deshalb auch keine schlüssigen Informationen dazu liefern.“ – Marc Kaufmann bei der Anhörung am 19.11.20) ein Auftrag in dieser Größenordnung wurde. Dazu weiß weder der Generaldirektor des Sanitätsbetriebes, noch der Landesrat, noch der Leiter der Task-Force, noch die für die Beschaffung Zuständigen, noch der Landeshauptmann etwas. Kann es Missverständnisse zu 25 Millionen geben? Wenn ja, was für ein Nahverhältnis musste bestehen, damit ein Unternehmer rein auf Vertrauensbasis, ohne jeglichen Vertrag in Vorschussleistung ging? Das Verhältnis sabes-oberalp ist auch im Hinblick auf die 1. Bestellung nicht ganz eindeutig, da auch diese offenbar auf einem nicht gegengezeichneten Vertrag fußt – was ziemlich unüblich für eine öffentliche Verwaltung ist.

Dieser Schauplatz mit seinen sehr bedauernswerten Folgen für das Unternehmen oberalp lässt einen tiefen Blick in das Management und die politische Führung des Sanitätswesens in Südtirol zu.

Klare Führung, demokratisch gefestigte Abläufe, Transparenz und eindeutig übernommene Verantwortung zeichnen einen gut funktionierenden Betrieb im Normalfall aus. Eine solche Kultur bewährt sich auch im Notfall. Davon kann, im Licht der Anhörungen in diesem Ausschus, für den Südtiroler Sanitätsbetrieb in der Causa Covid-Schutzausrüstung 2020 nicht die Rede sein.

Brigitte Foppa/BZ/19.05.2021

 

 

PRESSEMITTTEILUNG.

Im Regionalrat geht es dank Lega Salvini weiterhin bergab. Zuerst mussten wir als politische Minderheit wochenlang Druck machen, bevor sich Präsidialsekretär Savoi aus seinem Amt verabschiedete. Heute gab es einen weiteren Tiefpunkt. Denis Paoli, Abgeordneter der Lega Salvini, vergriff sich in seiner Stellungnahme zur Wahl von Fugatti zum Präsidenten der Region ebenfalls im Ton und empfahl der Abgeordneten Myriam Atz-Tammerle einen besseren Kleidungsstil: „Wir sind hier nicht bei einer Pyjama-Party!“, das war seine wörtliche Aussage („Non siamo a un pigiama-party“). Es ist unterhört. Im Laufe der Sitzung flogen unflätige Ausdrücke jeder Art. Die Kolleginnen haben versucht, der Abgeordneten ihre Solidarität auszudrücken und solche Aussagen entschieden zurückzuweisen. Abg. Foppa hat den Abg. Paoli aufgefordert, sich zu entschuldigen. Die „Entschuldigung“ wurde ihm offensichtlich abgerungen, Einsicht gab es keine. So kann das nicht hingenommen werden, so kann es  nicht weitergehen.

TN, 25.06.2021

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler
Lucia Coppola

PRESSEMITTEILUNG.

Mit Einführung des Green Pass wird auch das Angebot der Nasenflügeltests, die bisher kostenfrei in den Testzentren durchgeführt wurden, eingestellt. Diese Tests haben für den Green Pass keine Gültigkeit und sind somit nicht zielführend.

Das kann man nachvollziehen.

Nicht nachvollziehen kann man indes, dass die Antigentests, die hierfür gültig wären, nicht kostenfrei angeboten werden, sondern nur gegen Bezahlung in Anspruch genommen werden können. In Deutschland werden in den Testzentren gratis die Antigentests angeboten, die zum Beispiel für die Rückkehr nach Südtirol notwendig sind. „Diesem Beispiel sollte auch unser Land folgen“, so die grünen Landtagsabgeordneten. „Wir unterstützen die Impfkampagne des Landes, erinnern jedoch auch daran, dass bis dato nicht für alle Altersgruppen die Impfung uneingeschränkt empfohlen wird. Das führt zum Beispiel für Familien mit Kindern zu wirtschaftlicher Benachteiligung. Wenn die Jugendlichen den ihren Altersgruppen entsprechenden Tätigkeiten nachgehen sollen, so müssen die Familien die Kosten dafür übernehmen.“

Gerecht ist das nicht, familienfreundlich ebensowenig. Wir fordern das Land auf, die Antigentests, wie vormals die Nasenflügeltests gratis zur Verfügung zu stellen, für all jene, die sie brauchen.

Bozen, 24.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

TAGESORDNUNG LGE 85/21-XVI.

Das Bedürfnis nach leistbarem Wohnraum in Südtirol ist so groß wie nie. Um sich eine eigene Wohnung leisten zu können, müssen sich in den meisten Fällen zumindest zwei Menschen zusammentun. Dies gilt selbstverständlich auch für den geförderten Wohnbau. Zu kontrollieren, in welchem Verhältnis diese Menschen zueinanderstehen und welche Arrangements sie für sich getroffen haben, ist nicht Aufgabe eines Staates, einer Autonomie oder einer öffentlichen Verwaltung. Aus diesem Grund scheinen „Belohnungen“ für gewisse Lebensformen in Form von zusätzlichen Punkten beim Ansuchen zum geförderten Wohnbau aus der Zeit gefallen. Und doch werden mit der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz aus dem Jahr 1998 frisch verheiratete Paare mit Bonuspunkten bedacht. Es ist an der Zeit, diese Regelungen an das Jahr 2021 anzupassen und diese Bonuspunkte all jenen zuzugestehen, die gemeinsam um Wohnbauförderung ansuchen und am selben Wohnsitz gemeldet sind.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Die explizite Bevorteilung von verheirateten Paaren bei der Punktevergabe zum geförderten Wohnbau zu beenden.
  2. Zwei Personen, die denselben Wohnsitz haben, bei Einreichung des Gesuches zur Erhaltung der Wohnbauförderung fünf Punkte zuzusprechen.

Bozen, 15.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Zahlungen, welche die öffentliche Verwaltungen betreffen, müssen Bürger:innen neuestens über die Plattform „PagoPA“ abwickeln. Andere Bezahlsysteme dürften laut Südtirols Gemeinden nicht zur Verfügung gestellt werden. Dies ist erstmals nicht weiter aufregend, wäre die Zahlung über PagoPA nicht mit Spesen verbunden, die bei anderen Zahlmöglichkeiten, wie der SEPA-Lastschrift, nicht anfallen. Hinzu kommt, dass diese Spesen bei PagoPA bis zum Ende des Bezahlvorgangs nicht gelistet- und erst am Ende als böse Überraschung ersichtlich werden.

Bemerkenswert ist hierbei auch, dass es Privatunternehmen in Italien untersagt ist, Gebühren für die Verwendung bestimmter Zahlungsinstrumente zu erheben (siehe Codice del Consumo, D.lgs. 206/2005, Art. 62). Praktisch handhabt die öffentlichen Verwaltung Zahlungen also in einer Manier, wie sie den Privaten verboten ist: Und zwar wälzt sie die Kosten für den Zahlungsvorgang auf die Verbraucher:innen ab. Dabei tut es laut Südtiroler Verbraucherzentrale nichts zur Sache, dass nicht die Gemeinden selbst, sondern die Finanzdienstleister dieses Geld kassieren, für die Bürger:innen läuft es immer auf dasselbe hinaus.

Und die „Spesenrechnung“ treibt bei PagoPA in einigen Bereichen kuriose Blüten. Anscheinend ist es in den Gemeinden nicht möglich, Müll, Wasser und Bonifizierung in einer einzigen Rechnung zu bezahlen. Vielmehr müssen hier – immer mittels PagoPA – drei Zahlvorgänge gestartet werden, inklusive drei Mal anfallender Zahlungsspesen für die genannte Plattform.
Dabei hätte die öffentliche Verwaltung durchaus die Möglichkeit, auf für Verbraucher:innen günstigere Möglichkeiten der Rechnungszahlung zurückzugreifen. Den Bürger:innen wird diese Möglichkeit aber meistens schlicht nicht angeboten. Dabei beziehen sich die Gemeinden auf die staatliche Wettbewerbsbehörde, welche die Exklusivität von PagoPA vorschreiben würde. Dies ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit. Denn dieselbe Wettbewerbsbehörde präzisiert in einer Presseaussendung im November 2020, dass PagoPA sehr wohl andere Zahlungsmethoden zur Seite gestellt werden können. Nicht nur das: Die Gemeinden erhalten sogar die Möglichkeit, jene Bürger:innen zu prämieren, welche die Zahlungen mittels ihrer Bank abwickeln. Diese „Prämierung“ besteht laut Kodex der digitalen Verwaltung (CAD) in einem um 20% ermäßigten Steuersatz.

Aus diesem Grund spricht für die öffentlichen Verwaltung in Südtirol nicht nur nichts dagegen, den Bürger:innen andere Zahlungsmöglichkeiten für die Begleichung ihrer Rechnungen zur Verfügung zu stellen. Vielmehr werden sie von der Wettbewerbsbehörde auch noch dazu ermutigt und können die Bürger:innen bei Nutzung anderer Bezahlmöglichkeiten finanziell „belohnen“. Ganz zu schweigen davon, dass die öffentliche Verwaltung es sich nicht leisten kann, Standards des Verbraucher:innenschutzes der Privatwirtschaft zu unterbieten.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Gemeinsam mit den Gemeinden und dem Gemeindenverband Sorge zu tragen, dass in Südtirols öffentlicher Verwaltung neben dem Dienstleister PagoPA jeweils auch mindestens eine Zahlungsmöglichkeit, bei der keine Benutzungskosten anfallen, angeboten wird.

Bozen, 22.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Da anni viene proposto l’obbiettivo dello spostamento del traffico dalla strada alla rotaia. E proprio a questo fine viene costruito il BBT. Ora, però, la prevista regolamentazione della Eurovignette prevede, tra le altre cose, una riduzione dei pedaggi fino al 75% per i camion a idrogeno e a batteria. Se le flotte di autocarri verranno convertite entro il 2030, potranno contare su importanti riduzioni dei pedaggi e continueranno a maggior ragione a utilizzare la rotta del Brennero, che da sempre attira una grossa quota di traffico “deviato” solo perché è una rotta a basso costo. Per le nuove flotte di TIR “ecologici” non ci sarebbe più bisogno di passare alla rotaia (del BBT): ciò può ridurre le emissioni, ma non la quantità di traffico sulla A22. A meno che il trasferimento su rotaia non venga reso obbligatorio da precise misure politiche. Il nuovo regolamento Eurovignette deve essere adottato dagli Stati membri e dal plenum dell’UE entro l’autunno, e non c’è molto tempo.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Come valuta gli effetti a medio e lungo termine del nuovo regolamento sull’Eurovignette?
  2. C’è ancora spazio a livello dell’UE per una eventuale modifica, e per quali obbiettivi può essere utilizzato dalla Provincia di Bolzano e/o dalle regioni dell’Euregio?
  3. Come si può ottenere il trasferimento del traffico su rotaia se in futuro le imprese dell’autotrasporto potranno contare su un drastico calo dei pedaggi dei camion sulla strada?

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In wenigen Jahren jährt sich der „Bauernkrieg“ von 1525 zum 500. Mai, ein Anniversar, das in Deutschland und Österreich absehbar in großem Maßstab begangen wird. Die Revolten von 1525 sind zentrale Momente sozialen, religiösen und politischen Umbruchs am Beginn der Neuzeit und weisen durch den Blick auf die Situation der Landbevölkerung und den Stadt-Land-Konflikt auch starke aktuelle Bezüge auf. Tirol und die geistlichen Fürstentümer Brixen bzw. Trient waren wichtige Szenarien der Revolte und dem Vernehmen nach rüsten sich verschiedene Museen auf den Anlass, etwa LM Schloss Tirol, das Diözesanmuseum Hofburg Brixen und das eben renovierte Museum im Kloster Neustift. Umso wichtiger wäre es, bereits angelaufene Vorbereitungen zu bündeln und ihnen eine gemeinsame wissenschaftliche und werbliche Klammer zu vermitteln, um das absehbar große Interesse besser zu kanalisieren. Das in Südtirol bekannte „Jeder-sein-Süppl-Syndrom“ sollte zugunsten einer verbindenden, vielleicht sogar euregionalen Anstrengung mit Innsbruck und Trient überwunden werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Ist bekannt, welche Museumsstandorte in Südtirol sich auf das Anniversar 1525-2025 vorbereiten, in welcher Form?
2. Gibt es Bemühungen, in einer gemeinsamen Vorbereitungs- und Steuerungsgruppe auf Abstimmung, Zusammenhang und Bündelung von Ressourcen hinzuarbeiten?
3. Sind auch Kooperationen mit Tirol und dem Trentino im Rahmen der Euregio angedacht?

Bozen, 21.06.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In den vergangenen drei Monaten wurden die landesweit wichtigsten Brutstätten der Wechselkröten, die sich im südlichen Areal des Flughafens befanden, durch Bauarbeiten zerstört. Bei der Verlängerung der Landebahn wurden die Wassergräben durch Bagger zugeschüttet. Dabei wurden nicht nur viele adulte Tiere der Wechselkröte getötet, sondern es wurden auch deren Brutstätten vernichtet. Beides ist laut FFH-Richtlinie nicht erlaubt. Die Grüne Fraktion hat die Landesregierung bereits mehrmals aufgefordert, die Bauarbeiten einzustellen, den Naturfrevel zu sanieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Bisher hat die Landesregierung nichts unternommen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Seit wann sind der Landesregierung und der zuständigen Naturschutzbehörde die Vorkommen der Wechselkröte im südlichen Teil des Flughafens bekannt?
  2. Welche Einträge in Datenbanken, welche Studien und Untersuchungen zur Wechselkröte liegen der Landesregierung seit wann vor? Wir ersuchen um Auflistung der Daten und um Aushändigung etwaiger Studien und Untersuchungen.

Bozen, 21.06.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba