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BESCHLUSSANTRAG.

Wie die Arbeits- und Lebensbedingungen für Mensch und Tier in Großschlachtbetrieben aussehen können, mussten wir im Juni 2020 aufgrund des Corona-Skandals in der Schlachterei Tönnies in Ostwestfalen in Deutschland erfahren. Abgesehen davon, dass die Bedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter in diesem Betrieb sklavenähnlich waren und die Firma vor allem aus der Ausbeutung von Menschen ihren Profit schlug, brachte es viele Menschen europaweit vor allem auch zum Nachdenken darüber, unter welchen Bedingungen das Fleisch produziert wird, dass sie – oft mehrmals wöchentlich – verzehren.

Nun wissen wir, dass Fleisch der Firma Tönnies auch nach Südtirol geliefert wurde und hierzulande entweder als „Südtiroler“ Speck weiterverarbeitet oder über die Fleischtheke des Supermarktes gereicht wurde. Für viele Südtirolerinnen und Südtiroler war dies ein Schock. Denn vielfach meinte man bis dahin, dass die im Lande käuflichen Fleischteile von Schwein, Rind, Huhn, Schaf, Ziege und Co. von Tieren stammen, die lokal aufgezogen und geschlachtet würden. Ein leicht nachvollziehbarer Trugschluss.

Denn die Qualitätszertifikate der tierischen Produkte wiegen leicht in Sicherheit. Befindet man sich erst im Gütesiegelwald, wird es noch schwerer, vor lauter Zertifikaten den Qualitätsstandard zu sehen. Viele dieser Labels halten nicht unbedingt, was sie versprechen oder suggerieren.

Deshalb ist es vielen Menschen zunehmend wichtig, zu wissen, was sie konsumieren. Dieser Wunsch stellt eine Win-Win-Situation für Produzierende und Konsumierende dar. Herstellerinnen und Hersteller, die auf Transparenz setzen und klar deklarieren, woher ihre tierischen Produkte stammen, sind für ihre KundInnen attraktiv. Konsumierende haben Gewissheit zu den Produkten, die sie kaufen. Sie können Lokales oder Überregionales kaufen und verzehren. Der einzige Unterschied: Sie dürfen wissen, was sie tun. Darin liegt eine große Freiheit.

In der Vergangenheit wurde von Fachleuten auf diversen Tagungen – auch in und um Bozen – unterstrichen, wie wichtig der Ausbau von nachhaltig produzierten Lebensmitteln gerade in der Gemeinschaftsverpflegung ist.

Auch der Nationale Aktionsplan zum Green Public Procurement (GPP) sieht vor, dass Mindestumweltkriterien (MUK) eingehalten werden. Italien ist bisher der einzige Staat der Union, der das GGP verpflichtend vorsieht. Eine weitere Norm, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung ist (und die die Deklarierung erleichtert!), ist die EU-Richtlinie Nr. 1337/2013. Sie sieht vor, dass beim Verkauf von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch das Herkunfts- und Schlachtland auf der Etikette angegeben werden muss.

Die Deklarierung der Herkunft von tierischen Produkten in öffentlichen Ausspeisungen ist ein erster Schritt in diese Richtung. Konsumentinnen und Konsumenten fordern zunehmend diese Klarheit über die Herkunft der Lebensmittel, in besonderem Maße für Fleisch. Immer mehr Menschen wissen um die Wichtigkeit der Lebensmittel für die eigene Gesundheit und jene ihrer Kinder.

In dieser Hinsicht hat die Gemeinschaftsverpflegung eine besonders wichtige Rolle. Denn es werden dort erstens Menschen mit Essen versorgt, die mehrmals wöchentlich am selben Ort verköstigt werden. Zweitens handelt sich oftmals um Menschen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes besondere Bedürfnisse oder/und Sensibilitäten aufweisen (Kinder, SeniorInnen, Kranke, Pflegebedürftige…).

Die Gemeinde Bozen hat hier eine Vorreiterrolle inne. Auf den Menüplänen der Schulausspeisungen steht neben jedem Gericht, welche Zutaten darin aus biologischem Anbau stammen und welche aus fairem Handel. Diese Praxis sollte ausgeweitet werden.

Auf der Grundlage der Kennzeichnungspflicht sollen die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, im Menüplan anzuführen, woher das verwendete Fleisch und die tierischen Produkte stammen und wie das Tier, von dem sie stammen, gehalten und gefüttert wurde bzw. wird.

Wie wir von anderen Ländern, die dieses Prinzip bereits auf die Gastronomie ausgeweitet haben, wissen, beschränkt sich der zusätzliche Aufwand größtenteils auf die Anfangsphase.
Profitieren wird vom Kennzeichnungsprinzip nicht nur die Konsumentin und der transparent arbeitende Betrieb, sondern ganz besonders auch die heimische Landwirtschaft. Das Vertrauen in die Produkte, die im Land hergestellt werden, schafft Konsens zum regionalen Einkauf in der Mensaküche. Nicht zuletzt bedingt eine veränderte Nachfrage auch ein diversifizierteres Angebot – auch das ein Vorteil für die heimische Landwirtschaft.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

alle Maßnahmen zu treffen, damit die Betreiber von öffentlichen Ausspeisungen angehalten werden, den Herkunftsort und die Haltungsbedingungen der verwendeten tierischen Produkte auf den Menüplänen anzugeben.

Bozen, 08.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG DER MINDERHEITEN.

Heute, 07.07.2020 hat im Landtag eine skurrile Vorstellung stattgefunden. Der Abgeordnete Gert Lanz, Fraktionssprecher der SVP, hat eine Pressekonferenz gegeben, in der er auf die Folgen der „Bestreikung“ der Gesetzgebungsausschüsse seitens der Opposition hingewiesen hat. Das ist sein gutes Recht. Nur: Die Bestreikung wird es nicht geben.

Wir erinnern an die Abfolge der Ereignisse:

Der Untersuchungsausschuss zu Ankauf und Verteilung der Schutzausrüstung (UA) hat in den letzten beiden Monaten regulär gearbeitet. Die ersten Anhörungen haben, einem gemeinsam festgelegten Kalender folgend, stattgefunden. Am Freitag, 26.06. waren LH und die Landesräte und Landesrätin Widmann, Schuler, Deeg und Vettorato eingeladen, die (ausgenommen Vettorato) unabgemeldet nicht erschienen sind. LH Kompatscher hatte tags zuvor einen Brief an den UA geschickt, mit folgender Aussage: “Die Vorsitzenden und Mitglieder des UA sollen prüfen,  ob es nicht in der Tat opportun wäre, die Anhörungen und Arbeiten des Untersuchungsausschusses erst nach Abschluss der laufenden Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft fortsetzen zu wollen.“

Die Opposition wäre darauf eingegangen, jene Beamten vorerst nicht anzuhören, die unter Ermittlungen stehen. Der Vorschlag wurde von der Mehrheit abgelehnt, stattdessen beharrte Lanz auf der Aussetzung der Arbeiten. Darauf konnte die Opposition nicht eingehen und verließ den Saal, um die Abstimmung dieses Antrages zu verhindern.

Nach einer weiteren Eskalation der Ereignisse in der darauffolgenden Landtagswoche und im gestrigen Fraktionssprecherkollegium begab man sich endlich auf den Weg der Einigung. Eine Delegation (Noggler, Ploner, Lanz, Foppa) hat schließlich unter der Führung des Landtagspräsidenten Noggler gestern Abend einen Kompromiss gefunden, der das Weiterarbeiten des Ausschusses und die Anhörung der Personen nach der Sommerpause ermöglichen sollte. Es gilt das Wort unter „Ehrenleuten“, dass am kommenden Freitag, 10.07.2020, bei der nächsten Ausschusssitzung des UA, diese Einigung formalisiert wird.

Umso mehr verwundert uns die Tatsache, dass unser UA-Kollege Lanz heute noch einmal kräftig nachtreten muss und eine Pressekonferenz über einen Sachverhalt macht, der bereits nicht mehr existiert. Erinnert sich Lanz nicht mehr daran? Oder ist ihm daran gelegen, krampfhaft einen Konflikt aufrecht zu erhalten, aus dem wir bereits, mühsam aber doch, einen Ausweg gefunden haben?

Für uns als Mitglieder der politischen Minderheit ist Eines wichtig: Unsere Arbeit zu machen und unserer Kontrollfunktion nachzukommen. Wir glauben, dass dies die Bevölkerung von uns Mandataren, auch und gerade in dieser schwierigen Zeit, erwartet. Aus dieser Motivation heraus haben wir uns in die Verhandlungen für eine Kompromisslösung eingelassen – und in diesem Geist werden wir weiterhin für die Sache arbeiten. Politische Stellungskriege sind nicht fruchtbar und nachhaltig.

 BZ, 07.07.2020

Die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Minderheit im Südtiroler Landtag.

Fraktionsvorsitzende/Capigruppo (in ordine alfabetico)
Brigitte Foppa, Sven Knoll,  Paul Köllensperger, Andreas Leiter Reber, Diego Nicolini, Sandro Repetto, Alessandro Urzì

Präsident UA/Presidente Commissione d’inchiesta
Franz Ploner

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der vergangenen Woche kam es am Fuße des Rosengartens zu einem Erdrutsch. Dieser ereignete sich genau an der Baustelle zur Erweiterung der Gondelbahn, welche die Frommeralm mit der Kölner Hütte verbinden soll. Die Gesetzgebung in Südtirol sieht für solche Bauarbeiten, die in die Zone eines schon bestehenden Skigebiets fallen, kein UVP-Verfahren, sondern lediglich ein Screening vor.

Anfang Juni wurde besagte Baustelle eröffnet. Das Projekt sieht an der Bergstation eine bis zu 15 m tiefe Ausgrabung vor, da die Bergstation unterirdisch verlaufen soll.

Da der Beginn der Bauarbeiten und der oben erwähnte Erdrutsch zeitlich so nah beisammen liegen, drängt sich der Verdacht auf, die zwei Ereignisse könnten miteinander verbunden sein.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Steht der Erdrutsch in Zusammenhang mit den Bauarbeiten für die Lifterweiterung am Rosengarten oder könnten diese den Erdrutsch verursacht haben?
  2. Falls nein, wie erklärt sich die Landesregierung die Tatsache, dass diese beiden Ereignisse zeitlich so nah beieinander liegen?
  3. Wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das beschlossene Projekt der Lifterweiterung vorgenommen?
  4. Falls nein, bitten wir um die persönliche Einschätzung der zuständigen Landesrätin: Wäre die Einführung eines verpflichtenden UVP-Verfahrens auch für derartige Projekte sinnvoll?
  5. Wie geht es mit den Bauarbeiten am Fuße des Rosengartens jetzt weiter? Hat der Erdrutsch zu einem Stopp der Arbeiten geführt? Wie gedenkt man, die Arbeiten jetzt fortzuführen?
  6. L‘ampliamento dell‘impianto di risalita è stato concessionato (BAUKONZESSION NR. 2020/12 VOM 05.05.2020 Gemeinde Welschnofen) sulla base del progetto definitivo. Esiste un progetto esecutivo? Se si, dove è reperibile?
  7. Dalla relazione geologica-geotecnica accompagnatoria del progetto definitivo risulta che non sono stati effettuati sondaggi geognostici (pag. 32 relazione geologica-geotecnica). Questi sono stati effettuati per il progetto esecutivo, secondo quanto previsto dalle Norme Tecniche sulle Costruzioni 2018?

Bozen, 07.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann man die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Normalerweise gibt es einen ordentlichen Aufschrei, wenn in der Nähe einer Schutzhütte eine Mure abgeht. Erst recht wird darüber berichtet, wenn der Grund für den Murenabgang Baggerarbeiten im Hochgebirge sind. Seltsamerweise war das vergangene Woche nicht der Fall, obwohl im Bereich der Kölner Hütte nach einem Gewitter ein großer Erdrutsch zu Tale donnerte.

Aber der Reihe nach: Umweltschutzverbände und Bürgerinitiativen hatten in den vergangenen Jahren den geplanten Neubau der Liftanlage zwischen Frommer Alm und Kölner Hütte als überdimensioniert bezeichnet und vor zu drastischen Eingriffen in die sensible Landschaft am Fuß des Rosengartens gewarnt.

Die Proteste richteten sich nicht nur gegen die neue Seilbahn, sondern auch gegen den geplanten Event-Glasturm.

Mittlerweile hat die Landesregierung entschieden und den Liftbau genehmigt. Die Bauarbeiten diesbezüglich haben vor einigen Wochen begonnen, an der heutigen Bergstation bei der Kölner Hütte wurden gewaltige Erdbewegungen durchgeführt. Die Vegetationsdecke wurde im steilen Gelände aufgerissen, das darunter liegende Erdreich ausgebaggert und am Hang deponiert.

Es kam, wie es kommen musste. Ein Gewitter genügte, um tausende Kubikmeter Aushubmaterial zu mobilisieren, welches zu Tale stürzte und alles mitriss, was sich im Wege befand. Zum Glück kamen keine Menschen zu Schaden. Dennoch sollte der Vorfall von den Behörden genauestens untersucht werden.

Dieses Ereignis zeigt allzu deutlich auf, wie sensibel und verletzbar die Landschaft im Hochgebirge ist und wie gefährlich starke Eingriffe sein können. „Hoffentlich zieht die Landesregierung aus dieser Beinahe-Katastrophe die notwendigen Lehren und stellt in Zukunft keine Genehmigungen für Liftanlagen in sensiblen Zonen mehr aus.“ sagt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler von den Grünen.

Es fällt auf, dass unter der Regierung Kompatscher der Bau von Aufstiegs- und Liftanlagen deutlich zugenommen hat. Dabei werden nicht nur wertvolle Landschaftseinheiten ge- oder zerstört, sondern es fließen auch viele Millionen von Steuergeldern in diese Projekte.

BZ, 06.07.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

BESCHLUSSANTRAG.

Im Rahmen der von der italienischen Regierung in Rom einberufenen Generalstände der Wirtschaft („Stati generali dell’economia“), deren Ziel es war, neue Wege in Richtung einer nachhaltigen Zukunft zu finden, stellten die Vertreterinnen und Vertreter der Bewegung „Fridays For Future“ ein detailliertes Dokument mit dem Titel „Zurück in die Zukunft“ vor. Einen Kernpunkt davon stellt der Verzicht auf die Verwendung von Plastik, insbesondere im Handelskreislauf und in der Lebensmittelkette dar, wobei auf jeden Fall dem massiven Einsatz von Kunststoff im Nahrungsmittel- und Getränkebereich entgegengewirkt werden soll.

PET-Flaschen zersetzten sich beispielsweise erst nach geschätzten 1.000 Jahren. Sie sind nicht biologisch abbaubar und nur ein kleiner Anteil davon wird für das Recycling gesammelt. Ein
Großteil davon wird in der Umwelt entsorgt und verbleibt dort jahrhundertelang. In unseren Ozeanen treiben 150 Millionen Tonnen Plastik, wobei die genannten Einweg-PET-Flaschen einen Großteil davon ausmachen.

Wenn man bedenkt, dass bereits bei der Herstellung dieses Materials große Mengen an Wasser und Erdöl verbraucht werden, wird klar, dass hier von Nachhaltigkeit keine Rede sein kann. Italien
kann als konkretes Beispiel genannt werden, da dieses Land zu den größten Wasserflaschenkonsumenten der Welt gehört: Bei 12,5 Milliarden Litern an Wasser, das jedes Jahr in Plastikflaschen abgefüllt wird, werden 330.000 Tonnen PET produziert. Dies bedeutet einen Verbrauch von 650.000 Tonnen Erdöl und 6 Milliarden Litern Wasser.

Natürlich werden diese Flaschen häufig wiederverwendet, indem sie mit Leitungswasser gefüllt werden, das in Italien von guter Qualität ist. Diese Wiederverwendung der Plastikflaschen ist jedoch nicht die optimale Lösung: Wie alle Plastikmaterialien wird auch PET von Licht und Wärme angegriffen und mit der Zeit kann es dadurch zu Beeinträchtigungen der Widerstandsfähigkeit und Wasserundurchlässigkeit kommen, sodass der Inhalt der Flaschen verunreinigt werden kann.

Die bestmögliche Lösung besteht daher darin, den Einsatz von Plastik so weit als möglich zu vermeiden. Das Land könnte diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten, wenn man bedenkt, wie viele Nahrungsmittel und Getränke in den öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern und Verwaltungsgebäuden bereitgestellt werden. Land, Bezirksgemeinschaften und Gemeinden könnten eine spezifische Punktevergabe für die Vermeidung oder den möglichst geringen Einsatz von Plastik (Behälter, Geschirr usw.) bei Ausschreibungen für die Lieferung von
Nahrungsmitteln und Getränken, die Führung von Kantinen und Bars sowie die Bereitstellung von Snack- und Getränkeautomaten in allen öffentlichen Gebäuden, von den Schulen bis zur Universität, von den Krankenhäusern bis zu den Landesressorts, den Sozialsprengeln und jeglichen anderen öffentlichen Einrichtungen einführen. Wenn man die Bedeutung und den Umfang des öffentlichen Dienstes in unserem Land bedenkt, wird klar, wie sehr der Verzicht auf Plastik im öffentlichen Vergabewesen zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen könnte. Würde bei öffentlichen Ausschreibungen die Vergabe von zusätzlichen Punkten für die Lieferung von lokalen Nahrungsmitteln eingeführt, könnte noch mehr an Verpackungen jeglicher Art eingespart werden.

Die Anwendung dieser Grundsätze im Nahrungsmittelbereich würde auch den Schutz der Gesundheit von Kindern, Studentinnen und Studenten und aller Menschen, die in unserem Land
arbeiten, lernen, sich einer Behandlung unterziehen oder schlicht eine öffentliche Einrichtung aufsuchen, fördern.

Die Landesverwaltung hat in den letzten Jahren Schritte in die richtige Richtung unternommen, jedoch ging diese Entwicklung langsam und oftmals mit einer sehr unterschiedlichen Handhabung vergleichbarer Situationen vonstatten, wie dies aus der Antwort auf die Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 1/April/2020 der Grünen Fraktion hervorgeht. In dieser Antwort, die sich ausschließlich auf die Krankenhäuser bezieht, wurde Folgendes mitgeteilt: „Der Bardienst des Krankenhauses Meran [und des Krankenhauses Bozen] wurde an eine private Firma vergeben und laut Ausschreibungsbestimmungen kann die Zuschlagfirma Plastikflaschen verkaufen.“ Für den Bardienst in den Krankenhäusern von Brixen und Sterzing sind Plastikflaschen hingegen nicht vorgesehen, außer der Gast verlangt ausdrücklich danach. In der Krankenhausbar Bruneck sind Getränke in Plastikflaschen nur zur Mitnahme verkäuflich, im Rahmen der Neuausschreibung
(2021) soll jedoch der Gebrauch von Plastikflaschen verboten werden.

Vor diesem Hintergrund erscheint es als notwendig und auch als möglich, die Vorgaben der öffentlichen Verwaltung zu vereinheitlichen und in allen Einrichtungen die vorbildlichste Vorgangsweise, nämlich die Vermeidung von Plastik, einzuführen.

Aus diesen Gründen verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. A introdurre d’ora in poi, come condizioni che determinano una parte rilevante del punteggio, in tutti i bandi con cui la Provincia stessa indice gare che riguardano forniture di alimenti e bevande di ogni tipo, di gestione di mense bar e ristorazione, di installazione di distributori automatici di cibi e bibite per istituzioni pubbliche provinciali come scuole, università, ospedali, servizi sociali, edifici dell’amministrazione e simili, i due seguenti punti:
    • gänzliche Vermeidung oder bestmögliche Reduzierung der Verwendung von Flaschen, Behältern oder Utensilien aus Plastik, PET oder TetraPak im Rahmen der Dienstleistungen und Lieferungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind;
    • ausschließliche oder weitestmögliche Verwendung von lokalen oder regionalen Produkten oder solchen aus dem fairen Handel;
  2. sich um eine Einigung mit dem Gemeindenverband zu bemühen, damit auch die Gemeinden und die Bezirksgemeinschaften bei der Ausarbeitung ihrer eigenen Ausschreibungen ähnliche Entscheidungen treffen.

BZ, 06.07.2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler Hanspeter Staffler

Vor 25 Jahren, am 3. Juli 1995, ist Alexander Langer gestorben. Unserem Vordenker sind wir Grünen Südtirols stets verbunden, er bleibt uns immer noch Inspiration und Richtungsweisung.

Alexander Langer hat vielerorts Weichen gestellt und Spuren hinterlassen: in der italienischen und europäischen Umweltbewegung, die er mitbegründet hat, im Europaparlament, wo er gewirkt hat – und natürlich auch in seinem Heimatland Südtirol, wo er seine Zeit ganz wesentlich mitgeprägt hat.

Uns ist er heute noch Inspiration.

So hat Langer von Anbeginn die Umweltpolitik an die soziale Gerechtigkeit und das Zusammenleben geknüpft. Umweltschutz und -politik darf niemals elitärer Selbstzweck sein, sondern muss die Lebenswirklichkeit der Menschen im Blick haben.

Von Alexander Langer haben wir gelernt, ein besonderes Gespür für die Grenzen zu entwickeln. Denn es gibt Grenzen, die es zu respektieren und zu stärken gilt – etwa die Grenzen des Wachstums, der Ausbeutung, der Begehrlichkeiten. Und es gibt Grenzen, die zu überwinden sind: die Grenzen in den Köpfen, die Grenzen zwischen den Kulturen und Sprachgruppen.

Diesen Auftrag spüren wir, die nach Alexander Langer weiter machen, immer noch.

Wir haben von ihm gelernt, dass Politik aus Dialog entsteht, dass der Weg unbeirrbar zu gehen ist – und dass die Grundlage jeglichen Tuns der Friedensgedanke sein muss. Die Taube in unserem Parteisymbol steht für diesen Ansatz.

Wir versuchen ihn weiter zu tragen – hoffentlich im Sinne unseres großen Vordenkers.

Die Grünen Südtirols

PRESSEKONFERENZ DER MINDERHEITEN.

Die heutige Aussprache der Minderheit und Mehrheit zum Untersuchungsausschuss hat kein Ergebnis gebracht. Der Abgeordnete Lanz, in Vertretung der politischen Mehrheit, bleibt dabei, seinen Antrag auf Aussetzung der Arbeiten des Untersuchungsausschusses bis zum Ende der Ermittlungen weiter nicht zurückzuziehen. Eine solche Aussetzung des Untersuchungsausschusses ist für die Minderheit nicht akzeptabel, da sie einer Beschneidung unserer Kontrollfunktion gleichkommt. Es liegt auf der Hand, dass die Minderheit dies nicht schweigend hinnehmen kann. Eine Diskussion über Arbeitsweise und Kalender der Anhörung ist möglich aber die Aussetzung der Arbeiten steht nicht zur Verfügung. Die Mehrheit wird merken, dass sie nicht gegen uns und nicht ohne uns hier arbeiten kann. Wir werden als geeinte Opposition in diesem Sinne bereits ab Beginn der nächsten Woche klare und harte Maßnahmen setzen. Es liegt an der Mehrheit, ein konstruktives Weiterarbeiten zu ermöglichen, indem eine reguläre Fortführung des Untersuchungsausschusses so wie geplant garantiert wird.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Opposition

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der Gemeinde Brenner befindet sich das Biotop Hühnerspiel, welches aufgrund seiner besonderen geologischen Ausformung sowohl als Biotop als auch als Natura 2000 Gebiet unter Schutz steht. Das Gebiet zeichnet sich durch eine kleinräumige Abfolge von kalk- und silikathaltigen Gesteinen aus, worauf sich viele unterschiedliche Pflanzengesellschaften entwickelten. Diese beheimaten eine Fülle von seltenen Pflanzen- und Tierarten, wobei Orchideen und halbendemische Arten besonders ins Auge stechen.

Auf rund 2650 Meter Meereshöhe befindet sich im Bereich der Sendemasten die Bergstation der bereits vor Jahrzehnten aufgelassenen Liftanlagen. Die aufgelassene Bergstation liegt im Grenzbereich des Natura 2000 Gebietes und beinhaltet, wie beiliegende Fotos belegen, Ölfässer und Altbatterien. Zumindest eines der Ölfässer dürfte bereits leck sein, denn das umliegende Erdreich scheint kontaminiert zu sein.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich in der aufgelassenen Bergstation am Hühnerspiel gefüllte Ölfässer und alte, wahrscheinlich bleihaltige Batterien befinden?
  2. Falls ja, warum hat die Landesregierung über Jahrzehnte nichts unternommen, um diese ökologischen Zeitbomben zu entschärfen?
  3. Falls nein, wie und wann gedenkt die Landesregierung die Sanierung dieser gefährlichen Stoffe in die Wege zu leiten?
  4. Wer ist laut Landesregierung verantwortlich für die unsachgemäße Lagerung von den zitierten gefährlichen Stoffen in einer ökologisch sensiblen Hochgebirgszone?
  5. Gedenkt die Landesregierung Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten?
  6. Bis wann kann mit dem Abtransport der Ölfässer und der Altbatterien gerechnet werden und bis wann wird die Sanierung des kontaminierten Erdreiches durchgeführt?

 

Bozen, 30.06.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann man die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Die Ausbreitung von SARS-COV-2 in der ostwestfälischen Fleischfabrik Tönnies in Deutschland hat zutage geführt, unter welchen Bedingungen die Arbeiterinnen und Arbeiter dieser Fabrik dort arbeiten und sogar leben müssen. Diese Bedingungen sind höchst prekär und nicht vereinbar mit den Menschenrechtsstandards, denen wir uns in Europa verschrieben haben.

Nun hat die Firma Tönnies auch Fleisch nach Südtirol geliefert. Der Leiter des Südtiroler Speckkonsortiums, Matthias Messner, versicherte am 24.06.2020 auf Rai Südtirol, dass das importierte Fleisch von guter Qualität sei und kein Grund zur Sorge bestehe.

Und doch besteht Anlass zum Nachhaken: Wie viel wissen Südtirols Betriebe über die sanitären Standards und die Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferer, bzw. wie viel wollen sie wissen? Gehören diese, sowie Menschenrechtsbedingungen im Allgemeinen zu den Auswahlkriterien eines Zulieferers?

Das Problem betrifft sicher nicht die Fleischverarbeitungsbranche alleine, sondern ist ein Thema, das heute aktueller ist denn je. Denn große Firmen, die ein Endprodukt jedweder Sorte produzieren bzw. vertreiben, geben häufig an, dass Arbeits- Menschen- und Umweltrechtsprobleme in ihrer Lieferkette das Problem der Zulieferer seien. Sie selbst wüssten davon nichts und hätten somit auch nichts verändern können.

Da Südtirol auf vielen Gebieten zu den Besten in den verschiedenen Sparten, Branchen usw. gehört, sind wir davon überzeugt, dass dies auch auf die Achtung der Arbeits- Menschen- und Umweltrechte in den Lieferketten der diversen Firmen zutrifft. Wie genau Südtirol diesen Problemen entgegenwirkt, möchten wir aus gegebenem Anlass erfahren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kann ausgeschlossen werden, dass Fleisch der Firma Tönnies in Südtirols Ausspeisungen, Krankenhäusern, Seniorenheimen etc. auf den Tisch kommt?
  2. Gibt es Förderungen für Betriebe, die Fleisch verarbeiten (Speck inklusive)? Wenn ja, so bitten wir um die Auflistung dieser Förderungen in den Jahren 2016/17/18/19.
  3. Ist es der Landesregierung ein Anliegen, dass im Land so wenig wie möglich Fleisch verarbeitet wird, das aus Massentierhaltung kommt? Wenn ja, gilt die Herkunft der Tiere als Kriterium bei den Förderungen (etwa von fleischverarbeitenden Betrieben) oder Ausschreibungen (etwa für Gemeinschaftsverpflegung)?
  4. Fördert das Land Südtirol das Südtiroler Speckkonsortium? Wenn ja, bitten wir um Auflistung der Förderungen in den Jahren 2016/17/18/19.
  5. Südtirol-typische Produkte wie Speck sind zum Teil mit dem Logo der Dachmarke Südtirol Ist die Verwendung dieses Logos an die Einhaltung gewisser Standards von Menschen- Tier- Arbeits- oder Umweltrechten gebunden?
    • Wenn ja, wie kontrolliert die Dachmarke Südtirol die Einhaltung dieser Rechte und wie vereinbar mit diesen Standards war die Zusammenarbeit des Südtiroler Speckkonsortiums mit der Firma Tönnies?
    • Wenn nein, woran genau misst sich die Qualität, mit der die Dachmarke wirbt?
  6. Sind Südtirols Unternehmen dazu verpflichtet, Arbeitsrechts- Menschenrechts- und Umweltrechtverletzungen in ihren Lieferketten nachzuspüren? Sind Förderungen an diese Standards gebunden?

 

Bozen, 30.06.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler