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Almbusse auf der Seiser Alm

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus Kastelruth erreicht uns die Nachricht über ein recht eigenwilliges Vorgehen bei der Einführung und Genehmigung des Almbusbetriebs auf der Seiser Alm.
Im Naturpark verkehrten bis vor kurzen folgende Busse: Seiser Alm Express (Buslinie 10) von Seis nach Kastelruth, Almbus (Buslinie 11) von Compatsch nach Saltria und der Bus Piz (Linie 14) von Compatsch über Ritsch nach Piz.
Die Buslinie 14 wurde im Jahr 2016 errichtet und das Busunternehmen Silbernagl mit der Ausführung beauftragt, wohlbemerkt auf einer nicht gemeindeeigenen Straße, sondern auf einem privaten Güterweg und entgegen des landschaftlichen Gebietsplans von 1992.
Grundlage dieser Errichtung, so scheint es, war ein Treffen zwischen der Gemeinde Kastelruth, dem Amt für Personenverkehr und dem Busunternehmen Silbernagl am 10.06.2016, dem dann ein Technischer Bericht vom Amt für Personenverkehr folgt, in welchem die Gemeinde gebeten wird, die Befahrbarkeit der Strecke mitzuteilen.
Die Befahrbarkeitserklärung erfolgt nicht von der Gemeinde Kastelruth, sondern von einem privaten Hoteleigentümer, in Funktion als Obmann der Wegbau Interessentschaft Piz-Seiseralm. Zufälligerweise liegt dessen Hotel (mittlerweile geführt vom Sohn) an der Endhaltestelle der Buslinie 14.
Dass die Buslinie auf einer nicht gemeindeeigenen Straße auch im Wiederspruch zum landschaftlichen Gebietsplan (Dekret des Landeshauptmanns Nr. 269/V/81 vom 10. Februar 1992) steht, schien auch die Landesregierung nicht zu stören.
Erst nach wiederholtem Nachfragen beim Amt für Personenverkehr, bei der Gemeinde Kastelruth und beim Amt für Naturparke von Seiten der Eigentümerin einer Parzelle, auf der die Buslinie 14 verlief, wurde das Amt für Personenverkehr und die Landesregierung tätig.
Am 14.08.2019, nur 3 Monate nach der jährlichen Ermächtigung (Dekret 7923/2019) kam es zum Widerruf: Per Dekret 14695/2019 wurde bestimmt, dass die Buslinie 14 nicht mehr verkehren darf und die Linien 10 und 11 nur noch in eingeschränkter Form.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Seit welchem Jahr fährt die Buslinie 14 auf dem privaten Güterweg zwischen Ritsch und Piz?
  2. Wie ist die gesetzliche Regelung zur Einführung einer Buslinie? Welches sind die Schritte und welche Institutionen müssen die Einführung genehmigen? Wir bitten um die genaue Vorgehensweise.
  3. Das Amt für Personenverkehr ersucht die Gemeinde Kastelruth im technischen Bericht 16.06.2016, die Befahrbarkeit der Strecke der Buslinie 14 zu bestätigen. Wie kann es sein, dass die Befahrbarkeit von einem privaten Hotelbesitzer (bzw. Obmann der Wegbau Interessentschaft Piz-Seiseralm), in einem nicht protokollierten Schreiben erklärt wurde, obwohl der technische Bericht an die Gemeinde gerichtet war? Von wem wurde der Obmann/Hotelier über den Bericht informiert und dazu beauftragt, die Befahrbarkeit zu erklären?
  4. Warum wurde diese nicht offizielle Erklärung vom Amt für Personenverkehr akzeptiert?
  5. Warum wurde bei der Genehmigung des Busverkehrs auf der Seiser Alm (Dekret 7464/2016) der landschaftliche Gebietsplan (Dekret des Landeshauptmanns Nr. 269/V/81 vom 10. Februar 1992) nicht berücksichtigt?
  6. Warum ist weder die Gemeinde Kastelruth, noch das Amt für Personenverkehr, noch die Forstbehörde oder das Amt für Naturschutz bzw. für Naturparke interveniert?
  7. Laut Gebietsplandekret Art.22 werden für zusätzliche Beförderungsdienste keine Fördermittel durch die Landesverwaltung gewährt, davon betroffen wären auch die Buslinien 10,11 und 14. Wie wurden diese Buslinien finanziert? Bitte um genaue Auflistung der Ausgaben pro Jahr und Linie seit dem Jahr der Einführung.
  8. Gibt es Pläne von Seiten des Tourismusvereins oder der Seiser Alm Bahnen die Buslinie(n) wiedereinzurichten? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Bozen, 17.09.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Author: admin

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