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BESCHLUSSANTRAG.

Klimaschutz zählt mittlerweile zu den Schwerpunkten der Europäischen Union und der Internationalen Gemeinschaft. Auf der UN-Klimakonferenz in Paris, am 12. Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsparteien der UNFCCC[1] – seinerzeit 195 Staaten und die Europäische Union – das Übereinkommen von Paris.

Im Übereinkommen von Paris wurde im Jahr 2015 festgelegt, die menschengemachte globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius und  möglichst unter 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im Dezember 2020 haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Für das Jahr 2050 soll laut dem Europäischen Grünen Deal (EGD) die EU-weite Treibhausgas-Neutralität erreicht werden.

Im heurigen Jahr 2021 soll das Europäische Klimagesetz beschlossen werden. Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament und den Mitgliedstaaten sind im Laufen. Neben dem Emissionshandel für die Großindustrie wird eine neue Klimaschutzverordnung die Treibhausgas-Ziele für die Sektoren Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft definieren. Zudem wird es noch eine Verordnung für den Landnutzungssektor geben, sodass die Leistungen der Wälder und Böden auch in den Klimaschutz einfließen.

Entwicklungen in Südtirol

Im Herbst 2019 hielt die Landesregierung eine Klausurtagung ab, worin es um die neue Klimastrategie und um die Überarbeitung des aktuellen Klimaplans aus dem Jahr 2011 ging. Die Landesregierung verkündete im Anschluss an die Klausur, dass sie Südtirol zum Klima-Vorreiter machen wolle und dass der Klimaplan 2011 bis Mitte 2020 überarbeitet werden solle. Da der neue Plan zurzeit noch nicht vorliegt, stützen wir uns für die Einschätzung der Gesamtemissionen und der Emissionsentwicklung auf bestehende Pläne und Studien.

Die Gesamtemissionen reichen in Südtirol je nach Art der Berechnung von 4,4 t/EW (Umweltagentur, 2011) über 5,3 t/EW (EURAC, 2013) bis zu 7,5 t/EW (Klimahausagentur, 2019). Die wichtigsten Emittenten sind Verkehr, Gebäudewärme, Landwirtschaft, der Bausektor und die sogenannten „grauen Emissionen“, die wir durch den Verbrauch von globalen Konsumgütern erzeugen. Je nach Rechenart, hätte Südtirol in den vergangenen 10 Jahren zwischen 0,7 und 3,9 Tonnen pro Einwohner an CO2-Äquivalent einsparen müssen, um den richtigen Weg der Treibhausgas-Neutralität zu gehen. In Wirklichkeit liegt der Wert irgendwo zwischen null und 0,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einwohner.

Trotz einer fehlenden energieintensiven Großindustrie und trotz des ungewöhnlich hohen Anteils an erneuerbarer Stromenergie, lässt sich die Vorreiter-Rolle Südtirols als Klimaland weder eindeutig erkennen noch in irgendeiner Form überprüfen. Mehrere Umweltorganisationen und die Fridays-for-Future Bewegung fordern seit Jahren mehr Transparenz in der Darstellung der Daten und vor allem eine periodische Übersicht über die erzielte Reduktion der Treibhausgasemissionen der einzelnen Sektoren und des Landes insgesamt. Dabei ist es unerlässlich, standardisierte Methoden zur Berechnung und Deklaration der Treibhausgasemissionen anzuwenden, um die zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen.

Üblicherweise werden international folgende Kennzahlen errechnet:

  • Treibhausgasausstoß pro Kopf und Jahr in CO2-Äquivalenten (ohne Konsum);
  • Treibhausgasausstoß pro Kopf und Jahr in CO2-Äquivalenten (mit Konsum);
  • Durchschnittliche Dauerleistung in Watt pro Person (Primärenergie ohne Konsum).

Aus all diesen Gründen ist es unserer Meinung notwendig, ab sofort einen jährlichen Monitoringbericht zu erstellen, wobei die Pflicht zu dessen Ausarbeitung im neuen Klimaplan 2050 normativ verankert werden sollte. Es wäre zudem methodisch sinnvoll, diesen Monitoringbericht von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution erstellen zu lassen.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

Jährlich einen Monitoringbericht zum Klimaplan Energie-Südtirol 2050 dem Landtag vorzulegen, worin die Umsetzung der Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes, die jeweiligen Ziele und Ergebnisse der einzelnen Sektoren und die jährliche Gesamt-Reduktion der Treibhausgasemissionen beschrieben ist.

 

Bozen, 31.03.2021

 

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

 

[1] UNFCCC: United Nations Framework Convention on Climate Change

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

A Bolzano da molti anni l’associazione GEA gestisce su incarico della ASSB una casa rifugio per donne vittime di violenza. La casa esistente dispone di 6 mini appartamenti. Dal 2017, in base a nuovi criteri per l’accredito di queste strutture, dei 6 appartamenti solo 2 possono accogliere donne con figli e figlie, mentre negli altri 4 possono essere ospitate solo donne da sole. Questo ha creato una situazione di emergenza e molti sono i casi di donne con figli e figlie che sono state ospitate in alberghi cittadini, con una forte spesa a carico dell’associazione, coperta per ora con donazioni. La Provincia ha finanziato la realizzazione di una nuova casa rifugio che dovrebbe essere pronta nel 2024 ed è importante che tali tempi vengano rispettati.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. A quanto ammonta il finanziamento messo a disposizione dalla Provincia per il comune di Bolzano/Assb per la nuova casa rifugio delle donne vittime di violenza?
  2. A che punto è la procedura per la sua realizzazione? Esiste già il progetto per la nuova casa, è già stato individuato il luogo o l’edificio in cui realizzarla?
  3. Quante donne potrà ospitare la nuova casa? Ogni donna potrà avere con sé figli/figlie?
  4. Gli alloggi si troveranno in uno stesso edificio, cosa fondamentale per una gestione ottimale?
  5. Verrà rispettata la scadenza del 2024 per la consegna della nuova casa realizzata?

Bolzano, 30 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

 

Qui potete scaricare la risposta della giunta.

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

La Giunta provinciale ha presentato alle parti sociali la proposta di diversificare il valore del canone provinciale, attualmente circa 6,63 € al m2, riducendolo per le località a minor tensione abitativa e alzandolo nei centri a maggiore tensione, con aumenti fino a 9 € (+35%) a Bolzano. Ciò è incomprensibile in un periodo difficile per le famiglie e rischia di scatenare una corsa al rialzo degli affitti, poiché il canone provinciale rappresenta un riferimento per tutto il mercato della casa.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Qual è esattamente la proposta della Giunta di diversificazione del valore del canone provinciale e su quali motivi e dati si fonda?
  2. La diversificazione è stata sollecitata da qualche associazione o rappresentanza di interessi?
  3. Non teme la Giunta che l’aumento scateni una corsa al rialzo degli affitti sul mercato?
  4. L’aumento proposto è collegato all’applicazione della Lp 9/2018, art. 40, “abitazioni a prezzo calmierato”? Alzando il canone provinciale si vuole incentivare i costruttori a realizzare questi alloggi, consentendo loro maggiori guadagni?
  5. Intende l’assessora discutere questa proposta almeno nella competente commissione legislativa, o meglio nel Consiglio provinciale stesso?

Bolzano, 30 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Qui potete scaricare la risposta della Giunta.

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Ci risulta che la diga di Monguelfo, gestita da Alperia, abbia una capacità di circa 6 milioni di m3, ma che circa 5 milioni di m3 siano ormai costituiti da sedimenti. Un intervento è ormai urgentissimo. La diga alimenta la centrale Alperia di Brunico, la cui concessione è scaduta nel 2014 ed è attualmente in regime di proroga in attesa della gara prevista per il 2024. Non vorremmo che in attesa della gara la società non intendesse più mettere mano all’impianto: è un pessimo esempio dato da grandi concessionari come Enel ed Edison, che dalla società provinciale Alperia non deve essere seguito!

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Qual è esattamente la situazione della diga di Monguelfo per quanto riguarda i sedimenti in rapporto alla capacità totale dell’impianto, alla sua sicurezza e alla sua efficienza?
  2. Che cosa intende fare Alperia per risanare la diga di Monguelfo e ripristinare una condizione di assoluta sicurezza e di normale efficienza? E entro quale data intende intervenire?

Bolzano, 30 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Qui potete scaricare la risposta della Giunta.

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

La Convenzione di Istanbul del 2011 sulla “Prevenzione e la lotta contro la violenza nei confronti delle donne e la violenza domestica”, ratificata dall’Italia nel 2013, prevede “case rifugio” e “centri di prima assistenza” adeguati, facilmente accessibili e in numero sufficiente. Tale “numero sufficiente” è indicato nelle “Raccomandazioni alla Commissione sulla lotta alla violenza contro le donne” approvate dal Parlamento europeo nel 2014, che prevedono: “la disponibilità di centri di accoglienza specializzati, concepiti sia come servizi di prima assistenza sia come spazi sicuri e di emancipazione per le donne, dotati di infrastrutture e personale adeguatamente formato, che possano accogliere almeno una donna ogni 10.000 abitanti”.

Si chiede alla Giunta provinciale:

  1. Quanti posti-alloggio antiviolenza esistono in Provincia di Bolzano e in quali città?
  2. Questi posti-alloggio sono tutti in “centri specializzati, spazi sicuri dotati di infrastrutture e personale adeguatamente formato”, o vi sono situazioni diverse e, semmai, quali?
  3. Il numero di posti-alloggio antiviolenza in Alto Adige soddisfa le indicazioni europee per la Convenzione di Istanbul: un posto ogni 10.000 abitanti, ossia da noi almeno 52 posti?
  4. In caso contrario, che cosa intende fare la Giunta provinciale per raggiungere “almeno” il numero minimo indicato dal Parlamento europeo, e entro quando?

Bolzano, 30 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Qui potete scaricare la risposta della Giunta.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Herbst 2019 hielt die Landesregierung eine Klausurtagung ab, worin es um die neue Klimastrategie und um die Überarbeitung des aktuellen Klimaplans aus dem Jahr 2011 ging. Die Landesregierung verkündete im Anschluss an die Klausur, dass sie Südtirol zum Klima-Vorreiter machen wolle und dass der Klimaplan 2011 bis Mitte 2020 überarbeitet werden solle. Seitdem ist es ruhig um den neuen Klimaplan geworden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Auf welchen Stand ist die Überarbeitung des Klimaplans?
  2. Wurden Bevölkerung und Umweltorganisationen in die Überarbeitung einbezogen?
  3. Wann wird der neue Klimaplan dem Landtag vorgestellt?
  4. Wann wird der neue Klimaplan der Öffentlichkeit vorgestellt?

Bozen, 26.03.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

PRESSEMITTEILUNG.

Heute werden die beiden Landesgesetzentwürfe zur Direkten Demokratie, einer von Josef Noggler und der andere von Brigitte Foppa, im 1. Gesetzgebungsausschuss behandelt.

Ein Blick zurück:

Das Gesetz zur direkten Demokratie, Partizipation und politischen Bildung ist kaum zwei Jahre alt und wurde in der Praxis bislang nicht angewandt. Es wurde am Ende der letzten Legislaturperiode, im Jahr 2018, verabschiedet und ist das Ergebnis eines langen Prozesses der Beteiligung und Vermittlung zwischen Zivilgesellschaft, Mehrheit und Opposition. Unterzeichner*innen des Gesetzes waren Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler. Die Debatte war intensiv, aber immer konstruktiv und mit dem Endergebnis waren (fast) alle zufrieden.

Doch schon vor zwei Jahren, während der Debatte zum Gesetz im Plenum, schien Landeshauptmann Kompatscher, der sich immer als Befürworter der Partizipation geriert hatte, dieses Gesetz als eine Art Kuckucksei zu betrachten. Mit Beginn dieser Legislaturperiode nahm sein Vorhaben, dem Gesetz für direkte Demokratie die Zähne zu ziehen, immer mehr an Gestalt an. Dieses Vorhaben wurde nach einigen Umwegen von keinem geringeren als Landtagspräsident Noggler übernommen. Jener Noggler, der am ursprünglichen Direkte-Demokratie-Gesetz mitgearbeitet und es mitunterzeichnet hatte, begann nun aus Gründen, die wohl nur ihm selbst bekannt sind, hart durchzugreifen und das bestehende Gesetz durch einen neuen Landesgesetzentwurf auszuweiden.

Drei wichtige Komponenten des Gesetzes stehen unter Beschuss:

  1. Das bestätigende Referendum zu Landesgesetzen. Dieses Instrument gibt Bürger*innen die Möglichkeit, das Inkrafttreten eines vom Landtag verabschiedeten Gesetzes zu stoppen, um die Bevölkerung darüber abstimmen zu lassen. Dies betrifft nur jene Landesgesetze, welche mit weniger als einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag verabschiedet werden. Noggler will diese Möglichkeit nun komplett abschaffen. Ist ein Instrument, das die Ausarbeitung guter Gesetze und die Suche nach einem breiten Konsens innerhalb der gesetzgebenden Versammlung anregt wirklich so furchteinflößend? Zumal dieses Instrument in den zwei Jahren, seit das Gesetz in Kraft ist, noch nie, nicht ein einziges Mal, „missbraucht“ wurde?
  2. Der Bürgerrat. Dieses komplexe und wichtige Instrument der Partizipation wurde im Gesetz ausführlich und nachvollziehbar beschrieben. Nogglers Gesetzentwurf zielt darauf ab, den ursprünglich beschriebenen Bürgerrat zu streichen und durch das Landtagspräsidium in einer separaten Durchführungsverordnung neu zu definieren. Warum, so fragen wir erneut, wird eine Passage, die vom Landtag diskutiert und gebilligt wurde, gestrichen, um sie an anderer Stelle neu anzuordnen? 
  3. Büro für politische Bildung und Beteiligung. Dieses sollte beim Landtag angesiedelt werden und orientiert sich an den deutschen Landeszentralen für politische Bildung, die in Deutschland seit der Nachkriegszeit tätig sind und stets den Respekt aller politischen Parteien genossen haben. Auch unser Gesetz sieht vor, dass die Landeszentrale für politische Bildung frei und überparteilich agieren soll. Deshalb hat sie einen Vorstand und einen wissenschaftlichen Beirat, damit ihre völlige Unabhängigkeit gewährleistet ist. Was sieht der Noggler-Vorschlag vor? Zum Ersten soll das Büro bei der Eurac unterkommen. Der zweite „Haken“ jedoch ist ein wahrer Hammer: Unterstellt soll das Büro für politische Bildung und Beteiligung dem Landtagspräsidium werden, das immer aus fünf Mitgliedern der Mehrheit und einem Mitglied der Opposition besteht. Stand heute wären dies die Herren Locher, Vallazza, Noggler und Renzler sowie Frau Mattei plus Landtagsabgeordnete Rieder, ihres Zeichens alleiniges Oppositionsmitglied; Zuständigkeitsbereich des Präsidiums in diesem konkreten Fall: Die Wahrung der Unparteilichkeit des Büros für politische Bildung. Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll.

Der Noggler-Gesetzentwurf wird am heutigen Donnerstag, den 25. März im ersten Gesetzgebungsausschuss behandelt. Brigitte Foppa präsentiert bei dieser Gelegenheit einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema, der die notwendigen technischen Verbesserungen des bestehenden Gesetzes zur direkten Demokratie in Angriff nimmt. Mehr ist auch nicht nötig. Ganz im Gegenteil, jeder Schritt mehr wäre einer zu viel.

Gerade in einer Zeit wie dieser, in der die repräsentative Demokratie aufgrund der Pandemie eine schwere Identitätskrise durchlebt und neue Wege für Dialoge und Handlungsspielräume sucht, ist es absurd, ein Gesetz anzugreifen und zu schwächen, das die Beteiligung der Bürger*innen am demokratischen Leben fördert und stärkt.

 

Bozen, 25/3/2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG.

Einleitung

Die Südtiroler Gemeinden verfügen über ein effizientes Müllsammelsystem und über eine gut funktionierende Mülltrennung. Jede Gemeinde hat zumindest einen Recyclinghof, der von den Bürgerinnen und Bürgern in regelmäßigen Abständen aufgesucht wird. Die getrennte Sammlung von Plastik hat sich etabliert, unsachgemäß entsorgter Plastikmüll in der Landschaft ist eine Seltenheit.
Und trotzdem fällt auf, dass in den Fließgewässern relativ viel Makroplastik vorhanden ist. Besonders augenscheinlich ist dies nach einem Hochwasser, weil das Plastik in der Ufervegetation für alle sichtbar hängen bleibt. Die Etsch zwischen Meran und Salurn scheint besonders stark unter der Verschmutzung durch Plastik zu leiden, bei den jährlichen Säuberungsaktionen in Terlan, in Neumarkt und andernorts kommen beträchtliche Mengen Plastikmüll zusammen.

Woher kommt der Plastikmüll?

Der Plastikmüll in der Etsch ist höchstwahrscheinlich nur Ausdruck eines landesweiten Phänomens, sämtliche Zubringer der Etsch dürften ebenfalls erhebliche Plastikmengen mit sich führen. Landesrat Vettorato hat der Grünen Fraktion folgende Antwort auf eine Landtagsanfrage bezüglich Ursache für das hohe Plastikaufkommen in der Etsch gegeben: „Zu den Hauptursachen für das Vorkommen von Plastikmüll und Mikroplastik in der Etsch bzw. in allen anderen Gewässern zählen der am Boden zurückgelassene Abfall, der durch atmosphärische Einflüsse (Regen, Schnee oder Wind) in Fließgewässer gelangen kann, synthetische Fasern aus dem Abwasser von Waschmaschinen, die von den Kläranlagen nicht vollständig zurückgehalten werden sowie Reifenabrieb auf dem Asphalt.“
Dies könnte eine mögliche Erklärung sein, die wir aber aufgrund von Beobachtungen und Dokumentationen eher als zweitrangig einstufen würden. Wahrscheinlicher erscheint uns eine andere Hauptursache, die auf der Homepage der Umweltagentur als „illegale Deponien für Haushalts- und Industrieabfälle sowie unsachgemäß geführte Deponien“ beschrieben wird.

Eine mögliche Erklärung

#Diese Vermutung ergibt sich aufgrund einer groben Sichtung des gesammelten Plastikmülls: dabei entsteht der Eindruck, dass die angeschwemmten Plastikflaschen, Hartplastikstücke, Teile von Planen, Gummireifen (siehe Foto) aus den siebziger Jahren stammen. Damals gab es auch bei uns viele „unsachgemäß geführte Deponien“, von denen wahrscheinlich noch lang nicht alle saniert wurden.
Oftmals lagen diese „unsachgemäß geführten Deponien“ in Gräben und auf Bachböschungen, vermutlich wurden sie noch in den siebziger oder frühen achtziger Jahren mit Erdmaterial abgedeckt und schließlich vergessen. Es kann also durchaus sein, dass Hochwasserereignisse von einer gewissen Größe bachnahe Deponien mobilisieren. Das Hochwasser erodiert zuerst die Erdschicht und reißt dann den Deponieinhalt mit sich.
Sollte diese Hypothese den Tatsachen entsprechen, müssten sämtliche wilde oder vergessene Deponien lokalisiert, klassifiziert und gemäß den zurzeit geltenden Umweltnormen saniert werden.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

Ein Forschungsprojekt in Auftrag zu geben, welches der Ursache für die beträchtlichen Mengen an Plastikmüll in der Etsch und in den Seitenbächen auf den Grund geht.

Bozen, 24.03.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Heute wurde im Umweltausschuss des Landtages der Gesetzesentwurf für eine verbindliche Umweltbaubegleitung der Grüne Fraktion behandelt. Der Entwurf sieht vor, dass bei allen größeren Projekten wie Straßenbau, Pistenplanierungen oder Kraftwerksleitungen eine Umweltbaubegleitung eingeplant wird. „Umweltbaubegleiterin oder Umweltbaubegleiter sind Fachleute des Natur- und Landschaftsschutzes, welche auf der Baustelle dafür sorgen, dass es zu keinen Bauschäden an der Natur kommt,“ erklärt der Erstunterzeichner Hanspeter Staffler den Inhalt des Gesetzesentwurfs.

Der Gesetzesentwurf wurde von den Mitgliedern des Ausschusses durchaus positiv kommentiert. Hanspeter Staffler erklärte sich bereit, einige Änderungen in Absprache mit dem Ausschuss einzubauen. Trotz dieses Entgegenkommens von Seiten des Einbringers, lehnte der Umweltausschuss mit vier Stimmen der SVP den Gesetzesentwurf ab. „Sobald unser Gesetz in den Landtag kommt, werden wir die kleinen Änderungen einbauen und für eine verpflichtende Umweltbaubegleitung bei Großprojekten kämpfen“ gibt sich Hanspeter Staffler optimistisch.

Bozen, 24/03/2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa

INTERROGAZIONE SU TEMI DI ATTUALITÀ.

Grazie a un accordo tra Provincia e banche, queste hanno posticipato le scadenze delle rate dei mutui nella primavera del 2020, in considerazione dell’emergenza Covid. Si è trattato di una importante misura, che tuttavia aveva il problema di essere il rinvio di una scadenza che prima o poi bisognava onorare. La scadenza è arrivata il 31 marzo 2021, quando la pandemia non è passata e la situazione economica di famiglie e imprese si è semmai aggravata. La liquidità manca, oggi più che nel 2020. Ci è stato riferito da diverse imprese che esse hanno chiesto alle banche un ulteriore rinvio dei pagamenti e che questo è possibile, ma stavolta non senza conseguenze: le banche applicheranno norme penalizzanti previste per normali casi di morosità, come il peggioramento del rating di chi non paga a scadenza. Molte imprese hanno lavorato anni per avere buoni ratings e questo lavoro rischia di andare in fumo. Alcune stanno pensando addirittura di chiedere un nuovo mutuo per pagare la rata del vecchio, finendo però in una spirale di indebitamento senza fine.

Si chiede alla Giunta provinciale:

Ha preso la Provincia iniziative, o intende prenderle nei prossimi giorni (e in questo caso quando e quali), presso le banche locali, affinché esse accettino di nuovo di rinviare il pagamento delle rate di mutuo per tutto o parte l’anno 2021 senza conseguenze per famiglie e imprese riguardo alle condizioni di finanziamento attuali e future, ad esempio senza modifica dei relativi ratings?

Bolzano, 24 marzo 2021

Cons. prov.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Qui potete scaricare la risposta della Giunta.