HomeDeutschUmweltbaubegleitung

Umweltbaubegleitung

LANDESGESETZENTWURF Nr. 64/20.

Einleitung

Projekte, welche sich auf die Umwelt auswirken, müssen in Südtirol je nach Größe und Typologie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen oder mittels des Sammelgenehmigungsverfahrens genehmigt werden.

In beiden Fällen werden von der Behörde aufgrund einer Umweltverträglichkeitsstudie oder aufgrund der Analyse der Projektunterlagen mögliche negative Umweltauswirkungen festgestellt und falls das Projekt genehmigungsfähig ist, Schutzmaßnahmen für Natur, Landschaft und Umwelt definiert. Die Behörde kann nach heutiger Verwaltungspraxis dem Projektträger auch eine Umweltbaubegleitung vorschreiben.

Schutzmaßnahmen und fallweise Umweltbaubegleitung sind integraler Bestandteil der Genehmigung und müssen vom Projektträger befolgt werden. Es obliegt der Behörde nach Beendigung der Bauarbeiten festzustellen, ob die vorgeschriebenen Umweltauflagen ordnungsgemäß eingehalten wurden.

Rechtlicher Rahmen

In Südtirol regelt das Landesgesetz vom 13. Oktober 2017, Nr. 17 die Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte (sog. UVP-Gesetz). Das UVP-Gesetz übernimmt und ergänzt sowohl europäische Richtlinien und Verordnungen als auch staatliche Normen wie Ministerialdekrete.

Das Amt für Umweltprüfungen der Landesagentur für Umwelt wickelt sämtliche Verfahren der strategischen Umweltprüfung (SUP), der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Sammelgenehmigung ab. Zudem führt das Amt Screenings zur Feststellung der UVP-Pflicht durch und bietet den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und allen Interessierten Beratungen an.

Problemstellung

In manchen Fällen hat es sich im Zuge der Bauarbeiten als schwierig erwiesen, die Umweltauflagen in der vorgeschriebenen Form einzuhalten. In diesen Fällen müssten vor Ort schnell und fachgerecht mögliche Varianten und Alternativen definiert werden, was nur mit einer Umweltbaubegleitung möglich ist. Abweichungen von den Vorgaben können im Nachhinein häufig nur mit unverhältnismäßig viel Aufwand behoben oder anderweitig kompensiert werden.

In der Bauphase müssen fast täglich Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kleinlebensräume und Landschaftselemente beziehen. Diese Lebensräume konnten oft maßstabsbedingt nicht in der Umweltverträglichkeitsstudie oder im Umweltbericht behandelt werden, sodass sie gewissermaßen durch das Raster fallen. Es kann weder von der technischen Bauleitung noch von der ausführenden Baufirma erwartet werden, dass diese zuerst den Wert solcher Kleinlebensräume erkennen und dann noch in Eigeninitiative die notwendigen Schutzmaßnahmen in die Wege leiten können.

Es kommt immer wieder vor, dass vor allem Projekte mit Sammelgenehmigungsverfahren über keine Umweltbaubegleitung verfügen und es daher im Zuge der Bauarbeiten zu Schäden an der belebten Umwelt kommt. Diese Lücke könnte mit einer obligatorischen Umweltbaubegleitung für jedwedes Projekt geschlossen werden.

Lösungsvorschlag

Um die Qualität der Umsetzung der Umweltmaßnahmen sicher zu stellen, muss der Projektträger für jedes UVP-pflichtige Projekt oder für Projekte mit Sammelgenehmigungsverfahren eine Umweltbaubegleitung beauftragen.

Die Umweltbaubegleitung hat in erster Linie die Aufgabe, die Umsetzung der Umweltmaßnahmen zu überwachen und bei Bedarf vor Ort mit der technischen Bauleitung Verbesserungsvorschläge oder Variantenlösungen zu erörtern.

Darüberhinaus hat die Umweltbaubegleitung die Aufgabe, Fragestellungen zu Kleinlebensräumen oder Landschaftselementen vor Ort zu erörtern und gemeinsam mit der Bauleitung Schutzmaßnahmen, Wiederherstellungsmaßnahmen oder Ersatzmaßnahmen zu definieren.

In jedem Fall hat die Umweltbaubegleitung die Aufgabe, auf der Baustelle die Störung oder Zerstörung von Rote Liste Arten sowie von geschützten Lebensräumen, geschützten Tier- und Pflanzenarten laut Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 (Naturschutzgesetz) zu verhindern und falls notwendig auch hier mit der Bauleitung Schutzmaßnahmen, Wiederherstellungsmaßnahmen oder Ersatzmaßnahmen auf Kosten des Projektträgers zu bestimmen.

Bozen, 14.10.2020

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr den vollständigen Gesetzentwurf und das Gutachten des Rats der Gemeinden herunterladen.

Author: Heidi

Therapie von Essstö
SABES und Quarantän
KEINE KOMMENTARE

KOMMENTAR SCHREIBEN