HomeDemokratieKeine Angst vor Demokratie: Sie beißt nicht!

Keine Angst vor Demokratie: Sie beißt nicht!

PRESSEMITTEILUNG.

Heute werden die beiden Landesgesetzentwürfe zur Direkten Demokratie, einer von Josef Noggler und der andere von Brigitte Foppa, im 1. Gesetzgebungsausschuss behandelt.

Ein Blick zurück:

Das Gesetz zur direkten Demokratie, Partizipation und politischen Bildung ist kaum zwei Jahre alt und wurde in der Praxis bislang nicht angewandt. Es wurde am Ende der letzten Legislaturperiode, im Jahr 2018, verabschiedet und ist das Ergebnis eines langen Prozesses der Beteiligung und Vermittlung zwischen Zivilgesellschaft, Mehrheit und Opposition. Unterzeichner*innen des Gesetzes waren Magdalena Amhof, Brigitte Foppa und Josef Noggler. Die Debatte war intensiv, aber immer konstruktiv und mit dem Endergebnis waren (fast) alle zufrieden.

Doch schon vor zwei Jahren, während der Debatte zum Gesetz im Plenum, schien Landeshauptmann Kompatscher, der sich immer als Befürworter der Partizipation geriert hatte, dieses Gesetz als eine Art Kuckucksei zu betrachten. Mit Beginn dieser Legislaturperiode nahm sein Vorhaben, dem Gesetz für direkte Demokratie die Zähne zu ziehen, immer mehr an Gestalt an. Dieses Vorhaben wurde nach einigen Umwegen von keinem geringeren als Landtagspräsident Noggler übernommen. Jener Noggler, der am ursprünglichen Direkte-Demokratie-Gesetz mitgearbeitet und es mitunterzeichnet hatte, begann nun aus Gründen, die wohl nur ihm selbst bekannt sind, hart durchzugreifen und das bestehende Gesetz durch einen neuen Landesgesetzentwurf auszuweiden.

Drei wichtige Komponenten des Gesetzes stehen unter Beschuss:

  1. Das bestätigende Referendum zu Landesgesetzen. Dieses Instrument gibt Bürger*innen die Möglichkeit, das Inkrafttreten eines vom Landtag verabschiedeten Gesetzes zu stoppen, um die Bevölkerung darüber abstimmen zu lassen. Dies betrifft nur jene Landesgesetze, welche mit weniger als einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag verabschiedet werden. Noggler will diese Möglichkeit nun komplett abschaffen. Ist ein Instrument, das die Ausarbeitung guter Gesetze und die Suche nach einem breiten Konsens innerhalb der gesetzgebenden Versammlung anregt wirklich so furchteinflößend? Zumal dieses Instrument in den zwei Jahren, seit das Gesetz in Kraft ist, noch nie, nicht ein einziges Mal, „missbraucht“ wurde?
  2. Der Bürgerrat. Dieses komplexe und wichtige Instrument der Partizipation wurde im Gesetz ausführlich und nachvollziehbar beschrieben. Nogglers Gesetzentwurf zielt darauf ab, den ursprünglich beschriebenen Bürgerrat zu streichen und durch das Landtagspräsidium in einer separaten Durchführungsverordnung neu zu definieren. Warum, so fragen wir erneut, wird eine Passage, die vom Landtag diskutiert und gebilligt wurde, gestrichen, um sie an anderer Stelle neu anzuordnen? 
  3. Büro für politische Bildung und Beteiligung. Dieses sollte beim Landtag angesiedelt werden und orientiert sich an den deutschen Landeszentralen für politische Bildung, die in Deutschland seit der Nachkriegszeit tätig sind und stets den Respekt aller politischen Parteien genossen haben. Auch unser Gesetz sieht vor, dass die Landeszentrale für politische Bildung frei und überparteilich agieren soll. Deshalb hat sie einen Vorstand und einen wissenschaftlichen Beirat, damit ihre völlige Unabhängigkeit gewährleistet ist. Was sieht der Noggler-Vorschlag vor? Zum Ersten soll das Büro bei der Eurac unterkommen. Der zweite „Haken“ jedoch ist ein wahrer Hammer: Unterstellt soll das Büro für politische Bildung und Beteiligung dem Landtagspräsidium werden, das immer aus fünf Mitgliedern der Mehrheit und einem Mitglied der Opposition besteht. Stand heute wären dies die Herren Locher, Vallazza, Noggler und Renzler sowie Frau Mattei plus Landtagsabgeordnete Rieder, ihres Zeichens alleiniges Oppositionsmitglied; Zuständigkeitsbereich des Präsidiums in diesem konkreten Fall: Die Wahrung der Unparteilichkeit des Büros für politische Bildung. Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll.

Der Noggler-Gesetzentwurf wird am heutigen Donnerstag, den 25. März im ersten Gesetzgebungsausschuss behandelt. Brigitte Foppa präsentiert bei dieser Gelegenheit einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema, der die notwendigen technischen Verbesserungen des bestehenden Gesetzes zur direkten Demokratie in Angriff nimmt. Mehr ist auch nicht nötig. Ganz im Gegenteil, jeder Schritt mehr wäre einer zu viel.

Gerade in einer Zeit wie dieser, in der die repräsentative Demokratie aufgrund der Pandemie eine schwere Identitätskrise durchlebt und neue Wege für Dialoge und Handlungsspielräume sucht, ist es absurd, ein Gesetz anzugreifen und zu schwächen, das die Beteiligung der Bürger*innen am demokratischen Leben fördert und stärkt.

 

Bozen, 25/3/2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

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