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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Bei der Tubenligatur handelt es sich um den Verschluss der Eileiter der Frau zum Zweck einer Verhinderung von künftigen Schwangerschaften. Medienberichten zufolge herrscht in Südtirol mancherorts die rechtswidrige Praxis, von Frauen vor diesem Eingriff das schriftliche Einverständnis ihres Partners als Voraussetzung für den Eingriff zu verlangen. Obwohl die Rechtsprechung dies eindeutig nicht vorsieht, setzen sich manche Krankenhäuser wohl über bestehendes Recht hinweg.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was ist der Wissensstand der Landesregierung zu diesem Thema? In welchen Krankenhäusern wird das wie beschrieben gehandhabt?
  2. Wie ist es möglich, dass Krankenhäuser und Ärzt*innen nach Gutdünken und willkürlich ihre eigenen Rechtsstandards parallel zum Gesetz etablieren können?
  3. Wer kontrolliert die internen Handlungsprotokolle in Krankenhäusern auf ihre Konformität mit geltendem Recht?
  4. Wird sichergestellt, dass eine Entmündigung von Patientinnen nicht auch in anderen Fällen stattfindet?
  5. Wie gedenkt die Landesregierung, dieser de-facto-Entmündigung von Frauen Einhalt zu gebieten?

Bozen, 18.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier die Antwort der Landesregierung.

BESCHLUSSANTRAG.

Torfmoore gehören zu einem Vegetationstyp, der aus Umweltsicht viel Potenzial im Positiven wie im Negativen in sich birgt. Auf der einen Seite haben Moore große klimaschützende Eigenschaften, auf der anderen ein enormes klimaschädliches Potenzial. Entscheidend, in welche der beiden Richtungen das Pendel ausschlägt, ist der Mensch. Natürliche Torfmoore dienen als riesiger Speicher von Kohlenstoff. Kommt es aber zur Nutzung des Torfes, werden große Mengen CO2 aktiviert und gelangen als Treibhausgas in die Atmosphäre.

Es wird angenommen, dass Torfböden etwa 3% der weltweiten Landfläche ausmachen und der größte Kohlenstoffspeicher der Welt sind, wobei die Moore auf der Nordhalbkugel einen großen Anteil daran haben.

Ungestörte, natürliche Moore können der Atmosphäre dauerhaft Kohlenstoff entziehen, sie dienen als Kohlenstoffsenke. Die gegenwärtige Einlagerung von Kohlenstoff in die etwas mehr als 3–4 Millionen km2 ungestörten Torfböden der Welt beträgt etwa 0,1 Gt pro Jahr. Die Einlagerung von Kohlenstoff geschieht so, dass wegen der dauernd hohen Wassersättigung der Moorböden das abgestorbene Pflanzenmaterial sich nicht zersetzen kann und konserviert wird. Wir können uns Torfmoore also wie eine riesige Filteranlage vorstellen, welche CO2 aus der Atmosphäre aufnimmt und dauerhaft speichert. Diese Eigenschaft führt unter anderem dazu, dass laut den Vereinten Nationen Torfmoore aus Sicht des Klimaschutzes die wichtigsten terrestrischen Ökosysteme darstellen.

Torf ist aber auch ein wertvoller Rohstoff, der seit Jahrhunderten hauptsächlich als Brennstoff oder als Zusatzstoff für Blumenerde verwendet wird. Durch den Abbau von Torf werden Moore zerstört und das so gewonnene Torfmaterial gibt infolge durch Verbrennungs- oder Zersetzungsprozesse den gespeicherten Kohlenstoff an die Umgebung ab.

Torfmoore werden aber auch trockengelegt. Künstliche Drainagen führen das Wasser ab, das Torfsubstrat beginnt sich zu zersetzen und gibt dabei kontinuierlich CO2, Methan und Lachgas ab. Solcherart gewonnenen Flächen werden zumeist landwirtschaftlich genutzt.

Wollen Europa und damit auch Italien und Südtirol das Klima-Ziel „Reduktion der CO2-Emissionen um 55% gegenüber 1990“ bis 2030 umsetzen, so kann das für europäische Moore nur bedeuten, dass der Torfabbau gestoppt und bereits zerstörte Moore renaturiert werden müssen.

Südtirol ist keine Gegend, die etwa berühmt für ihr großes Mooraufkommen ist, doch auch hierzulande wird Torfabbau betrieben. Derzeit geschieht dies in fünf Torfstichen im Unterland, wo insgesamt 1,5 Millionen m3 Torf geerntet werden dürfen. Davon wurden bis Ende 2019 rund 500.000 m3 abgebaut. Mit jedem Kubikmeter abgebautem Torf werden beträchtliche Mengen CO2, Methan und Lachgas als schädliche Treibhausgase freigesetzt, was auf Dauer nicht mit den Klimazielen vereinbar ist.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. In einer Studie zu errechnen, wieviel CO2, Methan und Lachgas durch den hiesigen Abbau von Torf in die Atmosphäre gelangen;
  2. die Konzessionen für den Torfabbau in Südtirol aus Gründen des Klimaschutzes neu zu bewerten;
  3. Eine Studie in Auftrag zu geben, um herauszufinden, welche umweltfreundlichen Substrate Torf im Gemüse- und Blumenanbau ersetzen könnten;
  4. Wege zu finden, dass ab 2030 in öffentlichen Grünzonen (Land und Gemeinden) Torfsubstrat nicht mehr zum Einsatz kommt, weder aus eigener Produktion noch importierte Ware.

Bozen, 18.02.2021

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

Am Montag, den 15. Februar 2021 fand eine außerordentliche Sitzung des Landtags statt. Im Mittelpunkt der Debatte stand ein von der Opposition eingebrachter Antrag, der eine stärkere Beteiligung des Landtages an den Entscheidungen der Landesregierung zur Bewältigung der Pandemie zum Ziel hatte. Nach einer hitzigen und zum Teil bizarren Debatte (begleitet von einer Demonstration auf dem Magnagoplatz) nahm die Mehrheit den Vorschlag an.

Wir werden sehen, ob dieser Schritt dazu beiträgt, effektivere Maßnahmen zu finden, die vor allem von der Bevölkerung akzeptiert und unterstützt werden. „Unser wahrer Gegner heißt Coronavirus. Nur gemeinsam, durch die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen und die Investition in eine klare und konsequente Kommunikation, wird es uns gelingen, ihn zu besiegen“, bekräftigten wir in der Debatte nachdrücklich.

Zunächst sollten wir die Kriterien, nach denen die Maßnahmen beschlossen werden, klar kommunizieren. Sind es europäische Kriterien? Sind es Kriterien, die in Rom verwendet werden? Oder haben wir unsere eigenen Kriterien? Das Wichtigste ist, sie klar zu benennen, zu verstehen und zu erklären.

Wir haben eine Expertenkommission auf Landesebene eingerichtet: So eine Kommission will gut genutzt werden. Bisher ist es nach unserer Information aber so, dass ihre Meinung bei den Entscheidungen der Landesregierung keine Rolle spielt. Wir haben Geld und Hoffnungen in diese Kommission investiert. Denn die Expertise von Fachleuten kann entscheidend sein, nicht nur um die richtigen Maßnahmen zu identifizieren, sondern vor allem, um sie den Bürgern und Bürgerinnen verständlich zu machen.

Geben wir zu, dass Fehler passiert sind. Die Regierung hat viele Fehler gemacht. In einer Ausnahmesituation ist es mehr als menschlich, Fehler zu machen. Das Wichtigste ist, sie zuzugeben und aus ihnen zu lernen. Wir werden sehen, ob eine stärkere Einbindung des Landtages zu Verbesserungen in dieser Hinsicht führt.

Es dürfen den Menschen nicht wieder und wieder falsche Hoffnungen gemacht werden. Die Leute in falsche Sicherheiten zu wiegen und ihnen ungerechtfertigterweise Hoffnungen zu machen sind jene Fehler, die untere keinen Umständen wiederholt werden dürfen. Um in die Zukunft blicken zu können brauchen wir die ungeschminkte Wahrheit, auch wenn sie weh tut. Doch Pläne können nur auf fester Grundlage von diesem ehrlichen Blick entstehen und nicht auf Grundlage von Illusionen.

Der “Südtiroler Sonderweg“ ist gescheitert, so viel hierzu. Der Welt Schlüssel heißt Demut. Orientieren wir uns an jenen, die es besser gemacht haben. Vernetzen wir uns mit anderen Regionen, Nord und Süd, und blicken wir nach vorne.

#WirBleibenDran

BZ, 16.2.2021

Die Grünen Landtagsabgeordneten

PRESSEMITTEILUNG.

In der heutigen außerordentlichen Sitzung des Südtiroler Landtags hat die Opposition einen wichtigen Erfolg errungen: Der Antrag der vereinten Opposition – der dann auch von der Mehrheit mitunterzeichnet wurde – wurde angenommen. Dieser verpflichtet die Landesregierung und insbesondere den Landeshauptmann dazu, regelmäßige institutionelle Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden abzuhalten, regelmäßig Informationen über die Entwicklung der Pandemie auszutauschen, in jedem Fall vor wichtigen Entscheidungen den Landtag über den Inhalt und die Gründe derselben zu informieren und zu Beginn jeder Landtagssitzung über die Entwicklung der Pandemie zu berichten.

Die mangelnde Kommunikation, die fehlende Transparenz, die oft von den eigenen Amtskollegen in der Landesregierung kritisierten Entscheidungen – all das in einer Situation in der wir einen rasanten Anstieg der Infektionen in Südtirol miterleben: kurzum ein unhaltbarer Zustand. Auf Antrag der Opposition fand heute deshalb eine außerordentliche Landtagssitzung dazu statt. Nach einer ausführlichen Debatte kamen Mehrheit und Opposition zu einer von allen Fraktionsvorsitzenden unterzeichneten Vereinbarung, die die „konstruktive Zusammenarbeit“ zwischen den Institutionen in Bezug auf die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie festlegt: regelmäßige institutionelle Treffen zwischen dem Landeshauptmann und den Fraktionsvorsitzenden, Informationsaustausch über die Entwicklung der Pandemie zu Beginn jeder Landtagssitzung und auf jeden Fall vor wichtigen Entscheidungen. Der Landtag wird damit als demokratisch gewähltes Organ wieder jene zentrale Rolle spielen, die ihm unser Statut zuweist.
Der angenommene Antrag ist ein wichtiger erster Schritt zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition sowie mit der Landesregierung. Diese Einigung bedeutet jedoch nicht, dass die Landesregierung nicht die Verantwortung für das bisherige schlechte Krisenmanagement übernehmen muss.

Gezeichnet: die Oppositionsparteien im Südtiroler Landtag

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Art. 2 des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4 wurde die „Expertenkommission als beratendes Fachorgan der Autonomen Provinz Bozen errichtet. Diese Kommission führt ein konstantes Monitoring des Verlaufs der Infektionskurve des Virus SARS-COV-2 durch und schlägt, falls die Anzahl dieser Infektionen wieder zunimmt oder sich eine Tendenz abzeichnet, die auf eine wahrscheinliche Überschreitung der Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems zusteuert, dem Landeshauptmann das Ergreifen von geeigneten Maßnahmen, einschließlich der Aussetzung der Tätigkeiten laut Artikel 1, auch begrenzt auf bestimmte Gebiete innerhalb des Landes, vor. Die Kommission schlägt zudem geeignete Maßnahmen vor, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Die Kommission setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern mit anerkannter Erfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten zusammen, darunter Epidemiologie, Virologie, Statistik sowie Hygiene und öffentliche Gesundheit, die von der Landesregierung, auch in Abweichung von den Landesbestimmungen über die Kollegialorgane, ernannt werden. Sie bleibt für die Dauer des Notstands auf dem Staatsgebiet in Bezug auf das Gesundheitsrisiko durch das Virus SARS-COV-2 im Amt.“

Laut Abs. 3 des Artikels wurden für die Arbeiten der Kommission 50.000 Euro im Jahr 2020 bereit gestellt.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Welche Kosten hat die Expertenkommission im Jahr 2020 letztlich verursacht?
  2. An wen und für welche Leistung wurden die Gelder ausgezahlt?

BZ, 12.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Mit Art. 2 des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4 wurde die „Expertenkommission als beratendes Fachorgan der Autonomen Provinz Bozen errichtet. Diese Kommission führt ein konstantes Monitoring des Verlaufs der Infektionskurve des Virus SARS-COV-2 durch und schlägt, falls die Anzahl dieser Infektionen wieder zunimmt oder sich eine Tendenz abzeichnet, die auf eine wahrscheinliche Überschreitung der Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems zusteuert, dem Landeshauptmann das Ergreifen von geeigneten Maßnahmen, einschließlich der Aussetzung der Tätigkeiten laut Artikel 1, auch begrenzt auf bestimmte Gebiete innerhalb des Landes, vor. Die Kommission schlägt zudem geeignete Maßnahmen vor, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Die Kommission setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern mit anerkannter Erfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten zusammen, darunter Epidemiologie, Virologie, Statistik sowie Hygiene und öffentliche Gesundheit, die von der Landesregierung, auch in Abweichung von den Landesbestimmungen über die Kollegialorgane, ernannt werden. Sie bleibt für die Dauer des Notstands auf dem Staatsgebiet in Bezug auf das Gesundheitsrisiko durch das Virus SARS-COV-2 im Amt.“

Laut Abs. 3 des Artikels wurden für die Arbeiten der Kommission 50.000 Euro im Jahr 2020 bereit gestellt.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Welche Kosten hat die Expertenkommission im Jahr 2020 letztlich verursacht?
  2. An wen und für welche Leistung wurden die Gelder ausgezahlt?

BZ, 12.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Die erste Coronawelle im Frühjahr brachte das wirtschaftliche Leben plötzlich zum Stillstand und Arbeitnehmer*innen sahen sich mit reduzierten Arbeitszeiten und Einkommensverlusten konfrontiert. Italien griff auf die schwerfälligen Institute des Lohnausgleiches zurück und richtete eine Sonderlohnausgleichskasse für jene ein, die durch das Raster gefallen wären. Dadurch versprach man schnelle Hilfe. Wer Glück hatte, bekam den Lohnausgleich von den Arbeitgeber*innen vorgestreckt, für alle anderen begann das Warten. Für viele folgten Monate ohne Einkommen. Derzeit benötigt das Verfahren der Direktzahlungen des Lohnausgleiches noch immer ca. 3 Monate. Laufende Kosten wie Miete, Lebensmittel etc. können aber nicht aufgeschoben werden. Arbeitnehmer*innen, die längere Zeit in Lohnausgleich sind, müssen mit starken Einkommenseinbußen rechnen. Standards können so nicht gehalten werden. Das System der Lohnausgleichskassen ist nicht für langfristige Zeiträume ausgelegt und sollte so auch nicht angewandt werden. Da die Lebenshaltungskosten in Südtirol im italienweiten Vergleich mit Abstand am höchsten sind, sollte und kann die Provinz hier auch finanziell eingreifen und einen zusätzlichen Ausgleich für Einkommensverluste einrichten.

Sicherheit für Saisonangestellte

Besonders gebeutelt ist der Tourismussektor. An ihm kann man die Grenzen der sozialen Absicherung ausmachen. Saisonarbeiter*innen, die aufgrund der Krise keine Anstellung finden und bisher Arbeitslosengeld bezogen, stehen jetzt ohne finanzielle Absicherung da. Es scheint sich zwar bereits eine Lösung in Rom anzubahnen, dennoch wird eine schnelle kurzfristige Lösung benötigt, anzudenken auch mit Ausgleichszahlungen des Landes. Mittelfristig sind stabile Unterstützungsmaßnahmen notwendig, damit die Saison Angestellten auch Planungssicherheit haben. Auch hier kann Südtirol eingreifen.

Anzustreben sind auf jeden Fall Ganzjahresverträge. Momentan ist es üblich, dass nach einer Saison angereifte Restbestände an Ferien und Freistunden ausbezahlt werden und die Angestellten die Zeit bis zum nächsten Saisonbeginn mit Arbeitslosengeld überbrücken. Diese Leerzeiten werden also von allen Beitragszahler*innen abgedeckt, hier findet eine riesige Umschichtung an bezahlten Beiträgen zugunsten des Tourismussektors statt. Mittelfristig braucht es eine Umstrukturierung des Tourismussektors. Über Alternativen muss diskutiert werden. Anzudenken wäre beispielsweise eine eigene Kasse, ähnlich jener der Bauarbeiterkasse, die vom Tourismussektor getragen werden muss, damit die finanzielle Abdeckung der Leerzeiten nicht auf andere Sektoren übertragen und von denen finanziert werden. Das würde die anderen Sektoren entlasten und Druck aus dem derzeitigen Sozialsystem nehmen.

Folgen der Entlassungen abfedern

Vorbeugend kann auch im Bereich der Entlassungen agiert werden. Im Moment ist ein Entlassungsstop für objektive Gründe aufrecht. Kündigungen, die trotzdem ausgesprochen werden, sind durch besondere Leistungen wie Abfindungszahlungen gedeckt. Auch nach der Krise und nach der Aufhebung des Entlassungsschutzes sollten diese besonderen Leistungen für eine bestimmte Übergangszeit beibehalten werden. Um den Arbeitgeber*innen diese Kosten nicht zuzumuten, könnte das Land diese Leistungen übernehmen und so die Kosten der Betriebe abfedern.

In Fortbildung und Umschulungen investieren

Die Bedingungen am Arbeitsmarkt haben sich bereits vor der Pandemie grundlegend geändert. Heute sind 40 Jahre Dienstzeit beim selben Unternehmen nicht mehr üblich. Durch die Corona-Krise haben sich diese geänderten Bedingungen nochmals verstärkt. Daher braucht es Initiativen, welche die Umorientierung und Umschichtung erleichtern. Fortbildungen und Umschulungen auf dem zweiten Bildungsweg müssen intensiv gefördert werden, damit den Arbeitnehmer*innen eine Umorientierung erleichtert wird. Auch hier kann Südtirol Menschen, die sich aus unterschiedlichsten Gründen beruflich umorientieren (müssen), Verdienstausfälle über einen längeren Zeitraum ausgleichen.

Homeoffice regeln und Coworking fördern

Das Homeoffice hat einen großen Aufschwung erfahren. In Teilen wird es auch nach der Krise beibehalten werden. Dafür werden klare Regelungen benötigt, sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer*innen, unter anderem was die Übernahme von Kosten anbelangt. Doch auch auf lokaler Ebene müssen Akzente gesetzte werden. Homeoffice allein ist in vielen Haushalten nicht ideal, da die Räumlichkeiten zu knapp sind. Anzudenken wären Coworking-Spaces, um dezentrales Arbeiten zu ermöglichen, hier sind vor allem die Gemeinden gefragt.

Schneller und überdachter Ausbau des Glasfasernetzes

Außerdem muss der Ausbau des Glasfasernetzes schneller fortschreiten. Die Strategie, zuerst Handwerkerzonen anzubinden und erst dann den Rest, entspricht nicht mehr den durch die Coronakrise entstandenen Notwendigkeiten. Der Ausbauplan ist entsprechend anzupassen, denn auch private Haushalte benötigen das schnelle Internet, damit dezentralisiertes Arbeiten möglich ist.

Marlene Pernstich
Co-Sprecherin Verdi Grüne Vërc
Arbeitsrechtsberaterin

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Olympischen Spiele 2026, die teilweise in Antholz stattfinden, sind von der Landesverwaltung von Anfang an als in jeglicher Hinsicht nachhaltig gebrandet worden. Mit Versprechen wie Bahnausbau, Shuttlediensten u.v.m. wurden Naturschutz, Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit der Olympischen Spiele in Antholz promotet. Nun trudeln die ersten Maßnahmen innerhalb des Olympiapakets ein und die beinhalten – nein, keine nachhaltigen Mobilitätskonzepte, sondern Straßenausbau soweit das Auge reicht. Kostenpunkt: um die 40 Millionen Euro.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Am 09.02.2021 traf die Landesregierung 5 Beschlüsse bezüglich Olympia, die allesamt Straßenausbauarbeiten beinhalten. Wie lässt sich dies mit einem „Green Event“ vereinbaren?
  2. Welche Summe wird das Land insgesamt für Olympia 2026 zur Verfügung haben und wie viel davon wird insgesamt in Straßenprojekte fließen? Wie viel in die nachhaltige/sanfte Mobilität?
  3. Welche Projekte zur Grünen Mobilität werden in Hinsicht auf Olympia 2026 noch verwirklicht werden? Bis wann werden sie stehen und wie hoch ist der Kostenpunkt?
  4. Die Tagesordnung NR. 1 zum LG 37/19 sieht vor, Olympia in Antholz als „Green Event KlimaLand Südtirol Alto Adige“ auszurichten. Wie will die Landesregierung diese Vorgabe umsetzen? Wie ist der Stand der Dinge? Wir bitten um die Aushändigung des Konzeptes, falls vorhanden.

Bozen, 11.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Es ist offensichtlich, dass unser Fleischkonsum unvermeidbar mit der Tötung von Tieren zusammenhängt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es den Konsumierenden egal ist, wie es diesen Tieren zu Lebzeiten ergangen ist, im Gegenteil. Ein Großteil der Konsumierenden gibt heute an, mit den in Europa weit verbreiteten Haltungs- und Transportpraktiken nicht einverstanden zu sein. Vor allem aus diesem Grund ist es wichtig, tierische Produkte zu kennzeichnen, um Käufer*innen eine Wahlmöglichkeit an die Hand zu geben. Es würde Ihnen somit ermöglicht, die Haltungskriterien und Lebensstandards des Tieres in ihre Kaufentscheidung miteinzubeziehen. Schon seit geraumer Zeit gibt es in Südtirol Diskussionen, ein Tierwohllabel einzuführen. Auf diese Weise würden den Tieren bessere Lebensstandards garantiert und es wäre für mehr Transparenz gesorgt.

Auf staatlicher Ebene gibt es bereits die Initiative Classyfarm, welche ein System zur Kategorisierung von Betrieben darstellt. Classyfarm setzt es sich zum Ziel, das Sicherheits- und Qualitätsniveau der Produkte in der Lebensmittelkette zu verbessern. Ein Südtiroler Tierwohllabel könnte die Arbeit dieses staatlichen Programms unterstützen und wo notwendig ergänzen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie weit steht es mit der Ausführung eines Tierwohllabels in Südtirol?
  2. Gibt es verbindliche Zeitabläufe? Wann kann mit einer Fertigstellung gerechnet werden?
  3. Gibt es eine „Arbeitsgruppe Tierwohllabel“? Falls ja, wie ist diese zusammengesetzt?
  4. Wie wird die staatliche Initiative „Classyfarm“ in Südtirol umgesetzt?

Bozen, 11.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Am Donnerstag, den 11. Februar, wird der 3. Gesetzgebungsausschuss über den von der Grünen Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Vergabegesetz diskutieren, damit künftig beim Bau öffentlicher Gebäude immer ein Kunstwerk im Projekt miteingeplant wird. Denn in dieser Zeit der Krise ist es im Interesse der verschiedenen Sektoren, einen Weg zu finden, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.

Eine Welt ohne Kunst und Kultur – keine Musik aus dem Radio, kein Theater- oder Museumsbesuch, vom abendlichen Film ganz zu schweigen – wohl für die meisten von uns unvorstellbar. Und doch wird die Arbeit von Kunst- und Kulturschaffenden allzu oft als verzichtbares Freizeitangebot eingestuft und wenig gewürdigt. Das zeigt sich auch in dieser Krise. Dem kann und muss Abhilfe geschaffen werden.

Ein Ansatz dazu ist die öffentliche Auftragsvergabe, die dezidiert unterstützend und fördernd sein muss. Kunst am Bau ist ein Beispiel. Bereits im Jahr 1949 gab es mit der „Legge 2%“ ein Staatsgesetz, das vorsah, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerkt zu versehen. Mit den Jahren wurde dieses Gesetz leider immer mehr ausgehöhlt, doch sein Geist lebte weiter. Zuletzt oblag es der Zuständigkeit der Regionen, der so genannten „Kunst am Bau“ Rechnung zu tragen.

Dieser Forderung kam Südtirol auch mehr oder weniger in seinem Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 nach. Darin ist vorgesehen, dass ein gewisser Prozentsatz der Bausumme in ein Kunstwerk, welches den Bau verschönern soll, investiert werden kann. Allerdings ist dieser Passus im Vergabegesetz – kann sei Dank – optional. Die Grüne Fraktion im Landtag will dies nun mit einem eigenen Gesetzentwurf, welcher am 11. Februar in den 3.

Gesetzgebungsausschuss des Landtags kommt, ändern. Aus dem kann soll nämlich ein Muss werden: Künftig soll es verpflichtend sein, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerk auszustatten. „Eine verpflichtete Zusammenarbeit zwischen Bauwirtschaft und Künstler*innen stellt einen konkreten Schritt vonseiten der Politik dar, um die künstlerische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung in Südtirol zu unterstützen und zu fördern“, kommentiert Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Gespannt warten wir auf die Diskussion im Gesetzgebungsausschuss. Zuletzt war man sich im Landtag sehr einig, dass Kunst und Kultur mehr Unterstützung erfahren müssen. Nie gab es eine bessere Gelegenheit, um den Worten Taten folgen zu lassen, als mit diesem Gesetzentwurf.

Bozen, 10.02.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Gesetzentwurf Kunst am Bau

Anfrage Künstlerische Gestaltung öffentliche Bauten