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ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Am 28.01.2019 hatten wir in einer Anfrage Informationen zur Seilbahnverbindung Tiers/St. Zyprian – Frommer Alm angefragt. Der ergänzende Eingriff in der Skizone Karerpass war mit Beschluss der Landesregierung Nr. 159 vom 27.02.2018 genehmigt worden.

Vor Ort gilt das Projekt als sehr umstritten, da es bereits sehr gute, stündliche Verbindungen mit Bussen auf den Karerpass gibt und man daher den Eingriff nicht nachvollziehen kann.

Wie auch aus dem Beschluss der Landesregierung hervor geht, würde sich der öffentliche Verkehr nach der Errichtung der Seilbahn zurückziehen, mit der Folge, dass diese Strecke für die Fahrgäste teurer wird als bisher.

Außerdem ist die Zone ein Auerwildgebiet, was nicht umsonst zu diversen Auflagen im Beschluss geführt hat.

Die wichtigsten Fragen der Anfrage blieben in der Antwort des Landesrates unbeantwortet. Wir fordern daher die Landesregierung auf, sie auf diesem Wege zu beantworten:

Frage 2 der ursprünglichen Anfrage: Erhält das Projekt öffentliche Förderung?

Frage 4 der ursprünglichen Anfrage: Welches finanzielle Ausmaß nimmt die Förderung an und an wen wird sie ausbezahlt?

Frage 5 der ursprünglichen Anfrage: Welcher Prozentsatz der Gesamtkosten ist das?

BZ, 10.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unserer Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE:

Insbesondere im Unterland blickt man derzeit mit Sorge auf die Verkaufs- und eventuelle Ausbaupläne des Bozner Flughafens. Man erinnert immer wieder an den Ausgang der Volksbefragung von 2016, wo über 70% der Abstimmenden mit NEIN gestimmt haben. Viele BürgerInnen möchten auch wissen, wieviel der Flughafen in den Jahren seit der Abstimmung gekostet hat.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wieviel hat das Land Südtirol in den Jahren 2016, 2017, 2018 für laufende Kosten für den Flughafen ausgegeben?
  2. Wieviel machten in denselben Jahren die Investitionsausgaben aus?
  3. Sind mit der Abwicklung des Verkaufs von ABD Kosten verbunden? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
  4. Weil sich die Tatsachen ja ständig ändern: Was ist der Stand der Dinge zum heutigen Zeitpunkt, was die Zukunft des Flughafens und die Ausrichtung der Landesregierung hierzu betrifft?

Bozen, 10.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unserer Replik dazu.

Eine junge Frau in Bozen hat erlitten, was keinem Mädchen und keiner Frau nirgendwo jemals angetan werden darf.
Wir wünschen ihr eine gute Begleitung durch diese schwere Zeit und wissen, dass noch viel zu tun ist, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Wir alle sind es den Frauen, die geschlagen und vergewaltigt werden und uns selbst schuldig,aktiv zu sein und zu bleiben, uns weiter für eine Kultur einzusetzen, die Frauen und Männern den gleichen Platz und die gleiche Wertigkeit gibt, in der wir nicht nach welcher Hierarchie auch immer, sondern nur über Konsens und begegnen. Wir dürfen nicht nachlassen, in unserem Engagement und uns gemeinsam dafür einsetzen, dass es weiterhin Strukturen gibt, die Frauen im Kampf gegen Gewalt unterstützen, und dass diese auch ausreichend gefördert werden.
Wir Frauen brauchen kein Besitzdenken, auch nicht solches, das als vermeintliches Beschützerdenken daherkommt, wir brauchen Respekt und  eine Konsenskultur. Darüber muss mehr gesprochen werden, in Schulen, in Vereinen, in Familien und in der Politik. Statt chemischer Kastration, statt Rachedenken und der reaktion von Gewalt auf Gewalt, brauchen wir Prävention und das Problembewusstsein ALLER Männer und Frauen.

Gewalttaten wie diese jüngste in Bozen darf es nicht geben, für kein Mädchen und keine Frau in unserer Stadt, in unserem Land – überhaupt nirgendwo.
NEIN ZU GEWALT GEGEN FRAUEN

Grüne Frauen
Bozen
, 08.05.2019

Europa ist auf einer großen Idee aufgebaut: Gemeinsamkeit. Und die Herausforderungen vor denen wir heute stehen, die können wir nur gemeinsam anpacken.
Die Europäische Union, einmalig in der Weltgeschichte, ist einerseits stark gefährdet durch das Diktat eines neoliberalen Kapitalismus und anderseits durch wachsenden nationalistische und separatistische Kräfte.
Wir müssen dieses unvollständige Gebäude Europa fertigstellen, ein humanes, ökosoziales Europa.
Norbert Lantschner, Kandidat der Grünen (Europa Verde) fürs Europäische Parlament

Gesetzliche Regelung der Wahlwerbung soll das verhindern, was wir bisher kennen, nämlich die freie Bahn für Partikularinteressen. Deshalb fordert die Grüne Fraktion ein eindeutiges Verbot der Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden für einzelne KandidatInnen und Parteien.

Immer wieder vor Wahlen fällt sie unangenehm ins Auge: Die Wahlwerbung, die Vereine und Verbände mehr oder minder offen in Vereinszeitungen u.ä. für einzelne KandidatInnen und Parteien machen. Nicht umsonst gehen bei sämtlichen Oppositionsparteien stets Proteste rund um diese als Missstand empfundene Praxis ein. Das Gerechtigkeitsbewusstsein wird empfindlich gestört, wenn sich Vereine und Verbände, die öffentlich finanziert werden, kurz vor Wahlen für Kandidaten, Kandidatinnen und Parteien ins Zeug legen. Auch bei den bevorstehenden Europawahlen verwehrt man sich nicht des Eindrucks, dass etwa der Bauernbund „seinen“ Kandidaten an den Wähler und die Wählerin zu bringen versucht.

Dabei sind Vereine, Verbände und Gewerkschaften nicht für die Jobvermittlung von PolitikerInnen zuständig.

Was bisher geschah

In der Vergangenheit gab es hierfür noch ein gewisses Bewusstsein. So war es 1998 der Opposition gelungen, ein Regionalgesetz durchzusetzen, das die Wahlwerbung in den 60 Tagen vor der Wahl verbot. Da keine Sanktionen vorgesehen waren, wurde das Verbot jahrzehntelang von den Verbänden bei jedem Wahlgang munter übergangen. Zum Unmut vieler BürgerInnen, die in dieser Praxis zu Recht eine demokratische Verzerrung und die Zementierung von Partikularinteressen sehen.

Die Grüne Fraktion hat in der vergangenen Legislatur das Thema wieder aufgegriffen und im Regionalrat 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht, der Sanktionen vorsah. In wundersamer Weise wurde der Entwurf zur Artikeldebatte im Ausschuss zugelassen.

In der Zwischenzeit wurde vom Südtiroler Landtag ein Landeswahlgesetz (LG vom 19. September 2017, Nr. 14) verabschiedet. In der dazu stattfindenden Gesetzesdebatte hatten sowohl die Grünen wie auch die Südtiroler Freiheit erfolglos versucht, das Wahlwerbeverbot auf die Landtagswahlen zu übertragen. Von der SVP-PD-Mehrheit wurde das fast schon als Belästigung angesehen, in jedem Fall aber abgelehnt.

Leider wurde durch dieses neue Gesetz auch das alte Regionalgesetz und somit auch das Wahlwerbeverbot für Vereine und Verbände hinfällig.

Nun bestand nur mehr eine einzige Möglichkeit, das Prinzip des Wahlwerbeverbots in unserer Rechtsordnung beizubehalten: Brigitte Foppa versuchte 2018 mit einem Änderungsantrag im Regionalrat, das Verbot zumindest für die Gemeindewahlen „zu retten“ – vergebens. Mit 30:20 Stimmen wurde im Regionalrat der grüne Rettungsvorschlag für das Wahlwerbeverbot versenkt.

Neue Zeiten, neue Kräfteverhältnisse

Nun soll sich auch der neu zusammengesetzte Landtag mit diesem ungeliebten Thema konfrontieren müssen. Die Grüne Fraktion hat daher einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet, der am 8. Mai 2019 im 1. Gesetzgebungsausschuss behandelt wird. Der LGE will eine Änderung des Landeswahlgesetzes erwirken, das seit 2017 die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“).

Dieses Landeswahlgesetz sieht derzeit weder ein Wahlwerbeverbot für Vereine, Verbände und Gewerkschaften, noch irgendwelche Sanktionen vor. Somit haben Partikularinteressen weiterhin freie Bahn.

Mit dem Grünen Gesetzentwurf wird hingegen

  1. geklärt, dass Verbände, Vereine und Gewerkschaften, die von öffentlicher Hand gefördert werden, in den 60 Tagen vor der Wahl keine Werbung für Parteien oder Kandidaten machen dürfen.
  2. auferlegt, dass bei Übertretung dieser Norm im folgenden Jahr die Hälfte der Fördermittel gestrichen werden.
  3. der Landtag damit beauftragt, etwaige Übertretungen auf der Homepage des Landtags publik zu machen

Damit soll eine gesetzliche Lücke geschlossen werden, die seit 1998 offen geblieben ist und seit jeher die Chancengerechtigkeit vor den Wahlen verringert und verzerrt. Auch wirkt sich diese Gesetzeslücke für die gesamte Dauer der Legislatur auf die Landtagsarbeit aus, indem sie Abhängigkeiten der Politik von bestimmten Interessensvertretungen zementiert.

Gesunde, transparente und freie Politik ist hingegen unabhängig.

Wir bleiben dran!

Bozen, 08.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

LANDESGESETZENTWURF Nr. 20/19-XVI.

Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist.

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe, bei der die persönliche Freiheit durch ein Gerichtsurteil entzogen wird.

Es gibt aber noch andere Einrichtungen, in denen es faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung gibt oder geben kann: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Menschrechte garantiert werden.

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. anders. Was die Haftanstalten betrifft, so ist die Anwaltschaft für Häftlinge vorgesehen. In Südtirol muss die Häftlingsanwaltschaft erst noch eingerichtet werden. Ein entsprechendes Landesgesetz sollte dazu verabschiedet werden.

Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft: Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte und weiterer internationaler Abkommen, was die Minderjährigen betrifft, siehe in Art.3 des Landesgesetzes vom 26. Juni 2009 , Nr. 3.

Für die Menschenrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwältin/Der Volksanwalt wäre, analog zur Kinder- und Jugendanwältin/dem Kinder- und Jugendanwalt, dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet: Das Landesgesetz vom 4. Februar 2010, Nr. 3 listet unter den Aufgaben der Volksanwaltschaft keine auf, die mit einem präventiven Mandat zur Überwachung der Menschenrechte in Einrichtungen zusammenhängen oder als solches ausgelegt werden können.

Diese gesetzliche Lücke soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden, indem der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft durch die Ausübung der präventiven Menschrechtskontrolle erweitert wird. Damit wird den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft vervollständigt. Zugleich soll hiermit aber auch ein klarer Schritt zur Sensibilisierung für die Rechte aller Menschen und deren Einhaltung auch in unserem Land gesetzt werden.

Hier der Gesetzentwurf, der Begleitbericht und die Dokumentation zum Gesetzentwurf.

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde wurde uns berichtet, dass es im Liniendienst Meran-Bozen zu Unhöflichkeitsepisoden gekommen ist. Der Liniendienst wurde an das Unternehmen Bertoldi ausgegeben, in dem insbesondere ein Fahrer auffallend unhöflich und aggressiv mit den Fahrgästen umgeht. Vor allem aber wird ein brutaler Fahrstil beobachtet und die Geschwindigkeitsbegrenzungen scheinen nicht eingehalten zu werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Linienfahrten wurden an das Unternehmen Bertoldi vergeben? In welchem zeitlichen und finanziellen Ausmaß?
  2. Hat die Landesregierung Kunde von dem beschriebenen Fahrverhalten? Gab es Beschwerden?
  3. Wie wird die Sicherheit und die Würde der Fahrgäste gewährleistet? Gibt es Kontrollen? Wenn ja, von wem und wie oft werden diese durchgeführt?

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unserer Replik dazu.

BESCHLUSSANTRAG

Innerhalb der Südtiroler Tourismusvielfalt gibt es eine Reihe von Betrieben, die sich auf die Beherbergung von Jugend- und Schulgruppen spezialisiert haben. Zu finden sind sie hauptsächlich im Tauferer Ahrntal, wo sich etwa 60 Betriebe auf die junge Gästeschicht konzentrieren. Weitere Zentren finden sich in Langtaufers (Erlebnisschule), im Schnalstal, Gebiet Mendelpass, Jochgrimm, Ratschings, Meransen, Natz/Schabs und in Toblach (Grandhotel) – also vielfach in der Peripherie, in den Randgebieten Südtirols.

Insgesamt dürfte es sich um ca. 150 Betriebe handeln, die sich auf Jugendgruppen spezialisiert haben. Um eine Vorstellung der Nächtigungszahlen zu geben: Im Tauferer Ahrntal werden aus Jugendgruppen (unabhängig vom Alter) laut der Eurac-Studie von 2009-2011 etwa 270.000 Nächtigungen jährlich generiert. Das Verhältnis zwischen SchülerInnen U18 und jenen U14 dürfte etwa 50:50 sein.

Mit Landesgesetz Nr. 9, 16. Mai 2013 wurde die Gemeindeaufenthaltsabgabe eingeführt. Bis Ende 2014 waren Schulklassen von dieser Abgabe durch Dekret des Landeshauptmanns 2.10.2013, Nr. 28, befreit. Seit Jahresbeginn 2015 musste auch für SchülerInnen ab 14 die Taxe bezahlt werden.

Die Schulklassen kommen zum Großteil aus Deutschland, wo die Schulfahrten offizielle und verpflichtende Veranstaltungen sind, die sehr preissensibel sind und je nach Bundesland strengen Preisobergrenzen unterliegen. Diese sind v.a. für Auslandsfahrten zum Teil schon erreicht. Mit der geplanten Einhebung der Abgabe auch von jugendlichen Gästen wird die knappe Preiskalkulation durchstoßen und es besteht akute Gefahr, dass dieses Gästesegment ausbleibt. Andere Länder und Regionen haben entsprechend flexibel reagiert. In Österreich sind Schulklassen von der Ortstaxe befreit, wobei die Preise insgesamt dort nicht höher sind als in Südtirol. Zudem drängen Österreichs Aufstiegsanlagen besonders in der Wintersaison mit enormen Preisvorteilen in das Jugend- und Schülersegment, um den Skisport bei jungen Gästen wieder populär zu machen. Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.

Die Tourismustreibenden weisen immer wieder darauf hin, welchen Wirtschaftsfaktor der Jugendtourismus darstellt, zumal nur selten in Konkurrenz zu anderen Tourismusarten. Außerdem kommen auf diese Weise viele junge Menschen erstmals nach Südtirol, die dann als Erwachsene mit ihren Familien wiederkehren, was somit der gesamten Sparte zugutekommt.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 18 Jahren in den Unterbringungsbetrieben der Kategorien unter 4 Sternen vorzusehen

oder, in Alternative

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 16 Jahren in den Südtiroler Gastbetrieben vorzusehen.

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft haben das Recht,  den erlittenen Kaufkraftverlust des vergangenen Jahrzehnts in Form einer deutlichen Lohnerhöhung kompensiert zu bekommen.

Die Südtiroler Unternehmer hingegen haben die Pflicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der positiven Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre teilhaben zu lassen und deshalb die Löhne und Gehälter anzuheben.

Nur so wird es zukünftig möglich sein, attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und die gut ausgebildeten Südtirolerinnen und Südtiroler am heimischen Arbeitsmarkt zu halten. Im öffentlichen Dienst müssen die Löhne um mindestens zehn Prozent angehoben werden, in der Privatwirtschaft braucht es in einigen Branchen Landeszusatzverträge, um der besonderen Südtiroler Situation Rechnung zu tragen.

Wir engagieren uns am 1. Mai für fair bezahlte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wünschen uns, dass dieser Tag auch zum Fest der Gesundheit und des guten Lebens wird. Dafür braucht es eine gute Arbeit für alle.

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Vor vier Jahren wurde Röhricht aus der Millander Au in den Fischzuchtteich eingebracht. Die Arbeiten wurden von Seiten des Amts für Bevölkerungsschutz durchgeführt und mit Südtiroler Steuergelder finanziert. Ziel war es die Wasserqualität an sich zu verbessern, sowie die Artenvielfalt von Fauna und Flora zu erhöhen. Nun müssen wir feststellen, dass von den ca. 35 LKW Ladungen an Röhricht (Phragmites australis (Cav.) Trin., Syn.: Phragmites communis Trin.), Blutweiderich (Lythrum salicaria), Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Mädesüß (Filipendula ulmaria) , Teichbinse (Schoenoplectus lacustris), Gelbe Sumpfschwertlilien (Iris pseudacorus), Igelkolben (Sparganium erectum) usw. aus der Millander Au (Geschützter Biotop), nur um einige Sumpfpflanzen konkret zu nennen, der Bestand dieser aquatischen Vegetation an den meisten Orten im Teich größtenteils oder bereits zur Gänze verschwunden ist. Laut Roter Liste der Gefäßpflanzen Südtirols (Wilhalm & Hilpold 2006) sind 43% der vom Aussterben bedrohten Arten Südtirols, Arten von Feuchtbiotopen und beinahe die Hälfte der Arten, die im letzten Jahrhundert ausgestorben sind, fielen der Vernichtung oder Degradierung von Feuchtlebensräumen zum Opfer. Dieser vorliegende Umstand soll verdeutlichen, dass aus botanischer Sicht das Zurückdrängen dieses Röhrichtgürtels an diesem Stillgewässer absolut nicht annehmbar ist (siehe Offener Brief Lido 2013).
Der Grund hierfür lässt sich tagtäglich beobachten. Die vor zwei Jahren eingebrachten ortsfremden Schwäne (Cygnus atratus) ernähren sich größtenteils von den genannten Pflanzenarten, die sich zuvor sehr gut etabliert hatten und Lebensraum für verschiedenste Tierarten bot. Außerdem wird das erneut zahlreiche Geflügel von den Parkbesuchern trotz Verbotsschild gefüttert. Dies trägt ebenso zur Eutrophierung des Gewässers maßgeblich bei (siehe Gutachten Biologisches-Limnologisches Labor Leifers: Gutachten Eisack – Altwasser (Brixen); Limnologische Untersuchung 2010-2014; Probenentnahme und Mitarbeit: Mag. Dr. Universitätsdozent Andreas Declara, Ausarbeitung: Mag. Dr. Bertha Thaler & Dr. Danilo Tait, März 2015, Limnologisches Labor Leifers).
Durch den starken Pflanzenrückgang ist die Selbstreinigung des Gewässers schwerlich möglich. Um es auf den Punkt zu bringen: Es fehlt durch das Verschwinden des Pflanzenbestandes das natürliche Filtersystem. Der gesamte Schilfgürtel im südlichen mittleren Bereich wurde zur Gänze abgefressen. Vor 2 Jahren wurden Fotos gemacht, auf denen die Schwäne beim Abfressen dieses Schilfs zu sehen sind. Diese Bilder wurden damals auch in der Südtiroler Tageszeitung veröffentlicht.
Der Lebensraum des Teichrallenpaares (Gallinula chloropus), das sich dort aufgehalten hatte, existiert nicht mehr und somit sind die Tiere auch verschwunden. Weiters wurde mit dem Rückgang der Ufervegetation der Lebensraum der zuvor öfters beobachteten Zwergdommel (Ixobrychus minutus) beseitigt. Der Vegetationsgürtel war Heimstätte und bot Schutz für Amphibien (Seefrösche (Pelophylax ridibundus, Syn.: Rana ridibunda), Grasfrosch (Rana temporaria), Erdkröte (Bufo bufo) und südliche Teichmolch (Lissotriton vulgaris meridionalis) scheint in der Roten Liste gefährdeter Tierarten (Autonome Provinz Bozen-Südtirol, 1994) als „stark gefährdet“ auf. Derzeit ist in Südtirol nur eine weitere Population der Art bekannt (Naturmuseum Südtirol, persönliche Mitteilung).
Der Rückgang von Wasserinsekten, als Beispiel zu nennen die Stabwanze (Ranatra linearis), hängt ebenso mit dem Lebensraumverlust zusammen. Aber auch für viele verschiedene Zugvogelarten, wie Rohrsänger oder Schnäpper, die auf ihrem Durchflug hier Rast einlegten, finden hier keine günstigen Bedingungen mehr vor. Ebenso sind Standvögel, die im Schilf nach Nahrung suchen, nur noch selten anzutreffen. Das Artenschwinden ist nur zu stoppen, wenn eine Stabilisierung und die Unterstützung des natürlichen Gleichgewichts durch Entnahme des Geflügels wiederhergestellt werden.
Der eingebrachte ortsfremde Bambus am Ostufer verbreitet sich hingegen konstant flächendeckend. Dieser Neophyt verhält sich invasiv und es wäre sehr sinnvoll diesen zu entnehmen.
Dieser Bericht wurde mit Bitte um Berücksichtigung an Brixner Gemeinderatsmitglieder gesandt, welche ihn an uns weitergeleitet haben.
In einer Antwort der Stadträtin Paula Bacher auf eine entsprechende Anfrage der GemeinderätInnen Thaler, Letrari und Frei hieß es allerdings ziemlich lakonisch, dass die Gemeinde nicht Bescheid wusste und dass im Übrigen für die Einhaltung von Vorschriften die Landesverwaltung zuständig sei.

Die Fragen, für welche die Gemeinde Brixen die Zuständigkeit von sich gewiesen und auf die Landesverwaltung verwiesen hat, stellen wir daher an die Landesregierung:

1. Was sind die Folgen der unrechtmäßigen Einbringung von Tieren in öffentliche Gewässer – in diesem konkreten Fall der zwei Schwäne ins Brixner Lido? Wer kümmert sich um Verstöße und um eventuelle Sanktionen? Welche Sanktionen sind vorgesehen?
2. Wann werden die – unrechtmäßig im Brixner Lido ausgesetzten – Schwäne von dort entfernt?
3. Wie wird die gemeinsam von Gemeinde Brixen und Landesverwaltung erbrachte Instandhaltung und Säuberung des Teiches und der Uferböschungen durchgeführt?
4. Wie gedenkt man das ökologische Gleichgewicht im Fischzuchtteich wieder herzustellen?

Bozen, 30.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.