HomeView All Posts – Whole Post (Page 139)

Gesetzliche Regelung der Wahlwerbung soll das verhindern, was wir bisher kennen, nämlich die freie Bahn für Partikularinteressen. Deshalb fordert die Grüne Fraktion ein eindeutiges Verbot der Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden für einzelne KandidatInnen und Parteien.

Immer wieder vor Wahlen fällt sie unangenehm ins Auge: Die Wahlwerbung, die Vereine und Verbände mehr oder minder offen in Vereinszeitungen u.ä. für einzelne KandidatInnen und Parteien machen. Nicht umsonst gehen bei sämtlichen Oppositionsparteien stets Proteste rund um diese als Missstand empfundene Praxis ein. Das Gerechtigkeitsbewusstsein wird empfindlich gestört, wenn sich Vereine und Verbände, die öffentlich finanziert werden, kurz vor Wahlen für Kandidaten, Kandidatinnen und Parteien ins Zeug legen. Auch bei den bevorstehenden Europawahlen verwehrt man sich nicht des Eindrucks, dass etwa der Bauernbund „seinen“ Kandidaten an den Wähler und die Wählerin zu bringen versucht.

Dabei sind Vereine, Verbände und Gewerkschaften nicht für die Jobvermittlung von PolitikerInnen zuständig.

Was bisher geschah

In der Vergangenheit gab es hierfür noch ein gewisses Bewusstsein. So war es 1998 der Opposition gelungen, ein Regionalgesetz durchzusetzen, das die Wahlwerbung in den 60 Tagen vor der Wahl verbot. Da keine Sanktionen vorgesehen waren, wurde das Verbot jahrzehntelang von den Verbänden bei jedem Wahlgang munter übergangen. Zum Unmut vieler BürgerInnen, die in dieser Praxis zu Recht eine demokratische Verzerrung und die Zementierung von Partikularinteressen sehen.

Die Grüne Fraktion hat in der vergangenen Legislatur das Thema wieder aufgegriffen und im Regionalrat 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht, der Sanktionen vorsah. In wundersamer Weise wurde der Entwurf zur Artikeldebatte im Ausschuss zugelassen.

In der Zwischenzeit wurde vom Südtiroler Landtag ein Landeswahlgesetz (LG vom 19. September 2017, Nr. 14) verabschiedet. In der dazu stattfindenden Gesetzesdebatte hatten sowohl die Grünen wie auch die Südtiroler Freiheit erfolglos versucht, das Wahlwerbeverbot auf die Landtagswahlen zu übertragen. Von der SVP-PD-Mehrheit wurde das fast schon als Belästigung angesehen, in jedem Fall aber abgelehnt.

Leider wurde durch dieses neue Gesetz auch das alte Regionalgesetz und somit auch das Wahlwerbeverbot für Vereine und Verbände hinfällig.

Nun bestand nur mehr eine einzige Möglichkeit, das Prinzip des Wahlwerbeverbots in unserer Rechtsordnung beizubehalten: Brigitte Foppa versuchte 2018 mit einem Änderungsantrag im Regionalrat, das Verbot zumindest für die Gemeindewahlen „zu retten“ – vergebens. Mit 30:20 Stimmen wurde im Regionalrat der grüne Rettungsvorschlag für das Wahlwerbeverbot versenkt.

Neue Zeiten, neue Kräfteverhältnisse

Nun soll sich auch der neu zusammengesetzte Landtag mit diesem ungeliebten Thema konfrontieren müssen. Die Grüne Fraktion hat daher einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet, der am 8. Mai 2019 im 1. Gesetzgebungsausschuss behandelt wird. Der LGE will eine Änderung des Landeswahlgesetzes erwirken, das seit 2017 die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“).

Dieses Landeswahlgesetz sieht derzeit weder ein Wahlwerbeverbot für Vereine, Verbände und Gewerkschaften, noch irgendwelche Sanktionen vor. Somit haben Partikularinteressen weiterhin freie Bahn.

Mit dem Grünen Gesetzentwurf wird hingegen

  1. geklärt, dass Verbände, Vereine und Gewerkschaften, die von öffentlicher Hand gefördert werden, in den 60 Tagen vor der Wahl keine Werbung für Parteien oder Kandidaten machen dürfen.
  2. auferlegt, dass bei Übertretung dieser Norm im folgenden Jahr die Hälfte der Fördermittel gestrichen werden.
  3. der Landtag damit beauftragt, etwaige Übertretungen auf der Homepage des Landtags publik zu machen

Damit soll eine gesetzliche Lücke geschlossen werden, die seit 1998 offen geblieben ist und seit jeher die Chancengerechtigkeit vor den Wahlen verringert und verzerrt. Auch wirkt sich diese Gesetzeslücke für die gesamte Dauer der Legislatur auf die Landtagsarbeit aus, indem sie Abhängigkeiten der Politik von bestimmten Interessensvertretungen zementiert.

Gesunde, transparente und freie Politik ist hingegen unabhängig.

Wir bleiben dran!

Bozen, 08.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

LANDESGESETZENTWURF Nr. 20/19-XVI.

Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist.

Zwar haben theoretisch alle Menschen ein Recht auf Freiheit und selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe, bei der die persönliche Freiheit durch ein Gerichtsurteil entzogen wird.

Es gibt aber noch andere Einrichtungen, in denen es faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung gibt oder geben kann: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Menschrechte garantiert werden.

In Italien und in Südtirol ist die Situation erst zum Teil rechtlich erfasst worden. anders. Was die Haftanstalten betrifft, so ist die Anwaltschaft für Häftlinge vorgesehen. In Südtirol muss die Häftlingsanwaltschaft erst noch eingerichtet werden. Ein entsprechendes Landesgesetz sollte dazu verabschiedet werden.

Was die Rechte von Kindern und Jugendlichen angeht, so gibt es die Garantenfigur in der Kinder- und Jugendanwaltschaft: Der/Die Kinder- und Jugendanwalt/anwältin hat den gesetzlichen Auftrag zur Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte und weiterer internationaler Abkommen, was die Minderjährigen betrifft, siehe in Art.3 des Landesgesetzes vom 26. Juni 2009 , Nr. 3.

Für die Menschenrechte von Erwachsenen, die in einer Situation der eingeschränkten Freiheit leben, gibt es dahingegen keine präventive Handhabe. Die Volksanwältin/Der Volksanwalt wäre, analog zur Kinder- und Jugendanwältin/dem Kinder- und Jugendanwalt, dazu prädestiniert, die präventive Menschrechtskontrolle auszuüben, ist aber (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet: Das Landesgesetz vom 4. Februar 2010, Nr. 3 listet unter den Aufgaben der Volksanwaltschaft keine auf, die mit einem präventiven Mandat zur Überwachung der Menschenrechte in Einrichtungen zusammenhängen oder als solches ausgelegt werden können.

Diese gesetzliche Lücke soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden, indem der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft durch die Ausübung der präventiven Menschrechtskontrolle erweitert wird. Damit wird den Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft vervollständigt. Zugleich soll hiermit aber auch ein klarer Schritt zur Sensibilisierung für die Rechte aller Menschen und deren Einhaltung auch in unserem Land gesetzt werden.

Hier der Gesetzentwurf, der Begleitbericht und die Dokumentation zum Gesetzentwurf.

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In unserer Sprechstunde wurde uns berichtet, dass es im Liniendienst Meran-Bozen zu Unhöflichkeitsepisoden gekommen ist. Der Liniendienst wurde an das Unternehmen Bertoldi ausgegeben, in dem insbesondere ein Fahrer auffallend unhöflich und aggressiv mit den Fahrgästen umgeht. Vor allem aber wird ein brutaler Fahrstil beobachtet und die Geschwindigkeitsbegrenzungen scheinen nicht eingehalten zu werden.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Linienfahrten wurden an das Unternehmen Bertoldi vergeben? In welchem zeitlichen und finanziellen Ausmaß?
  2. Hat die Landesregierung Kunde von dem beschriebenen Fahrverhalten? Gab es Beschwerden?
  3. Wie wird die Sicherheit und die Würde der Fahrgäste gewährleistet? Gibt es Kontrollen? Wenn ja, von wem und wie oft werden diese durchgeführt?

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Und unserer Replik dazu.

BESCHLUSSANTRAG

Innerhalb der Südtiroler Tourismusvielfalt gibt es eine Reihe von Betrieben, die sich auf die Beherbergung von Jugend- und Schulgruppen spezialisiert haben. Zu finden sind sie hauptsächlich im Tauferer Ahrntal, wo sich etwa 60 Betriebe auf die junge Gästeschicht konzentrieren. Weitere Zentren finden sich in Langtaufers (Erlebnisschule), im Schnalstal, Gebiet Mendelpass, Jochgrimm, Ratschings, Meransen, Natz/Schabs und in Toblach (Grandhotel) – also vielfach in der Peripherie, in den Randgebieten Südtirols.

Insgesamt dürfte es sich um ca. 150 Betriebe handeln, die sich auf Jugendgruppen spezialisiert haben. Um eine Vorstellung der Nächtigungszahlen zu geben: Im Tauferer Ahrntal werden aus Jugendgruppen (unabhängig vom Alter) laut der Eurac-Studie von 2009-2011 etwa 270.000 Nächtigungen jährlich generiert. Das Verhältnis zwischen SchülerInnen U18 und jenen U14 dürfte etwa 50:50 sein.

Mit Landesgesetz Nr. 9, 16. Mai 2013 wurde die Gemeindeaufenthaltsabgabe eingeführt. Bis Ende 2014 waren Schulklassen von dieser Abgabe durch Dekret des Landeshauptmanns 2.10.2013, Nr. 28, befreit. Seit Jahresbeginn 2015 musste auch für SchülerInnen ab 14 die Taxe bezahlt werden.

Die Schulklassen kommen zum Großteil aus Deutschland, wo die Schulfahrten offizielle und verpflichtende Veranstaltungen sind, die sehr preissensibel sind und je nach Bundesland strengen Preisobergrenzen unterliegen. Diese sind v.a. für Auslandsfahrten zum Teil schon erreicht. Mit der geplanten Einhebung der Abgabe auch von jugendlichen Gästen wird die knappe Preiskalkulation durchstoßen und es besteht akute Gefahr, dass dieses Gästesegment ausbleibt. Andere Länder und Regionen haben entsprechend flexibel reagiert. In Österreich sind Schulklassen von der Ortstaxe befreit, wobei die Preise insgesamt dort nicht höher sind als in Südtirol. Zudem drängen Österreichs Aufstiegsanlagen besonders in der Wintersaison mit enormen Preisvorteilen in das Jugend- und Schülersegment, um den Skisport bei jungen Gästen wieder populär zu machen. Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.Somit besteht für die hiesigen Betriebe nunmehr ein erheblicher Konkurrenznachteil.

Die Tourismustreibenden weisen immer wieder darauf hin, welchen Wirtschaftsfaktor der Jugendtourismus darstellt, zumal nur selten in Konkurrenz zu anderen Tourismusarten. Außerdem kommen auf diese Weise viele junge Menschen erstmals nach Südtirol, die dann als Erwachsene mit ihren Familien wiederkehren, was somit der gesamten Sparte zugutekommt.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 18 Jahren in den Unterbringungsbetrieben der Kategorien unter 4 Sternen vorzusehen

oder, in Alternative

  • die Ortstaxen-Befreiung der Gäste unter 16 Jahren in den Südtiroler Gastbetrieben vorzusehen.

Bozen, 07.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft haben das Recht,  den erlittenen Kaufkraftverlust des vergangenen Jahrzehnts in Form einer deutlichen Lohnerhöhung kompensiert zu bekommen.

Die Südtiroler Unternehmer hingegen haben die Pflicht, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der positiven Wirtschaftsentwicklung der vergangenen Jahre teilhaben zu lassen und deshalb die Löhne und Gehälter anzuheben.

Nur so wird es zukünftig möglich sein, attraktive Arbeitsplätze zu schaffen und die gut ausgebildeten Südtirolerinnen und Südtiroler am heimischen Arbeitsmarkt zu halten. Im öffentlichen Dienst müssen die Löhne um mindestens zehn Prozent angehoben werden, in der Privatwirtschaft braucht es in einigen Branchen Landeszusatzverträge, um der besonderen Südtiroler Situation Rechnung zu tragen.

Wir engagieren uns am 1. Mai für fair bezahlte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wünschen uns, dass dieser Tag auch zum Fest der Gesundheit und des guten Lebens wird. Dafür braucht es eine gute Arbeit für alle.

 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Vor vier Jahren wurde Röhricht aus der Millander Au in den Fischzuchtteich eingebracht. Die Arbeiten wurden von Seiten des Amts für Bevölkerungsschutz durchgeführt und mit Südtiroler Steuergelder finanziert. Ziel war es die Wasserqualität an sich zu verbessern, sowie die Artenvielfalt von Fauna und Flora zu erhöhen. Nun müssen wir feststellen, dass von den ca. 35 LKW Ladungen an Röhricht (Phragmites australis (Cav.) Trin., Syn.: Phragmites communis Trin.), Blutweiderich (Lythrum salicaria), Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris), Mädesüß (Filipendula ulmaria) , Teichbinse (Schoenoplectus lacustris), Gelbe Sumpfschwertlilien (Iris pseudacorus), Igelkolben (Sparganium erectum) usw. aus der Millander Au (Geschützter Biotop), nur um einige Sumpfpflanzen konkret zu nennen, der Bestand dieser aquatischen Vegetation an den meisten Orten im Teich größtenteils oder bereits zur Gänze verschwunden ist. Laut Roter Liste der Gefäßpflanzen Südtirols (Wilhalm & Hilpold 2006) sind 43% der vom Aussterben bedrohten Arten Südtirols, Arten von Feuchtbiotopen und beinahe die Hälfte der Arten, die im letzten Jahrhundert ausgestorben sind, fielen der Vernichtung oder Degradierung von Feuchtlebensräumen zum Opfer. Dieser vorliegende Umstand soll verdeutlichen, dass aus botanischer Sicht das Zurückdrängen dieses Röhrichtgürtels an diesem Stillgewässer absolut nicht annehmbar ist (siehe Offener Brief Lido 2013).
Der Grund hierfür lässt sich tagtäglich beobachten. Die vor zwei Jahren eingebrachten ortsfremden Schwäne (Cygnus atratus) ernähren sich größtenteils von den genannten Pflanzenarten, die sich zuvor sehr gut etabliert hatten und Lebensraum für verschiedenste Tierarten bot. Außerdem wird das erneut zahlreiche Geflügel von den Parkbesuchern trotz Verbotsschild gefüttert. Dies trägt ebenso zur Eutrophierung des Gewässers maßgeblich bei (siehe Gutachten Biologisches-Limnologisches Labor Leifers: Gutachten Eisack – Altwasser (Brixen); Limnologische Untersuchung 2010-2014; Probenentnahme und Mitarbeit: Mag. Dr. Universitätsdozent Andreas Declara, Ausarbeitung: Mag. Dr. Bertha Thaler & Dr. Danilo Tait, März 2015, Limnologisches Labor Leifers).
Durch den starken Pflanzenrückgang ist die Selbstreinigung des Gewässers schwerlich möglich. Um es auf den Punkt zu bringen: Es fehlt durch das Verschwinden des Pflanzenbestandes das natürliche Filtersystem. Der gesamte Schilfgürtel im südlichen mittleren Bereich wurde zur Gänze abgefressen. Vor 2 Jahren wurden Fotos gemacht, auf denen die Schwäne beim Abfressen dieses Schilfs zu sehen sind. Diese Bilder wurden damals auch in der Südtiroler Tageszeitung veröffentlicht.
Der Lebensraum des Teichrallenpaares (Gallinula chloropus), das sich dort aufgehalten hatte, existiert nicht mehr und somit sind die Tiere auch verschwunden. Weiters wurde mit dem Rückgang der Ufervegetation der Lebensraum der zuvor öfters beobachteten Zwergdommel (Ixobrychus minutus) beseitigt. Der Vegetationsgürtel war Heimstätte und bot Schutz für Amphibien (Seefrösche (Pelophylax ridibundus, Syn.: Rana ridibunda), Grasfrosch (Rana temporaria), Erdkröte (Bufo bufo) und südliche Teichmolch (Lissotriton vulgaris meridionalis) scheint in der Roten Liste gefährdeter Tierarten (Autonome Provinz Bozen-Südtirol, 1994) als „stark gefährdet“ auf. Derzeit ist in Südtirol nur eine weitere Population der Art bekannt (Naturmuseum Südtirol, persönliche Mitteilung).
Der Rückgang von Wasserinsekten, als Beispiel zu nennen die Stabwanze (Ranatra linearis), hängt ebenso mit dem Lebensraumverlust zusammen. Aber auch für viele verschiedene Zugvogelarten, wie Rohrsänger oder Schnäpper, die auf ihrem Durchflug hier Rast einlegten, finden hier keine günstigen Bedingungen mehr vor. Ebenso sind Standvögel, die im Schilf nach Nahrung suchen, nur noch selten anzutreffen. Das Artenschwinden ist nur zu stoppen, wenn eine Stabilisierung und die Unterstützung des natürlichen Gleichgewichts durch Entnahme des Geflügels wiederhergestellt werden.
Der eingebrachte ortsfremde Bambus am Ostufer verbreitet sich hingegen konstant flächendeckend. Dieser Neophyt verhält sich invasiv und es wäre sehr sinnvoll diesen zu entnehmen.
Dieser Bericht wurde mit Bitte um Berücksichtigung an Brixner Gemeinderatsmitglieder gesandt, welche ihn an uns weitergeleitet haben.
In einer Antwort der Stadträtin Paula Bacher auf eine entsprechende Anfrage der GemeinderätInnen Thaler, Letrari und Frei hieß es allerdings ziemlich lakonisch, dass die Gemeinde nicht Bescheid wusste und dass im Übrigen für die Einhaltung von Vorschriften die Landesverwaltung zuständig sei.

Die Fragen, für welche die Gemeinde Brixen die Zuständigkeit von sich gewiesen und auf die Landesverwaltung verwiesen hat, stellen wir daher an die Landesregierung:

1. Was sind die Folgen der unrechtmäßigen Einbringung von Tieren in öffentliche Gewässer – in diesem konkreten Fall der zwei Schwäne ins Brixner Lido? Wer kümmert sich um Verstöße und um eventuelle Sanktionen? Welche Sanktionen sind vorgesehen?
2. Wann werden die – unrechtmäßig im Brixner Lido ausgesetzten – Schwäne von dort entfernt?
3. Wie wird die gemeinsam von Gemeinde Brixen und Landesverwaltung erbrachte Instandhaltung und Säuberung des Teiches und der Uferböschungen durchgeführt?
4. Wie gedenkt man das ökologische Gleichgewicht im Fischzuchtteich wieder herzustellen?

Bozen, 30.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

BESCHLUSSANTRAG

Seit geraumer Zeit behängt die Frage der Schiverbindung zwischen Langtaufers im Obervinschgau und dem Kaunertal in Tirol als eines länderübergreifenden Verbindungsprojekts von Aufstiegsanlagen, die zwischen dem unerschlossenen Langtaufers und dem touristisch bereits stark genutzten Tiroler Kaunertal errichtet werden sollten.

Manche der LangtaufererInnen erhoffen sich von der Verbindung Arbeitsplätze vor Ort; im Kaunertal hingegen zielt man auf Ausweitung des potenten Schigebiets. Zur Abwägung stehen dabei die Vorzüge zusätzlicher Arbeitsplätze im Tourismus auf Südtiroler Seite und somit eine verstärkte Inwertsetzung des wirtschaftlich schwachen Tales, auf der anderen Seite die großflächige Erschließung des bisher unberührten, durch Naturschönheit beeindruckenden Melagtales aufwärts bis zum Karlesjoch. Das unberührte Seitental ist auch Standort unberührter Lebensräume, wobei die Biosphäre den Betreibern jedoch nur wenig gilt.

Ihr Ansatzpunkt ist die Tatsache, dass gesetzlich zwar grundsätzlich keine neuen Schigebiete ausgewiesen werden können, aber die Erweiterung bestehender Schigebiete und deren Verbindung durchaus möglich ist.

Den Ansatzpunkt im skitechnisch aktuell unerschlossenen Langtaufers bildet ein alter, seit Jahrzehnten stillgelegter Schlepplift, auf dessen Bestehen sich die Betreiber zu stützen versuchen. Die virtuelle Existenz der Anlage im Bauleitplan (real existieren nur mehr die Träger) ermöglicht die Ausweisung einer Trasse ab Langtaufers in Richtung Tirol und die Perspektive auf die erhoffte Verbindung. Die in einem ersten Projekt vorgelegte Trassenführung war allerdings so beschaffen, dass damit auf Südtiroler Seite erosionsgefährdete Hänge durchschnitten worden und zugleich natürliche Ressourcen schwer in Mitleidenschaft gezogen worden wären.

Dieses 2016 vorgelegte, groß dimensionierte Projekt wurde denn auch durch den Umweltbeirat am 16. 2. 2017 in aller Entschiedenheit abgelehnt und auf die grundsätzliche Problematik des Projektes als eines „ergänzenden Eingriffs“ von durchschlagender Wirkung verwiesen.

Nach dieser ersten Abweisung machten sich die Betreiber jedoch unverdrossen an die Ausarbeitung einer weiteren, in ökologischer und landschaftlicher Sicht deutlich verbesserten Projektvariante. Leider war der Grundmangel damit nicht beseitigt, nämlich, dass die Eingriffe aus landschaftlicher und ökologischer Sicht grundsätzlich nicht tragbar waren.

Im Jahr 2017 hat die Landesregierung über die Zusammenlegung der beiden Skigebiete Kaunertal und Langtaufers entschieden und dem damals vorgelegten Projekt eine Absage erteilt. Wegen rechtlicher Widrigkeiten zog die Landesregierung den Beschluss 1423/2017 im Frühjahr 2018 zurück. Somit musste das Projekt nochmals vom Umweltbeirat und von einer „sozioökonomischer Kommission“ (zusammengesetzt aus drei Fachpersonen der Sozioökonomie sowie der Mobilität) behandelt werden.

In einer Antwort auf die Anfrage der Grünen Fraktion gibt Landesrätin Hochgruber Kuenzer die Auskunft, dass sowohl der Umweltbeirat als auch die „sozioökonomische Kommission“ dem Konzept ein negatives Gutachten ausgestellt haben.

Allerdings muss sich laut Landesrätin genannte „sozioökonomische Kommission“ wohl nochmals mit der Causa beschäftigen, da für eines der drei Mitglieder ein Befangenheitsverdacht besteht.

Damit bleibt eine Restunsicherheit bestehen, was mit der Schiverbindung passieren wird.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. sich im Sinne des negativen Gutachten ( 23/2018) des Umweltbeirates klar gegen die Schiverbindung Langtaufers-Kaunertal auszusprechen und
  2. dem Projekt eine definitive Absage zu erteilen.

Bozen, 24.04.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

BESCHLUSSANTRAG

Im Winterhalbjahr 2018/2019 haben sich Bürgerinnen und Bürger gemeldet, um ihren Unmut zur Verkehrssituation im Allgemeinen und ihre Besorgnis zum ständig anwachsenden Verkehr im Lande mitzuteilen. Dabei wird auffallend oft auf ein besonderes Phänomen rund um die Dolomitenpässe hingewiesen: Der Lärm, vor allem verursacht durch Motorräder, wird für die lokale Bevölkerung zu einer großen Belastung.

Lärmmessungen erfolgen im Allgemeinen nur nach Beanstandung. Dann wird vor allem im Ortsgebiet gemessen, wo bei Tag ein Grenzwert von 50 Dezibel festgelegt ist. Innerhalb der Ortschaften stellt die Lärmbelästigung, erzeugt von Personenkraftwagen oder Motorrädern nur selten ein Problem dar, da dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h besteht und sich die Verkehrsteilnehmer im Allgemeinen auch daran halten. Dort, wo das Lärmproblem am größten ist, nämlich außerhalb der Orte und vor allem auf den Passstraßen, kommen Lärmmessungen selten bis nie zum Einsatz. Hier spielen jedoch Geschwindigkeitsübertretungen viel öfters eine Rolle als dies in den Ortskernen der Fall ist.

Im Rahmen des Projektes #Dolomitesvives hat die Eurac hierzu eine sehr informative Studie herausgegeben („#DOLOMITESVIVES Vivere un’esperienza naturale sulle Dolomiti“).

Wie bereits bekannt, war das Sellajoch im Jahr 2017 an insgesamt 9 Tagen, nämlich jeweils am Mittwoch im Juli und August von 9-16 Uhr für den Privatverkehr gesperrt. Dies wirkte sich wie folgt auf die Lärmbelastung aus: An besagten Tagen war der Lärm zwischen 9 und 16 Uhr um ca. 10 Dezibel geringer als an den Tagen ohne Regulierung. Laut Eurac wird dieser Rückgang vom menschlichen Ohr als Halbierung des Geräuschpegels wahrgenommen.

Eine interessante Auswirkung hatte die Sperrung des Sellajochs auf das Grödnerjoch, das keiner besonderen Regulierung unterlag: Vor dem Start des Projektes #Dolomitesvives gab es die Befürchtung, die Schließung des Sellajochs könnte zu einem Anstieg des Verkehrs sowie des Lärms auf dem Grödnerjoch führen. Interessanterweise ist dieser Fall nicht eingetroffen. Der Verkehr auf dem Grödnerjoch stieg an besagten Mittwochen zwar leicht an, jedoch konnte ein Rückgang des Lärms beobachtet werden im Vergleich zu anderen Tagen wie Dienstag oder Donnerstag. Die Eurac führt diesen Lärmrückgang darauf zurück, dass an besagten Tagen insgesamt weniger Motorräder unterwegs waren.

Auf den Dolomitenpässen verkehren vor allem im Sommer sehr viele Motorräder. Auf dem Grödnerjoch wurden sie im Juli und August 2017 jeweils zwischen 9 und 16 Uhr gezählt. Täglich fuhren demnach zwischen 553 (geringste Zahl, gemessen an einem Mittwoch, an dem das Sellajoch für den Verkehr gesperrt war) und 1138 Motorräder über das Grödnerjoch. Dies entspricht im Durchschnitt zwischen 1,2 und 2,7 Motorrädern in der Minute! Wer mit der Lärmkurve eines sich nähernden bzw. sich entfernenden Motorrades vertraut ist, der weiß, dass diese Zahlen einem nie abschwellenden, kontinuierlich hohen Lärmpegel entsprechen.

Diese Daten gehen Hand in Hand mit jenen des Mobilitätskonzepts Welschnofen, welche bei einer Bürgerversammlung am 9. November 2018 vorgestellt wurden und zu ähnlichen Ergebnissen wie jene der Eurac kommen: Im Sommer 2018 wurde auf dem Karerpass am 9., 11. und 12. August zwischen 700 und 900 Motorräder gezählt.

Hinzu kommt noch ein weiteres Problem. Laut EU-Richtlinie darf ein Motorrad eine maximale Lautstärke von 80 Dezibel erzeugen. Jedoch sind die Testbereiche sehr begrenzt – so sind hohe Geschwindigkeiten bei den Lärmmessungen im Test nicht vorgesehen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass regulär sich im Verkehr befindliche Motorräder in vielen Fällen lauter sind, als die als Höchstgrenze definierten 80 Dezibel vorschreiben. Es wäre demnach sinnvoll, vermehrt gezielte Geschwindigkeitskontrollen und Lärmmessungen auf beliebten Motorradrouten zu machen, um die Problematik besser in den Griff zu bekommen.

Ein zusätzliches Problem bei der Lärmbelästigung durch Motorräder sind die Manipulationen, welche Fahrzeughalter und Fahrzeughalterinnen oftmals an den Auspuffanlagen ihrer Krafträder vornehmen. Hierzu gibt es kaum Datenmaterial, aber Expertinnen und Experten schätzen, dass der Anteil solcher Manipulationen erheblich ist.

Die meisten Motorradfahrer und Motorradfahrerinnen haben auf den Passstraßen ein rücksichtsvolles Verkehrsverhalten und respektieren die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ein kleinerer Teil jedoch beschleunigt in unverhältinismäßiger Art und Weise das Motorrad zwischen den Kehren und erzeugt dadurch jene Lärmkulisse, die von den Bürgerinnen und Bürgern als Zumutung empfunden wird.

Langfristig ist sicherlich für Mensch und Umwelt eine Lösung im Sinne einer Sperrung der Dolomitenpässe für den Privatverkehr anzustreben. Im Projekt #Dolomitesvives konnten wir beobachten, dass dies funktioniert und ein Mehr für die lokale Bevölkerung sowie für die Touristinnen und Touristen darstellt. Bis zum Erreichen dieses langfristigen Ziels soll jedoch Schritt für Schritt für Entlastung auf den Dolomitenpässen gesorgt werden, damit die Natur für uns alle wieder zu einem Ruhepol werden kann!

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. In Absprache mit der Gemeinde- und Straßenpolizei, gezielte und immer wiederkehrende Verkehrskontrollen vor allem auf den Dolomitenpässen vornehmen zu lassen, um Manipulationen der Auspuffanlagen an den Motorrädern und gefährliche Geschwindigkeiten zu ahnden.
  2. Die gezielten Verkehrsontrollen auf Südtirols Pässen in einschlägigen Foren wie motorradonline.de anzukündigen.

Bozen, 24.04.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Grüne legen Gesetzesvorschlag für eine gesunde Landtwirtschaft vor.

 

Die Grüne Fraktion fordert Südtirol dazu auf, eine Vorreiterrolle für die Ökowende 2030 einzunehmen! Wie auch die Beraterin der UNO und Trägerin des „Alternativen Nobelpreises“ Vandana Shiva kürzlich in Mals klar zum Ausdruck brachte, muss die Ökologisierung der Landwirtschaft bis ins Jahr 2030 massiv gefördert werden. Der Rückgang an Biodiversität und viele negative Auswirkungen auf Boden, Wasser und Gesundheit der Menschen seien Ergebnisse der intensiven Landwirtschaft.

Aus diesem Grund präsentiert die Grüne Fraktion einen Gesetzentwurf, der die Entwicklung der Landwirtschaft in eine nachhaltige Richtung (Ökowende) lenken will.

Diese Ökowende soll in erster Linie bei der Ausbildung der JunglandwirtInnen beginnen: Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Fachschulen für Landwirtschaft, Hauswirtschaft und Ernährung ab dem Schuljahr 2020/2021 um den Lehrgang „Ökologischer Landbau“ zu erweitern.

Um den Umstieg auf Biolandwirtschaft und den Ausstieg aus dem chemisch-synthetischen Pestizideinsatz zu beschleunigen, beinhaltet der Gesetzesentwurf die Ausarbeitung konkreter Pläne für die Ökowende durch die Landesregierung innerhalb des Jahres 2020. Inhalt dieser Pläne sind die allmähliche Ökologisierung der Landwirtschaft und das schrittweise Verringern des Pestizid-Einsatzes.

Im Gesetzentwurf zudem enthalten ist der besondere Schutz sensibler Zonen wie Wohngebiete, Kinderspielplätze und Parkanlagen. Dieser soll in einer Weise erfolgen, dass dort keine Reste von chemisch-synthetischen Pestiziden deponiert werden können. Die geltenden Ausbringungs- und Abstandsregelungen sind völlig unzureichend und können nur durch Gemeindeverwaltungen, welche die lokale Situation gut kennen, erlassen werden. Aus diesem Grund sollte nicht das Land, sondern die Gemeinden als zuständige Behörde fungieren.

Mit diesem Gesetzesentwurf wollen wir dazu beitragen, eine gesunde Umwelt und eine hohe Lebensqualität für Südtirol zu schaffen. Denn eine gesunde Landwirtschaft muss erstrangiges Ziel einer guten Klimastrategie sein!

Bozen, 23.04.2019

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler         

Brigitte Foppa  

Riccardo Dello Sbarba

 

Ungedüngte, Seite einer Wiese mit: Schlüsselblume, Fingerkraut, Veilchen, Buschwindröschen, ecc.

 

Gedüngte Seite derselben Wiese, mit Löwenzahn.

Der Grüne Weg zur Ökowende 2030

190411_Flyer_GesundeLandwirtschaft

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Ein 18 Meter hoher Glaskristall soll am Rosengarten auf 2.300 Meter Höhe neben der Kölner Hütte errichtet werden. Der 5-stöckige Glasturm soll neben der neuen Seilbahnstation enstehen und ein Besucherzentrum „TTD – Touch the dolomites“ mit Ausstellungsflächen und zugehöriger Gastronomie beherbergen. Der Glasturm soll mit der neu geplanten unterirdischen Bergstation der Kabinenbahn „König Laurin“ in Verbindung stehen. Die Latemar Karersee GmbH plant zwei bestehende veraltete Sessellifte zwischen Frommer Alm und Kölner Hütte abzubrechen und in geänderter Trassenführung mit Mittelstation durch eine 10er-Kabinenbahn zu ersetzen. Allein für die neue Bergstation müsste circa 6.700 m³ Gesteinsmaterial, das entspricht etwa dem Aushub von zehn Einfamilienhäusern, im sensiblen alpinen Gelände auf 2.300 Metern bewegt werden. Mit der neuen Kabinenbahn könnten in 13 Minuten Fahrtzeit circa 1.400 Personen pro Stunde mehr zur Kölner Hütte befördert werden, befürchtet etwa CAI Alto Adige-Präsident Claudio Sartori, der zufügt: „Das ist mehr als doppelt so viel wie bisher. Mehr Menschen bedeuten notgedrungen eine höhere Belastung für die Umwelt und den umliegenden Naturraum.“ (Quelle aller Infos: Homepage AVS). Die beiden Alpenvereine treten daher für eine Reduktion der Förderleistung und der Dimensionierung der geplanten Kabinenbahn auf ein umweltverträgliches Maß ein. Denn nur wenige Meter hinter der Kölner Hütte und dem geplanten Glasturm liegt der Naturpark Schlern-Rosengarten, zugleich auch Natura-2000-Gebiet und Dolomiten Unesco Welterbe. AVS und CAI sind davon überzeugt, dass durch den Glasturm noch mehr Leute in das schon jetzt stark besuchte Gebiet um den Karersee und Karerpass gezogen werden und die Verkehrsbelastung für das Dorf Welschnofen weiter steigt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie ist der Planungsstand zum Glasturm?
  2. Was ist der Ansatz der Landesregierung zu diesem Vorhaben?
  3. Welche Genehmigungsverfahren sind auf Landesebene vorgesehen? Wurden hier bereits Schritte gesetzt?
  4. Wie ist der Planungsstand zur neuen Kabinenbahn? Stimmen die angegebene Förderleistung und die Daten zum Aushub?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Situation, insbesondere angesichts der Nähe zum Dolomiten Unesco Welterbe?

Bozen, 19.04.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

Und unsere Replik dazu.