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ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In der Gemeinde Deutschnofen sieht das Tourismusentwicklungskonzept in der aktuell genehmigten Fassung einen Campingplatz von 150 Stellplätzen vor. Laut dem Beschluss des Gemeindeausschusses in der Sitzung vom 20.05.2019 soll nun der Bauleitplan entsprechend abgeändert werden. Auf den Wiesen am Neuköchlhof, im Eigentum von Pardeller Karl soll eine „Zone für touristische Einrichtungen  – Campingplätze – C“ ausgewiesen werden.

Die Wiese liegt in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnzone und ist landschaftlich sehr schön gelegen. Vor allem aber ist hervorzuheben, dass sich bereits vor Jahren gegen ein analoges Projekt großer Widerstand in der Bevölkerung geregt hat und dieses erst nach dem Sammeln von 500 Unterschriften abgewendet werden konnte. Nun taucht es wieder auf und kurz bevor BM Gallmetzer abtritt, veranlasst er die Ausweisung der Zone – ohne die Bevölkerung vorher eingebunden zu haben (kurz vor dem Datum der Beschlussfassung gab es eine Bürgerversammlung, auf der kein Wort zum Campingplatz gefallen ist).  Eine eindrucksvolle Geste, die sich nur schwer erklären lässt.

Die Beschlussfassung fällt in die Zeit, in der noch das „alte“ Raumordnungsgesetz Nr. 13, vom 11. August 1997 gültig ist, dabei aber das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ (Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9) verabschiedet aber noch nicht in Kraft getreten ist.

Aus dieser Übergangszeit ergibt sich eine Reihe von Fragen, die sich am Projekt des Campingplatzes in Deutschnofen konkretisieren.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Wie werden Verfahren, die nach dem 10. Juli 2018 eingeleitet wurden, in den nächsten Monaten abgewickelt? Nach dem alten Gesetz oder nach dem neuen? Was passiert nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit bereits angelaufenen Verfahren?

2. Bereits bei Verabschiedung des Landesgesetzes 9/2018 hieß es, dass das Inkrafttreten bis 2021 verzögert werden könne. Wie ist hierzu der Stand der Dinge? Geht die Landesregierung davon aus, dass das Gesetz wie vorgesehen mit 1.1.2020 in Kraft treten wird?

3. Sind die Verfahren zur Abänderung des Bauleitplanes und die Ausweisung von Zonen für touristische Einrichtungen nach dem 10. Juli 2018 angestiegen? Wir bitten um die Auflistung dieser Verfahren
a) im Zeitraum 10.7.2017 – 10.07.2018 und
b) im Zeitraum 10.7.2018 – 10.07.2019.

4. Ein sehr fraglicher Punkt ist der Planungsmehrwert, etwa für Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen. Laut Art. 19 des LG 9/2018 ist der Planungsmehrwert von 30% auf Sondernutzungsgebiete für touristische Einrichtungen dann zu entrichten, wenn sie außerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Im Falle des geplanten Campingplatzes in Deutschnofen zeigt sich die Problematik:
• Wenn die Zone zum jetzigen Zeitpunkt ausgewiesen wird, muss kein Mehrwert entrichtet werden.
• Wenn die Zone nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgewiesen würde, wäre ein Planungsmehrwert zu entrichten, falls die Siedlungsgrenze jenseits der betroffenen Zone gezogen würde, oder aber nicht, wenn die Zone in das Siedlungsgebiet hineinfallen würde.

Frage: Stimmt unsere Interpretation?

5. Somit können diese Verfahren aus unserer Sicht derzeit nicht unbefangen abgewickelt werden. Die BürgermeisterInnen werden sich den Vorwurf anhören müssen, dass sie durch die Wahl des Zeitpunktes der Umwidmungen (vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes) oder durch die Ziehung der Siedlungsgrenze (diesseits oder jenseits der betroffenen Flächen) Spekulationen zulassen oder sogar fördern. Es stellt sich aber auch die Frage nach der finanziellen Verantwortung für eine auf diese Weise der öffentlichen Hand entgangenen Einnahme. Wenn etwa das Verfahren in Deutschnofen nach dem neuen Gesetz abgewickelt würde und die Zone außerhalb der Siedlungsgrenze zu liegen käme, wäre der Gemeinde Deutschnofen ein Planungsmehrwert von 30% zu entrichten. Andernfalls entgeht der Gemeinde diese Summe.

Frage mit Bitte um Rechtsauskunft: Kann ein/e BürgermeisterIn für ein solches Vorgehen etwa vom Rechnungshof belangt werden?

Bozen, 14.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. 

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG
Schweizer Forscher und Forscherinnen haben eine Liste problematischer Gifte in Schweizer Fließgewässern erstellt. Diese Pestizide, eingesetzt in der Landwirtschaft, werden unter anderem für einen rückläufigen Fischbestand in Gewässern mitverantwortlich gemacht. Die folgenden Pestizide wurden vom Schweizer Wasserforschungsinstitut Eawag als am problematischsten eingestuft:

1. Azoxystrobin
2. Chlorpyrifos
3. Cypermethrin
4. Diuron
5. Epiconazole
6. Metazachlor
7. Metribuzin
8. Nicosulfuron
9. S-Metolachlor
10. Terbuthylazin
11. Thiacloprid

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
1. Werden diese elf Mittel auch bei uns eingesetzt?
2. Falls ja, gibt es Untersuchungen zu Rückständen dieser Gifte in Gewässern und bei Fischen?
3. Falls ja, wie sind diese Untersuchungen ausgefallen?
4. Falls keine Untersuchungen stattgefunden haben, warum nicht?

Bozen, 13.06.2019

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Vom Pustertal erreichen uns Bilder von Bahnböschungen neben den Zuggleisen entlang der Strecke Innichen-Vierschach, bei denen das Gras braun, vertrocknet und abgestorben ist (siehe Bild). Auf Nachfrage der Umweltschutzgruppe Olang wurde von der RFI bestätigt, dass neben den Gleisen in der Tat Herbizide eingesetzt werden – ohne dass der konkrete Namen des verwendeten Herbizids jedoch genannt wurde – um die Sicherheit zu gewährleisten sowie das Brandrisiko zu senken.
Doch gerade solche Böschungen sind vielfach besondere „Biotope“, weil es sich oft um extensive naturbelassene Grünstreifen handelt. Uns scheinen derartige Maßnahmen zur „Pflege“ von Böschungen heute schwerlich zeitgemäß. Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob es für den Schutz der Zugstrecke nicht adäquatere Methoden gäbe, die weniger nach dem Prinzip „mit Kanonen auf Spatzen schießen“ erfolgen.
Denn tatsächlich ist der Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln an Bahnböschungen durch das Naturschutzgesetz vom 12. Mai 2010 (Artikel 19) verboten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:
1. Um welches Unkrautbekämpfungsmittel handelt es sich genau?
2. Inwiefern wird durch den Einsatz dieses Herbizids die Sicherheit auf der Zugstrecke gewährleistet?
3. Inwiefern mindert der Einsatz dieses Herbizids das Brandrisiko der Bahnböschungen?
4. Wird dieses (oder ähnliche) Unkrautbekämpfungsmittel trotz Verbot durch das Naturschutzgesetz an weiteren Bahnstrecken Südtirols eingesetzt?
5. Zu welchen Herbizid-freien Alternativen rät die Landesregierung?

Bozen, 13.06.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden. Und unserer Replik dazu.

Die Zeit ist reif für die mehrsprachige Schule als Zusatzangebot. Vorstellung des Grünen Gesetzentwurfs

Wieder geht ein Schuljahr zu Ende. Auch heuer war das Thema der Einschreibungen von Kindern und Jugendlichen der jeweils anderen Sprachgruppe in die deutschen bzw. italienischen Schulen und Kindergärten großes Thema, immer wieder auch politisch verzerrt und missbraucht. Ein anderer Ansatz, nämlich jener der mehrsprachigen Schulen als Zusatzangebot wurde jedoch weiterhin totgeschwiegen und tabuisiert. Dabei wünschen sich viele Familien, dass ihre Kinder gemeinsam mit den Kindern der jeweils anderen Sprachgruppe in der Klasse sitzen und das schulische Angebot nutzen können.

Es ist ein lang gereifter Grüner Vorschlag, mehrsprachige Abteilungen in den Schulen und Kindergärten als Zusatzangebot einzuführen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatten wir dazu einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet. Er wurde von der Mehrheit SVP-PD abgelehnt, mit der Begründung, dass dies zu Unterschiedlichkeiten in der Wahl des Bildungsangebotes führen würde (?!). Francesco Palermo, damals Südtiroler Vertreter im Senat, hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf im römischen Parlament eingebracht.

Wir haben den Landesgesetzentwurf überarbeitet und wieder vorgelegt. Wie stellen wir uns das Ganze vor?

Die Einschreibung in zweisprachige Abteilungen basiert auf Freiwilligkeit und ersetzt nicht das bestehende Kindergarten- und Schulangebot. Dieses ist in jedem Fall gesichert. Eine mehrsprachige Abteilung bzw. Klasse wird eingerichtet, wenn die Anzahl der Kindergartenkinder bzw. der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang ausreicht, um Parallelklassen einzurichten und sich im Kindergarten pro Jahrgang mindestens 14 Kinder eines Jahrgangs und in der Schule mindestens 15 Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs in die entsprechende Abteilung bzw. Klasse einschreiben. In diesen Abteilungen bzw. Klassen setzt sich das Personal aus KindergärtnerInnen oder Lehrpersonen beider Sprachgruppen zusammen.

Der Fachunterricht erfolgt in einer der beiden Landessprachen Deutsch bzw. Italienisch. Um einen ausreichenden Fachwortschatz zu garantieren, wird die Sprache im Laufe der Schulkarriere gewechselt. Wann und wie oft dieser Wechsel stattfindet, wird von den autonomen Schulen festgelegt. In den Bewertungsbögen der Schülerinnen und Schüler wird vermerkt, in welcher Sprache der Unterricht jeweils stattgefunden hat.

In der Unterstufe kann auch ein jahrgangsübergreifendes mehrsprachiges Angebot entwickelt werden, in der Oberstufe und den Landesberufsschulen kann der mehrsprachige Schwerpunkt auch in einzelnen Modulangeboten erfolgen.

Es braucht natürlich zusätzliche Aus- und Weiterbildungsangebote für das Personal in mehrsprachigen Abteilungen, damit sich dieses auf die neue schulische Situation vorbereiten und in ständigem Austausch bleiben kann.

Dies in Kürze zusammengefasst der Inhalt des Landesgesetzentwurfs Nr. 2/XVI.
Er wird in der nächsten Sitzung des 1. Gesetzgebungsausschusses behandelt werden und wir hoffen darauf, dass die Mehrsprachigkeitsbeschwörungen vieler Parteien während des Wahlkampfs nun in eine breite Zustimmung münden. Die Gesellschaft wünscht sich diesen Schritt seit Langem und die Zeit ist reif.

Bozen, 13.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Heute 12.6.2019 wurde der grüne Gesetzentwurf „Geschlechtervertretung in den Gemeinderatskommissionen“ im 1. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats behandelt – und abgelehnt. Aber der Reihe nach:
Im ersten Gesetzentwurf stand zu lesen, die Ratskommissionen der Gemeinden müssen künftig so besetzt werden, dass eine „angemessene Vertretung“ beider Geschlechter garantiert ist.
Die Formulierung der „angemessenen Vertretung“ wurde von einigen Abgeordneten als zu ausgedehnt empfunden, woraufhin Brigitte Foppa heute mit einer abgeänderten Version in der ersten Kommission eintraf. Die Forderung wurde dermaßen auf das Minimun beschränkt, dass es nur mehr „eine Vertretung“ (1 Frau) in den Kommissionen geben müsse. „Weniger geht nicht!“ – sagt die Ersteinbringerin Foppa.
Diese „Gleichberechtigung“ war der Kommission anscheinend immer noch zu viel: Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt, mit kräftiger Hilfe des Trentiner PD(!)-Abgeordneten Luca Zeni, der sich enthielt und Franz Locher von der SVP, der dagegen stimmte. Das Interessante dabei, Lochers Parteikollege Helmut Tauber und seine Kollegin Jasmin Ladurner stimmten mit Riccardo Dello Sbarba, Maria Elisabeth Rieder und Alex Marini für den Gesetzentwurf.
Alle die Angst vor dem Genderwahn haben, können beruhigt sein. Es wird weiterhin Frauenfreie Räume in der Politik geben, zumindest für ein Weilchen.

Regionalratsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Am 12. Juni um 20 Uhr organisieren die Initiativgruppe Hollawint und die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag im Kulturhaus Mals ein Treffen mit Renate Künast (Bündnis 90| Die Grünen), ehemalige deutsche Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Brigitte Foppa wird die Veranstaltung moderieren. Teilnehmen werden unter anderem Arnold Schuler, Antonia Egger, Martina Hellrigl, Friedrich Steiner, Daniele Piscopiello, Evi Keifl und Hanspeter Staffler.
Renate Künast ist für die Verdi Grüne Vërc ein echtes Vorbild. Abgesehen von ihrer Tätigkeit als Ministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft schätzen wir sie als Frau, die das politische Geschäft mit seinen Höhen und Tiefen in- und auswendig kennt. Sie war eine der ersten Politikerinnen, welche sich mutig den Hatern im Netz entgegenstellte und scheut bis heute nicht davor zurück, bei heiklen Themen Stellung zu beziehen.
Künast hatte den Kontakt zu den Frauen der Bürger- und Bürgerinneninitiative Hollawint – seit jeher in erster Reihe aktiv für ein pestizidfreies Mals – hergestellt. In der Folge wurde eine Veranstaltung in Mals vereinbart. Unter den Anwesenden werden Landesrat Arnold Schuler, Landesbäuerin Antonia Egger, Mitbegründerin von Hollawint Martina Hellrigl, Hotelier Friedrich Steiner vom Biohotel Panorama, Biobauer Daniele Piscopiello, Mediatorin Evi Keifl und Landtagsabgeordneter Hanspeter Staffler sein. Der Abend wird sich mithilfe der Moderatorin Brigitte Foppa mittels Fishbowlmoderation so gestalten, dass alle Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, mit Renate Künast in Dialog zu treten.

Hauptthemen des Abends werden die Zukunft der Landwirtschaft in Südtirol und in Europa sowie die Frage sein, welcher Wandel nötig ist, um unsere Welt zu einer besseren zu machen.
Kontakt:
Martina Hellrigl | Hollawint, Mals: [email protected]
Brigitte Foppa | capogruppo dei Verdi in Consiglio Provinciale: [email protected]
Renate Künast | Bündnis 90/Die Grünen: [email protected]

Bozen, 07.06.2019

Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

Der Beschluss der Landesregierung, angenommen am 4. Juni, will den Gebrauch des Silvius Magnagoplatzes regeln. Dieser Beschluss ist nicht nachvollziehbar.
Der Magnagoplatz ist nicht nur symbolisches Zentrum des politischen und institutionellen Lebens Südtirols. Seine Neugestaltung kostete die Provinz 1.600.000€. Das primäre Ziel dieser Neugestaltung war es, den Platz zugänglich für das Volk zu machen – dafür wurde der Platz von jeglichem Leben geräumt: Bäumen, Fahrradständern, usw. Und jetzt möchte man jenem Volk einen Riegel vorschieben, das den Platz gerne nützen würde?
Niemals wurde der Platz so wie in diesen letzten Monaten von Gewerkschaften, Vereinigungen, Interessensgruppen und verschiedensten Bewegungen genützt, um den Menschen und ihren Sorgen und Bitten buchstäblich einen Raum zu geben. Dazu gesagt werden muss, dass auch viele Entscheidungen der Landesregierung dazu beigetragen haben, den Platz mit Leben zu füllen. Und jetzt will die Landesregierung diese Kundgebungen limitieren, auch wenn nicht klar ist, wer ab nun das Recht haben wird zu protestieren und wer dies zu entscheiden haben wird. Völlig absurd ist die Regelung, dass Kundgebungen nur an Werktagen stattfinden dürfen. Hat da jemand Angst, dass die #fridaysforfuture-Proteste ihren Schulstreik tatsächlich auf den Samstag verlegen könnten?
Dieser Platz muss all jenen weiterhin zur Verfügung stehen, die ihr von der Verfassung garantiertes Recht wahrnehmen und protestieren, bzw. ihre Meinung kundtun wollen, unabhängig davon, gegen wen sich die Kundgebungen richten. Als vom Volk gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten des Volkes müssen wir dafür sorgen, dass ihm Gehör geschenkt wird!

Bozen, 7.6.2019
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Der Südtiroler Landtag hat heute, 5. Juni 2019 mit breiter Mehrheit den Grünen Beschlussantrag „Einsatz für bedrohte Tier- und Pflanzenarten“.

Bei Pflanzen und Tieren– den Wolf ausgenommen – sind sich im Landtag alle einig. Heute am Weltumwelttag wurde der Grüne Beschlussantrag, der besagt, dass in Südtirol wieder Info- und Sensibilisierungsmaterial zu bedrohten Tier- und Pflanzenarten verbreitet werden soll, genehmigt. Zusätzlich zu klassischen Kommunikationsmitteln wie Postern wird auch der Einsatz von moderneren Technologien in Erwägung gezogen, mit deren Hilfe Sichtungen von bedrohten Tierarten mit Standpunkt und Fotos in einer öffentlich zugänglichen Karte eingetragen werden können. Die notwendigen personellen Ressourcen werden von der Provinz zur Verfügung gestellt.

Bozen, 05.06.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Übernahme ABD Airport AG von Privaten: Die Grüne Fraktion erhielt in dieser Landtagswoche vier wichtige Antworten auf Anfragen zu aktuellen Fragestunde

Zusammenfassend haben wir aus den Antworten von Landeshauptmann Kompatscher folgendes erfahren:

  1. Die Wertschätzung der ABD Airport AG kostete die Provinz 120.000€. Nach dem Referendum hat das Land die Finanzierung der ABD mit einem Dienstvertrag zu diesen Kosten fortgeführt. Im Jahr 2016: 5,2 Millionen Euro, im Jahr 2017: 3,9 Millionen Euro im Jahr 2018: 3,6 Millionen Euro
  2. Für den Verkauf bleibt noch Zeit. Die Ausschreibung sieht vor, dass die Vergabe (unterschrieben am 13.05.2019) nicht wirksam ist, bis die Überprüfung nicht beendet wurde, was bisher noch nicht der Fall war. Die 60-Tage-Frist, innerhalb der der Vertrag unterschrieben sein muss, beginnt erst, nachdem diese Überprüfung abgeschlossen wurde. Es gibt demnach noch genug Zeit, um ein Landesgesetz zur Limitierung des Flugverkehrs und ein Verbot der Verlängerung von Start- und Landebahn zu verabschieden!
  3. Finanzielle Aspekte: Der finanzielle Verlust im Haushalt der Provinz im Falle eines Verkaufs. Kompatscher bestätigte, dass im Landeshaushalt (Kapitel „Beteiligungen“) die ABD Airport AG mit einem Wert von 37.155.797€ angeführt ist. Sollte sie verkauft werden, sinkt die Beteiligung auf null. Folglich wird im Kapitel „Veräußerungen von Beteiligungen“ einmalig die Verkaufssumme von 3,8 Millionen Euro aufscheinen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Summen ist eklatant und schwer zu rechtfertigen.
  4. Würde es sich das Land nochmals überlegen und nicht verkaufen wollen, könnten die Gewinner der Ausschreibung Rekurs einreichen und Schadensersatz verlangen?
    Nein, antwortete Kompatscher. Die Ausschreibung sieht vor, dass die Provinz die Übernahme zu jeder Zeit annullieren kann, ohne dass Schadensersatzforderungen erhoben werden dürfen. In diesem Fall können höchstens die Kosten, welche durch die Teilnahme an der Ausschreibung entstanden sind, von den Teilnehmenden zurückgefordert werden.

Schlussfolgerung: Das Land hat große zeitliche und juristische Spielräume, um ein Gesetz zur Limitierung des Flugverkehrs zu verabschieden und um sich die Sache doch noch anders zu überlegen.

Im Anhang die Anfragen und die dazugehörenden Antworten.

Bozen, 05.06.2019

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

Wie wir von der Ausrottungsmentalität wieder zu sachlichen Lösungen finden und dabei Mensch, Lebensraum, Tier und Pflanze schützen können.

Allgemein wird Biodiversität und deren Schutz als erstrebenswertes politisches und gesellschaftliches Ziel anerkannt. Allerdings birgt das Ziel des Arten- und Naturschutzes durchaus auch harte Konflikte. Wir sehen dies gerade in den letzten Jahren immer wieder bestätigt, wenn es etwa um Großraubtiere und den Schutz von Mensch und Existenz geht. Südtirol bleibt weder von den international laufenden Debatten noch von der Präsenz der Großraubtiere wie Bär oder Wolf verschont. Ehemals waren sie in unseren Breiten ausgerottet, durch verschiedene Ansiedlungsprogramme kehren sie vermehrt auch bei uns zurück. Andere gefährliche Tiere sind aufgrund konsequenten Naturschutzes und breit angelegten Sensibilisierungsprogrammen vor dem Aussterben gerettet worden (man denke nur an Giftschlangen). Neben der positiven Bedeutung für den Artenschutz gibt es aber auch Ablehnung, ja oft sogar Auflehnung gegen die Präsenz von Großraubtieren. Wir wissen, dass die positive Annahme von diesen Tieren immer dann schwierig ist, wenn die Existenz etwa von Bergbäuerinnen und Bergbauern und deren Nutztieren bedroht ist. Immer wieder wird gefordert, man solle zur Ausrottung zurückkehren (Stichworte: Wolfsfreies Südtirol, Bärenfreies Südtirol).

Wir sind überzeugt, dass man diese Konflikte nicht totalitär, sondern wenn schon immer gesamtgesellschaftlich lösen muss. Wir fordern daher eine Versachlichung des Diskurses, indem der Umgang mit Großraubtieren einem Managementplan unterworfen wird. Zu diesem Thema haben wir einen Beschlussantrag vorgelegt, der in der laufenden Landtagswoche behandelt wird. Außerdem braucht es Unterstützung des Herdenschutzes, Ausgleichzahlungen für geschädigte Bauern, spezifische Aus- und Fortbildung der Landwirtinnen und Landwirte. Für besonders problematische Fälle ist die Entnahme, wie gesetzlich vorgesehen, kein Tabu.

Eine ausgewogene Information und Sensibilisierung bettet das oft so polarisierend diskutierte Thema von Wolf und Bär in jenes der geschützten und bedrohten Tier- und Pflanzenarten ein. Auch hier besteht Handlungsbedarf. Damit befasst sich der zweite Beschlussantrag der Grünen Fraktion in dieser Woche.

Im Landtag nichts Neues.

 Die Rückkehr der Großraubtiere in die Alpen wurde von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen schon seit geraumer Zeit angekündigt. Das Land Südtirol hätte demnach genug Zeit gehabt, sich darauf vorzubereiten.

Die Grüne Fraktion im Südtiroler Landtag hat seit 2012 immer wieder Beschlussanträge vorgelegt, die den Einsatz einer „Arbeitsgruppe Großraubwild“ forderten (in den Jahren 2012 und 2014). Darin wurde die Zusammenarbeit, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Bäuerinnen und Bauern, Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen propagiert. Zudem wurde vonseiten der Grünen Fraktion ein „Managementplan für Großraubtiere“ gefordert (im Jahr 2014). Diese Vorschläge wurden von der Mehrheit ein ums andere Mal zurückgewiesen.

Hier eine kurze Chronologie:

  1. Mai 2012, Beschlussantrag Nr. 480: „Arbeitsgruppe Großraubwild“: 4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Abgelehnt.
  2. Jänner 2014, Beschlussantrag Nr. 38 „Arbeitsgruppe Großraubwild”: 14 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen. Abgelehnt.
  3. Oktober 2014, Beschlussantrag Nr. 244: „Managementplan für Großraubtiere“: 4 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen. Abgelehnt.

Somit traf das Land dieses Ereignis völlig unvorbereitet: Man wartete solange, bis das erste Schaf gerissen wurde und machte sich erst in der Folge Gedanken über Maßnahmen. Angst und Wut hatten zu diesem Zeitpunkt eine sachliche und lösungsorientierte Argumentation bereits sehr schwierig werden lassen.

Aber es ist nie zu spät, um die Sache wieder in die Hand zu nehmen und pragmatische, sichere und realistische Lösungen vorzuschlagen. Deshalb wagen wir noch einen Vorstoß mit einem Beschlussantrag, der – nicht zufällig – den Titel „Großraubwild: ein Managementplan zum Schutz der Tätigkeiten der Menschen und anderer Tierarten“ trägt. Neben dem Erhalt der Biodiversität scheint es uns nämlich ein dringendes und wichtiges Ziel, Herdentiere, Landwirte und Landwirtinnen sowie Almwirtschaft zu schützen. Deshalb wollen wir einen Weg aufzeigen, der es ermöglicht, diejenigen, die auf den Almen und Bergbauernhöfen arbeiten, zu unterstützen und der zeigt, dass eine Lösung dieses Problems im Interesse aller Beteiligten möglich ist!

Herden schützen, Bergbauern und -bäuerinnen unterstützen.

Wir wollen Bergbäuerinnen und -bauern sowie Herden schützen, ohne den Wolf ein zweites Mal ausrotten zu müssen.

Auf den Schweizer Almen wird seit über zehn Jahren aktiver Herdenschutz betrieben. Hirten, Hirtinnen Hunde und Zäune schützen Schafe vor dem Zugriff durch Wölfe. Diese überaus positive Praxiserfahrung ist auf Südtirol zu übertragen, die Kosten muss die öffentliche Hand übernehmen.

Wolfsrisse, wie wir sie in den vergangenen Wochen erlebten, müssen so bald wie möglich der Vergangenheit angehören. Die Schaf- bzw. Almbauern und -bäuerinnen brauchen jegliche Unterstützung der öffentlichen Hand, um die Herden sorglos auf die Weiden und Almen bringen zu können.
Europaweit wird seit zwei Jahrzehnten intensiv geforscht, wie Weidewirtschaft und Großraubtiere nebeneinander bestehen können. Die Forschenden haben eine Reihe von Punkten definiert, die mittlerweile in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgreich angewendet werden.

Die Herden müssen geschützt werden. Dazu ist die Gesellschaft gefordert, gemeinsam mit den Bergbauern und -bäuerinnen Lösungen umzusetzen. Hirtinnen und Hirten, Herdenschutzhunde sowie Zäune verursachen Kosten, die durch die öffentliche Hand zu tragen sind. Die Erfahrungen auf den Schweizer Almen haben gezeigt, dass der Herdenschutz zur Zufriedenheit aller Beteiligten gut funktioniert.

Verluste sind sofort und unkompliziert zu entschädigen. Sollte es dennoch zu Rissen kommen, dann müssen behördliche Experten und Expertinnen sofort zur Stelle sein und den Schaden erheben. Die Entschädigung muss von der Behörde in kürzester Zeit an die Bergbäuerinnen und -bauern ausbezahlt werden.

Ausbildung ist notwendig. Alle Betroffenen wie Försterinnen und Förster, Bergbauern und -bäuerinnen sowie Jägerinnen und Jäger sollen eine gründliche Ausbildung bekommen. Nur durch ein umfangreiches Wissen können gemeinsam erarbeitete Lösungsansätze angegangen und umgesetzt werden.

Überwachung der Wolfspopulation. Wölfe und Bären sollen durch geeignetes Personal des Forstdienstes mit modernsten Methoden ständig überwacht werden. Der Südtiroler Forstdienst ist kapillar organisiert und hat schon heute erfahrene Fachleute in seinen Reihen, die ein Wolfsmonitoring betreiben könnten.

Vor drastischen Maßnahmen nicht zurückschrecken. Sollten trotz aller Vorkehrungen auffällige oder problematische Großraubtiere Schäden anrichten, dann braucht es die Möglichkeit, wirksame Maßnahmen wie Vergrämung oder als allerletzte Lösung auch den Abschuss von Tieren schnell und professionell durchzuziehen.

Der Unmut der Bergbäuerinnen und -bauern ist sehr verständlich, denn es ist bisher anscheinend nicht gelungen, ein Managementkonzept auf die Beine zu stellen. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein, aber man erwehrt sich nicht des Eindrucks, dass die Bemühungen der zuständigen Landesbehörde von verschiedenen Seiten torpediert werden.

Südtirol hat bisher schon viel größere Probleme erfolgreich gelöst. Gesellschaft, Landwirte und Landwirtinnen, Behörde und Politik sollten die wissenschaftlichen Ratschläge aufnehmen, das nötige Geld zur Verfügung stellen, in Ausbildung investieren, die Bergbauern und -bäuerinnen nicht allein lassen und wenn nötig, auch drastische Maßnahmen regelkonform umsetzen.

„Die Schafzucht in Südtirol empfinde ich als ein sehr wichtiges Element, im Sinne der Biodiversität stellt sie auf unseren Almen einen wichtigen Faktor dar“, so Peter Gasser, Tierarzt aus Mals „doch genau jene, die sich mit Slogans wie wolfsfrei als Bauernfänger betätigen müssten wissen, dass dies im italienischen und im europäischen Kontext nicht möglich ist. Somit stellen sie die wahre Gefahr für unserer Schafbestände dar.“

Wissen, was gefährdet ist.

Die heute mittleren und älteren Generationen erinnern sich an Poster, die an allen erdenklichen Orten angebracht waren und auf denen eine Auswahl der geschützten und bedrohten Zier- und Pflanzenarten zu sehen waren. Diese Poster prägten erstens die Bilder und Namen dieser Tiere und Pflanzen ein, waren zweitens auch eine deutliche Aufforderung an alle, hierfür Verantwortung zu übernehmen.

Heute gibt es neben Postern noch sehr viel bessere Kommunikationsmedien, um dieses Wissen und dieses Bewusstsein für die Natur, die schützenswerte Flora und Fauna zu festigen. In einem Beschlussantrag schlagen wir vor, in diese Stoßrichtung aktiv zu werden. Unser reicher Landeshaushalt muss auch für jene Lebewesen bereit stehen, die auch in Zukunft Teil des Südtiroler Lebensraum sein sollen.

 

Bozen, 03.06.2019

 

Brigitte Foppa         Riccardo Dello Sbarba            Hanspeter Staffler          Peter Gasser