HomeDemokratieFür einen gesunden Wahlkampf

Für einen gesunden Wahlkampf

Gesetzliche Regelung der Wahlwerbung soll das verhindern, was wir bisher kennen, nämlich die freie Bahn für Partikularinteressen. Deshalb fordert die Grüne Fraktion ein eindeutiges Verbot der Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden für einzelne KandidatInnen und Parteien.

Immer wieder vor Wahlen fällt sie unangenehm ins Auge: Die Wahlwerbung, die Vereine und Verbände mehr oder minder offen in Vereinszeitungen u.ä. für einzelne KandidatInnen und Parteien machen. Nicht umsonst gehen bei sämtlichen Oppositionsparteien stets Proteste rund um diese als Missstand empfundene Praxis ein. Das Gerechtigkeitsbewusstsein wird empfindlich gestört, wenn sich Vereine und Verbände, die öffentlich finanziert werden, kurz vor Wahlen für Kandidaten, Kandidatinnen und Parteien ins Zeug legen. Auch bei den bevorstehenden Europawahlen verwehrt man sich nicht des Eindrucks, dass etwa der Bauernbund „seinen“ Kandidaten an den Wähler und die Wählerin zu bringen versucht.

Dabei sind Vereine, Verbände und Gewerkschaften nicht für die Jobvermittlung von PolitikerInnen zuständig.

Was bisher geschah

In der Vergangenheit gab es hierfür noch ein gewisses Bewusstsein. So war es 1998 der Opposition gelungen, ein Regionalgesetz durchzusetzen, das die Wahlwerbung in den 60 Tagen vor der Wahl verbot. Da keine Sanktionen vorgesehen waren, wurde das Verbot jahrzehntelang von den Verbänden bei jedem Wahlgang munter übergangen. Zum Unmut vieler BürgerInnen, die in dieser Praxis zu Recht eine demokratische Verzerrung und die Zementierung von Partikularinteressen sehen.

Die Grüne Fraktion hat in der vergangenen Legislatur das Thema wieder aufgegriffen und im Regionalrat 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht, der Sanktionen vorsah. In wundersamer Weise wurde der Entwurf zur Artikeldebatte im Ausschuss zugelassen.

In der Zwischenzeit wurde vom Südtiroler Landtag ein Landeswahlgesetz (LG vom 19. September 2017, Nr. 14) verabschiedet. In der dazu stattfindenden Gesetzesdebatte hatten sowohl die Grünen wie auch die Südtiroler Freiheit erfolglos versucht, das Wahlwerbeverbot auf die Landtagswahlen zu übertragen. Von der SVP-PD-Mehrheit wurde das fast schon als Belästigung angesehen, in jedem Fall aber abgelehnt.

Leider wurde durch dieses neue Gesetz auch das alte Regionalgesetz und somit auch das Wahlwerbeverbot für Vereine und Verbände hinfällig.

Nun bestand nur mehr eine einzige Möglichkeit, das Prinzip des Wahlwerbeverbots in unserer Rechtsordnung beizubehalten: Brigitte Foppa versuchte 2018 mit einem Änderungsantrag im Regionalrat, das Verbot zumindest für die Gemeindewahlen „zu retten“ – vergebens. Mit 30:20 Stimmen wurde im Regionalrat der grüne Rettungsvorschlag für das Wahlwerbeverbot versenkt.

Neue Zeiten, neue Kräfteverhältnisse

Nun soll sich auch der neu zusammengesetzte Landtag mit diesem ungeliebten Thema konfrontieren müssen. Die Grüne Fraktion hat daher einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet, der am 8. Mai 2019 im 1. Gesetzgebungsausschuss behandelt wird. Der LGE will eine Änderung des Landeswahlgesetzes erwirken, das seit 2017 die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“).

Dieses Landeswahlgesetz sieht derzeit weder ein Wahlwerbeverbot für Vereine, Verbände und Gewerkschaften, noch irgendwelche Sanktionen vor. Somit haben Partikularinteressen weiterhin freie Bahn.

Mit dem Grünen Gesetzentwurf wird hingegen

  1. geklärt, dass Verbände, Vereine und Gewerkschaften, die von öffentlicher Hand gefördert werden, in den 60 Tagen vor der Wahl keine Werbung für Parteien oder Kandidaten machen dürfen.
  2. auferlegt, dass bei Übertretung dieser Norm im folgenden Jahr die Hälfte der Fördermittel gestrichen werden.
  3. der Landtag damit beauftragt, etwaige Übertretungen auf der Homepage des Landtags publik zu machen

Damit soll eine gesetzliche Lücke geschlossen werden, die seit 1998 offen geblieben ist und seit jeher die Chancengerechtigkeit vor den Wahlen verringert und verzerrt. Auch wirkt sich diese Gesetzeslücke für die gesamte Dauer der Legislatur auf die Landtagsarbeit aus, indem sie Abhängigkeiten der Politik von bestimmten Interessensvertretungen zementiert.

Gesunde, transparente und freie Politik ist hingegen unabhängig.

Wir bleiben dran!

Bozen, 08.05.2019

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

 

Author: Serena

Kommunikationsbeauftragte der Grüne Fraktion.

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