ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Als erster Kontinent soll Europa bis 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Europäische Kommission Ende 2019 den europäischen Grünen Deal vorgestellt, ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket für einen nachhaltigen ökologischen Wandel, der den Menschen und der Wirtschaft in Europa zugutekommen soll. Demzufolge muss auch der Klimaplan Energie-Südtirol-2050  neu überarbeitet und den EU-Vorgaben angepasst werden.

Die Südtiroler Landesregierung hat 2011 mit dem Klimaplan 2050 den Weg vorgezeichnet, wie sich Südtirol zum international anerkannten Klimaland entwickeln und seinen Umgang mit Energie nachhaltig gestalten kann.

Dies vorausgeschickt, ist der Zeitpunkt gegeben, um Rückschau auf die in Südtirol im Bereich Klimaschutz geleisteten Anstrengungen zu halten. Das im Klimaplan 2050 geschnürte umfangreiche Paket an strategischen Maßnahmen war eine gute Voraussetzung für eine nachhaltige Energiepolitik des Landes. Der lange Bezugszeitraum verlangt jedoch entsprechende Evaluationen.

Da der Green Deal bereits für das Jahr 2030 eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um 50 bis 55% vorsieht, wird der zur Verfügung stehende Zeitrahmen immer knapper. Von besonderer Bedeutung ist daher das mit den erfolgten Anstrengungen erzielte Ergebnis in Südtirol.

Wir ersuchen deshalb die Landesregierung um Auskunft über den Stand der Umsetzung der sechs Maßnahmenachsen gemäß Klimaplan Energie-Südtirol-2050.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Energieversorgung und intelligentes Energiemanagement: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  2. Rationelle und intelligente Energienutzung: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  3. Gebäudesanierung und Bauen: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  4. Umweltgerechte Nutzung erneuerbarer Energie: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  5. Allgemeine Präventionsmaßnahmen zum Klimaschutz: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen;
  6. Beteiligung, Innovation und Wissenstransfer: wir ersuchen um Auflistung der bisher getätigten Maßnahmen.
  7. Wir ersuchen um eine gesamtheitliche Quantifizierung der Verminderung an Treibhausgasemissionen durch die seit 2011 umgesetzten Maßnahmen. Konkret: Wie viele Tonnen an Treibhausgasemissionen pro Einwohner/Jahr werden heute in Südtirol im Vergleich zu 2011 vermieden?

Bozen, 29.07.2020

 

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

Erst wenn die letzte Interessensgruppe befriedigt und dem letzten Lobbyisten eine Förderung versprochen wurde, scheint diese Landesregierung an die Schule und ihren wichtigen gesellschaftlichen Auftrag zu denken.

Aber auch bei diesem letzten Gedanken steht offensichtlich nicht das Wohl der Kinder, sondern einzig das Wohl der Wirtschaft im Mittelpunkt. Wie bereits während des Lockdowns, so ist auch jetzt die größte Sorge nicht die Bildung unserer Kinder, sondern wie sie „fachgerecht“ verwahrt werden können, damit wir Eltern arbeiten können.

Aus Sicht der Grünen gehen die Vorschläge und die Ansätze der Bildungsdirektion und des Landesrat in eine rein “wirtschaftsfreundliche” Richtung, indem man mit dem Betreuungsangebot am Nachmittag versucht jene Eltern zu “unterstützen” (oder zu besänftigen) die sich zurecht um ihre Existenzgrundlage sorgen.

Mit dieser Strategie werden jedoch LehrerInnen und Eltern, die sich jetzt intensiv und konstruktiv um die Belange “ihrer” Kinder sorgen, gnadenlos gegeneinander ausgespielt. Hier die „faulen“ Lehrpersonen, dort die egoistischen Eltern, welche ihren Beruf vor die Familie stellen.

Die Wahrheit ist, dass im Bildungsbereich, genauso wie in den einzelnen Wirtschaftssektoren, der Sanität, oder der Betreuung unserer älteren oder beeinträchtigten MitbürgerInnen, erhebliche Investitionen notwendig sind, um die dringend notwendige Qualität aufrecht zu erhalten.
Wenn Klassen geteilt werden müssen, um die gesetzlichen Abstandsregeln einzuhalten, dann bedarf es schlicht und ergreifend mehr Personal, um die didaktische Tätigkeit aufrecht zu erhalten.

Unterricht und Betreuung sind keine Synonyme, wie Landesrat Achammer zu glauben scheint. Wenn jetzt professioneller Unterricht durch Betreuung über Vereine ersetzt wird, geht dies immer zu Lasten der Bildung unserer Kinder. Die Bildung ist (oder war) die Errungenschaft der zivilisierten und demokratischen Welt: durch Bildung wurde die Teilhabe ermöglicht und die Chancengleichheit verbessert.

Unter dem Druck der Notsituation werden nun Strukturen und Ressourcen abgebaut, die auf die lange Sicht das Bildungssystem schwächen, die Chancengleichheit abschaffen und Zugang zu Bildung immer mehr individualisieren und somit unserer Gesellschaft als Ganzem schweren Schaden zufügen.

Die Kinder haben in dieser Krise gezeigt, wie kooperativ und flexibel sie sind! Sie haben auch gezeigt, was sie an der Schule schätzen und was die Schule ihnen bedeutet.
Die Stärke der Schule ist ihre Offenheit, ihr niederschwelliger Zugang und die Inklusion.

Mit den Auflagen denen die Schule unterworfen wird, verliert sie einen großen Teil ihrer so wichtigen Funktionen für die Kinder und in weiterer Folge für die Gesellschaft.

Jetzt umso mehr, gehört die Gegenwart den Kindern. Geben wir sie ihnen zurück!

In Vertretung der Grünen Eltern
Markus Frei & Felix von Wohlgemuth

BESCHLUSSANTRAG.

Seit vielen Jahren wird in Gröden und in den Ortschaften auf dem Hochplateau der Seiser Alm über ein Vorhaben diskutiert, das eine schitechnische Verbindung zwischen Monte Pana und Saltria auf der Seiser Alm vorsehen würde.

In der Vergangenheit wurden entsprechende Vorhaben immer schon in der Entstehungsphase verhindert. Die Bedenken gegenüber den Auswirkungen eines solchen Projektes auf Natur und Umwelt hatten stets die Überhand. UmweltschützerInnen gehen davon aus, dass das Naturschutzgebiet „Cunfin“, Wasserschutzgebiet (Zone A) nachhaltig geschädigt würde. Die einzigartigen Feuchtwiesen am Fuße von Lang- und Plattkofel würden von der Trasse zerschnitten. Eine ganzjährig funktionierende Verbindung (derzeit verkehren nur im Winter die Skibusse auf einer nicht asphaltierten Straße) würde zu einer ungebremsten Erschließung des Gebietes führen.

In den letzten Jahren gibt es wieder Bestrebungen, die Verbindung zwischen Gröden und der Seiser Alm nun „endlich“ zu realisieren. Die Gründe, die von den Befürwortern angeführt werden, sind für Kastelruth die dadurch möglich werdende Anbindung an die Sellaronda. Und auch die Gemeinde St. Christina erwartet sich wohl eine Aufwertung durch die Verbindung.

Hier eine kurze Chronologie der aktuellen Situation:

2017

Die „Mont-Alp GmbH“ legt der Gemeinde Kastelruth eine Machbarkeitsstudie für die Verbindung Monte Pana – Seiser Alm vor. Die Landesregierung lehnt diesen Antrag mit der Begründung, er sei „offensichtlich unzulässig“ ab. Die Landesregierung bezieht sich im Wesentlichen auf den 2014 genehmigten Masterplan „Vision Gherdëina“, er sieht vor, dass für die Prüfung einer Vernetzung der Skigebiete in Gröden mit der Seiser Alm „eine übergemeindliche Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die die wichtigsten Stakeholder involviert“ und dass die „Bevölkerung des gesamten Tales in die Entscheidung“ einbezogen wird. Diese Einbeziehung war nicht erfolgt. In der Folge teilen die „Coldereiser GmbH“ und die Mont-Alp GmbH mit, dass sie die Verbindung gemeinsam weiterbringen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Zugverbindung. Im selben Jahr sucht die Coldereiser GmbH bei den Gemeinden St. Christina und Kastelruth um Überprüfung der Machbarkeitsstudie der Verbindung der Skizonen Seiser Alm und Monte Pana durch Zahnradbahn oder Umlaufbahn an. Im Landtag wird ein Beschlussantrag der grünen Fraktion abgelehnt, der die Aufnahme der Sella- und Langkofelgruppe einschließlich Plan des Cunfin in das UNESCO-Welterbe vorsieht. LR Theiner: „Im Jahr 2017 müsste die nächste Inspektion durch die Experten der UNESCO stattfinden, bei der vor Ort der Arbeitsfortschritt beurteilt wird. Bevor nicht alle Auflagen aus dem Jahr 2009 vollständig erfüllt sind, ist eine Aufnahme neuer Gebiete nicht vorstellbar. Ich habe damals gesagt, dass wir genau in diesem Sinne arbeiten, das heißt, dass wir diese Gebiete aufnehmen möchten. Allerdings muss zuerst die Inspektion über die Bühne gehen, wobei ich hoffe, dass sie zu dem Ergebnis führen wird, dass die Auflagen erfüllt worden sind. Was unser Gebiet anbelangt, sind wir sehr zuversichtlich. Auch die Gemeinde haben bekundet, dass sie eine Erweiterung anstreben möchten. Wir haben ihnen gesagt, dass sie warten sollen, bis die Voraussetzungen geschaffen sind. Wir müssen zunächst die Gebiete unter Schutz stellen und dann sollen die Gemeinden formell den Antrag stellen. Es soll nicht der Eindruck stehen, dass wir von oben herab vorgreifen und Gebiete unter Schutz stellen möchten. Diese Entwicklung soll von unten starten.

Der Antrag wird mit 6 JA, 17 NEIN und 7 Enthaltungen abgelehnt.

2018

Der Gemeinderat von St. Christina spricht sich mit Beschluss Nr. 26 für eine Verbindung auf Schienen und für das Eintragen der diesbezüglichen Trassierung im Skipistenplan und im Bauleitplan aus.

Der Gemeinderat von Kastelruth genehmigt das Vorhaben der Zahnradbahn mit Beschluss Nr. 53 grundsätzlich. Der Beschluss führt aber nicht zur Einleitung des Verfahrens.

2019

Im Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz wird mit Art. 4 in das LG vom 23. November 2010, Nr. 14 (Ordnung der Skigebiete) ein Passus eingefügt, der die Zahnradbahnen den Seilbahnen gleichstellt.

2020

In der Sitzung des Gemeinderates von Kastelruth am 05.03.2020 wird beschlossen, das Verfahren betreffend die Machbarkeitsstudie der Verbindung durch eine Zahnradbahn oder eine Umlaufbahn einzuleiten, wobei man sich grundsätzlich für eine Zahnradbahn ausspricht.

In der Sitzung des Gemeinderates von St. Christina am 29.06.2020 wird beschlossen, das Verfahren betreffend die Machbarkeitsstudie der Verbindung durch eine Zahnradbahn oder eine Umlaufbahn einzuleiten, wobei man sich ausschließlich für eine Zahnradbahn ausspricht.

 

Derzeit wird in Gröden intensiv über die Verbindung diskutiert. Die Gemeinden von St. Ulrich und St. Christina haben inzwischen den Beschluss gefasst, dass bei allen Entscheidungen die Prinzipien der intergenerationellen Gerechtigkeit, des Umwelt- und Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklung berücksichtigt wird, mit dem Ziel die Lebensgrundlage und Lebensqualität nicht nur für diese, sondern auch für die zukünftigen Generationen zu erhalten. Vor allem in St. Ulrich sorgt man sich um die hochsensiblen Quellgebiete am Cunfin. Die Bahn würde zum Teil parallel zur derzeitigen Straße verlaufen, vermutlich wird es auch eine Straße für die Wartung (und natürlich den Bau) benötigen. Auf keinen Fall darf in der Nähe der Quellen geteert werden. Letztlich geht es um ein einzigartiges Landschaftsgefüge, am Fuße des Welterbes, das es zu erhalten gilt. Und schwer wiegt der demokratiepolitische Aspekt und das Verfahren: Die im Masterplan vorgesehene Einbeziehung der Bevölkerung des gesamten Tales in die Entscheidung über die Verbindung zur Seiser Alm hat bis heute nicht stattgefunden, ebensowenig wurde übergemeindliche AG der Stakeholder eingerichtet.

Aus all diesen Gründen fordert der Landtag die Landesregierung auf,

  1. die Einbeziehung der Bevölkerung und Stakeholder in die Entscheidung über das Vorhaben, wie im Masterplan vorgesehen, in die Wege zu leiten oder zu unterstützen;
  2. sich als Landesregierung im Sinne des Schutzes der Landschaft und Umwelt und zur Erhaltung des Naturerbes klar und unmissverständlich gegen die Verbindung Monte Pana-Saltria mittels Zahnradbahn oder Umlaufbahn auszusprechen;
  3. die Aufnahme der Sella- und Langkofelgruppe einschließlich Plan des Cunfin in das UNESCO-Welterbe anzustreben.

 

Bozen, 31.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 9. Juni. hat sich die Landesregierung darüber geeinigt, wie der Kindergarten- und Schulbesuch ab Herbst aussehen wird. In der daraufhin ausgesendeten Pressemitteilung war von möglichst viel Präsenzunterricht, kleinen gleichbleibenden Gruppen und gestaffelten Zeiten die Rede. Grund- und MittelschülerInnen sollen laut Aussendung täglich die Schule besuchen.

Für die Oberstufe wird ein Wechsel von Unterricht in Präsenz und Fernunterricht dort vorgesehen, wo es einerseits gilt, die Kapazitäten und Möglichkeiten der Schülertransporte zu berücksichtigen und es anderseits aufgrund der hohen Schüleranzahl logistisch nicht möglich ist, die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen einzuhalten, weil die Schule beispielsweise über zu wenig Räumlichkeiten verfügt.“

In einer weiteren Presseaussendung vom 15.07. teilt LR Achammer mit, dass das Nachmittagsangebot für die Grund- und Mittelschule garantiert sei.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie sieht es mit dem Grad an Autonomie für die einzelnen Schulen aus? Werden für alle einzelne Schulen dieselben Regeln gelten oder wird hier nach den individuellen Gegebenheiten differenziert (Anzahl der FahrschülerInnen, Klassengröße, Größe und Verfügbarkeit der Räumlichkeiten)?
  2. Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um den Schülertransport zu potenzieren?
  3. Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die verfügbaren Räumlichkeiten zu potenzieren? Ist vorgesehen, Außenstellen einzurichten, um mehr Platz für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen?
  4. Wie sieht es mit dem Nachmittagsunterricht an den Oberschulen aus? Wird dieser durchgeführt? Falls nicht, mit welcher Begründung?
  5. Werden gewisse Fächer Stundenreduzierungen oder -streichungen unterliegen? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Bitte um Auflistung nach Schulstufe und Schultyp.

 

Bozen, 22.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung nachlesen.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Mit Beschluss der Landesregierung Nummer 501 vom 07. 07. 2020 wurden die Mitglieder der so genannten „Grün-Grün“-Kommission ernannt. Diese Kommission ist im Landesraumordnungsgesetz „Raum und Landschaft“ vorgesehen.

Kleines Detail bei der Ernennung: Die Kommission besteht nur aus deutschsprachigen Männern. Angeblich konnten „keine adäquaten Fachkräfte“ gefunden wurden, die nicht männlich bzw. deutschsprachig waren. Im Beschluss steht hierzu geschrieben, dass „die Anpassung an das vorgesehene Geschlechter- und Sprachgruppenverhältnis […] unverzüglich vorgenommen [wird], sobald Personal mit den erforderlichen Voraussetzungen verfügbar“ sei.

Vorerst wurde die Kommission aber auf diese Art und Weise zusammengesetzt, was auch rechtliche Probleme nach sich ziehen kann, weil etwa von der Kommission getroffene Beschlüsse so anfechtbar werden.

Auch ist es bedenklich, wenn im Jahr 2020 immer noch davon die Rede ist, dass man kompetente Frauen schlicht nicht finde (oder finden wolle?). Ein solches Übergehen der Gleichstellung der Geschlechter und Sprachgruppen darf auf keinen Fall einreisen. Die Grüne Fraktion hat aus diesem Grund eine Anfrage an die Landesregierung eingereicht und wird die Sache auch weiterhin mit sehr aufmerksamen Augen verfolgen.

 

Bozen, 21.07.2020

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den FAQs der Homepage südtirolmobil werden folgende Zahlungsmöglichkeiten zum Aufladen des Südtirol Passes gelistet:

Welche Zahlungsoptionen gibt es/welche Option wird empfohlen?
  1. Automatische Abbuchung vom eigenen Kontokorrent (Sepa Direct Debit – empfohlene Lösung)
  2. Regelmäßiges Aufladen:
    • am Fahrkartenschalter,
    • an den Fahrkartenautomaten,
    • an Bord des Fahrzeuges (für einige Konzessionäre),
    • mittels Kreditkarte über das eigene Benutzerkonto unter www.suedtirolmobil.info/suedtirolpass/
    • oder über Internet Banking (bei den ermächtigten Bankinstituten).

Nun wurde uns berichtet, dass für das Aufladen des Südtirol Passes per Kreditkarte seit kurzem eine Gebühr anfällt. Während dies zuvor kostenlos möglich und einfach zu bewerkstelligen war, lauft es jetzt über die Seite der Südtiroler Einzugsdienste. Als automatische Voreinstellung erscheint die Zahlung über den Anbieter nexi mit einer Gebühr vor € 1 für das Aufladen des Südtirol Passes:
Nur wer das Kleingedruckte liest, erhält die Möglichkeit, den Anbieter der Transaktion zu wechseln, wobei die Höhe der Aufladegebühr zwischen 0,50 und 1,30 € liegt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Fallen bei den anderen Zahlungsoptionen Gebühren an? Wenn ja, wie hoch sind diese?
  2. Aus welchem Grund wurde die zuvor kostenlose Zahlungsmodalität per Kreditkarte geändert, sodass jetzt eine Gebühr anfällt?
  3. Warum wird in den FAQs nicht auf diese Gebühr(en) hingewiesen?

Bozen, 21.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Im Jahr 1949 wurde in Italien ein Gesetz verabschiedet, das vorsah, öffentliche Bauten mit Kunstwerken zu versehen. Konkret sollte ein gewisser Prozentsatz der für den Bau insgesamt zur Verfügung stehenden Gelder für Kunst am jeweiligen Projekt vorbehalten sein. Aus diesem Grund wird das betreffende Gesetz Nummer 717/1949 auch oft als „Legge 2%“ bezeichnet.

Mit den Jahren erfuhr dieser Ansatz jedoch eine Reihe von Modifizierungen, leider zuungunsten der Kunstprojekte: So wurde beispielsweise jener Prozentsatz an der Gesamtsumme, der Kunstwerken vorbehalten war, stetig hinuntergeschraubt. Auch wurde eine Reihe von öffentlichen Bauten von vornherein von diesem Vorhaben ausgeschlossen (Schulen und Universitäten, um nur zwei zu nennen).

Laut Verfassung fällt die Anwendung des Gesetzes seit 2001 in die Kompetenz der Regionen. Ihnen obliegt es, normative Gegebenheiten zu schaffen, um das Gesetz anwenden zu können. Der jüngste Rechtsakt, den Südtirol hierzu vorgelegt hat, ist das Landesgesetz Nr. 16 aus dem Jahr 2015. In ihm werden die Voraussetzung für „künstlerische Gestaltung am Bau“ definiert. So besagt Artikel 13 des besagten Gesetzes: „Die Verwaltungen, welche öffentliche Bauten in Auftrag geben, können höchstens drei Prozent der ersten Million des geschätzten Werts des öffentlichen Bauvorhabens und höchstens ein Prozent des Restbetrages für die Verschönerung der Bauten durch Kunstwerke bestimmen.“

Im ursprünglichen Staatsgesetz war die Kunst am Bau noch als verpflichtend angedacht. Im Landesgesetz belegt das Wort „kann“ hingegen, dass es sich um einen freiwilligen Zusatz handelt, der erfüllt werden darf, aber nicht muss. Es wäre aus diesem Grund interessant zu erfahren, wie viele der in den letzten Jahren errichteten öffentlichen Strukturen diese künstlerische Gestaltung aufweisen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie viele öffentliche Bauten wurden in den letzten 10 Jahren in Südtirol vollendet? Wir bitten um eine Auflistung nach Jahren, Art des Gebäudes und Ortschaft.
  2. Wie viele dieser in den letzten 10 Jahren vollendeten öffentlichen Bauten weisen ein Kunstwerk auf, wie es Artikel 13 des Landesgesetzes Nr. 16/2015 vorsieht?
    • Wir bitten um die Auflistung dieser Bauten samt Liste der Künstlerinnen und Künstler, welche damit beauftragt wurden.
    • Wir bitten um die Summe der Gesamtkosten dieser Bauwerke plus die Kosten, welche für die Kunstwerke ausgegeben wurden.
  3. Wie viele dieser in den letzten 10 Jahren vollendeten öffentlichen Gebäude weisen hingegen kein Kunstwerk am Bau auf?
    • Aus welchem Grund kam bei diesen Gebäuden die künstlerische Gestaltung nicht zustande?
    • Wir bitten auch um die jeweilige Summe der Gesamtkosten dieser Bauwerke.

 

Bozen, 20.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und die Anlage dazu herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Der Beschluss 521 der Landesregierung vom 14.07.2020 ist zum Datum des Verfassens dieser Anfrage zwar noch nicht online abrufbar, es wurde jedoch bereits der Wortlaut bekannt: Demnach müssen „Beim Einlass in Diskotheken […] die Besucher zudem namentlich registriert werden, die Besucher sind angehalten die Immuni-App auf ihre Smartphones herunterzuladen und zu aktivieren. Außerhalb der Diskotheken muss ein Ordnungsdienst gewährleistet werden.“
Sofort gab es Proteste zu diesem Beschluss. In ganz Italien beruht der Gebrauch von Immuni auf rein freiwilliger Basis. Dasselbe wurde auch von der Landesregierung stets beteuert. Auch wenn es sich nur um einen kleinen Personenkreis handelt (DiskothekenbesucherInnen), so ist die Verpflichtung ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Person und diskriminiert zudem Einzelpersonen (etwa jene, die sich kein Smartphone leisten können).

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was versteht die Landesregierung unter dem Begriff „sind angehalten“? Ist damit eine Verpflichtung gemeint? Können Personen, die die Immuni nicht auf ihrem Mobiltelefon haben, vom Besuch einer Diskothek ausgeschlossen werden?
  2. Wie wird mit der namentlichen Registrierung dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten Genüge getan?
  3. Wie steht die Landesregierung zu ihren Aussagen, dass Immuni auf rein freiwilliger Basis genutzt werden solle? Wie wird gerechtfertigt, dass Immuni nun eine Voraussetzung für eine gewisse „Freiheit“ (in diesem Fall Diskothekenbesuch) ist?
  4. Muss man davon ausgehen, dass Immuni zur Vorbedingung auch für die Inanspruchnahme von anderen Rechten wird?

Bozen, 16.07.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

In Tirol werden in gewissen Bezirken zwischen Juni und Oktober laute Motorräder von den Straßen verbannt. Dies erhielt viel Zustimmung und zog ein großes mediales Echo nach sich. Auch Mobilitäts-landesrat Alfreider hat sich zum Tiroler Weg geäußert. In SPIEGEL-online wird er folgendermaßen zitiert: „Viele verwechseln unsere kurvenreichen Passstraßen mit Rennstrecken, deswegen halten wir die Tiroler Fahrverbote für einen Schritt in die richtige Richtung“, erklärt Daniel Alfreider. Da wir als Grüne Fraktion in der Vergangenheit mit sämtlichen Vorstößen zur Verkehrs-Beruhigung im Hinblick auf laute Motorräder immer abgeblitzt sind, interessiert uns diese positive Wende ganz besonders.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wird die Meinung des Landesrates im SPIEGEL korrekt wiedergegeben?
  2. Gilt der Schritt in die richtige Richtung auch für die Straßen und Ortschaften Südtirols?
  3. Was wird unternommen werden, um die Gesundheit der Menschen an viel befahrenen Motorradstrecken zu schützen?
  4. Was ist der Zeithorizont für diese Maßnahmen?

Bozen, 16.07.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

PRESSEMITTEILUNG.

In der Nacht vom 25. auf den 26. Mai wurde im Auftrag der Rete Ferroviaria Italiana Ag entlang der Bahnlinie Bozen-Meran das glyphosathaltige Produkt CREDIT 540 SL ausgebracht. So lautet die Antwort von Landesrat Daniel Alfreider auf eine Landtagsanfrage der Grünen. Zugreisende und Radfahrerinnen machten die Beobachtung, dass Anfang Juni die Vegetation auf den Bahnböschungen und am Radweg vergilbte und anschließend verdorrte, obwohl das Südtiroler Naturschutzgesetz den Einsatz von Totalherbiziden auf den Bahnböschungen untersagt.

Laut Naturschutzgesetz ist es zwar nicht verboten, den eigentlichen Gleiskörper mit Herbiziden zu behandeln aber es ist ausdrücklich untersagt, die Vegetation auf den Böschungen tot zu spritzen. Und genau das ist Ende Mai entlang der Bahnstrecke und in den Bahnhöfen passiert. Der Landesrat geht in seiner Antwort überhaupt nicht auf die gesetzlichen Vorgaben in Südtirol ein und begnügt sich mit der Erklärung der RFI, dass „durch die Ausbringung des Pflanzenschutzmittels (Pflanzenvernichtungsmittel wäre das richtige Wort) dem Entstehen unerwünschter Vegetation entgegengewirkt“ werde.

„Damit geben wir uns nicht zufrieden.“ sagt der Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler und fügt hinzu: „Von einem Südtiroler Landesrat erwarten wir uns, dass er unsere Landesgesetze gegen die Praktiken der RFI durchsetzt.“

Glyphosat und glyphosathaltige Produkte haben neben dem Gleiskörper nichts verloren. Die Landesregierung und die RFI müssen sich alternative Methoden überlegen, so wie es im Übrigen die ÖBB seit Jahren macht.

Bozen, 15.07.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba