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Drum heirate wer zusammenwohne

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Beim geförderten Wohnbau haben nicht verheiratete Paare zwar theoretisch dieselben Zugangsrechte wie verheiratete. Jedoch nur theoretisch. Denn fürs Heiraten gibt’s beim Bauen immer noch zusätzliche Punkte, und das nicht zu wenige, nämlich fünf. Diese Regelung ist nicht zeitgemäß, da immer weniger Paare in Südtirol heiraten bzw. sich oft schon Jahre vor der Hochzeit „trauen“, ihre Wohnsitze zusammenzulegen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Was ist hierzu die Meinung der Landesregierung?
  2. Besteht in Zusammenhang mit der Reform des Gesetzes zum geförderten Wohnbau die Bestrebung, nicht verheiratete Paare mit verheirateten 100% gleichzustellen und die Punkteregelung neu auszuarbeiten?
    a. Falls ja, wie sieht der Iter dieser Vorgehensweise aus?
    b. Falls nein, bitten wir um eine ausführliche Begründung.
  3. Sind gleichgeschlechtliche Paare, denen keine Heirat erlaubt ist, in dieser Sache automatisch schlechter gestellt? Wie gedenkt die Landesrätin hier gleiche Rechte herzustellen?

Bozen, 19.04.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Author: Heidi

Performance-Pläne,
Stellungnahme zu Imp
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