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Stellungnahme zu Impfpflicht für Gesundheitspersonal, Nasenflügeltests und Grüner Pass

Diese Pandemie stellt uns nicht nur vor große soziale und wirtschaftliche Herausforderungen, sondern wirft zunehmend auch ethische Probleme auf. Fragen wie etwa die Impf- und Testpflicht, oder nun der sogenannte „Grüne Pass“ sorgen selbst innerhalb von Familien für hitzige kontroverse Diskussionen.

In der nach einem Jahr Covid-19 durch wiederholte Lockdowns, Hoffnungslosigkeit, Zukunftsängste und mediale Konflikte aufgeheizten Stimmung scheint eine sachliche, auf gegenseitigem Respekt und Rücksicht gegründete Diskussion über diese Themen immer schwerer zu werden.

Verschärft wird diese Situation durch die eigenmächtigen und teils sogar autoritären Entscheidungen der Politik, welche am Beginn der Pandemie möglicherweise unvermeidbar waren, aber heute – ein Jahr später – durchaus kritisch hinterfragt werden sollen und müssen.

Für uns Verdi Grüne Vërc ist es von zentraler Bedeutung, dass Werte wie Konsens, Partizipation und Solidarität wieder zu unveränderbaren Fundamenten der politischen Entscheidungsfindung gemacht werden. Nur durch eine Versachlichung der Diskussion können praktikable und lösungsorientierte Ansätze erarbeitet werden, welche von der Gesellschaft als Ganzes geteilt werden und somit auch zum Erfolg im Kampf gegen die Pandemie führen können.

Unsere Stellungnahmen zu drei aktuellen Debatten:

Impfpflicht für Gesundheitspersonal:

Wie notwendig eine offene Diskussion ist, zeigt die von der italienischen Regierung überhastet eingeführte Impfpflicht für das Sanitätspersonal. Vor einem Jahr erhielt das Sanitätspersonal, welches ohne Rücksicht auf die eigene Gesundheit seit Anbeginn dieser Pandemie Übermenschliches geleistet hat, von der Bevölkerung den gebührenden Beifall.

Urlaube wurden gestrichen, unzählige Überstunden waren zu leisten – unter Arbeitsbedingungen, welche wir uns alle nicht vorstellen können. Die in Sanität und sozialen Einrichtungen Arbeitenden haben (bis jetzt) durchgehalten und dabei erhebliche psychologische Belastungen ertragen. Sie waren da für unsere Angehörigen und haben ihre Hand gehalten, damit sie nicht einsam und allein sterben mussten.

Sie sind Heldinnen und Helden des Alltages, welche zu Recht Wertschätzung für ihre Berufe einfordern.

Eigentlich müssten jetzt Prämien und Entlastung folgen. Indessen bewegt sich die Regierung Draghi in die gegenteilige Richtung. Wer sich nicht impfen lässt, wird ohne Einkommen suspendiert werden. Die Folgen solcher Suspendierungen für die Betreuungssicherheit – insbesondere im Pflegebereich – wurden offensichtlich überhaupt nicht berücksichtigt, aber auch ethisch-wissenschaftliche Überlegungen wurden kommentarlos vom Tisch gewischt.

Eine Impfentscheidung sollte, wenn möglich, immer freiwillig erfolgen und eine Impfpflicht ist daher ethisch nur vertretbar, wenn sie sich auf klare und eindeutige wissenschaftliche Notwendigkeiten stützen kann.

Genau dies ist bisher aber nicht der Fall. Die bisherigen wissenschaftlichen Studien belegen nur, dass eine Impfung schwere und tödliche Verläufe meist verhindern kann. Es ist aber nicht abschließend geklärt, dass eine Impfung auch dafür sorgt, dass die geimpfte Person niemanden mehr anstecken kann – dies gilt insbesondere für die nun vermehrt auftretenden Mutanten. Solange dies so ist, verhindert nach wie vor nur die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine mögliche Infektion. Das ist insbesondere zum Schutz von Menschen, die nicht geimpft werden können, unerlässlich.

Genau diese fehlende wissenschaftliche Evidenz, dass eine Impfung verlässlich vor einer Weitergabe des Virus schützt, ist der Grund, weshalb sich auch geimpfte Personen im Alltag weiterhin an die geltenden Regeln halten müssen. Warum das für das Personal im Gesundheitswesen nun nicht mehr gelten soll, bleibt ein Geheimnis.

Und auch wenn dieser Beweis eines vollständigen Schutzes vor einer Weitergabe des Virus erbracht ist, sollte eine Impfpflicht nur jene Bereiche betreffen, wo es um die Versorgung von Patient:innen geht, die man eben nicht anders schützen kann, als dass die Menschen, die sie versorgen, geimpft sind.

Wie allen Bürger:innen, so sollte man dem Personal im Gesundheitsbereich zugestehen, dass man sich schlicht vor einer medizinischen Behandlung fürchtet. Viele sind durch die Berichte über aufgetretene Nebenwirkungen verunsichert und diese Unsicherheit muss anerkannt werden. Wenn noch dazu nicht einmal der zu verabreichende Impfstoff frei gewählt werden kann, finden wir eine Impfpflicht einen zu massiven Eingriff in die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten.

Und schließlich sollte auch ein weiterer Punkt bei der Diskussion um eine Impfpflicht nicht außer Acht gelassen werden: wissenschaftliche Studien haben nachgewiesen, dass die Einführung einer Pflichtimpfung immer zu einem Rückgang von freiwilligen Impfungen führt. Die ganze Diskussion wirkt sich also nachteilig auf die Impfbereitschaft der Gesamtbevölkerung aus. Somit funktioniert der Impfzwang auch nicht als gesundheitspolitische Strategie.

Wir vermissen in dieser Sache den beherzten Einsatz der Landesregierung gegenüber der Regierung Draghi. In anderen Bereichen hat man sich stets lautstark bemerkbar gemacht und wirkungsvoll protestiert. In dieser Sache war der Widerspruch lau und leise. Das schafft Druck auf das Personal und wird die Situation nur noch weiter verschlimmern.

Nasenflügeltests:

Auch die Einführung der verpflichtenden Nasenflügltests an Schulen zeigt, wie ein Verlassen der sachlichen Diskussionsebene nur zu einer Verschärfung von Konflikten und nicht zu tragfähigen Lösungen beiträgt. Es ist an sich ein sinnvolles Pilotprojekt, um eine Öffnung von Schulen in Präsenzunterricht zu ermöglichen und wir alle wissen, wie belastend geschlossene Schulen für Kinder und Jugendliche waren.

Aber eben weil es sich um ein Pilotprojekt handelt, hätten Kinder, deren Eltern sich gegen diese Tests ausgesprochen haben, nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden dürfen. Der Schulbesuch ist ein verfassungsmäßiges Grundrecht und der Anspruch auf dieses Recht kann nur bei Vorliegen klarer Belege für dessen Notwendigkeit eingeschränkt werden. Nun ist es aber bei Weiten nicht so, dass ein negativer Nasenflügeltest für Sicherheit stehen würde.

Die Nasenflügeltests bzw. Antigen-Schnelltests taugen gar nicht für das Screening in Schulen, Betrieben oder gar der ganzen Bevölkerung. Denn das, was wir uns von ihnen erhoffen, können sie schlicht nicht leisten. Sie erkennen gerade einmal durchschnittlich 58 Prozent der symptomlos Infizierten, ergab unlängst eine Übersichtsstudie der unabhängigen internationalen Cochrane Collaboration, die Studien zu gängigen Schnelltests analysiert hat. Aber auch dieser Wert wird nur bei professioneller Probenentnahme erreicht. Und: bei Erwachsenen.

Michael Wagner, Mikrobiologe an der Uni Wien, welcher an der dritten Untersuchungsrunde der sogenannten Gurgelstudie an Österreichs Schulen arbeitet, schätzt, dass etwa drei Viertel der infizierten Schulkinder bis 14 Jahre bei zweiwöchentlich durchgeführten Schnelltests übersehen würden. Davon seien, so Wagner, »etwa 40 Prozent Infektiöse«.

Es ist daher mehr als fraglich, ob der Ausschluss von Kindern vom Präsenzunterricht wegen eines nicht erfolgten Nasenflügelabstriches wissenschaftlich gerechtfertigt werden kann.

Grüner Pass:

Wir verfolgen gespannt die derzeitige Diskussion um den sogenannten Grünen Pass. Er verspricht eine Rückkehr zur Normalität für jene, welche eine Impfung erhalten, die Krankheit überstanden oder einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Das unterstützen wir.

Problematisch sehen wir im Detail die Unzuverlässigkeit und die derzeit nur partielle Zugänglichkeit zu den Schnelltests, zum anderen die fehlende Verfügbarkeit von Impfstoff. Schließlich gilt es noch zu klären, ob und wie der Pass für Menschen mit geringem Digitalisierungsgrad verwendbar ist – und welche Tests auch für Sonderfälle wie grenzüberschreitende Partnerschaften gelten oder ob damit nicht neue Problematiken entstehen.

Ein grüner Pass darf auf keinen Fall diskriminieren oder benachteiligen. Chancengerechtigkeit muss gegeben sein. Sonst werden Freiheiten zu Privilegien.

Stand: 19.04.2021

 

 

Author: admin

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