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TAGESORDNUNG ZUM LANDESGESETZENTWURF NR. 49/20.

Aufgrund der Corona-Epidemie hat die Landesregierung in den vergangenen fünf Wochen sämtliche Entscheidungen eigenmächtig durchgeführt ohne nennenswerte Einbeziehung des Südtiroler Landtages. Diese Vorgehensweise ist in einer Demokratie nur in außerordentlichen Situationen und lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum akzeptierbar. Dieser Zeitraum ist aus parlamentarischer Sicht mit dem heutigen Datum abgelaufen und die anfangs chaotische Situation ist nun wiederum überschaubar.
Die Landesregierung legt heute dem Südtiroler Landtag ein erstes Maßnahmenpaket vor, wobei die Geldmittel aus dem laufenden Dreijahreshaushalt 2020-2022 heraus gestanzt wurden und umgebucht werden sollen. Über 75% der verfügbaren Geldmittel kommen den Wirtschaftsteilnehmern für begünstigte Darlehen, Subventionen oder Beihilfen zugute (Art. 9) und rund 20% der Geldmittel fließen in Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung und Arbeitseingliederung, in Sonderprämien zugunsten des Personals, welches mit der Betreuung von Covid-19-Patienten betraut ist und in die Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol (Art. 24, Art. 25, Art. 26, Art. 28). Die verbleibenden Geldmittel verteilen sich auf verschiedene Maßnahmen des ordentlichen Nachtragshaushaltes.
Mit diesem ersten Corona-Maßnahmenpaket werden die Wirtschaft mit über drei Viertel der Gelder, Arbeit und Soziales hingegen mit weniger als einem Viertel der verfügbaren Gelder bedacht.
Die EU, der Staat und die Autonome Provinz Bozen-Südtirol planen derzeit große Finanzierungspakete zur Rettung von strauchelnden Wirtschaftsteilnehmern, zur Ankurbelung von kriselnden Wirtschaftssektoren und zur Stabilisierung von unzähligen Arbeitsplätzen. Die Landesregierung hat bereits öffentlich mitgeteilt, dass für Finanzgarantien, Kapitalbeiträge, Konjunkturmaßnahmen und Lohnausgleichszahlungen mehrere Milliarden Euro in den kommenden Jahren nötig seien. Diese Maßnahmenpakete müssen nun phasenweise konzipiert, geplant und umgesetzt werden.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung aus Gründen der Transparenz und der politischen Verantwortung:

  1. Den Südtiroler Landtag umfassend und regelmäßig über die geplanten Tätigkeiten hinsichtlich bevorstehende Corona-Maßnahmen zu informieren;
  2. Die zuständigen Gesetzgebungsausschüsse dem Arbeitsumfang entsprechend häufig, rechtzeitig und regelmäßig einzuberufen, um über den Stand der Arbeiten bezüglich Konzept-, Planungs- und Umsetzungsphasen der bevorstehenden Corona-Maßnahmen zu berichten.

Bozen, 14.04.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

PRIVATI! Was macht Covid-19 mit uns?

Neben den gesundheitlichen und sozioökonomischen Auswirkungen hat die Covid-19-Zeit auch bedeutenden Einfluss auf die Persönlichkeit. Die Isolation der Einzelnen, der forcierte Rückzug ins Private ist für manche Menschen durchaus auch positiv. Andere behelfen sich. Für wieder andere ist das häusliche Umfeld gefährlich. Zusammenleben mit gewalttätigen Angehörigen, mit Kranken, mit Demenz, Vereinsamung und Verarmung, Labilität, Sucht – dies nur einige der Situationen, die in diesen Wochen an die psychischen Grenzen führen. Ohne Öffentlichkeit sind diese Situationen noch mehr als sonst ausgeblendet und zugleich für die Einzelnen potenziert.

Darüber haben wir im Green Meeting Point am 7. April mit der Psychiaterin Elda Toffol gesprochen. Hier könnt ihr die Ernte anschauen und den Kommentar nachhören.

Nachdem wir das Thema mit Elda Toffol begonnen haben, führten wir es am Donnerstag, den 9. April mit dem Psychologen Erwin Steiner weiter aus. Hier könnt ihr das kommentierte Video der Ernte anschauen.

 

Das Projekt Green Meeting Point wird von der Sozialgenossenschaft Blufink begleitet und im Prozess unterstützt und welche am Ende jedes Dialogs in der “Ernte” die Inputs, Fragen und Erkenntnisse der TeilnehmerInnen sammelt.

Die unkoordinierten Grenzschließungen in Europa im Zuge der Corona-Krise offenbaren nicht nur die immer noch bestehenden Defizite, europäische Probleme gemeinsam zu lösen, sondern haben auch massive Auswirkungen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Hundertausende Grenzpendler und Saisonkräfte können ihre Heimatländer nun auf unbestimmte Zeit nicht mehr verlassen und stehen somit vor einer ungewissen Zukunft.

Besonders hart trifft der Wegfall der – vor allem osteuropäischen – Arbeitskräfte aber zurzeit die Landwirtschaft in unserem Land. Ein Bereich, der geprägt ist von einem hohen Anteil manueller Arbeit, steht von heute auf morgen nahezu ohne Personal da.

Um die anfallenden Arbeiten dennoch durchführen zu können und insbesondere die Ernte der landwirtschaftlichen Produkte zu ermöglichen (man denke derzeit etwa an Spargel), können viele unserer Landwirte nur auf die Hilfe von Nachbarn oder Freunden setzen – anders wäre es auch nicht zu bewerkstelligen. Jede Hand wird dringend gebraucht.

Nur ist diese Art der Nachbarschaftshilfe derzeit nicht vorgesehen und wird mit Schwarzarbeit gleichgestellt. Auch für kurzfristige Hilfe, und seien es auch nur einige Stunden, muss der komplette bürokratische Spießrutenlauf durchlaufen werden. Der Aufwand ist für alle Beteiligten viel zu groß.

Deshalb muss es jetzt schnell zu einer Entbürokratisierung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der Landwirtschaft kommen, auch um den Menschen, die in den nächsten Monaten auf Zuverdienste angewiesen sind, neue Möglichkeiten zu eröffnen.

Wir ersuchen daher den Landeshauptmann, sich bei den anstehenden Verhandlungen mit Rom für die effektive Erleichterung bei diesen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen einzusetzen, damit vorerst für das Jahr 2020 eine unkomplizierte und schnelle Anstellung der Landwirtschaft möglich wird. Ebenso müssen dringend Regelungen erarbeitet werden, um auch bei derzeit geschlossenen Grenzen die Einreise von saisonalen Arbeitskräften nach Südtirol zu ermöglichen – Arbeitskräfte, welche teils schon seit Jahren bei unseren Landwirten arbeiten, die Produktionsabläufe kennen und daher dringend erwartet werden.

Felix von Wohlgemuth
Co-Sprecher Verdi Grüne Vërc

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am 5.3.2020 erging vom Verband der Seniorenwohnheime, entsprechend dem Dekret des Ministerpräsidenten, die Empfehlung aus, den Zugang zu den Seniorenwohnheimen einzuschränken. Der Verband wies damals auf die erlassenen Maßnahmen zur Vorbeugung einer Krankheitsübertragung in den Heimen hin.
Am 25.3.2020, also 20 Tage später, wurde vom Verband der Seniorenwohnheime und vom Amt für Senioren ein Krisenstab eingerichtet, der sich in enger Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb die Lage koordiniert, sich laufend mit den Behörden abspricht, bei der Beschaffung von Schutzausrüstung hilft und die Heime in der schwierigen Zeit berät. Weitere Aufgaben des Krisenstabs sind das Filtern und Aufarbeiten von Informationen und das Erstellen von Situationsberichten.
Zum Zeitpunkt der Einrichtung des Krisenstabs waren die Seniorenwohnheime bereits zu so genannten Hotspots geworden.
Als 6 Tage später die Daten der Verstorbenen in den Sanitätseinrichtungen mit denen der Seniorenwohnheimen zusammengeführt wurden, gab es den traurig berühmten Sprung von 74 Toten auf 110 in einem Tag. Bis heute pendelt es sich ein, dass ein Drittel der Covid-19-Toten ihr Leben in den Seniorenwohnheimen verloren haben.
Das bedeutet, dass die Seniorenwohnheime, und vermutlich auch die anderen sozialen Einrichtungen sowie die Hauspflege (bisher ist zu den beiden letztgenannten nichts verlautbart worden) stark Covid-belastet sein dürften. Dies ist nicht nur für die EinwohnerInnen der Strukturen gefährlich, sondern auch für die darin Arbeitenden.
In einer Pressemitteilung bekundete der Krisenstab am 25.3.2020, dass die Materialien von Sanitätsbetrieb und Zivilschutz sehr begrenzt seien. Deshalb habe der Krisenstab selbst Schutzmaterialien angekauft, um bei Engpässen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seniorenwohnheimen ausreichend schützen zu können.

In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen zum Schutz des Personals und der BewohnerInnen der Seniorenwohnheime wurden in der Zeit zwischen dem 5.3.2020 und dem 25.3.2020 getroffen?
  2. Wann wurden die Schutzmaterialien angekauft?
  3. Von wem wurden sie angekauft?
  4. Welche Materialien wurden gekauft?
  5. Wer lieferte die Schutzmaterialien?
  6. Welche waren die Kosten?
  7. Gab es einen zentralen Einkauf von Atemschutzmasken und Schutzkleidung über die Einkaufsgenossenschaft?
  8. Welchen Anteil hatte das Land Südtirol beim Management der Krise in den Seniorenwohnheimen zwischen dem 5.3. und dem 25.3.?
  9. Gibt es Erkrankte bzw. Positiv Getestete in den Zentren für Menschen mit Beeinträchtigung, den Wohngemeinschaften und im Bereich der Hauspflege? Wir bitten um die Daten.
  10. Welche Schutzausrüstung wird dem Personal, die in den Zentren für Menschen mit Beeinträchtigung, den Wohngemeinschaften und in der Hauspflege arbeiten, zur Verfügung gestellt?

Bozen, 10.4.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Ob mit, oder ohne Corona – manche Dinge scheinen sich in unserem Land nie zu ändern. Nur so lässt sich erklären, dass der Termin für die Durchführung der Gemeinderatswahlen nicht in einem demokratischen Prozess, sondern schlicht von der SVP-Parteileitung auf den 6. September festgelegt wurde.

Kein Austausch mit den politischen VertreterInnen im Landtag und keine transparenten Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieses Zeitpunktes, sondern von einer Partei im Alleingang bestimmt, welche offensichtlich nur die eigenen Interessen verfolgt.

Wahltaktisch mag dieses Datum ja durchaus Sinn ergeben. Vom Landeshauptmann, über die Landesregierung bis zu den BürgermeisterInnen – die SVP dominiert derzeit die mediale Berichterstattung. Da wollen natürlicherweise einige in der Parteizentrale diesen Schwung „mitnehmen“, das „Macherimage“ in Wählerstimmen ummünzen. Da kommt es dann auch gelegen, dass vor dem Wahltermin noch die großen Rettungspakete verkündet und der „Sieg“ über die Krise verkündet werden. Einen billigeren Wahlkampf könnte sich die hoch verschuldete SVP wohl nicht wünschen.

Weiterer gewollter Nebeneffekt des SVP-Wahltermins:  die vielen aufmüpfigen und kritischen Bürger- und Dorflisten im Land werden sich doppelt schwer tun. Zum einen müssen sie im Juli Unterschriften für ihre Listen sammeln und die ganze Wahlbürokratie stemmen, zum anderen werden viele BürgerInnen in bzw. nach dieser Krise schlicht nicht die Zeit haben, sich politisch zu engagieren. Wer sich Sorgen um Betrieb, Arbeitsplatz und Familie machen muss, kann und wird keinen Wahlkampf machen.

Aber auch unabhängig von politischen Überlegungen ist dieses Datum schlicht absurd. Bis heute kann keiner sagen, wie es in den nächsten Monaten weitergehen wird. Sollen die Verantwortlichen in den Gemeindestuben wirklich genau zu jenem Zeitpunkt gewechselt werden, wenn die Rettungspakete dann auf lokaler Ebene umgesetzte werden sollen? Soll genau zu jenem Zeitpunkt, wo der Zusammenhalt aller gefragt ist, Wahlkampf betrieben werden und Unsicherheit in die Gemeindestuben Einzug halten? Wir finden nicht.

Das Hauptaugenmerkt muss heute darauf liegen, die demokratischen Strukturen in den Gemeinden wieder zum Laufen zu bringen. Gemeinderäte und Kommissionen müssen wieder tagen und so die Vertretung der Bevölkerung bei der Willensbildung in den Dörfern sicherstellen.

Die Wahlen können ohne Probleme auch im Dezember oder Anfang des nächsten Jahres abgehalten werden, oder zumindest zeitgleich mit dem Verfassungsreferendum, auch wenn die SVP damit Gefahr läuft, ihren „Corona-Bonus“ zu verlieren.

Felix von Wohlgemuth
Marlene Pernstich

KOMMENTAR VON HANSPETER STAFFLER.

Italien und Südtirol haben ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem, das jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht garantiert, die Dienste des Gesundheitssystems jederzeit und kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Gesundheitsleistungen sind ein grundlegendes Bürgerrecht.

In italienischen Tageszeitungen wird zurzeit häufig über das am Boden liegende Gesundheitssystem berichtet: Intensivbetten wurden abgebaut, die Privatmedizin wurde von vielen Politikern und Politikerinnen gefördert und Krankenhäuser im ländlichen Raum wurden geschlossen. Die Lombardei habe sich dabei besonders hervorgetan.

Die Debatte um die Finanzierbarkeit des Südtiroler Gesundheitssystems begleitet uns seit Jahren: Wir erinnern uns, dass die Landesregierung im Jahr 2015 die Schließung von Abteilungen – vor allem in den peripheren Krankenhäusern Innichen, Sterzing und Schlanders – in Angriff nahm. Nur dem beherzten Aufbegehren des Krankenhauspersonals und Teilen der Bevölkerung ist es zu verdanken, dass die Krankenhäuser nicht dem Spargedanken zum Opfer fielen.

Dabei sind das italienische und das Südtiroler Gesundheitssystem viel günstiger als die Gesundheitssysteme in Österreich, Deutschland oder der Schweiz. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die verantwortlichen Politiker und Politikerinnen nicht immer das Gemeinwohl, sondern das Wohl wirtschaftlicher Lobbys im Blick hatten.

Noch haben wir hervorragendes Personal in unseren Krankenhäusern, das in dieser Krise vorbildhaft wirkt: Ärztinnen und Pfleger, Techniker und Laborantinnen, Küchen- und Reinigungspersonal halten den Laden am Laufen und diese Menschen gilt es auch weiterhin, mit aller Kraft im öffentlichen Gesundheitssystem zu halten. Für sie braucht es faire Prämien und deutlich verbesserte Kollektivverträge.

Nach der Coronakrise ist vor der Coronakrise: Jeder Euro, den wir in das Gesundheitssystem investieren, ist gut angelegtes Geld. Denn nur ein ordentlich finanziertes Gesundheitssystem wird uns in zukünftigen Krisen beistehen.

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Am Dienstag 31.03.2020 hat LR Schuler bei der täglichen Pressekonferenz verlauten lassen, dass das Land einen Krisen- und Konjunkturfonds einrichten will. Ebenso wird ein langfristiges Restart-Programm erarbeitet.
IDM soll im Bereich Tourismus eine Marketingstrategie erarbeiten, mit welche der Standort Südtirol oder besser gesagt die Destination Südtirol und der Brand Südtirol gestärkt werden soll.

Die dafür bereitgestellten Gelder betragen 33,5 Mio. Euro. Eine beachtliche Summe.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wofür werden die Gelder im Detail eingesetzt?
  2. Von wem wird die Strategieentwicklung durchgeführt?
  3. Kommen zu den genannten Geldern noch weitere dazu (etwa für ausgelagerte Beratungen, für zu setzende Maßnahmen etc.?)

Bozen, 07.04.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTILICHEN BEANTWORTUNG.

Wie heute bekannt wurde, entsprechen die vom Land angekauften Atemschutzmasken nicht den Anforderungen, weil sie den Ansteckungsschutz gegenüber Covid-19 nicht garantieren. Der Generaldirektor des Sanitätsbetriebes hat in diesem Zusammenhang in den Medien Stellung bezogen. Er gab die Problematik rund um die Atemschutzmasken zu und bestätigte, dass die Masken nicht für die Arbeit auf den Intensivstationen geeignet seien.
Dr. Zerzer sagte, zumindest im Verständnis der Unterzeichnenden, dass die Masken deshalb für die Verwendung in den Seniorenwohnheimen zur Verfügung gestellt würden.

Angesichts der Hotspotsituation vieler Seniorenwohnheime finden wir diese Überlegung sehr bedenklich. In den Seniorenwohnheimen befindet sich derzeit ein hoher Prozentsatz der Covid-19-Erkrankten und die Dunkelziffer der Covid-Positiven unter den Betreuenden ist anscheinend sehr hoch.
Daneben gibt es weitere soziale Einrichtungen, in denen sowohl die Betreuten als auch die darin Arbeitenden hoch gefährdet sind. Wir denken an die Sozialzentren für Menschen mit Beeinträchtigung, an Wohngemeinschaften für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung etc.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Stimmen die Aussagen des Generaldirektors, die defekten Atemschutzmasken würden für das Personal in den Seniorenwohnheimen zur Verfügung gestellt?
  2. Falls ja, warum braucht das Personal in den Seniorenwohnheimen, das in täglichem Kontakt mit Covid-PatientInnen ist, keinen sicheren Schutz?
  3. Wurde das Personal in den Seniorenwohnheimen inzwischen flächendeckend auf Covid-19 gestestet? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
    a) Wenn nein, warum nicht, wo es sich doch um eine so betroffene Risikogruppe handelt?
    b) Wenn nein, gedenkt man diese Tests durchzuführen? Innerhalb welchen Zeitraums?
  4. Wie ist die Situation in den anderen sozialen Einrichtungen? Gibt es Zentren für Menschen mit Behinderung, Wohngemeinschaften u.ä. soziale Einrichtungen, in denen Betreute oder Mitarbeitende positiv auf Covid gestestet wurden?
    a)Wenn ja, welche sind das und wie viele viele Personen sind jeweils positiv?
    b) Wenn nein, warum werden diese Tests nicht flächendeckend durchgeführt?

Bozen, 06.04.2020

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus der Online-Zeitschrift Salto.bz vom 6. April 2020 entnehmen wir, dass hunderttausende Atemschutzmasken, welche vor drei Wochen rasch aus China über Wien und Innsbruck nach Südtirol vermittelt wurden, nicht den europäischen Standards entsprechen sollen und daher nicht an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sanitätsbetriebes und der Seniorenwohnheime verteilt hätten werden dürfen.
Laut Salto-Bericht sind die Masken am 24. März 2020 in Bozen eingetroffen und wurden sogleich auf die verschiedenen Strukturen verteilt. Österreich habe es übernommen, die Masken für Europa zertifizieren zu lassen und habe zwei Prüfanstalten damit beauftragt. Wie sich herausgestellt haben soll, empfiehlt eine Prüfanstalt, dass die importierten Masken wegen gravierender Mängel weder in Umlauf zu bringen- noch zu verwenden seien.
Beide Gutachten dürften laut Bericht um den 27. März 2020 in Bozen eingetroffen sein. Anstatt die fehlerhaften Masken sofort aus dem Betrieb zu nehmen und die Belegschaft über das Problem zu informieren, habe der Sanitätsbetrieb versucht dafür zu sorgen, dass „das Wiener Gutachten (…) auf keinen Fall nach außen dringen [dürfe]“. Der Arbeitgeber Sanität habe das eigene Personal im Unwissen darüber gelassen, dass die zitierten Atemschutzmasken als persönliche Schutzausrüstung untauglich seien.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht die Darstellung auf Salto.bz den Tatsachen?
  2. Falls ja, mit welcher begründeten Maßnahme wurden die zitierten Atemmasken nicht sofort aus dem Verkehr gezogen?
  3. Falls nein, wie sind die Rechercheergebnisse des Online-Magazins Salto zu erklären?
  4. Warum wurde die Belegschaft nicht sofort über die mangelhafte Schutzausrüstung in Kenntnis gesetzt?
  5. War den Verantwortlichen zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass sich die Mitarbeitenden im guten Glauben gegenseitig anstecken können?
  6. War den Verantwortlichen zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass die Mitarbeitenden ohne ausreichenden Schutz ihre Arbeit an den Patientinnen und Patienten verrichten und somit eine Virusübertragung in beiden Richtungen möglich ist?
  7. Wer hat diese Vorgehensweise innerhalb des Sanitätsbetriebes zu verantworten? Wer hat die letztgültige Entscheidung getroffen?
  8. Wann genau und mit welchem Schreiben wurden der Landeshauptmann und der zuständige Landesrat über diesen Fall informiert?

Bozen, 06.04.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Seit über einem Monat findet der Unterricht im Lande nicht mehr in den Schulen statt. Der Lernstoff wird über diverse Formen von zu Hause aus erarbeitet. Lehrpersonen und SchülerInnen stehen über unterschiedliche Kommunikationsmittel in Kontakt.
Zum Zeil wird der Unterricht über Videokonferenztools abgewickelt, was eine ausgefeiltere Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden sowie der Kinder und Jugendlichen untereinander ermöglicht. Videokonferenzen sind daher sehr begrüßenswert.
Eine beliebte Plattform für Videokonferenzen ist „zoom“. Sie funktioniert sehr gut, ist einfach zu handhaben und bietet eine sehr gute Kommunikationsqualität. Auch die grüne Fraktion verwendet diese Plattform für ihre Videokonferenzen. Wir erfuhren von Schulen, die die SchülerInnen ebenfalls aufgefordert haben, zoom zu verwenden.
Leider entnehmen wir jüngeren Medienberichten, dass zoom aufgrund sehr problematischer Handhabung der Daten zunehmend in die Kritik gerät.

Einige Berichte hierzu:
ARD Tagesschau: Wie problematisch ist die Konferenz-App Zoom?
Der Spiegel: Mangelnder Datenschutz. US-Staatsanwaltschaft prüft Konferenz-App Zoom
Die Zeit: Videokonferenzen: Ok, Zoomer

Nun ist es ein Unterschied, ob ein etwaiger Missbrauch die Daten von Erwachsenen betrifft, die sich von sich aus für eine Plattform entscheiden. Anders sind Daten von Kindern und Jugendlichen zu sehen, die von der Schule den Auftrag erhalten, eine im Hinblick auf die Privatsphäre von Minderjährigen womöglich unsichere Plattform zu verwenden. Sollten Daten von Kindern in die falschen Hände weitergereicht werden, so ist das sicher nicht im Sinne des Allgemeinwohls.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wurde von den Schulämtern Weisung oder Empfehlung gegeben, eine bestimmte Plattform für die Videokonferenzen zu verwenden bzw. nicht zu verwenden?
  2. Weiß man, welche Schule welche Plattform verwendet?
  3. Geben die Schulen Weisung oder Empfehlung an die Lehrpersonen, welche Plattformen für Videokonferenzen verwendet werden sollen oder liegt die Entscheidung darüber rein im Ermessen der Lehrpersonen?
  4. Wurde das Thema der Datensicherheit schulpolitisch diskutiert? Was war das Ergebnis?
  5. Gibt es Überlegungen, zu zoom eine Gegenempfehlung auszusprechen?
  6. Gibt es Überlegungen, kommerzielle Plattformen grundsätzlich zu meiden und auf open-source-Angebote zurückzugreifen?

Bozen, 05.04.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler
Riccardo Dello Sbarba