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Aus China importierte Atemschutzmasken

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Aus der Online-Zeitschrift Salto.bz vom 6. April 2020 entnehmen wir, dass hunderttausende Atemschutzmasken, welche vor drei Wochen rasch aus China über Wien und Innsbruck nach Südtirol vermittelt wurden, nicht den europäischen Standards entsprechen sollen und daher nicht an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sanitätsbetriebes und der Seniorenwohnheime verteilt hätten werden dürfen.
Laut Salto-Bericht sind die Masken am 24. März 2020 in Bozen eingetroffen und wurden sogleich auf die verschiedenen Strukturen verteilt. Österreich habe es übernommen, die Masken für Europa zertifizieren zu lassen und habe zwei Prüfanstalten damit beauftragt. Wie sich herausgestellt haben soll, empfiehlt eine Prüfanstalt, dass die importierten Masken wegen gravierender Mängel weder in Umlauf zu bringen- noch zu verwenden seien.
Beide Gutachten dürften laut Bericht um den 27. März 2020 in Bozen eingetroffen sein. Anstatt die fehlerhaften Masken sofort aus dem Betrieb zu nehmen und die Belegschaft über das Problem zu informieren, habe der Sanitätsbetrieb versucht dafür zu sorgen, dass „das Wiener Gutachten (…) auf keinen Fall nach außen dringen [dürfe]“. Der Arbeitgeber Sanität habe das eigene Personal im Unwissen darüber gelassen, dass die zitierten Atemschutzmasken als persönliche Schutzausrüstung untauglich seien.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Entspricht die Darstellung auf Salto.bz den Tatsachen?
  2. Falls ja, mit welcher begründeten Maßnahme wurden die zitierten Atemmasken nicht sofort aus dem Verkehr gezogen?
  3. Falls nein, wie sind die Rechercheergebnisse des Online-Magazins Salto zu erklären?
  4. Warum wurde die Belegschaft nicht sofort über die mangelhafte Schutzausrüstung in Kenntnis gesetzt?
  5. War den Verantwortlichen zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass sich die Mitarbeitenden im guten Glauben gegenseitig anstecken können?
  6. War den Verantwortlichen zu diesem Zeitpunkt bewusst, dass die Mitarbeitenden ohne ausreichenden Schutz ihre Arbeit an den Patientinnen und Patienten verrichten und somit eine Virusübertragung in beiden Richtungen möglich ist?
  7. Wer hat diese Vorgehensweise innerhalb des Sanitätsbetriebes zu verantworten? Wer hat die letztgültige Entscheidung getroffen?
  8. Wann genau und mit welchem Schreiben wurden der Landeshauptmann und der zuständige Landesrat über diesen Fall informiert?

Bozen, 06.04.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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