HomeCovid-19Regelmäßige und rechtzeitige Einbeziehung der zuständigen Gesetzgebungsausschüsse bei der Vorbereitung der bevorstehenden „Corona-Maßnahmen“

Regelmäßige und rechtzeitige Einbeziehung der zuständigen Gesetzgebungsausschüsse bei der Vorbereitung der bevorstehenden „Corona-Maßnahmen“

TAGESORDNUNG ZUM LANDESGESETZENTWURF NR. 49/20.

Aufgrund der Corona-Epidemie hat die Landesregierung in den vergangenen fünf Wochen sämtliche Entscheidungen eigenmächtig durchgeführt ohne nennenswerte Einbeziehung des Südtiroler Landtages. Diese Vorgehensweise ist in einer Demokratie nur in außerordentlichen Situationen und lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum akzeptierbar. Dieser Zeitraum ist aus parlamentarischer Sicht mit dem heutigen Datum abgelaufen und die anfangs chaotische Situation ist nun wiederum überschaubar.
Die Landesregierung legt heute dem Südtiroler Landtag ein erstes Maßnahmenpaket vor, wobei die Geldmittel aus dem laufenden Dreijahreshaushalt 2020-2022 heraus gestanzt wurden und umgebucht werden sollen. Über 75% der verfügbaren Geldmittel kommen den Wirtschaftsteilnehmern für begünstigte Darlehen, Subventionen oder Beihilfen zugute (Art. 9) und rund 20% der Geldmittel fließen in Maßnahmen zur Arbeitsmarktförderung und Arbeitseingliederung, in Sonderprämien zugunsten des Personals, welches mit der Betreuung von Covid-19-Patienten betraut ist und in die Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol (Art. 24, Art. 25, Art. 26, Art. 28). Die verbleibenden Geldmittel verteilen sich auf verschiedene Maßnahmen des ordentlichen Nachtragshaushaltes.
Mit diesem ersten Corona-Maßnahmenpaket werden die Wirtschaft mit über drei Viertel der Gelder, Arbeit und Soziales hingegen mit weniger als einem Viertel der verfügbaren Gelder bedacht.
Die EU, der Staat und die Autonome Provinz Bozen-Südtirol planen derzeit große Finanzierungspakete zur Rettung von strauchelnden Wirtschaftsteilnehmern, zur Ankurbelung von kriselnden Wirtschaftssektoren und zur Stabilisierung von unzähligen Arbeitsplätzen. Die Landesregierung hat bereits öffentlich mitgeteilt, dass für Finanzgarantien, Kapitalbeiträge, Konjunkturmaßnahmen und Lohnausgleichszahlungen mehrere Milliarden Euro in den kommenden Jahren nötig seien. Diese Maßnahmenpakete müssen nun phasenweise konzipiert, geplant und umgesetzt werden.

Daher verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung aus Gründen der Transparenz und der politischen Verantwortung:

  1. Den Südtiroler Landtag umfassend und regelmäßig über die geplanten Tätigkeiten hinsichtlich bevorstehende Corona-Maßnahmen zu informieren;
  2. Die zuständigen Gesetzgebungsausschüsse dem Arbeitsumfang entsprechend häufig, rechtzeitig und regelmäßig einzuberufen, um über den Stand der Arbeiten bezüglich Konzept-, Planungs- und Umsetzungsphasen der bevorstehenden Corona-Maßnahmen zu berichten.

Bozen, 14.04.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Author: Heidi

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