Home2018 (Page 13)

Die Aktion wurde groß angekündigt: Die Umwandlung von Pensplan Invest in eine Inhouse-Gesellschaft der zwei Autonomen Provinzen hätte dem Trentino und Südtirol „ein wichtiges Finanzinstrument für die wirtschaftliche Entwicklung der Region“ garantiert, so hatte Landeshauptmann Kompatscher die Operation erklärt.

Aber wie bereits andere Male geschehen, ist diese Ankündigung bisher ohne Wirkung geblieben. Die Antwort von Kompatscher auf unsere entsprechende Anfrage bestätigt, dass gegen die Aktion „Invest Inhouse“ beim Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht wurde. Und obwohl die beiden Dinge laut offizieller Aussage nicht in Verbindung stehen, sind die Schritte für den Erwerb von Invest von Seiten der zwei Länder „noch immer in der Analysephase“. Die Grüne Fraktion hat heute eine weitere Anfrage gestellt, um zu erfahren, worin genau diese „Analysen“ bestehen.

Doch bereits jetzt ist das in der Antwort von Kompatscher enthaltene Eingeständnis, dass die Aktion vorerst gestoppt wurde, sehr aufschlussreich.

Hier geht es zur Anfrage.

Antwort:

In Bozen schließen die Aufnahmestrukturen, fast 200 obdachlose Personen bleiben auf der Straße, was wird das Land unternehmen? Humanitäre Hilfsstrukturen werden benötigt. Die Vorstellung, dass „sie weggehen werden“, ist eine gefährliche Illusion. Die Grüne Fraktion hat eine Eil-Anfrage an die Landesregierung gestellt. Diese wird nächste Woche, während der kommenden Landtagssitzung, in der Aktuellen Fragestunde beantwortet.
PDF

Liebe Freundinnen und Freunde,

Ökoinstitut, STA (Südtiroler Transportstrukturen), Land usw. lancieren heuer wieder die schöne Initiative: Südtirol radelt.

Wir als Grüne Fraktion und Grüne Partei machen mit und auch du kannst unter https://www.suedtirolradelt.bz.it/ mitmachen und für die Grünen radeln. (Für Hilfestellung runter scrollen.)

Toll wäre, wenn du dich an unsere online Kampagne beteiligen würdest und ein Foto von dir auf dem Fahrrad auf Facebook oder Twitter teilst. (Für Hilfestellung runter scrollen.)

Hier habe ich Texte vorbereite, die du einfach übernehmen kannst, wenn du willst:

 

Für Facebook:

1) Südtirol radelt – und ich mach mit. Teile jetzt dein Bild für mehr Radfahren in Südtirol. Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.suedtirolradelt.bz.it #greenmobilitybz #suedtirolradelt #altoadigepedala @verdigrüneverc

2)Ich radle für @verdigrüneverc und du? Mach mit bei Südtirol radelt! Ganz einfach hier anmelden https://www.suedtirolradelt.bz.it/ und die Grünen auswählen. #greenmobilitybz #suedtirolradelt #altoadigepedala

 

Für Twitter:

1) Südtirol radelt – und ich mach mit. Teile jetzt dein Bild für mehr Radfahren in Südtirol. Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.suedtirolradelt.bz.it #greenmobilitybz #suedtirolradelt #altoadigepedala @GrueneVerdiVerc  @oekoinstitut_bz

2)Ich radle für @GrueneVerdiVerc  und du? Mach mit bei Südtirol radelt! Ganz einfach hier anmelden https://www.suedtirolradelt.bz.it/ und die Grünen auswählen. #greenmobilitybz

#suedtirolradelt #altoadigepedala @oekoinstitut_bz

 

Hilfestellung für die Anmeldung:

Die Anmeldung geht recht schnell und einfach:

  • Gehe auf: https://www.suedtirolradelt.bz.it/
  • Klicke auf Mitmachen & Gewinnen
  • Kliche auf Neu registrieren
  • Nach Eingabe deiner Daten kommst du zum Schritt 2: Veranstalter wählen. Hier findest du unter Mein Verein, Organisation Verdi Grüne Verc
  • Wir freuen uns, wenn du uns auswählst und für und mit uns radelst J

 

Hilfestellung für das Posten:

Mach ein Foto von dir und deinem Rad, oder nur deinem Fahrrad und teile es auf Facebook. Wenn du deinen Post auf öffentlich einstellst und folgende Hashtags verwendest (#greenmobilitybz #suedtirolradelt #altoadigepedala), werden wir ein Meer von digitalen Radfahrerinnen und können gleichzeitig die Kampagne des Ökoinstituts bewerben J. Schließlich sollen einfach mehr Leute radfahren, nicht?

Änderungsanträge der Mehrheit verzögern das Inkrafttreten des Gesetzes bis 2020 oder 2021. Im Anschluss daran werden die angekündigten Gemeindepläne Jahre benötigen. In der Zwischenzeit läuft der Angriff auf Raum und Landschaft auf vollen Touren.

Die Zweite Gesetzgebungskommission des Landtags trifft sich heute wieder zur Behandlung des Gesetzesentwurfs „Raum und Landschaft“ (Nr. 151/18). Noch stehen 40 Artikel zur Bearbeitung an.
Für die ersten 66 Artikel waren fünf Sitzungen nötig, sodass daran zu zweifeln ist, ob die Kommission heute zu einem Abschluss gelangt. Auf Verlangen der Grünen Fraktion wurden gestern die Änderungsanträge zu den noch ausstehenden Artikeln verteilt: Es sind 91, zwei Drittel stammen von der Mehrheit, der Großteil zielt auf weitere Möglichkeiten zur Verbauung ab.

Aber die wahre Überraschung folgt am Schluss, aufgrund einer Reihe miteinander verbundener Anträge:

  1. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird durch einen Antrag von Landesrat Theiner auf das Jahr 2020 verlegt, ein Antrag verschiebt es sogar auf das Jahr 2021, er stammt von Sepp Noggler, der mehrfach bewiesen hat, dass die Mehrheit der Kommission hinter ihm steht.
  2. Erst nach Inkrafttreten (also nach anderthalb oder zweieinhalb Jahren) werden die Gemeinden damit beginnen, die neuen Pläne für Territorium und Landschaft auszuarbeiten. Die Planung wird sich über Jahre hinweg hinziehen.
  3. In der Zwischenzeit können mangels ausstehender Pläne und in deren Erwartung:
  • a) weitere Bauzonen ermittelt werden, die an die bestehenden angrenzen, und es werden aber auch bereits ausgewiesene Zonen erschlossen. Dabei wird aber nicht der „Planungsmehrwert“ eingehoben werden, ebenso wenig die weiteren Maßnahmen umgesetzt, die das neue Gesetz in Art. 19 vorsieht, etwa die Wohnungen zu ermäßigtem Mietzins (Änderung Theiner, Art. 102, Abs. 14);
  • b) Die Produktionszonen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes (also 2020 oder 2021) außerhalb der Siedlungsgrenze bestehen, können erweitert werden: durch Varianten auf Vorschlag des Gemeindeausschusses, nicht aber des Gemeinderats. In gleicher Weise können Betriebe erweitert werden (immer außerhalb der Siedlungsgrenze), die bereits ihre Tätigkeit ausüben und folgenden Kategorien entsprechen: „Handwerkliche und industrielle Tätigkeit, Großhandel und Detailhandel“ (Änderungsantrag Theiner, Art. 102, Absatz 15).

Es lässt sich leicht abschätzen: Die Verabschiedung dieser Normenwird in den kommenden Jahren einen Wettlauf auslösen: hin zu raschen Umwidmungen, zur Erweiterung, zu ungebremstem Bauen und zur Zerstörung der Landschaft. Niemand kann heute genau vorhersagen, welche Wirkung das neue Gesetz nach sich zieht, aber eines ist gewiss: Im Zweifelsfalle werden alle jene, die konkrete Interessen und Geld haben, in bestmöglicher Weise das „Fenster“ nutzen, das von heute an bis zur Verabschiedung der Gemeindepläne offen steht. Das Fenster bleibt mehrere Jahre geöffnet, in denen wir noch wahre „Wunder“ erleben werden.

Daher ist die Frage legitim, ob es ziel führend ist, in der Schlussphase dieser Legislatur noch ein Gesetz zu verabschieden, das vom Angriff der Lobbies und Interessengruppen längst gezeichnet ist und das zu einem Zeitpunkt in Kraft tritt, an dem die „Milch längst verschüttet“ ist.

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Bozen, 27. 3. 2018

Die Sammlung von Unterschriften für die Bürgerinitiative des Minority Safe Pack geht in die Zielgerade; bis zum 3. April 2018 muss die erforderliche Million erreicht sein, um eine Behandlung in der EU-Kommission zu ermöglichen.

Wir Grünen stehen nicht an vorderster Front der MSP-Promotoren und Befürworter, auch weil offensichtlich ist, dass für einige der lautesten Unterstützer nicht der Solidaritätsgedanke mit anderen Minderheiten Europas im Vordergrund steht, sondern die eigene politische Positionierung.

In der Sache selbst teilen wir aber das Anliegen und rufen zur Abgabe von Unterschriften online oder direkt in den Gemeinden auf:

Der Schutz von Minderheiten und ihre Förderung sind in Südtirol stete Anliegen, noch mehr aber in vielen EU-Ländern, wo der Minderheitenschutz schwach entwickelt ist, ja sogar auf Gegnerschaft trifft. Da die gute Entwicklung Südtirols auf dem Respekt von Minderheiten, aber auch auf dem ausgewogenen Verhältnis und der Gleichberechtigung der Sprachgruppen beruht, kennen wir die Notwendigkeit eines gut ausgebauten Minderheitenschutzes.

Daher sind die Ziele der Petition unterstützenswert. Eine möglichst hohe Zahl von Unterschriften stärkt die europäische Vielfalt und die Rechte von Minderheiten, auch gegen den wachsenden Druck von Nationalismus und Zentralismus; daher ermutigen auch wir zur Abgabe der nötigen Unterschriften in der aktuellen Schlussphase.

Tobe Planer und Brigitte Foppa, Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Verc

 

  • Nationaler Aktionsplan (PAN) sieht Ausschilderungspflicht für Spritzmittel vor
  • In Südtirol werden PAN Schutzmaßnahmen offensichtlich abgeschwächt
  • Grüne Fraktion hakt nach, warum und ob das Land hierfür zuständig ist

“Fläche möglicherweise mit Pflanzenschutzmittel behandelt“, mit diesem Satz sollen in Zukunft Flächen beschildert werden, die regelmäßig mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden. Die Ausschilderungspflicht geht mit dem nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PAN) einher, der jedoch in Südtirol ganz offensichtlich abgeschwächt wird. Zum einen ist der Warnhinweis sehr vage formuliert – der zuständige Landesrat Schuler meinte dazu selbst, man wolle mit den Hinweisschildern niemanden (keine TouristInnen) erschrecken! -, zum anderen sind etliche Anbauflächen von der Ausschilderungspflicht ausgenommen. Es reicht zum Beispiel schon das Vorhandensein eines Maschendrahtzauns, um von der Hinweispflicht befreit zu sein. Überdies ist die Verwendung von Piktogrammen (Gefahrensymbole) anscheinend nicht vorgesehen.

Um zu verstehen, warum es in Südtirol solche Verwässerungen des Nationalen Aktionsplans geben kann, werden wir in der Aprilsitzung des Landtages folgende Fragen an die Landesregierung stellen:

  1. Ist das Land Südtirol für den Gesundheitsschutz der BürgerInnen zuständig?
  2. Ist für die Maßnahmensetzungen nur das Ressort für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Gemeinden zuständig oder auch das Ressort Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit?
  3. Sind die geplanten Maßnahmen für das Land Südtirol im Sinne der nationalen Norm? Wird Südtiol mit Sanktionen rechnen müssen?
  4. Stimmt es, dass die Landesregierung beschlossen hat, auf den Gebrauch von Piktogrammen zu verzichten? Wenn dies zutrifft, wie sollen Menschen, die den angebrachten Text nicht lesen oder verstehen können (z. B. Kinder, Menschen mit geistiger Behinderung, AnalphabetInnen, AusländerInnen, etc.), von der potentiellen Gefahr in Kenntnis gesetzt werden? Wenn die Landesregierung hingegen Piktogramme verwenden möchte, welche sind es?
  5. Wurden abgesehen vom Bauernbund auch andere Interessensvertretungen in die Entscheidungen miteingebunden, wie zum Beispiel VertreterInnen des Konsumentnschutzes oder des Radtourisms?

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Bozen, 22.03.2018

Am heutigen 21. März findet weltweit der internationale Tag gegen Rassismus statt, als Gedenktag an die Opfer von Sharpeville im Jahre 1960. Damals protestierten tausende SüdafrikanerInnen gegen das diskriminierende Rassengesetz im Zuge der Apartheid, der staatlich organisierten Rassentrennung und Überlegenheit der weißen Bevölkerung. Es wurden insgesamt 69 Demonstranten von der Polizei erschossen und dieser Tag bleibt bis heute als Massaker von Sharpeville in Erinnerung.
Damals wie heute ist Rassismus ein alltäglicher Begleiter, auch bei uns. Sich von ihm zu distanzieren und ihn herabspielen, macht ihn nicht weniger präsent. Wir müssen ihn beim Namen nennen, uns selbst und unser Umfeld darauf aufmerksam machen und rassismuskritisches Denken fördern. All die kleinen und großen Mikroaggressionen in unserem täglichen Handeln müssen uns endlich bewusst werden. Das hektische Umklammern der Handtasche, wenn ein Mann einer anderen Hautfarbe bei uns vorbeigeht, die Frage „woher kommst du…aber wirklich?“ und sowieso und immer wieder die Bahnhofsszenen, wo ausschließlich People of Color nach Pässen und Zugtickets gefragt werden (racial profiling), sind nur einige wenige Beispiele. Rassismus findet nicht nur auf individueller, sondern leider auch auf institutioneller Ebene statt. Erst vor kurzem wurden Geschichtsunterrichts-Unterlagen einer Südtiroler Schule veröffentlicht, die voll von rassistischen Begriffen waren (https://www.salto.bz/de/article/27022018/die-negersklaven). Es bleibt eine Herausforderung, sich immer wieder gegen Rassismus und Alltagsdiskriminierung zu wehren.
Der heutige Tag ist eine Gelegenheit, ein Zeichen für Toleranz zu setzen. Unser Buchtipp „Exit Racism“ von Tupoka Ogette bietet eine Unterstützung für den richtigen Umgang mit Rassismus.

 

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Ist die Mensa des Krankenhauses Bruneck eine SVP-Parteikantine?

Am 17. 3. 2018 hielt der SVP-Bezirk Pustertal unter Leitung von BO Durnwalder (II.) im Zivilschutzzentrum Bruneck eine Versammlung ab, wobei der Standort der Veranstaltung bereits einige Fragen aufgeworfen hat. Wie nun auch bekannt wird, wurde nach dem Treffen den Anwesenden zur Mittagsstunde auch noch eine Stärkung in der Mensa des Sanitätsbetriebs Bruneck geboten. Dass sich der SVP-Bezirk nach dem Zivilschutz-Zentrum für den gastlichen Teil des Treffens nun auch des Krankenhauses Bruneck bedient, hinterlässt ein weiteres, keineswegs erbauliches „Gschmäckle“ bzw. einen üblen Eindruck. Angesichts der aktuellen Vorfälle im Sanitätsbetrieb Bozen sind solche Gratwanderungen zwischen Parteianliegen und öffentlichem Interesse mehr als grenzwertig einzustufen, auch wenn sie korrekt abgerechnet wurden.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wer hat die Genehmigung zur Verköstigung der SVP-Bezirksdelegierten im Sanitätsbetrieb Bruneck erteilt?
  • Ist es zulässig, dass eine Partei eine öffentliche, mit Landesmitteln finanzierte Mensa für ihr leibliches Wohl nutzt?
  • Wie hoch ist allenfalls die Raummiete und der Menupreis, in welcher Höhe wurde er erlegt?

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 20. 3. 2018

Anfrage zur aktuellen Fragestunde

Welche Zuständigkeiten hat der SVP-Bezirk Pustertal im Bereich Zivilschutz?

Am 17. 3. 2018 hielt der SVP-Bezirk Pustertal unter Leitung von BO Durnwalder (II.) im Zivilschutzzentrum Bruneck eine Versammlung ab, in denen er die Seinen auf den Landtagswahlkampf einschwor, sekundiert von Alt-Bundespräsident Fischer, der nach langer politischer Abstinenz einen Wahlaufruf für das Edelweiß lancierte. Obwohl die Veranstaltung gewiss als politische Übung zur Absicherung der Mehrheit im Lande gelten kann, stellt sich dennoch die Frage, ob eine SVP-Bezirksversammlung als Aktion zur Stärkung von Sicherheit, von Bevölkerungs- und Zivilschutz gelten kann oder ob es sich bei der Nutzung des landeseigenen Zivilschutzzentrums nicht um einen Missbrauch öffentlicher Räume handelt. Auch die auf der Bezirksversammlung getroffenen Maßnahmen zur Sicherung der Frisur von Alt-Senator Berger rechtfertigen wohl kaum die Raumnutzung.

Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  • Wer hat die Genehmigung zur Abhaltung der SVP-Beyirksversammlung im Zivilschutzzentrum Bruneck erteilt?
  • Ist es zulässig, dass eine Partei enen öffentlichen, mit Landesmitteln finanzierten Raum dieser Bedeutung für Veranstaltungen nutzt, könnten auch andere Parteien und Bewegungen darum ansuchen?
  • Wie hoch ist die Raummiete, in welcher Höhe wurde sie festgesetzt?

Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 19. 3. 2018

 

Erste Bewertung des neuen Raumordnungsgesetzes im Hinblick auf Allgemeinwohl, Lobbyinteressen, Bodenverbrauch, Landschaft und Wertausgleich.

Nach der ersten Runde der Sitzungen im Gesetzgebungsausschuss ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zum neuen Raumordnungsgesetz (LGE Nr. 151/18 Raum und Landschaft) zu ziehen.

Lobby verdrängt Bürger: Von einem Partizipationsprozess, der auf die schiefe Bahn geraten ist

Zäh wie Kaugummi zieht sich seit dem fernen Jahr 2014 die Arbeit am LGE hin – und hat alle Interessierten erschöpft und quasi handlungsunfähig gemacht.

Wir sprachen von der „Zebrataktik“, entsprechend dem Zebra, das mit seinen vielen Streifen den Feind verwirrt, weil dessen Augen zu flimmern beginnen. So ging es all jenen, die das neue Raumordnungsgesetz in seinen unzähligen Versionen zu kommentieren versuchten.

Landesrat Theiner ist seinerseits stolz auf den „ausgedehntesten Partizipationsprozess, der je in Südtirol zu einem Gesetz gemacht wurde“ (LR Theiner im Gesetzgebungsausschuss am 12.3.2018). Wir Grünen, seit jeher VerfechterInnen von partizipativen Prozessen, haben auch diesen Ansatz anerkennend verfolgt, allerdings nur in seiner ersten Phase: Damals waren tatsächlich viele interessierte BürgerInnen angehört worden und aus diesen Wortmeldungen waren die Grundlinien des neuen Gesetzes entstanden.

Im allerersten Entwurf vom September 2016 sind noch viele Reste dieser ersten Phase zu finden. Effektiv haben UmweltschützerInnen damals ein moderat positives Urteil abgegeben und ihre Verbesserungsvorschläge zur Kenntnis gebracht. Leider waren sie damit nicht allein. Riccardo Dello Sbarba hat sich durch die „archäologischen Schichten“ der verschiedenen Entwürfe gegraben und festgestellt, wie sehr insbesondere die Vertretungen von Landwirtschaft, Tourismus und Industrie ihre Interessen unterbrachten. Die Verwerfungen deuten auf ein beeindruckendes Maß an Beeinflussung hin, die vor allem in der Vielzahl an Ausnahmebestimmungen, aber auch in einer ganzen Reihe von kleineren und größeren Zugeständnissen insbesondere an den Bauern – und Hotelierstand erkennbar sind.

Nur Bauern schützen die Landschaft: Von einem Gesetzgebungsausschuss, der außer Kontrolle gerät

Am Montag, 12. März hat die Debatte im Gesetzgebungsausschuss begonnen. Dabei lässt schon die Besetzung des Ausschusses durch 3 LandwirtschaftsvertreterInnen der SVP und 1 der Freiheitlichen eine einseitige Sicht der Dinge vermuten. Schon die Diskussion der ersten Artikel zeigt die bedenkliche Schieflage auf, die durch diese Besetzung zustande gekommen ist. Vehement verfechten die BauernvertreterInnen die Annahme, dass das Privateigentum zwingende Ausganglage für den Landschaftsschutz in Südtirol sei.

Ein kleines Beispiel ist der vehementen Widerstand von Noggler, Wurzer, Schiefer, Hochgruber Kuenzer und Sigmar Stocker, mit tatkräftiger Unterstützung von SF-Vertreter Zimmerhofer, gegen die Biotopverbunde als Landschaftsgut von besonderem Interesse. Landesrat Theiner hatte alle Hände voll zu tun, seine Leute unter Kontrolle zu halten.

Nicht immer ist es ihm gelungen.

Wenn bei den nächsten Sitzungen harte Brocken wie der Wertausgleich behandelt werden müssen, wird es nicht mehr beim Schuss vor den Bug an den Landesrat bleiben. So hat Abg. Noggler bereits angekündigt, den Besitzeranteil an der Wertausgleichszahlung weiter nach unten schrauben zu wollen und Abg. Wurzer hat klargestellt: Mehrheit ist nicht gleich Regierung!

Landschaft ohne Raum: Ein Verfassungsgut in der Hand der Lobbys

Die Landschaft ist durch Artikel 9 der Verfassung und durch das Europäische Landschaftsübereinkommen geschützt. Im vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch wird der Landschaftsschutz gravierend geschwächt.

Das Gesetz von 1970 umfasste 34 Artikel, im aktuellen Gesetzesentwurf sind lediglich 7 Artikel der Landschaft gewidmet.

Gegenüber dem ersten Entwurf (September 2016) wurde die Situation durch verschiedene Änderungen deutlich verschlechtert. In der aktuellen Version (Jänner 2018) wurde etwa:

  • in der „Gemeindekommission für Raum und Landschaft“
    • Das Vetorecht für die/den Landessachverständige/n Anfangs war vorgesehen, dass die Erlaubnisbefugnis auf das Land überging, wenn ein Projekt vom Sachverständigen abgelehnt wurde und die Gemeinde dieses trotzdem weiterverfolgen wollte.
    • Im Artikel zur „Gemeindekommission” wurden auch die Absätze gestrichen, die vorsahen, dass die Kommission ohne die drei Sachverständigen für Landschaft, Baukultur und Raumplanung nicht entscheidungsfähig ist. Nun kann die Kommission auch dann Entscheidungen treffen, wenn diese Mitglieder nicht anwesend sind.
  • Die anfänglich im ex-Artikel 13 vorgesehene neue Form des Landschaftsschutzes wurde aufgehoben. Es handelte sich dabei um eine Form des Schutzes, den das Land mittels einer „Erklärung über das besondere öffentliche Interesse“ für außergewöhnliche Landschaftsgüter anwenden konnte. Damit wurden bereits vorhandene und per Gesetz festgelegte Schutzformen ergänzt (Galasso-Gesetz, Urbani-Kodex). Vorschläge konnten vom Land, von den Gemeinden, aber auch von Vereinen und Bürgerinitiativen kommen. Diese wichtige Möglichkeit des Landschaftsschutzes wurde gestrichen.

SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 4, ART. 10 und ART .12


Ein leeres Versprechen: Die Mär vom verringerten Bodenverbrauch

Das Gesetz sollte den unverbauten Boden schützen und die urbanistische Entwicklung auf die bereits besiedelten Gebiete begrenzen (Grundsatz „Braun vor Grün“). Aber die Lage stellt sich anders dar:

  • Die Gemeinden legen im Gemeindeentwicklungsprogramm die Grenzen des Siedlungsgebietes fest, d.h. die bereits verbaute, aber auch die bebaubare Fläche, die aktuell noch Grünfläche ist. Das Problem dabei: Für den zukünftigen Bodenverbrauch wird keine quantitative Grenze festgelegt.

Ein Vergleich: Im neuen Raumordnungsgesetz der Region Emilia-Romagna wurde das Ziel des Nullbodenverbrauchs bis 2050 eingeführt. In der Zwischenzeit darf der Bodenverbrauch 3% der bereits jetzt verbauten Fläche nicht überschreiten. Wir Grüne schlagen vor, dieses Konzept auch für Südtirol einzuführen. Ebenso haben wir vorgeschlagen, die Ziele aus dem „Klimaplan“ des Landes zur Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in das Gesetz aufzunehmen, um ihnen einen verbindlichen Rahmen zu geben.

  • Bodenverbrauch wird zugelassen, „[…] wenn er notwendig ist und es dazu keine wirtschaftlich und ökologisch vernünftigen Alternativen [..] gibt“. Das Wort „wirtschaftlich“ öffnet der Verbauung Tür und Tor, da das Bauen auf ungenutztem Grund in jedem Fall weniger kostet! Darüber hinaus ist die landwirtschaftliche Produktion vom Bodenverbrauch ausgenommen. (Artikel 17)
  • Aufgrund des Drucks der Lobbyinteressen wurden zahlreiche Bebauungsmöglichkeiten auch AUßERHALB des Siedlungsgebiets eingefügt. Zum Beispiel: Die Ausnahmen für die „Sondernutzungsgebiete“ (Tourismus, Industriegebiete), für mehr Baumöglichkeiten im landwirtschaftlichen Grün der geschlossenen Höfe, für Kubaturerhöhung und Kubaturverlagerung im landwirtschaftlichen Grün.

SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 2 und ART. 17

Von wegen leistbares Wohnen! Es bleibt alles beim Alten (Zitat Theiner)

Der Planungsmehrwert laut Artikel 19 ist für die Erweiterungszonen vorgesehen. Die 30 Prozent, die an die Gemeinde abgegeben werden müssen, entsprechen genau der jetzigen Situation. Es ändert sich also nichts. Leider auch nicht das Problem des Wohnens zu vertretbaren Preisen.
Die viel beschworenen Wohnungen zum Landesmietzins sind nur eine unter vielen Möglichkeiten. Das jetzige System des Geförderten Wohnbaus wird gekippt: Es wird keine Enteignungen mehr geben, auch Durchführungspläne sind nicht vorgesehen. Wir schlagen einen Mehrwertausgleich von mindestens 50% vor, der an den Geförderten Wohnbau gebunden ist.  

SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 19

Benko überall. Die Fallen der Raumordnungsvereinbarungen

Artikel 20 wurde immer wieder geändert: Im Entwurf vom September 2016 war vorgesehen, dass die Gemeinde zuerst den Gemeindeplan festlegen sollte und anschließend, zum Ziel der Umsetzung des Plans, Vereinbarungen mit Privaten treffen könnte. In der Version vom März 2017 wurde ein „Durchführungsplan“ hinzugefügt. Im Entwurf vom August 2017 wurde schließlich festgelegt, dass durch Abkommen mit Privaten einzelne Teile des Gemeindeplans geändert werden können. Damit sind wir wieder bei dem Manöver angelangt, das in Bozen für das Benko-Projekt angewendet wurde: Der Private wird ermächtigt, Teile der gemeindlichen Raumplanung zu gestalten.

SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 20

Vorläufige Schlussfolgerung

Selbst aus der Mehrheit kommen Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzesvorhabens. Dabei geht es nicht nur um parteiinterne Machtspiele, sondern auch um konkrete Ungereimtheiten, auf die auch der Rat der Gemeinden hinweist. Im Gesetzgebungsausschuss war daher davon die Rede, das Gesetz stufenweise in Kraft treten zu lassen, Teile sollen auch erst nach den Gemeinderatswahlen 2020 umgesetzt werden.

Wir stellen uns daneben die Grundsatzfrage: Verbessert dieses Gesetz die Raumordnung und den Landschaftsschutz in Südtirol im Vergleich zur bisherigen Regelung? Wir finden: Nein. Da der Entwurf außerdem Lücken und Unschlüssigkeiten, zum Teil sogar Widersprüchlichkeiten aufweist, wird er das jetzige Raumordnungstohuwabohu nicht ausmerzen. Die Tatsache, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach im Herbst eine Landesregierung Kompatscher II geben wird, lässt darauf schließen, dass keine echte Gesetzesnovelle in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Wir gehen davon aus, dass daher genau das passieren wird, was jetzt schon Sache ist: Die Raumordnung Südtirols wird weiterhin über Rekurse und Anfechtungen geregelt werden. Mit der Erschwernis, dass nun auch die Landschaft mitbetroffen ist. Ein guter Grund, zumindest zum jetzigen Stand der Dinge, gegen dieses Gesetz zu sein.