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Der neue Report der staatlichen Umweltbehörde ISPRA über das Vorkommen von Pestiziden in Gewässern für das Jahr 2015/16 belegt, wie bereits seit Jahren, einen bedrückend hohen Pestizid-Rückstand im Wasserhaushalt der italienischen Regionen und Provinzen. Entsprechende Nachweise finden sich für 67% der 1554 Monitoring-Punkte der Oberflächengewässer und in 33,5% der 3129 Messpunkte unterirdischer Gewässer.

In den Oberflächengewässern sind vor allem Glyphosat und seine Zerfallsprodukte weit verbreitet, ebenso in unterirdischen Gewässern, wo sich auch das Herbizid Athrazin findet.

Regionale „Spitzenreiter“ der Belastung sind zwar die Po-Ebene und Friaul-Julisch Venetien, was nicht nur das Ergebnis der engmaschigeren Messungen ist. Auch in Südtirol erfassen die Messpunkte für das Oberflächenwasser in 90% der Messpunkte chemische Rückstände.

Obwohl die Präsenz giftiger und sehr giftiger Rückstände italienweit nachlässt, ist die Lage weiterhin alles andere als erfreulich – erst recht nicht in Südtirol. Die Anti-Pestizid-Wanderung rund um den Kalterer See am kommenden Sonntag ist auch Ausdruck der Besorgnis einer wachsenden Zahl von Bürgerinnen über eine angespannte, dringend zu bessernde Belastungs-Situation.

Bozen, 11. 5. 2018

Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba, L.Abg.

 

Wir Grüne haben uns von Anfang an gegen die Müllvergasungsanlage stark gemacht. Im November 2017 haben wir erstmalig durch unsere Anfrage die Aufmerksamkeit auf dieses Thema gelenkt, bereits im Dezember hat die Grüne Fraktion eine Tagesordnung präsentiert, die die Landesregierung dazu aufforderte, das Projekt von Eco Energy abzulehnen. Überdies hat unsere Abgeordnete Brigitte Foppa die gemeinsame Stellungnahme aller Bürgermeister im Unterland mitunterschrieben.

Auch auf Gemeindeebene haben wir Grüne uns gegen das Projekt und für die Gesundheit der BürgerInnen eingesetzt. Bei der Präsentation des Projektes war unsere Bezirksvertreterin Marlene Pernstich anwesend und hat mit kritischen Fragen interveniert. Unsere Pressemitteilung dazu wurde medial auf Salto und SüdtirolNews aufgegriffen.

 

Was passiert dazu im Landtag? 

Die Grüne Landtagsfraktion setzt diese Woche ein Zeichen für Menschen, die unter Bedinungen begrenzter persönlicher Freiheit leben. Mit dem Beschlussantrag: „Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist“ fordern wir eine Anwaltschaft für Häftlinge, wie sie das Trentino bereits umgesetzt hat, um die Strafvollstreckung auf lokaler Ebene zu beaufsichtigen. Es geht aber auch um Menschen in anderen Einrichtungen wie Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen für alte oder beeinträchtigte Menschen. Für sie soll das „präventive Menschenrechtsmandat“ nach österreichischem Vorbild eingeführt werden.

 

BESCHLUSSANTRAG

Menschenrechte garantieren, auch wo die Freiheit eingeschränkt ist

Zwar haben alle Menschen ein Recht auf Freiheit und selbstbestimmtes Leben. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Recht allerdings eingeschränkt. Die gravierendste Form dieser Einschränkung ist die Gefängnisstrafe, bei der die persönliche Freiheit durch ein Gerichtsurteil entzogen wird.
Es gibt aber noch andere Einrichtungen, in denen es faktisch eine Einschränkung der persönlichen Selbstbestimmung gibt oder geben kann: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Langzeitpflegeanstalten, Einrichtungen für psychisch Kranke oder Menschen mit Beeinträchtigung usw. Auch unter eingeschränkten Freiheitsbedingungen müssen die Menschrechte garantiert werden.
In Österreich ist die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in sämtlichen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben, besonderen Garantenfiguren anvertraut. Sie sind vom Gesetz vorgesehen und arbeiten streng vernetzt. In Italien ist die Anwaltschaft für Häftlinge vorgesehen. In Südtirol muss die Häftlingsanwaltschaft erst noch eingerichtet werden, während andererseits die Volksanwältin (noch) nicht mit dem nötigen Mandat ausgestattet ist.
Wir schlagen deshalb vor, die Ansätze der beiden Länder zusammenzufügen, um auch in Südtirol die Sicherung der Menschenrechte in allen Einrichtungen und unter jeder Bedingung zu gewährleisten.

 

  1. Die Häftlingsanwaltschaft

Das Thema Justiz und Bestrafung von Straftaten sowie die Vollstreckung derselben betreffen auch die Institutionen unserer Autonomie. Sämtliche nationale und internationale Studien beweisen, dass die Vorbeugung von Straftaten und die Verringerung erneuter Zuwiderhandlungen, die für ein besseres soziales Umfeld und das Zusammenleben so wichtig sind, mit der Behandlung des Täters während der Inhaftierung und mit dessen Umerziehung durch Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten eng zusammenhängen.

Die geltenden Bestimmungen bieten der autonomen Provinz die Möglichkeit eine Häftlingsanwaltschaft einzurichten. Einige solcher Anwaltschaften gibt es bereits: Neben der staatlichen Anwaltschaft handelt es sich hierbei um Behörden auf regionaler bzw. auf Landes- und Gemeindeebene, die mit Gesetzesdekret Nr. 146/2013 eingesetzt wurden. Neulich hat etwa die autonome Provinz Trient per Landesgesetz eine eigene Anwaltschaft eingerichtet..

Im Hinblick auf den anstehenden Neubau des Gefängnisses gewinnt eine derartige Institution auch für unser Land stark an Bedeutung, wobei eine Lösung, die der sprachlichen Besonderheit Südtirols Rechnung trägt, angepeilt werden sollte.

Diese Institution hätte die Aufgabe, die Strafvollstreckung auf lokaler Ebene zu überwachen sowie die Art und Weise der Vollstreckung und die Anwendung der Grundsätze gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Verfassung zu beaufsichtigen. Dieser Artikel besagt nämlich Folgendes: „Die Strafen dürfen nicht in einer gegen das Empfinden der Menschlichkeit verstoßenden Behandlung bestehen und sollen die Umerziehung des Verurteilten anstreben.”

 

  1. Präventive Menschenrechtskontrolle in anderen Einrichtungen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben

In unserem Nachbarland Österreich ist seit dem 1. Juli 2012 die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. “Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug der Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Pflegeheimen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. (…) Der verfassungsrechtliche Auftrag zum Schutz der Menschenrechte als “Nationaler Präventionsmechanismus” gründet sich auf zwei bedeutende Rechtsakte der Vereinten Nationen. Einerseits das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und andererseits die UN-Behindertenrechtskonvention.” (Quelle: Volksanwaltschaft.gv.at)

Das präventive Menschenrechtsmandat wird in Österreich darin ausgeübt, dass die Volksanwaltschaft eine Kommission einsetzt, die regelmäßig Besuche in Justizanstalten, Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchführt.

Wie der Volksanwalt Österreichs, Dr. Günther Kräuter, bei der von unserer Volksanwältin organisierten Tagung im August 2016 im Südtiroler Landtag berichtete, wurden bei diesen Besuchen immer wieder Verletzungen der Menschenrechte festgestellt. Zugleich bewirkte die Tatsache, dass Besuche durchgeführt und entsprechende Berichte vorgelegt werden, eine deutliche Bewusstwerdung der Problematik und eine allgemeine Verbesserung der Situation. Dies auch dadurch, dass die Kommissionen Empfehlungen aussprechen können und sich so Dialoge zwischen Einrichtungen und Volksanwaltschaft entwickeln.

Aus diesen Gründen
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. noch innerhalb dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Südtiroler Anwaltschaft für Häftlinge einzubringen, die für das Bozner Gefängnis zuständig ist;
  2. In Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft geeignete gesetzliche Maßnahmen in die Wege zu leiten, um die präventive Menschenrechtskontrolle für allen weiteren Einrichtungen einzuführen, in denen Menschen mit einer bestimmten Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit leben.

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Das Unterland darf nicht Opfer des Mülltourismus werden. Schon rein rechnerisch geht sich das Vorhaben des Unternehmers Santini nicht aus. Südtirols Unternehmen produzieren keine 95.000 Tonnen an nicht wiederverwertbaren Müll, der benötigt wird, um die geplante Müllvergasungsanlage in Kurtatsch auszulasten, auch nicht in nächster Zukunft. Ein Import dieser Müllmengen bedeutet abermals eine Zunahme der LKW Bewegungen auf der A22 von mindestens 100 LKW täglich. Viel wichtiger wäre es, das Verursacherprinzip im Auge zu behalten, und den Müll dort der geeigneten Verwendung (wie der Wiederverwertung) zuzuführen, wo er produziert wird.

Während der öffentlichen Anhörung am Freitag, 4. Mai 2018, am Sitz des Unternehmens zur Projektvorstellung, kamen einige Ungereimtheiten ans Licht. Die Endprodukte Strom und Wärme der Müllvergasung machen nur einen kleinen Teil aus. Der Großteil sind Gase, die in die Atmosphäre geleitet werden und abermals den Klimawandel befeuern. Ein anderer Teil ist unnutzbare Wärme von 30 bis 35 ° C, die entgegen den Aussagen der Techniker sehr wohl Auswirkungen auf das Mikroklima haben wird. Das Thema der Wasserverschmutzung wurde gar nicht angegangen, dafür wurde ein Gewächshaus empfohlen (!). Die Bauhöhe wurde geschönt dargestellt. Nicht 28 Meter hoch wird das Gebäude werden, nein, der höchste Punkt wird 45 Meter hoch. Ein Hohn für das Unterland? Ein Physiker bezeichnete die Anlage als Reaktor, der bei genug Druck Müll in Gase umwandelt. Ein Ingenieur versuchte nachzurechnen, wie der benötigte Einsatz von Energie das Endprodukt rechtfertigt. Für ihn ging auch diese Rechnung nicht auf.

Noch gefährlicher sind die Produkte, die während des komplexen Prozesses in der ersten Phase der Müllvergasung entstehen. Störfälle und Zwischenfälle der Anlage hätten katastrophale Auswirkungen auf das Unterland.

 

Wir fordern Stopp dem Mülltourismus. Südtirol und allen voran das Unterland haben sich nicht verdient, der Mülleimer anderer Regionen zu werden!

 

Kaltern, 08.05.2018

Marlene Pernstich, Bezirkssprecherin Überetsch Unterland  der Grüne Verdi Vërc

„Es war eine Wahnsinns Stimmung“, schwärmt Tobe Planer, der gestern spontan noch nach Innsbruck gefahren ist, um den dortigen Kolleginnen und Kollegen, allen voran Georg Willi, zum Wahlerfolg zu gratulieren. „Beeindruckend viele Menschen waren da, vor allem junge Leute. Selbst aus Prag sind SympathisantInnen angereist, “ berichtet unser Co-Vorsitzender.

Während Tobe Planer in Innsbruck noch mit den Österreichischen Grünen feierte, befand sich Brigitte Foppa im Zug zurück nach Bozen. Bei der Landesdelegiertenkonferenz der Grünen in BadenWürttemberg hatte sie mit viel Applaus über Herausforderungen und Chancen der Grünen Politik in Europa gesprochen. Zentral war ihre Forderung nach einer echten europäischen Staatsbürgerschaft gerade auch im Hinblick auf die aktuellen Debatten bei uns im Land. „Sehr beeindruckt hat mich der entschlossene Auftritt von Winfried Kretschmann“, erzählt Brigitte. Seine Aussage „Nationalismus bringt nicht Sicherheit, sondern ist eine Anleitung zum Kontrollverlust“, erntete tosenden Beifall.

Grüne Werte stoßen sowohl im ländlichen Südtirol als auch im hochindustrialisierten Deutschland auf Anklang. Dieses Wochenende hat es einmal mehr bewiesen. Wir Grüne sind schon längst eine europäische Bewegung geworden und sehr stolz darauf.

PRESSEMITTEILUNG – COMUNICATO STAMPA

Die Young Greens Südtirol reagieren mit ihrer Fotoaktion mit Humor und Ironie auf die Plakate der Südtiroler Freiheit „Vorrang für Deutsche Kinder in Deutschen Kindergärten”. Dabei können alle mitmachen, die Lust dazu haben.

Wir verstehen den Wunsch Einiger, die ihr Kind in einer deutschen Sprachumgebung aufwachsen sehen wollen, weil sie ihrem Kind gute Deutschkenntnisse mit auf dem Weg geben
wollen. Wir sind jedoch der Meinung, dass die erzwungene ethnische Trennung im Kindergarten für die Südtiroler Bevölkerung in ihrer Gesamtheit nicht der richtige Weg ist.
Die Forderung nach Trennung oder „Vorrang“ provoziert jedoch die Spaltung der Südtiroler Gesellschaft.

Stattdessen wünschen wir uns, dass in Südtirol endlich auch mehrsprachige Bildungsangebote geschaffen werden. Allein schon die Tatsache, dass viele Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, deutschsprachige Kindergärten besuchen, zeigt doch, dass das Bedürfnis nach einem mehrsprachigen Bildungsangebot deutlich gegeben ist. Das zusätzliche Angebot
eines mehrsprachigen Kindergartens kann in vielen Fällen dafür sorgen, dass auch dem Wunsch nach einem Kindergarten mit mehrheitlich deutschsprachigen Kindern nachgekommen werden kann. Eine gewisse sprachliche Ausgewogenheit in den Gruppen kann Sinn machen und Inklusion und Spracherwerb fördern, aber sie stellt nur einen Aspekt des pädagogischen Auftrags der Kindergärten dar.

Anstatt “Trennung“ unterstützen die Young Greens Maßnahmen wie:
• eine bessere Ausstattung der Kindergärten mit Fachpersonal,
• Sprachförderung, Beratung und Sprachbegleitung für alle Familien,
• Ausbildungsangebote und Unterstützung des Kindergartenpersonals durch ausgebildete
Fachkräfte im Bereich Spracherwerb (Erst- Zweit- und Drittsprache),
• die Gründung mehrsprachiger Kindergärten für ganz Südtirol.

Die Young Greens stehen sowohl für individuelle Förderung von Kindern in der Muttersprache und an ihrem Heimatort, als auch für das Zusammenleben der Sprachgruppen, Integration und
die Förderung von Mehrsprachigkeit, beginnend im Kindergarten, in einem Südtirol im Herzen Europas.

Für ein Miteinander und nicht ein Nebeneinander. #FreiheitFürKindergärten#KindergärtenPerTutti #YGS

young greens southtyrol

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I giovani verdi dell’Alto Adige con la la loro azione fotografica, alla quale possono partecipare tutti, rispondono con umorismo ed ironia ai manifesti della della Südtiroler Freiheit in cui viene chiesto che i bambini tedeschi abbiano la priorità nell’iscrizione alle scuole dell’infanzia tedesche (“Vorrang für Deutsche Kinder in Deutschen Kindergärten”).

Noi giovani verdi comprendiamo il desiderio di alcuni genitori che vogliono far crescere i propri figli in un ambiente linguistico tedesco per farli apprendere la lingua al meglio fin dalla prima
infanzia; tuttavia siamo del parere che la separazione etnica forzata all’interno delle scuole materne non sia, per la popolazione altoatesina nel suo complesso, la giusta strada da intraprendere. La richiesta di separazione o di “priorità” verso qualcuno, genera infatti inevitabilmente divisione all’interno della società.

Al contrario, noi desideriamo che vengano create finalmente delle offerte di formazione plurilingue in tutto l’Alto Adige. Anche solo il fatto che molti bambini la cui lingua madre non è il tedesco frequentino asili tedeschi, mostra che da parte dei genitori viene percepito un forte bisogno di dare ai propri figli una formazione multilingue. L’offerta supplementare di un asilo plurilingue può dunque anche assicurare che venga rispettato il
desiderio di alcuni genitori di mandare i propri figli in una scuola materna a maggioranza tedesca. Un certo equilibrio linguistico all’interno dei gruppi può avere senso ed in alcuni casi anche
promuovere l’inclusione e l’acquisizione del linguaggio, ma esso rimarca soltanto un aspetto della compito educativo affidato alle scuole d’infanzia.

Così anziché la “separazione” noi giovani verdi sosteniamo misure come:
• il miglioramento dell’offerta degli asili attraverso personale specializzato di entrambi i gruppi linguistici,
• l’offerta di un supporto linguistico adeguato fatto di consulenza ed accompagnamento linguistico per tutte le famiglie,
• la creazione di offerte formative e di supporto per tutto il personale delle scuole materne da parte di professionisti formati nel campo dell’acquisizione linguistica (della prima- seconda- e terza lingua),
• la creazione di scuole materne plurilingui per tutto l’Alto Adige.

In un Sudtirolo che sta nel cuore dell’Europa, i giovani verdi sono sia per la promozione linguistica individuale nella propria lingua madre, sia per la convivenza tra i gruppi linguistici,
l’integrazione e la promozione del plurilinguismo, a partire dalle scuole d’infanzia.

Per la convivenza e non una vita in parallelo. #FreiheitFürKindergärten #KindergärtenPerTutti #YGS

young greens southtyrol

Brigitte Foppa spricht auf Parteitag der Grünen in Baden-Württemberg 

„Es wird ein höchst interessantes Panel“, sagt Brigitte Foppa, die heute nach Baden-Württemberg aufbricht. Dort findet am 5. Mai die 34. Landesdelegiertenkonferenz der Grünen unter dem Motto „In Baden-Württemberg daheim – in Europa zu Hause“ statt. VertreterInnen aus ganz Europa sind eingeladen, darunter auch Brigitte Foppa, die um 12:30 am Podium über „Grüne Perspektiven aus Europa für Europa“ unter anderem mit Mar García Sanz, Generalsekretärin der Europäischen Grünen Partei und dem EU- Parlamentarier Thomas Waitz diskutieren wird. Vor welchen Herausforderungen und Chancen steht Grüne Politik heute in Europa? „Für mich ist es eine Ehre, dabei zu sein und ich freue mich auf die unterschiedlichen Grünen Blicke auf Europa.“ Da Mar Garcia Sanz aus Katalonien/Spanien stammt, ist mit einer kontrastreichen und erfrischenden Debatte zu rechnen. „Dass das alles auch noch in einem höchst industrialisierten Bundesland unter Grüner Führung stattfindet, macht die Sache noch attraktiver.“ Auf das Panel folgt die Europapolitische Rede des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Alle Beiträge können live auf der Homepage https://www.gruene-bw.de/ verfolgt werden.

Die Motorrad-Saison hat auch in Südtirol begonnen: Die Polizei hat eine Kampagne zur Geschwindigkeitskontrolle gestartet, um den Temporausch mancher BikerInnen einzubremsen, deren Unversehrtheit zu sichern und die Risiken im Straßenverkehr zu mindern. Die tödlichen Unfälle der letzten Tage bieten hier zweifellos mehr als genug Anlass zur Achtsamkeit.

Neben Gründen der Verkehrssicherheit ist die Motorrad-Welle auch aus dem Grund einzubremsen, um vor allem auch AnwohnerInnen und Lebensräume an den Passstraßen zu schützen. Denn für die Menschen, die entlang der Passstraßen und der Talschaften leben und sich erholen, gibt es kein Entkommen; auch nicht für die Tierwelt, sodass sich sogar die Wölfe davon schleichen dürften.

Die in jeder Saison absehbare Lärmentwicklung bedarf daher in jedem Fall einer ebenso zielgerichteten Bekämpfung, wie dies bei der Sicherheit der Fall ist. Obwohl wir mit zahlreichen Betroffenen seit Jahren dazu mahnen, sind Land und polizeiliche Verkehrskontrollen über eine Politik der Nadelstiche nicht hinaus gekommen.

Über dem „Genussland Südtirol“ liegt im Sommer eine unerträgliche Lärmwolke, die nicht mehr hingenommen werden darf.

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hans Heiss

Bozen, 03.05.2018

Die Young Greens Südtirol reagieren mit ihrer Fotoaktion mit Humor und Ironie auf die Plakate der Südtiroler Freiheit „Vorrang für Deutsche Kinder in Deutschen Kindergärten”.

Dabei können alle mitmachen, die Lust dazu haben.

Wir verstehen den Wunsch Einiger, die ihr Kind in einer deutschen Sprachumgebung aufwachsen sehen wollen, weil sie ihrem Kind gute Deutschkenntnisse mit auf dem Weg geben wollen. Wir sind jedoch der Meinung, dass die erzwungene ethnische Trennung im Kindergarten für die Südtiroler Bevölkerung in ihrer Gesamtheit nicht der richtige Weg ist.

Die Forderung nach Trennung oder „Vorrang“ provoziert jedoch die Spaltung der Südtiroler Gesellschaft.

Stattdessen wünschen wir uns, dass in Südtirol endlich auch mehrsprachige Bildungsangebote geschaffen werden. Allein schon die Tatsache, dass viele Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, deutschsprachige Kindergärten besuchen, zeigt doch, dass das Bedürfnis nach einem mehrsprachigen Bildungsangebot deutlich gegeben ist. Das zusätzliche Angebot eines mehrsprachigen Kindergartens kann in vielen Fällen dafür sorgen, dass auch dem Wunsch nach einem Kindergarten mit mehrheitlich deutschsprachigen Kindern nachgekommen werden kann.

Eine gewisse sprachliche Ausgewogenheit in den Gruppen kann Sinn machen und Inklusion und Spracherwerb fördern, aber sie stellt nur einen Aspekt des pädagogischen Auftrags der Kindergärten dar. Anstatt “Trennung“ unterstützen die Young Greens Maßnahmen wie:

  • eine bessere Ausstattung der Kindergärten mit Fachpersonal, • Sprachförderung, Beratung und Sprachbegleitung für alle Familien, • Ausbildungsangebote und Unterstützung des Kindergartenpersonals durch ausgebildete Fachkräfte im Bereich Spracherwerb (Erst- Zweit- und Drittsprache), • die Gründung mehrsprachiger Kindergärten für ganz Südtirol.

Die Young Greens stehen sowohl für individuelle Förderung von Kindern in der Muttersprache und an ihrem Heimatort, als auch für das Zusammenleben der Sprachgruppen, Integration und die Förderung von Mehrsprachigkeit, beginnend im Kindergarten, in einem Südtirol im Herzen Europas.

young greens southtyrol

Grüne unterstützen den Antrag der Vertretungen des Sozialen und der Sozialberufe auf Anhörung im Gesetzgebungsausschuss

  • Gesetzentwurf Soziale Landwirtschaft heute im Gesetzgebungsausschuss
  • Gesetzentwurf problematisch – Kritik von Sozialverbänden
  • Grüne versuchen mit 21 Änderungsanträgen das Gesetz abzumindern
  • Gesetz ist nicht für die Menschen mit besonderen Bedürfnissen geschrieben, sondern dafür der Landwirtschaft eine weitere Einkommenssäule zu garantieren
  • Betriebe der sozialen Landwirtschaft werden den Anbietern von Sozial- und Gesundheitsdiensten gleichgestellt
  • Es bleibt unklar wie soziale Standrads und Qualifikationen erreicht werden sollen.
  • „Italienische Welt“ wurde nicht eingebunden

Am 26. April soll der Zweite Gesetzgebungsausschuss über den Gesetzentwurf Nr. 155/18 „Soziale Landwirtschaft“ befinden. Schon seit Längerem war bekannt, dass Maria Hochgruber Kuenzer einen Entwurf zum Thema vorlegen würde, am Ende aber wurde sie von Landesrat Schuler überholt – ein weiteres Signal, wie dick die Luft in der SVP-Bauernriege geworden sein muss.

„Soziale Landwirtschaft“, darunter sind verschiedene Tätigkeiten vorstellbar, die auf einem Bauernhof zusätzlich zur landwirtschaftlichen Kerntätigkeit ausgeübt werden können und die – zumindest in der Theorie – sozial benachteiligten Gruppen entgegen kommen.


Grundprobleme des Ansatzes

Das bedeutet konkret, dass sich etwa auf eine Bäuerin (meistens wird es die Frau betreffen) weitere Herausforderungen zukommen: Neben der Arbeit in Feld oder Stall, im Garten, im Hofladen, neben der Familienarbeit und/oder der Gästebetreuung soll sie sich um Menschen mit Beeinträchtigung, um haftentlassene Jugendliche, Therapiebedürftige, SeniorInnen, Menschen auf der Flucht etc. kümmern. Für diese Betreuungsleistungen erhalten landwirtschaftliche Betriebe, falls das Gesetz in Kraft tritt, Vergütung, öffentliche Förderung und Unterstützungsmaßnahmen.

Man kann den interdisziplinären und ganzheitlichen Ansatz, der hinter dem Gesetz steht, durchaus teilen. Eine ansatzweise gesunde Umgebung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Sinne der „green care“ kann auch zu alternativen Therapieerfolgen führen. Das ist der positive Aspekt des Gesetzentwurfs.


Spezielle Schwächen: Vorrang für die bäuerliche Kategorie, Intransparenz der Zielrichtung und denkbarer Vorteile

Dennoch haben wir mehrere Vorbehalte gegen diverse Schwachstellen des Entwurfs, die wir in 21 Änderungsanträgen abzumindern versuchen. Hier die wesentlichsten Problempunkte:

  1. Der Gesetzentwurf ist nicht für die Menschen mit besonderen Bedürfnissen geschrieben, sondern dient explizit (Art.1) dazu, um der Landwirtschaft eine weitere Einkommenssäule zu garantieren. Hingegen wird diese im Staatsgesetz vom 18. August 2015, Nr. 141 über die soziale Landwirtschaft viel stärker in das lokale System der Sozialdienste und -aktivitäten eingebunden.
    Hier sehen wir indes den Versuch, eine Parallelwelt der Landwirtschaft aufzubauen – auch indem die Professionalität der Sozialberufe ausgehebelt wird. Während für jeden Sozialberuf eine fundierte Ausbildung erforderlich ist, wird die soziale Tätigkeit am Bauernhof vollkommen vage definiert. Die Ausbildungswege werden erst in der Durchführungsverordnung geklärt werden, wobei man über die Zielrichtung noch nichts weiß. Es darf vermutet werden (s. Art. 9), dass die Ausbildung über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung erfolgen wird. Es ist zu befürchten, dass diese Ausbildungswege einem Vergleich mit den Ausbildungen der Sozialberufe nicht standhalten. Diese Schieflage wird zu Lasten der Betreuten gehen.
  2. Die finanzielle Förderung ist lückenhaft und weist keine Zielrichtung auf. Besonders schwerwiegend erscheint, dass die Kostenbeteiligung bei Tagsätzen und bei Stundentarifen künftig „kategorial“ geregelt werden könnte. Jahrzehnte wurde dafür gearbeitet, dass einheitliche Regeln gelten. Nun aber wiederum in der Landwirtschaft Sonderregelungen einzuführen, wäre ein Rückschritt.
  3. Die gesamte Materie wird über die Abteilung Landwirtschaft gesteuert, das Soziale und die Gesundheit sind gerade einmal mit je 1 Beamten/in im zu schaffenden Landesbeirat vertreten. Vergessen wurden sowohl die Vertretungen der Sozialberufe wie die der Sozialgenossenschaften, der Selbsthilfeorganisationen und der öffentlichen Sozialdienste.
  4. Ebenso vergessen wurde, wie in Südtirol leider nicht neu, die italienische Welt. Dass die Landwirtschaft weitgehend „in deutscher Hand“ ist, trifft zu, die Betreuten dürften aber durchaus auch aus der italienischsprachigen Welt stammen. Dies macht wieder deutlich, dass das Gesetz nicht für die zu Betreuenden gedacht ist, sondern für den Bauernstand.
  5. Die üblichen GIS-Erleichterungen gelten auch für Gebäude, die für soziale Landwirtschaft adaptiert werden. Es ist sicherzustellen, dass nicht über den Umweg der sozialen Landwirtschaft bauliche Eingriffe, die sonst nicht möglich wären, erfolgen können.
  6. Mit dem Gesetz werden die Betriebe der sozialen Landwirtschaft den Anbietern von Sozial- und Gesundheitsdiensten gleichgestellt. Damit scheint sich eine völlige Schieflage abzuzeichnen. Ein Bauernhof bleibt ein Bauernhof. Falls dort qualifizierte soziale Dienstleistungen angeboten werden, so ist eine starke Präsenz sozialer Standards und Qualifikationen erforderlich. Wie diese erreicht werden sollen, ist im Gesetzentwurf nicht sichtbar. Im Gegenteil, es erhöht sich die Gefahr, dass andere Wirtschaftszweige den Bereich der sozialen Dienstleistungen für sich entdecken und ohne vorangehende grundlegende Diskussion dieser Interessenslagen ins System der sozialen Dienstleistungen drängen.
  7. Das Gesetz bleibt in der Darlegung der Zielsetzung erstaunlich ungenau und verschleiert. Im Bericht gibt es nicht den Ansatz eines Hinweises auf die grundlegende Zielsetzung, den Maßnahmen und Modalitäten, wie diese erreicht werden sollen – darunter vor allem das abgesprochenen und integrierte Vorgehen im Netz mit den lokalen Sozial-, Gesundheits-, Arbeits- Berufsbildungs- und allgemeinen Bildungseinrichtungen. Kein Hinweis auf den Finanzierungsbedarf, keine wie auch immer geartete planerische Perspektive.

Aus den aufgeführten Gründen scheint uns der Gesetzentwurf noch nicht ausgereift. Sowohl der Dachverband für Soziales als auch der Landesverband für Sozialberufe haben nicht umsonst eine Anhörung im Gesetzgebungsausschuss beantragt. Auch die Stimme der lokalen Sozialdienste (Gemeinden und Bezirksgemeinschaften) und der Gesundheitsdienste sollte zu Wort kommen. Wir fordern, diese schnellstens, am besten bei der heutigen Sitzung durchzuführen, damit auch jene zu Wort kommen, die beim Entstehen des Gesetzes ganz offensichtlich hinter den Bauern zurückstehen mussten.

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Bozen, 26. 04. 2018