HomeDeutschDurch Pestizidwolken radeln –„Möglicherweise“ gesundheitsgefährdend

Durch Pestizidwolken radeln –„Möglicherweise“ gesundheitsgefährdend

  • Nationaler Aktionsplan (PAN) sieht Ausschilderungspflicht für Spritzmittel vor
  • In Südtirol werden PAN Schutzmaßnahmen offensichtlich abgeschwächt
  • Grüne Fraktion hakt nach, warum und ob das Land hierfür zuständig ist

“Fläche möglicherweise mit Pflanzenschutzmittel behandelt“, mit diesem Satz sollen in Zukunft Flächen beschildert werden, die regelmäßig mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden. Die Ausschilderungspflicht geht mit dem nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PAN) einher, der jedoch in Südtirol ganz offensichtlich abgeschwächt wird. Zum einen ist der Warnhinweis sehr vage formuliert – der zuständige Landesrat Schuler meinte dazu selbst, man wolle mit den Hinweisschildern niemanden (keine TouristInnen) erschrecken! -, zum anderen sind etliche Anbauflächen von der Ausschilderungspflicht ausgenommen. Es reicht zum Beispiel schon das Vorhandensein eines Maschendrahtzauns, um von der Hinweispflicht befreit zu sein. Überdies ist die Verwendung von Piktogrammen (Gefahrensymbole) anscheinend nicht vorgesehen.

Um zu verstehen, warum es in Südtirol solche Verwässerungen des Nationalen Aktionsplans geben kann, werden wir in der Aprilsitzung des Landtages folgende Fragen an die Landesregierung stellen:

  1. Ist das Land Südtirol für den Gesundheitsschutz der BürgerInnen zuständig?
  2. Ist für die Maßnahmensetzungen nur das Ressort für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Gemeinden zuständig oder auch das Ressort Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit?
  3. Sind die geplanten Maßnahmen für das Land Südtirol im Sinne der nationalen Norm? Wird Südtiol mit Sanktionen rechnen müssen?
  4. Stimmt es, dass die Landesregierung beschlossen hat, auf den Gebrauch von Piktogrammen zu verzichten? Wenn dies zutrifft, wie sollen Menschen, die den angebrachten Text nicht lesen oder verstehen können (z. B. Kinder, Menschen mit geistiger Behinderung, AnalphabetInnen, AusländerInnen, etc.), von der potentiellen Gefahr in Kenntnis gesetzt werden? Wenn die Landesregierung hingegen Piktogramme verwenden möchte, welche sind es?
  5. Wurden abgesehen vom Bauernbund auch andere Interessensvertretungen in die Entscheidungen miteingebunden, wie zum Beispiel VertreterInnen des Konsumentnschutzes oder des Radtourisms?

Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Bozen, 22.03.2018

Author: admin

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