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Weihnachten, Winterwende: Die Zeit, in der so wenig grün ist. Ein guter Moment, um über Grün nachzudenken.
Grün, im Deutschen, kommt vom Althochdeutschen gruoen, das bedeutet Wachsen, sprießen. Das ital. Verde stammt vom indoeuropäischen *ghvar: strahlen.
Im Christentum steht Grün für die Osterfarbe, die Farbe der Auferstehung. Im Islam gilt Grün als die heilige Farbe, die Lieblingsfarbe des Propheten, die rare Farbe in der Wüste ist wertvoll und teuer.
In China steht Grün für das Leben, den Frühling, den Osten. Grün ist das weibliche Prinzip.
Grün ist die Farbe der Chirurgen (weil man das Blut auf grün nicht so gut sieht). Grün ist die Farbe des Militärs. Die grüne Flasche schützt den Wein. Die Esperantoflagge ist grün. Grün ist das Paradies. Grün ist auch das Gift.
Weihnachten, Winterwende ist auch die Zeit, in der so wenig Licht ist. Denken wir also auch an das Licht.
Das Licht der Sonne ist die Grundlage der Photosynthese, diesem wundervollen Vorgang der Natur, bei dem die Blätter der Pflanzen das Wasser und das Ausscheideprodukt unserer Atmung, das Kohlendioxid unter Lichteinwirkung zu Sauerstoff und Stärke verwandeln.
Eine große Buche produziert sozusagen aus dem Nichts den Sauerstoff für 20 Menschen!
Deshalb kämpfen wir Grünen für Bäume. Das Schöne aber ist, dass die Photosynthese im grünen Farbstoff der Blätter stattfindet. Es ist das Chlorophyllkörperchen, das diesen Prozess verwirklicht.
Wir sind grün wie das Chlorophyll. Und so schön ist es, wie das Blattgrün Ermöglicher zu sein für Neues und Nährendes. Stoßen wir also an, beim Jahreswechsel, auf das Licht, auf das Grün, auf das Leben!

Brigitte Foppa, 18.12.2018

In Meran sind die Verhandlungen über die Zukunft des Ex-Bersaglio-Gebäudes an ethnischen Machtspielchen, finanziellen Interessen und einer Kompromisspolitik gescheitert.

In Meran droht gerade eines der wichtigsten kultur- jugend aber auch gesellschaftspolitischen Projekte – nämlich Erweiterung, Entfaltung und Umzug des ost west clubs ins Ex-Bersaglio zu scheitern. Wir als young greens southtyrol wollen, dass die Verhandlungen wieder aufgenommen werden: für den Klub, für die Stadt und für das Gebäude selbst, das schon länger vor sich hin bröckelt. Diesen Freitag um 17:30 laden wir zu einem offenen Treffen in Meran ein, um auch darüber zu diskutieren. Jugendkultur ist nicht nur feiern, so stand es in unserem YG Programm und dazu stehen wir auch heute. Der ost west club ist mehr als ein Ort der Zerstreuung, an dem Konzerte abgehalten werden. Er hebt sich ab von den Lokalen, in denen Musik und Kultur auf dieselbe Weise “konsumiert” werden wie Getränke, denn dieser Klub bietet Raum für gesellschaftlichen Diskurs und Gestaltung.

Doch woran scheitert nun dieses interethnische Bersaglio – Projekt: ein gemeinsames Haus für den ost west club, die Associazione Sportiva Merano (ASM) und für der Sportclub Meran (SCM)? Gerade an diesen. Das Bersaglio Gebäude wurde dem Sportclub Meran unter der Ära Durnwalder geschenkt mit einer Klausel, dem italienischen Sportclub sei ein angemessener Anteil zur Verfügung zu stellen. Der SCM ist davon überzeugt, er sei dieser Klausel anhand eines 90 jährigen Nutzungsangebotes gerecht geworden. Doch was schon kompliziert ist, wird gerne noch komplizierter: Stimmen munkeln Durnwalder habe in alter Monarchen-Manier dem italienischen Sportclub mündlicfh 30% Eigentum zugesagt, im Schenkungsvertrag an den SCM steht davon nichts. Einige Jahre ist das nun schon her, dass hier auf Landesebene unklare und tendenziell sprachgruppen-diskriminierende Verhältnisse geschaffen worden sind.

In dieser verzwickten Situation hat die Gemeinde Meran versucht zu vermitteln. Das Gebäude, wie gesagt, gehört dem Sportclub. Die Verträge wurden vom Land gemacht. Hätte die Möglichkeit bestanden über die ASM hinweg Tatsachen zu schaffen? Und hätte man es wirklich in Kauf nehmen sollen, dass es dann zu einem Rechtsstreit gekommen wäre, weil die Deutschen, banal gesagt, mehr abbekommen haben, als die ItalienerInnen? Und Frage am Rande: ist es der ASM eigentlich erst jetzt aufgefallen, dass sie beim Schenkungsvertrag “gedurnwaldert” geworden ist? Und warum kann der SCM dem ASM eigentlich nicht ein besseres Angebot machen, wenn doch bei Einigung alles laufen würde?

Momentan liegen jetzt also 1, 5 Millionen Euro, die die Gemeinde Meran für das Projekt klar gemacht hatte, auf Eis. Alle Beteiligten steigen als VerliererInnen aus. Es ist bezeichnend, dass gerade das Projekt, das ein Vorzeigeprojekt für das “friedliche Zusammenleben, das allen Vorteile bringt” sein hätte sollen, von genau dieser ethnischen Logik wieder eingeholt wurde.

Für die young greens southtyrol, Olivia Kieser, Meran

Die EU hat das geplante Gesetz für das Verbot von Einweg-Plastik ausgehandelt. In zwei Jahren sollen endlich Strohhalme, Wattestäbchen, Luftballonstäbe oder Einweggeschirr aus den Regalen der Geschäfte weitgehend verschwunden sein. Verboten sollen Produkte werden, für die es bereits plastikfreie Alternativen gibt.

Dieses Vorhaben begrüßen wir Grüne sehr. Nicht nur wird dadurch der Kohlendioxidausstoß verringert, auch sollen durch diese Regelung Umweltschäden in Milliardenhöhe vorgebeugt werden.

Unsere Ozeane sind durch Tonnen von Plastikmüll verseucht, es ist höchste Zeit, hier etwas zu unternehmen. Denn Plastik durchdringt letztlich unser ganzes Leben und findet den Weg auch in unser Essen. ForscherInnen haben kürzlich Mikroplastik sogar in menschlichen Stuhlproben gefunden.

Auch wenn dieses Gesetz einen wichtigen ersten Schritt darstellt, dürfen wir uns damit nicht zufrieden geben. Plastik wird weiterhin allgegenwärtig sein – und der Industrie bleiben große Schlupflöcher, die sie mit Sicherheit ausnutzen wird. Hier wird die EU zeigen müssen, wie ernst sie es meint.

Dieses Verbot ist also als erster Schritt in die richtige Richtung einer langen Reise zu betrachten. Südtirol wird sich ebenfalls auf die Reise machen müssen.

BESCHLUSSANTRAG

Seit einigen Jahren sind Großraubwildtiere infolge ihrer erneuten Ausbreitung im gesamten Alpenraum auch in Südtirol unterwegs. Es handelt sich dabei um eine europaweite Erscheinung, die allerorts Angst und Besorgnis auslöst, die aber weitgehend vorhersehbar ist. Deshalb ist es möglich und sinnvoll Vorbeugungs- und Managementpläne zu beschließen. Großraubwildtiere sind gemäß europäischer und italienischer Gesetzgebung geschützte Arten.

DER BÄR
Im Text des Berner Übereinkommens vom 19. September 1979 über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, das von Italien mit dem
Gesetz vom 5. August 1981, Nr. 503 ratifiziert wurde, ist der Bär im Anhang II (streng geschützte Tierarten) angeführt.

In der europäischen Habitat-Richtlinie (92/43/EWG, 22.7.92) ist der Bär im Anhang IV angeführt (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse).

Ausnahmen sind einzig bei Tieren vorgesehen, die schwere Schäden anrichten bzw. deren Entfernung aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Der Bär ist zudem im Anhang II, welcher die Ausweisung besonderer Schutzgebiete vorsieht, angeführt.

In Italien wurde die besagte Richtlinie mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 357/1997 umgesetzt. Das Rahmengesetz Nr. 157/1992 betreffend die Wildhege führt außerdem den Bär unter den besonders geschützten Tierarten an und sieht für dessen Tötung strafrechtliche Sanktionen vor.

DER WOLF
Im Berner Übereinkommen ist der Wolf im Anhang II (streng geschützte Tierarten) angeführt: Es ist ein besonderer Schutz vorgesehen und vor allem sind der Fang, die Tötung und die Haltung dieser Tierart sowie deren Handel verboten.

In der europäischen Habitat-Richtlinie ist der Wolf im Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen) und im Anhang IV (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse) angeführt: Dabei sind der Fang, die Tötung, die Störung, die Haltung, der Transport und der Austausch dieser Tierart sowie deren Handel verboten.

In Italien führt das Gesetz vom 11. Februar 1992, Nr. 157, betreffend die Wildhege den Wolf unter den besonders geschützten Tierarten an (Artikel 2 Absatz 1). Das Dekret des Präsidenten der Republik vom 8. September 1997, Nr. 357 setzt die HabitatRichtlinie um und führt den Wolf in Anhang D an, d.h. unter den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Laut italienischer Gesetzgebung erfordern die Tötung und der Fang dieser Art die Genehmigung des Umweltministeriums nach Einholen der Stellungnahme der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA), sofern sie nur gelegentlich bzw. unter besonderen Umständen erfolgen (z.B. bei Wölfen die aufgrund ihres Prädationsdrucks auf das Vieh in besonderen Gebieten oder Situationen als problematisch gelten) und der „gute Erhaltungszustand“ gesichert ist sowie falls nachgewiesen wird, dass vor der Entnahme präventive und alternative Maßnahmen korrekt und skrupulös angewandt wurden.

Vor dem Hintergrund dieser Bestimmungen zum Schutz des Großraubwildes liegt die Hauptaufgabe der autonomen Regionen und Provinzen darin, die Koexistenz zwischen diesen Tieren und der
Bevölkerung zu gewährleisten, vor allem aber alle anderen Nutztierarten, die leichte Beute dieser Raubtiere sind, zu schützen.

Die Erfahrungen anderer europäischer Länder lehren uns, dass dies möglich ist, obwohl die lange Abwesenheit des Großraubwildes in Gebieten wie unserem eine Reihe an Problemen aufwirft, etwa die Rückkehr zu einer angemessenen Kultur im Umgang mit diesen Tierarten, den Schutz von Menschen und Tieren sowie den Ersatz etwaiger Schäden. In ganz Europa, wo diese Tierarten
vorhanden sind (es gibt auch einen Aktionsplan des Europarates), sehen die Managementpläne insbesondere die Eindämmung der Auswirkungen der Raubtiere auf die menschlichen Tätigkeiten durch vier Maßnahmen vor: Schadensprävention, Schadensersatz, Unterstützung für die Züchter und Managementmaßnahmen.

Grundlegend ist also eine umfassende Strategie zur Prävention, Information und Handhabung dieses Phänomens erforderlich, und zwar nicht nur in Notsituationen; das Großraubwild ist nämlich zweifellos im Hinblick auf unseren natürlichen Lebensraum samt den damit verbundenen ökologischen Aspekten sowie auf den Tourismus und somit die gesamte Wirtschaft von Interesse für
unser Land.

Seit 2015 hat sich in Südtirol gelegentlich eine eigene Arbeitsgruppe versammelt, die allerdings nie offiziell eingerichtet wurde und an der sich Landesbeamte sowie Vertreter der potenziell „Geschädigten“ ehrenamtlich beteiligen. In der letzten Sitzung, die im Dezember 2018 stattgefunden hat (und die auch die einzige dieses Jahres war), war die Gruppe breiter und ausgewogener zusammengesetzt: Neben den Vertretern der Landesämter wurden auch Vertreter und Vertreterinnen vom Verband der Südtiroler Kleintierzüchter, vom Landesjagdverband, von HGV, Alpenverein, Gemeindenverband, Bauernbund (einschließlich einzelner betroffenen Landwirte und Landwirtinnen), des Naturparks Stilfserjoch, des Dachverbands für Natur- und Umweltschutz, des Naturkundemuseums, des Instituts für Regionalentwicklung der EURAC, des Imkerbundes sowie des Sanitätsbetriebes dazu eingeladen. Eine zweifellos sehr positive Zusammensetzung, deren Beibehaltung aber für die Zukunft nicht gesichert ist, zumal diese Gruppe nicht offiziell eingesetzt wurde.

Aus diesem Grunde
verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. binnen sechs Monaten ab Genehmigung dieses Beschlussantrages in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der Südtiroler Naturparks, des Naturparks Stilfser Joch und den Bezugspersonen der anderen alpinen Regionen einen Managementplan für Großraubtiere auszuarbeiten. Dabei sind auch die Stellungnahmen der Südtiroler Umweltverbände und von mindestens einer wissenschaftlichen Fachperson, wie zum Beispiel einer Theriologin/einem Theriologen, die/der auf Großraubtiere spezialisiert ist, einzuholen. Dieser Managementplan, der in einer für alle interessierten Abgeordneten offenen Anhörung im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtages vorzustellen ist, soll die Rückkehr der Großraubtiere zum Thema haben und das Ziel verfolgen, die betroffene Bevölkerung durch ein mitgetragenes Projekt und durch gemeinsame Aktionen zu informieren und miteinzubeziehen.
  2. Einen „Beirat für Großraubwild“ einzusetzen, der systematisch alle Aspekte im Zusammenhang mit der Rückkehr dieser Tiere im Landesgebiet abdecken soll, und neben den Vertretern der Landesverwaltung und der betroffenen Akteure, Vereinigungen und Gebiete auch einen oder mehrere Vertreter der Wissenschaft, zum Beispiel auf Großraubwild spezialisierte Theriologen, in diesen Beirat zu entsenden. Dieser Beirat, der die Landesverwaltung beratend unterstützen wird, soll ein Arbeitsprogramm ausarbeiten, das alle Aspekte der Rückkehr der großen Raubtiere im Landesgebiet Südtirol berücksichtigt.

Bozen, 20 Dezember 2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 902 vom 11.09.2018 wurde das Prinzip „Integration durch Leistung“ im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen seitens Drittstaatsangehöriger festgeschrieben. In der öffentlichen Debatte hierzu hat der zuständige Landesrat immer wieder betont, dass ihm auch von „Fachleuten“ die Notwendigkeit eines gewissen „Zwangs“ angeraten worden sei und dass es vielerlei Probleme mit nicht-integrationswilligen MigrantInnen gebe, die durch diesen Schritt behoben werden könnten. Insbesondere wurde auf das Problem der Schulverweigerung verwiesen. Auf unsere Nachfragen hin, wie viele es denn solche Fälle gebe, gab es keine konkreten Auskünfte.

Wir gehen davon aus, dass im Vorfeld dieses Beschlusses eine Erhebung der Sachlage erfolgt sein dürfte und richten daher folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

Wie viele Fälle von Schulverweigerung seitens Familien von Drittstaatsangehörigen gab es 2017 (oder 2016, falls keine Auskunft zu 2017 möglich) in Südtirol?

Bozen, 19.12.2018

L.-Abg.

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG

Von PendlerInnen erfahren wir, dass die sehr notwendige und sinnvolle Verbindung zwischen Bozen und Meran mit Linienführung über die Gemeinden Lana, Tscherms und Marling seit der jüngsten Fahrplanänderung nicht mehr über das Krankenhaus Bozen und Gries geführt wird. Stattdessen verkehren alle Busse dieser Linienführung nur mehr über die Drususallee. Sowohl für die PendlerInnen, die in Gries arbeiten, als auch für die Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen das Krankenhaus aufsuchen müssen, dort arbeiten oder die “Claudiana” besuchen, stellt dies eine unzumutbare Verschlechterung dar. Es gibt praktisch keine direkte Verbindung mehr zwischen den oben genannten Gemeinden und dem Landeskrankenhaus Bozen.

Wer in Moritzing aussteigt, muss die Meranerstraße queren, ohne Zebrastreifen noch Gehsteige. Die Änderung der Linienführung bringt somit Menschen in Gefahr, wenn sie zu einer gewissen Uhrzeit das Krankenhaus und/oder ihren Arbeitsplatz dort oder in Gries erreichen wollen. Auch abends kann man über Gries und das Krankenhaus nicht mehr direkt in die oben genannten Gemeinden gelangen wie dies bisher der Fall war.

Die Verbindung über die Gemeinden Lana, Tscherms und Marling und die direkte Anbindung derselben an die Landeshauptstadt und das Landeskrankenhaus war eine der großen Errungenschaften der letzten Jahre. Nun wurde sie mit einem Schlag zunichte gemacht.

 Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Warum wurde die neue Linienführung im genannten Sinne beschlossen?
  2. Wird hier Abhilfe geschaffen? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen und mit welchem Vorhaben?
  3. Wenn nein? Warum nicht? Befürchtet man nicht eine Zunahme des privaten Verkehrs?

Bozen, 19.12.2018

L.-Abg. Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba

Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Die Grünen von Leifers legen eine Tagesordnung vor, die heute Abend im Leiferer Gemeinderat behandelt wird. Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt das Vorhaben der Grünen Gemeinderatsfraktion von Leifers.

Die Gemeinde Leifers hat die Prozedur eingeleitet um den Landschaftsplan der Gemeinde abzuändern und somit die Möglichkeit einer Verlängerung der Flughafenpiste zu verhindern. Diese Prozedur ist im Raumordnungsgesetz der Provinz Bozen vorgesehen und beinhalten unter anderem folgende Vorgehensweise: die Veröffentlichung, die Sammlung von Einwänden, die Analyse der vorgelegten Vorschläge der zuständigen Landesämter sowie der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung bis hin zur Entscheidung der Landesregierung.
Gestern hat jedoch die Landesregierung in aller Eile den Vorschlag der Gemeinde Leifers zurückgewiesen, ohne dass besagte Vorgehensweise stattgefunden hätte. Die Landesregierung hat den Vorschlag als „unzulässig“ abgewiesen, offensichtlich aufgrund eines Gutachtens des Rechtsamts. So eine „präventive Zurückweisung“ ist vom Gesetz in dieser Form nicht vorgesehen und steht im Gegensatz zu den Normen des Raumordnungsgesetzes, indem es einer Gemeinde das gute Recht verweigert, einen Vorschlag auszuarbeiten und diesen der vorgesehenen Prozedur zu unterziehen.
Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt diesen Beschlussantrag, eingebracht von der Grünen Liste Leifers, ausdrücklich und erhofft sich, dass er angenommen wird. Die Gemeinde Leifers muss in ihrem Kampf für die Respektierung des Volkswillens, welcher im Referendum 2016 zum Ausdruck kam, unterstützt werden. 70% der Bevölkerung haben damals jeglichem Ausbau des Flughafens ein eindeutiges nein erteilt.

Für die Grünen im Gemeinderat von Leifers
Giorgio Zanvettor

Für die Grüne Landtagsfraktion
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

Im Anhang die besagte Tagesordnung.

BESCHLUSSANTRAG

Südtirol ist eine der Provinzen, in denen die Lebenshaltungskosten am höchsten sind. Unter dieser Situation leiden vor allem lohnabhängige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Laut der ASTAT-Studie „Arbeitnehmer und Entlohnungen in der Privatwirtschaft 2011 – 2016“ sind  in diesem Zeitraum die inflationsbereinigten Jahresbruttoentlohnungen um 0,8 % gesunken. Der Rückgang betrifft vor allem Personen mit einem befristeten Vertrag oder mit einem Teilzeitvertrag und weniger diejenigen, die Vollzeit arbeiten. Die Analyse nach Altersstufen zeigt in allen Alters- klassen einen Rückgang der Entlohnung auf. Die Altersklassen 25 – 29 Jahre, 35 – 39 Jahre, 50 – 54 Jahre und 55 – 59 Jahre müssen die größten Verluste hinnehmen, wobei die Klasse 50 – 54 mit 3,5 % am stärksten betroffen ist.

Seit Jahren erfasst das ASTAT auch die Anzahl der armutsgefährdeten Haushalte: Sie liegt stabil bei rund 17 % der Bevölkerung. Armutsgefährdet sind rund 35.000 Haushalte, in denen etwa 87.000 Menschen leben.

Auch die Studie über die Steuereinnahmen, die vom AFI-IPL auf der Grundlage von Daten des Finanzministeriums ausgearbeitet wurde, zeugt von der Einkommensschere in Südtirol: Im Jahr 2017 gaben nur 3,1 % der Steuerzahler ein Ein- kommen über 75.000 Euro an, während 27,6 % nach eigenen Angaben weniger als 10.000 Euro verdienten.

Andererseits ist das Bruttoinlandsprodukt Südtirols in den letzten Jahren stetig angestiegen: um + 0,6% im Jahr 2014, + 1,9 % 2015, + 2,2 % 2016, +1,7 % 2017 und die Prognose für 2018 lautet +  2,5 %.

Südtirol hat also auf die Wirtschaftskrise gut reagiert, und das ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Natürlich sind die Vitalität der Unternehmen, aber auch der Fleiß der Arbeitnehmer und die Rolle der öffentlichen Hand sowohl bei der finanziellen Unterstützung der Wirtschaft als auch bei der Gewährleistung der Effizienz des gesamten Territorialsystems wichtige Aspekte.

Ein Vergleich all dieser Daten zeigt, dass in den letzten Jahren die Gewinne der Unternehmen gestiegen sind, während die Entlohnungen stetig an Wert verloren haben.

Es ist daher dringend notwendig, eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung des Einkommens in unserem Land wiederherzustellen. Die Arbeitnehmer haben in den letzten Jahren durch ihren Fleiß und durch ihre Steuern die Unterstützung der Privatwirtschaft durch die öffentliche Hand mitfinanziert und dadurch zur Steigerung des Wohlstands beigetragen: Nun sollen sie auch an diesem Wohlstand teilhaben.

Die Wirtschaft wird vom Land großzügig bezuschusst. Die Unternehmen kamen zudem in den Genuss einer Ermäßigung der Wertschöpfungs- steuer IRAP auf den Mindestsatz von 2,68 %. Aufgrund der Steuersenkung von Wertschöpfungssteuer und Unternehmenssteuer (IRES) werden Unternehmen 2018 gut 144 Millionen Euro weniger zahlen als 2012, was einer Reduzierung von 20 % entspricht, während im selben Zeitraum das Einkommenssteueraufkommen aus lohnabhängiger Erwerbstätigkeit um 231 Millionen Euro, also um 14 %, steigen wird.

Es ist nur billig und recht, wenn wenigstens ein Teil der Steuereinsparungen von Unternehmen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt wird, was auch eine positive Auswirkung im Hin- blick auf die Umverteilung des Wohlstandes hätte.

Um die Entlohnungen aufzuwerten, können Zusatzverträge auf lokaler und auf betrieblicher Ebene abgeschlossen werden. Solche Zusatzverträge finden in Südtirol leider kaum Anwendung.

Sie sind jedoch in den staatlichen Rechtsvorschriften vorgesehen. Das Dreierabkommen von 1993 zwischen Unternehmern, Gewerkschaften und Regierung sah zwei Verhandlungsebenen vor: gesamtstaatliche Verträge, die Mindestbedingungen für alle Arbeitnehmer gewährleisten sollten, und dezentrale Verträge, die wiederum in zwei Kategorien unterteilt sind:

  • Zusatzverträge auf betrieblicher Ebene für die Großindustrie
  • Zusatzverträge auf lokaler Ebene für das Kleingewerbe und das mittelständische Gewerbe sowie für das

Beide Vertragsformen erfüllen den Zweck, die Besoldung der Arbeitnehmer den spezifischen lokalen Gegebenheiten anzupassen. Solche Ver- träge sind für ein Land wie Südtirol mit einer hohen Inflationsrate, wo die Preise vom Fremden- verkehr in die Höhe getrieben werden, umso wichtiger.

Das Land kann sich in diesem Bereich nicht auf seine „Neutralität“ berufen. Die dezentrale Verhandlung kann nämlich von der öffentlichen Hand gefördert oder gebremst werden, vor allem in Be- reichen wie dem Handel, dem Handwerk und den Kleinbetrieben. Das 1993 abgeschlossene Ab- kommen wurde übrigens auch von der Regierung unterzeichnet, sodass nun die Politik auf irgendeine Art und Weise dafür bürgen muss.

Das Land kann die Aufnahme von Verhandlungen auf lokaler Ebene durch verschiedene Schritte fördern:

  • indem es Unternehmer und Gewerkschaften an einen Tisch bringt und sie dazu auffordert, Zusatzverhandlungen auf lokaler und betrieblicher Ebene aufzunehmen.
  • Erstes Ziel dieses Verhandlungstisches sollte es sein, ein „Rahmenabkommen auf Landes- ebene“ (nach dem Vorbild des Abkommens von 1993 zwischen Unternehmern, Gewerkschaften und Regierung) im Sinne eines „Südtiroler Mindeststundenlohnes“ abzuschließen, das es allen vollzeitbeschäftigten, lohnabhängigen Arbeitnehmern ermöglichen soll, mit Würde bis zum Monatsende auszukommen.
  • Diesen Verhandlungen auf Landesebene sollten weitere Verhandlungen auf Branchen-, und/oder Betriebsebene folgen, die zum Abschluss der entsprechenden Zusatzverträge führen sollten.
  • Auf der Grundlage dieses Rahmenabkommens auf Landesebene sowie der darauf folgenden Zusatzverträge auf Branchen-, und/oder Betriebsebene sollte das Land eine Reihe von fördernden oder abschreckenden Maßnahmen treffen (etwa durch die Gewährung von Beiträgen oder durch die Anpassung der IRAP-Steuersätze), um dadurch die dezentrale Verhandlung zu fördern und jene Betriebe zu belohnen, die sie auch umsetzen.

Dies vorausgeschickt,

wird die Landesregierung verpflichtet,

  1. ein Dringlichkeitstreffen mit den Unternehmerverbänden der verschiedenen Bereiche und den Gewerkschaftsvertretern einzuberufen, um Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Rahmenabkommens auf Landesebene aufzunehmen, in dem ein „Südtiroler Mindeststundenlohn“ festgelegt werden soll, das es allen vollzeitbeschäftigten, lohnabhängigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen soll, mit Würde bis zum Monatsende auszukommen;
  2. die Aufnahme von dezentralen Zusatzverhandlungen auf Gebiets-, Branchen-, und/oder Betriebsebene im Privatsektor – wenn nötig auch durch ihre Unterstützung und/oder in Eigenregie – voranzutreiben;
  3. unterstützende Maßnahmen im Hinblick auf den Abschluss von Zusatzverträgen auf Gebiets-, Branchen-, und/oder Betriebsebene im Privatsektor zu ergreifen, indem die Förderkriterien überarbeitet werden und/oder die IRAP- Steuersätze angepasst und somit verstärkt Unternehmen oder Berufsgruppen belohnt werden, die Zusatzverträge auf lokaler und betrieblicher Ebene abschließen, welche die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen des Personals verbessern;
  4. jene Unternehmen, die sich nicht an den mit dem Rahmenabkommen gemäß Punkt 1 fest- gelegten „Südtiroler Mindeststundenlohn“ halten, von allen finanziellen und steuerlichen Vergünstigungen auszuschließen.

Bozen, 19. Dezember 2018

Landtagsabgeordnete

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler

LANDESGESETZENTWURF Nr. 5/18

Das Regionalgesetz vom 13. August 1998, Nr. 7 betrifft die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinen und Gewerkschaften. Das Gesetz besagt, dass allen Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, die Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen, Patronatsdienste leisten oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, ab dem 60. Tag vor dem Wahltag jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und Parteien verboten ist.

Das Gesetz hatte von Anfang an den gravierenden Mangel, dass für seine Übertretung keine Sanktionen vorgesehen waren.

Dies zieht mit sich, dass regelmäßig bei den Wahlen Vereine und Verbände Wahlempfehlungen für einzelne Kandidatinnen und Kandidaten abgeben.

Um die effektive Umsetzung des Gesetzes Nr. 7 vom 13. August 1998 zu gewährleisten, müssen deshalb Sanktionen eingeführt werden. Mit Regionalgesetzentwurf Nr. 34, eingereicht am 29.06.2015 von den Abgeordneten Foppa, Dello Sbarba und Heiss versuchte man in der XV. Legislaturperiode diese Sanktionen einzuführen.

Allerdings verblieben Unklarheiten über die Anwendbarkeit einer solchen Regelung auf die Landtagswahl, da diese mit Landesgesetz geregelt wird.

Seit 2017 gibt es nun ein Landesgesetz, das die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“).

Im Artikel 11 dieses Gesetzes sind die Ausgaben für Wahlwerbung geregelt. Die Bezugnahme auf das Regionalgesetz Nr. 7/1998 fehlt ebenso wie die Sanktionen, die zur Einhaltung des Verbotes von Wahlwerbung seitens Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften beitragen sollen.

Der vorliegende Landesgesetzentwurf soll diese Lücke nun schließen. Hier auch der vollständige Begleitbericht.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa

 

Der Landesgestzentwurf wurde am 08.05.2019 im Ausschuss abgelehnt und wird im Plenum nochmals diskutiert.

 

BESCHLUSSANTRAG

Als größter Dienstleistungsbetrieb des Landes hat der öffentlichen Dienst Vorbildcharakter, was die wirtschaftliche Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer über alle Sektoren betrifft. Die Kollektivverträge des öffentlichen Dienstes gelten allgemein als Vorreiter und wirken sich beispielgebend auf die Kollektivverträge in der Privatwirtschaft aus. Deshalb hat die Südtiroler Landesregierung eine ganz besondere Verantwortung was die Entwicklung von fairen Löhnen und Gehältern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Südtirols angeht.

Es gibt eine Reihe von Hinweisen, dass die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber am Arbeitsmarkt im Sinken begriffen ist und dass aufgrund der demografischen Entwicklung im Allgemeinen und der demografischen Struktur innerhalb der öffentlichen Verwaltung im Speziellen ein allgemeiner Personalnotstand eintreten wird.

Die Gesellschaft hat sich hin den vergangenen 15 Jahren stark verändert, die Ansprüche an das Arbeitsleben hinsichtlich Flexibilität, Einkommen und Entwicklungsmöglichkeiten sind gestiegen. Die bereichsübergreifenden Kollektivverträge (BÜKV) und die Bereichsverträge haben weder wirtschaftlich noch normativ mit diesem Veränderungsprozess Schritt gehalten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kollektivverträge niemals statisch betrachtet werden dürfen. Gesellschaft, Arbeitsumfeld und Normen ändern sich ständig und darauf müssen Kollektivverträge eine angemessene Antwort in einer vertretbaren Zeit geben. Im vergangenen Jahrzehnt gab es einen Stillstand in der Weiterentwicklung der Kollektivverträge, die Gründe dafür sind folgende: Gesetzlich vorgeschriebene Aussetzung der Kollektivverträge zwischen 2010 und 2015, Sparmaßnahmen der Südtiroler Landesregierung und politische Schwerpunktsetzung abseits der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Landesverwaltung.

Damit sind die Reallöhne im vergangenen Jahrzehnt kaum gewachsen, während das Leben und vor allem das Wohnen in Südtirol teurer geworden sind. Laut AFI (Arbeitsförderungs-Institut) liegen die Lebenshaltungskosten in Südtirol um rund 20 % über dem italienischen Durchschnitt, wogegen Löhne und Gehälter nur rund 6% über dem gesamtstaatlichen Schnitt liegen (Quelle: INPS).

Aus diesen Gründen ist es höchst an der Zeit, die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene für den öffentlichen Dienst aufzunehmen und sofort mit dem wirtschaftlichen Teil zu beginnen. Hierbei ist eine deutliche Erhöhung der Grundentlohnung für alle Funktionsebenen anzustreben und dies innerhalb des Jahres 2019. Anschließend muss alle zwei Jahre der wirtschaftliche Teil neu bewertet werden, damit zukünftig Flaschenhalseffekte vermieden werden.

Flankierend zu wirtschaftlichen Maßnahmen sind auch normative Maßnahmen auf bereichsübergreifender Ebene und Bereichsebene zu setzen. Hierbei geht es um die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, um die Aktualisierung der Berufsbilder und um die Neuordnung der Zulagen.

All diese Maßnahmen sind dringend anzugehen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes am Arbeitsmarkt zu steigern. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Qualität und Quantität der Leistungen des öffentlichen Dienstes stark in Mitleidenschaft gezogen werden und die öffentliche Verwaltung ihre vielen Aufgaben und Leistungen schon bald nicht mehr erfüllen kann.

 

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene und auf Bereichsebene umgehend über Einrichtung einer ständigen Plattform aufzunehmen.
  2. Auf bereichsübergreifender Ebene innerhalb 2019 den wirtschaftlichen Teil zu verhandeln und die Grundentlohnung für alle Funktionsebenen um mindestens zehn Prozent anzuheben. Zehn Prozent als Richtwert deshalb, weil dies dem Kaufkraftverlust entspricht, der im Zeitraum 2009-2016 noch nicht über Lohnsteigerungen ausgeglichen wurde (Quelle: Amt für Arbeitsmarktbeobachtung, ArbeitsmarktNews 11/2018).
  3. Zukünftig auf bereichsübergreifender Ebene den wirtschaftlichen Teil verbindlich alle zwei Jahre zu verhandeln (2021, 2023, 2025).
  4. Auf Bereichsebene für das Landespersonal die Modernisierung der Arbeitszeitregelung, die Aktualisierung der Berufsbilder und die Neuordnung des Zulagensystems anzugehen.
  5. Das System der „Fringe benefits“ wie SaniPro, Laborfonds, Mensa und Essengutscheine weiter zu entwickeln.

Bozen, 18.12.2018

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Brigitte Foppa

Riccardo Dello Sbarba