Liebe Freundinnen und Freunde,
Ökoinstitut, STA (Südtiroler Transportstrukturen), Land usw. lancieren heuer wieder die schöne Initiative: Südtirol radelt.
Wir als Grüne Fraktion und Grüne Partei machen mit und auch du kannst unter https://www.suedtirolradelt.bz.it/ mitmachen und für die Grünen radeln. (Für Hilfestellung runter scrollen.)
Toll wäre, wenn du dich an unsere online Kampagne beteiligen würdest und ein Foto von dir auf dem Fahrrad auf Facebook oder Twitter teilst. (Für Hilfestellung runter scrollen.)
Hier habe ich Texte vorbereite, die du einfach übernehmen kannst, wenn du willst:
Für Facebook:
1) Südtirol radelt – und ich mach mit. Teile jetzt dein Bild für mehr Radfahren in Südtirol. Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.suedtirolradelt.bz.it #greenmobilitybz #suedtirolradelt #altoadigepedala @verdigrüneverc
2)Ich radle für @verdigrüneverc und du? Mach mit bei Südtirol radelt! Ganz einfach hier anmelden https://www.suedtirolradelt.bz.it/ und die Grünen auswählen. #greenmobilitybz #suedtirolradelt #altoadigepedala
Für Twitter:
1) Südtirol radelt – und ich mach mit. Teile jetzt dein Bild für mehr Radfahren in Südtirol. Hier geht’s zur Anmeldung: https://www.suedtirolradelt.bz.it #greenmobilitybz #suedtirolradelt #altoadigepedala @GrueneVerdiVerc @oekoinstitut_bz
2)Ich radle für @GrueneVerdiVerc und du? Mach mit bei Südtirol radelt! Ganz einfach hier anmelden https://www.suedtirolradelt.bz.it/ und die Grünen auswählen. #greenmobilitybz
#suedtirolradelt #altoadigepedala @oekoinstitut_bz
Hilfestellung für die Anmeldung:
Die Anmeldung geht recht schnell und einfach:
Hilfestellung für das Posten:
Mach ein Foto von dir und deinem Rad, oder nur deinem Fahrrad und teile es auf Facebook. Wenn du deinen Post auf öffentlich einstellst und folgende Hashtags verwendest (#greenmobilitybz #suedtirolradelt #altoadigepedala), werden wir ein Meer von digitalen Radfahrerinnen und können gleichzeitig die Kampagne des Ökoinstituts bewerben J. Schließlich sollen einfach mehr Leute radfahren, nicht?
Änderungsanträge der Mehrheit verzögern das Inkrafttreten des Gesetzes bis 2020 oder 2021. Im Anschluss daran werden die angekündigten Gemeindepläne Jahre benötigen. In der Zwischenzeit läuft der Angriff auf Raum und Landschaft auf vollen Touren.
Die Zweite Gesetzgebungskommission des Landtags trifft sich heute wieder zur Behandlung des Gesetzesentwurfs „Raum und Landschaft“ (Nr. 151/18). Noch stehen 40 Artikel zur Bearbeitung an.
Für die ersten 66 Artikel waren fünf Sitzungen nötig, sodass daran zu zweifeln ist, ob die Kommission heute zu einem Abschluss gelangt. Auf Verlangen der Grünen Fraktion wurden gestern die Änderungsanträge zu den noch ausstehenden Artikeln verteilt: Es sind 91, zwei Drittel stammen von der Mehrheit, der Großteil zielt auf weitere Möglichkeiten zur Verbauung ab.
Aber die wahre Überraschung folgt am Schluss, aufgrund einer Reihe miteinander verbundener Anträge:
Es lässt sich leicht abschätzen: Die Verabschiedung dieser Normenwird in den kommenden Jahren einen Wettlauf auslösen: hin zu raschen Umwidmungen, zur Erweiterung, zu ungebremstem Bauen und zur Zerstörung der Landschaft. Niemand kann heute genau vorhersagen, welche Wirkung das neue Gesetz nach sich zieht, aber eines ist gewiss: Im Zweifelsfalle werden alle jene, die konkrete Interessen und Geld haben, in bestmöglicher Weise das „Fenster“ nutzen, das von heute an bis zur Verabschiedung der Gemeindepläne offen steht. Das Fenster bleibt mehrere Jahre geöffnet, in denen wir noch wahre „Wunder“ erleben werden.
Daher ist die Frage legitim, ob es ziel führend ist, in der Schlussphase dieser Legislatur noch ein Gesetz zu verabschieden, das vom Angriff der Lobbies und Interessengruppen längst gezeichnet ist und das zu einem Zeitpunkt in Kraft tritt, an dem die „Milch längst verschüttet“ ist.
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Bozen, 27. 3. 2018
Die Sammlung von Unterschriften für die Bürgerinitiative des Minority Safe Pack geht in die Zielgerade; bis zum 3. April 2018 muss die erforderliche Million erreicht sein, um eine Behandlung in der EU-Kommission zu ermöglichen.
Wir Grünen stehen nicht an vorderster Front der MSP-Promotoren und Befürworter, auch weil offensichtlich ist, dass für einige der lautesten Unterstützer nicht der Solidaritätsgedanke mit anderen Minderheiten Europas im Vordergrund steht, sondern die eigene politische Positionierung.
In der Sache selbst teilen wir aber das Anliegen und rufen zur Abgabe von Unterschriften online oder direkt in den Gemeinden auf:
Der Schutz von Minderheiten und ihre Förderung sind in Südtirol stete Anliegen, noch mehr aber in vielen EU-Ländern, wo der Minderheitenschutz schwach entwickelt ist, ja sogar auf Gegnerschaft trifft. Da die gute Entwicklung Südtirols auf dem Respekt von Minderheiten, aber auch auf dem ausgewogenen Verhältnis und der Gleichberechtigung der Sprachgruppen beruht, kennen wir die Notwendigkeit eines gut ausgebauten Minderheitenschutzes.
Daher sind die Ziele der Petition unterstützenswert. Eine möglichst hohe Zahl von Unterschriften stärkt die europäische Vielfalt und die Rechte von Minderheiten, auch gegen den wachsenden Druck von Nationalismus und Zentralismus; daher ermutigen auch wir zur Abgabe der nötigen Unterschriften in der aktuellen Schlussphase.
Tobe Planer und Brigitte Foppa, Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Verc
“Fläche möglicherweise mit Pflanzenschutzmittel behandelt“, mit diesem Satz sollen in Zukunft Flächen beschildert werden, die regelmäßig mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden. Die Ausschilderungspflicht geht mit dem nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PAN) einher, der jedoch in Südtirol ganz offensichtlich abgeschwächt wird. Zum einen ist der Warnhinweis sehr vage formuliert – der zuständige Landesrat Schuler meinte dazu selbst, man wolle mit den Hinweisschildern niemanden (keine TouristInnen) erschrecken! -, zum anderen sind etliche Anbauflächen von der Ausschilderungspflicht ausgenommen. Es reicht zum Beispiel schon das Vorhandensein eines Maschendrahtzauns, um von der Hinweispflicht befreit zu sein. Überdies ist die Verwendung von Piktogrammen (Gefahrensymbole) anscheinend nicht vorgesehen.
Um zu verstehen, warum es in Südtirol solche Verwässerungen des Nationalen Aktionsplans geben kann, werden wir in der Aprilsitzung des Landtages folgende Fragen an die Landesregierung stellen:
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss
Bozen, 22.03.2018
Am heutigen 21. März findet weltweit der internationale Tag gegen Rassismus statt, als Gedenktag an die Opfer von Sharpeville im Jahre 1960. Damals protestierten tausende SüdafrikanerInnen gegen das diskriminierende Rassengesetz im Zuge der Apartheid, der staatlich organisierten Rassentrennung und Überlegenheit der weißen Bevölkerung. Es wurden insgesamt 69 Demonstranten von der Polizei erschossen und dieser Tag bleibt bis heute als Massaker von Sharpeville in Erinnerung.
Damals wie heute ist Rassismus ein alltäglicher Begleiter, auch bei uns. Sich von ihm zu distanzieren und ihn herabspielen, macht ihn nicht weniger präsent. Wir müssen ihn beim Namen nennen, uns selbst und unser Umfeld darauf aufmerksam machen und rassismuskritisches Denken fördern. All die kleinen und großen Mikroaggressionen in unserem täglichen Handeln müssen uns endlich bewusst werden. Das hektische Umklammern der Handtasche, wenn ein Mann einer anderen Hautfarbe bei uns vorbeigeht, die Frage „woher kommst du…aber wirklich?“ und sowieso und immer wieder die Bahnhofsszenen, wo ausschließlich People of Color nach Pässen und Zugtickets gefragt werden (racial profiling), sind nur einige wenige Beispiele. Rassismus findet nicht nur auf individueller, sondern leider auch auf institutioneller Ebene statt. Erst vor kurzem wurden Geschichtsunterrichts-Unterlagen einer Südtiroler Schule veröffentlicht, die voll von rassistischen Begriffen waren (https://www.salto.bz/de/article/27022018/die-negersklaven). Es bleibt eine Herausforderung, sich immer wieder gegen Rassismus und Alltagsdiskriminierung zu wehren.
Der heutige Tag ist eine Gelegenheit, ein Zeichen für Toleranz zu setzen. Unser Buchtipp „Exit Racism“ von Tupoka Ogette bietet eine Unterstützung für den richtigen Umgang mit Rassismus.
Anfrage zur aktuellen Fragestunde
Ist die Mensa des Krankenhauses Bruneck eine SVP-Parteikantine?
Am 17. 3. 2018 hielt der SVP-Bezirk Pustertal unter Leitung von BO Durnwalder (II.) im Zivilschutzzentrum Bruneck eine Versammlung ab, wobei der Standort der Veranstaltung bereits einige Fragen aufgeworfen hat. Wie nun auch bekannt wird, wurde nach dem Treffen den Anwesenden zur Mittagsstunde auch noch eine Stärkung in der Mensa des Sanitätsbetriebs Bruneck geboten. Dass sich der SVP-Bezirk nach dem Zivilschutz-Zentrum für den gastlichen Teil des Treffens nun auch des Krankenhauses Bruneck bedient, hinterlässt ein weiteres, keineswegs erbauliches „Gschmäckle“ bzw. einen üblen Eindruck. Angesichts der aktuellen Vorfälle im Sanitätsbetrieb Bozen sind solche Gratwanderungen zwischen Parteianliegen und öffentlichem Interesse mehr als grenzwertig einzustufen, auch wenn sie korrekt abgerechnet wurden.
Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 20. 3. 2018
Anfrage zur aktuellen Fragestunde
Welche Zuständigkeiten hat der SVP-Bezirk Pustertal im Bereich Zivilschutz?
Am 17. 3. 2018 hielt der SVP-Bezirk Pustertal unter Leitung von BO Durnwalder (II.) im Zivilschutzzentrum Bruneck eine Versammlung ab, in denen er die Seinen auf den Landtagswahlkampf einschwor, sekundiert von Alt-Bundespräsident Fischer, der nach langer politischer Abstinenz einen Wahlaufruf für das Edelweiß lancierte. Obwohl die Veranstaltung gewiss als politische Übung zur Absicherung der Mehrheit im Lande gelten kann, stellt sich dennoch die Frage, ob eine SVP-Bezirksversammlung als Aktion zur Stärkung von Sicherheit, von Bevölkerungs- und Zivilschutz gelten kann oder ob es sich bei der Nutzung des landeseigenen Zivilschutzzentrums nicht um einen Missbrauch öffentlicher Räume handelt. Auch die auf der Bezirksversammlung getroffenen Maßnahmen zur Sicherung der Frisur von Alt-Senator Berger rechtfertigen wohl kaum die Raumnutzung.
Dazu richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 19. 3. 2018
Erste Bewertung des neuen Raumordnungsgesetzes im Hinblick auf Allgemeinwohl, Lobbyinteressen, Bodenverbrauch, Landschaft und Wertausgleich.
Nach der ersten Runde der Sitzungen im Gesetzgebungsausschuss ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zum neuen Raumordnungsgesetz (LGE Nr. 151/18 Raum und Landschaft) zu ziehen.
Lobby verdrängt Bürger: Von einem Partizipationsprozess, der auf die schiefe Bahn geraten ist
Zäh wie Kaugummi zieht sich seit dem fernen Jahr 2014 die Arbeit am LGE hin – und hat alle Interessierten erschöpft und quasi handlungsunfähig gemacht.
Wir sprachen von der „Zebrataktik“, entsprechend dem Zebra, das mit seinen vielen Streifen den Feind verwirrt, weil dessen Augen zu flimmern beginnen. So ging es all jenen, die das neue Raumordnungsgesetz in seinen unzähligen Versionen zu kommentieren versuchten.
Landesrat Theiner ist seinerseits stolz auf den „ausgedehntesten Partizipationsprozess, der je in Südtirol zu einem Gesetz gemacht wurde“ (LR Theiner im Gesetzgebungsausschuss am 12.3.2018). Wir Grünen, seit jeher VerfechterInnen von partizipativen Prozessen, haben auch diesen Ansatz anerkennend verfolgt, allerdings nur in seiner ersten Phase: Damals waren tatsächlich viele interessierte BürgerInnen angehört worden und aus diesen Wortmeldungen waren die Grundlinien des neuen Gesetzes entstanden.
Im allerersten Entwurf vom September 2016 sind noch viele Reste dieser ersten Phase zu finden. Effektiv haben UmweltschützerInnen damals ein moderat positives Urteil abgegeben und ihre Verbesserungsvorschläge zur Kenntnis gebracht. Leider waren sie damit nicht allein. Riccardo Dello Sbarba hat sich durch die „archäologischen Schichten“ der verschiedenen Entwürfe gegraben und festgestellt, wie sehr insbesondere die Vertretungen von Landwirtschaft, Tourismus und Industrie ihre Interessen unterbrachten. Die Verwerfungen deuten auf ein beeindruckendes Maß an Beeinflussung hin, die vor allem in der Vielzahl an Ausnahmebestimmungen, aber auch in einer ganzen Reihe von kleineren und größeren Zugeständnissen insbesondere an den Bauern – und Hotelierstand erkennbar sind.
Nur Bauern schützen die Landschaft: Von einem Gesetzgebungsausschuss, der außer Kontrolle gerät
Am Montag, 12. März hat die Debatte im Gesetzgebungsausschuss begonnen. Dabei lässt schon die Besetzung des Ausschusses durch 3 LandwirtschaftsvertreterInnen der SVP und 1 der Freiheitlichen eine einseitige Sicht der Dinge vermuten. Schon die Diskussion der ersten Artikel zeigt die bedenkliche Schieflage auf, die durch diese Besetzung zustande gekommen ist. Vehement verfechten die BauernvertreterInnen die Annahme, dass das Privateigentum zwingende Ausganglage für den Landschaftsschutz in Südtirol sei.
Ein kleines Beispiel ist der vehementen Widerstand von Noggler, Wurzer, Schiefer, Hochgruber Kuenzer und Sigmar Stocker, mit tatkräftiger Unterstützung von SF-Vertreter Zimmerhofer, gegen die Biotopverbunde als Landschaftsgut von besonderem Interesse. Landesrat Theiner hatte alle Hände voll zu tun, seine Leute unter Kontrolle zu halten.
Nicht immer ist es ihm gelungen.
Wenn bei den nächsten Sitzungen harte Brocken wie der Wertausgleich behandelt werden müssen, wird es nicht mehr beim Schuss vor den Bug an den Landesrat bleiben. So hat Abg. Noggler bereits angekündigt, den Besitzeranteil an der Wertausgleichszahlung weiter nach unten schrauben zu wollen und Abg. Wurzer hat klargestellt: Mehrheit ist nicht gleich Regierung!
Landschaft ohne Raum: Ein Verfassungsgut in der Hand der Lobbys
Die Landschaft ist durch Artikel 9 der Verfassung und durch das Europäische Landschaftsübereinkommen geschützt. Im vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch wird der Landschaftsschutz gravierend geschwächt.
Das Gesetz von 1970 umfasste 34 Artikel, im aktuellen Gesetzesentwurf sind lediglich 7 Artikel der Landschaft gewidmet.
Gegenüber dem ersten Entwurf (September 2016) wurde die Situation durch verschiedene Änderungen deutlich verschlechtert. In der aktuellen Version (Jänner 2018) wurde etwa:
SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 4, ART. 10 und ART .12
Ein leeres Versprechen: Die Mär vom verringerten Bodenverbrauch
Das Gesetz sollte den unverbauten Boden schützen und die urbanistische Entwicklung auf die bereits besiedelten Gebiete begrenzen (Grundsatz „Braun vor Grün“). Aber die Lage stellt sich anders dar:
Ein Vergleich: Im neuen Raumordnungsgesetz der Region Emilia-Romagna wurde das Ziel des Nullbodenverbrauchs bis 2050 eingeführt. In der Zwischenzeit darf der Bodenverbrauch 3% der bereits jetzt verbauten Fläche nicht überschreiten. Wir Grüne schlagen vor, dieses Konzept auch für Südtirol einzuführen. Ebenso haben wir vorgeschlagen, die Ziele aus dem „Klimaplan“ des Landes zur Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in das Gesetz aufzunehmen, um ihnen einen verbindlichen Rahmen zu geben.
SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 2 und ART. 17
Von wegen leistbares Wohnen! Es bleibt alles beim Alten (Zitat Theiner)
Der Planungsmehrwert laut Artikel 19 ist für die Erweiterungszonen vorgesehen. Die 30 Prozent, die an die Gemeinde abgegeben werden müssen, entsprechen genau der jetzigen Situation. Es ändert sich also nichts. Leider auch nicht das Problem des Wohnens zu vertretbaren Preisen.
Die viel beschworenen Wohnungen zum Landesmietzins sind nur eine unter vielen Möglichkeiten. Das jetzige System des Geförderten Wohnbaus wird gekippt: Es wird keine Enteignungen mehr geben, auch Durchführungspläne sind nicht vorgesehen. Wir schlagen einen Mehrwertausgleich von mindestens 50% vor, der an den Geförderten Wohnbau gebunden ist.
SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 19
Benko überall. Die Fallen der Raumordnungsvereinbarungen
Artikel 20 wurde immer wieder geändert: Im Entwurf vom September 2016 war vorgesehen, dass die Gemeinde zuerst den Gemeindeplan festlegen sollte und anschließend, zum Ziel der Umsetzung des Plans, Vereinbarungen mit Privaten treffen könnte. In der Version vom März 2017 wurde ein „Durchführungsplan“ hinzugefügt. Im Entwurf vom August 2017 wurde schließlich festgelegt, dass durch Abkommen mit Privaten einzelne Teile des Gemeindeplans geändert werden können. Damit sind wir wieder bei dem Manöver angelangt, das in Bozen für das Benko-Projekt angewendet wurde: Der Private wird ermächtigt, Teile der gemeindlichen Raumplanung zu gestalten.
SIEHE ÄNDERUNGSANTRÄGE ART. 20
Vorläufige Schlussfolgerung
Selbst aus der Mehrheit kommen Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Gesetzesvorhabens. Dabei geht es nicht nur um parteiinterne Machtspiele, sondern auch um konkrete Ungereimtheiten, auf die auch der Rat der Gemeinden hinweist. Im Gesetzgebungsausschuss war daher davon die Rede, das Gesetz stufenweise in Kraft treten zu lassen, Teile sollen auch erst nach den Gemeinderatswahlen 2020 umgesetzt werden.
Wir stellen uns daneben die Grundsatzfrage: Verbessert dieses Gesetz die Raumordnung und den Landschaftsschutz in Südtirol im Vergleich zur bisherigen Regelung? Wir finden: Nein. Da der Entwurf außerdem Lücken und Unschlüssigkeiten, zum Teil sogar Widersprüchlichkeiten aufweist, wird er das jetzige Raumordnungstohuwabohu nicht ausmerzen. Die Tatsache, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach im Herbst eine Landesregierung Kompatscher II geben wird, lässt darauf schließen, dass keine echte Gesetzesnovelle in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Wir gehen davon aus, dass daher genau das passieren wird, was jetzt schon Sache ist: Die Raumordnung Südtirols wird weiterhin über Rekurse und Anfechtungen geregelt werden. Mit der Erschwernis, dass nun auch die Landschaft mitbetroffen ist. Ein guter Grund, zumindest zum jetzigen Stand der Dinge, gegen dieses Gesetz zu sein.
Nachdem die Apistox-Studie (Februar 2017) den Zusammenhang zwischen Bienensterben und dem Einsatz von Pflanzenschutzmittel bestätigt hat, richtet die Grüne Fraktion nun eine Anfrage an die Landesregierung. Wir möchten wissen, ob Maßnahmen umgesetzt worden sind.
Zur Auffrischung: Es hieß damals bei der Pressekonferenz, dass etwa der bienengefährliche Wirkstoff Chlorpyrifos-ethyl ab dem Vorjahr südtirolweit verboten sein würde. Darüber hinaus wollte man verstärkt nach Alternativen zu bienengefährlichen Insektiziden suchen, zum Beispiel zu jenen, die Neonikotinoide enthalten.
Ebenso wurde das alternierende Mulchen als Methode der Bodenpflege im Obstanbau aus dem AGRIOS-Programm gestrichen. Der blühende Unterwuchs, der die Bienen auch nach der Blüte in die Apfelanlagen lockt, soll von den Bauern zur Gänze entfernt und gleichzeitig Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden, wo sich Bienen ihre Nahrung in der kargen Zeit zwischen den großen Blüten holen können.
Als zusätzliche Maßnahme erwähnte LR Schuler auch ein konsequentes Ausbringen von Spritzmitteln in Zeiträumen, in denen die Bienen nicht fliegen – wie etwa in den Nacht- oder Morgenstunden.
Vermehrt sind ImkerInnen an uns herangetreten, da sie große Bedenken haben, die Pollen zu vermarkten. Sie befürchten nämlich, dass die Rückstände zu hoch sind. Mit den Pollen ist es im Vergleich zum Honig schlechter bestellt, denn es gibt praktisch keine Pollen aus Südtiroler Obstbaugebiet, die nicht kontaminiert sind.
Aus diesen Grünen stellen wir folgende Fragen an die Landesregierung:
Brigitte Foppa,
Hans Heiss,
Riccardo Dello Sbarba
Bozen, am 14.03.2018