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BESCHLUSSANTRAG.

In den letzten Jahren wurden dem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in Südtirol beachtliche Anstrengungen gewidmet. Seit dem Lockdown infolge der Covid-19-Pandemie ist in diesem Bereich alles anders. In den ersten Wochen gingen sowohl öffentlicher als auch privater Verkehr stark bis fast ganz zurück. Seit den ersten Lockerungsverordnungen beginnt sich auf den Straßen Südtirols wieder einiges zu bewegen.
In der so genannten Phase 2 muss die graduelle Rückkehr zur Vor-Covid-Situation gestaltet werden. Die soziale Distanzierung und andere Sicherheits- und Schutzmaßnahmen werden der Organisation der Gesellschaft einiges abverlangen. Ein besonderes Augenmerk muss hierbei auf die Mobilität gelegt werden. Wie wir wissen, ist sie für einen großen Teil sowohl der Klima- als auch der Umweltbelastung verantwortlich. Und je mehr Individualverkehr, desto mehr Belastung.
Die konkrete Gefahr ist nun, dass das in den letzten Jahren aufgebaute Vertrauen in den ÖPNV durch die Angst der Menschen vor Ansteckung gebrochen wird. Die öffentlichen Verkehrsmittel, wie wir sie gewohnt sind, sind von engem Beeinandersitzen oder -stehen gekennzeichnet. Auf keinen Fall ist vorstellbar, dass der bisher gewohnte Pendlerverkehr etwa mit den Sicherheitsbestimmungen vereinbar wäre. Es gibt auch schon Stimmen, die sagen, dass öffentliche Verkehrsmittel für viele das Stigma als DER Corona-Herd innehaben könnten. Sehr viel wird davon abhängen, inwieweit die Menschen den Öffis auch künftig vertrauen.
Eine Gegenmaßnahme, die bereits gemeinden- und länderübergreifend (auch in Südtirol) ergriffen wird, ist der Ausbau der Fahrradmobilität. Vor allem in größeren Ortschaften soll erreicht werden, dass die Menschen innerstädtisch Fahrradfahren. Ein Vorbildbeispiel ist Bogotà: Die Bürgermeisterin dort hat als direkte Maßnahme im Schnellverfahren 117 km zusätzliche Radwege einrichten lassen. In Berlin gibt es ähnliche Initiativen. Das Fahrrad könnte einen kleinen Boom erleben, der sich in Südtirol auf eine bereits verbreitet bestehende Bereitschaft zum Radfahren aufbauen kann.
Es gibt leider auch negative Gegenbeisbiele: Die chinesische Regierung hat bereits Stimulusmaßnahmen eingeleitet, um den Autoverkauf neu anzukurbeln. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verkehrswende in China um ein paar Jahre zurückgeworfen wird; das Auto wird jetzt – weltweit – in Zusammenhang mit Corona als „sicheres Verkehrsmittel“ gepriesen (https://www.suedtirolnews.it/chronik/oesterreicher-wollen-auto-nach-corona-krise-verstaerkt-nutzen). Große Autokonzerne haben der EU bereits mitgeteilt, dass sie von ihr erwarten, die CO2-Beschränkungen aufzuweichen.
Genereller Konsens ist: Wie die Auswirkungen auf die Öffis sein werden, wird vor allem davon abhängen, wie sich die Regierungen post-Corona verhalten.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Unmittelbar der Bevölkerung mitzuteilen, wie die öffentliche Mobilität in der Phase 2 organisiert wird.
  2. Darauf zu sensibilisieren, dass und wie die Sicherheitsbestimmungen zum Gesundheitsschutz in den öffentlichen Verkehrsmitteln eingehalten werden können.
  3. Den BürgerInnen die Sicherheit zu geben, dass trotz Abstandsregelungen genügend Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt werden.
  4. Fuß-, Rad- und Elektromobilität besonders zu fördern und zu erwägen, ob der Ankauf von e-Bikes gerade in dieser Phase speziell gefördert werden sollte.
  5. Auch nach der Coronakrise die Home-Office-Modalität zu forcieren. Wenn alle Menschen, die jetzt im Homeoffice arbeiten, dies auch nach der Krise auch nur für einen Tag in der Woche beibehalten würden, so könnte man dauerhaft weniger Berufsverkehr haben.
  6. Die Tarifpolitik zu überdenken und PendlerInnen (eventuell auch zeitbegrenzt) zu begünstigen.

Bozen, 19.04.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG.

Heute, am 22. April ist Welttag der Erde. Ein Tag, der uns daran erinnert, dass wir nur einen Planeten haben und dass es keinen Plan B gibt. Klimaschutz und nachhaltige Mobilität gehen Hand in Hand.

In diesen Wochen der Krise ist die Nutzung von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln drastisch zurückgegangen. Doch nun, da wir in die Phase 2 übergehen, kehrt der Verkehr auch auf Straßen Südtirols zurück.

Damit geht die Gefahr einher, dass die Sicherheitsmaßnahmen zur vermehrten Nutzung des privaten Autos führen und dazu, dass den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr vertraut wird. Das muss in jeder Hinsicht vermieden werden. Jahrelange Investitionen und Strategien für eine nachhaltigere Mobilität dürfen nicht umsonst gewesen sein. In der nächsten Landtagssitzung werden wir die Landesregierung daher auffordern, so schnell wie möglich mit der Organisation der öffentlichen Mobilität zu beginnen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Zahl der öffentlichen Verkehrsmittel muss erhöht werden und alternative Mobilität (Fahrräder, Elektroautos usw.) muss finanziell unterstützt werden. Die Tarife müssen überdacht werden. Und die Bevölkerung muss rechtzeitig und verständlich über alles informiert werden.

Die Mobilität wird eine entscheidende Rolle sowohl fürs Klima als auch für die Gesundheit spielen. Für die Menschen und die Erde.

22.04.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

In den vergangenen Jahren wurden bereits eine Reihe an Vorbereitungsarbeiten für die Elektrifizierung der Vinschger Bahn getroffen. So wurde im Sommer 2019 der Abschnitt Mals – Schlanders für einige Monate gesperrt, um notwendige Anpassungsarbeiten zu machen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Kommt es auf der Bahnlinie Meran – Mals heuer und in den nächsten Jahren zu längeren Unterbrechungen?
  2. Welche Bauphasen sind noch notwendig, um die Elektrifizierung der Bahnlinie zu vervollständigen? Wir ersuchen um eine Auflistung der Bauphasen, eine kurze Beschreibung derselben und um den entsprechenden Zeitplan.
  3. Wie schaut es mit dem Rollmaterial aus? Wurden die neuen Garnituren bereits ausgeschrieben oder angekauft? Wir ersuchen um eine Beschreibung des Anschaffungsplans.
  4. Wann genau wird die Elektrifizierung der Bahnlinie abgeschlossen sein und ab wann werden die neuen Elektro-Garnituren ihren Dienst aufnehmen?
  5. Wir ersuchen auch um die Übermittlung des Kostenplans für die Infrastrukturen und für das Rollmaterial.

Bozen, 17.02.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Uns erreichen Beschwerden aus der Bevölkerung, wonach die Linienbusse in Südtirol bis zu 20 Minuten vor Abfahrt den Motor „warmlaufen“ lassen.

Neben der Lärmbelästigung belastet der unnötige Kraftstoffverbrauch durch den Standbetrieb auch die Umwelt. Zum Beispiel verbraucht ein Reisebus im Standbetrieb durchschnittlich 3–4 Liter Kraftstoff pro Stunde. Sofern zusätzlich die Klimaanlage betrieben wird sind es 8-10 Liter, beim Zuschalten einer Heizung sind es sogar 12 Liter Kraftstoff pro Stunde.

Weiters regelt der Artikel 157 der Straßenverkehrsordnung (Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285 Stand: Januar 2020) das Anhalten, Halten und Parken von Fahrzeugen:

 

 

 

 

 

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Gibt es eine offizielle Weisung bezüglich des Standbetriebs der Betreiber der Linienbusdienste an ihre Fahrerinnen und Fahrer?
  2. Wie viele offizielle Beschwerden in Gemeinden und in der Landesverwaltung gab es dazu seit 2015? Bitte um Auflistung pro Jahr.
  3. Gab es seit 2015 Sanktionen für die Busunternehmen laut Artikel 157-7bis der Straßenverkehrsordnung? Bitte um Auflistung pro Jahr.
  4. Wie vielen Strafen laut Artikel 157-7bis der Straßenverkehrsordnung gab es insgesamt seit 2015 sowohl bei öffentlichen als auch bei Privatfahrzeugen? Wir bitten um eine Auflistung nach Jahr und Ort?

Bozen, 14.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung herunterladen.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Schon im Mobilitätsplan 2010 der Stadt Bozen war die Verlegung der Staatsstraße 12 in eine Tunnelvariante als vorrangiges Ziel verankert. Auch in den letzten Jahren war diese viel befahrene Achse eines der großen Problemfelder der Landeshauptstadt. Entsprechend wurde immer wieder die Verlagerung in den Berg gefordert und auch in den PUMS (Plan der nachhaltigen Mobilität) 2020 aufgenommen. In Beantwortung einer Landtagsanfrage 2014 verwies der damalige LR Tommasini auf die Projektgruppe Gemeinde-Land, die bereits 2011 die Baulose der Bozner Umfahrungen eingeteilt hatte. Der Plan ist alt, das Problem weiterbestehend, der Handlungsbedarf akut.
Nun hören wir indes, dass die Tunnelvariante der SS12 aktuell weniger realistischer ist denn je. Die Umfahrung von Percha habe „Vorfahrt erhalten“, wohl nach dem Druck, den die dortigen Gemeindevertreter SVP-intern aufgebaut hatten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung

  1. Wie ist der Stand der Dinge in Sachen Realisierung der Tunnelvariante der SS 12?
  2. Mit welchen Kosten wird gerechnet?
  3. Ist dieses Budget im Landeshaushalt 2020-23 reserviert?
  4. Stimmt das Gerücht, dass die Gelder auf die Umfahrung von Percha umgebucht wurden?

BZ, 03.02.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort des Landesrats im Plenum nachgelesen werden. Und unsere Replik dazu.

BESCHLUSSANTRAG.

Seit Jahren gibt es verschiedene Gästecards in Südtirol und sie erfreuen sich großer Beliebtheit. Diese Cards ermöglichen neben diversen benefits und freien Eintritten in Museen und Freizeiteinrichtungen auch freie Fahrt im Öffentlichen Personennahverkehr Südtirols. Sie haben den begrüßenswerten Hintergrundgedanken, dass im Lande Urlaub machende Personen nicht das Privatauto verwenden, sondern die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

Finanziert werden die Cards in 13 von 17 Fällen (Stand 2017) von den Tourismustreibenden über eine fixe Nächtigungsabgabe, die im Falle der Konventionierung für jeden Gast (auch für Kinder unter 6 Jahren)  und jede Nacht eingezahlt wird, unabhängig davon, ob die Leistung in Anspruch genommen wird oder nicht. Das Volumen der Inanspruchnahme ist durchaus beeindruckend: Im Jahr 2016 haben 1,125 Mio. Gäste eine über die Nächtigungsabgabe finanzierte Card verwendet. Die Betriebe haben dafür 9,9 Mio. Euro bezahlt. Gerade Betriebe, die sich an eine umweltbewusste und auf Nachhaltigkeit bedachte Kundschaft wenden, beteiligen sich gerne an der Card, weil sie damit den Wünschen ihrer Gäste entgegenkommen.

Allerdings werden mehrere Kritikpunkte aufgeworfen:

  • Im Land gibt es 17 unterschiedliche Cards, mit unterschiedlichen Bedingungen und unterschiedlichen Laufzeiten.
  • Einige gelten nicht für das ganze Jahr und das ganze Land, dabei wäre es interessant, wenn die Card ganzjährig für ganz Südtirol gültig wäre. Ein Beispiel dafür ist vor der Haustür zu finden: im Trentino gilt die bezirksübergreifende Trentino Guest Card. Öffis sind frei zugänglich. Im Fleimstal geht man sogar noch weiter; dort hat man die Ortstaxe um 1€ erhöht und die Liftanlagen inkludiert.
  • Die undifferenzierte Nächtigungsabgabe benachteiligt jene Häuser, die niedrige Pensionspreise verlangen, da bei ihnen der Prozentsatz der Abgabe weit höher ist als in den Hotels in den oberen Segmenten (z.B. ist 1 Euro bei einem VP-Preis von 50 Euro 2 %, bei einem Preis von 100 Euro gerade mal 1 % – also zahlt das günstigere Haus doppelt so viel wie das teurere!). Eine Finanzierung über die bereits eingehobene Ortstaxe wäre sinnvoller und durch die Möglichkeit der Staffelung auch gerechter. Alternativ zu diesem Vorschlag könnte die Nächtigungsabgabe beibehalten werden, jedoch nach Kategorien gestaffelt werden.

Immer wieder wird auch beanstandet, zuletzt auch von Arbeitnehmervertretungen, dass die Gästecards zu überfüllten Bussen führen und die BusfahrerInnen die Leute nicht mehr einsteigen lassen, die zur Arbeit müssen. Sie müssen daher auf das Auto zurückgreifen, was ökologisch und sozial nicht zuträglich ist. Außerdem müssen Pendlerinnen und Pendler jeden Kilometer bezahlen, den sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren – während die TouristInnen freie Fahrt haben. Das schafft immer wieder Unmut und schürt Ungerechtigkeitsgefühle.

Nach dem Beschluss des Landtages, den öffentlichen Personennahverkehr über eine Inhousegesellschaft des Landes abzuwickeln, stehen die Zeichen gut dafür, auch die Gästecards im Sinne der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu reformieren.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Ein Einheitskonzept für eine südtirolweit und ganzjährig gültige Gästecard zu entwickeln;
  2. Die Finanzierung der Cards über die Ortstaxe mit preislicher Staffelung nach Betriebskategorie vorzusehen.
  3. Alternativ zu 2) die Nächtigungsabgabe auf der Grundlage der Betriebskategorie in gestaffelter Form zu berechnen.

Bozen, 30.01.2020

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.
Der Bahnhof von Waidbruck wird sehr stark von Pendlern und Pendlerinnen, aber auch von gelegentlich Reisenden benützt. Das Einzugsgebiet ist groß: Lajen, Gröden, Kastelruth, Barbian.
Seit Jahren wird auf die Lösung des akuten Parkplatzproblems gedrängt. Nur wer sehr frühe Züge nimmt, kann noch parken, alle anderen riskieren, keinen Platz mehr zu finden und müssen im schlimmsten aller Fälle mit dem Auto nach Bozen pendeln.

Die zuständigen Landesbehörden argumentieren auch damit, dass die Interessenten die öffentlichen Zubringerdienste zum Bahnhof nutzen sollen, also Busse. Es gibt aber Streusiedlungen und abgelegene Höfe, die über unzureichende bzw. gar keine Busverbindung verfügen.

Von amtlicher Seite wurde auch immer wieder unterstrichen, dass der bestehende Parkplatz am Bahnhof nur deswegen nicht reicht, weil Bewohner von Waidbruck dort dauerparken.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung bekannt, dass es in Waidbruck an Parkplätzen für Pendlerinnen und Pendlern fehlt, da Dauerparker die Plätze besetzen?
  2. Ist es richtig, dass es ein Projekt für die Erweiterung des Parkplatzes auf dem Areal der Eisenbahn gab, dieses aber wegen des Baus der Zulaufstrecke zum BBT nicht mehr verfolgt wird?
  3. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Parkplätze in Waidbruck in erster Linie für Zugpendler und Pendlerinnen zu reservieren?

Bozen, 21.01.2020

Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Hier kann die Antwort des Landesrats im Plenum nachgelesen werden. Und unsere Replik dazu.

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Im Dezember 2019 wurden mit großem PR-Aufwand die (sehr begrüßenswerten) neuen Direktverbindungen Bozen-Wien und Bozen-Mailand „eingeweiht“.

Wir stellen in diesem Zusammenhang folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Sind für das Land für die Herstellung dieser Verbindungen Kosten angefallen? Falls ja, bitten wir um die Angabe dieser Kosten.
  2. Werden in Zukunft Kosten für die öffentliche Hand anfallen? Falls ja, bitten wir um die Angabe dieser Kosten.

BZ, 16.12.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

Hier kann die Antwort der Landesregierung heruntergeladen werden.

Der neue Bus- und Bahnfahrplan, der mit 15. Dezember in Kraft tritt, bringt einige Neuerungen für Neumarkt und das Unterland mit sich. Die Grüne Ortsgruppe kritisiert die Verkürzung der Buslinie Bozen – Salurn und die mangelnde Zugverbindung zwischen dem Unterland und Bozen an Vormittagen.

Die Linie 120 (bisher Salurn – Bozen) wurde gekürzt und verkehrt nunmehr zwischen Neumarkt Bahnhof und Bozen. Leider verliert die Laager und Salurner Bevölkerung damit die Möglichkeit, direkt nach Auer, Branzoll, Leifers und Bozen zu gelangen. Lediglich einzelne Busse am Morgen und am Abend fahren noch die gesamte Strecke Salurn-Bozen/Bozen-Salurn durch.

Um Laag und Salurn zu erreichen wurde die Linie 121 ausgebaut. Dort verkehren ab 15. Dezember die Busse im Stundentakt zwischen Neumarkt Bahnhof und Salurn. Dabei ist zu beachten, dass dieser Bus nicht beim Busbahnhof in Neumarkt hält, sondern nur bei der Haltestelle Rathaus.

Ein weiteres Manko für die Salurner und Laager Bevölkerung ist der Umstand, dass der neue Fahrplan keinen Umstieg auf die neue Linie 120 Neumarkt-Auer-Bozen ermöglicht. Der Bus aus Salurn/Laag kommt nämlich beim Bahnhof Neumarkt immer um fünf Minuten vor der vollen Stunde (z.B. 8:55) an, während der Bus nach Bozen dort bereits immer in der 33. Minute  einer Stunde (z.B. 8:33) abfährt.

„Der neue Fahrplan hat zur Folge, dass man aus Laag oder Salurn kommend untertags nur noch mit dem Zug direkt nach Branzoll, Leifers und Bozen kommt. Zudem verlängert sich die Fahrt von Laag nach Auer mit dem Bus dadurch, dass man in Neumarkt Bahnhof auf die Linie 122 umsteigen muss, wobei dieser Bus wie bisher immer stündlich in der 8. Minute einer Stunde (z.B. 10.08 Uhr) von Neumarkt Bahnhof nach Auer abfährt. Kurz gesagt: Es braucht gut 40 Minuten, um von Laag nach Auer zu gelangen“, kritisiert die Grüne Ortsgruppe.

Positiv ist, dass die Linie 120 nun auch an Sonn- und Feiertagen stündlich fährt.

Sehr begrüßenswert ist hingegen die Tatsache, dass eine neue Buslinie nach Kaltern, direkt über Tramin, eingeführt wurde (Linie 130). Dadurch gelangt man nunmehr stündlich von Neumarkt nach Tramin (in 7 Minuten anstatt wie bisher in 24 Minuten mit der Linie 122), zum Kalterer See und nach Kaltern Rottenburgerplatz. Dort kann man direkt auf den Expressbus nach Bozen umsteigen und gelangt so stündlich nach Eppan und Bozen.

Eine weitere sehr begrüßenswerte Neuerung betrifft hingegen Neumarkt Dorf und die Vill: Dank der neuen Linie 120 (Neumarkt Bahnhof – Bozen und vice versa) und den bisherigen Bussen der Linien 122 (Neumarkt Bhf.- Neumarkt Zentrum- Auer – Tramin und v.v.) und 121 (Neumarkt Bhf. – Neumarkt Zentrum – Laag – Salurn und v.v.) gelangt man nunmehr halbstündlich vom Zentrum Neumarkt zum Bahnhof Neumarkt und umgekehrt. Dies bedeutet, dass beinahe jeder Regionalzug nach Bozen bzw. nach Trient/Verona einen Anschlussbus bzw. einen Zubringerbus vorfindet.

Eine Erleichterung für alle Pendlerinnen und Pendler, die bisher in Bozen notgedrungen die Züge in der 36. Minute einer Stunde (z.B. 10:36 Uhr) nehmen mussten, um einen Busanschluss zu haben.

Nichts Neues bei den Zugverbindungen

Leider gibt es keine neuen Nachrichten bei den Zugverbindungen.

Noch immer bleibt das Unterland am Vormittag von der Landeshauptstadt und den Städten Trient und Verona komplett abgeschnitten. Zwischen 10:01 und 12:31 Uhr verkehren weiterhin keine Züge zwischen dem Unterland und Bozen. Umgekehrt verkehren keine Züge zwischen Bozen und dem Unterland (und damit auch keine zwischen dem Unterland und dem Trentino/Verona) in der Zeitspanne zwischen 09:06 und 11:36 Uhr. Auch am Nachmittag wird der Halbstundentakt nicht immer eingehalten.

Ein Missstand auf den die Grünen schon seit Jahren hinweisen der aber bei den zuständigen Ämtern auf taube Ohren stößt.

Florian Romagna, Grüne Gruppe Neumarkt.

BESCHLUSSANTRAG.

Das Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 befasst sich in Art. 29 und 30 mit der Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigung und mit der Zugänglichkeit der Dienste.

„Art. 29 (Zugänglichkeit)

  1. Menschen mit Behinderungen wird die Zugänglichkeit zu ihrem physischen Umfeld, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, im Einklang mit den geltenden EU-, Staats- und Landesbestimmungen gewährleistet.
  2. Die öffentlichen und privaten Körperschaften, welche öffentliche Dienste anbieten, machen die Informationen zugänglich und erleichtern die Kommunikation, indem sie für Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung Unterstützung anbieten und geeignete Technologien zur Verfügung stellen.
  3. Das Land fördert im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe d) im Rahmen seiner Zuständigkeiten den Zugang zu neuen Technologien und zu Informations- und Kommunikationssystemen.
  4. Das Land fördert die Sensibilisierung und Ausbildung des Personals sowie von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen im Bereich der Zugänglichkeit und der leicht verständlichen Kommunikation sowie der Verwendung von Hilfsmitteln verschiedener Art.
  5. Gesetze und weitere offizielle Dokumente, die Menschen mit Behinderungen besonders betreffen, werden auch in Leichter Sprache verfasst.
  6. Die Inklusion der gehörlosen und taubblinden Menschen wird auch durch die Unterstützung, Förderung und Verbreitung der Gebärdensprache und der taktilen Gebärdensprachen anerkannt.

Art. 30 (Mobilität)

  1. Das Land trifft wirksame Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit maximaler Inklusion und Eigenständigkeit zu gewährleisten, insbesondere durch:
    a) Zugang zu den Technologien und Hilfsmitteln im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe d),
    b) barrierenfreien Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln gemäß den geltenden EU-, Staats- und Landesbestimmungen,
    c) finanzielle Leistungen für den Ankauf und den Umbau von Privatkraftfahrzeugen,
    d) finanzielle Leistungen für die Beförderung und die Begleitung von Menschen mit Behinderungen,
    e) Schulungen der Fahrerinnen und Fahrer, der Begleitpersonen und der Menschen mit Behinderungen selbst über Mobilitätstechniken,
    f) Förderung von innovativen Projekten und von Mobilitätstraining, welche die Inklusion, die Eigenständigkeit und das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität vorantreiben.
  2. Menschen mit Behinderungen werden von ihrem Wohnort zu den Kindergärten und Schulen laut Artikel 6 Absatz 1 im Einklang mit den geltenden Landesbestimmungen folgendermaßen befördert und begleitet:
    a) mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern diese für die betreffende Person zugänglich sind, gegebenenfalls auch mit Begleitdienst,
    b) durch Beförderungsdienste für Schülerinnen und Schüler oder eigene, barrierefreie Beförderungsdienste, gegebenenfalls auch mit Begleitdienst,
    c) durch die Familie, die im Rahmen der finanziellen Leistungen laut Absatz 1 Buchstabe d) ein Kilometergeld beantragen kann.
  3. Menschen mit Behinderungen erreichen die teilstationären Sozialdienste selbstständig; sind sie nicht dazu in der Lage, erhalten sie ein spezifisches Training, das sie entsprechend vorbereitet. Sind sie auch danach nicht in der Lage, die Dienste selbstständig zu erreichen, so sorgen Familienangehörige für die Beförderung und Begleitung und können dafür im Rahmen der finanziellen Leistungen laut Absatz 1 Buchstabe d) ein Kilometergeld in Anspruch nehmen. Kann die Familie nach Vorlage einer entsprechenden Begründung nicht die Beförderung und die Begleitung übernehmen, sorgen die Sozialdienste dafür:
    a) durch Begleitdienst in den öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern diese für die betreffende Person zugänglich sind,
    b) durch die bestehenden Beförderungsdienste für Schülerinnen und Schüler laut Absatz 2 Buchstabe b), sofern Plätze verfügbar sind,
    c) durch eigene, barrierefreie Beförderungsdienste, die von den Trägerkörperschaften der Sozialdienste organisiert werden, bei Bedarf auch mit Begleitdienst.
  4. Für den Beförderungsdienst laut den Absätzen 2 und 3, der von geeigneten privaten, nicht gewinnorientierten Körperschaften durchgeführt wird, ist keine Ermächtigung zur Ausübung eines Mietwagendienstes mit Fahrer erforderlich.“
    Bei der Tagung des Südtiroler Monitoringausschusses am 18. Oktober 2019 wurde deutlich, dass viele dieser sehr fortschrittlich und ambitioniert formulierten Ziele noch nicht umgesetzt sind. Viele Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten oder besonderen Bedürfnissen sind in ihrem Alltag mit vielerlei weiterhin bestehenden Barrieren konfrontiert – und werden dadurch in ihrem Recht auf freie und autonome Bewegung eingeschränkt, ja behindert. Dabei ist es besonders wichtig, dass Menschen sich OHNE HILFE bewegen können, das muss das Ziel sein. Ansonsten sind Menschen mit Beeinträchtigungen immer auf die Verfügbarkeit von Begleitpersonen angewiesen, die für die nicht vorhandenen Dienste einspringen. Es muss klar sein, dass das „Defizit“ nicht bei den Betroffenen liegt, sondern bei den Diensten.

In diesem Sinne machen die Betroffenen unter anderem darauf aufmerksam

  • dass die Durchsagen in den Bussen oft nicht verstanden werden
  • dass es an akustischen und visuellen Signalen fehlt und dass es deren Wiederholung bräuchte
  • dass weiterhin vielerorts Rampen für den Einstieg mit Rollstuhl fehlen
  • dass die Schalter an den Bahnhöfen für Rollstuhlfahrende zu hoch sind
  • dass sie bestimmte Bahnhöfe oder Züge (Trenitalia) nur nach 12-stündiger Voranmeldung nutzen können
  • dass öffentliche Toiletten – sofern überhaupt vorhanden – vielfach noch nicht barrierefrei sind
  • dass sie immer wieder in Kontakt mit ÖPNV-Personal kommen, die offensichtlich nicht geschult sind auf den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung
  • dass sie für die Freizeitgestaltung auf teuren Privattransport zurückgreifen müssen
  • dass Fahrpläne und Information im öffentlichen Raum nur schwer verständlich und/oder lesbar sind, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
  • dass einige Bahnhöfe in Südtirol immer noch nicht barrierefrei erreichbar sind (Beispiel Bahnhof Sterzing)
  • dass es für Menschen mit Lernschwierigkeiten Angebote für Mobilitätstraining braucht

All diese Problematiken, die nur einen Teil der Schwierigkeiten wiedergeben, mit denen Menschen mit Beeinträchtigung – aber nicht nur: denken wir an SeniorInnen, Eltern mit Kinderwagen, etc. – tagtäglich konfrontiert sind, zeigen auf, dass ein verstärkter Handlungsbedarf gegeben ist.
Dies auch auf der Grundlage des Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention, der u.a. „das Recht von behinderten Menschen an[erkennt], (…) geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und ‑systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereit gestellt werden, zu gewährleisten.“

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung:

  1. Alle Busse und Züge, die den öffentlichen Personentransport gewährleisten, sowie Bahnhöfe und Bushaltestellen nach dem „2-Sinne-Prinzip“ umzurüsten. Nach diesem Prinzip müssen mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden. Dadurch wird eine große Anzahl von Personen auch sicher von den Informationen über Haltestellen, Verspätungen etc. erreicht.
  2. Die Anstrengungen für die barrierefreie Nutzung des ÖPNV zu intensivieren, damit sämtliche Busse mit Rampen ausgestattet und alle Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden. Zu diesem Zwecke in Verhandlungen mit Trenitalia bzw. mit RFI zu treten.
  3. Mit Trenitalia zu verhandeln, damit der Zugang zu den Trenitaliazügen und Bahnhöfen auch ohne Voranmeldung möglich gemacht wird.
  4. Die Fahrerinnen und Fahrer des ÖPNV verstärkt auf den Umgang mit Menschen mit diversen Beeinträchtigungen zu sensibilisieren und zu schulen.
  5. Unterstützend einzuwirken, damit ein leistbarer Privattransport in Anspruch genommen werden kann. (am Vorbild des Best-Practice-Beispiels muoverSI aus Trient)
  6. Die Fahrpläne und jegliche Information über den ÖPNV in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.
  7. Eine App zu entwickeln, in dem die Mobilitätsinfo in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt und an die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung angepasst wird.
  8. Ein System zu entwickeln, mit dem Gehörlosen die Möglichkeit gegeben wird, in Gebärdensprache mit der Mobilitätszentrale zu kommunizieren. Ein Modell hierfür könnte der Service „SQAT“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bieten, bei dem gehörlose Nutzer und Nutzerinnen per Webcam eine Anfrage in Gebärdensprache als Video aufnehmen und darauf eine Antwort in Gebärdensprache erhalten.
  9. Für die Toiletten in den Bahnhöfen und bei Haltestellen den „Euroschlüssel“ zur Verfügung zu stellen. Der Euroschlüssel ist ein in vielen Ländern eingeführtes Schließsystem, welches körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen. Er passt in ganz Europa in insgesamt 12.000 Schlösser. (Info: Wikipedia)

Hier der Beschlussantrag in  Leichter Sprache, übersetzt vom Büro „okay“ der Lebenshilfe.

Bozen, 07.11.2019

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler