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ReligionenDialogIslamistische Terrorzelle in Meran: Anerkennung für sorgsame Polizeiarbeit, Nein zu Generalverdächtigungen und politischer Ausschlachtung.
Die Aushebung und Verhaftung einer Zelle mutmaßlicher islamistischer Terroristen in Meran ist in erster Linie ein Erfolg sorgsamer Polizeiarbeit und rechtsstaatlicher Wachsamkeit. Zugleich ist die erschreckende Bestätigung, dass Südtirol keine Insel der Seligen ist, sondern wie alle anderen Länder Teil einer globalisierten Welt ist.
Die Sogwirkung islamistischer Aktionen und des IS-Staates ist durch die Verhaftung nun leider auch bei uns sichtbar geworden. Sie bleibt bisher in Europa ein überschaubares Minderheitenphänomen. Die Polizeikräfte haben deutlich gemacht, dass für unser Land und seine BürgerInnen keine Gefahr bestanden hat – unser Land war ideale Tarnung, nicht Operationsgebiet.
Die Präsenz potenzieller Terroristen ist für manche politischen Kräfte willkommener Anlass, um die in Südtirol lebenden Muslime unter Generalverdacht zu stellen und ihre Religion zu diffamieren. Dabei haben sich religiöse Vertreter unmittelbar nach Festnahme von der islamistischen Terrorszene in aller Schärfe distanziert. Dies ist sehr begrüßenswert und bestätigt ein weiteres Mal, wie sehr der Islam und sein Ansehen unter dem Islamismus leiden.
Die Grünen Südtirols lehnen jeden Generalverdacht gegen friedliche MitbürgerInnen islamischen Glaubens und Panikmache ab. Wir begrüßen erhöhte Wachsamkeit und sorgsame, rechtsstaatlich gesicherte Polizeiarbeit. Wichtiger denn je aber sind der Dialog, die Inklusionsmaßnahmen und die Förderung guten Zusammenlebens der Religionen in Südtirol.
Landtagsabgeordneten
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba
BZ, 13.11.2015

bolzanogrigiaGanz deutlich war es gestern im Bozner Gemeinderat zu spüren: Es gab keine Gewinner. Alle haben verloren. Der Bürgermeister hatte sich davongemacht. Er hatte nicht einmal den Mut, sich dem Gemeinderat zu stellen, bevor er ging.
Wir verurteilen diesen Schritt auf das Schärfste.
Den Preis dafür wird die Stadt Bozen und ihr demokratisches Leben zu zahlen haben.
Als Grüne sind wir konsterniert, auch weil wir uns eingesetzt hatten, um eine seriöse Führung der Gemeinde und des Gemeinwesens zu ermöglichen.
Noch schwerwiegender als der Rücktritt des Bürgermeisters ist allerdings, wie die demokratischen Entscheidungen im Hinblick auf das Benko-Projekt übergangen wurden. Wiegt der Schritt des Ex-Bürgermeisters schon schwer, so ist das Unterzeichnen der Einberufung der Dienststellenkonferenz für das „Benko-bis“-Projekt seitens des Landeshauptmanns noch unverständlicher und unverzeihlicher. War Kompatscher nicht als Verteidiger der Gemeindeautonomie angetreten? Haben wir ihn nicht immer wieder für die Gemeinderäte sprechen hören?
Nun ist die Entscheidung des Bozner Gemeinderates sowohl dem vormaligen Ersten Bürger als auch dem LH Kompatscher gänzlich egal.
Zwischen Bozen und Benko haben sie sich für Benko entschieden.
Und nicht nur das: Wir sehen hinter dieser Aktion den Willen Kompatschers, die Stadt Bozen kommissarisch vom Palais Widmann aus zu verwalten – schließlich geht es um gar einige große Entscheidungen in nächster Zeit, vom Müllverbrennungsofen über den Flughafen, die Fusion AEW-SEL und die A22 bis hin zum Benko-Projekt.
Nach Spagnollis Adieu werden wir also Kommissar Kompatscher begrüßen dürfen.
In diesem Augenblick der Ungewissheit werden wir Grünen mit politischer Intelligenz und Ernsthaftigkeit alles dafür tun, damit die demokratische Vertretung und Eigenständigkeit der Stadt gewährt bleibt – sie (aus)verkaufen kann keine Alternative sein.
Tobias Planer und Maria Laura Lorenzini, Grüne GemeinderätInnen in Bozen
Brigitte Foppa und Giorgio Zanvettor, Co-Landesvorsitzende
Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss, Grüne Landtagsfraktion.

Siamo Merano
Der sensationelle Wahlsieg von Paul Rösch mit der Liste Rösch/Grüne markiert eine echte Zeitenwende. Sie zeigt auf, dass auch in Südtirol ein
demokratischer Wechsel möglich ist – und dass altgewohnte Machtspiele nicht immer den erwarteten Effekt erzielen.
Die WählerInnen haben bewiesen, dass sie selbstständig die Wahl treffen und auch einmal Bestehendes über den Haufen werfen können. Der unbeirrt positive
und konstruktive Kurs von Paul Rösch, seine Bürgernähe und seine unarrogantes und wertschätzendes Auftreten in der Vorwahlzeit wurden honoriert, ebenso wie die Listenverbindung seiner Bürgerliste mit den Grünen und mit Cristina Kury.
Wir freuen uns über dieses Ergebnis und beglückwünschen uns mit Paul Rösch.
Wir vertrauen auf sein Zusammenführungsgeschick und sind gespannt darauf, welche neuen Szenarien sich in der Passerstadt ergeben werden. Unberührt wird das Land vom Rösch’schen Rüttler nicht bleiben.
Brigitte Foppa & Giorgio Zanvettor
Co-Vorsitzende Verdi Grüne Vërc
Bozen, den 24. Mai 2015

RegioNeLiveDer Regionalrat hat es heute mit großer Mehrheit abgelehnt, den grünen Beschlussantrag zum „Panaschieren und Kumulieren“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu nehmen. Der Vorschlag sieht vor, das Wahlgesetz für die Gemeinden unter 15.000 EinwohnerInnen abzuändern und das Vergeben von listenübergreifenden Vorzugsstimmen („Panaschieren“) vorzusehen.
Es hätte aus unserer Sicht eine notwendige erste Reaktion auf die Wahl- und Parteienmüdigkeit sein können, die sich in den Gemeindewahlen am 10. Mai so deutlich ausgedrückt hat.
Wir werden das Thema weiterhin wach halten und den Vorschlag in einem Gesetzentwurf weiter ausbauen.
Hier finden Sie den von uns eingereichten Beschlussantrag.
Regionalratsabgeordnete/Consiglieri regionali
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Trento, 20.5.2015

ElezioniComunali_GemeindewahlenAnnahme demokratischer Entscheidungen fällt schwer.
Im Hochpustertal, namentlich in Innichen und Toblach, sträubt sich die Mehrheitspartei, die in beiden Gemeinden das Bürgermeisteramt verloren hat, nach Kräften gegen eine Koalition mit den siegreichen Gruppierungen: In Innichen sperrt sie sich gegen eine Koalition mit der siegreichen Bürgerliste von Bürgermeisterin Rosmarie Burgmann, in Toblach will sie die Mehrheit allein mit der Liste des Bürgermeisters stellen, obwohl BM Guido Bocher eine Allparteien-Koalition wünscht.
Solch stures Beharren auf eigenen Positionen macht deutlich, dass die örtlichen SVP-Vertreter die Lektion, den Willen der Bürgerschaft mit „Demut“ (ein Lieblingsbegriff von Obmann Achammer“) zur Kenntnis zu nehmen, noch nicht begriffen hat. Dies gilt auch für Meran, wo aber Bürgerinnen und Bürger am kommenden Wahlsonntag der bisherigen Mehrheit eine Lehrstunde in Sachen Demokratie erteilen werden.
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
BZ, 18.5.2015

ItalicumDer Südtiroler Grünenvertreter im Parlament, Florian Kronbichler, hat zusammen mit der gesamten Opposition und einer Minderheit der Regierungspartei PD dem neuen Wahlgesetz „Italicum“ seine Zustimmung verweigert. Dieses Gesetz für die Wahl des künftigen Parlaments ist inakzeptabel, weil es nicht die Demokratie im Sinn hat, sondern die Zementierung der momentan herrschenden Machtverhältnisse: auf gesamtstaatlicher Ebene das System Renzi, in der Region Trentino-Südtirol die Zweckehe SVP-PD.
Der PD hat der SVP innerhalb des Wahlgesetzes ein Sonderwahlgesetz zugestanden, das ihr de facto alle in Südtirol zu vergebenden Parlamentssitze reserviert. Der Preis dafür ist: ewige Treue dem Partito democratico. Das Gesetz ist der SVP so unverschämt auf den Leib geschneidert, dass diese drei der vier Südtiroler Einpersonen-Wahlkreise für sich selber vorbehält; den vierten, den Wahlkreis Bozen-Leifers, der den Italienern gehört, wird die SVP mit ihrem Stimmengewicht entscheidend mitbestimmen. Es wird wohl ein italienischsprachiger Abgeordneter werden, aber immer ein italienischer von SVPs Gnaden. Welche negativen Auswirkungen eine solche ethnopolitische Bevormundung auf das friedliche Zusammenleben im Land hat, ist in Vergangenheit hinlänglich bewiesen worden und trägt den Namen „disagio degli italiani“.
Durch ein nicht anders als hinterhältig zu nennendes Verrechnungssystem wird sich die SVP über das Proporz-Wahlsystem auch noch jenen letzten, fünften, Sitz holen, der nach dem Geist des Gesetzes und den Erklärungen von SVP und PD eigentlich der politischen Minderheit zustünde. Einen „Betriebsunfall“ wie die Wahl des Grünen-SEL-Abgeordneten für die laufende Legislatur darf es offenbar nicht noch einmal geben.
Das für Südtirol ausgeklügelte Wahlrecht ist so parteiisch, dass selbst Regionen-Staatssekretär Gianclaudio Bressa, der den Handel mit der SVP erledigt hat, es nicht mehr technisch zu verteidigen vermochte, und das Gespräch mit dem Abgeordneten Kronbichler abbrach mit dem Hinweis: „Florian, devi accettare che sono anche politico“.
Anche politico. Will heißen: Parteikalkül ergeht vor Recht und Billigkeit. Das Wahlgesetz „Italicum“ ist auf Südtirol bezogen ein Kuhhandel zwischen Partito Democratico und Südtiroler Volkspartei und einer auf Frieden und Demokratie ausgerichteten Autonomiepolitik nicht würdig.
Florian Kronbichler, Kammerabgeordneter
Brigitte Foppa, Co-Sprecherin Verdi-Grüne-Verc, Regionalrats- und Landtagsabgeordnete
Giorgio Zanvettor, Co-Sprecher Verdi-Grüne-Verc
Riccardo Dello Sbarba, Landtags- und Regionalratsabgeordneter
Hans Heiss, Regionalrats- und Landtagsabgeordneter
Bozen, 5.5.2015

BuonaScuolaMinisterpräsident Matteo Renzi stattet Bozen und Trento genau am Tag des Generalstreiks der Schule einen Besuch ab. Lehrerinnen und Lehrer protestieren gegen das Gesetz „buona scuola“, das mitnichten „gut“ zu heißen ist.
Die Grünen stehen auf Seiten der Lehrerinnen und Lehrer, der Jugendlichen und Familien, die sich eine öffentliche, demokratische und qualitativ hochwertige Schule wünschen. 
Wir fordern die Regierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und sich einer vertieften Auseinandersetzung mit Lehrpersonal und Jugendlichen zu öffnen, um eine gemeinsam getragene Reform zu ermöglichen.
Sollte das Gesetz von Renzi nicht geändert werden, plädieren die Grünen dafür, dass Südtirol seine autonomen Kompetenzen wahrnimmt und nur die positiven Aspekte des Gesetzes anwendet und  die Maßnahmen, die der Schule, ihrer Autonomie und ihrer Qualität schaden, nicht annimmt.

Als negativ bewerten wir insbesondere folgende Aspekte des Gesetzes:

  • Die einseitige gesetzliche Festlegung von wichtigen Verhandlungspunkten, die eigentlich mittels demokratisch verhandelter Verträge zu regeln sind. Dieser Ausschluss des gewerkschaftlichen Verfahrens in wichtigen Bereichen eines Gesetzes erinnert stark an das Vorgehen der Landesregierung beim Personalgesetz, das wir Grüne diese Woche im Landtag mit unseren Anträgen zu ändern versuchen.
  • Die ausbleibende Einstellung von Hunderttausenden prekär angestellter Lehrkräfte, die nach vielen Arbeitsjahren keine Festanstellung erhalten, sondern die Kündigung riskieren.
  • Die hohe Anzahl von Ermächtigungen, mit denen das Gesetz grundlegende Punkte der Schulreform komplett der Regierung überlässt.
  • Die Berufung, die Bewertung und sogar Teile des Gehalts der Lehrpersonen werden dem Ermessen der SchulamtsleiterInnen überantwortet, entgegen den Prinzipien von Transparenz, Demokratie und der guten Verwaltungspraxis.
  • In der Schule nach dem Modell Renzi wird die zentrale Rolle der Schulgemeinschaft aus SchülerInnen und Lehrpersonal vom Zentralismus der Schulbehörden abgelöst, durch ein fragwürdiges Modell von Schule als Unternehmen und Kompetenzzentrum.

Die Grünen bekunden ihre Solidarität mit den Streikenden, die sich heute für eine demokratische und qualitativ hochwertige öffentliche Schule einsetzen.
BZ, 05.05.2015
Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hans Heiss

Pressekonferenz PersonalgesetzDer grüne Minderheitenbericht zum LGE 34/15
Breit diskutiert?
In dieser Woche werden die insgesamt 53 Artikel des neuen Personalgesetzes im Landtag diskutiert. Der Vorsatz war gewesen, das Gesetz im Vorfeld „breit“ zu diskutieren.
Es gab einige Treffen der Landesregierung mit den Gewerkschaften (3 laut Gewerkschaften, „Dutzende“ laut Landesrätin) und, buchstäblich im letzten Moment, eine Anhörung der Landtagskommission. Das Personal des Landes wurde – in allgemeiner Unzufriedenheit – verständigt. Der von der Landesrätin geleitete Familienbeirat wurde mit dem Gesetz befasst und gab ein positives Gutachten (!). Für die Kommission gab es einen Vorab-Informationstermin, bei dem insbesondere das ausgeprägt positive Selbstbild der Personalabteilung verifiziert werden konnte.
Ziel erreicht?
Welches Ziel, möchte man fragen?
Allgemein (und auch von uns Grünen) wird die Absicht gutgeheißen, dass die Gesetzeslage gebündelt wird und eine Art Einheitstext entsteht.
Große Teile des Personalgesetzes übernehmen aber nicht nur Gesetzesbestimmungen, sondern auch vertraglich errungene Übereinkünfte wie den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) oder die Disziplinarordnung. Diese Vertragstexte erhalten damit Gesetzesstatus und sind in Zukunft auch nur auf dem Gesetzeswege abänderbar. Der Arbeitgeber Land greift einseitig in eine Materie ein, die bilateral vertraglich zu regeln ist – das kann er nur tun, weil er Arbeitgeber und Gesetzgeber zugleich ist.
Dass die Gewerkschaften diese Vorgangsweise einhellig und einstimmig verurteilen, liegt auf der Hand – zumal an einigen Stellen des Gesetzes auch schon Änderungen am BÜKV vorgenommen wurden. Ohne Zustimmung der Gewerkschaften, wohlgemerkt.
Abgesehen von diesem inakzeptablen Eingriff, ist keine klare Zielrichtung erkennbar. Was das Gesetz erreichen will, wird weder aus dem Text selber noch aus dem Begleitbericht sichtbar. Dort wird zwar auf den nötigen Erneuerungsprozess der Verwaltung hingewiesen (auch die Landesrätin selbst spricht in den Stellungnahmen immer davon, dass die Verwaltung „zukunftsfit“ gemacht werden müsse) – woraus aber diese Erneuerung ersprießen soll, geht aus dem Gesetz nicht klar hervor.
Pressekonferenz Personalgesetz 2Die 7 Hauptkritikpunkte –
und die entsprechenden grünen Verbesserungsvorschläge:

  1. Verletzung der Kollektivvertragsebene
    s. oben.
    Wir haben Streichungsanträge für alle Artikel, die auf Kollektivvertragsebene verhandelt werden müssen, insbesondere was die gewerkschaftlichen Rechte, die Disziplinarordnung und den Verhaltenskodex betrifft, vorgelegt.
  2. Mobilität der Bediensteten
    Die Verlängerung der möglichen Anfahrtsstrecke zur Arbeit um ganze 50 km (!) ist ein gravierender Eingriff in den Arbeitsalltag, insbesondere für Frauen, die oft einen eh schon eng gesteckten Tagesstundenplan haben. Die vielen Versprechungen der Landesregierung zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf werden durch die vorgesehene Maßnahme Lügen gestraft und die von Josef Noggler eingebrachte Änderung ist nur ein Palliativ, außerdem mit schwieriger Handhabe.
    Wir fordern die Streichung dieses Artikels oder zumindest eine Milderung, allermindestens die Anwendung nur auf Vollzeitstellen.
  3. Freistellungen für politisches Mandat: Die Tatsache, dass GemeinderätInnen in Zukunft keine Zeit mehr für die Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen beanspruchen können, ist eine nicht annehmbare Abstrafung der demokratischen Arbeit von GemeinderätInnen. Gute Gemeinderatsarbeit braucht Zeit und Vertiefung, nicht nur aber vor allem auch in der Opposition. Die Vermutung liegt nahe, dass man gerade hier Potenzial zunichte machen will. Keine guten Aussichten für die Gemeindewahlen 2015!
    Wir fordern die Beibehaltung der Freistellung, damit zumindest die Landesangestellten die Arbeit im Gemeinderat auch in Zukunft ernst nehmen können. In einer vorgelegten Minimalforderung schlagen wir zumindest einen Halbtag Freistellung pro Gemeinderatswoche vor. Wenn auch das nicht angenommen wird, werden die Gemeinderäte in absehbarer Zeit ein Reservat von Begüterten, RentnerInnen und/oder nicht vorbereiteten MitläuferInnen werden.
  4. Das Recht auf Weiterbildung muss weiterhin gesichert bleiben und nicht nur als allgemeiner Wert im Gesetz ein Alibidasein fristen.
  5. Dass die Nebentätigkeiten der Landesangestellten freier und unbürokratischer gehandhabt werden, begrüßen wir. Nicht einverstanden sind wir mit der Tatsache, dass nur die Nebentätigkeit in der Landwirtschaft wirklich „frei“ ist.
    Wir fordern hier, dass Pflege, kulturelle und soziale Tätigkeiten sowie allgemeine Dienstleistungen der Landwirtschaft gleichgestellt werden. Die privilegierte Stellung der Landwirtschaft ist aus heutiger Sicht überholt.
  6. Die alte Krankheit der Ad-Hoc-Bestimmungen scheint auch in der Ära der neuen Landesregierung noch nicht ganz ausgemerzt zu sein: Sowohl bei der Weiterbeschäftigung der Landesangestellten im Ruhestand als auch bei einem dubiosen „Sanierungsversuch“ der PflegedienstleiterInnen in der Sanität besteht der Verdacht, dass es hier um ganz bestimmte Personen geht, für die Artikel maßgeschneidert werden. Dasselbe galt für die FahrerInnen, persönliche MitarbeiterInnen und „PrivatjournalistInnen“ der Landesregierung. Die Nicht-Opportunität dieses letzten Punktes wurde von der Landesregierung selbst eingesehen und der berüchtigte Artikel 11 wurde gestrichen.
  7. Indes erstaunt der billige Trick, mit dem auf die Proteste zur Finanzbestimmung reagiert wurde. Angestellte und Gewerkschaften protestierten dagegen, dass Mehrkosten von 1,5 Millionen (wie schon 2012 vorgesehen) direkt beim Personal eingespart werden. Nun wurde der Artikel umformuliert und es werden nur mehr die Nummern der Landeshaushaltskapitel angeführt, mit denen die Finanzierung erfolgen soll. Es sind – wie zu erwarten war – die Personalkapitel. Und für die Zukunft verweist man allgemein auf das jährliche Finanzgesetz – folglich keine Sicherheit, dass am Ende nicht wieder ins Personal investiert wird, indem… beim Personal gespart wird.

Nicht alles ist zu verteufeln. Generationenpakt, Aufnahme von Menschen mit Beeinträchtigung, die Vereinfachung bei Nebentätigkeiten sind zu begrüßen. Schließlich hat auch die Arbeit im Gesetzgebungsausschuss ein paar Verbesserungen hat die gebracht, etwa

  • a) die leistungsbezogene Entlohnung: Die transparente Handhabung der Leistungsprämien wurde auf unseren Vorschlag ins Gesetz aufgenommen. Das ist sehr wichtig, damit das Leistungsprämienprinzip nicht zum Machtinstrument verkommt.
  • b) Der fast schon zu Heiterkeit Anlass gebende Passus, nach dem die Landesangestellten das Aktienvermögen „ihrer Verwandten“ offen legen müssen, wurde gestrichen.

Fazit
Es gäbe aber noch Vieles zu verbessern. Insbesondere hätte man den Anlass nutzen könne, um tatsächlich eine Richtung vorzugeben, in der sich die Personalgestaltung des Landes entwickeln soll. Man hätte klare Aussagen machen und eine Gesamtvision liefern können.
So bleiben die Grundfragen aber offen: Wird man in der Landesverwaltung künftig besser arbeiten? Wird der Führungsapparat des Großbetriebes Land effizienter? Wird es weniger Doppelungen und Abgrenzungsunklarheiten geben? Kann im Land ergebnisorientierter und partizipativer gearbeitet werden? Werden die Sozialpartner einen ausgewogenen und korrekten Umgang miteinander pflegen können? Die Landesverwaltung der Zukunft ist aus diesem Gesetz eindeutig nicht herauslesbar. Eher schon verbleibt der Eindruck, dass dieses Gesetz nicht am Anfang einer neuen Ära steht, sondern dem Geiste der Vergangenheit entspricht.
Dass dieser hiermit einen Abschluss findet, sozusagen seinen Dienst quittiert – oder ob er weiterhin wirk- und spürsam sein wird, das wird sich in den nächsten Gesetzen zum Personal und zur Verwaltungsreform zeigen.
Daran werden wir dann auch reell messen können, ob die angekündigte „Zukunftsfitness“ erreicht wird. Das wäre ja tatsächlich ein schönes Ziel.
Bozen, 4. Mai 2015
L.-Abg. Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

DSC_0067Gestern Abend hat der Landtag das Gesetz zum Autonomiekonvent verabschiedet. Es wurde von SVP und PD eingebracht. SVP und PD haben als einzige dafür gestimmt. Obwohl wir Grüne dem Konventgedanken positiv gegenüberstehen (nicht umsonst hatten wir ja zwei Monate vor der SVP einen ausgefeilten Gesetzentwurf dazu eingereicht), enttäuscht uns die erlebte Vorgangsweise zutiefst. Denn die Einberufung eines Konvents verlangt eine entsprechende politische Kultur. Partizipation erfordert von den PolitikerInnen neue Kompetenzen, die von altgewohnten Machtspielen und dem Prinzip des Do-ut-des abrücken. An ihrer Stelle braucht Partizipation die Haltung des Zuhörens, Achtung gegenüber der Meinung anderer, das Bewusstsein, dass die Vorstellungen der anderen auch geeigneter sein könnten als die eigenen. Die Behandlung des Konventgesetzes war somit ein Testlauf, um zu prüfen, ob dieser neue Geist tatsächlich Einzug gehalten hat.
Davon war leider nichts zu spüren, nicht ein laues Lüftchen wehte, geschweige ein neuer Wind.
Abänderungsanträge der Opposition wurden wie gewohnt abgewiesen, zum Teil nicht einmal zur Kenntnis genommen. Es gab keine Signale, dass man auch gemeinsam neue Ideen entwickeln oder zumindest jene der anderen abwägen könnte. Die Mehrheit war nicht einmal in der Lage, die eigenen Mängel und Fehler beim Schreiben des Gesetzes auf Vorschlag der Minderheit konsequent zu korrigieren. Bürgerbeteiligung bleibt Nebensache: Die 8 BürgerInnen werden im Konvent einer Übermacht von drei Viertel von politisch Ernannten gegenüberstehen. Zielsetzung, Arbeitsweise und Konventsleitung bleiben undeutlich. Frauen haben nicht einmal sprachlich einen Platz im Gesetz gefunden und die Debatte dazu war wahrhaft beschämend.
Unter solchen Bedingungen war es abzusehen, dass das Gesetz eine Kreatur der Mehrheit blieb. Alle schlechten Erwartungen und Voraussetzungen sind damit eingetreten. Die Zeit einer Autonomie der Bürgerinnen und Bürger und der pluralistischen Vielfalt wird noch auf sich warten lassen.
Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 18. April 2015

2014 10 16 PressekonferenzKonvent-ConvenzioneLandtagsdebatte als Prüfstein für das Konventsgesetz.
In dieser Woche entscheidet der Landtag über das Gesetz zum Autonomiekonvent. An sich ein historischer Moment, der den Beginn einer neuen Epoche der Autonomie bedeuten könnte. Auftakt einer neuen Zeit, in der große Veränderungen nicht mehr in den Machtzentralen hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden, sondern in der Bürgerinnen und Bürger als ExpertInnen ihres Territoriums auftreten. Folglich sollten sie in den Entscheidungen über die Zukunft unseres Landes eine wesentliche Rolle spielen.
Zum Autonomiekonvent liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Im Oktober 2014 haben wir Grünen unseren Entwurf vorgelegt, im Dezember folgte dann jener von SVP-PD. Beide stützen sich auf Konzeptvorschläge des Netzwerks Partizipation und schlagen eine Konventsversammlung vor, die aus Vertretern der Repräsentationsdemokratie, aus Fachleuten und einer BürgerInnenvertretung besteht. Der SVP-Entwurf ist weniger detailliert als unserer, zumal die Bürgervertretung auf ein Mindestmaß zusammengestutzt ist.
Unser Entwurf hat es aber – ganz nach „altem“ SVP-Stil – nicht einmal in die Artikeldebatte des Gesetzgebungsausschusses geschafft und wurde von der Mehrheit abgelehnt. Nun wollen wir in der Landtagsdebatte prüfen, wie ernst es die Mehrheit mit der „breiten Einbeziehung“ und dem „partizipativen Ansatz“ meint. Es wird einige gute Testanlässe geben:

  1. Wir schlagen vor, dass beide Gesetzentwürfe (Foppa/Heiss/Dello Sbarba und Steger/Bizzo) gemeinsam diskutiert werden. In einem echten „offenen“ Ansatz würde man aus beiden Vorlagen das Beste herausholen und das bestmögliche Gesetz machen. Bisher freilich haben wir jegliches Entgegenkommen vermisst.
  2. Um das SVP-PD-Gesetz in jedem Fall zu verbessern, haben wir 51 Änderungsanträge vorbereitet. Etwa die Hälfte sind sprachliche Änderungen, da die weibliche Vertretung der BürgerInnenschaft völlig vergessen wurde. Wir hoffen sehr, dass die sprachlichen Anträge gesamtheitlich übernommen werden.
  3. Eine zweite Reihe von Änderungsanträgen sucht Defizite und Mängel des SVP-Gesetzes zu bereinigen. Denn darin fehlen etwa die Zielsetzung und die Festlegung des anzustrebenden Enddokuments: Wir schlagen vor, beides klar zu definieren („Ziel des Konvents ist die Reform des Autonomiestatuts. Seine Aufgaben bestehen daher in der Ausforschung und Neudefinition jener Themen des Zusammenlebens innerhalb des Landes Südtirol oder einzelner seiner Gebiete, der Region Trentino-Südtirol, der Europaregion Tirol, der Republik Italien und der internationalen Gemeinschaft, welche durch das Autonomiestatut nicht mehr zeitgemäß geregelt sind. Der Konvent bietet den Raum, alle Themen zu bearbeiten, die in diesem Zusammenhang zur Sprache kommen. Zu diesen Sachverhalten erarbeitet der Konvent Lösungen, die das derzeitige Autonomiestatut ergänzen oder auch in Teilen ersetzen können.“ bzw. „Am Ende der Konventtätigkeit steht als Abschlussdokument ein Gesetzentwurf zur Abänderung des Autonomiestatus, der sich aus einer Einführung und Artikeln zusammensetzt und der dem Südtiroler Landtag vorgelegt wird. Dieser stimmt nach den Vorgaben, die sich aus Art. 103 des Autonomiestatuts ergeben, darüber ab.“). Die schwammige Formulierung im SVP-Entwurf ist hingegen als Auftrag an den Konvent einfach nicht ernst zu nehmen.
  4. Weitere Änderungsanträge betreffen die Zusammensetzung der Konventsversammlung. Wir schlagen vor, den Anteil der BürgerInnen zu verdoppeln und jenen der BerufspolitikerInnen zu verringern. Außerdem halten wir die Vertretung der Gemeinden aller Sprachgruppen oder der Europaregion für wichtiger als Unternehmens- und Gewerkschaftsvertretungen, die ja auch nur einen Teil der arbeitenden Bevölkerung darstellen. Darüber hinaus muss eine gerechte, verhältnismäßige Zusammensetzung hinsichtlich der Geschlechter- und Sprachgruppenvertretung sichergestellt werden.
  5. Schließlich kritisieren wir die Arbeitsweise des Konvents, die im SVP/PD-Entwurf nur andeutungsweise geregelt ist und viele Probleme offen lässt. Unser Entwurf bietet hier gute Ansätze, deren Annahme sinnvoll wäre. In jedem Fall aber ist es notwendig, mit Livestream und Online-Bereitstellung der im Konvent erstellten Dokumente mehr Transparenz zu schaffen, Öffentlichkeitsarbeit und Information zu leisten, die Verbindung zum Trentino herzustellen und schließlich für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Konventstätigkeit zu sorgen.

Falls die Mehrheit in den genannten 5 Punkten Öffnung und Entgegenkommen zeigt, werden wir im Sinne konstruktiver Zusammenarbeit den Gesetzentwurf SVP-PD unterstützen. Wenn hingegen Machtgehabe und Muskelspiele überwiegen, werden wir nicht für den Entwurf stimmen. Diese Konventsdebatte bietet der Mehrheit also die Chance, zu zeigen, wie echt die Bereitschaft ist, alte Muster zu überwinden und ganz Neues zu wagen.
Dieses Neue, ein wahrer Autonomiekonvent, wird jedoch nur dann entstehen, wenn er von Beginn an von einer breiten politischen Mehrheit, die über die Regierungsparteien hinausgeht, getragen wird. Bleibt das Projekt auf die politische Mehrheit beschränkt, ist der Weg zu einem erfolgreichen Konvent von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
BZ, 14.04.2015