MareNostrumDer Begehrensantrag an das römische Parlament und die Regierung wurde heute mit 33 Stimmen vom Regionalrat genehmigt.
Massengrab Mittelmeer: Zur Rettung von Flüchtlingen auf See sollte die Operation „Mare Nostrum“ dringend wieder aufgenommen werden.
Seit 2013 haben die Flüchtlingswellen über das Mittelmeer sprunghaft zugenommen, verursacht durch das Ende des „Arabischen Frühlings“, die Krise in Lybien, am Horn von Afrika und den Bürgerkrieg in Syrien, wo die Regierung Bashir-al-Assad hauptverantwortlich ist für den Tod von inzwischen über 220.000 syrischen Männern, Frauen und Kindern. Schließlich treibt im Nahen Osten auch das brutale IS-Terrorregime zahlreiche Menschen in die Flucht.
Die Folge all dieser katastrophalen Entwicklungen ist die Flucht von Millionen Menschen, die vor allem die Türkei, Libanon und Jordanien erreicht, aber auch über das Mittelmeer das europäische Festland anpeilt. Ein vorläufiges Hauptziel der Fluchtbewegung ist Italien, das 2014 von rund 200.000 Flüchtlingen erreicht wurde, wovon allerdings nur 37.000 registriert worden sind; der Rest hält sich illegal im Lande auf. Die Mehrzahl der gelandeten Flüchtlinge hat – ohne in Italien registriert zu werden – Zentral- und Nordeuropa erreicht, wo allein Österreich 2014 rund 30.000 Flüchtlinge neu registriert hat.
Die Flucht aus Afrika vollzieht sich häufig zu Schiff, wobei Schlepperbanden oft die aus Lybien oder Ägypten starten Frachter mit Menschen überladen, sie mit zu wenig Treibstoff oder Nahrung ausstatten, sodass Schiffskatastrophen die oft unweigerliche Folge sind. Der jüngste Untergang eines heillos überladenen Frachters hat angeblich 900 Todesopfer gefordert, ohne dass über Empörung und Entsetzen hinaus wirkungsvolle Maßnahmen zur Besserung der Situation gesetzt wurden.
Ein humanitärer Einsatz von großer Wirkung war die von Mitte Oktober 2013 bis 31.10.2014 angesetzte Aktion „Mare Nostrum“, mit der die italienische Regierung Letta nach dem Untergang von nahezu 350 Menschen vor Lampedusa beschloss, die Marine zu weiträumigen Rettungsaktionen einzusetzen. „Mare Nostrum“ hat nachweislich viele Tausende Menschen aus Seenot gerettet und manche von ihnen damit vor sicherem Tod bewahrt, die weltweit gerühmte Aktion wurde allerdings zum 31. Oktober 2014 eingestellt. Die Begründung für den Stopp von „Mare Nostrum“ war allerdings mehr als zweifelhaft, waren die Kosten doch mit 9 Mio € im Monat im Vergleich zu den erzielten Erfolgen mehr als mäßig. Auch das Argument, „Mare Nostrum“ würde Schlepperbanden erst recht aktivieren, hat mit Blick auf die Katstrophen der letzten Monate jede Zugkraft verloren.
Angesichts des jüngsten Desasters, für das der Ausdruck „humanitäre Katastrophe“ als Schönfärberei erscheint, angesichts der erbärmlichen Reaktionen der EU, die sich des ihr verliehenen Friedensnobelpreises keinesfalls als würdig erweist, sollte die Aktion „Mare Nostrum“ neu aufgenommen und die italienische Marine wieder mit einem klaren Kommando zur weiträumigen Rettung von Flüchtlingen auf See bereits vor der afrikanischen Küste ausgestattet werden.
Daher richtet der Regionalrat Trentino Südtirol an das römische Parlamente und die Regierung Antrag

  • Eine Operation zur Rettung aus Seenot mit entsprechenden Mitteln unverzüglich wieder aufzunehmen;
  • Bei der EU mit allem Nachdruck darauf zu drängen, ein Hilfs- und Koordinierungsprogramm für die Flüchtlingsströme aus Afrika und dem Nahen Osten endlich zu entwickeln und zügig ins Werk zu setzen.

Bozen, 20. April 2015
Regionalabgeordnete
Hans Heiss
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Magdalena Amhof
Paul Köllensperger
Mattia Civico

Tragedia in mareDie Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer stellt Europa auf die Anklagebank. Die Europäische Union hat ein wahres Verbrechen begangen, indem sie die marine Rettungsoperation „Mare Nostrum” aufgegeben und durch die Grenzüberwachungsoperation „Triton” ersetzt hat. Die schwerwiegenden Folgen waren abzusehen und nun werden sie traurige Wahrheit. Seit Anfang des Jahres bis heute sind bereits mehr als 1.600 Opfer dieser Flüchtlingspolitik zum Opfer gefallen. Letztes Jahr waren es bis zum 30. April 96 Opfer gewesen. Auf zynische Weise hat Europa entschieden, den Tod tausender Flüchtlinge als Mittel zu verwenden, um weitere Flüchtlinge von der Überfahrt abzuhalten. Einer Union, die derartige Verbrechen verübt, müsste der 2012 verliehene Nobelpreis wieder aberkannt werden.
Angesichts dieses humanitären Notstands mit katastrophalem Ausmaß fordern wir:
VON DER EUROPÄISCHEN UNION

  • die Mission “Triton” einzustellen und mit sofortiger Wirkung wieder eine gemeinsame marine Rettungsoperation der europäischen Staaten einzusetzen.
  • die Möglichkeit einzuführen, direkt in den Botschaften und Konsulaten mit humanitären Notstand – am Horn von Afrika, im Nahen Osten, in Afrika-Subsahara – Asyl anzufragen, um die MigrantInnen aus den Klauen der MenschenhändlerInnen zu entziehen. Es müssen mit Schiffen und Flugzeugen der Europäischen Union humanitäre Korridore geschaffen werden, um die Flüchtlingssuchenden in die Aufnahmestaaten zu bringen.
  • die unsinnigen Dublin-Regelungen aufzuheben und den Menschen zu ermöglichen, im Land ihrer Wahl Asyl anzusuchen und nicht nur im Ankunftsland.

VOM ITALIENISCHEN PARLAMENT

  • das Flüchtlingsthema als Priorität auf die eigene Agenda und die der Europäischen Union zu setzen.
  • die Verfahren zur Anerkennung des humanitären Schutzstatus zu beschleunigen.
  • Die Aufnahmestrukturen zu verbessern und die entsprechenden Ressourcen strengstens zu überwachen, um Geschäftemachereien und mafiöse Strukturen zu vermeiden.
  • bereits ab dem Antrag auf Asyl Integrationsprogramme vorsehen, die den Betroffenen Stabilität, Arbeit und Sozialleben geben. Menschen dürfen nicht wie Pakete behandelt werden, die von einer Stelle zur nächsten geschoben werden, wie es beispielsweise den Menschen passiert ist, die in der Bozner Carducci-Straße aufgenommen waren.
  • Die gemeinsamen italienisch-österreichisch-deutschen Polizeikontrollen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Die „Jagd auf die Flüchtlinge“ muss sofort aufhören, da sie unmenschlich, unnütz und willkürlich ist und nichts anderes bewirkt, außer, dass so auch an unseren Grenzen MenschenhändlerInnen zu Werke sind.

VON DER BOZNER POLIZEIDIREKTION

  • das Präsidialdekret Nr. 21/2015, das seit dem 20. März in Kraft ist und vorsieht, dass für den Antrag auf Asyl ein Domizil zu nennen ist (Art. 3 Abs. 3) anzuwenden. Bisher jedoch verlangt die Polizeidirektion aufgrund eines absurden internen Rundschreibens des Innenministeriums einen festen Wohnsitz, schier unmöglich für Menschen, die gerade Wüste und Meer durchquert haben.

VOM LAND SÜDTIROL

  • die Anzahl der Aufnahmeplätze zu erhöhen.
  • die eigene Position der Nicht-Teilnahme am Schutzsystem für Asylsuchende und Flüchtlinge (Sistema di protezione per richiedenti asilo e rifugiati – SPRAR) zu überdenken und dabei die Umwandlung in ein europäisches System für humanitären Schutz zu fordern.
  • Integrationsprojekte für Personen, die Südtirol zugewiesen bekommen, ins Leben rufen und Informationskampagnen für die örtliche Bevölkerung zu initiieren, um Solidarität und Akzeptanz zu verbreiten.
  • eine Anlaufstelle am Bahnhof Bozen einrichten und jene am Brenner zu verstärken.
  • ein Nachtquartier für die reisenden MigrantInnen bereit zu stellen. In diesem Zusammenhang könnten die Räume genutzt werden, die im Winter als Obdach verwendet werden.

Vor dieser menschlichen Tragödie darf sich niemand verstecken.
Bozen, 20. April 2015
Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa, Hans Heiss – Landtagsabgeordnete
Florian Kronbichler – Kammerabgeordneter
Die Grüne Fraktion hat einen Begehrensantrag an die Abgeordnetenkammer in Rom vorbereitet: „Massengrab Mittelmeer: Zur Rettung von Flüchtlingen auf See sollte die Operation „Mare Nostrum“ dringend wieder aufgenommen werden.“
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DSC_0067Gestern Abend hat der Landtag das Gesetz zum Autonomiekonvent verabschiedet. Es wurde von SVP und PD eingebracht. SVP und PD haben als einzige dafür gestimmt. Obwohl wir Grüne dem Konventgedanken positiv gegenüberstehen (nicht umsonst hatten wir ja zwei Monate vor der SVP einen ausgefeilten Gesetzentwurf dazu eingereicht), enttäuscht uns die erlebte Vorgangsweise zutiefst. Denn die Einberufung eines Konvents verlangt eine entsprechende politische Kultur. Partizipation erfordert von den PolitikerInnen neue Kompetenzen, die von altgewohnten Machtspielen und dem Prinzip des Do-ut-des abrücken. An ihrer Stelle braucht Partizipation die Haltung des Zuhörens, Achtung gegenüber der Meinung anderer, das Bewusstsein, dass die Vorstellungen der anderen auch geeigneter sein könnten als die eigenen. Die Behandlung des Konventgesetzes war somit ein Testlauf, um zu prüfen, ob dieser neue Geist tatsächlich Einzug gehalten hat.
Davon war leider nichts zu spüren, nicht ein laues Lüftchen wehte, geschweige ein neuer Wind.
Abänderungsanträge der Opposition wurden wie gewohnt abgewiesen, zum Teil nicht einmal zur Kenntnis genommen. Es gab keine Signale, dass man auch gemeinsam neue Ideen entwickeln oder zumindest jene der anderen abwägen könnte. Die Mehrheit war nicht einmal in der Lage, die eigenen Mängel und Fehler beim Schreiben des Gesetzes auf Vorschlag der Minderheit konsequent zu korrigieren. Bürgerbeteiligung bleibt Nebensache: Die 8 BürgerInnen werden im Konvent einer Übermacht von drei Viertel von politisch Ernannten gegenüberstehen. Zielsetzung, Arbeitsweise und Konventsleitung bleiben undeutlich. Frauen haben nicht einmal sprachlich einen Platz im Gesetz gefunden und die Debatte dazu war wahrhaft beschämend.
Unter solchen Bedingungen war es abzusehen, dass das Gesetz eine Kreatur der Mehrheit blieb. Alle schlechten Erwartungen und Voraussetzungen sind damit eingetreten. Die Zeit einer Autonomie der Bürgerinnen und Bürger und der pluralistischen Vielfalt wird noch auf sich warten lassen.
Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Bozen, 18. April 2015

Bericht über die letzten Entscheidungen im Römischen Parlament zum Nationalpark Stilfser Joch vom Abgeordneten Florian Kronbichler.
StilfserJoch_StelvioParlamentarierkollege Albrecht Plangger als Verteidiger, Regierungsvertreterin Silvia Velo als Beschwichtigerin, ich als Ankläger und Warner. Objekt der Auseinandersetzung: die Zukunft des Stilfserjoch-Nationalparks. Absurd wie üblich im parlamentarischen Betrieb: Erst werden Fakten geschaffen, diskutiert wird hintennach, nicht umgekehrt. Ich hatte im Februar letzten Jahres, Februar 2014, eine dringende Anfrage an die Umwelt- und Landwirtschaftsminister gerichtet, und darin vor einer „Zertrümmerung“ des Nationalparks Stilfser Joch gewarnt (denn entgegen allen Beteuerungen, eine Zertrümmerung ist es). Inzwischen ist die einschlägig umstrittene Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut von der Zwölferkommission genehmigt worden (25. Februar 2015), und heute wurde in der Kammer über meine „dringende“ Anfrage-Anklage von vor einem Jahr diskutiert.
Zunächst lobte Kollege Plangger von der SVP das erreichte Regelwerk. Er lobte es um einige Spuren zu überschwänglich, dafür, dass der SVP in dem jahrelangen Handel doch einige Zugeständnisse abgerungen wurden.

  • Der Nationalpark muss weiterhin Nationalpark heißen, selbst das wird vom Land Südtirol als Zugeständnis verstanden.
  • An die Stelle des bisherigen Parkkonsortiums wird ein Koordinierungs- und Ausrichtungskomitee eingesetzt, das wohl recht ausgewogenen besetzt ist, jedoch weder Rechtspersönlichkeit, noch Sitz, noch Personal, noch Geldmittel hat, also nicht recht viel mehr als ein Rat von neun Weisen sein wird.
  • Der eigentliche Park-Inhalt wird anteilsmäßig von den jeweiligen Standortregionen Lombardei, Südtirol, Trentino verwaltet.
  • Gezahlt wird der Nationalpark künftig von den Provinzen Bozen-Südtirol und Trient, und es ist nicht anzunehmen, dass nicht auch hier das Prinzip gelten wird: Wer zahlt, schafft an.
  • Einziges Element der Garantie für die Einheitlichkeit des Parks und von Südtiroler Seite bis zuletzt abzuwenden versucht: das bindende Einverständnis des Umweltministeriums in allen wesentlichen Beschlüssen und Maßnahmen.

Florian Kronbichler, KammerabgeordneterUnterstaatssekretärin Velo machte es sich etwas leicht, indem sie den Fortbestand des Namens und der im großen und ganzen herrschenden Grenzen des Nationalparks schon als Erfolge hervorstrich. Im übrigen erlaubte sie sich, den Text der vor einem Monat von der 12er-Kommission genehmigten Durchführungsbestimmung nur sehr ungefähr zu kennen. Sie behauptete, es werde einen „einheitlichen Parkplan und ein einheitliches Reglement“ geben. Der Textlaut ist genau gegenteilig: Beides wird von den jeweiligen Provinzen bzw. der Region Lombardei beschlossen.
Meinen Nachweis, der so genannte Nationalpark (so genannt!) wird nach dem Prinzip „Jeder ist Herr im eigenen Haus“ verwaltet, vermochte sie nicht zu entkräften. Freilich war es mir nicht möglich, mein Plädoyer für die Beibehaltung des einen, ungeteilten, wirklich gemeinsam verwalteten Nationalparks mit der bisherigen Führung des Parks zu untermauern. Der Staat und auch die Region Lombardei haben den Nationalpark durch Nichtstun herabgewirtschaftet bis zur Unerträglichkeit.
Genau diesen Missstand spielte der SVP-Abgeordnete und wohl künftig starke Mann des Parks, Albrecht Plangger, für seine Verteidigung der Durchführungsbestimmung aus. Zu meiner und wohl auch der Regierungsvertreterin Beruhigung sagte der SVP-Mann etwas, was eher überraschte: Das letzte Wort habe weiterhin der Umweltminister. Es reiche, sagte Plangger wörtlich in der Kammer, „dass der Minister gegen etwas die Hand aufhält, und es passiert nichts, verlasst euch drauf.“
Einen Staatsminister als Garant für eine der wichtigsten Landschaftsschutz-Maßnahmen in Südtirol anzuerkennen und zum Wohl des Landschaftsschutzes hoffen zu müssen, dass der Staat wann immer notwendig sein zentralistisches Veto einlegt, das ist für jeden Autonomisten eigentlich unwürdig. Es ist leider notwendig. Südtirols SVP-Politiker dürfen sich nicht wundern, dass ihnen von Schutzverbänden und staatlichen Umwelt-Politikern am Beispiel Stilfserjoch Nationalpark mit Misstrauen begegnet wird: Wer jahrzehntelang den Park als faschistisches Relikt dämonisiert hat ihn mit allen Mitteln zurückdrängen wollte, darf sich nicht wundern, wenn er nicht von heute auf morgen als Garant eines besseren Nationalparks hochgejubelt wird.
Florian Kronbichler
Abgeordneter
Rom, 14. April 2015

Die Folgen für den Schutz von Kulturgütern wären allzu schwer wiegend.
HH-BF-RDSDie Südtiroler Landesregierung plant die Auflösung der Abteilung Denkmalpflege (Abt. 13) und die Aufteilung ihrer drei Ämter: das Amt für Baudenkmäler (13.1) soll der Abteilung für Raumordnung, Natur und Landschaft angeglieder, das Südtiroler Landesarchiv (13.3) und das Amt für Bodendenkmäler(13.2) der Abteilung Museen zugeschlagen werden.
Die geplante Zerschlagung der Abteilung ist weder sachlich sinnvoll noch organisatorisch zielführend. Erhalt und Pflege der Baudenkmäler sind keine Frage von Raumordnung, Landschaftserhaltung und –gestaltung, sondern dienen dem Schutz und der Aufwertung von Kulturgütern, wie dies eben historisch wertvolle Bauten darstellen. Diese im Kern tief kulturelle und erinnerungspolitische Aufgabe verdient ein eigenständiges Profil, zumal in Südtirol. In unserem Land ist die Erhaltung von Kulturgütern ein grundlegender Ausdruck des Schutzes von Minderheiten und Kultur, daher ein Grundauftrag der Autonomie.
Zudem ist die Abteilung für Raumordnung, Natur und Landschaft, der das Amt für Baudenkmäler zugeschlagen werden soll, bereits derart aufgebläht, dass die Hinzunahme eines weiteren Amtes die Manövrierfähigkeit weiter einschränken würde. Vor allem aber würden die Handlungsfähigkeit und die Verantwortung der bisher autonomen Abteilung Denkmalpflege wesentlich geschmälert.
Ihre Auflösung würde auch den bewährten Verbund von Bau- und Bodendenkmalpflege und Archäologie zerschlagen – die Folge wäre ein Verlust wichtiger Zusammenhänge, der den Schutz von Kulturgütern zusätzlich schwächen würde.
Schließlich zielt die unter dem Argument der Reorganisation und Einsparung laufende Maßnahme auch darauf, die engagierte und kämpferische, im Juli 2014 ernannte Abteilungsdirektorin Waltraud Kofler Engl zu entmachten und zur Amtsdirektorin zurückzustufen. Auch wenn Probleme in der Führung der Abteilung aufgetreten sein mögen, so sind diese auf andere Weise lösbar als durch Zerschlagung der Abteilung.
Das Landesdenkmalamt, das unter der Ägide von Mons. Karl Wolfsgruber 1973 ins Leben gerufen wurde, bildete einen wichtigen Ausdruck der neu gewonnenen Autonomie und darf nicht falsch verstandener Einsparung und verdeckter Disziplinierung zum Opfer fallen.
Wir fordern die kulturbewussten Bürgerinnen und Bürger Südtirols auf, gegen diesen Schritt der Landesregierung aufzutreten – die Zerschlagung der Abteilung wäre ein Akt der Geschichtslosigkeit und verfehlter Reorganisation ebenso wie der verborgenen Diszplinierung einer mutigen Amtschefin.
Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Bozen, 15. 4. 2015

2014 10 16 PressekonferenzKonvent-ConvenzioneLandtagsdebatte als Prüfstein für das Konventsgesetz.
In dieser Woche entscheidet der Landtag über das Gesetz zum Autonomiekonvent. An sich ein historischer Moment, der den Beginn einer neuen Epoche der Autonomie bedeuten könnte. Auftakt einer neuen Zeit, in der große Veränderungen nicht mehr in den Machtzentralen hinter verschlossenen Türen ausgehandelt werden, sondern in der Bürgerinnen und Bürger als ExpertInnen ihres Territoriums auftreten. Folglich sollten sie in den Entscheidungen über die Zukunft unseres Landes eine wesentliche Rolle spielen.
Zum Autonomiekonvent liegen zwei Gesetzentwürfe vor. Im Oktober 2014 haben wir Grünen unseren Entwurf vorgelegt, im Dezember folgte dann jener von SVP-PD. Beide stützen sich auf Konzeptvorschläge des Netzwerks Partizipation und schlagen eine Konventsversammlung vor, die aus Vertretern der Repräsentationsdemokratie, aus Fachleuten und einer BürgerInnenvertretung besteht. Der SVP-Entwurf ist weniger detailliert als unserer, zumal die Bürgervertretung auf ein Mindestmaß zusammengestutzt ist.
Unser Entwurf hat es aber – ganz nach „altem“ SVP-Stil – nicht einmal in die Artikeldebatte des Gesetzgebungsausschusses geschafft und wurde von der Mehrheit abgelehnt. Nun wollen wir in der Landtagsdebatte prüfen, wie ernst es die Mehrheit mit der „breiten Einbeziehung“ und dem „partizipativen Ansatz“ meint. Es wird einige gute Testanlässe geben:

  1. Wir schlagen vor, dass beide Gesetzentwürfe (Foppa/Heiss/Dello Sbarba und Steger/Bizzo) gemeinsam diskutiert werden. In einem echten „offenen“ Ansatz würde man aus beiden Vorlagen das Beste herausholen und das bestmögliche Gesetz machen. Bisher freilich haben wir jegliches Entgegenkommen vermisst.
  2. Um das SVP-PD-Gesetz in jedem Fall zu verbessern, haben wir 51 Änderungsanträge vorbereitet. Etwa die Hälfte sind sprachliche Änderungen, da die weibliche Vertretung der BürgerInnenschaft völlig vergessen wurde. Wir hoffen sehr, dass die sprachlichen Anträge gesamtheitlich übernommen werden.
  3. Eine zweite Reihe von Änderungsanträgen sucht Defizite und Mängel des SVP-Gesetzes zu bereinigen. Denn darin fehlen etwa die Zielsetzung und die Festlegung des anzustrebenden Enddokuments: Wir schlagen vor, beides klar zu definieren („Ziel des Konvents ist die Reform des Autonomiestatuts. Seine Aufgaben bestehen daher in der Ausforschung und Neudefinition jener Themen des Zusammenlebens innerhalb des Landes Südtirol oder einzelner seiner Gebiete, der Region Trentino-Südtirol, der Europaregion Tirol, der Republik Italien und der internationalen Gemeinschaft, welche durch das Autonomiestatut nicht mehr zeitgemäß geregelt sind. Der Konvent bietet den Raum, alle Themen zu bearbeiten, die in diesem Zusammenhang zur Sprache kommen. Zu diesen Sachverhalten erarbeitet der Konvent Lösungen, die das derzeitige Autonomiestatut ergänzen oder auch in Teilen ersetzen können.“ bzw. „Am Ende der Konventtätigkeit steht als Abschlussdokument ein Gesetzentwurf zur Abänderung des Autonomiestatus, der sich aus einer Einführung und Artikeln zusammensetzt und der dem Südtiroler Landtag vorgelegt wird. Dieser stimmt nach den Vorgaben, die sich aus Art. 103 des Autonomiestatuts ergeben, darüber ab.“). Die schwammige Formulierung im SVP-Entwurf ist hingegen als Auftrag an den Konvent einfach nicht ernst zu nehmen.
  4. Weitere Änderungsanträge betreffen die Zusammensetzung der Konventsversammlung. Wir schlagen vor, den Anteil der BürgerInnen zu verdoppeln und jenen der BerufspolitikerInnen zu verringern. Außerdem halten wir die Vertretung der Gemeinden aller Sprachgruppen oder der Europaregion für wichtiger als Unternehmens- und Gewerkschaftsvertretungen, die ja auch nur einen Teil der arbeitenden Bevölkerung darstellen. Darüber hinaus muss eine gerechte, verhältnismäßige Zusammensetzung hinsichtlich der Geschlechter- und Sprachgruppenvertretung sichergestellt werden.
  5. Schließlich kritisieren wir die Arbeitsweise des Konvents, die im SVP/PD-Entwurf nur andeutungsweise geregelt ist und viele Probleme offen lässt. Unser Entwurf bietet hier gute Ansätze, deren Annahme sinnvoll wäre. In jedem Fall aber ist es notwendig, mit Livestream und Online-Bereitstellung der im Konvent erstellten Dokumente mehr Transparenz zu schaffen, Öffentlichkeitsarbeit und Information zu leisten, die Verbindung zum Trentino herzustellen und schließlich für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Konventstätigkeit zu sorgen.

Falls die Mehrheit in den genannten 5 Punkten Öffnung und Entgegenkommen zeigt, werden wir im Sinne konstruktiver Zusammenarbeit den Gesetzentwurf SVP-PD unterstützen. Wenn hingegen Machtgehabe und Muskelspiele überwiegen, werden wir nicht für den Entwurf stimmen. Diese Konventsdebatte bietet der Mehrheit also die Chance, zu zeigen, wie echt die Bereitschaft ist, alte Muster zu überwinden und ganz Neues zu wagen.
Dieses Neue, ein wahrer Autonomiekonvent, wird jedoch nur dann entstehen, wenn er von Beginn an von einer breiten politischen Mehrheit, die über die Regierungsparteien hinausgeht, getragen wird. Bleibt das Projekt auf die politische Mehrheit beschränkt, ist der Weg zu einem erfolgreichen Konvent von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
BZ, 14.04.2015

KopftuchKrampfhaft versuchen die KollegInnen der Rechtsparteien in periodischen Abständen die Kopftuchdebatte auf Südtirol auszudehnen. Diesmal offenbar mit einer Landtagsinitiative der Freiheitlichen, in der man das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Institutionen wie Bildungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Ämter, Behörden und Gemeinderäten verbieten will.
Wir haben uns als Grüne Frauen schon seit Längerem mit dem Thema der Verschleierung auseinandergesetzt und haben dies, vermutlich im Unterschied zu Ulli Mair, in Zusammenarbeit mit Musliminnen getan. Wir sind aus mehreren Gründen gegen Kopftuchverbote:

  1. In Italien gilt seit 1975 (Gesetz Nr. 152) das Vermummungsverbot, weswegen das Verhüllen des Gesichtes außer bei Sportveranstaltungen sowieso schon verboten ist.
  2. In Südtirol hat das Kopftuch eine lange Tradition, zum Teil auch mit katholischem Hintergrund. Es wäre absurd, diese kopftuchtragenden Frauen durch ein generelles Kopftuchverbot aus den Institutionen auszuschließen – andererseits wäre es diskriminierend und verfassungswidrig, das Kopftuchverbot für eine einzige Religionsgemeinschaft auszusprechen.
  3. Aus feministischer Sicht könnte argumentiert werden, dass das Kopftuch Zeichen der Unfreiheit ist, weil es Mädchen und Frauen aufgezwungen wird. Dieser Fall ist möglich. Daneben es gibt viele muslimische Frauen, die das Kopftuch als Zeichen ihres Glaubens selbstbestimmt wählen. Die Situation der muslimischen Frauen ist oft durchaus problematisch. Diese Probleme, die daraus entstehen, dass sie sozusagen in einem „doppelten Patriarchat“ (also dem muslimischen und dem „abendländischen“) leben, werden aber durch ein Kopftuchverbot weder gelöst noch gemindert.
  4. Wir sind der Meinung, dass die Förderung von Frauen generelles Anliegen der Politik sein muss. In den meisten Fällen sind Forderungen von Kopftuchverboten nicht Aktionen FÜR Frauen, sondern vielmehr Aktionen GEGEN MigrantInnen. Wer sich also als BefreierIn der muslimischen Frauen aufspielt, arbeitet in Wirklichkeit gegen Aufgeschlossenheit und echte Inklusion.
  5. In jedem Fall ist das Thema gemeinsam mit den Musliminnen anzugehen. Nur dann entsteht Verständnis und Differenzierung. Gegen die politische Ausschlachtung eines so sensiblen Themas sprechen wir uns ganz ausdrücklich aus.

Die Grünen Frauen
Brigitte Foppa, Landtagsabgeordnete
Cecilia Stefanelli, Bürgermeisterkandidatin in Bozen
Evelyn Gruber-Fischnaller und Caterina Maurer, Co-Sprecherinnen Grüne Frauen
Patrizia Trincanato, Stadträtin in Bozen
Elda Letrari Cimadom, Stadträtin und Bürgermeisterkandidatin in Brixen
Cristina Kury, Landtagsabgeordnete a.D., Gemeinderätin in Meran
Azra Fetahovic, Maria Laura Lorenzini, Julia Psenner, Corinna Lorenzi, Gemeinderatskandidatinnen in Bozen

Gemeindeausschuss von Innichen zeigt Hans Peter Stauder und eine Zeitung wegen missliebiger Äußerungen an: Ein Armutszeugnis mangelnder politischer Kultur und Meinungsfreiheit.
Der Gemeindeausschuss von Innichen hat am 7. April 2015 einstimmig beschlossen, gegen den Gemeinderat der Bürgerliste Sexten, Hans Peter Stauder und die „Neue Südtiroler Tageszeitung“, Strafanzeige wegen Verleumdung zu erstatten. Grund für diesen Schritt war eine Äußerung Stauders über die Mitverantwortung der Gemeinde an der Schließung der Geburtenabteilung am Krankenhaus Innichen: „Dort – so Stauder – hat man die Schließung der Geburtsabteilung völlig in Eigenregie durchgezogen. Hier könnte man die Schuld gar nicht mehr den Landesverwaltern geben. Das haben die Innichner allein verbockt.“
Obwohl die Äußerung Stauders ein wenig flapsig und einseitig ausgefallen ist, schießt die Strafanzeige gegen den Gemeinderat doch weit über das Ziel hinaus: Als Gemeinderat hat er das Recht, auch harsche Kritik zu üben, die hier den Tatbestand der Verleumdung keineswegs erfüllt. Der Ausschuss kann mit Nachdruck eine Richtigstellung verlangen, eine Strafanzeige hingegen ist eine bei weitem überzogene Maßnahme, die vor Gericht denn auch ohne Folgen bleiben wird. Sie dient weniger der Wiederherstellung des guten Rufs als vielmehr der Einschüchterung des kämpferischen Mandatars und der Berichterstattung. Wenn eine Gemeinde so schweres Geschütze auffährt, ist dies ein echtes Armutszeugnis für politische Kultur.
Sorgen über Zukunft des Zehntmesserhauses in Sarnthein: Kritik des Heimatpflegeverbandes ist berechtigt, Landesrat Mussner hüllt sich in Schweigen.
ZehntmesserhausesDer Landesverband für Heimatpflege hat auf seiner Vollversammlung in Burgeis wichtige Fragen von Raumordnung und Landschaftsschutz aufgegriffen und auf akute Gefährdungen hingewiesen. Hierzu rechnet auch die Sorge um den künftigen Bestand des sog. „Zehentmesserhauses“ in Sarnthein, eines wertvollen Gebäudes, das trotz aller Vorstöße von Heimat- und Denkmalpflege bisher nicht unter Schutz gestellt wurde.
Der Heimatpflegeverband hat eine entschiedene, vollinhaltlich zu teilende Resolution zum Schutz dieses Hauses verabschiedet. Der für Denkmalpflege zuständige Landesrat Mussner schiebt hier allerdings jede Entscheidung auf und hüllt sich zudem in Schweigen:
Denn unsere Anfrage zur Zukunft des Zehentmesserhauses wartet seit über zwei Monaten auf die längst überfällige Beantwortung. In Fragen der Denkmalpflege gibt sich Landesrat Mussner sehr zurückhaltend, offenbar in der Meinung, dass bereits zu viele Objekte geschützt seien. Das Zehentmesserhaus ist daher nicht nur ein Einzelfall, sondern auch ein Test für die Haltung des zuständigen Landesrats, dem der Wechsel vom Bauen und Tunnelbohren zu sorgsamem Schutz von Kulturgütern offenbar schwer fällt.
Landtagsabgeordnete
Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Bozen, 13. 4. 2015

Es ist kurios. Monatelang hatte man in den Südtiroler Parteistuben das lästige Thema der Frauenquoten für die Gemeindewahlen abgewehrt. Im Regionalrat wurden mit vereinten Kräften alle Versuche abgeschmettert, die darauf abzielten, die strukturellen Schwierigkeiten, welche Frauen nachgewiesenermaßen in der Kommunalpolitik haben, ein wenig zu mildern. Es blieb also bei der lachhaften „weichen Quote“ für die Gemeindewahllisten – und am Ende reicht, wenn man nicht alle Listenplätze ausschöpft, 1 Frau. Und selbst die, so beklagt man sich nun händeringend, wird nicht gefunden. Wir wundern uns nicht. Wer Frauen von vornherein abwimmelt, wird sich schwer tun, ebendiese Frauen auf diese Listen zu locken.
Wenn Frauen Frauen ins Boot holen, stellen sich die Gegebenheiten anders dar. Bei Grünen haben europaweit weibliche Spitzenkandidaturen Tradition. Erfolgreiche grüne Konzepte, etwa in Österreich, sind meist von weiblichen Exponentinnen und Frauennetzwerken kreiert und werden gewählt.
Wir Grünen Südtirols reihen uns auch mit den Gemeindewahlen 2015 gerne in diese Tradition ein und präsentieren viele und starke Frauen. Cecilia Stefanelli geht in Bozen als Bürgermeisterkandidatin für die ökosoziale Koalition ins Rennen, in Brixen ist Elda Letrari Cimadom Bürgermeisterkandidatin der Grünen Bürgerliste.
In den Listenspitzen in Meran, Bozen und Brixen sind mit Cristina Kury, Evelyn Gruber-Fischnaller und Marialaura Lorenzini sowie Elisabeth Thaler und Verena Stenico zugkräftige und motivierte Frauen vorne dran.
Sie alle führen KandidatInnen-Teams, die ebenfalls weiblich dominiert sind: Die grüne Liste in Bozen besteht aus 17 Frauen (neben 7 Männern, also 71%), die grüne Bürgerliste Brixen stellt 11 Frauen (neben 8 Männern, also 58%), und auch in Meran ist mehr als ein Drittel der Liste weiblich (38%).
(Grüne) Frauen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und sich mit vollem Einsatz um die Gemeinden, in denen sie leben, zu kümmern. Nicht weil Frauen besser wären als Männer, sondern weil es, gerade und trotz aller Widrigkeiten, den Blick und den Erfahrungsschatz von Männern und Frauen braucht, um die Welt zu gestalten. Auch in unseren Gemeinden.

Brigitte Foppa, Co-Landesvorsitzende Verdi Grüne Vërc
Caterina Maurer, Co-Sprecherin Grüne Frauen