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Wir fordern: Zeit für Veränderung!

Seit vielen Jahren treten wir Grünen für die grundlegende Erneuerung des Südtiroler Bildungssystems ein. Dessen wichtigste Ziele in einem Land mit mehreren Sprachgruppen müssten Verständigung, kulturelle Befruchtung und Mehrsprachigkeit sein. In Südtirol beharrt man indessen auf dem Ansatz von Trennung und Nebeneinander. Die Schulsysteme bleiben getrennt, ungeachtet der Rufe aus der Bevölkerung, die vermehrt nach anderen Modellen verlangen
Diese konservative, erneuerungsfeindliche und abweisende Haltung rächt sich mittlerweile deutlich.
Bereits die Ergebnisse der KOLIPSI-Studie zeigen schmerzlich und in aller Schärfe, dass die Trennung der Sprachgruppen zu Ängsten, Unkenntnis und miserablen Sprachergebnissen führt. Die Tatsache, dass nun in „deutschen“ Kindergärten letztlich keine „deutschen“ Kinder mehr eingeschrieben werden, zeigt den definitiven Kollaps des Trennungssystems auf. Eltern greifen daher seit Jahren zur Selbsthilfe und schreiben ihre Kinder in den Kindergarten der jeweils anderen Sprache ein. Es könnte kein klareres Signal aus der Bevölkerung geben. Seit Langem haben wir vorausgesagt: Wir sind bei der mehrsprachigen Schule (allerdings im Do-it-yourself-Modus) angelangt.
Zu Recht fühlt sich die Landesregierung zum Handeln verpflichtet. Allerdings bleibt sie hartnäckig bei ihrer Haltung. Anstatt die deutlichen Zeichen der Zeit zu erkennen und dem Hilferuf der Eltern nach einem echten, funktionierenden mehrsprachigen Schulsystem Gehör zu schenken, sollen kurzsichtige Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Phänomens ergriffen werden. Der Trend wird aber anhalten, sodass über Kurz oder Lang nur zwei Lösungswege denkbar sind: Man wird entweder zu immer radikaleren und reaktionäreren Beharrungsstrategien greifen – mit allen möglichen Verrenkungen, die auch zum Teil der Entscheidungsfreiheit der Eltern laut Autonomiestatut und dem Bildungsrecht laut Verfassung zuwiderlaufen könnten. Oder die Mehrheit wagt endlich den Schritt in Richtung mehrsprachiges Bildungssystem, wie dies gesellschaftlich immer mehr gewünscht wird.
Bisher hat die Landesregierung, haben auch die Bildungslandesräte Achammer und Tommasini in dieser Frage keinen „Naggler“ gemacht. Wir fordern deshalb dazu auf, endlich auf den entschiedenen Wunsch vieler Eltern einzugehen und zukunftsweisende Wege der Bildungspolitik zu beschreiten, anstatt im Alten zu verharren. Die Zeit für die mehrsprachige Schule, zumindest als Zusatzangebot, ist überreif.
24.07.2017
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba

Ein neues Museumsgesetz für Südtirol ist nach bald 30 Jahren überfällig. Seit 1988, dem Zeitpunkt der Verabschiedung des bisher gültigen Gesetzes, hat sich der Bereich Museen in ganz Europa rapide weiter entwickelt. Auch in Südtirol erfuhr die Museumslandschaft eine sprunghafte Ausweitung ihres quantitativen und qualitativen Angebots, erst recht der Besucherzahlen.
1, 5 Millionen BesucherInnen (davon ca. 800.000 in den Landesmuseen) bestehen zum erheblichen Teil aus Gästen, aber auch aus Südtiroler BürgerInnen, denen Museen neben Bildung, Information und Freizeitspaß Anlass zu Stolz und Identifikation geben. Museen schaffen für Südtirol einen kulturellen und ökonomischen Mehrwert, der den personellen und finanziellen Einsatz der öffentlichen Hände mehr als rechtfertigt. Mit 62 fest angestellten Mitarbeitenden, ca. 150 saisonal Angestellten in bald zehn Landesmuseen und einem Jahresbudget von ca. 5 Mio. € an Beiträgen für alle Museen im Lande sowie ca. 6 Millionen Euro Personalkosten rechnet der Aufwand für Museen zu den lukrativsten Investments der öffentlichen Hand. Denn den finanziellen Aufwendungen stehen beträchtliche Einnahmen gegenüber, vor allem aber ehrenamtliche Eigenleistungen, die Bestand und Blüte der 47, nicht vom Land geführten kleineren Museen ermöglichen.
Was in den Museen möglich wäre…
Museen in Südtirol verdienen umso mehr Unterstützung, da ihre Tätigkeit und Einsatz im Vergleich zur Nachbarprovinz, dem Trentino, mit weit weniger Ressourcen und Geldaufwand erfolgt. Dort gibt es doppelt so viele hauptamtliche Beschäftigte, dort liegt das Budget des gesamten Bereiches gleichfalls auf doppelter Höhe, während die Besucherzahlen trotz der musealen Leuchttürme wie MART oder MUSE nur knapp den Südtiroler Anteil erreichen. Zukunfts-Dividende, die in diesem Bereich anreifen könnte.
Wir haben daher einen Entwurf erwartet, der Vertrauen in die enormen Chancen stärkt, die den Museen und Sammlungen in Südtirol innewohnen, in die Vermittlungskraft ihres Bildungsangebots, in die kreativen Leuchtspuren, mit denen exzellente Präsentationen BesucherInnen und Region anregen und erhellen. Einen Entwurf, der Autonomien und Handlungsstärke der Museen ertüchtigt und nicht zuletzt gezielt auf neue Segmente von Besuchern, wie SeniorInnen und MigrantInnen setzt.
… und was vorgesehen ist.
Der erste Eindruck ist jener eines knappen bis schütteren Textes, der sich einer inhaltlichen und strategischen Neuorientierung bzw. einer deutlichen Richtungnahme verschließt. Dieser Eindruck verbleibt auch nach der Bearbeitung des Entwurfes im Gesetzgebungsausschuss, welche einen praktisch unveränderten Text ins Plenum entlässt. Dieser wird der Vielfalt des Museumsbereichs nicht gerecht, sondern zeugt eher von ängstlicher Vorsicht.

  • Die beiden ersten Artikel legen die Definitionen und Ziele fest. Entgegen der Beschreibung im Titel des Gesetzes, das von „Museen und Sammlungen“ spricht, wird im Artikel 1 die Unterscheidung zwischen den beiden Begriffen nicht getroffen.
  • Unter den Zielen in Artikel 2 vermissen wir die pointierte Betonung der Forschungstätigkeit – die auf den Anteil der Bildung im lebensbegleitenden Lernen beschränkt wird, in Wirklichkeit aber einen eigenen Punkt verdienen würde.
  • Dasselbe gilt für die Kulturvermittlung, die als „qualitativ hochwertig“ definiert und als eigener Punkt im Gesetz festgelegt werden sollte, samt den dafür notwendigen Kriterien, Voraussetzungen und Maßnahmen.
  • In der Beschreibung der Aufgaben wäre eine deutlichere Zukunftsorientierung wünschenswert, etwa in der Nennung von kultureller Öffnung, sprachgruppenübergreifender Arbeitsweise oder mit der klaren Zielgruppenfestlegung, etwa auf bildungsungewohnte Milieus oder SeniorInnen.
  • Organisationsstruktur, Finanzierung und Personalregelung des Betriebes Landesmuseen: Der 2004, weniger aus funktionalen denn aus Gründen der politischen Personalunterbringung heraus geschaffene Betrieb wird zementiert und zentralisiert. Wir beobachten die „Hierarchisierung nach oben“ leider zunehmend in den Organisationsentscheidungen der Landesregierung (siehe Sanitätsreform oder die Diskussionen um das neue Führungskräftegesetz der Landesregierung). Gerade bei Museen schiene es wichtig, betriebliche Notwendigkeiten in Entscheidungsautarchie zu belassen.
  • Problematische Aspekte birgt der Personalartikel (Art.7). Es wurde letzthin, auch von unserer Seite, immer wieder auf den hohen Prekariatsanteil unter den Arbeitenden hingewiesen. Laut ASTAT-Bericht 2014 arbeiten in den Südtiroler Museen nur 14,5% mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Dies ist auf den saisonalen Betrieb vieler Museen zurückzuführen. Der Ansatz des LGE ist es, nun vermehrt Personal mit privatrechtlichen Verträgen einzustellen. Das ermöglicht mehr Flexibilität und praktische Umsetzbarkeit, führt aber auch zu unterschiedlichen Vertragsbedingungen innerhalb der Belegschaft.
  • Im dritten Abschnitt geht es um die Privatmuseen, deren „museumspolitische Ausrichtung“ (womit, wie aus der Antwort auf eine Nachfrage hervorging, die Finanzierungsentscheidungen gemeint sein dürften) künftig von einem Museumsbeirat gelenkt wird. Uns erschiene es wichtig, dass dieses Gremium nicht im vorgesehenen Ausmaß in Abhängigkeit von der Landesregierung stehen würde. Auch müssten Privatmuseen mit Finanzierungssicherheit rechnen können, dem Ermessensspielraum der Landesregierung sind, im Sinne von Vielfalt und Subsidiarität, engere Grenzen zu stecken. Große Zweifel bleiben auch angesichts des akuten Finanz-Engpasses, in dem sich die Privaten angesichts unvorhergesehener und nicht angekündigter Kürzungen befinden.

Grüne Gegengewichte
Wir Grüne haben versucht, in den Text des Gesetzes einige Öffnungen zu schreiben. Unsere über 20 Vorschläge von Abänderungsanträgen zielen darauf:

  • Museen und Sammlungen klarer voneinander abzuheben;
  • Ziele klarer zu definieren und die Zielgruppen stärker in den Blick zu nehmen;
  • Den Forschungsauftrag der Museen und deren Möglichkeiten im Zusammenhang mit anderen Einrichtungen stärker zu gewichten;
  • Den Vermittlungsauftrag von Museen stärker in Wert zu setzen;
  • Die Digitalisierung vor allem auch im Katalogbereich auf neuen Standard zu führen;
  • Die Autonomie der Landesmuseen gegenüber der Abteilung in den Mittelpunkt zu rücken und sie mit einer jeweils eigenen Direktion auszustatten;
  • Den neu eingeführten Museums-Beirat zu stärken und seine Aufgaben als beratendes, von Experten getragenes Gremium der Verwaltung an die Seite zu stellen.
  • Das Museion stärker in den Landeszusammenhang einzubinden;
  • Die Rolle der MitarbeiterInnen besser abzuklären und bessere vertragliche Absicherung zu bieten.

Bozen, 07.06.2017
L. Abg. Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba
Minderheitenbericht:
[gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2017/06/2017-04-06-Minderheitenbericht-Museengesetz.pdf“]

Offene Streitkultur ist produktiver als Klagen hinter vorgehaltener Hand

arztutensilienDie Studierenden und angehenden ÄrztInnen, die letzte Woche mit einem Offenen Brief aufgetreten sind, haben aus dem Sanitätsbetrieb und vom Gesundheitsressort zunächst scharfe, auch beleidigte Kritik erfahren: Polemisch, ungerecht, gespickt mit Fehlurteilen sei die Stellungnahme der 158 Unterzeichnenden. Dabei hat die erfrischende Polemik vor allem eines bewirkt: Kritik, Jammern und Ressentiments hinter vorgehaltener Hand wurden beendet zugunsten einer offenen Auseinandersetzung um die Zukunft von Südtirols Gesundheit, die aus der Sicht des ärztlichen Nachwuchses vor allem eines war – ein Gesprächsangebot.
Es war daher die einzig sinnvolle Reaktion, dass Landesrätin und Generaldirektion nach anfänglicher Verschnupftheit die Erstunterzeichnenden zu einer Aussprache gebeten haben, um die Wünsche und Forderungen zu präzisieren. Noch erfreulicher, dass die VetreterInnen das Angebot genutzt und ihre Anliegen klar auf den Tisch gelegt haben.
Der unmittelbare Dialog mit den künftigen Ärztinnen und Ärzten ist der wichtigste Weg, um ihnen Perspektiven zu bieten und Südtirol als Arbeits- und Lebensort aufzuwerten. Wenn der jetzt eröffnete Gesprächskanal produktiv genutzt wird, besteht Hoffnung, dass der drohende Ärztemangel abgeschwächt wird, mehr noch; dass junge Ärztinnen und Ärzte Südtirol und sein Gesundheitssystem als Chance nutzen können, anstatt es als Blockade für ihre Zukunft zu erleben.
24.1.2017
Hans Heiss, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba

20160511_174726In den letzten Monaten und auch im Vorfeld der laufenden Landtagssitzung hatten wir auf die Belastung des pädagogischen Personals im Kindergarten hingewiesen und in mehreren Anfragen dazu beigetragen, das Ausmaß der Belastung zu erfassen.
Spätestens nach dem gestrigen Flashmob am Magnago-Platz wird die Stimme der Kindergärtnerinnen nicht zu überhören sein. Die Reaktion der Politik ist dringend notwendig, erste Bereitschaft hier Schritte zu setzen, wurde gestern vom Landesrat Achammer auch angekündigt.
Es gibt hierfür bereits in diesen Tagen Gelegenheit. Wir haben im Zusammenhang mit der Behandlung des Bildungsgesetzes mehrere Vorschläge vorgelegt.
In einem Beschlussantrag zum Gesetz fordern wir Landtag und Landesregierung auf,
1. In einer Landtagsanhörung die Vertretungen des Kindergartens, der Eltern und der Gewerkschaften anzuhören.
2. Neben Sofortmaßnahmen für das neue Kindergartenjahr im Haushaltsjahr 2017 das Stellenkontingent in den Kindergärten aufzustocken und zwar in einem Maß, das auch tatsächlich Entlastung schafft.
3. Mit der Verhandlung des Bereichsvertrages für das Kindergartenpersonal unverzüglich zu beginnen.
Außerdem bietet das Bildungsgesetz selbst Andockmögllichkeiten für Verbesserungen am Kindergarten, da darin das Landesgesetz 5/2008 abgeändert wird.
Wir schlagen hierzu zwei weitere Änderungen vor und zwar einmal die Reduzierung der Gruppengrößen von 25 auf 20:
„4. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 wird im Absatz 1 die Zahl 25 durch die Zahl 20 ersetzt.“
Begründung: Durch die derzeitige Größe der Kindergartenabteilungen mit maximal 25 Kindern wird die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals immer wieder überschritten. Wir schlagen die Reduzierung auf max. 20 Kinder vor.
Und in einem weiteren Änderungsantrag die Klarstellung, dass es sich bei der personellen Ausstattung der Kindergartengruppen mit 2 Personen um Vollzeitäquivalente handeln muss:
„4-bis. In Artikel 6 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5 werden im Absatz 5 die Worte „eine Kindergärtnerin oder ein Kindergärtner und eine pädagogische Mitarbeiterin oder ein pädagogischer Mitarbeiter“ durch die Worte „die Vollzeitäquivalente einer Kindergärtnerin oder eines Kindergärtners und einer pädagogischen Mitarbeiterin oder eines pädagogischen Mitarbeiters“ ersetzt.
Begründung: Derzeit wird dieser Passus so ausgelegt, dass die Stelle der Kindergärtnerin und der pädagogischen Mitarbeiterin auch als Teilzeitstelle verstanden werden kann, die nicht durch zusätzliches Personal ausgeglichen werden muss. Damit steigt aber die Belastungsgrenze des Kindergartenpersonals. Wir schlagen daher vor, die Stelle klar als Vollzeitäquivalent zu definieren.
Dies ist notwendig, weil bisher die Stellen auch als Teilzeitstellen ausgelegt wurden. Damit steigerte sich die Belastung des Kindergartenpersonals um ein Weiteres.
Im Sinne des Protestes des Kindergartenpersonals hoffen wir auf die Annahme der Vorschläge durch die Mehrheit des Landtages.
Es wäre ein deutliches Signal, dass das Warnsingen der Kindergärtnerinnen mit dem Refrain „Es reicht uns jetzt“ im Landtag gehört wurde.
Bozen, 12. Mai 2016
Brigitte Foppa, Hans Heiss, Riccardo dello Sbarba

Vorstellung des Landesgesetzentwurfs 67/15: Recht auf Mehrsprachlichkeit im Bildungssystem des Landes

scuoleBei den Open-Space-Veranstaltungen des Südtirol-Konvents war unverkennbar die wichtigste Forderung zum Themenbereich „Zusammenleben der Sprachgruppen in Südtirol“: Ein echtes mehrsprachiges Schulsystem wurde von vielen Konvent-Teilnehmenden als dringendstes Mittel für mehr sprachliches und kulturelles Verständnis angeführt. Die Zeichen der Zeit und des Zeitgeists sprechen hier eine überdeutliche Sprache.
Die Landesregierung setzt im Bereich Mehrsprachigkeit mit den CLIL-Angeboten in der Oberschule einige zaghafte Schritte. Wir wollen diese würdigen. Es braucht Zwischenschritte und der Widerstand der Konservativen ist groß.
Trotzdem wollen wir als Grüne, die seit Jahrzehnten eine moderne, überzeugt mehrsprachige Gesellschaft anvisieren, ein weiteres Mal einen Schritt voraus gehen.
Wir haben daher diesen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der parallel zur Anpassung der „Buona scuola“ in die öffentliche Debatte auch das ureigenste Anliegen der Südtiroler Progressiven einbringt, eben das mehrsprachliche Zusatzangebot im gesamten Südtiroler Bildungsangebot. „Unsere gute, mehrsprachliche Schule“, so könnte man diesen Wunsch zusammenfassen. Es wäre gar nicht schwer und niemand würde irgendein Recht verlieren.
Heinz von Förster, der konstruktivistische Forscher und „KybernEthiker“ sagte: Handle stets so, dass die Anzahl der Wahlmöglichkeiten größer wird! Er sah darin auch eine Ursache des Glücks. In der Südtiroler Bildungswelt wäre Platz dafür.
Gute Gründe für ein Recht auf Mehrsprachlichkeit im Südtiroler Bildungssystem

  • Wünsche aus der Elternschaft (Convivia, Genitori per il Bilinguismo / Eltern für die Zweisprachigkeit, MixLing) und Umfrageergebnisse (Landeselternbeirat für die deutsche Schule unter den Eltern- und SchulratspräsidentInnen – 2008 und 2015, KOLIPSI-Studie der Eurac – 2009)
  • Aussagen im Sprachenbarometer 2014 (Sprachstatistik ASTAT)
  • Oftmals bemängelte schlechte Zweitsprachkenntnisse der Südtiroler OberschülerInnen
  • Gute Annahme aller bisherigen mehrsprachlichen Angebote, z.B. CLIL-Unterricht, „Zweitsprachjahr“

Rechtliche Grundlagen
Unser Landesgesetzentwurf baut auf bestehenden gesetzlichen Regelungen auf, baut diese aus und entwickelt sie weiter:

  • Europäische Vorgabe Muttersprache+2, Barcelona 2002
  • Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5, Art. 1 und Art. 14
  • Landesgesetz vom 24. September 2010, Nr. 11, Art. 1 und Art. 7
  • Autonomiestatut, Art. 19

Die bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen geben ausreichend Anhaltspunkte und den Auftrag, die Mehrsprachlichkeit im Südtiroler Bildungssystem auszubauen. Dieser Landesgesetzentwurf geht den ersten Schritt dazu
Ein größeres Sprachangebot, das keine bestehenden Rechte beschneidet
Der Gesetzentwurf ergänzt das bestehende schulische Angebot, falls erwünscht und genügend Anmeldungen vorliegen (für den Kindergarten 14, für die Schule 15 Einschreibungen), um ein mehrsprachliches. Das freiwillige Zusatzangebot kann im Kindergarten, in der Unter- und Oberstufe gewählt werden. Das übliche Angebot bleibt ausnahmslos unverändert erhalten (das Recht auf mutterspachigen Unterricht nach Art. 19 des Autonomiestatuts wird nicht beschnitten).
Das Personal für die mehrsprachlichen Abteilungen setzt sich aus beiden Sprachgruppen zusammen. Es erhält eine spezielle Aus- und Weiterbildung.
Der Fachunterricht erfolgt in einer der beiden Landessprachen Deutsch bzw. Italienisch. Um einen ausreichenden Fachwortschatz zu garantieren, wird die Sprache im Laufe der Schulkarriere gewechselt. In der Unterstufe kann, wenn das Schulkonzept dies vorsieht, auch eine jahrgangsübergreifendes mehrsprachliches Angebot entwickelt werden, in der Oberstufe und den Landesberufsschulen kann der mehrsprachliche Schwerpunkt auch in einzelnen Modulangeboten erfolgen.
Das mehrsprachige Angebot ist eine Bereicherung der Bildungslandschaft Südtirols und kann, ähnlich der ladinischen Schule, als Labor für neue Formen des Lernen und der kulturellen Annäherung dienen. Von der derzeitigen Schule, die ja derzeit schon mit der Realität der mehrsprachlichen Zusammensetzung konfrontiert ist, wird Druck genommen – und schließlich bietet das neue Angebot auch einen Schutz für all jene, die sich der mehrsprachigen Orientierung im Sinne der ausdrücklichen Muttersprachlichkeit nicht anschließen möchten.
Damit wäre eine Situation allgemeinen Gewinnes geschaffen.
Gesetzesentwurf und Begleitbericht
Bozen, 18.04.2016
Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba, Hans Heiss

Brigitte FoppaGestern wurde in der Ersten Gesetzgebungskommission der „Bildungsomnibus“ behandelt. Bereits im Vorfeld hatte sich Landesrat Achammer wirklich alle Mühe gegeben, Interessierte und Betroffene über das Gesetzesvorhaben zu informieren. Er erwies sich damit in der Vorgangsweise um einiges klüger als seine VorgängerInnen und entsprechend weniger Widerstand gab es auch. Die Dialogbereitschaft des Landesrates ist ihm auf jeden Fall anzurechnen.
Vergessen hat er nur darauf, auch den Landtag rechtzeitig in die Gesetzesvorbereitung einzubinden. Wir Abgeordneten der Kommission haben den Entwurf gerade einmal 3 Tage vor der Sitzung zu sehen bekommen. Anhörungen der Betroffenen, Nachfragen bei den Ämtern, Recherchieren – all das, was zu einer fundierten Auseinandersetzung mit einem Gesetzestext gehört, war kaum möglich. Im Vorfeld war der Text gehandelt worden, wie verbotene Ware auf dem Schwarzmarkt; unter der Bank war er, fast schon heimlich, weiter gereicht worden.
Inhaltlich traten in der Kommission die Kritikpunkte dann trotzdem sehr deutlich zutage, etwa die Problematik der unterschiedlichen Bewertung der Zugangsvoraussetzungen bei der Erstellung der neuen einheitlichen Rangliste. In der allgemeinen Ratlosigkeit wurde die von mir vorgeschlagene, abgemilderte Benachteiligung jener Lehrpersonen, die die Lehrbefähigung haben gegenüber jenen mit vielen Dienstjahren, angenommen.
Kein Durchkommen gab es indes, was die grünen Vorschläge in Sachen Anerkennung der außerschulischen Angebote betraf. Musikschulunterricht bleibt, auch was die Kosten anbelangt, zu Lasten der Familien. Zusammen mit den anderen außerschulischen Tätigkeiten, die zumeist bezahlt werden müssen, schafft das ungleiche Chancen zwischen Kindern, die sich diese Angebote leisten können und jenen, die diese Wahl nicht haben.
Unser Vorschlag der „Verrechnung“ der außerschulischen Tätigkeiten mit den Stunden nicht nur des Wahlpflichtbereiches, sondern auch des Religionsunterrichts, wurde unkommentiert abgelehnt.
Die Linie der Landesregierung, keine Vorschläge anzunehmen, die irgendwann in ein eigenes Gesetz der Regierung einfließen werden, war wieder einmal, Verhängnis – in diesem Fall für meinen Vorschlag, die Mitbestimmungsgremien jährlich für eine Eltern- bzw. Schülerversammlung einzuberufen. Gute demokratische Praxis sieht anders aus.
Schließlich gibt es in dem aus 3 Artikeln bestehenden Gesetz nicht weniger als 11 Freibriefe an künftige Regelungen der Landesregierung. Das ist eindeutig zuviel – und zeigt auf, welch geringer Wert den GesetzgeberInnen im Südtiroler Landtag zugestanden wird.
Zu denken gibt ein kleines, aber aussagekräftiges Detail am Rande, nämlich die Tatsache, dass die beiden Landesräte das Gesetz in getrennten Veranstaltungen vorgestellt haben: Tommasini im Carducci-Lyzeum, Achammer im Gymnasium Walther von der Vogelweide. Wer dabei war, erlebte völlig verschiedene Schul-Welten Südtirols. Vielleicht hätte eine gemeinsame Vorstellung auch manches Bekenntnis zu einer gemeinsamen Bildungsidee ein Stück weit glaubwürdiger gemacht.
Brigitte Foppa, Mitglied des Ersten Gesetzgebungsausschusses
BZ, 16.12.2014

Spitzenpositionen folgen Parteien-Proporz, PD-Mann Andrea Felis neuer Vizepräsident?

Freie-Universitaet-Bozen
Wie bereits seit Wochen angekündigt, hat die Landesregierung gestern die neuen Mitglieder des Universitätsrates ernannt. Konrad Bergmeister, dessen akademischer Ruf unter seinem BBT- und Benko-Engagement arg gelitten hat, wurde bestätigt, an die Stelle des Vizepräsidenten und IVECO-Managers Pietro Borgo wurde Andrea Felis, Schulführungskraft und PD-Mann von Tommasinis Gnaden, zum Vizepräsidenten bestellt. Dies ist ein empfindlicher Verstoß gegen die Prinzipien einer „Freien“ Universität, die mehr als andere Institutionen im Lande auf den Aufbau ihres wissenschaftlichen Rufes und ihrer Qualifikation bedacht sein muss. Die Felis-Ernennung belegt die immer wieder spürbare politische Instrumentalisierung der Universität, die bei wichtigen Entscheidungen und der Vergabe von Lehraufträgen ihre Spuren hinterlassen wird.
Für die neue Ära Kompatscher, die im Zeichen der Trennung von Politik und Verwaltung, von Politik und Wirtschaft starten wollte, ist diese Besetzung ein weiteres Zeichen der Schwäche. Nach dem Umstieg von Brandstätter an die Spitze der Sparkasse, nach der Nominierung von Reiner Steger in den Pensplan-Verwaltungsrat ist die Parteien-Besetzung der „Freien“ Universität das dritte Signal dafür, dass das alte System munter weiterlebt, allen Erneuerungs-Reden zum Trotz!
Hans Heiss Riccardo Dello Sbarba Brigitte Foppa
Bozen, 4. Juni 2014

Freie-Universitaet-BozenANFRAGE

Die Leistungsvereinbarung mit der Freien Universität Bozen 2008-2010 ist seit 30 Monaten abgelaufen: Wann kommt die Neuauflage?

Die dreijährige „Leistungsvereinbarung“ (LVB) regelt die Beziehung zwischen dem Land Südtirol und der Universität, die bestimmten hochschulpolitischen Zielen unterliegt. Für das Land sieht die LVB, die letztmalig Ende 2008 abgeschlossen wurde, finanzielle Leistungen vor, die mit 62,376 Mio. € (2010) im Grund- und Entwicklungsbudget fest gelegt wurden; bei Eigeneinnahmen von 9,450 Mio. € (2010). Dafür verpflichtet sich die Universität zum Erreichen von Leistungszielen, die 2008-2010 jährlich erhoben und am Ende der Vertragsperiode mit den Vorgaben verglichen werden. Zu den quantitativen Indikatoren zählen ein Forschungsbericht, die Zahl der Studierenden/Absolventinnen pro Jahr sowie die Abdeckung von 50% der VL durch Stammrollenpersonal (2007: 62 Festangestellte; 549 Vertragsprofs.). Auch die Kosten für das Verwaltungspersonal (2007: 210 Personen) im Drei-Jahresbereich sollten sich in Verhältnis zu den Gesamtkosten nicht ändern. Hinzu kommen die Dienstleistungen nach außen. Die LVB ist aber seit Ende 2010 ausgelaufen und wurde seither nicht erneuert, die Beziehung zwischen Universität und Land bliebt also seit 2 ½ Jahren dem freien Ermessen der Partner, aber nicht verbindlichen Vorgaben unterstellt.

Insgesamt ist also die Leistungsvereinbarung ein wichtiges Instrument,

  1. um notwendigen Sparvorgaben zu folgen, die im Bereich der Freien Universität erst in Ansätzen greifen, denkt man an die hohen Kosten allein im Verwaltungsbereich, der mit inzwischen 230 Mitarbeitern für ca. 3500 Studierende im Vergleich mit anderen Universitäten im Spitzenfeld liegt. Auch bei den Vergütungssätzen für die Lehrenden und die Nebenleistungen, etwa für die im interuniversitären Vergleich hoch dotierte Betreuung von Abschlussarbeiten, bestehen große Spielräume, um Mittel etwa in Forschung umzuschichten.
  2. Um die Lehrqualität, Forschungsleistungen und die Vernetzung mit anderen Einrichtungen deutlich zu erhöhen, wie auch Direktor Mathà als Ziel hervorgehoben hat. Nach einer ersten Antwort (9. 3. 2012) der Landesrätin auf eine Grüne Anfrage wo denn nach Auslaufen 2010 eine neue Leistungsvereinbarung bleibe, sollte „die neue Leistungsvereinbarung Ende September 2012 abgeschlossen sein.“ Einer weiteren Nachfrage unserer Fraktion im Oktober 2012 folgte am 23. 11. 2012 die Antwort, dass nunmehr kein Termin mehr für eine neue Leistungsvereinbarung vorgesehen sei, es sollten „in der nächsten Leistungsvereinbarung einige wenige, jedoch wesentliche Ziele möglichst konkret und überprüfbar definiert werden.“
  3. Die Verzögerung der Vorlage einer neuen LVB seit mehr als zweieinhalb Jahren ist umso befremdlicher, als die Finanzierung der FUB durch das Land zwar konstant erfolgt, aber versprochene Zuwachsraten der Studierenden-Zahl ausbleiben. Konkret: Bei einer öffentlichen Vorstellung des Entwicklungsplans der Freien Universität Bozen durch Präsident Egger und Rektor Lorenz wurde Mitte Februar 2013 festgehalten, dass bis 2013 die Studienangebote in allen Fächern ausgebaut, neue Lehrgänge eingeführt und die Forschungstätigkeit erweitert werden sollte. „Dies soll dazu führen, dass bis 2013 ca. 4500 Studierende in Bozen, Brixen und Bruneck studieren.“ Nach Prognosen des Entwicklungsplans sollten die FUB 2010/11 insgesamt 3882 Studierende, 2011/12 4.315, 2012/13 4.528 und 2013/14 4560 Studierende frequentieren. Die Zahl der fest angestellten Lehrenden sollte von 100 auf 230 aufgestockt werden. Von solchen Zahlen ist heute keine Rede, die Zahl der Studierenden liegt weiterhin bei 3500.

Nun hat Präsident Bergmeister nach der Vorstellung des Bildungsmanifests der sh.asus und der Kritik der Hochschüler erklärt, eine Zielvereinbarung sei nun in Ausarbeitung, sie lasse den einzelnen Fakultäten aber erheblichen Spielraum. Es ist höchste Zeit, dass die neue Leistungsvereinbarung endlich vorgelegt wird. Erinnert sei auch daran, dass die Mittelzuweisung für 2013 in Höhe von bisher 44.319.000 € am 1. Juli 2013 aufgrund eines Programms für Wirtschafts- und Finanzgebarung erfolgte, das der Landesverwaltung erst am 11. Juni 2013 übermittelt worden war; eine erstaunliche Verzögerung für ein zentrales Haushaltsinstrument des laufenden Finanzjahres.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wann wird endlich die per 31. 12. 2010 ausgelaufene LVB zwischen Universität und Landesregierung erneuert ?
  2. Wurden die 2008-2010 bestimmten Leistungsziele erreicht?
  3. Wird die Leistungsvereinbarung 2011-2013 konkreter gefasst, worin liegen ihre Schwerpunkte?
  4. Wie hoch waren die pro 2012 zugewiesenen Gesamtmittel, wie hoch sollen sie 2013 liegen?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 15. Juli 2013

 

Violence a matter of social circumstancesAufforderung zu einer sachlichen Debatte anstelle pauschaler Ausländerhetze.

Ausgehend von einer Gewaltepisode in Bozen ist in Südtirol eine öffentliche Diskussion über Gewalt entbrannt. Dies hätte zu einer tiefer gehenden Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema führen können, was auch sehr begrüßenswert gewesen wäre. Indessen erleben wir eine einseitige Radikalisierung der Debatte und eine Zuspitzung auf das Migrationsthema.

Dies wird dem Problem nicht gerecht, da dieses weit vielschichtiger gelagert ist und einer differenzierten Behandlung bedarf.

Ich halte fest:

  • Gewaltepisoden treten in Bozen (aber nicht nur in Bozen) auf, insbesondere in der Nacht und oft in Zusammenhang mit Drogen und Alkohol.
  • Gewalt ist in jeder Form abzulehnen und zu ahnden. Dafür stehen Rechtsmittel zur Verfügung.
  • Das einzig langfristig wirksame Mittel gegen Gewalt ist effektive Präventionsarbeit.
  • Im Umgang mit gewaltbereiten Jugendlichen braucht es kompetente Profis. Manches Mal entsteht Gewalt gerade durch
  • Ausgrenzungsmechanismen und latenten Rassismus.
  • Losgetretene Kampagnen müssen sich bewusst sein, was sie hervorrufen. Im derzeitigen Fall sind wir ein weiteres Mal bei banaler und generalisierter Ausländerhetze gelandet, wie auf Blogs und anderen Online-Medien nachzulesen ist. Dies fördert das Unsicherheitsgefühl der Menschen und zugleich die Gewaltbereitschaft Einzelner.

 Ich fordere daher zu sachlicher Diskussion und Vermeidung von Pauschalisierungen auf. Meist ist Gewalt eine Sache der sozialen Umstände, nicht der Nationalität. Das zeigt auf, woran es zu arbeiten gilt.

Brigitte Foppa