rot

Trotz anhängiger Verfahren und verfügter „sospensiva“ seitens des Verwaltungsgerichtes hört man aus Sextens Gemeindestube und aus den Büros der Sextner Dolomiten AG Ankündigungen zum bevorstehenden Baubeginn der Verbindungsanlagen zwischen Helm und Rotwand.

Geschäftsführer Mark Winkler freut sich darauf, den Stiergarten zu verbauen und schwärmt schon, nicht ohne dass dies als bittere Ironie verstanden werden könnte, vom „Blick auf die unberührte Natur“, der sich nun eröffnen würde.

Die gesamte Geschichte der Zusammenlegung liest sich wie der Wettlauf zwischen dem Hasen und dem Igel. Immer, wenn sich Widerstand von Seiten der Umweltschützer formierte, wurde flugs eine neue Variante ausgearbeitet und stets von der Landesregierung gutgeheißen. Immer neue Rekurse wenden sich indessen gegen das Projekt und seine zerstörende Wirkung.

Was nun wirklich unannehmbar ist, ist dass man sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegzusetzen versucht. Bürgermeister und Bauherren wissen genau, dass sie bei laufendem Verfahren nicht bauen dürfen, ohne eine Anzeige zu riskieren.

Neben Machtdemonstrationen und Stimmungsmache will man sich also wohl in Stellung bringen.

Dass diese Verbindung der erste Schritt zu einer weiteren Verbauung ist, wird allgemein befürchtetet. Zu Recht, stellt die Verbindung Helm-Rotwand doch das Kernstück einer großen Schischaukel zwischen Sillian und Comelico dar. Was sich dadurch an zusätzlichem Verkehr und Eingriff in die Umwelt ergeben könnte, ist leicht auszumalen.

UmweltschützerInnen weisen zu Recht in der seit Jahren dauernden Kontroverse auf die Problematik hin. Sie wurde auch vom Verwaltungsgericht im Urteil vom 12. Oktober 2010 unterstrichen: Es handle sich um einen „Eingriff in ein ökologisch und landschaftlich sensibles Gebiet“ das eine „irreversibe Zerstörung mit sich brächte“.

 Von der „unberührten Natur“ sind wir also weit entfernt. Wir unterstützen die Bürgerliste Sexten und den Dachverband für Natur- und Umweltschutz in ihrem Protest und fordern, dass der Baustopp beibehalten wird, bis im Dezember die definitive Sachverhandlung am Verwaltungsgericht stattfindet.

 

Brigitte Foppa

Hanspeter Niederkofler

 

image98Mit großer politischer Präsenz wurde heute die Inbetriebnahme des Müllverbrennungsofen in Bozen Süd begangen. Zu feiern gibt es allerdings wenig. Positiv ist höchstens die Tatsache, dass der neue Ofen mit moderner Technologie ausgestattet ist und folglich weniger Schadtstoffe ausstoßen müsste als der alte. Zu den Feinstäuben allerdings weiß man immer noch zu wenig, um sorgenfrei auch auf den neuen Ofen zu blicken. Die Verdoppelung der Baukosten erheitert ebensowenig.

Die schlechte Nachricht aber ist vor allem: Die neue Anlage ist viel zu groß gebaut worden. Auf 135.000 t angelegt (das sind ca. 15 Tonnen pro Stunde!), reicht die derzeitige Restmüll-„Produktion“ im Lande (etwa 100.000 t) nicht aus, um den Ofen zu füttern. Dazu kommt, dass Bozen, wo immerhin 1/5 der Südtiroler Bevölkerung lebt, in diesen Tagen das neue Restmüll-Sammelsystem in Betrieb nimmt, mit dem die Restmüllmenge weiter gesenkt werden soll.

Die Frage bleibt also offen: Was also wird im Verbrennungsofen verheizt werden?

Weiteres Problem ist das nicht fertig gestellte (oder besser: gar nicht wirklich begonnene) Fernwärmenetz. Bisher werden nur die Stadtviertel casanova, Semirurali und Industriezone mit Fernwärme versorgt, nicht einmal das Krankenhaus konnte bisher angeschlossen werden. Die Wärme der Anlage wird also noch jahrelang über den Kamin verpuffen.

Der größte Makel liegt jedoch in der falschen Müllpolitik, die dahinter steckt. Orientiert man sich derzeit auf europäischer Ebene in Richtung „Null-Abfall-Strategie“ (s. auch der von uns unterstützte Gesetzesentwurf in Italien „Rifiuti Zero“), so geht der neue große Müllverbrennungsofen in die völlig entgegengesetzte Richtung. Wo Müll verbrannt wird, ist die Motivation zum Mülltrennen stets gering.

Dabei gäbe es eine Alternative. Diese wäre ein zukunftsweisendes Müllkonzept, das überall das Verursacherprinzip anwendet, das Betriebe und Initiativen, die sich der Wiederverwertung und dem Recykling verschreiben, besonders fördert und auf Gemeindeebene geringe Restmüllmengen vorantreibt – also eine Müllpolitik, die eines Landes Südtirol würdig wäre, das sich stets gern „grün“ nennt.

Brigitte Foppa

„Ironisch kommentiert könnte man sagen, wir sind uns doch alle einig.“ fasst der Sprecher der „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“ Klaus Egger Treffen mit den Wirtschaftsverbänden hds, LVH und SBB zusammen um aber gleich nachzulegen: „Warum gibt es dann so zögerliche Veränderungen?“

Letzte Woche haben sich Vertreter der „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“ wieder mit einigen wichtigen Meinungsmachern im Lande getroffen. Bevor man sich nächste Woche bei den Gewerkschaften vorstellt und Meinungen austauscht, waren diese Woche die Wirtschaftsverbände an der Reihe. Einhellig einer Meinung waren sich die Vertreter der Wirtschaft und die wirtschaftlichen Vertreter der Verdi-Grüne-Vёrc, dass es um Stärkung der kleinen Betriebe in unserem Land geht, dass es die Familienbetriebe nicht nur bei uns, sondern in ganz Europa sind, die den Wirtschaftsmotor am Leben erhalten. Dass Bürokratie schon länger eines der stärksten Bremsen wirtschaftlichen Handels ist, dass Innovation gefördert werden muss und lokale Kreisläufe ausgebaut gehören.

20130717_Treffen mit LVH

Treffen mit LVH, Präsident Lanz, Direktor Pardeller

„Kooperationen, Vernetzung und gegenseitige Unterstützungen waren bis vor wenigen Jahren noch Fremdworte“, meinten alle Vertreter der Wirtschaft. „Mir sein mir“ galt wohl auch in den einzelnen Betrieben, wo jeder für sich dachte und auch bei den Infrastrukturen wenig Kooperationen suchte. Dass dabei auch das Gießkannenprinzip der Beitragsvergabe des Landes seine Mitschuld trägt, kam zwischen den Wortmeldungen auch allzu deutlich heraus.

„Krisen können Chancen sein, wenn man sie ergreift. Die Erkenntnis, dass rein quantitatives Wachstum uns nicht mehr weiterbringt scheint auch in den Verbandsspitzen angekommen zu sein. Die große Frage aber bleibt, wie sehr verkrustete Strukturen nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wirtschaftswelt Veränderungen zulassen?“ meint Klaus Egger.

20130717_Treffen mit SBB

Treffen mit SBB, Direktor Rinner, Präsident Tiefenthaler

Klaus Egger
Sprecher der Gruppe „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“
+39 339 6219025
Verdi-Grüne-Vёrc

Freie-Universitaet-BozenANFRAGE

Die Leistungsvereinbarung mit der Freien Universität Bozen 2008-2010 ist seit 30 Monaten abgelaufen: Wann kommt die Neuauflage?

Die dreijährige „Leistungsvereinbarung“ (LVB) regelt die Beziehung zwischen dem Land Südtirol und der Universität, die bestimmten hochschulpolitischen Zielen unterliegt. Für das Land sieht die LVB, die letztmalig Ende 2008 abgeschlossen wurde, finanzielle Leistungen vor, die mit 62,376 Mio. € (2010) im Grund- und Entwicklungsbudget fest gelegt wurden; bei Eigeneinnahmen von 9,450 Mio. € (2010). Dafür verpflichtet sich die Universität zum Erreichen von Leistungszielen, die 2008-2010 jährlich erhoben und am Ende der Vertragsperiode mit den Vorgaben verglichen werden. Zu den quantitativen Indikatoren zählen ein Forschungsbericht, die Zahl der Studierenden/Absolventinnen pro Jahr sowie die Abdeckung von 50% der VL durch Stammrollenpersonal (2007: 62 Festangestellte; 549 Vertragsprofs.). Auch die Kosten für das Verwaltungspersonal (2007: 210 Personen) im Drei-Jahresbereich sollten sich in Verhältnis zu den Gesamtkosten nicht ändern. Hinzu kommen die Dienstleistungen nach außen. Die LVB ist aber seit Ende 2010 ausgelaufen und wurde seither nicht erneuert, die Beziehung zwischen Universität und Land bliebt also seit 2 ½ Jahren dem freien Ermessen der Partner, aber nicht verbindlichen Vorgaben unterstellt.

Insgesamt ist also die Leistungsvereinbarung ein wichtiges Instrument,

  1. um notwendigen Sparvorgaben zu folgen, die im Bereich der Freien Universität erst in Ansätzen greifen, denkt man an die hohen Kosten allein im Verwaltungsbereich, der mit inzwischen 230 Mitarbeitern für ca. 3500 Studierende im Vergleich mit anderen Universitäten im Spitzenfeld liegt. Auch bei den Vergütungssätzen für die Lehrenden und die Nebenleistungen, etwa für die im interuniversitären Vergleich hoch dotierte Betreuung von Abschlussarbeiten, bestehen große Spielräume, um Mittel etwa in Forschung umzuschichten.
  2. Um die Lehrqualität, Forschungsleistungen und die Vernetzung mit anderen Einrichtungen deutlich zu erhöhen, wie auch Direktor Mathà als Ziel hervorgehoben hat. Nach einer ersten Antwort (9. 3. 2012) der Landesrätin auf eine Grüne Anfrage wo denn nach Auslaufen 2010 eine neue Leistungsvereinbarung bleibe, sollte „die neue Leistungsvereinbarung Ende September 2012 abgeschlossen sein.“ Einer weiteren Nachfrage unserer Fraktion im Oktober 2012 folgte am 23. 11. 2012 die Antwort, dass nunmehr kein Termin mehr für eine neue Leistungsvereinbarung vorgesehen sei, es sollten „in der nächsten Leistungsvereinbarung einige wenige, jedoch wesentliche Ziele möglichst konkret und überprüfbar definiert werden.“
  3. Die Verzögerung der Vorlage einer neuen LVB seit mehr als zweieinhalb Jahren ist umso befremdlicher, als die Finanzierung der FUB durch das Land zwar konstant erfolgt, aber versprochene Zuwachsraten der Studierenden-Zahl ausbleiben. Konkret: Bei einer öffentlichen Vorstellung des Entwicklungsplans der Freien Universität Bozen durch Präsident Egger und Rektor Lorenz wurde Mitte Februar 2013 festgehalten, dass bis 2013 die Studienangebote in allen Fächern ausgebaut, neue Lehrgänge eingeführt und die Forschungstätigkeit erweitert werden sollte. „Dies soll dazu führen, dass bis 2013 ca. 4500 Studierende in Bozen, Brixen und Bruneck studieren.“ Nach Prognosen des Entwicklungsplans sollten die FUB 2010/11 insgesamt 3882 Studierende, 2011/12 4.315, 2012/13 4.528 und 2013/14 4560 Studierende frequentieren. Die Zahl der fest angestellten Lehrenden sollte von 100 auf 230 aufgestockt werden. Von solchen Zahlen ist heute keine Rede, die Zahl der Studierenden liegt weiterhin bei 3500.

Nun hat Präsident Bergmeister nach der Vorstellung des Bildungsmanifests der sh.asus und der Kritik der Hochschüler erklärt, eine Zielvereinbarung sei nun in Ausarbeitung, sie lasse den einzelnen Fakultäten aber erheblichen Spielraum. Es ist höchste Zeit, dass die neue Leistungsvereinbarung endlich vorgelegt wird. Erinnert sei auch daran, dass die Mittelzuweisung für 2013 in Höhe von bisher 44.319.000 € am 1. Juli 2013 aufgrund eines Programms für Wirtschafts- und Finanzgebarung erfolgte, das der Landesverwaltung erst am 11. Juni 2013 übermittelt worden war; eine erstaunliche Verzögerung für ein zentrales Haushaltsinstrument des laufenden Finanzjahres.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wann wird endlich die per 31. 12. 2010 ausgelaufene LVB zwischen Universität und Landesregierung erneuert ?
  2. Wurden die 2008-2010 bestimmten Leistungsziele erreicht?
  3. Wird die Leistungsvereinbarung 2011-2013 konkreter gefasst, worin liegen ihre Schwerpunkte?
  4. Wie hoch waren die pro 2012 zugewiesenen Gesamtmittel, wie hoch sollen sie 2013 liegen?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 15. Juli 2013

 

Förster Uwe SchölmerichDie vormaligen Regionalförster, die seit 1. Oktober 1962 in den Regionalen Forstdienst aufgenommen wurden, waren dienstrechtlich und wirtschaftlich bis zur Übernahme in den Landesdienst am 1. August 1977 an das Staatsforstkorps (C.F.S.) angelehnt. Grundlage für diese Annäherung war Art. 1 der RG 23/1958 und 17/1959.

Mit der Übernahme in das Landesforstkorps (Art. 19 des LG 11/1977; Art. 44 des LG 11/1981) wurde für dieses Forstpersonal die wirtschaftliche und rechtliche Anlehnung an den C.F.S. auch weiterhin gesetzlich verankert. Mit Bereichsabkommen vom 8. Mai 1997 erfolgte die volle kollektivvertragliche Übernahme in den Landesdienst und die Bestimmung wurde mit 1. Juni 1997 abgeschafft.

Mit Art. 19 des LG 57/1988 wurde für die Angehörigen des Landesforstkorps die Zusatzpension laut Bestimmungen des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 eingeführt. Die ehemaligen Regionalförster hatten aufgrund der angeführten Regionalgesetze Anrecht auf die vom Staat vorgesehenen Polizeizulagen.

Das Anrecht auf diese Polizeizulagen war Voraussetzung dafür, dass die Bestimmungen des zuvor angeführten Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 wirksam wurden. Für den Erhalt dieser Polizeizulagen wird der Begriff „Percezione“ eingeführt und dies hat zu gravierenden Missverständnissen im Hinblick auf die Anrechenbarkeit dieser Zuklagen auf die Pension geführt. Das Pensionsamt des Landes fordert den Beweis dafür, dass diese zustehenden Polizeizulagen von der Region auch tatsächlich ausbezahlt wurden und nicht nur ein Anrecht darauf bestand.

Das römische Forst- und Landwirtschaftsministerium hat in mehreren Schreiben an das Land Südtirol bestätigt, dass diese Zeit auch nach dem 1. März 1966 bis zum 31. Dezember 1969 zur Berechnung der Zusatzpension anerkannt wurde, wodurch dem Personal des C.F.S. auch die zustehenden Polizeizulagen ausbezahlt wurden. Das Regionalkommando von Padua des C.F.S. hat kürzlich mit Schreiben vom 10. März 2011 bestätigt, dass diese Zusatzpension allen Forstwachen und -unteroffizieren des C.F.S. ohne Unterbrechung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969 angerechnet wurde.

All diese Grundlagen aber genügen dem Pensionsamt des Landes nicht, das behauptet, dass die Forstwachen in dem zuvor erwähnten Zeitabschnitt kein Anrecht auf die Berechnung dieser Zusatzpension hätten. Dabei aber verwies die Personalabteilung stets nur auf geltende Regionalgesetze und -bestimmungen, ohne jeweils einen einschlägigen Artikel eines Regionalgesetzes anzuführen.

Ärgerlich ist ferner folgender Umstand: Da das Forstpersonal von Amts wegen in den Landesdienst überstellt wurde, läge es doch in der Verantwortung der Landes- bzw. der Personalvertreter, zu überprüfen, ob die Region damals die von den Staatsgesetzen vorgesehenen Polizeizulagen ausbezahlt hat oder ob dies nicht erfolgt ist. Dass die Beweislast hierfür bei den Betroffenen liegen sollte, ist äußerst ungewöhnlich, unabhängig von der rechtlichen Seite läge es auch in der moralischen Verantwortung der Landesverwaltung, dies zu klären.

Zu klären ist auch, ob bei provisorischen Pensionsdekreten bis zur Ausstellung des definitiven Dekretes die jährliche Angleichung der Pensionsbezüge einer Verjährung (gem. Staatsgesetz 428/1985) unterliegt, wie vom Pensionsamt leider praktiziert wird. Nach Auskunft des Rentenexperten Helmuth Renzler unterliegen provisorische Pensionsdekrete keiner Verjährung. Dies wird auch praktisch durch den Umstand untermauert, dass bei provisorischen Pensionsdekreten keine Einspruchsmöglichkeit angeführt wird, was bei definitiven Pensionsdekreten sehr wohl der Fall ist. Das INPDAP hat diesen jährlichen Ausgleich bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete immer ordnungsgemäß ausbezahlt und den Betroffenen somit auch keinen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Traurig genug: Die Nachzahlungen dieses jährlichen Ausgleichs erfolgten durch das Pensionsamt teilweise erst nach 17, 15 oder 10 Jahren und unter Anwendung der Verjährungsfrist.

Höchst bedauerlich ist schließlich die Auslegung von Personalabteilung und Rechtsamt, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung – Trattamento di quiescenza“ im Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos, während hingegen der Begriff „Percezione“ des Art. 3, Abs. 5 des Staatsgesetzes 284/1977 von großer Bedeutung sei.

Der Anspruch einer Ruhestandsbehandlung unterliegt keiner Verjährungsfrist (Art,. 5 des DPR 1092/73) und das Wort „Percezione“ ist sicherlich nicht so auszulegen, dass zustehende staatliche Polizeizulagen auch tatsächlich hätten ausbezahlt werden müssen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. 1. Aufgrund welcher Bestimmung hat das Pensionsamt des Landes bis zur Ausstellung der definitiven Pensionsdekrete keine jährliche Angleichung (perequazione) der Pensionsbezüge vorgenommen
  2. 2. Wurden die Artikel 1 der Regionalgesetze 23/58 und 17/59 zwischen 1. Oktober 1962 und 31. Juli 197 abgeändert?
  3. 1. In den Aufnahmedekreten der Region wurde ständig die wirtschaftliche und rechtliche „Anlehnung“ an den C.F.S. betont, haben die Inhalte dieser Dekrete keine Gültigkeit?
  4. 2. Wieso hat die Bestätigung des Landwirtschaftsministeriums keine Gültigkeit im Hinblick auf die Bestätigung der Anerkennung der Berechnung der Zeit vom 1. März 1966 bis 31. Dezember 1969?
  5. 3. Aufgrund welcher Berechnungen hat das Pensionsamt die Verjährungsfrist bei Nachzahlungen im Falle provisorischer Pensionsdekrete angewandt?
  6. 4. Haben Pensionsdekrete Gültigkeit, die mit Datum vom 23. Juli 2010 auf ein Gutachten vom 16. Mai 2010 aufgebaut sind?
  7. 5. Ist die Landesregierung tatsächlich der Auffassung, dass die Betroffenen angeblich Fehler der Region klären sollen?
  8. 6. Teilt auch der Landesrat die Meinung der Personalabteilung und des Rechtsamtes der Landesverwaltung, dass das Wort „Ruhestandsbehandlung“ in Art. 19 des LG 57/1988 bedeutungslos ist und das Wort „percezione“ des Art. 3 Abs. 5 des Ges. 289/77 von großer Bedeutung ist? Beide getroffenen Auslegungen fallen zu Ungunsten der Betroffenen aus.
  9. 1. Sind die Bewertungen des Renten-Experten Helmuth Renzler in dieser leidigen Angelegenheit von Gewicht oder nicht?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 15. Juli 2013

 

 

StoppGewaltVerstößt die laufende Pressekampagne „Stopp der Gewalt“ nicht in gravierender Weise gegen das durch die Verfassung auferlegte Diskriminierungsverbot?

Seit einem Monat ist die Debatte um Gewalt unter Jugendlichen voll entbrannt, ausgelöst durch eine brutale Attacke einer Gruppe ausländischer Jugendlicher gegen einheimische junge Männer und eine Frau aus bekannten Familien. Der in jeder Hinsicht verurteilenswerte Angriff mit schweren Verletzungen wurde zum Auslöser einer Kampagne, in der die „Dolomiten“ vor allem den hohen Anteil jugendlicher Ausländer an den gewaltsamen Angriffen hervorhoben. Nun ist unbestritten, dass jugendliche Migranten an gewaltsamen Angriffen beteiligt sind, mit z. T. schweren Verletzungen und psychischen Traumen für die Betroffenen. Die betroffenen Jugendlichen und ihre Familien verdienen Anteilnahme und konkrete Hilfe, wobei die Kampagne gewiss dazu beigetragen hat, die öffentliche Aufmerksamkeit zu heben. Die Kampagne hat allerdings auch Ausländer und vor allem Albaner als potenzielle Gewaltfaktoren im Land über Wochen hinweg in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Nicht nur die Täter selbst, sondern ganze Nationalitäten werden durch die Art der Darstellung als Gefahrenherde inkriminiert und als erhöhte Sicherheitsrisiken klassifiziert. Vor allem junge Albaner, mit 5600 Personen (2011) vor den Bundesdeutschen Angehörige der größten Gruppe von Migranten in Südtirol, rückten als Täter ins Visier der Presse.

Obwohl die „Dolomiten“ ihre Hinweise auf Ausländergewalt durch das Hervorheben „guter Ausländer“ und durch Hinweise auf notwendige Unterscheidung abschwächten, blieben im Rahmen der Kampagne vor allem die negativen Bilder im Bewusstsein der Öffentlichkeit haften, wie aus öffentlichen Reaktionen vor allem in „Sozialen Medien“ hervorgeht. Eine Pressekampagne dieses Zuschnitts ist daher abzulehnen, mag sie auch den Vorzug der Sensibilisierung eines bislang unterdrückten Themas haben und die notwendige Solidarität mit den bisherigen Opfern und Vermeidung künftiger Gewalttaten fördern.

Die Kampagne erreichte ihren Höhepunkt am Tage eines „Sicherheitsgipfels“ in der Handelskammer Bozen (11. Juli 2013), bei dem Staat, Land und soziale Organisationen (allerdings ohne Vertreter der am stärksten inkriminierten Albaner) eine Bilanz der Situation zogen und Maßnahmen vereinbarten. Obwohl die Ernsthaftigkeit vieler Vorfälle nicht in Frage gestellt wird, hielt Präfekt Valenti fest: „von einem Notstand zu sprechen, ist vermessen“.

Die „Dolomiten“ listeten am selben Tag auf zwei Seiten Opfer und Täter von 44 Vorfällen im Zeitraum Frühjahr 2004 bis Juli 2013 auf: Als „Täter“ wurden in 36 Fällen „Albaner“ aufgelistet, hinzu kamen noch mehrere ungezählte Gruppen dieser Nationalität, 3 Mazedonier, 4 Nordafrikaner, einige Pakistani, dazu eine unbestimmte Zahl von „Ausländern“, „vermutlich Ausländern“, „Jugendliche mit Migrationshintergrund, hinzu kamen 2 Süditaliener, 5 einheimische Burschen, je ein Mann aus Meran und aus Leifers. Als Opfer aufgelistet wurden 63 Einheimische, hinzu kamen als wenige Ausnahmen eine Frau aus Marokko und eine Einwandererin. Dies sind freilich keine objektiv erhobenen Daten, sondern Ergebnisse eigener Recherchen und Meldungen Betroffener. Dass in der von den „Dolomiten“ veröffentlichten Liste die zahlreichen gewalttätigen Angriffe von „einheimischen“ Neonazis und -faschos vor allem im Meraner Raum zwischen 2004 und 2009 fehlen, sei hier nur der Vollständigkeit halber angemerkt.

Nochmals: Niemand will die Schwere und tragische Folgen vieler Attacken in Frage stellen, erst recht nicht das Leid der Opfer klein reden, wohl aber verdient diese Form medialer Aufbereitung Kritik, die den Lesern folgendes nahe legt:

  • Die Täter seien in überwiegendem Ausmaß Ausländer, vor allem Albaner;
  • Die Opfer hingegen seien fast ausnahmslos Einheimische, vor allem Jugendliche.

Dies hat zur Folge, dass vor allem Albaner in Südtirol dauerhaft diskriminiert werden und ca. 50-100 „Täter“ dazu ausreichen, um mit ihrer geschätzten Zahl von 1% eine ganze Volksgruppe negativ abzustempeln: Wie sich dies auf die Stimmungslage und Lebensqualität der gesamten Nationalität auswirkt, kann man sich annähernd vorstellen:

Es verhält sich mit solchen Schuldzuweisungen ähnlich wie bei den Südtirolern, die nach 1945 von italienischer Seite allesamt als Nazis gebrandmarkt wurden, da starke Gruppen von ihnen spätestens seit der Option von 1939 mit dem Nationalsozialismus sympathisiert hatten.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

Welche sind die genauen Ergebnisse des gestrigen „Sicherheitsgipfels“, welches Maßnahmenpaket wurde verabschiedet?

  1. Wird den Opfern von Gewaltattacken für die erlittenen körperlichen und psychischen Schäden seitens des Landes Hilfe geboten?
  2. Gehörte zum „Sicherheitsgipfel“ nicht auch die Sicherung des Rufes von ausländischen Nationalitäten?
  3. Beurteilt sie die laufende Pressekampagne neben ihren unstrittigen Erfolgen für den Opferschutz nicht als massive und verfassungswidrige Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen?
  4. Wird die Antidiskriminierungsstelle (Art. 5 des LG 12/2011) des Landes bewerten, ob mit der angeführten Pressekampagne nicht eine massive und ungerechtfertigte Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe vorliegt?
  5. Welche Statistiken liegen zur Gewalt gegen Personen im Zeitraum 2004-2013 in Südtirol vor, lassen sie sich nach Art der Angriffe, Verletzungen und Altersgruppen aufschlüsseln (um Vorlage wird ersucht)?

 Bozen,12. Juli 2013

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Die Gruppe „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“ der Verdi-Grüne-Vёrc traf sich diese Woche mit Direktor Lun und Direktor Perkmann des Wifo der Handelskammer.

In dem Treffen wollte sich die Wirtschaftsgruppe der Grünen ein Bild von der aktuellen Wirtschaftslage in Südtirol machen und anfallende Themen besprechen.

In dem 90-minütigen Gespräch wurden Themen wie Wirtschaftsförderungen, Kooperationen, Wachstum, Export und auch die Reformagenda des Südtiroler Wirtschaftrings besprochen. Nachdem uns von „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“ speziell die Klein- und Kleinstunternehmen in unserem Land am Herzen liegen, diskutierten wir auch über die optimalen Betriebsgrößen der Unternehmen in unterschiedlichen Branchen. Wie zum Beispiel im Tourismussektor wo eine Größe von 30-40 Betten gut sein kann, aber eine Größe von 70-80 Betten betriebswirtschaftlich sehr schwierig. Erst ab ca. 120 Betten ist betriebswirtschaftlicher Erfolg wieder leichter möglich. Vorausgesetzt das wirtschaftliche Umfeld erlaubt dieses Wachstum auch. Wir von „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“ finden deshalb, dass ein reines Beharren auf mehr Betten sinnlos ist, wenn der betriebswirtschaftliche Kontext nicht berücksichtigt wird.

Man war sich nicht in allen Punkten sich, doch ging es bei dem Treffen nicht um ein Beharren auf Positionen, sondern um ein Kennenlernen verschiedener Standpunkte und ein Zuhören hauptsächlich von unserer Seite.

Lobenswert finden wir, dass das WIFO sich im Herbst dieses Jahres dafürstark machen möchte, die Idee der Sozialpartnerschaft in Südtirol erneut zu beleben und zu stärken. Einem solchen Projekt stehen wir sehr wohlwollend gegenüber.

 

Klaus Egger
Sprecher „verdECOnomia – Grüne Wirtschaft“
+39 339 6219025

Verdi-Grüne-Vёrc

Die Landesregierung hat unsere Anfrage nach denkbarem Einsatz von südtiroler Handwerkern und Baufimen in österreichischen und deutschen Hochwassergebieten positiv reagiert.

HochwassergebietANFRAGE : Können südtiroler Handwerker und Baufirmen in österrreichischen und deutschen Hochwassergebieten nicht gezielt Aufträge übernehmen?

Das jüngste Hochwasser hat in Österreich, Niederbayern und Sachsen-Anhalt, in Ungarn und Tschechien enorme Schäden angerichtet und die Flutkatastrophe von 2002 offenbar weit übertroffen. Die Beseitigung der Schäden in Milliardenhöhe wird im Sommer unter Hochdruck anlaufen müssen, um die Bewohnbarkeit von Häusern, Wohnungen und Betriebsgebäuden vor Wintereinbruch schnellstens wieder herzustellen. Bundesregierungen, Länder und das erfreulich hohe Spendenaufkommen aus Deutschland und Österreich selbst, aber auch aus Südtirol, schaffen hier wichtige Finanzierungsgrundlagen. Dabei stellt sich die Frage, ob nicht das durch gute Qualifikation, Leistungsbereitschaft und Sprachkenntnisse ausgewiesene Südtiroler Handwerk und Bauunternehmen wichtige Aufträge übernehmen könnten: Zum einen, um qualifizierte Handwerksleistungen zügig anzubieten, zum anderen um in Krisenzeiten willkommene Aufträge zu sichern. Beiden Seiten wären damit gedient.

Daher richten wir folgende Anfrage an die Südtiroler Landesregierung:

  • Kann die Landesregierung im Verein mit Verbänden und Handelskammer sich als Mittler einschalten und über Kontakte mit Landesregierungen der Krisengebiete entsprechende Kanäle und Angebote aktivieren?
  • Kann sie durch Garantieleistungen und Bürgschaften die Übernahme allfälliger Aufträge entsprechend erleichtern?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Hier die schriftliche Beantwortung von Landesrat Thomas Widmann: [gview file=“http://www.verdi.bz.it/wp-content/uploads/2013/07/BeantwortungSüdtirolerBaufirmenInHochwassergebieten.pdf“]

       

Stift-Stams-outsideStift Stams ist eines der wichtigen kirchlich-kulturellen Bindeglieder zwischen Nord- und Südtirol, was zweifellos eine aufmerksame Förderung durch das Land Südtirol ermöglicht: So wurde im vergangenen Jahr der Orgel des Stifts ein bedeutender Beitrag zugewandt, anschließend zur Restaurierung des Stams-eigenen Widums in Untermais ein Beitrag von einer Million € bereit gestellt. Freilich scheinen die Empfänger selbst unschlüssig, wie der letztgenannte Beitrag verwendet werden soll, da im Gegensatz zu anderen Denkmälern kein unmittelbarer Restaurierungsbedarf herrscht. Daher ist die Frage nach dem Sinn der Zuwendung in Zeiten knapper Kassen wohl angebracht.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Welchen Beitrag erhielt Stift Stams von Seiten Südtirols für die Restaurierung der Orgel?
  2. Welcher Beitrag wurde zur Restaurierung des Widums in Untermais zur Verfügung gestellt?
  3. Welche dringenden Restaurierungen werden im Widum Untermais geplant, bis wann sollen sie durchgeführt werden, wer ist der Planer?
  4. Ist bekannt, wie viele Personen im Widum Untermais dzt. leben?

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba

Bozen, 5. Juli 2013

 

OLYMPUS DIGITAL CAMERAMit mehreren Beschlüssen der Südtiroler Landesregierung, zuletzt am 3.6. 2013, Nr. 865 wurden zugunsten von Unternehmen in Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Handel Mietzuschüsse für „neue Tätigkeit“ genehmigt, falls das Unternehmen in Südtirol bisher noch keine Tätigkeit ausgeübt hat. Die Unternehmen müssen mit Ausnahme der Nahversorgung mindestens vier Beschäftigte mit Ausnahme der Inhaber aufweisen, gewährt werden Zuschüsse auch für Parkplätze und Nebenräume, sie können für Miet-, Untermiet- und Pachtverträge bei einer Mindestmietdauer von 24 Monaten und bei einer Beschäftigungsdauer vin mindestens 6 Monaten gewährt werden. Die Zuschüsse können innerhalb 30 Tagen ab Inkrafttreten des letzten Beschlusses gewährt werden, die Gesuche müssten also nach Terminverfall Anfang Juli inzwischen vorliegen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie viele Ansuchen sind innerhalb der Frist Anfang Juli eingegangen?
  2. Welche Branchen haben Gesuche vorgelegt (eine Aufschlüsselung nach Sektoren wird erbeten)?
  3. Wie hoch liegt die Gesamtsumme der beantragten Beiträge, wie hoch liegt sie bei den einzelnen Branchen?

Bozen, 5. Juli 2013

Hans Heiss
Riccardo Dello Sbarba