PRESSEMITTEILUNG.

Ende Juli ist es wieder so weit, die Mitglieder der Landesregierung teilen sich um diese Zeit die zusätzlichen Steuermillionen auf. Zuvor aber muss der Landtag die Steuereinnahmen prüfen und mit dem Gesetz zum Nachtragshaushalt die neuen Ausgaben genehmigen. Erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Nachtragshaushalt dürfen die Landesrät:innen den Geldsegen, der heuer erwartungsgemäß geringer ausfällt, unters Volk bringen.

Im Landtag möchten die Abgeordneten vor allem wissen, welche Landesräte besonders üppig und welche besonders dürftig mit frischem Geld bedient werden. In normalen Haushaltsjahren ließ sich diese Information aus den detaillierten Haushaltstabellen gut ableiten und gut überprüfen. Heuer schauen die Dinge etwas anders aus: der Nachtragshaushalt dotiert kaum die Kapitel der Ressorts sondern fast zur Gänze den „Reservefonds“. Dort werden normalerweise rund 100 Millionen Euro zwischengeparkt, jetzt liegen dort bereits über eine Milliarde Euro.

Die Landesregierung hat es sich seit Beginn der Corona-Epidemie zur Angewohnheit gemacht, diesen Reservefonds immer üppiger zu dotieren. Beim ersten Corona-Hilfspaket im April 2020 wurden 300 Millionen in den Reservefonds gegeben, beim zweiten Corona-Hilfspaket im März 2021 waren es über 500 Millionen und mit diesem Nachtragshaushalt schaffen es wiederum knapp 500 Millionen Euro in den Reservefonds, sodass zurzeit über eine Milliarde Euro der Landesregierung quasi zur freien Verfügung stehen.

Der Reservefonds ist die Handkasse der Landesregierung, womit unvorhergesehene Kosten abgedeckt werden können, ohne den Landtag konsultieren zu müssen. Nun ist diese Handkasse aber von 100 Millionen auf über eine Milliarde Euro angewachsen. Eine Milliarde Euro sind 15 Prozent vom Haushalt, die von der Landesregierung nach ihrem Gutdünken ausgegeben werden. Die Landtagsabgeordneten können erst im Nachhinein sehen, wohin diese Geldmittel geflossen sind. Da ist es aber für politische Korrekturen viel zu spät, das Geld ist ja schon im Umlauf.

„Diese Praxis der überdotierten Handkasse ist auf dem schnellsten Weg einzustellen“ sagt Hanspeter Staffler von den Grünen. Corona ist zwar noch nicht vorbei, aber trotzdem ist es jetzt notwendig, zur normalen Haushaltsgebarung zurückzukehren. Die Steuergelder des Nachtragshaushaltes sind unter dem wachsamen Auge des Landtages den Ressorts zuzuweisen und der Reservefonds darf wie in der Vergangenheit nicht mehr als 100 Millionen Euro beinhalten. Das bedeutet, weniger Geld am Reservefonds und mehr Transparenz bei den Geldflüssen.

Bolzano/Bozen, 28/7/2021
Landtagsabgeordnete
Hanspeter Staffler
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba

Beschlussantrag

Gärtnern ist in Mode gekommen. Lange Zeit als liebliche Nebenbeschäftigung von älteren Menschen (Stichwort Schrebergärten) verniedlicht, wird zunehmend die wirtschaftliche, ökologische, soziale und psychische Dimension des Gärtnerns wahrgenommen und aufgewertet.

Dabei gärtnern Menschen seit der Urzeit. Das Pflegen des Saatgutes, das Anpflanzen, Aufziehen und Ernten der eigenen Nahrung hat eine uralte Tradition und vielfältige kulturelle Ausprägung. Nach Jahrzehnten der immer stärker werdenden Industrialisierung auch im Ackerbau und Pflanzwesen mit all seinen Auswirkungen erlangt der Gartenbau derzeit eine neue Bedeutung.

Diese geht weit über die reine Ernährungsfrage hinaus, sie beginnt aber dort. Weltweit werden 80% der Lebensmittel nicht von der industrialisierten Landwirtschaft, sondern von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern produziert (FAO 2014). Ein Garten gehört auf der ganzen Welt zu einer Landwirtschaft dazu. Gärten sichern aber auch in den oft unterversorgten Städten des globalen Südens eine Mindesternährung. Die Gartenbewegung in Europa unterstreicht ihrerseits, wie wichtig der Bezug der Menschen – oft sind es junge Leute – zur Erde und zum Boden, gerade auch in urbanen Kontexten ist. Aus diesem Bewusstsein heraus sind in vielen Städten und auch kleineren Ortschaften Europas größere und kleinere Flächen in Gemeinschafts- oder auch Individualgärten umgewandelt worden. Studierende, ältere Menschen und Familien tragen durch den direkten Anbau von Gemüse zur Eigenversorgung bei.

Gärten sind wichtige Faktoren für Gesundheit und gesellschaftliche Integration. Gärtnern tut gut, für  Körper, Geist und Psyche. Gärten haben eine therapeutische Wirkung und werden in Psychiatrie ebenso eingesetzt wie in Pädagogik und Seniorenbildung. Gemeinschaftsgärten haben sich bewährt, um Menschen in die Gesellschaft (wieder)einzugliedern. In interkulturellen Gärten treffen verschiedene Kulturen und Gartenkulturen aufeinander.

Gärten haben aber auch eine erstklassige Bedeutung für Klima- und Umweltschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit.

Böden sind der größte terrestrische Speicher („Senke“) für Kohlenstoff. Organische Bodensubstanz ist nicht nur für die Bodenfruchtbarkeit, sondern auch als Umschlagort von Treibhausgasen für den Klimawandel von Bedeutung. Kleingärten sind die wirksamsten CO2-Speicher. Das Forschungsprojekt NatKoS der Humboldt Universität hat die Speicherung des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) im Humus des Bodens und die damit verbundenen Potenziale für den Klimaschutz untersucht. Es wurde nachgewiesen, dass Humus Kohlenstoff am besten bindet. Die systematische Humusanreicherung durch gärtnerische Aktivitäten mit dauerhaftem, großen Eintrag organischer Substanz wirkt sich positiv auf die Humusmengen aus.

In Zeiten von Artensterben und Bodenversiegelung sind Gärten wichtige Akteure für Biodiversität und ökologische Vielfalt. Durch bauliche Maßnahmen hat der Mensch Flora und Fauna zurückgedrängt. Damit sind künstliche Grenzen geschaffen, welche wichtige Verbindungen der natürlichen Lebensräume für Pflanzen und Wildtiere unterbrechen. Neu geschaffene Lebensräume wie Gärten können wichtige Verbindungen zwischen den «Inseln» schaffen – sozusagen Brücken schlagen. Damit hilft man nicht nur den Tieren, sondern auch den bedrohten Pflanzenarten. Naturnahe Gärten schaffen Nahrungs-, Nist- und Ruheplätze für Insekten, Vögel, kleine Säugetiere und Reptilien.

Schließlich sind Gärten auch Stätten kulturellen Austausches, der Geselligkeit, der Überlieferung von Wissen und Tradition, der Bewahrung von Samengut – und der Schönheit.

In Südtirol ist man sich des Wertes von Gärten schon seit Längerem bewusst. Die Bäuerinnen, stets der Zeit etwas voraus, haben schon seit Jahren das Thema prominent auf ihrer Agenda platziert, sie halten Kurse, bilden sich fort und entwickeln Projekte.

Seit Mai 2015 ist das Land Südtirol außerdem Partner von „Natur im Garten“, einem niederösterreichischen Netzwerk, das sich für die Ökologisierung von Privatgärten und Grünräumen einsetzt, indem es auf die Gartengestaltung und -pflege ohne Pestizide, ohne chemisch-synthetische Dünger und ohne Torf setzt und  den Erhalt der biologischen Vielfalt mit heimischen und ökologisch wertvollen Pflanzen zum Ziel hat.

Aufbau und Etablierung des Netzwerkes „Natur im Garten“-Südtirol wurden dem Land- und Forstwirtschaftlichen Versuchszentrum Laimburg übertragen, das in Zukunft dann auch Zertifizierungsstelle für Südtiroler Gärten sein wird.

Diese sehr löbliche Initiative könnte angesichts der Konjunktur, die das Gartenthema auch und besonders in Pandemiezeiten hat, erweitert und ausgedehnt werden.

Ein interessantes Beispiel für „Garten-Empowerment“ ist die Initiative „Tausende Gärten – Tausende Arten“ die 2019 von der Deutschen Bundesregierung gestartet wurde. Ausgehend von der Feststellung, dass „Gärten, Balkone sowie Grün- und Freiflächen enorme Potenziale für die biologische Vielfalt bergen“, ist das erklärte Ziel dieses Projekts, „Bürgerinnen und Bürger bundesweit für mehr Artenvielfalt in Privatgärten und städtischen Frei- und Grünflächen zu begeistern und gemeinsam mit Gärtnereien und Saatgutbetrieben die naturnahe Gartengestaltung populärer zu machen. Das Projekt sieht eine Online-Plattform zum Infoaustausch, die Verbreitung von regionalem Saatgut und Wildpflanzen und allgemeine Sensibilisierung mit Best-Practice-Förderung vor.

Soweit die Initiative in Deutschland. In Südtirol kann die Förderung der Gärten und des Gärtnerns, im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes, auf mehrfachen Ebenen ausgeweitet werden. Dazu gehören Maßnahmen der Sensibilisierung, der Bildung, der Information, Pilotprojekte, finanzielle Unterstützung und rechtliche Verankerung.

Daher beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung

  1. Aufbau einer Online-Plattform zur Schaffung eines aktiven Akteurs- und Wissensnetzwerk. Interessierte erhalten auf der Website Tipps und Empfehlungen im Austausch mit erfahrenen Naturgärtner:innen.
  2. Neue Gärten, sowohl individuelle/private als auch Gemeinschaftsgärten, sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum, werden angestrebt, den Neo-Gärtner:innen wird Hilfestellung angeboten.
  3. Saatgutbetriebe, Gärtnereien, Gartenmärkte werden für die Herstellung und den Vertrieb von Regio-Saatgut und Wildpflanzensamen gewonnen und gefördert.
  4. Die Themen „artenreiche Gärten“ und „naturnahes Gärtnern“ werden für die Öffentlichkeit aufbereitet: Infomaterialien, Pflanzpakete, Kurzfilme, Blogs, Veranstaltungen und Workshops sollen das Interesse für naturnahe Gärten wecken und Gartenbesitzer:innen dabei unterstützen, den eigenen Garten für mehr biologische Vielfalt umzugestalten.
  5. Schul-, Therapie-, Senioren-, Hotelgärten und weitere Formen von Gartenanlagen mit spezifischen Nutzmöglichkeiten werden systematisch gefördert.
  6. Vorbildlich naturnah gestaltete Gärten werden in periodischen Abständen ausgezeichnet.
  7. In den Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz Raum und Landschaft werden Möglichkeiten der Förderung von Gärten verankert.

Bozen, 27.07.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

Die Umfahrungsstraße in Neumarkt stellt wegen der Lärmbelastung seit Langem ein Problem für die Anrainer:innen dar. Vom Lärm an der Straße sind ca. 110 Familien betroffen.
Ein Komitee hatte schon vor Jahren Unterschriften von BürgerInnen gesammelt, die die Errichtung von Lärmschutzwänden fordern. Am 21.11.2013 wurde ein Abstimmungsdokument des Bürgermeisters angenommen, das ihn verpflichtete, beim zuständigen Landesrat zu intervenieren, auf dass die Lärmschutzwände 2014 (!) errichtet werden. Landesrat Mussner war in der Folge zu einem Lokalaugenschein nach Neumarkt gekommen, um sich ein Bild (bzw. einen Ton) von der Situation zu machen. Er versprach einzugreifen. Ein kleiner Teil der Straße wurde abgeschirmt, aber der Großteil der Anrainer:innen leidet weiter.

In dieser Angelegenheit richten wir folgende Frage an die Südtiroler Landesregierung:

1. Ist der zuständige Landesrat über die Sachlage informiert?
2. Wurden an der Straße, im Bereich der Wohnzone „Gänsplätzen“, seit 2015 Lärmmessungen durchgeführt?
3. Falls ja, welche Ergebnisse wurden ermittelt? Falls nein, warum nicht?
4. Welche Absichten hat die Landeregierung im Hinblick auf die Bedürfnisse der BürgerInnen?

BZ, 27.07.2021

Landtagsabgeordnete
Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUNG

Die Aktivist:innen stehen am Freitag für das Klima ein, die Landesregierung jeden Tag. So lautet die – wohl gutgemeinte, aber auch ziemlich besserwisserische – Botschaft des Strategiepapiers der Landesregierung zur Nachhaltigkeit, vorgestellt in großem Stil am letzten Freitag. Bei der dazugehörigen Pressekonferenz waren alle Landesrät:innen angetreten, um mit dem LH die (Nachhaltigkeits)-messe zu zelebrieren.

An und für sich ein sehr löbliches Vorhaben. Die UN-Ziele zur Nachhaltigkeit in Südtirol umsetzen, das ist ein großer und wichtiger Auftrag. Die Einbettung stimmte, die Inszenierung ebenfalls, auf die Inhalte aber wartet Südtirol nun doch schon lange.

Nachhaltigkeit und Klimaschutz sollten der Stern sein, unter dem die Legislatur Kompatscher II in Koalition mit der Lega Salvini stehen würde. Bereits vor bald zwei Jahren verlautete aus der Klausur der Landesregierung, dass nun alle Gesetze auf Klimaverträglichkeit geprüft würden. Davon haben wir im Landtag nichts gemerkt.

Und so gleicht auch das in nachhaltig-braunen Look gepackte Strategiepapier mehr einem Wunschbrief als einer handfesten Anleitung.

Als einzige unmissverständliche Maßnahme sticht die „aktuelle Überarbeitung des Klimaplans“ hervor. Hochaktuell, allerdings! In der derzeitigen Ausgabe des Klimaplans prangt noch das Konterfei von Landeshauptmann a. D. Luis Durnwalder – sie geht zurück auf das Ressort Michl Laimer im Jahr 2011. Für eine Klimaerwärmung, die nur mehr wenige Jahre Zeit lässt, sind das Äonen verpasster Gelegenheiten.

Dass die Landesregierung ein klares Bekenntnis zu den UN-Zielen der Nachhaltigkeit ablegt, ist begrüßenswert.

Sie muss sich allerdings auch an den bisherigen Taten messen lassen.

Flugverkehr, neue Straßen für Olympia 2026, Rücknahme der zaghaften Verkehrsberuhigung auf den Passstraßen, kein klares Bekenntnis zur Ökologisierung der Landwirtschaft – das sind nur einige Beispiele, an denen man durchaus ins Zweifeln kommen kann, wie ernst es ist, mit der Enkeltauglichkeit.

Wir erwarten uns, dass die schön gefassten Ziele des Papiers auch zu eindeutigen Handlungsanleitungen führen. Ohne Plan werden die schönsten Absichtserklärungen zu Papiertigern. Das können wir uns in Sachen Klimaschutz schlicht nicht leisten.

Bozen, 26.07.2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

TAGESORDNUNG NR. 11 zu den Landesgesetzentwürfen Nr. 88/21 und Nr. 89/21.

Die Sommer werden immer wärmer und besonders in den Städten wird der Bedarf an Wasser und Orten, an denen man sich abkühlen kann, immer größer. In unseren Städten gibt es bereits zahlreiche Grünanlagen und schattige Orte, an denen man rasten kann, aber diese reichen für die Anpassung an den Klimawandel und für den Ausgleich extremer Temperaturen an den heißesten Tagen bei Weitem nicht aus. Und es gibt auch Plätze, die komplett zubetoniert und ganz der Sonne ausgesetzt sind, über die man an den meisten Stunden des Tages lieber nicht laufen
möchte.

Bei unserer Recherche haben wir einige sehr schöne Beispiele von Städten gefunden, die sich gerüstet haben, um ihre Straßen und Plätze in einladendere und kühlere Orte zu verwandeln. Die Stadt Wien etwa hat im Rahmen der Initiative „Cooles Wien“ verschiedene Orte mit Schatten spendenden Pflanzen, Brunnen, Fontänen, Wasserspielen und erfrischenden Nebelduschen ausgestattet, an denen sich die Passanten abkühlen können.

Plätze und bedeutende Orte in unserem Land in einladende und kühlere Fleckchen zu verwandeln, sollte für die Landespolitik in den Bereichen Anpassung an den Klimawandel und Steigerung der Lebensqualität öffentlicher Orte zur Priorität werden. Es ist bekannt, dass Wasser und Pflanzen unsere Außentemperaturwahrnehmung maßgeblich verändern. In diesem Sinne kann die Landesregierung den Gemeinden, Körperschaften und Privatleuten Leitlinien aufzeigen und auch selbst tätig werden. Da der Magnago-Platz Eigentum des Landes ist, wäre er der ideale Ort, um damit zu beginnen.

Aus diesen Gründen, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung,

  1. mit den Gemeinden ein Projekt auf den Weg zu bringen, um Plätze und besonders sonnige Orte, die von Beton und Steinpflaster bedeckt sind, in kühlere Orte zu verwandeln, indem nach dem Beispiel Wiens Pflanzen, Blumen, Brunnen und Nebelduschen angebracht werden;
  2. ein konkretes Signal zu geben, indem die Lebensqualität auf dem Magnago-Platz verbessert wird, zum Beispiel durch die Anbringung eines Brunnens, Schatten spendender Lösungen in der Nähe der Sitzbänke, etc.;
  3. die für die Umsetzung erforderlichen Geldmittel bereitzustellen.

Bozen, 26.07.2021

 

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR AKTUELLEN FRAGESTUNDE.

L‘11 settembre 2019 i rappresentanti della Provincia Autonoma di Bolzano, di STA e di Bombardier Transportation hanno celebrato il lancio del piano di mobilità sostenibile di lungo termine per il Sud Tirolo. Bombardier doveva fornire 7 treni regionali TALENT 3, secondo l’accordo quadro stipulato nel 2019, già in atto con STA, per un massimo di 32 nuovi treni e fino a 30 anni di servizi di manutenzione del parco. (blog.tuttotreno.it)

Im LOK-Magazin 04/2021 lesen wir von gravierenden Problemen rund um die Talent-3-Züge, deren Zulassung anscheinend immer noch ausständig ist. Die ÖBB rüsteten sich entsprechend schon Ende 2020, indem sie auf andere Züge zurückgreifen, da die Möglichkeit besteht, dass die Talent-3 gar nicht zum Einsatz kommen.

Daher richten wir folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung:

  1. Wie viele Talent-3 Züge wurden an Bombardier in Auftrag gegeben, und zu welchen Bedingungen und zu welchem Preis?
  2. Stimmen die News zur fehlenden Zulassung der Züge? Wurde die Zulassung in AUT. inzwischen erlangt?
  3. Wie rüstet man sich in Südtirol für den Umstand, dass es womöglich keine Zulassung gibt?
  4. Welcher Schaden entsteht dem Land Südtirol?

 

BZ, 26.07.2021

Landtagsabgeordnete

Brigitte Foppa
Riccardo Dello Sbarba
Hanspeter Staffler

 

Hier könnt ihr die Antwort der Landesregierung und unsere Replik dazu nachlesen

PRESSEMITTEILUNG.

Vor einem Jahr kam es (erneut) zu einem Projekt zur Reaktivierung der Schottergrube Lochen im Pflerscher Tal in der Gemeinde Brenner. Das Ausmaß der Schottergrube würde Landschaft und Umweltqualität des Tals erheblich beeinträchtigen. Auf einer Gesamtfläche von 7,5 ha würden insgesamt 280.000 m3 Material ausgehoben, dessen Transport tausende Lkw-Fahrten zur Folge hätte.

Seit einigen Monaten verfolgt die Grüne Fraktion die Entwicklungen rund um das Projekt. Zwei Anfragen aus den Monaten März und Mai 2021 betrafen die Nachhaltigkeit des Projekts und die Transparenz der Kommunikation gegenüber den Bewohner:innen des Tals.

In der Zwischenzeit wurde das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung fortgesetzt und vor ein paar Tagen erhielten wir eine gute Nachricht: Das UVP-Amt hat das Projekt „Schottergrube Lochen“ abgelehnt. „Das ist eine wirklich gute Nachricht, sowohl für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismusmodells als auch für die Landwirtschaft und insbesondere den biologischen Anbau, der in den letzten zehn Jahren erfolgreich betrieben wurde,“ kommentiert Riccardo Dello Sbarba zufrieden. Vor einigen Wochen war der Landtagsabgeordnete der Grünen mit seinem Kollegen Hans Heiss zu einem Lokalaugenschein vor Ort, begleitet von einigen Bewohner:innen der vom Projekt direkt betroffenen Ortschaft Anichen. Die Gründe für das negative Gutachten (Gewässerschutz, Schutz des Auwaldes, negative Auswirkungen der Verbindungsstraße, negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Vorkommen einer nach FFH-Richtlinie geschützte Schmetterlingsart) scheinen handfest und tragfähig, sodass sie etwaigen Einsprüchen der Projektträger standhalten können.

In der Zwischenzeit gebührt das Lob für diesen Erfolg jedoch den Menschen im Pflerscher Tal, die gegen das Projekt gekämpft haben, und allen, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in Südtirol einsetzen.

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

ANFRAGE ZUR SCHRIFTLICHEN BEANTWORTUNG.

Während in diesen Tagen der Weltraumtourismus an Fahrt aufgenommen hat, verfolgt Südtirols Tourismuspolitik irdischere Ziele. Zu diesen zählt auch das Tourismusentwicklungskonzept, dessen Ausarbeitung für die künftige Gestaltung des Sektors grundlegend sein sollte, das aber weiterhin auf sich warten lässt.

Daher richten wir folgende Fragen an die Landesregierung:

1. Bis wann ist mit der Vorlage eines Entwurfs zur künftigen Landes-Tourismuskonzepts zu rechnen?
2. Worin liegen die Gründe für die Verspätung?

Bozen, 23.07.2021

Landtagsabgeordnete
Riccardo Dello Sbarba
Brigitte Foppa
Hanspeter Staffler

PRESSEMITTEILUG.

Was sich zurzeit am Flughafen in Bozen abspielt, ist unfassbar. Bei der jüngst begonnenen Verlängerung der Landebahn, wurden wasserführende Gräben – die Heimat der größten einheimischen Wechselkrötenpopulation – bei Baggerarbeiten zerstört. Getötet wurden dabei nicht nur adulte Tiere, sondern der so wichtige Lebensraum ist dahin.

Diese grüngetupfte Krötenart genießt allerhöchsten Schutz und findet sich im Anhang IV der FFH-Richtlinie wieder. Diese Tiere und deren Lebensräume sind europaweit geschützt. Europaweit… Naja! Hier in Südtirol ticken die Uhren anders.

Es ist ein echter Bozen-Krimi! Wie haben ein Opfer: die Wechselkröte. Es ermitteln die Naturschützer:innen. Aber wer hats verbrochen?

Am 3. Mai bekam Hanspeter Staffler die Info, dass bei den Bauarbeiten am Flughafen Amphibienlebensräume zerstört würden. Gleich danach wurde der Verein Herpeton um eine Einschätzung gebeten. Ergebnis: Zerstörung des Lebensraumes für Gelbbauchunken und Wechselkröten. Herpeton hat Anfang Juni eine Klage eingereicht.

Die Grüne Fraktion hat bis heute vier Landtagsanfragen gestellt und versucht damit Licht in die Geschichte zu bringen. Zuerst wusste die zuständigen Landesrätin nichts über eine Zerstörung der Lebensräume, dann rechtfertigte sie die Zerstörung mit der „öffentlichen Sicherheit“ und schließlich musste sie zugeben, dass die Landesverwaltung seit 2013 über die Population am Flughafen Bescheid wusste.

Unfassbar daran ist die Tatsache, dass dieses Thema in der UVP für den Flughafenausbau nicht behandelt wurde, obwohl die FFH-geschützte Art (!!) der Landesverwaltung bekannt war. Warum wohl? „Das Motiv ist noch nicht bekannt aber wir versuchen es mit einer weiteren Landtagsanfrage rauszufinden“ erklärt Hanspeter Staffler.

Ob es jemals gelingen wird, den Täter dingfest zu machen, steht in den Sternen. Es ist und bleibt eine Schande für das reichste Land weit und breit, wo die Landesregierung zwar mit Winkeladvokaterei den Flughafen flott kriegt, sich aber weder um internationales Naturschutzrecht noch um seltene Tierarten wie die Wechselkröte kümmert.

Wir bleiben dran!

 

BZ, 23.07.2021

Landtagsabgeordnete

Hanspeter Staffler

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

 

INTERROGAZIONE.

Raccogliendo informazioni sulla vendita del pacchetto azionario detenuto dalla Provincia nella società ABD, ci siamo imbattuti in alcuni fatti che richiedono qualche chiarimento da parte della Provincia. In particolare, il fatto che la stessa persona che ha effettuato la valutazione del valore della citata partecipazione (quantificata poi a 3,8 milioni di euro) svolgeva pressoché nello stesso periodo due stime per conto di società facenti riferimento diretto o indiretto alla “Fri-el Green Power Spa”, che poi acquisterà (tramite “Abd Holding srl” di cui è socia di maggioranza assoluta) la partecipazione in ABD.

Di seguito riassumiamo i fatti come ci risultano.

GIUGNO 2017: PwC viene incaricata di valutare il valore di ABD

Con Decreto n. 9698 del 1° giugno 2017, l’ufficio 38.1 della Provincia, ferrovie e trasporto aereo, aggiudica la gara per la Valutazione della partecipazione della Provincia in ABD Airport SpA alla società PwC Advisory SpA (in raggruppamento temporaneo con TLS).

Rispondendo alla interrogazione n. 377/luglio/2919, il vicepresidente della Giunta provinciale Arnold Schuler alla domanda: „Welche Personen von PwC haben das Gutachten in seiner endgültigen, für die Bewertung der Quoten der ABD Airport SpA herangezogenen Bewertung, unterzeichnet?“, ha così risposto: „Der Report wurde von Herrn Dr. Riccardo Maria Togni übermittelt, welcher Partner und Mitglied der Arbeitsgruppe ist, welche die Bewertung der Beteiligung des Landes an der Gesellschaft ABD durchgeführt hat.“

SETTEMBRE 2017: si svolge la “manifestazione di interesse”

Prima della vendita di ABD, e ancora prima della gara vera e propria, la Provincia esperisce una procedura per verificare se vi siano soggetti interessati a rilevare la società di gestione dell’aeroporto di Bolzano. Il 29 settembre 2017, termine per la cosiddetta “manifestazione di interesse” per l’acquisto di ABD, una delle cordate che si presenta è quella guidata dall’imprenditore Josef Gostner, della società “Fri-el Green Power Spa”.

MARZO 2018: l’esperto incaricato di valutare ABD riceve due incarichi da società facenti riferimento diretto o indiretto a “Fri-el Green Power Spa”

In internet sono pubblicati due incarichi:

  • “Fri-el Green Power Spa, valutazione ai sensi dell’art. 2343-ter, secondo comma, lett. B) del Codice Civile, della quota del capitale sociale di Fri-el Albareto Srl, Eolica PM Srl e di Green Energy Sardegna Srl detenute da Fri-el Green Power. Roma, 13 marzo 2018, Firma: PricewaterhouseCoopers Advisory Spa, Riccardo Maria Togni (Partner)”. In valore complessivo delle società viene stimato con la somma di 23,325 milioni di euro (15,8 milioni per la società Eolica PM – quota 100% -, 3,1 milioni per la società Fri-el Albareto – quota 100% -, 4,425 milioni per la società Green Energy Sardegna – quota 75%). Il documento (comunque consultabile in forma cartacea presso il Gruppo Verde in Consiglio provinciale) è scaricabile qui.
  • “Pro-Invest Srl, valutazione ai sensi dell’art. 2343-ter, secondo comma, lett. B) del Codice Civile, della quota del capitale sociale di Green Energy Sardegna Srl detenute da Pro-Invest Srl. Roma, 13 marzo 2018, PricewaterhouseCoopers Advisory Spa, Riccardo Maria Togni (Partner)”. Il valore della società viene stimato con la somma di 1,475 milioni di euro. Il documento (comunque consultabile in forma cartacea presso il Gruppo Verde in Consiglio provinciale) è scaricabile qui.

Il valore complessivo calcolato nelle due stime: circa 35 milioni di euro.

OTTOBRE 2018: il valore di ABD viene fissato a 3,8 milioni

Tale prezzo fissato a base d’asta sulla base della stima fatta dall’Advisor, trasmessa – come ha comunicato l’assessore Schuler – dal Dott. Togni, che era anche membro del gruppo di lavoro che ha eseguito la stessa stima. Il “Report di valutazione” con codice CIG: ZAF25078BD, “Provincia autonoma di Bolzano – Affidamento del servizio per la valutazione della partecipazione della Provincia autonoma di Bolzano nella società in-house ABD Airport Spa e relativa attività di consulenza” è datato 10 ottobre 2018.

SETTEMBRE 2019: La vendita di ABD

Come noto, la gara di acquisto è poi stata aggiudicata il 16 settembre del 2019 all’unico soggetto offerente, cioè la società “ABD Holding Srl”, che ha come socio di maggioranza (con partecipazione del 52%) la società “Fri-el Green Power Spa”.

Riassumendo:

il 1 giugno 2017 la società PwC riceve l’incarico dalla Provincia di valutare la partecipazione in ABD. La stima viene eseguita dal Dr. Riccardo Maria Togni.

Il 29 settembre 2017, alla manifestazione di interesse per l’acquisto di ABD si presenta tra le altre una cordata guidata dall’imprenditore Josef Gostner, della società “Fri-el Green Power Spa”.

il 13 marzo 2018 lo stesso Dr. Riccardo Maria Togni firma due stime per società che fanno diretto o indiretto riferimento alla “Fri-el Green Power Spa”. Valore complessivo di stima: circa 35 milioni di euro.

il 10 ottobre 2018 il Dr. Riccardo Maria Togni trasmette alla Provincia la stima di ABD. Valore complessivo di stima: 3,8 milioni di euro;

Il 16 settembre 2019 la Provincia cede ABD alla società “ABD Holding Srl”, la cui maggioranza (52%) è detenuta dalla “Fri-el Green Power Spa”.

 

Tutto ciò considerato, si chiede alla Giunta provinciale:

  1. La società PwC, e/o il Dr. Riccardo Maria Togni personalmente, hanno mai informato la Provincia degli incarichi che lo stesso Togni stava svolgendo per conto di società che fanno diretto o indiretto riferimento alla “Fri-el Green Power Spa” proprio nello stesso periodo della stima di ABD?
  2. La Provincia fece mai formale richiesta alla società PwC e/o personalmente al dr. Togni, che era membro del gruppo di lavoro per la valutazione di ABD, di essere informata su possibili conflitti di interessi o doppi ruoli di chi stava eseguendo la valutazione di ABD? Se la Provincia non l’ha fatto, in base a quale normativa? E se la Provincia questa richiesta l’ha fatta, che cosa le è stato risposto?
  3. Considerato il fatto che l’imprenditore Gostner aveva già manifestato fin dal settembre 2017 il suo interesse ad acquisire ABD, considerato il fatto che il dr. Togni lavorò alla stima di ABD tra il giugno 2017 e l’ottobre 2018, considerato il fatto che contemporaneamente il dr Togni lavorava alle due stime per conto di società che fanno diretto o indiretto riferimento a “Fri-el Green Power Spa”, come giudica la Provincia questa contemporaneità di ruoli del professionista che doveva valutare ABD? Si configura un conflitto di interessi o comunque un doppio ruolo che potrebbe mettere in discussione l’imparzialità di chi stava valutando ABD? Se sì, quali conseguenze può trarre la Provincia – anche in autotutela – dalla vicenda descritta?
  4. Se invece in questa contemporaneità di ruoli e incarichi la Provincia non vede problemi, in base a quale normativa afferma ciò?
  5. Che cosa prevede la normativa vigente in casi come questi? Con quali norme la legislazione europea, italiana e altoatesina garantiscono l’imparzialità di chi esegue una valutazione come quella su ABD? E in questo caso concreto, in particolare per quanto riguarda il ruolo del dr. Togni, queste norme sono state rispettate?

 

Bolzano, 20 luglio 2021

Cons. prov.

Riccardo Dello Sbarba

Brigitte Foppa

Hanspeter Staffler